Die neue Betriebssicherheitsverordnung: Welche Änderungen sind zu Erwarten?

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1 Die neue Betriebssicherheitsverordnung: Welche Änderungen sind zu Erwarten? Dipl.-Ing. LL.B. Stefan Pemp Referatsleiter Arbeitsschutz, technischer Verbraucherschutz, Suchtbekämpfung am Niedersächsischen Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung

2 Inhalt Vorbemerkung Verfahrensstand der Novelle Was will die Bundesregierung? mit Anmerkungen aus Sicht der Vollzugspraxis Mögliche wesentliche Anträge im Bundesrat Ausblick Fazit 2

3 Vorbemerkung Verfahrensstand der Novelle 3

4 Kabinettsbeschluss zur Novelle 27. August 2014 Verfügbar im Internet Bundesratsbefassung vermutlich im November 2014 (BR Drucksache 400/14) Inkrafttreten vorraussichtlich Anfang

5 Gliederung: Abschnitt 1: Anwendungsbereich und Begriffsbestimmungen ( 1,2) Abschnitt 2: Gefährdungsbeurteilung und Schutzmaßnahmen ( 3-14) Abschnitt 3: Besondere Vorschriften für überwachungsbedürftige Anlagen ( 15-18) Abschnitt 4: Vollzugsregelungen und Ausschuss für Betriebssicherheit ( 19-21) Abschnitt 5: Ordnungswidrigkeiten und Straftaten, Schlussvorschriften ( 22-24) 5

6 Anhang 1 Anhang 1 (zu 6 Abs. 1 S. 2): Besondere Vorschriften für bestimmte Arbeitsmittel Nummer 1: Mobile, selbstfahrende oder nicht selbstfahrende Arbeitsmittel Nummer 2: Arbeitsmittel zum Heben von Lasten Nummer 3: Arbeitsmittel bei zeitweiligem Einsatz auf hoch gelegenen Arbeitsplätzen Nummer 4: Besondere Vorschriften für Aufzugsanlagen Nummer 5: Besondere Vorschriften für Druckanlagen 6

7 Anhäng 2,3 Anhang 2 (zu 15 und 16): Prüfvorschriften für Überwachungsbedürftige Anlagen Abschnitt 1: Zugelassene Überwachungsstellen Abschnitt 2: Aufzugsanlagen Abschnitt 3: Explosionsgefährdungen Abschnitt 4: Druckanlagen Anhang 3 (zu 14 Abs. 4): Prüfvorschriften für bestimmte Arbeitsmittel Abschnitt 1: Krane Abschnitt 2: Flüssiggasanlagen Abschnitt 3: Maschinentechnische Arbeitsmittel der Veranstaltungstechnik 7

8 Was will die Bundesregierung? Mit Anmerkungen aus Sicht der Vollzugspraxis Die Positionen der Bundesregierung sind zitiert aus einer Präsentation von Jerusalem, Raths und Dr. Klein BMAS 8

9 Ausgangslage und Forderungen Modernisierung von 2002 wird beibehalten Zentrales Anliegen: Verbesserung des Arbeitsschutzes (Instandhaltung, besondere Betriebszustände, Unfälle) Politisches Ziel: alters- und alternsgerechte Gestaltung der Arbeit Anmerkungen Trennung Beschaffenheit und Betrieb; Gefahrfeldbezogener Ansatz Anliegen nachvollziehbar Nachvollziehbar 9

10 Ausgangslage und Forderungen - 2 Beseitigung von Doppelregelungen Beseitigung Standard- bzw. Bürokratiekosten (NKR, Ex-Dokument) Berücksichtigung des tatsächlichen Unfallgeschehens (DGUV-Statistiken belegen Handlungsbedarf) Anmerkungen Scheint in den meisten Fällen ein eher theoretisches Problem Dto. Berechtigtes Anliegen 10

11 Ausgangslage und Forderungen - 3 VdTÜV-Berichte zu Prüfungen (Aufzüge, Tankstellen) TRBS durch geltende BetrSichV teilweise nicht gedeckt Anmerkungen Maßnahmen vermutlich strittig Vollständig gelungen? 11

12 Rechtsformale Aspekte Systematisch bessere Umsetzung von EU- Recht Lösung der Bestandsschutz - Frage Beseitigung der Doppelregelung zum Ex-Schutz Es gilt die GefStoffV (RL 98/24/EG) Anmerkungen? M.E. galt schon immer: Gefährdungsbeurteilung Scheint ein eher theoretisches Problem (s. auch vorne) 12

13 Rechtsformale Aspekte -2 Beseitigung der Doppelprüfung nach 2. u. 3. Abschnitt Harmonisierung der Ex-Prüfungen bei überwachungsbedürftigen Anlagen und nach RL 1999/92/EG Problem Sicherheitstechnische Bewertung Anmerkungen Scheint ein eher theoretisches Problem (s. auch vorne)? Das Problem bestand darin, dass in den TRBS etwas gefordert wurde, was die Verordnung nicht hergab, was man im ABS mit Mehrheit aber für wichtig hielt. 13

14 Strukturelle Aspekte Allgemeine Anforderungen an alle Arbeitsmittel als Schutzziele in den verfügenden ( -) Teil Spezielle Anforderungen zu bestimmten Arbeitsmitteln in Anhänge (auch für überwachungsbedürftige Anlagen) Die materiellen Anforderungen werden grundsätzlich beibehalten, jedoch als Schutzziele formuliert Weiterhin vollständige Umsetzung des EG-Rechts Anmerkungen Bewährung in der Praxis abwarten. Erscheint übersichtlicher Ist das in allen Fällen möglich? 14

15 Strukturelle Aspekte -2 Verbesserung der Schnittstelle zum ProdSG und zum EU- Binnenmarktrecht ( 5 Abs. 3) Materiellen Anforderungen gelten für Arbeitsmittel und üa gleichermaßen; auch bei Unternehmern ohne Beschäftigte Anmerkungen Ansatz ist zu begrüßen Neue Forderung: Eigenherstellung muss materiell immer EU-Beschaffenheitsrecht erfüllen Abgrenzung bei Prüfung 14 (1) Keine Anmerkung 15

16 Materielle Verbesserungen Konkretere Ausgestaltung der Gefährdungsbeurteilung Bessere Ausrichtung auf das tatsächliche Unfallgeschehen Stärkeres Augenmerk auf die Instandhaltung Gefährdungsbeurteilung auch für Druck und Ex bei Betreibern ohne Beschäftigte Anmerkungen Einheitlichkeit der Gefährdungsbeurteilung nach ArbSchG? Keine Anmerkung Berechtigter Ansatz Gilt mangels Ermächtigung nicht für Gefährdungsbeurteilung bei Aufzügen. Novelle wurde zur Erreichung des Zieles auch auf ChemG gestützt 16

17 Materielle Verbesserungen -2 Berücksichtigung von psychischen Belastungen Berücksichtigung alters- und alternsgerechter Gestaltung der Arbeit Verbesserungen der Prüfregelungen im ExSchutz und bei Aufzügen neuer Anhang 3 mit Prüfvorgaben (Prüferqualifikation, Prüffristen) für bestimmte Arbeitsmittel Anmerkungen Politisch gewollt Politisch gewollt Umstritten Ablösung von Unfallverhütungsvorschriften 17

18 Mögliche wesentliche Anträge im Bundesrat 18

19 Bundesregierung Abgrenzung Arbeitsmittel Arbeitsgegenstand unklar (bei Gefährdungsbeurteilung und Grundpflichten) Fehlende Definition: andere Person (statt Dritter) Innerbetrieblich beauftragte Person Begründungspflicht bei Abweichung von Technischen Regeln Länder Klarstellung im Geltungsbereich Aufnehmen Dieser Begriff ist entfallen aber: Wie sollen Ortsbeweglichen Druckgeräten geprüft werden? streichen Pemp 19

20 Bundesregierung Generelle Schutzmaßnahmen ( 8,9) alt Anhang 1 Länder Formulierung entsprechend dem alten Anhang 1 (Vorbemerkung) Pemp 20

21 Vorbemerkung Die Anforderungen dieses Anhangs gelten nach Maßgabe dieser Verordnung in den Fällen, in denen mit der Benutzung des betreffenden Arbeitsmittels eine entsprechende Gefährdung für Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten verbunden ist. Für bereits in Betrieb genommene Arbeitsmittel braucht der Arbeitgeber zur Erfüllung der nachstehenden Mindestvorschriften nicht die Maßnahmen gemäß den grundlegenden Anforderungen für neue Arbeitsmittel zu treffen, wenn a) der Arbeitgeber eine andere, ebenso wirksame Maßnahme trifft, oder b) die Einhaltung der grundlegenden Anforderungen im Einzelfall zu einer unverhältnismäßigen Härte führen würde und die Abweichung mit dem Schutz der Beschäftigten vereinbar ist. Pemp 21

22 Bundesregierung Information und Unterweisung der Beschäftigten Koordinationspflichten mehrere Arbeitgeber Gesetzliche Regelung zur Überschreitung von Prüfpflichten Länder Bagatellgrenze prüfen (Verbraucher / Beschäftigte) Fassen wie Gefahrstoffverordnung (kein weisungsbefugter Koordinator) Begrenzen auf überwachungsbedürftige Anlagen Pemp 22

23 Bundesregierung Prüfung überwachungsbedürftiger Anlagen durch Zugelassene Überwachungsstelle oder befähigte Person Erlaubnis für bestimmte überwachungsbedürftige Anlagen mit Änderungsanzeige Länder Grundsatz Zugelassene Überwachungsstelle mit möglicher Öffnung für befähigte Person Änderungserlaubnis Pemp 23

24 Bundesregierung Anzeigepflicht bei besonderen Ereignissen für alle Arbeitsmittel Anhang Besondere Vorschriften für bestimmte Arbeitsmittel Prüfstellen von Unternehmen und Unternehmensgruppen Länder Wie bisher (nur überwachungsbedürftige Anlagen) Überprüfung auf Änderungen Nicht für Unternehmensgruppen, Wiederaufnahme der sicherheitstechnischen Notwendigkeit Pemp 24

25 Bundesregierung Ermöglichung der Prüfung der Sicherheit der elektrischen Anlagen von Aufzugsanlagen (nur) durch befähigten Person Prüffrist für Krane, Flüssiggasanlagen, Veranstaltungstechnik Länder Verantwortung der ZÜS, bei eigener Stichprobe Übernahme des Ergebnisses einer befähigten Person möglich Formulierung als Höchstfrist Prüfung ob Übernahme EX-Schutz in Gefahrstoffverordnung richtig erfolgt Pemp 25

26 Ausblick Auf mittlere Sicht scheint eine generelle Novelle einschließlich der gesetzlichen Grundlage notwendig. Die Verortung der Ermächtigungsgrundlage im Produktsicherheitsgesetz wird vielfach als Anachronismus empfunden. Außerdem besteht grundsätzlicher Überarbeitungsbedarf, u.a. wegen: nicht mehr genutzter Ermächtigungen weiterer Anpassung der Ermächtigungen an den technischen Fortschritt und zum Abgleich mit anderen Rechtsgebieten (insbesondere Bau- und Umweltrecht). 26

27 Fazit Auch wenn einiges zur Novelle festzustehen scheint, ist anderes noch offen. Es wird gelten: Nach der Novelle ist vor der Novelle 27

28 Danke für Ihre Aufmerksamkeit

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