Änderungen/Neuerungen zum Umgang mit biologischen Arbeitsstoffen im Gesundheitswesen und der Wohlfahrtspflege

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Änderungen/Neuerungen zum Umgang mit biologischen Arbeitsstoffen im Gesundheitswesen und der Wohlfahrtspflege"

Transkript

1 BGR 250/TRBA 250 Änderungen/Neuerungen zum Umgang mit biologischen Arbeitsstoffen im Gesundheitswesen und der Wohlfahrtspflege XXX X00x/Datum Seite 1 von Gesamtseitenzahl

2 Anlass und Ziele Umsetzung der Nadelstich-Richtlinie 2010/32/EU Änderung der BioStoffV Änderung der TRBA 250 (Regel der Technik zur BioStoffV) Gelegenheit zur redaktionellen und inhaltlichen Aktualisierung Kein Draufsatteln, sondern Anpassung an den Stand der Technik Konkretisierende Hilfestellungen zur Erfüllung der BioStoffV Verbesserung der Lesbarkeit (Nummerierung, Struktureller Aufbau) Anpassung der Struktur an das bereits existierende Regelwerk

3 Inhalt 1 Anwendungsbereich 2 Begriffsbestimmungen 3 Beurteilung der Arbeitsbedingungen 4 Schutzmaßnahmen 4.1 Mindestanforderungen 4.2 Maßnahmen Schutzstufe Maßnahmen Schutzstufe Maßnahmen Schutzstufe 4 5 Spezifische Arbeitsbereiche und Tätigkeiten besondere und zusätzliche Schutzmaßnahmen Ambulante Pflege Instandhaltung Reinigung Aufbereitung MP Wäsche Abfälle Multiresistente Erreger MRE Pathologie - Veterinärmedizin 6 Verhalten bei Unfällen 7 Betriebsanweisung und Unterweisung der Beschäftigten 8 Erlaubnis-, Anzeige-, Aufzeichnungs- und Unterrichtungspflichten 9 Zusammenarbeit Beschäftigter verschiedener Arbeitgeber - Beauftragung von Fremdfirmen 10 Arbeitsmedizinische Vorsorge Anhänge Sonderisolierstationen Hygieneplan Praktikanten Sicherheitsgeräte NSV Atemschutz Abfallschlüssel Musterbetriebsanweisung Literatur XXX X00x/Datum Seite 3 von Gesamtseitenzahl

4 1 Anwendungsbereich Weitgehendes Bestehenbleiben Anwendungsbereichs, aber klarere Abgrenzung von Labortätigkeiten (nach TRBA 100). Labortätigkeiten geringfügigen Umfangs (Arztpraxen, Apotheken) TRBA 250 Veterinärmedizinischen Versorgung von Nutz- und Zootieren (TRBA 230) Versuchstierhaltung (TRBA 120) Schaffung eines Analog- (1.6), (vergleichbare Tätigkeiten außerhalb Gesundheitsdienst) XXX X00x/Datum Seite 4 von Gesamtseitenzahl

5 2 Begriffsbestimmungen Neue Definitionen für kontaminierte Arbeitskleidung (evtl. nicht mit bloßem Auge erkennbar) Nadelstichverletzung (muss nicht bluten) Patienten Fachlich geeignet (Beispielliste) Hinweise (rechtliche Bewertung: keine Vermutungswirkung ) XXX X00x/Datum Seite 5 von Gesamtseitenzahl

6 3. Beurteilung der Arbeitsbedingungen Rechtliche Grundlagen Zweck Wann/wie oft (vor Aufnahme der Tätigkeit, Prüfung mind. alle 2 Jahre) Fachkunde (BA und SiFa nicht mehr per se fachkundig! -> neue TRBA 200) Vorgehen Informationsbeschaffung (Angabe von Informationsquellen, Hinweis auf Anh. 10), Übertragungswege und tätigkeitsbezogene Gefährdungen Zuordnung in Schutzstufen explizite Betonung psychosozialen Aspekte (Qualifikation, Zeitdruck) Übertragungswege (systematisierte Beispielsammlung -> Anhaltspunkte f. d. prakt. Durchf.) Tabelle mit typischen Biostoffen, Erregern, Risikogruppen, Übertragungswegen, beispielhaften Tätigkeiten Schutzstufen klare Definitionen und Beispiele Neue TRBA zur Gefährdungsbeurteilung in Arbeit XXX X00x/Datum Seite 6 von Gesamtseitenzahl

7 XXX X00x/Datum Seite 7 von Gesamtseitenzahl

8 4 Schutzmaßnahmen 4.1 Mindestanforderungen Handwaschplatz Bedienbarkeit ohne Handberührung nunmehr Mindestanforderung. Bestandsschutzregelung Hygienische Händedesinfektion Neu als eigenständige Nummer (entkoppelt vom Handwaschplatz) Ausstattung mit Desinfektionsmittelspendern. Benennen der Auslöser (z.b. Ausziehen von Handschuhen) Hautschutz und Hautpflege Neu als eigenständige Nummer (entkoppelt vom Handwaschplatz) Betonen des Vorrangs der Desinfektion vor der Reinigung. Hinweis auf Tragedauer und Baumwollunterziehhandschuhe XXX X00x/Datum Seite 8 von Gesamtseitenzahl

9 4 Schutzmaßnahmen 4.1 Mindestanforderungen Hygieneplan Betonen der Verschränkung der Erfordernisse des Arbeitsschutzes gemäß BioStoffV mit denen des Patientenschutzes gemäß IfSG. Neuformulierter Anhang 2 mit Hinweisen für die Erstellung eines Hygieneplans Schmuck und Fingernägel Neu Trageverbot an Händen und Unterarmen von Piercings, künstlichen Fingernägeln, Freundschaftsbändern. Aufnahme von Anforderungen an die (natürlichen) Fingernägel. Aufnahme eines Hinweises zu Nagellack Ausbildung und fachliche Eignung Ausgliederung der Begriffsbestimmung fachlich geeignet nach Kapitel 2 (TRBA 200) Handlungsanleitung zum Einsatz von Praktikantinnen und Praktikanten Anhang 3. XXX X00x/Datum Seite 9 von Gesamtseitenzahl

10 4.2 Schutzmaßnahmen bei Tätigkeiten der Schutzstufe Toiletten gesonderten Toiletten für Beschäftigte nur noch für Einrichtungen, in denen regelmäßig Tätigkeiten der Schutzstufe 2 auftreten (Krankenhäuser, Arztpraxen) Tägliche Reinigung Hinweis auf Aerosole bei Spülen Minimierung von Aerosolen Verschieben aus Mindestschutzmaßnahmen. Aufnahme eines weiteren Beispiels beim Einsatz von Lasern und Kautern. XXX X00x/Datum Seite 10 von Gesamtseitenzahl

11 4.2 Schutzmaßnahmen Schutzstufe Prävention von Nadelstichverletzungen Ausschöpfung aller Arten von Maßnahmen, einschließlich solcher der Arbeitsorganisation, der Schaffung eines Sicherheitsbewusstseins, lückenlosen innerbetr. Erfassung von NSV mit Ableitung von Folgemaßnahmen. Einsatzes fachlich geeigneten Personals in ausreichender Anzahl (Hw.: Hektik ) Substitutionsgebot (z.b. Kunststoffkanülen zum Aufziehen von Körperflüssigkeiten, stumpfe Kanülen zum Spülen, Rundkörpernadeln zum Nähen weniger dichter Körpergewebe) Wegfall des Begriffs der infektionsrelevanten Menge Körperflüssigkeit Wegfall der Ausnahme bei vernachlässigbarem Infektionsrisiko. Zwingend bei entsprechend infizierten Patienten, fremdgefährdenden Personen, Rettungsdienst, Notfallaufnahme, Krankenstationen im Justizvollzug Sowie bei Entnahmen von Blut und Körperflüssigkeiten, Legen von Gefäßzugängen außerhalb dessen Vorschreiben einer Gefährdungsbeurteilung und Ableitung entsprechender Maßnahmen (org. pers. techn.! ). Wörtl. Zitat (4) Nr. 3 Wegfall der Ausnahme zur Injektion von Medikamenten (Pen). Genaue Beschreibung des Verfahrens zur Auswahl von Sicherheitsgeräten. allgemeine Erfahrungen beim Einsatz von Sicherheitsgeräten als neuer Anhang 4. hausinterne Evaluierung von Sicherheitsgeräten, Vorschlag dazu im Anhang 5. XXX X00x/Datum Seite 11 von Gesamtseitenzahl

12 4.2 Schutzmaßnahmen Schutzstufe 2 lückenlosen Erfassung und Analyse von NSV zur Erkennung tech. und org. Unfallursachen Beispiel für einen Erfassungs- und Analyse-Bogen im Anhang 6. Recappingverbot Ausnahme bei erforderlicher Mehrfachverwendung mit geeigneter Vorrichtung zum sicheren Zurückstecken Entsorgung: unmittelbar nach Gebrauch, einschließlich derer mit Sicherheitsmechanismus XXX X00x/Datum Seite 12 von Gesamtseitenzahl

13 4.2 Schutzmaßnahmen Schutzstufe Atemschutz Vereinheitlichung bei der Auswahl in der Regel FFP2-Maske. Neuen Anhang 7: Hinweise zur Tragedauer und Wiederverwendbarkeit von Atemschutz. Vergleich der Schutzwirkung FFP1 3, Mund-Nase-Schutz (MNS, OP-Maske) XXX X00x/Datum Seite 13 von Gesamtseitenzahl

14 4.3 Schutzmaßnahmen Schutzstufe 3 Fachkunde gem. TRBA 200 (noch in Arbeit) Expliziter Hinweis auf Atemschutz mindestens FFP2 bei offener Lungen-TBC XXX X00x/Datum Seite 14 von Gesamtseitenzahl

15 4.4 Schutzmaßnahmen Schutzstufe Sonderisolierstationen Überarbeitung und Neugliederung Anhang 1 Teil 1. Listen Behandlungszentren, Nationale Referenzzentren und Konsiliarlaboratorien im Anhang 1 Teil Auftreten von Verdachtsfällen Neu: Anforderungen zum Umgang mit Verdachtsfällen außerhalb von Sonderisolierstationen (Notaufnahme, Rettungsdienste) XXX X00x/Datum Seite 15 von Gesamtseitenzahl

16 5 Spezifische Arbeitsbereiche und Tätigkeiten besondere und zusätzliche Schutzmaßnahmen 5.1 Ambulante Pflege 5.2 Instandhaltung 5.3 Reinigungsarbeiten 5.4 Aufbereitung von Medizinprodukten Neuer Titel [vormals 7.1 Reinigung, Desinfektion, Sterilisation]. 5.5 Umgang mit benutzter Wäsche 5.6 Entsorgung von Abfällen 5.7 Multiresistente Erreger/ MRE Neuer Titel [vormals 7.6 MRSA]. Klarstellung zu treffender Maßnahmen. Aufnahme eines Hinweises zu Netzwerken zu MRE. 5.8 Pathologie Durchführung von Sektionen und Bearbeitung von Nativproben umfassende Benennung der Anforderungen 5.9 Veterinärmedizin - Tierkliniken und Kleintierpraxen Aufgreifen der Besonderheiten der veterinärmedizinischen Untersuchung, Übersichtstabelle mit Infektionserregern analog zur Humanmedizin. XXX X00x/Datum Seite 16 von Gesamtseitenzahl

17 6 Verhalten bei Unfällen innerbetriebliches Verfahren gefordert lückenlosen Erfassung der Unfälle, Dokumentation. Auswertung der Unfall-Daten, technische und organisatorische Unfallursachen erkennen, Abhilfemaßnahmen festlegen die Beschäftigten über die Ergebnisse informieren ohne persönliche Schuldzuweisungen vorzunehmen. Anhang 6: Beispiel für einen Erfassungs- und Analysebogen XXX X00x/Datum Seite 17 von Gesamtseitenzahl

18 Kapitel 7 Betriebsanweisung und Unterweisung der Beschäftigten Arbeitsanweisung Schutzst. 3 und 4 Kapitel 8 Erlaubnis-, Anzeige-, Aufzeichnungs- u. Unterrichtungspflichten neuen Erlaubnis-Pflicht für Schutzstufe 4-Tätigkeiten nach BioStoffV Kapitel 9 Zusammenarbeit Beschäftigter verschiedener Arbeitgeber Beauftragung von Fremdfirmen XXX X00x/Datum Seite 18 von Gesamtseitenzahl

19 Kapitel 10 Arbeitsmedizinische Vorsorge Allgemeine Hinweise des AfA-Med auf Rechtsquelle Zweck Durchführung Insbes. die Neuerungen der ArbMedVV 2013 XXX X00x/Datum Seite 19 von Gesamtseitenzahl

Umsetzung der Biostoffverordnung und der TRBA 250 in der betriebsärztlichen Praxis Christian Frosch BGW Bezirksverwaltung München

Umsetzung der Biostoffverordnung und der TRBA 250 in der betriebsärztlichen Praxis Christian Frosch BGW Bezirksverwaltung München Umsetzung der Biostoffverordnung und der TRBA 250 in der betriebsärztlichen Praxis Christian Frosch BGW Bezirksverwaltung München Ausgeführte Tätigkeit bei Stichverletzung Basis: Unfallmeldungen (n=334)

Mehr

Die Neufassung von Biostoffverordnung und TRBA 250. Sabine Wicker, 2. Dezember 2014

Die Neufassung von Biostoffverordnung und TRBA 250. Sabine Wicker, 2. Dezember 2014 Die Neufassung von Biostoffverordnung und TRBA 250 Sabine Wicker, 2. Dezember 2014 Was kommt jetzt? Neufassung Biostoffverordnung Neue TRBA 250 EU Richtlinie 2010/32 Verhalten bei Unfällen Unterrichtung

Mehr

Fachkunde bei der Gefährdungsbeurteilung

Fachkunde bei der Gefährdungsbeurteilung Fachkunde bei der Gefährdungsbeurteilung Dr. Andreas Albrecht Aufsichtsperson Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege 1 Inhaltliche Anforderungen an die Gefährdungsbeurteilung 4

Mehr

TRBA Biologische Arbeitsstoffe im Gesundheitsdienst und in der Wohlfahrtpflege

TRBA Biologische Arbeitsstoffe im Gesundheitsdienst und in der Wohlfahrtpflege F A C H T A G U N G K R A N K E N H A U S H Y G I E N E 2014 TRBA 250 - Biologische Arbeitsstoffe im Gesundheitsdienst und in der Wohlfahrtpflege Änderungen, Anpassungen, Verbesserungen Vortragsinhalt

Mehr

Sichere Arbeitsgeräte die Neuregelung der TRBA 250 und Erfahrungen für die Umsetzung

Sichere Arbeitsgeräte die Neuregelung der TRBA 250 und Erfahrungen für die Umsetzung Sichere Arbeitsgeräte die Neuregelung der TRBA 250 und Erfahrungen für die Umsetzung Dr. med. Uwe Werfel Arzt für Innere Medizin, Hämatologie/Onkologie, Arbeitsmedizin, Infektiologie Kliniken Essen-Mitte

Mehr

TRBA 100 und TRBA 250: Was gibt es Neues?

TRBA 100 und TRBA 250: Was gibt es Neues? TRBA 100 und TRBA 250: Was gibt es Neues? Ulrike Swida Behörde für Gesundheit und Verbraucherschutz Hamburg 1 BioStoffV / TRBA Arbeitsschutzgesetz ArbSchG BioStoffV Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz

Mehr

Anzeige für Tätigkeiten mit biologischen Arbeitsstoffen nach 16 Biostoffverordnung (BioStoffV)

Anzeige für Tätigkeiten mit biologischen Arbeitsstoffen nach 16 Biostoffverordnung (BioStoffV) Absender: (Name. Anschrift, Tel. Fax, ) Landesamt für Umwelt- und Arbeitsschutz Don- Bosco Straße 1 66119 Saarbrücken Anzeige für Tätigkeiten mit biologischen Arbeitsstoffen nach 16 Biostoffverordnung

Mehr

Anzeige gemäß 16 Biostoffverordnung

Anzeige gemäß 16 Biostoffverordnung Datum: Adressat: Absender: Bezirksregierung Münster Dezernat 56 - Arbeitsschutz Domplatz 1-3 48143 Münster Anzeige gemäß 16 Biostoffverordnung Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei Tätigkeiten

Mehr

Biologische Arbeitsstoffe. Matthias Schillo, Fachkraft für Arbeitssicherheit

Biologische Arbeitsstoffe. Matthias Schillo, Fachkraft für Arbeitssicherheit Biologische Arbeitsstoffe Biostoffverordnung (BioStoffV) von 1999 Grundlage ist das ArbSchG aus dem Jahre 1996 Regelungen: Einstufung der Biostoffe in Risikogruppen (1-4) Unterscheidung in gezielte und

Mehr

Richtlinie für Krankenhaushygiene und Infektionsprävention

Richtlinie für Krankenhaushygiene und Infektionsprävention Richtlinie für Krankenhaushygiene und Infektionsprävention Inhaltsverzeichnis 21. Lieferung der Richtlinie für Krankenhaushygiene und Infektionsprävention Elsevier, Urban & Fischer Verlag München Jena

Mehr

Wann wird Berufskleidung zur Schutzkleidung?

Wann wird Berufskleidung zur Schutzkleidung? Wann wird Berufskleidung zur Schutzkleidung? Arbeitskleidung ist eine Kleidung, die bei der Arbeit getragen wird: Anstelle in Ergänzung oder zum Schutz der Privatkleidung keine spezifische Schutzfunktion

Mehr

Aktenzeichen. Zutreffendes bitte ankreuzen bzw. ausfüllen und bei nicht ausreichendem Platzangebot Anlage anfügen.

Aktenzeichen. Zutreffendes bitte ankreuzen bzw. ausfüllen und bei nicht ausreichendem Platzangebot Anlage anfügen. Absender Anschrift der Arbeitsschutzbehörde Aktenzeichen Zutreffendes bitte ankreuzen bzw. ausfüllen und bei nicht ausreichendem Platzangebot Anlage anfügen. Antrag auf Erlaubnis nach 15 Biostoffverordnung

Mehr

Die neue TRBA deutsche Regelungen und Konsequenzen

Die neue TRBA deutsche Regelungen und Konsequenzen Die neue TRBA 250 - deutsche Regelungen und Konsequenzen Teil 1. der Normtext - Was müssen Arbeitgeber tun? Dr. med. Andreas Dittmann Landesunfallkasse Hamburg Teil 2. Gefährdungsbeurteilung - Was gehört

Mehr

Anzeige. Arbeitsstoffen (Biostoffen) nach 16 Biostoffverordnung (BioStoffV)

Anzeige. Arbeitsstoffen (Biostoffen) nach 16 Biostoffverordnung (BioStoffV) Absender (Anschrift des Antragstellers) Aktenzeichen Anzeige für Tätigkeiten mit biologischen Arbeitsstoffen (Biostoffen) nach 16 Biostoffverordnung (BioStoffV) Zutreffendes bitte ankreuzen bzw. ausfüllen

Mehr

/Heike Hohenadel 12. Ulmer Symposium Krankenhausinfektionen /Heike Hohenadel 12. Ulmer Symposium Krankenhausinfektionen 4

/Heike Hohenadel 12. Ulmer Symposium Krankenhausinfektionen /Heike Hohenadel 12. Ulmer Symposium Krankenhausinfektionen 4 Hygieneplan für die ambulante Dialyse Hygieneplan für die ambulante Dialyse Heike Hohenadel Deutsche Gesellschaft für angewandte Hygiene in der Dialyse e.v. 15.03.2017/Heike Hohenadel 12. Ulmer Symposium

Mehr

Arbeits- und Patientenschutz im Gesundheitsdienst Antagonismus oder Synergie?

Arbeits- und Patientenschutz im Gesundheitsdienst Antagonismus oder Synergie? Arbeits- und Patientenschutz im Gesundheitsdienst Antagonismus oder Synergie? Dr. Andreas Albrecht Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege VT: ABAS und KRINKO im Dialog, 27. Okt.

Mehr

Neue Medizinhygieneverordnung. Änderung vom

Neue Medizinhygieneverordnung. Änderung vom Neue Medizinhygieneverordnung Änderung vom 1.9.2012 Bayerische Medizinhygieneverordnung MedHygV vom 1.1.2011 auf Grundlage von 17 Abs. 4 IfSG moderner, wissenschaftlicher Stand (KRINKO) konkrete Vorgaben

Mehr

Die neue Biostoffverordnung will anwendungsfreundlicher sein. Ist sie das? Juergen Mertsching DGHM-DGI-Tagung 2013, Rostock

Die neue Biostoffverordnung will anwendungsfreundlicher sein. Ist sie das? Juergen Mertsching DGHM-DGI-Tagung 2013, Rostock Die neue Biostoffverordnung will anwendungsfreundlicher sein. Ist sie das? Verordnung zur Neufassung der Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei Tätigkeiten mit Biologischen Arbeitsstoffen

Mehr

Ebola-Verdachtsfall Hygienemaßnahmen

Ebola-Verdachtsfall Hygienemaßnahmen Ebola-Verdachtsfall Hygienemaßnahmen Prof. Dr. Elisabeth Presterl Universitätsklinik für Krankenhaushygiene & Infektionskontrolle Medizinische Universität Wien AKH Wien Allgemeines Die Wahrscheinlichkeit

Mehr

Sicheres Arbeiten in kontaminierten Bereichen

Sicheres Arbeiten in kontaminierten Bereichen Sicheres Arbeiten in kontaminierten Bereichen Anforderungen an Auftraggeber und Auftragnehmer Seite 1 Rechtsgrundlagen für die Praxis BGR 128 Kontaminierte Bereiche + (???) TRGS 524 Seite 2 Gefährdungspotential

Mehr

1 Allgemeines 2 Schutzmaßnahmen 3 Organisation

1 Allgemeines 2 Schutzmaßnahmen 3 Organisation Allgemeine Fragen Prüfdatum: Abteilung/Arbeitsbereich: Maschinen-/Anlagenhersteller: Baujahr: Prüfer: Vorgesetzte(r): Aufsichtsführende(r): Sicherheitsbeauftragte(r): Maschinen-/Anlagenbediener(in): Kostenstelle:

Mehr

Standard für die Durchführung der Blutuntersuchungen in der Apotheke

Standard für die Durchführung der Blutuntersuchungen in der Apotheke Informationen Standards Formulare Empfehlungen der Bundesapothekerkammer zu Arbeitsschutzmaßnahmen bei Tätigkeiten mit Biostoffen Standard für die Durchführung der Blutuntersuchungen in der Apotheke Stand

Mehr

Betriebsspezifische Betreuung für ehrenamtlich Tätige und andere Personengruppen in der Wohlfahrtspflege

Betriebsspezifische Betreuung für ehrenamtlich Tätige und andere Personengruppen in der Wohlfahrtspflege Betriebsspezifische Betreuung für ehrenamtlich Tätige und andere Personengruppen in der Wohlfahrtspflege Dipl.-Ing. Rolf von Gimborn Präventionsdienste Bochum der Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst

Mehr

Übersicht über den Stand der Technischen Regeln und Beschlüsse für Biologische Arbeitsstoffe des ABAS

Übersicht über den Stand der Technischen Regeln und Beschlüsse für Biologische Arbeitsstoffe des ABAS Ausgabe: November 2003 Technische Regeln für Biologische Arbeitsstoffe Übersicht über den Stand der Technischen Regeln und Beschlüsse für Biologische Arbeitsstoffe des ABAS TRBA 002 Die Technischen Regeln

Mehr

Symbol. Es muss mit dem Auftreten von Biostoffen gerechnet werden. Diese können ernste Erkrankungen auslösen.

Symbol. Es muss mit dem Auftreten von Biostoffen gerechnet werden. Diese können ernste Erkrankungen auslösen. MNS Umgang mit Symbol Warnung vor Biostoffen Dieses Zeichen bedeutet: Es muss mit dem Auftreten von Biostoffen gerechnet werden. Diese können ernste Erkrankungen auslösen. Der Zutritt zu diesen Räumen

Mehr

Betriebsärztlicher Dienst. Betriebsärztlicher Dienst. Betriebsärztlicher Dienst. Betriebsärztlicher Dienst. Gesetzliche Grundlagen

Betriebsärztlicher Dienst. Betriebsärztlicher Dienst. Betriebsärztlicher Dienst. Betriebsärztlicher Dienst. Gesetzliche Grundlagen Prävention durch Impfungen aus arbeitsmedizinischer Sicht Apothekerkammer Nordrhein Bereich Köln Montag, den 13. Oktober 2008 Gesetzliche Grundlagen Ständige Impfkommission (STIKO) Die Impfempfehlungen

Mehr

Biologische Arbeitsstoffe sind: Als erster Schritt ist ausreichende Informationen zu beschaffen:

Biologische Arbeitsstoffe sind: Als erster Schritt ist ausreichende Informationen zu beschaffen: Anleitung zur Gefährdungsbeurteilung nach der Biostoffverordnung Diese Anleitung geht davon aus, dass im Forschungszentrum nur mit biologischen Arbeitstoffen der Risikogruppen 1 und 2 gearbeitet wird.

Mehr

TRBA 100: Schutzmaßnahmen für Arbeiten mit biologischen Arbeitsstoffen in Laboratorien

TRBA 100: Schutzmaßnahmen für Arbeiten mit biologischen Arbeitsstoffen in Laboratorien TRBA 100: Schutzmaßnahmen für Arbeiten mit biologischen Arbeitsstoffen in Laboratorien Seminar in Innsbruck, Juni 2013 Dipl.-Ing. Manfred Hinker Wertigkeit: Selbstverständlich österreichische Gesetze,

Mehr

Gefährdungsermittlung nach Biostoffverordnung 11.3

Gefährdungsermittlung nach Biostoffverordnung 11.3 Seite 1 zur Beurteilung Dokumentation der Arbeitsbedingungen gemäß 5 des Arbeitsschutzgesetzes (ArbSchG) Abschnitt 2 der (BioStoffV) bei nicht gezielten Tätigkeiten mit biologischen Arbeitsstoffen in der

Mehr

Arbeitsunfälle mit Infektionsrisiko: Betriebsanweisung B 01- Handlungsanleitung- Checkliste

Arbeitsunfälle mit Infektionsrisiko: Betriebsanweisung B 01- Handlungsanleitung- Checkliste Arbeitsunfälle mit Infektionsrisiko: Betriebsanweisung B 01- Handlungsanleitung- Checkliste Betriebsärztliche Untersuchungsstelle der Friedrich-Schiller- Universität Jena, Botzstr. 3, 07740 Jena, Tel 03641-(9)

Mehr

TRBA 250 Biologische Arbeitsstoffe im Gesundheitswesen und in der Wohlfahrtspflege

TRBA 250 Biologische Arbeitsstoffe im Gesundheitswesen und in der Wohlfahrtspflege Hinweise zur Broschüre TRBA 250 Biologische Arbeitsstoffe im Gesundheitswesen und in der Wohlfahrtspflege Stand 09/2015 Sehr geehrte Leserinnen und Leser, bitte beachten Sie die 2. Änderung zur TRBA 250

Mehr

TRBA 250 Biologische Arbeitsstoffe im Gesundheitswesen und in der Wohlfahrtspflege

TRBA 250 Biologische Arbeitsstoffe im Gesundheitswesen und in der Wohlfahrtspflege Hinweise zur Broschüre TRBA 250 Biologische Arbeitsstoffe im Gesundheitswesen und in der Wohlfahrtspflege Stand 09/2015 Sehr geehrte Leserinnen und Leser, bitte beachten Sie die 2. Änderung zur TRBA 250

Mehr

Antrag auf Erlaubnis für Tätigkeiten mit Krankheitserregern nach 44 Infektionsschutzgesetz

Antrag auf Erlaubnis für Tätigkeiten mit Krankheitserregern nach 44 Infektionsschutzgesetz Antragstellerin/Antragsteller / Verantwortliche Leiterin/ Verantwortlicher Leiter der Arbeiten: Name Vorname Straße, Hausnummer (Wohnanschrift) Regierung von Oberbayern - Sachgebiet 55.2-1- Maximilianstraße

Mehr

TRBA 200 Anforderungen an die Fachkunde nach BioStoffV

TRBA 200 Anforderungen an die Fachkunde nach BioStoffV TRBA 200 Anforderungen an die Fachkunde nach BioStoffV Ulrike Swida Behörde für Gesundheit und Verbraucherschutz Hamburg 1 BioStoffV TRBA 200 Anforderungen an die Fachkunde nach BioStoffV ist am 30. Juni

Mehr

- Gefährdungsbeurteilung und Anzeige gemäß Biostoffverordnung-

- Gefährdungsbeurteilung und Anzeige gemäß Biostoffverordnung- Der Arbeitskreis Bio- und Gentechnik der Arbeitsschutzverwaltung NRW informiert: - Gefährdungsbeurteilung und Anzeige gemäß Biostoffverordnung- Seit dem 01.04.1999 ist die Biostoffverordnung nunmehr in

Mehr

erstellt durch: Kompetenz im Arbeitsschutz:

erstellt durch: Kompetenz im Arbeitsschutz: Gefährdungsbeurteilung gemäß 5 Arbeitsschutzgesetz Bogen 1.8 Nicht gezielte Tätigkeiten mit biologischen gemäß Biostoffverordnung (Ausgenommen: Tätigkeiten in Laboratorien und sonstigen experimentellen

Mehr

Schwäbischer Arbeitsschutztag 2010

Schwäbischer Arbeitsschutztag 2010 Schwäbischer Arbeitsschutztag 2010 Arbeitsschutz und Hygiene Dipl.-Ing. (FH) Michael Kremmel Tel.:0821/327-01 gaa@reg-schw.bayern.de REGIERUNG VON SCHWABEN Gewerbeaufsichtsamt Themen Aufgaben der Gewerbeaufsicht

Mehr

Arbeitsmedizinischer Dienst. Vorgehen bei Arbeitsunfällen mit Infektionsrisiko

Arbeitsmedizinischer Dienst. Vorgehen bei Arbeitsunfällen mit Infektionsrisiko Vorgehen bei Arbeitsunfällen mit Infektionsrisiko Beispiel für Stichverletzung 17-jähriger Auszubildender aus dem Pflegebereich Nadelstichverletzung in den Finger bei Entsorgung der benutzten Kanüle nach

Mehr

Schutzmaßnahmen Der rechtliche Hintergrund und die Umsetzung der TRBA 250

Schutzmaßnahmen Der rechtliche Hintergrund und die Umsetzung der TRBA 250 Schutzmaßnahmen Der rechtliche Hintergrund und die Umsetzung der TRBA 250 Safety first! Schutz vor Nadelstichverletzungen Worauf der Praxisbetreiber achten muss München, März 2011 Regierung von Oberbayern,

Mehr

TRBA 250 Biologische Arbeitsstoffe im Gesundheitswesen und in der Wohlfahrtspflege

TRBA 250 Biologische Arbeitsstoffe im Gesundheitswesen und in der Wohlfahrtspflege TRBA 250 Biologische Arbeitsstoffe im Gesundheitswesen und in der Wohlfahrtspflege Technische Regeln für Biologische Arbeitsstoffe Ausgabe März 2014 GMBl 2014, Nr. 10/11 vom 27.03.2014 Biologische Arbeitsstoffe

Mehr

TRBA 250 Biologische Arbeitsstoffe im Gesundheitswesen und in der Wohlfahrtspflege Die TRBA 250 wurde in Anwendung des Kooperationsmodells erarbeitet

TRBA 250 Biologische Arbeitsstoffe im Gesundheitswesen und in der Wohlfahrtspflege Die TRBA 250 wurde in Anwendung des Kooperationsmodells erarbeitet TRBA 250 Biologische Arbeitsstoffe im Gesundheitswesen und in der Wohlfahrtspflege Die TRBA 250 wurde in Anwendung des Kooperationsmodells erarbeitet FÜR EIN GESUNDES BERUFSLEBEN TRBA 250 Biologische

Mehr

Die Gefährdungsbeurteilung in Schulen. Hans-Dieter Pahl Aufsichtsperson

Die Gefährdungsbeurteilung in Schulen. Hans-Dieter Pahl Aufsichtsperson Die Gefährdungsbeurteilung in Schulen Aufsichtsperson Was bedeutet Arbeitsschutz? Sicherheit und Gesundheitsschutz einschließlich der menschengerechten Arbeitsgestaltung Arbeitsschutzgesetz 3 ArbSchG (Grundpflichten

Mehr

(Eigen-)Schutz der Mitarbeiter oder Ist Hygiene gefährlich? Kongress Pflege Januar 2016

(Eigen-)Schutz der Mitarbeiter oder Ist Hygiene gefährlich? Kongress Pflege Januar 2016 (Eigen-)Schutz der Mitarbeiter oder Ist Hygiene gefährlich? Kongress Pflege 2016 23. Januar 2016 1 Zum Einstieg eine Quizfrage Staatliches Gewerbeaufsichtsamt Hannover Wann sollten die Hände gewaschen

Mehr

TRBA 250 Biologische Arbeitsstoffe im Gesundheitswesen und in der Wohlfahrtspflege

TRBA 250 Biologische Arbeitsstoffe im Gesundheitswesen und in der Wohlfahrtspflege 1 Technische Regeln für Biologische Arbeitsstoffe Ausgabe März 2014 GMBl 2014, Nr. 10/11 vom 27.03.2014 1. Änderung vom 22.05.2014, GMBl Nr. 25 2. Änderung vom 21.7.2015, GMBl Nr.29 3. Änderung vom 17.10.2016,

Mehr

Hygiene und Personalschutz in der ärztlichen Praxis - BGR 250/TRBA 250 -

Hygiene und Personalschutz in der ärztlichen Praxis - BGR 250/TRBA 250 - Hygiene und Personalschutz in der ärztlichen Praxis - BGR 250/TRBA 250 - Prof. Dr. med. B. Wille / Dr. Tilkes Institut für Krankenhaushygiene und Infektionskontrolle GbR Gießen Tel.:0641-97905-0; Fax.:0641-97905-34

Mehr

Schnittstelle Biostoffverordnung und Gentechnikrecht in Laboratorien

Schnittstelle Biostoffverordnung und Gentechnikrecht in Laboratorien Schnittstelle Biostoffverordnung und Gentechnikrecht in Laboratorien Ulrike Swida Behörde für Gesundheit und Verbraucherschutz Hamburg 1 Ein Beispiel Laborarbeiten: z. B. Untersuchungen von Mikroorganismen

Mehr

-1- UNIVERSITÄTSKLINIKUM DÜSSELDORF DER KAUFMÄNNISCHE DIREKTOR Umweltschutz und Arbeitssicherheit

-1- UNIVERSITÄTSKLINIKUM DÜSSELDORF DER KAUFMÄNNISCHE DIREKTOR Umweltschutz und Arbeitssicherheit -1- UNIVERSITÄTSKLINIKUM DÜSSELDORF DER KAUFMÄNNISCHE DIREKTOR Umweltschutz und Arbeitssicherheit Universitätsklinikum Düsseldorf, Anstalt des öffentlichen Rechts, Postfach 101007 D-40001 Düsseldorf Hausanschrift:

Mehr

hygnormdata Diversity Management by Medical Device Reprocessing Fulda Seite 1

hygnormdata Diversity Management by Medical Device Reprocessing Fulda Seite 1 Gesundheitsschutz, Arbeitsschutz, Arbeitssicherheit hygnormdata Diversity Management by Medical Device Reprocessing Fulda 2009 - Seite 1 Zum Thema 6 Die Termini: Gesundheitsschutz, Arbeitsschutz, Arbeitssicherheit,

Mehr

Novellierung IFSG 2011

Novellierung IFSG 2011 Novellierung IFSG 2011 23 (1) Beim Robert Koch-Institut wird eine Kommission für Krankenhaushygiene und Infektionsprävention eingerichtet. Die Kommission erstellt Empfehlungen zur Prävention nosokomialer

Mehr

Gefährdungsgrad öffentliches Leben mit häufigen Publikumskontakten

Gefährdungsgrad öffentliches Leben mit häufigen Publikumskontakten Vorschlag für Schutzmaßnahmen für die (arbeitende) Bevölkerung im Pandemiefall (gestaffelt nach Gefährdungsgrad durch Arbeit/Umgebung etc.) WHO-Stufe 4/5 Teilnahme am öffentlichen Leben: allgemeines Lebensrisiko

Mehr

Hygiene in der Arztpraxis Rahmenbedingungen. Erstellt von Dr. D. Hofmann und Dr. H. Ernst Fachdienst 6100 Gesundheit

Hygiene in der Arztpraxis Rahmenbedingungen. Erstellt von Dr. D. Hofmann und Dr. H. Ernst Fachdienst 6100 Gesundheit Hygiene in der Arztpraxis Rahmenbedingungen Erstellt von Dr. D. Hofmann und Dr. H. Ernst 28.06.2017 Fachdienst 6100 Gesundheit Übersicht 1. Gesetzliche Grundlagen 2. KRINKO-Empfehlungen 3. Hygieneplan

Mehr

Dokumentationsbogen der Ärztekammer Nordrhein Kammerzertifikat Krankenhaushygiene

Dokumentationsbogen der Ärztekammer Nordrhein Kammerzertifikat Krankenhaushygiene Dokumentationsbogen der Ärztekammer Nordrhein Kammerzertifikat Krankenhaushygiene Auszustellen als Nachweis über die 18-monatige Fort- und Weiterbildung unter Supervision (Dieser Bogen ist für den Antrag

Mehr

Checkliste Gefährdungsbeurteilung nach TRBA 240 für Archive (Stand Dezember 2010) Seite 1 von 6 Institution: Gebäude: Raum:

Checkliste Gefährdungsbeurteilung nach TRBA 240 für Archive (Stand Dezember 2010) Seite 1 von 6 Institution: Gebäude: Raum: Gefährdungsbeurteilung nach TRBA 240 für Archive (Stand Dezember 2010) Seite 1 von 6 Institution: Gebäude: Raum: 1 Gefährdungsbeurteilung (GB) 7 BioStoffV, Abschnitt 4 1.1 GB vorgenommen Beteiligung des

Mehr

Neue Technische Regeln für Gefahrstoffe TRGS 400 Gefährdungsbeurteilung TRGS 500 Schutzmaßnahmen TRGS 526 Laboratorien

Neue Technische Regeln für Gefahrstoffe TRGS 400 Gefährdungsbeurteilung TRGS 500 Schutzmaßnahmen TRGS 526 Laboratorien Neue Technische Regeln für Gefahrstoffe Neue Technische Regeln für Gefahrstoffe TRGS 400 Gefährdungsbeurteilung TRGS 500 Schutzmaßnahmen TRGS 526 Laboratorien Referent: Rainer Hofmann Umweltministerium

Mehr

TRBA 250 Biologische Arbeitsstoffe im Gesundheitswesen und in der Wohlfahrtspflege

TRBA 250 Biologische Arbeitsstoffe im Gesundheitswesen und in der Wohlfahrtspflege 1 Technische Regeln für Biologische Arbeitsstoffe Ausgabe März 2014 GMBl 2014, Nr. 10/11 vom 27.03.2014 1. Änderung vom 22.05.2014, GMBl Nr. 25 2. Änderung vom 21.7.2015, GMBl Nr.29 3. Änderung vom 17.10.2016,

Mehr

Einbeziehung niedergelassener Ärzte

Einbeziehung niedergelassener Ärzte MRSA-Netzwerk Berlin-Spandau Einbeziehung niedergelassener Ärzte Berlin, 18. Mai 2011 Dipl.-Med. Gudrun Widders Fachärztin für Allgemeinmedizin Fachärztin für Öffentliches Gesundheitswesen Sozialmedizin

Mehr

2 Grundlagen für den Arbeitsschutz in Bildungseinrichtungen. 2/1 Allgemeines zum Arbeitsschutz in Bildungseinrichtungen

2 Grundlagen für den Arbeitsschutz in Bildungseinrichtungen. 2/1 Allgemeines zum Arbeitsschutz in Bildungseinrichtungen Inhaltsübersicht 1 Einführung und Verzeichnisse 2 Grundlagen für den Arbeitsschutz in Bildungseinrichtungen 2/1 Allgemeines zum Arbeitsschutz in Bildungseinrichtungen 2/2 Checklisten/Formulare/Vorlagen

Mehr

Gefährdungsbeurteilung in Arbeitsstätten was ist zu tun?

Gefährdungsbeurteilung in Arbeitsstätten was ist zu tun? Gefährdungsbeurteilung in Arbeitsstätten was ist zu tun? Dipl.-Ing. Werner Allescher Bundesministerium für Arbeit und Soziales, Bonn Gefährdungsbeurteilung nach ArbStättV - 1 5 Arbeitsschutzgesetz 5 Beurteilung

Mehr

Bek. d. BMAS v IIIb /34

Bek. d. BMAS v IIIb /34 Bekanntmachung von Empfehlungen von Arbeitsmedizinischen Regeln hier: AMR Nr. 3.1 "Erforderliche Auskünfte/Informationsbeschaffung über die Arbeitsplatzverhältnisse" Bek. d. BMAS v. 30.10.2012 IIIb1-36628-1/34

Mehr

Themenblock 1 Normen, Gesetze und Richtlinien

Themenblock 1 Normen, Gesetze und Richtlinien Themenblock 1 Normen, Gesetze und Richtlinien Hier finden Sie wichtige Normen, Gesetze und Richtlinien, welche für Sie in der Praxis in Bezug auf Hygiene wichtig sind 1. Infektionsschutzgesetz (IfSG) Zuständig

Mehr

Checkliste Gefährdungsbeurteilung nach TRBA 240 Schutzmaßnahmen bei Tätigkeiten mit mikrobiell kontaminiertem Archivgut

Checkliste Gefährdungsbeurteilung nach TRBA 240 Schutzmaßnahmen bei Tätigkeiten mit mikrobiell kontaminiertem Archivgut Checkliste Gefährdungsbeurteilung nach TRBA 240 Seite 1 Checkliste Gefährdungsbeurteilung nach TRBA 240 Schutzmaßnahmen bei Tätigkeiten mit mikrobiell kontaminiertem Archivgut Institution: Gebäude: Raum:

Mehr

Biostoffe im Handel und der Logistik

Biostoffe im Handel und der Logistik Biostoffe im Handel und der Logistik Allgemeine Grundlagen Änderungen der Biostoffverordnung Beispiele Definition Biostoffe Was zählt zu den biologischen Arbeitsstoffen? Mikroorganismen - Pilze - Bakterien

Mehr

Schutz vor Nadelstichverletzungen und dadurch bedingten Infektionserkrankungen

Schutz vor Nadelstichverletzungen und dadurch bedingten Infektionserkrankungen Schutz vor Nadelstichverletzungen und dadurch bedingten Infektionserkrankungen Regionaler Arbeitsschutztag, Ingolstadt Oktober 2010 Regierung von Oberbayern, Gewerbeaufsichtsamt, Gewerbeärztlicher Dienst

Mehr

Biostoffmodul der Software Risk-Project

Biostoffmodul der Software Risk-Project Bergische Universität Wuppertal Gaußstraße 20 D 42119 Wuppertal Bergische Universität - Wuppertal Fakultät für Maschinenbau und Sicherheitstechnik Technischer Infektionsschutz Prof. Dr.-Ing. Andreas Wittmann

Mehr

Internistische Thorakoskopie - Anmerkungen aus der Sicht der Krankenhaushygiene

Internistische Thorakoskopie - Anmerkungen aus der Sicht der Krankenhaushygiene Internistische Thorakoskopie - Anmerkungen aus der Sicht der Krankenhaushygiene Dr. Silvia Fanghänel 17.10.2013 Grundsätzliche Hygieneanforderungen Richtlinien, Empfehlungen, DIN Management von Patienten

Mehr

Erfüllt? ja/nein. Gem. DGUV V.2 ja nein Teilnahme Unternehmermodell-AP. Gem. DGUV V.2 ja nein Teilnahme. Gem. DGUV V.2 nein alle 5 Jahre Wiederholung*

Erfüllt? ja/nein. Gem. DGUV V.2 ja nein Teilnahme Unternehmermodell-AP. Gem. DGUV V.2 ja nein Teilnahme. Gem. DGUV V.2 nein alle 5 Jahre Wiederholung* Basischeck Arztpraxen: Grundlegende Anforderungen Arbeits-/ Gesundheitsschutz Arbeitshilfe für Teilnehmer der DGUV V.2 MIM-Schulung der Ärztekammer Nordrhein, ohne Gewähr auf Richtigkeit und Vollständigkeit.

Mehr

Gefährdungen durch biologische Arbeitsstoffe und weitere organische Stoffe sowie Schutzmaßnahmen und Musterbetriebsanweisungen

Gefährdungen durch biologische Arbeitsstoffe und weitere organische Stoffe sowie Schutzmaßnahmen und Musterbetriebsanweisungen Krankheit Viren (Leberentzündung) Hepatitis- B-Virus Risikogruppe 3 Reservoir, Aufnahmepfad, Übertragungsweg Eine Infektion kann über Kontakt mit infiziertem Blut und anderen Körperflüssigkeiten erfolgen.

Mehr

Gefährdungsbeurteilung unter Mitwirkung des Betriebsarztes

Gefährdungsbeurteilung unter Mitwirkung des Betriebsarztes Gefährdungsbeurteilung unter Mitwirkung des Betriebsarztes Dipl.-Min. Silvester Siegmann - Sicherheitsingenieur - Lernziele: Sinn und Zweck der Arbeitsplatzbeurteilung und begehung Praktische Durchführung

Mehr

Hygiene in der Praxis Anforderungen in der ambulanten Versorgung. Copyright: Clewing & Partner

Hygiene in der Praxis Anforderungen in der ambulanten Versorgung. Copyright: Clewing & Partner Hygiene in der Praxis Anforderungen in der ambulanten Versorgung Anforderungen des neuen Infektionsschutzgesetzes o o o o o o Neue meldepflichtige Krankheiten (Aktuelle Vorlagen im QM-MASTER-Programm)

Mehr

- herzlich Willkommen -

- herzlich Willkommen - Meine Praxis organisiert und sicher!? Der Arzt als Arbeitgeber was Sie alles -in Sachen Arbeitsschutzregeln müssen. - herzlich Willkommen - Dipl.-Ing. H. Jörg Damm Geschäftsführer Fachkraft für Arbeitssicherheit

Mehr

Die geänderten Anforderungen an die Gefährdungsbeurteilung nach der Änderung der BetrSichV

Die geänderten Anforderungen an die Gefährdungsbeurteilung nach der Änderung der BetrSichV Die geänderten Anforderungen an die Gefährdungsbeurteilung nach der Änderung der BetrSichV Dip.-Ing.(FH) Dipl.-Inform.(FH) Mario Tryba Sicherheitsingenieur Vorbemerkungen: Die Gefährdungsbeurteilung ist

Mehr

Berufliche Infektionsgefahr durch biologische

Berufliche Infektionsgefahr durch biologische Berufliche Infektionsgefahr durch biologische Arbeitsstoffe im OP, Beispiel Nadelstichverletzung Dr.in Eichinger Brigitte, 03.11.2016 KUK MC3 / Arbeitsmedizin 1 Arbeitsschutz Themen Rechtlicher Rahmen

Mehr

Start-up in die Niederlassung Die Arztpraxis organisiert und sicher. Hygiene - Schutz für Patienten und Mitarbeiter.

Start-up in die Niederlassung Die Arztpraxis organisiert und sicher. Hygiene - Schutz für Patienten und Mitarbeiter. Start-up in die Niederlassung Die Arztpraxis organisiert und sicher Hygiene - Schutz für Patienten und Mitarbeiter 03.02.2017 Kassenärztliche Vereinigung Nordrhein, Düsseldorf Hygieneberatung, Abteilung

Mehr

Die neue Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge

Die neue Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge Die neue Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge Leiterin des Referates Arbeitsschutzrecht, Arbeitsmedizin, Prävention nach dem SGB VII im Bundesministerium für Arbeit und Soziales IIIb1@bmas.bund.de

Mehr

Biologische Arbeitsstoffe in der Metallbranche. Der ABAS im Dialog mit der betrieblichen Praxis Thomas Rabente Dresden, den 01.

Biologische Arbeitsstoffe in der Metallbranche. Der ABAS im Dialog mit der betrieblichen Praxis Thomas Rabente Dresden, den 01. Biologische Arbeitsstoffe in der Metallbranche Der ABAS im Dialog mit der betrieblichen Praxis Thomas Rabente Dresden, den 01. Dezember 2010 Biologische Arbeitsstoffe in der Metallbranche Wässrige Umlaufsysteme

Mehr

SIFA-WORKSHOP 2012 Novellierung der Betriebssicherheitsverordnung- Eckpunkte und aktueller Stand

SIFA-WORKSHOP 2012 Novellierung der Betriebssicherheitsverordnung- Eckpunkte und aktueller Stand SIFA-WORKSHOP 2012 Novellierung der Betriebssicherheitsverordnung- Eckpunkte und aktueller Stand Dipl.-Ing. Marlies Kittelmann, BAuA - Ziele und Grundlagen Ziele Rechts- und Strukturreform und Fortentwicklung

Mehr

Hygiene und Umgang mit Erregern in der Radiologie. Sylvia Ryll Greifswald,

Hygiene und Umgang mit Erregern in der Radiologie. Sylvia Ryll Greifswald, Hygiene und Umgang mit Erregern in der Radiologie Sylvia Ryll Greifswald, 05.09.2015 Basishygienemaßnahmen Personalhygiene o Händehygiene Flächendesinfektion o Oberflächen o Aufbereitung von Medizinprodukten

Mehr

Empfehlung spezieller Maßnahmen zum Schutz der Beschäftigten vor. Infektionen durch hochpathogene aviäre Influenzaviren (Klassische Geflügelpest,

Empfehlung spezieller Maßnahmen zum Schutz der Beschäftigten vor. Infektionen durch hochpathogene aviäre Influenzaviren (Klassische Geflügelpest, Ausgabe: Februar 2006 Beschluss des Ausschusses für Biologische Arbeitsstoffe (ABAS) Empfehlung spezieller Maßnahmen zum Schutz der Beschäftigten vor Infektionen durch hochpathogene aviäre Influenzaviren

Mehr

Gemeinsamkeiten von Hygiene und Arbeitsschutz bei der Beurteilung von Infektionsrisiken

Gemeinsamkeiten von Hygiene und Arbeitsschutz bei der Beurteilung von Infektionsrisiken Gemeinsamkeiten von Hygiene und Arbeitsschutz bei der Beurteilung von Infektionsrisiken Christian Frosch Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege VT: ABAS und KRINKO im Dialog, 27.

Mehr

Safetyfirst! Pflichten des Arbeitgebers im Arbeits-und Gesundheitsschutz und wie diese für den Aufzugbau umgesetzt werden können.

Safetyfirst! Pflichten des Arbeitgebers im Arbeits-und Gesundheitsschutz und wie diese für den Aufzugbau umgesetzt werden können. Safetyfirst! Pflichten des Arbeitgebers im Arbeits-und Gesundheitsschutz und wie diese für den Aufzugbau umgesetzt werden können. 18.10.2017 VfA Forum Interlift 2017 1 ASIB-Niggemeier GmbH Arbeitsschutz,

Mehr

Rolle der Gefährdungsbeurteilung bei der Beschaffung von Arbeitsmitteln

Rolle der Gefährdungsbeurteilung bei der Beschaffung von Arbeitsmitteln Rolle der Gefährdungsbeurteilung bei der Beschaffung von Arbeitsmitteln Fachveranstaltung Der Ausschuss für Betriebssicherheit Berlin, 4. Dezember 2014 Bereitstellung und Verwendung Artikel 153 EU-Vertrag

Mehr

Hygiene in der Arztpraxis

Hygiene in der Arztpraxis NINO-Allee 11, 48529 Nordhorn Telefon: 05921 7801-31 Telefax: 05921 7801-61 E-Mail: bw@wirtschaft-grafschaft.de Hygiene in der Arztpraxis Um die fachliche Kompetenz ihrer Mitarbeiter im Bereich der Hygiene

Mehr

Hygiene in der Arztpraxis

Hygiene in der Arztpraxis NINO-Allee 11, 48529 Nordhorn Telefon: 05921 7801-31 Telefax: 05921 7801-61 E-Mail: bw@wirtschaft-grafschaft.de Hygiene in der Arztpraxis Nach zwei erfolgreichen Durchgängen bieten wir Ihnen ein weiteres

Mehr

Arbeitskreis erstellt durch: Datum

Arbeitskreis erstellt durch: Datum Arbeitskreis erstellt durch: Datum Anzahl der Beschäftigten Unterschrift der/des Fachverantwortlichen Tabelle A - Grundsätzliches A.1 Dieser Bogen gilt ausschließlich in Verbindung mit der Gefährdungsbeurteilung

Mehr

Ausbruchmanagement Fachliche Grundlagen und Standards

Ausbruchmanagement Fachliche Grundlagen und Standards Ausbruchmanagement Fachliche Grundlagen und Standards S1 Ausbruchmanagement - Grundlagen Herzlich Willkommen zur Schulung! Thema: Ausbruchmanagement Fachliche Grundlagen und Standards Dauer: Ziel: ca.

Mehr

1 Inhaltsverzeichnis. Inhalt und Verzeichnisse. Didaktische und methodische Grundlagen, Fortbildung leicht gemacht. 1 Inhaltsverzeichnis

1 Inhaltsverzeichnis. Inhalt und Verzeichnisse. Didaktische und methodische Grundlagen, Fortbildung leicht gemacht. 1 Inhaltsverzeichnis 1 Inhaltsverzeichnis 1 Inhaltsverzeichnis I Inhalt und Verzeichnisse 1 Inhaltsverzeichnis 2 Autorenverzeichnis 3 Vorwort 4 Hinweise für den Nutzer Behr s Verlag, Hamburg 5 Weiterführende Literatur II Didaktische

Mehr

1/3 Inhaltsverzeichnis

1/3 Inhaltsverzeichnis Inhaltsverzeichnis Handbuch 1/3 Seite 1 1/3 Inhaltsverzeichnis Teil 1/1 Vorwort 1/2 Herausgeber und Autoren 1/3 Inhaltsverzeichnis 1/4 Inhalte der Software 1/5 Neue Systematik beim Vorschriften- und Regelwerk

Mehr

Gefährdungsbeurteilung

Gefährdungsbeurteilung Gefährdungsbeurteilung - BioStoffe - Eine Gefährdungsbeurteilung wird angemessen durchgeführt *), wenn die betriebliche Gefährdungsbeurteilung im Wesentlichen durchgeführt und zutreffend bewertet wurde,

Mehr

DGUV Vorschrift 2. Die Regelbetreuung in Betrieben mit mehr als 10 Beschäftigten setzt sich aus zwei

DGUV Vorschrift 2. Die Regelbetreuung in Betrieben mit mehr als 10 Beschäftigten setzt sich aus zwei Thomas Waldhecker Versuch einer Zusammenfassung: Grund für die Vorschrift: DGUV Vorschrift 2 Der Reformprozess zur betriebsärztlichen und sicherheitstechnischen Betreuung der Betriebe wird mit der DGUV

Mehr

Lokale Projektarbeit Prävention von Nadelstichverletzungen und dadurch übertragener Infektionserkrankungen

Lokale Projektarbeit Prävention von Nadelstichverletzungen und dadurch übertragener Infektionserkrankungen Lokale Projektarbeit Prävention von Nadelstichverletzungen und dadurch übertragener Infektionserkrankungen Dr. med. B. Heese, Dr. med. A. zur Mühlen, Dr. med. S. Haupt Die in München durchgeführte lokale

Mehr

Die TRBA 500. Allgemeine Hygienemaßnahmen: Mindestanforderungen. Grundlegende Maßnahmen bei Tätigkeiten mit biologischen Arbeitsstoffen

Die TRBA 500. Allgemeine Hygienemaßnahmen: Mindestanforderungen. Grundlegende Maßnahmen bei Tätigkeiten mit biologischen Arbeitsstoffen Die TRBA 500 Allgemeine Hygienemaßnahmen: Mindestanforderungen Grundlegende Maßnahmen bei Tätigkeiten mit biologischen Arbeitsstoffen Dr. Christian Felten Dezember 2010 Stellenwert der TRBA 500 Biostoffverordnung,

Mehr

Biostoff- verordnung 2013

Biostoff- verordnung 2013 Arbeitsschutz Biostoff- verordnung 2013 Arbeitsschutz Biostoff- verordnung 2013 Erläuterungen zur Neufassung der Biostoffverordnung Die Neufassung der Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz

Mehr

Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV)

Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) Neufassung zum 01.06.2015 Beschaffung, Einsatz und Prüfung von Arbeitsmitteln Rechtsvorschriften in Deutschland Arbeitsmittel im Unternehmen Grundgesetz ArbSchG

Mehr

HYGIENEMANAGEMENT BEI MULTIRESISTENTEN ERREGERN IM OP

HYGIENEMANAGEMENT BEI MULTIRESISTENTEN ERREGERN IM OP CAMPUS GROSSHADERN CAMPUS INNENSTADT HYGIENEMANAGEMENT BEI MULTIRESISTENTEN ERREGERN IM OP Dr. med. Béatrice Grabein Stabsstelle Klinische Mikrobiologie und Krankenhaushygiene WICHTIGE MULTIRESISTENTE

Mehr

Die Branchenregel ein neues Präventionsinstrument (Mustervortrag gemäß KoK FB / Stand ) Vortragstitel, Autor, Veranstaltung

Die Branchenregel ein neues Präventionsinstrument (Mustervortrag gemäß KoK FB / Stand ) Vortragstitel, Autor, Veranstaltung Die Branchenregel ein neues Präventionsinstrument (Mustervortrag gemäß KoK FB 08.05.2012 / Stand 24.07.2012) Vortragstitel, Autor, Veranstaltung 16.08.2012 Die Grundlage GDA-Leitlinienpapier vom 31. August

Mehr

Hygienestraße. Die neue Qualität bei der Reinigung von Hilfsmitteln und Medizinprodukten

Hygienestraße. Die neue Qualität bei der Reinigung von Hilfsmitteln und Medizinprodukten Hygienestraße Die neue Qualität bei der Reinigung von Hilfsmitteln und Medizinprodukten Herausforderung Krankenhausinfektion Reinigung von Hilfsmitteln und Medizinprodukten Krankenhausinfektionen bedeuten

Mehr

Arbeitsschutz in Einrichtungen der stationären und ambulanten Pflege - Umgang mit Infektionsgefahren -

Arbeitsschutz in Einrichtungen der stationären und ambulanten Pflege - Umgang mit Infektionsgefahren - Arbeitsschutz in Einrichtungen der stationären und ambulanten Pflege - Umgang mit Infektionsgefahren - Hannelore Hafemann Gewerbeärztlicher Dienst Staatliches Gewerbeaufsichtsamt Hannover Arbeitsschutz

Mehr

Die Neufassung der Betriebssicherheitsverordnung - Beschaffung von Maschinen (Bekanntmachung des ABS)

Die Neufassung der Betriebssicherheitsverordnung - Beschaffung von Maschinen (Bekanntmachung des ABS) Die Neufassung der Betriebssicherheitsverordnung - Beschaffung von Maschinen (Bekanntmachung des ABS), Erlangen Die Neufassung der Betriebssicherheitsverordnung Warum wurde novelliert? Welche Änderungen

Mehr