Nichtförmliches Interessenbekundungsverfahren zum Aufbau eines NGA-fähigen Breitbandnetzes im Saale-Holzland-Kreis
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- Leopold Fuchs
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1 Nichtförmliches Interessenbekundungsverfahren zum Aufbau eines NGA-fähigen Breitbandnetzes im Saale-Holzland-Kreis
2 Inhaltsverzeichnis INHALTSVERZEICHNIS PROJEKTBESCHREIBUNG VERFAHRENSGEGENSTAND BESCHREIBUNG DER IM ZIELGEBIET VORHANDENEN BREITBANDVERSORGUNG (INKL. MOBILFUNK) ZUSATZINFORMATIONEN FRISTEN PROJEKTGEBIET GEGENSTAND DER DIENSTLEISTUNG BESCHREIBUNG DES AUFTRAGS UND DER ZIELE, WELCHE DER AUFTRAGGEBER DAMIT VERFOLGT INHALTE UND ANFORDERUNGEN AN DAS ANGEBOT IM INTERESSENBEKUNDUNGSVERFAHREN ÖFFENTLICHE FÖRDERUNG STEHEN ÖFFENTLICHE FÖRDERMITTEL FÜR DAS VORHABEN ZUR VERFÜGUNG WENN JA, DURCH WELCHE FÖRDERMAßNAHME /-PROGRAMME VERFAHREN SONSTIGE INFORMATIONEN WEITERE DOKUMENTE...10
3 1 Projektbeschreibung 1.1 VERFAHRENSGEGENSTAND Der langfristige Bedarf der privaten Haushalte und insbesondere der im Projektgebiet 1 ansässigen Gewerbetreibenden (Anlage 1) in der kommenden digitalen Gesellschaft macht die Schaffung von Internetzugängen mit wesentlich höheren Anbindungsgeschwindigkeiten als die der Grundversorgung notwendig. Insofern verfolgt der Saale-Holzland-Kreis den Auf- und Ausbau einer leistungsfähigen und flächendeckenden Breitbandversorgung entsprechend dem NGA-Standard 2 (NGA - Next Generation Access) im gesamten Projektgebiet. Die Kommune prüft derzeit, welche Fördermittel zum Einsatz kommen könnten. Entsprechend der unterschiedlichen Mindestforderungen aus den unterschiedlichen Richtlinien a) - Richtlinie Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland mindestens 50 Mbit/s bzw. b) - Richtlinie des Freistaates Thüringen zur Förderung des Ausbaus von hochleistungsfähigen Breitbandinfrastrukturen (Breitbandausbaurichtlinie)mit mindestens 30 Mbit/s im Download sind beide Versorgungsmöglichkeiten der ausschreibenden Kommune anzubieten. Welche Versorgungstechnologien als NGA-Standard zu sehen sind, ist in der Randnummer 58 der Breitbandleitlinien der EU-Kommission 3 beschrieben. Die vorangegangene (landkreisweite) Markterkundung 4 hat aufgezeigt, dass ein alleiniger privatwirtschaftlicher Ausbau aufgrund der besonderen Lage und der Bedingungen im Projektgebiet nicht erreicht wird. Es sind drei Marktteilnehmer bereit, einen eigenwirtschaftlichen Breitbandausbau innerhalb der nächsten drei Jahre durchzuführen. Damit verbleiben viele Haushalte und Gewerbe in weißen NGA-Flecken mit einer Breitbandversorgung <50 Mbit/s beziehungsweise einer Breitbandversorgung, die nicht mindestens dem NGA-Standard (< 30 Mbit/s) entspricht. In Ergänzung zu dem bereits durchgeführten Markterkundungsverfahren wird nun ein nichtförmliches Interessenbekundungsverfahren durchgeführt. Grundlage für das Verfahren bildet die NGA-Rahmenrichtlinie 4 (5) in Verbindung mit der Richtlinie Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland des BMVI vom Sollte eine Förderung ohne Bundesmittel zum Tragen kommen, so ist darüber hinaus die aktuell gültige Breitbandausbaurichtlinie des Freistaates Thüringen zu beachten. 1 Als Projektgebiet wird im Interessenbekundungsverfahren das Gebiet bezeichnet, für welches die Gebietskörperschaft(en) einen NGA-Ausbau initiieren wollen. Dieses Gebiet kann sich vom endgültigen Ausbaugebiet unterscheiden, welches die Grundlage für das nachfolgende Auswahlverfahren bildet. 2 (Mitteilung der Kommission, Leitlinien der EU für die Anwendung der Vorschriften über staatliche Beihilfen im Zusammenhang mit dem schnellen Breitbandausbau, 2013/C 25/01, ABl. C 25 vom , S. 1, geändert durch Mitteilung der Kommission, 2014/C 198/02, ABl. C 198 vom , S. 30) 3 ebenda 4 auch als Regelausbauanfrage bezeichnet
4 Das Interessenbekundungsverfahren dient der Vorbereitung eines späteren Auswahlverfahrens und ist sowohl für den Auftraggeber als auch für den Bieter unverbindlich. Basierend auf den Ergebnissen des Interessenbekundungsverfahrens soll für den nächsten Verfahrensschritt die Entscheidung in Richtung Wirtschaftlichkeitsförderung oder Betreibermodell getroffen werden. Die Vergabe konkreter Aufträge zur Herstellung einer Breitbandversorgung, sei es im Wege eines Wirtschaftlichkeitslückenmodells oder im Wege eines Betreibermodells, erfolgt sodann in einem oder mehreren gesonderten Auswahlverfahren. Eine Aufwandsentschädigung für die Teilnahme wird nicht vergütet. 1.2 BESCHREIBUNG DER IM ZIELGEBIET VORHANDENEN BREITBANDVERSORGUNG Die derzeitige Breitbandversorgung im Projektgebiet entnehmen Sie bitte direkt dem Breitbandatlas. Für den Fall, dass Teilnehmer an diesem Interessenbekundungsverfahren in den fraglichen Flächen bereits NGA-Versorgung anbieten, verweisen wir auf Ziff Dort werden die Teilnehmer in einer erneuten Markterkundung vorsorglich nochmals dazu aufgefordert, geplante und bereits realisierte NGA-Versorgung zu melden. Der Saale- Holzland-Kreis behält sich vor diesem Hintergrund Anpassungen des Projektgebiets vor. 1.3 ZUSATZINFORMATIONEN Der im Osten von Thüringen gelegene Saale-Holzland-Kreis besteht insgesamt aus 93 Gemeinden, welche sich in fünf Einheitsgemeinden und erfüllende Gemeinden (Eisenberg, Bürgel, Kahla und Stadtroda, Bad Klosterlausnitz) sowie fünf Verwaltungsgemeinschaften (Heideland-Elstertal-Schkölen, Hermsdorf, Südliches Saaletal, Hügelland/Täler und Dornburg- Camburg) organisieren. Auf einer Fläche von 816,99 km 2 leben insgesamt Einwohner (Stand ). Somit ergibt sich eine Einwohnerdichte von etwa 103 je km 2 und damit zählt der Landkreis zu den eher dünn besiedelten Gebieten Deutschlands. Anhand der hohen Gemeindeanzahl ist ebenfalls die vorwiegend kleinteilige Siedlungsstruktur ableitbar. ID Verwaltungsverbund Name Verwaltungsverbund Typ Haushalte Unternehmen 1 Dornburg-Camburg Verwaltungsgemeinschaft Hügelland/Täler Verwaltungsgemeinschaft Heideland-Elstertal- Schkölen Verwaltungsgemeinschaft Hermsdorf Verwaltungsgemeinschaft Südliches Saaletal Verwaltungsgemeinschaft Bad Klosterlausnitz Erfüllende Gemeinde Bürgel Erfüllende Gemeinde Eisenberg Erfüllende Gemeinde Stadtroda Erfüllende Gemeinde Kahla Gemeinde Fristen Beginn: Ende: (Frist zur Einreichung von Interessenbekundungen) 5 5 mindestens 6 Wochen
5 3 Projektgebiet Projektgebiete sind die Bereiche des Saale-Holzland-Kreises, die derzeit über keine NGA- Versorgung verfügen und außerhalb der Nahbereiche um die Vermittlungsstandorte der Telekom liegen. Weiße Flecken in Nahbereichen um die Hauptverteiler der Telekom sind ausgenommen, da dazu eine Ausbauentscheidung der Bundesnetzagentur für einen Eigenwirtschaftlichen Ausbau der Telekom ansteht. Unterversorgte Gewerbegebiete sowie Schulen sind bei der Erschließung besonders zu beachten. 4 Gegenstand der Dienstleistung 4.1 BESCHREIBUNG DES AUFTRAGS UND DER ZIELE, WELCHE DER AUFTRAGGEBER DAMIT VERFOLGT Dieses Interessenbekundungsverfahren wird mit der Zielsetzung durchgeführt, eine Entscheidungsgrundlage für weitere Ausschreibungsverfahren zur Breitbandversorgung im Projektgebiet zu erlangen. Gegenstand und Zielsetzung dieses Interessenbekundungsverfahrens ist es somit noch nicht, einen oder mehrere konkrete Aufträge zur Herstellung einer Breitbandversorgung zu erteilen. Entsprechend den Vorgaben aus der Bundesförderung wird mit den Ergebnissen aus diesem Interessenbekundungsverfahren die für die öffentliche Hand wirtschaftlichste Vorgehensweise für die Art der Erschließung herausgearbeitet, die dann ggf. zum Gegenstand eines oder mehrerer nachfolgender Ausschreibungsverfahren gemacht werden wird. Die Bundesförderung für den Breitbandausbau bietet gemäß der eingangs erwähnten Richtlinie Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland hierzu folgende Förderwege: Bundesförderung nach 3.1 der Richtlinie, Wirtschaftlichkeitslückenförderung: Die Zuwendung soll eine etwaige Wirtschaftlichkeitslücke bei privatwirtschaftlichen Betreibern von Breitbandinfrastrukturen im Sinne der Nr.1 der Richtlinie schließen. Eine Wirtschaftlichkeitslücke ist dabei definiert als Differenz zwischen dem Barwert aller Einnahmen und dem Barwert aller Kosten des Netzaufbaus und -betriebs, für einen Zeitraum von mindestens sieben Jahren Bundesförderung nach 3.2 der Richtlinie, Betreibermodell: Gefördert werden Ausgaben des Zuwendungsempfängers für: die Ausstattung von Leerrohren mit unbeschaltetem Glasfaserkabel und/oder (gemäß Richtlinie des Freistaates Thüringen zur Förderung des Ausbaus von hochleistungsfähigen Breitbandinfrastrukturen (Breitbandausbaurichtlinie) Erforderlichkeit der Förderung Richtlinie/Th%C3%BCringer_Breitbandrichtlinie_2016ff.pdf )
6 die Ausführung von Tiefbauleistungen mit oder ohne Verlegung von Leerrohren sowie die Bereitstellung von Schächten, Verzweigern und Abschlusseinrichtungen einschließlich Maßnahmen, durch die möglichst innerhalb eines Jahres, spätestens jedoch bis zur Verfügbarkeit geeigneter Frequenzen ein leistungsfähiges Netz entsteht (etwa bei Glasfaseranbindung eines Mobilfunksendemastes), sofern dies durch einen Geschäftsplan objektiv nachvollzogen und in ein NGA-Gesamtprojekt eingebunden werden kann und/oder die Mitverlegung von Leerrohren bei anderweitig geplanten Erdarbeiten (mit oder ohne Kabel) zur Nutzung durch privatwirtschaftliche Betreiber öffentlicher Telekommunikationsnetze für die Errichtung und Betrieb einer Breitbandinfrastruktur im Sinne von Nr. 1 der Förderrichtlinie mit einem nutzer- und anbieterneutralen Standard. Aktive Netzkomponenten sind nicht förderfähig. Der (künftige) Betreiber des TK-Netzes muss mit Projektbeginn vertraglich feststehen. Im Interessenbekundungsverfahren werden zwei Varianten abgefragt. Die Bieter sind aufgefordert Angaben zu beiden Varianten vorzulegen. Variante 1: Die zu errichtende Breitbandinfrastruktur muss im beschriebenen Projektgebiet eine Breitbandversorgung mit mindestens 50 Mbit/s im Download und 10 Mbit/s im Upload für alle Anschlüsse ohne den Einsatz von Vectoring ermöglichen. Sofern eine 100% Versorgung mit 50 Mbit/s im Download nicht erreicht werden kann, ist der %-Anteil der erreichbaren Anschlüsse anzugeben, dieser muss jedoch mindestens 85% der Anschlüsse umfassen. Darüber hinaus soll die Breitbandinfrastruktur eine Versorgung der in Anlage 1 genannten unterversorgten Gewerbegebiete sowie Schulen mit FTTB oder FTTH bieten (siehe auch Ziffer 4.2. Punkt 6.). Variante 2: Die zu errichtende Breitbandinfrastruktur muss im beschriebenen Projektgebiet eine Breitbandversorgung mit mindestens 50 Mbit/s im Download und 10 Mbit/s im Upload für alle Anschlüsse unter Einsatz von Vectoring ermöglichen. Sofern eine 100% Versorgung mit 50 Mbit/s im Download nicht erreicht werden kann, ist der %-Anteil der erreichbaren Anschlüsse anzugeben, dieser muss jedoch mindestens 85% der Anschlüsse umfassen. Darüber hinaus soll die Breitbandinfrastruktur eine Versorgung der in Anlage 1 genannten unterversorgten Gewerbegebiete sowie Schulen mit FTTB oder FTTH bieten (siehe auch Ziffer 4.2. Punkt 6.). Höhere Übertragungsgeschwindigkeiten sind willkommen und können gegebenenfalls auch nur für einen Teil der Teilnehmeranschlüsse angeboten werden. Unabhängig von den angebotenen Lösungen muss sich der Anbieter verpflichten, die Vorgaben der NGA-Rahmenregelung sowie der Breitbandförderung des Bundes einschließlich der zugehörigen Nebenbestimmungen einzuhalten Richtlinie des Freistaates Thüringen, Wirtschaftlichkeitslückenförderung Die Zuwendung soll eine etwaige Wirtschaftlichkeitslücke bei privatwirtschaftlichen Betreibern von Breitbandinfrastrukturen im Sinne der Nr.1 der Richtlinie schließen.
7 Eine Wirtschaftlichkeitslücke ist dabei definiert als Differenz zwischen dem Barwert aller Einnahmen und dem Barwert aller Kosten des Netzaufbaus und -betriebs, für einen Zeitraum von mindestens sieben Jahren. Auf Grund der verschiedenen Finanzierungsquellen der Richtlinie ist anzugeben, welche Orte oder Gemeinden in der aktuellen IST-Versorgung flächendeckend noch keine 6 Mbit/s erreichen. Die zu errichtende Breitbandinfrastruktur muss im beschriebenen Projektgebiet eine Breitbandversorgung mit mindestens 30 Mbit/s im Download und 6 Mbit/s im Upload für alle Anschlüsse ohne den Einsatz von Vectoring ermöglichen. Sofern eine flächendeckende Versorgung mit 30 Mbit/s im Download nicht erreicht werden kann, sind diese Anschlüsse adressengenau anzugeben. Darüber hinaus soll die Breitbandinfrastruktur eine Versorgung der in Anlage 1 genannten unterversorgten Gewerbegebiete sowie Schulen mit FTTB oder FTTH bieten. Der Auftraggeber entscheidet dann aufgrund dieser Informationen, wie bzw. in welchem Umfang das definierte Ausbaugebiet zugeschnitten werden soll. 4.2 INHALTE UND ANFORDERUNGEN AN DAS ANGEBOT IM INTERESSENBEKUNDUNGSVERFAHREN Die vom Bieter im Rahmen des Interessenbekundungsverfahrens vorzulegende Interessenbekundung muss Auskunft darüber geben, mit welchem Maßnahmenweg (Wirtschaftlichkeitslückenmodell oder Betreibermodell) und zu welchen nichtrentierlichen Kosten das Ziel der vorstehend beschriebenen flächendeckenden Breitbandversorgung für das Projektgebiet 6 entweder mit mindestens 50 Mbit/s ggf. 7 gefördert nach den Ziffern 3.1 oder 3.2 der Breitbandförderrichtlinie des Bundes sowie einer flächendeckenden Versorgung mit mindestens 30 Mbit/s ggf. 8 gefördert über die Breitbandförderrichtlinie des Freistaates Thüringen, erreicht werden kann. Dabei gelten folgende Vorgaben für die vorgenannten Maßnahmenwege: 1. Der Bieter muss im Rahmen der Zweckbindung für die zu errichtende Breitbandinfrastruktur zusichern, dass diese im Falle des Wirtschaftlichkeitslückenmodells über mindestens 7 Jahre betrieben wird. Im Falle des Betreibermodells über die Laufzeit des Pachtvertrages. 2. Die zu errichtende Breitbandinfrastruktur soll dabei unter Beachtung der Vorgaben aus der Bundesförderung und der NGA-Rahmenrichtlinie so ausgelegt sein, dass sie hin zu einem FTTB/FTTH-Netz ausgebaut werden kann. Für die ggf. angebotene FTTC-Erschließung der Anschlussteilnehmer ist ein Wirtschaftlichkeitsvergleich gegenüber einer FTTB-Erschließung vorzunehmen und zu dokumentieren. 3. Das zu errichtende Netz muss unter Beachtung des noch folgenden Verfahrensschrittes eines Auswahlverfahrens bis spätestens zum funktionsfähig aufgebaut und in Betrieb sein. 4. Verpflichtung zur Herstellung eines offenen und diskriminierungsfreien Zugangs (auf Vorleistungsebene) und Angaben zur geplanten Art und Weise der Erfüllung dieser 6 siehe Anlage 1 7 Bagatellgrenze für eine Bundes-Förderung beträgt EUR 8 Bagatellgrenze für eine Landes-Förderung beträgt EUR
8 Verpflichtung einschließlich indikativer Angaben möglicher Vorleistungspreise 5. Benennung der bestehenden Infrastrukturen, die aus Sicht des bietenden Unternehmens zum Aufbau der angebotenen Breitbandversorgung genutzt werden. Hierbei ist zur Informationsgewinnung der Infrastrukturatlas der Bundesnetzagentur einzubeziehen. Ebenso bekannte Leerrohre der Gemeinden sowie bekannte Baumaßnahmen für eine eventuelle Mitverlegung. 6. Der Aufwand für die FTTB-Erschließung der Schulen und Gewerbegebiete ist gesondert auszuweisen. Dies gilt unabhängig von den Varianten und vom Maßnahmenweg. Wird eine Interessenbekundung zugunsten des Wirtschaftlichkeitslückenmodells abgegeben, so müssen gem. NGA-RR 6 (2) 9 folgende Mindestinformationen enthalten sein: Informationen für die zu errichtenden NGA-Breitbandinfrastruktur Die für Netzaufbau und betrieb kalkulierten Kosten, einschließlich der Kosten der Finanzierung Vorhandenes und erwartetes Kundenpotenzial und das daraus abzuleitende Umsatzpotenzial Erwartete Einnahmen aus der Vermarktung von Vorleistungsprodukten Technisches Konzept mit Angaben zur Zuverlässigkeit und Hochwertigkeit der technischen Lösung (Langlebigkeit, Upgradefähigkeit, Zahl der Anschlüsse, ) Angaben zur Höhe der Zahlung für die Nutzung der passiven Infrastruktur Höhe der Wirtschaftlichkeitslücke gemäß Berechnungsvorlage / Finanzplan (siehe Anhang) Wird eine Interessenbekundung zugunsten des Betreibermodells abgegeben, so müssen gem. NGA-RR 5 folgende Mindestinformationen enthalten sein: Bedarf (Lage und Umfang) der zu errichtenden Breitbandinfrastruktur Anbindungspunkte / Übergabepunkte in Ortsnetze und an vorhandene Backbonenetze Technisches Konzept mit Angaben zur Zuverlässigkeit und Hochwertigkeit der technischen Lösung (Langlebigkeit, Upgradefähigkeit, Zahl der Anschlüsse, Übertragungstechnik einschl. Backbone-Anbindung) Angaben zur Höhe der Zahlung für die Nutzung der passiven Infrastruktur, die der Interessent zu entrichten bereit wäre (z.b. Möglichkeiten zur Vereinbarung fester Pachtzahlungen, Entrichtung erfolgsbezogener Vergütungen etc.) Erwartete Einnahmen aus der Vermarktung von Vorleistungsprodukten Gemäß Nr.3.1 der Besonderen Nebenbestimmungen ist das einheitliche Materialkonzept für die Errichtung von Höchstgeschwindigkeitsnetzen (FTTC/B/H) für den Infrastrukturersteller verbindlich. 10 Höhe der förderfähigen Kosten gemäß Berechnungsvorlage / Finanzplan (siehe Anhang) blob=publicationfile
9 Bestehende Versorgung Bitte geben Sie an, ob Sie in Bereichen, die als nicht versorgt dargestellt sind, eine Breitbandversorgung betreiben, die dem NGA-Standard mit Mindestbandbreiten von 30 Mbit/s entspricht (siehe veröffentlichte Gewerbe und Ausbaugebiete). 5 Öffentliche Förderung 5.1 STEHEN ÖFFENTLICHE FÖRDERMITTEL FÜR DAS VORHABEN ZUR VERFÜGUNG Der Saale-Holzland-Kreis beabsichtigt Fördermittel zu beantragen. 5.2 WENN JA, DURCH WELCHE FÖRDERMAßNAHME /-PROGRAMME ENTWEDER Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland gemäß der Bekanntmachung des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur (Ziel 50 Mbit/s und mehr) ODER Förderung nach Richtlinie des Freistaates Thüringen zur Förderung des Ausbaus von hochleistungsfähigen Breitbandinfrastrukturen (Breitbandausbaurichtlinie) mit mindestens 30 Mbit/s im Download 6 Verfahren Nach Auswertung der Interessenbekundungen wird der Saale-Holzland-Kreis voraussichtlich Ende September 2016 über das weitere Verfahren entscheiden. 7 Sonstige Informationen Die Interessenten haben alle relevanten Informationen, die für die Beurteilung im Rahmen dieses nichtförmlichen Interessenbekundungsverfahrens maßgeblich sein können, mit anzugeben. Hierzu gehören u.a. Übersichtspläne des Vorhabens sowie eine Beschreibung der technischen Lösung. Nebenangebote sind zugelassen und ausdrücklich erwünscht, wenn dadurch weitere (nicht ausgeschriebene, unterversorgte) Orte mit erschlossen werden. Durch diese zusätzliche Erschließung darf sich keine Verschlechterung der Wirtschaftlichkeit der Maßnahme ergeben (Kosten/Haushalt). Die Maßnahme soll möglichst zügig umgesetzt werden. Die Anbieter haben darzustellen, in welchem Zeitraum die Maßnahme umgesetzt werden kann. Ein Aufwandsersatz kann nicht gewährt werden.
10 Die Interessenbekundung mit den erforderlichen Angaben und Unterlagen bitten wir bis bei der ausschreibenden Stelle einzureichen. Etwaige Fragen zum Interessenbekundungsverfahren sind an folgende Kontaktstelle zu richten: Landratsamt Saale-Holzland-Kreis Im Schloß, Eisenberg Ansprechpartner Regionale Aktionsgruppe Saale-Holzland e.v. Hr. Thomas Winkelmann Nickelsdorf 1, Crossen Telefon: Telefax: Weitere Dokumente Anlage 1: Erschließungsgebiete Saale-Holzland-Kreis (A0)
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