Berufsständische Versorgungswerke

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1 Berufsständische Versorgungswerke Ein Versorgungswerk anlegen, einem Mitarbeiter zuordnen und die Beitragserhebung an das Versorgungswerk senden. Wie gehen Sie im Programm vor? Hintergrund Berufsständische Versorgungswerke sind Sondersysteme, die für kammerfähige Freie Berufe (z. B der Ärzte, Steuerberater, Rechtsanwälte) die Pflichtversorgung bezüglich der Alters-, Invaliditäts- und Hinterbliebenenversorgung ihrer Mitglieder sicherstellen. Mitglieder eines berufsständischen Versorgungswerkes zahlen einen Pflichtbeitrag aus ihrer versicherungspflichtigen oder geringfügigen Beschäftigung. Der Pflichtbeitrag entspricht dem Beitrag zur gesetzlichen Rentenversicherung. Die berufsständisch Versicherten haben Anspruch auf einen Arbeitgeberanteil, der dem zur gesetzlichen Rentenversicherung entspricht ( 172, 2 SGB VI). Der Arbeitgeber sendet monatlich elektronisch die Beitragserhebungen an die Versorgungswerke. Umsetzung im Programm Sie können ein berufsständisches Versorgungswerk über das Menü 'Verwaltung Versorgungswerke' anlegen. Das gewünschte Versorgungswerk mit seiner Betriebsnummer wählen Sie aus der Vorschlagsliste. In den Mitarbeiterstammdaten auf der Seite 'Kassen' stehen für die Rentenversicherung (RV) folgende Beitragsgruppenschlüssel zur Auswahl: '0 Versorgungswerk' '0 Versorgungswerk mit RV AN' '0 Versorgungswerk Selbstzahler' '0 Versorg.werk Eigenbetrag' '0 Versorg.werk Eigenbetrag Selbstzahler' '0 Versorg.werk mit RV Selbstzahler' Wenn Sie einen dieser Beitragsgruppenschlüssel ausgewählt haben, können Sie das angelegte Versorgungswerk auswählen. Wenn Sie dakota einsetzen, können Sie die monatliche Beitragserhebung an das Versorgungswerk direkt aus Lexware lohn+gehalt senden. 1

2 Inhalt 1 Versorgungswerke anlegen und bearbeiten Mitarbeiterstammdaten Allgemeines Versorgungswerk und Versorgungswerk Selbstzahler Versorgungswerk mit RV AN und Versorgungswerk mit RV AN Selbstzahler Versorgungswerk Eigenbetrag und Versorgungswerk Eigenbetrag Sebstzahler Beitragserhebungen senden Korrigierte Beitragserhebungen

3 1 Versorgungswerke anlegen und bearbeiten Berufsständische Versorgungswerke können analog den Krankenkassen aus einer Liste ausgewählt werden. Sie werden im Programm firmenübergreifend angelegt. Danach steht das Versorgungswerk in jeder Firma in den Mitarbeiterstammdaten zur Auswahl. Der Assistent 'Neues Versorgungswerk' unterstützt Sie bei der Anlage. Rufen Sie das Menü 'Verwaltung Versorgungswerke' auf. Klicken Sie auf 'Neu'. Sie sehen den Assistenten 'Neues Versorgungswerk'. Auf der Seite 1 'Auswahl' finden Sie alle Versorgungswerke mit ihrer Betriebsnummer in einer Liste. Markieren Sie das gewünschte Versorgungswerk. Auf der Seite 2 'Versorgungswerk' stehen die Grunddaten (Name und Kurzname) des gerade gewählten Versorgungswerkes. Erfassen Sie auf Seite 3 'Firmenangaben' die gültigen Angaben für Ihre Firma: Zahlungsart, Geschäftsstelle, Ansprechpartner und Bankverbindung. Klicken Sie auf 'Speichern'. Der Lexware scout überprüft die Mitarbeiterdaten. Im geöffneten Fenster 'Versorgungswerke' sehen Sie das angelegte Versorgungswerk mit Namen und Kurznamen. 3

4 So können Sie die Angaben für ein Versorgungswerk ändern: 1. Öffnen Sie das Menü 'Verwaltung Versorgungswerke'. 2. Klicken Sie beim gewünschten Versorgungswerk auf 'bearbeiten'. Sie sehen den Assistenten. a. Auf der Seite 1 'Übersicht' stehen Name und Kurzname des Versorgungswerkes und die versicherten Mitarbeiter. b. Die Seite 2 'Versorgungswerk' und Seite 3 'Firmenangaben' enthalten die beim Anlegen erfassten Daten. Sie können auf der Seite 3 die 'Firmenangaben' wie gewünscht ändern. 3. Speichern Sie Ihre Eingaben. Sie haben ein Versorgungswerk erfolgreich angelegt. Als nächsten Schritt ordnen Sie das Versorgungswerk dem Mitarbeiter zu. 2 Mitarbeiterstammdaten 2.1 Allgemeines RV-Beitragsschlüssel Wenn in den Mitarbeiterstammdaten auf der Seite 'Kassen' einer der folgenden RV-Beitragsschlüssel ausgewählt ist, können Sie ein angelegtes Versorgungswerk zuordnen. '0 Versorgungswerk' '0 - Versorgungswerk mit RV AN' '0 Versorgungswerk Selbstzahler' '0 Versorg.werk Eigenbeitrag' '0 Versorg.werk Eigenbeitrag Selbstzahler' '0 Versorg.werk mit RV AN Selbstzahler' 4

5 Mitgliedsnummer Jeder bei einem Versorgungswerk rentenversicherte Arbeitnehmer erhält eine Mitgliedsnummer. Erfassen Sie die Mitgliedsnummer in den Mitarbeiterstammdaten auf der Seite 'Kassen'. Tipp: Wenn der Mitarbeiter keine Mitgliedsnummer vorgelegt hat, ergänzen Sie in den Mitarbeiterstammdaten auf der Seite 'SV-Meldeangaben' die Geburtsangaben. Höhe der Rentenversicherungsbeiträge an das Versorgungswerk Die Höhe des 'Pflichtbeitrages' (PB) an ein Versorgungswerk entspricht dem gesetzlichen Rentenversicherungsbeitrag. Unter dem Menüpunkt 'Verwaltung Gesetzl. Rechengrößen Bundesländer' im Bereich 'Sozialversicherung' finden Sie den gesetzlichen Rentenversicherungsbeitrag. Der Arbeitnehmer hat Anspruch auf einen Arbeitgeberzuschuss in Höhe der Hälfte des gesetzlichen Rentenversicherungsbeitrages. Hinweis: Wenn der Arbeitnehmer mit dem Versorgungswerk einen Höherversicherungsbeitrag (HB) vereinbart hat, können Sie diesen Beitrag in den Mitarbeiterstammdaten erfassen. Lesen Sie dazu den Punkt 2.3 Versorgungswerk Eigenbeitrag und Versorgungswerk Eigenbeitrag Selbstzahler. 5

6 Zahlung der Rentenversicherungsbeiträge an das Versorgungswerk a. Firmenzahler Der Arbeitgeber überweist die Beiträge an das Versorgungswerk. Auf der Lohnabrechnung im Bereich Netto Be- und Abzüge werden die folgenden Lohnarten ausgewiesen: 'AG-Zuschuss RV-Versorgungswerk' 'Abzug RV Versorgungswerk' b. Selbstzahler Der Mitarbeiter erhält den Arbeitgeberzuschuss auf der Lohnabrechnung. Er überweist den gesamten Beitrag an das Versorgungswerk selbst. Auf der Lohnabrechnung im Bereich Netto Be- und Abzüge wird die Bezugslohnart ausgewiesen: 'AG-Zuschuss RV-Versorgungswerk' Die folgenden Punkte beschreiben die möglichen Beitragsgruppenschlüssel RV in den Mitarbeiterstammdaten auf der Seite 'Kassen'. 2.2 Versorgungswerk und Versorgungswerk Selbstzahler Beitragsgruppenschlüssel RV '0 Versorgungswerk' Der Mitarbeiter erhält auf sein sozialversicherungspflichtiges Arbeitsentgelt einen Arbeitgeberzuschuss (Hälfte des gesetzlichen Rentenversicherungsbeitrages). Der Arbeitgeber überweist den Arbeitgeber- und Arbeitnehmeranteil an das Versorgungswerk (Firmenzahler). Beitragsgruppenschlüssel RV '0 Versorgungswerk Selbstzahler' Der Mitarbeiter erhält auf sein sozialversicherungspflichtiges Arbeitsentgelt einen Arbeitgeberzuschuss (Hälfte des gesetzlichen RV-Beitrages). Der Mitarbeiter überweist den Gesamtbeitrag selbst (Selbstzahler). 6

7 2.3 Versorgungswerk mit RV AN und Versorgungswerk mit RV AN Selbstzahler Diesen Beitragsgruppenschlüssel RV wählen Sie bei einem geringfügig Beschäftigten (Personengruppe 109). In der Rentenversicherung besteht auch für geringfügig Beschäftigte eine generelle Versicherungspflicht. Die Pflichtbeiträge zur Rentenversicherung werden an das Versorgungswerk überwiesen. Beitragsgruppenschlüssel RV '0 Versorgungswerk mit RV AN' Der Arbeitgeber trägt den pauschalen Rentenversicherungsbeitrag. Tipp: Den aktuellen Satz finden Sie im Programm unter 'Verwaltung Gesetzl. Rechengrößen der Bundesländer' im Bereich 'Sozialversicherung'. Der Mitarbeiter zahlt den restlichen Beitrag (bis zum gesetzlichen RV-Beitrag). Der Arbeitgeber überweist den Arbeitgeber- und Arbeitnehmeranteil an das Versorgungswerk (Firmenzahler). Beitragsgruppenschlüssel RV '0 Versorgungswerk RV AN Selbstzahler' Der Mitarbeiter erhält auf sein sozialversicherungspflichtiges Arbeitsentgelt einen Arbeitgeberzuschuss (pauschaler Rentenversicherungsbeitrag). Der Arbeitnehmer überweist den Gesamtbeitrag selbst (Selbstzahler). 7

8 Ausnahme bei diesem Beitragsgruppenschlüssel Der Arbeitnehmer kann sich nur auf Antrag von der Rentenversicherungspflicht befreien lassen ( 6 Abs. 1 b SGB VI). Den Antrag finden Sie im Programm unter 'Datei Drucken Antrag auf Befreiung von der RV-Pflicht'. In den Mitarbeiterstammdaten setzen Sie die Option: Wenn Sie diese Einstellung vornehmen, wählen Sie den Beitragsgruppenschlüssel RV '5 AG pauschal' und als Kasse die 'Knapp-B-S'. Mit der Befreiung von der RV-Pflicht werden nur pauschale RV-Beiträge für den Mitarbeiter gezahlt. Diese Beiträge werden an die Knappschaft-Bahn-See abgeführt. 2.4 Versorgungswerk Eigenbetrag und Versorgungswerk Eigenbetrag Sebstzahler Wenn ein Mitarbeiter einen individuellen Beitrag (Höherversicherungsbeitrag) mit seinem Versorgungswerk vereinbart hat, können Sie diesen Beitrag in den Mitarbeiterstammdaten erfassen. Das Feld 'Beitrag zum Versorgungwerk' ist nur bei den folgenden beiden Beitragsgruppenschlüsseln RV aktiv. Erfassen Sie den individuellen Beitrag des Mitarbeiters. Beitragsgruppenschlüssel RV '0 Versorg.werk Eigenbeitrag' Der Mitarbeiter erhält auf sein sozialversicherungspflichtiges Arbeitsentgelt einen Arbeitgeberzuschuss (Hälfte des gesetzlichen Rentenversicherungsbeitrages). Der Mitarbeiter trägt den Arbeitnehmeranteil (Hälfte des gesetzlichen RV-Beitrages) plus dem Restbetrag bis zum individuellen Beitrag. 8

9 Der Arbeitgeber überweist den Arbeitgeber- und Arbeitnehmeranteil an das Versorgungswerk (Firmenzahler). Beitragsgruppenschlüssel RV '0 Versorg.werk Eigenbeitrag Selbstzahler' Der Mitarbeiter erhält auf sein sozialversicherungspflichtiges Arbeitsentgelt einen Arbeitergeberzuschuss (Hälfte des gesetzlichen RV-Beitrages). Der Mitarbeiter überweist den Gesamtbeitrag in Höhe des individuell vereinbarten Beitrages (Selbstzahler). 9

10 3 Beitragserhebungen senden Die Beitragserhebungen an die Versorgungswerke müssen vom Arbeitgeber monatlich elektronisch an die Versorgungswerke gesendet werden. Auch wenn der Mitarbeiter seinen Beitrag selbst an das Versorgungswerk überweist (Selbstzahler). Die Annahmestelle der berufsständischen Versorgungseinrichtungen ist die DASBV - Datenservice für berufsständische Versorgungseinrichtungen GmbH. Gesetzliche Grundlage für die Übermittlung der Daten zur Beitragserhebung an die Annahmestelle der berufsständischen Versorgungseinrichtungen ist 28a (11) SGB IV. Folgende Versorgungswerke nehmen nicht am elektronischen Meldeverfahren teil: Name Kurzname Betriebsnummer Notarversorgungswerk Hamburg VW Notar Hamburg Notarversorgungskasse Koblenz VW Notar Koblenz Versorgungswerk der Saarländischen Notarkammer Versorgungswerk für RAe Schleswig- Holstein Versorgungswerk d.psychotherapeutenk. Nordrhein- Westfalen Versorgungswerk d.psychotherapeutenk. Schleswig- Holstein Versorgungswerk d. Psychotherapeuten NDS VW Notar Saarland VW Rae Schleswig- Holstein VW Psychotherapeuten NRW VW Psychotherapeuten Schleswig-H. VW Psychotherapeuten NDS Hinweise Wenn Sie dakota einsetzen, können Sie die monatlichen Beitragserhebungen Versorgungswerke damit versenden. Alternativ nutzen Sie die Ausfüllhilfe sv.net/online. Im Gegensatz zu den Beitragsnachweisen der Krankenkassen werden die Beitragserhebungen der Versorgungswerke nicht geschätzt. Restbeitragsschuld oder Restbeitragsguthaben werden nicht ermittelt. Erfassen Sie zuerst alle relevanten Abrechnungsdaten. Senden Sie dann die Beitragserhebungen. So müssen Sie keine korrigierten Beitragserhebungen senden. 10

11 3.1 Korrigierte Beitragserhebungen Wenn nach der gesendeten Beitragserhebung an das Versorgungswerk eine korrigierte Beitragserhebung notwendig ist, können diese beiden Fälle auftreten: Fall 1: Sie haben die monatliche Beitragserhebung an das Versorgungswerk gesendet. Danach haben Sie im selben Abrechnungsmonat Lohndaten geändert. Wenn Sie die Prüfliste für die aktuelle Firma über 'Extras dakota Beitragserhebung Versorgungswerke' aufrufen, steht die korrigierte Beitragserhebung auf der Meldeprüfliste mit folgenden Merkmalen: 'ABMO' (Abrechnungsmonat) und 'VEMO' (Verarbeitungsmonat) stimmen überein. Im Feld 'Korr' steht ein 'x'. Senden Sie diese Beitragserhebung. Fall 2: Sie haben einen Vormonat korrigiert. Auf der Meldeprüfliste stehen die Beitragserhebung des aktuellen Abrechnungsmonats und die korrigierte Beitragserhebung. Bei der korrigierten Beitragsabrechnung auf der Meldeprüfliste hat folgende Merkmale: 'ABMO' (Abrechnungsmonat) ist der korrigierte Monat und 'VEMO' (Verarbeitungsmonat) ist der aktuelle Abrechnungsmonat. Im Feld 'Korr' steht ein 'x'. Senden Sie diese Beitragserhebungen. Hinweis: Beitragserhebungen werden nicht storniert. Verarbeitet werden immer die aktuellsten Daten. 11

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