Einfacher und verständlicher? Cross Compliance und Kontrollvorschriften in der Zukunft
|
|
- Edith Färber
- vor 6 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 Einfacher und verständlicher? Cross Compliance und Kontrollvorschriften in der Zukunft Heinz-Wilhelm Geldermann Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft Referat 616 InVeKoS, Cross Compliance und Verwaltungsvereinfachung Ist die GAP einfacher und verständlicher geworden? Einfacher ist die GAP mit der Reform sicherlich nicht geworden. Es sind vielmehr zusätzliche Vorschriften hinzugekommen, z.b. das sehr komplexe Greening die Regelungen zum Aktiven Landwirt und die Junglandwirteregelung und Umverteilungsprämie Die Leitfäden der KOM werden mehr und dicker. Die Auslegungsfragen der Mitgliedstaaten nehmen kein Ende. Derzeit läuft bereits eine neue Vereinfachungsinitiative auf EU-Ebene. Auch BMEL wird voraussichtlich ca. 40 Vereinfachungsvorschläge unterbreiten Folie 2
2 Alles in allem einfacher geworden sind allerdings bei isolierter Betrachtung die Vorschriften bei Cross Compliance: Streichung der Klärschlammrichtlinie aus CC Streichung der Regelungen zum Schutz von Dauergrünland und Auslaufen der Vorschriften zum Erhalt von Dauergrünland nach 2015 (2016 noch Kontrollen); letztlich aber nur Verlagerung ins Greening mit noch strengeren Regelungen Streichung der Vorschriften zur Fruchtartenvielfalt, Humusbilanz oder Bodenhumusuntersuchung; stattdessen aber Anbaudiversifizierung im Greening Streichung der Vorschriften zur Instandhaltung von Flächen; stattdessen aber jetzt vergleichbare Pflegeverpflichtung bei den Fördervoraussetzungen; Streichung von Regelungen zu den Tierseuchen aus CC (kamen bisher aber bei CC fast nie zur Anwendung) Folie 3 Neu sind bei Cross Compliance dagegen Schnittverbot von CC-relevanten Hecken, Feldgehölzen, Baumreihen, Einzelbäumen (1:1-Übernahme der fachrechtlichen Vorschriften aus dem BNatschG) Zusätzliche Regelungen zu den Mindestanforderungen an die Bodenbedeckung auch zur Ergänzung der Regelungen im Greening Begrünung von aus der Erzeugung genommenen Ackerflächen einschließlich Verbot des Einsatzes von Pflanzenschutzmitteln und Verbot des Mähens und Zerkleinerns des Aufwuchses in den Monaten April bis Juni; letzteres gilt auch für aus der Produktion genommene DGL-Flächen. Mindestverbleib der ÖVF-Zwischenfrüchte und der Folgekultur nach stickstoffbindenden ÖVF-Pflanzen auf der Fläche (grundsätzlich bis 15. Februar); Beweidung, Walzen, Schlegeln und Häckseln möglich Ergänzte Definition für Hecken im Rahmen der Landschaftselemente Folie 4
3 Weiterentwicklungen gibt es auch bei dem Fachrecht, das über Cross Compliance kontrolliert wird. Über eine neue Düngeverordnung wird intensiv beraten. Die Regelungen im Bereich des Tierschutzes entwickeln sich weiter, um nur 2 Beispiele zu nennen. Hier ist CC aber nur das Kontrollinstrument und nicht für die fachlichen Regelungen verantwortlich. Diese Regelungen müssten bei Bedarf mit den zuständigen Fachreferenten diskutiert werden. Die Kontroll- und Sanktionsvorschriften für Cross Compliance haben sich fast nicht verändert Folie 5 Wichtiger für Sie als Detailbetrachtungen bei Cross Compliance sind meines Erachtens einige Änderungen und Klarstellungen zur Antragstellung, zu den Anforderungen im Bereich der Fördermaßnahmen sowie zu den dortigen Kontrollen und Sanktionen. Deshalb erlaube ich mir jetzt darauf einzugehen: Ziel der Antragsteller ist üblicherweise: Fördermöglichkeiten ausschöpfen und Kürzungen/Sanktionen vermeiden Folie 6
4 Kernvoraussetzungen dafür sind: rechtzeitige Antragstellung: wie bisher bis 15. Mai für Direktzahlungen der 1. Säule und eine Reihe von flächenbezogenen Maßnahmen der 2. Säule; danach Kürzung wegen Verspätung und schließlich vollständige Ablehnung vollständige Antragstellung: Neu u.a.: Angaben zum Greening und zum Aktiven Landwirt; Angabe des Durchschnittsbestands je Nutztierart im Antragsjahr; stufenweise Einführung einer graphischen, auf Geodaten basierten elektronische Antragstellung; Zuordnung von Landschaftselementen vollständige Angabe aller landwirtschaftlichen Flächen und sonstigen beihilfefähigen Flächen (auch von Flächen unterhalb der Mindestparzellengröße; entspricht weitgehend Status quo) bei Vermeidung der Beantragung nicht beihilfefähiger Flächen Einhaltung der Greening-Verpflichtungen und Einhaltung der Cross-Compliance-Verpflichtungen Folie 7 Graphische, auf Geodaten basierte elektronische Antragstellung: Spätestens ab 2016 muss ein Teil der Antragsteller und spätestens ab 2018 müssen alle Antragsteller ihre landwirtschaftlichen Parzellen und ökologischen Vorrang-flächen über eine spezielle Software im GIS-System graphisch möglichst genau eintragen. Die Zeit der Skizzen ist dann vorbei. Die Ämter geben bei Bedarf Hilfestellung oder können im Ausnahmefall selbst die Übertragung von der Papierform in das GIS-System vornehmen. Mit der Zeichnung erfolgt automatisch die Berechnung der eingezeichneten Fläche. Bei Überlappung mit anderen beantragten Flächen auch von anderen Antragstellern oder bei Zeichnungen außerhalb der Referenzparzelle soll es Warnhinweise geben. Die alphanumerisch beantragte Fläche darf höchstens in engen Grenzen von der eingezeichneten Fläche abweichen. Dieses System hat auch Vorteile für die Antragsteller, denn das Risiko der Doppelbeantragung von Flächen sinkt dann deutlich. Unklar ist derzeit noch, wie Abzüge für verstreut liegende nicht beihilfefähige Elemente berücksichtigt werden können. Trotz Warnhinweisen soll der Antragsteller auch Flächen außerhalb der betreffenden Referenzparzellen einzeichnen und beantragen können. Dies erfordert, wie bereits derzeit, jedoch gleichzeitig eine Anpassung der Referenzparzellen, die dann zunächst von der Landesstelle zu prüfen ist. Der Antragsteller bleibt trotz vielfältiger Unterstützung allein für seinen Antrag verantwortlich. Diese graphischen Flächenangaben erleichtern dann auch die Kontrolle der DGL-Entstehung Folie 8
5 Vermeidung der Beantragung nicht beihilfefähiger Flächen, das heißt keine Flächen angeben, die weder Ackerland, Dauergrünland, Dauerkulturen einschließlich beihilfefähiger Landschaftselemente noch Flächen gemäß Artikel 32 (2) (b) der VO 1307/2013 sind; die nicht zum Betrieb des Antragstellers gehören; die die Instandhaltungsverpflichtungen nicht erfüllen (betrifft aus der Produktion genommene Flächen); die überwiegend nichtlandwirtschaftlich genutzt werden Folie 9 Was ist Dauergrünland? Art. 4 (1) h) VO 1307/2013: [Der Begriff] Dauergrünland und Dauerweideland (zusammen Dauergrünland [bezeichnet] Flächen, die durch Einsaat oder auf natürliche Weise (Selbstaussaat) zum Anbau von Gras oder anderen Grünfutterpflanzen genutzt werden und seit mindestens fünf Jahren nicht Bestandteil der Fruchtfolge des landwirtschaftlichen Betriebs sind; es können dort auch andere Pflanzenarten wachsen wie Sträucher und/oder Bäume,, sofern Gras und andere Grünfutterpflanzen weiterhin vorherrschen; sowie ferner wenn die Mitgliedstaaten dies beschließen Flächen, einen Teil der der etablierten lokalen Praktiken darstellen, wo Gras und andere Grünfutterpflanzen traditionell nicht in Weidegebieten vorherrschen. Anmerkung: Dieses letztgenannte DGL wird als PG-ELP bezeichnet und muss im Referenzsystem und im Antrag (für Kontrollzwecke) gesondert ausgewiesen werden Folie 10
6 Etablierte lokale Praktiken sind traditionelle, auf den betreffenden Flächen gemeinhin angewendete Beweidungspraktiken Praktiken, die für die Erhaltung von unter die FFH-Richtlinie oder die Vogelschutzrichtlinie fallende Biotope und Lebensräume von Bedeutung sind. Fazit: Zum DGL gehören nur Flächen, die abgeweidet werden können. Ausnahme: Förderfähige Landschaftselemente (unter Cross Compliance, 2-m Regelung; 100 Baum-Grenze unter bestimmten Bedingungen) sowie Streuobstbäume. Dies gilt nach unserem bisherigen Verständnis auch für Flächen, die unter die Ziele der FFH- und Vogelschutzrichtlinien fallen. Diese Materie wird allerdings auch Bestandteil eines KOM-Workshops Ende März sein. Die VO spricht ausdrücklich von abgeweidet werden können. Es muss nicht im Einzelfall geprüft werden, ob diese tatsächlich abgeweidet wurden (wäre auch unter WTO-Gesichtspunkten problematisch). Dabei orientiert man sich am besten daran, was die landwirtschaftlichen Raufutterfresser auf solchen Standorten üblicherweise noch abweiden. Außerdem ist die Definition von Gras und anderen Grünfutterpflanzen zu beachten Folie 11 Folglich gehören Flächen, die üblicherweise nicht beweidet werden, nicht zum DGL (Ausnahme beihilfefähige LE). Dies können z.b. sein: Kahlflächen; Seggen, Binsen, Schilf etc.; Büsche und Bäume (außer Heidekraut und beihilfefähige LE). Wenn die nichtförderfähigen Flächen einen bestimmten Anteil der landwirtschaftlichen Parzelle oder einer Teilfläche davon überschreiten, dann ist die gesamte (Teil-) Fläche nicht mehr förderfähig. Hierzu bitte die Handhabung im jeweiligen Bundesland beachten. In ihrem Leitfaden für die Vor-Ort-Kontrollen fordert die KOM u.a.: Im Hinblick auf die Förderfähigkeit der Fläche im Rahmen der Basisprämie muss die Kontrolle der Landnutzung die Eigenschaften des beantragten Dauergrünlands mit Bezug zu Art. 4 (1) (h) der VO 1307/2013 beinhalten, insbesondere die Beweidungsfähigkeit und Zugänglichkeit für landwirtschaftliche Nutztiere zu Arten/ Elementen die nicht krautartig sind, genauso wie ggf. deren Nicht-Dominanz (letzteres gilt nicht für PG-ELP). Sträucher und/oder Bäume, die abgeweidet werden können, müssen für landwirtschaftliche Nutztiere auf ihrer ganzen Fläche (also nicht nur die unteren Äste) zum Beweiden zugänglich sein (LPIS-Leitfaden) Folie 12
7 Sanktion bei der Basisprämie (wie bisher): Flächenübererklärung bis 3%/maximal 2 ha: Kürzung auf ermittelte Fläche (z.b. wenn reiner DGL-Betrieb 100 ha beantragt hat, aber nur 99 ha beilhilfefähige Fläche von Behörde festgestellt werden; dann wird Basisprämie für 99 ha gewährt). Flächenübererklärung zwischen 3%/2ha und 20 %: zusätzlich Sanktion in doppelter Höhe der Übererklärung (z.b. wenn reiner DGL-Betrieb 100 ha beantragt und 90 ha von Behörde festgestellt werden; dann Basisprämie für 90 ha 2 x 10 ha = 70 ha). Flächenübererklärung zwischen 20 % und 50 %: keine Basisprämie (z.b. wenn reiner DGL-Betrieb 100 ha beantragt hat und nur 80 ha von Behörde festgestellt werden; 20 ha Übererklärung / 80 ha festgestellter Fläche = 25 % Abweichung; es wird folglich keine Basisprämie gezahlt. Flächenübererklärung über 50%: zusätzliche Kürzung in Folgejahren (z.b. wenn reiner DGL-Betrieb 100 ha beantragt hat und nur 60 ha von Behörde festgestellt werden; 40 ha Übererklärung / 60 ha festgestellter Fläche = 67 % Abweichung; es wird folglich keine Basisprämie gezahlt und in den Folgejahren noch eine Kürzung für 40 ha übererklärter Fläche vorgenommen Folie 13 Fazit: An der Förderfähigkeit von DGL-Flächen sowie an dem Kontrollund Sanktionssystem für die Basisprämie im Vergleich zu dem bei der bisherigen Betriebsprämie ändert sich alles in allem durch die Agrarreform gar nicht so viel. Das pauschalere Pro-rata-System wurde als Alternative zwar teilweise auch in D diskutiert. Im Ergebnis kommt es allerdings derzeit in keinem Bundesland zur Anwendung. Ratschläge: Beihilfefähige Flächen möglichst genau angeben! Im Zweifelsfall lieber etwas Sicherheitspuffer vorsehen (beantragte Fläche darf unter der insgesamt angegebenen Fläche bleiben; vgl. VOK-Leitfaden der KOM Punkt 2.4.3). ggf. Abklärung mit zuständigen Landesstellen suchen. Toleranzen: Messtoleranz 0,1 ha für Kulturgruppe 3 % / maximal 2ha Marge ohne Sanktion Zudem Verrechnung von Über- und Untererklärungen je Kulturgruppe Folie 14
8 Einhaltung der Greening-Verpflichtungen, d.h Pflug- und Umwandlungsverbot für umweltsensibles DGL; Umwandlung von anderem DGL nur mit Genehmigung; ggf. Rückumwandlungsverpflichtung in DGL-Flächen. Beachte: auch Flächen unterhalb der Mindestparzellengröße zählen mit. Derzeit ist noch nicht abschließend geklärt, was alles unter das Pflugverbot fällt. Es sollten deshalb auf umweltsensiblem DGL derzeit alle mechanischen Bodenbearbeitungen vermieden werden, die über ein Walzen, Schleppen, Striegeln oder die Düngung bzw. Nachsaat im Schlitzsaatverfahren hinausgehen. In jedem Fall müssen solche weitergehenden Bodenbearbeitungsmaßnahmen mindestens 3 Tage vorher angezeigt werden. Verstöße: Kürzung der Fläche, für die Greeningprämie gezahlt wird, wird um die Fläche mit Verstößen gekürzt (z.b. reiner DGL-Betrieb mit 100 ha angemeldeter und vorgefundener Fläche und 100 ZA hat 5 ha ohne Genehmigung in Ackerland umgewandelt. Er bekommt vor Sanktionen die Greeningprämie für 95 ha) Folie 15 Sanktion: gibt es erst ab 2017, die ab 2018 dann noch einmal etwas angehoben wird. (z.b. reiner DGL-Betrieb mit 100 ha angemeldeter und vorgefundener Fläche und 100 ZA hat 5 ha ohne Genehmigung umgebrochen. 5 ha Fläche mit Verstoß/ 95 ha ermittelte Fläche = 5,3 % Abweichung. Zwischen 3 und 20 % Abweichung wird das Doppelte der Flächenabweichung zu Grunde gelegt = 2 x 5 = 10 ha. Ab 2018 wird dieser Wert durch 4 geteilt, also 10 / 4 = 2,5 ha. Die Sanktion beträgt folglich 2,5 ha. Der Landwirt bekommt für 95-2,5=92,5 ha die Greeningprämie ausgezahlt. Extrasanktion wegen Nichtangabe von mehr als 0,1 ha umweltsensiblem DGL im Antrag kann ab 2017 zu einer (zusätzlichen) Kürzung der Greeningprämie von bis zu 10 % führen. Die gesamte Sanktion kann beim Greening gemäß dem politischen Beschluss zur Agrarreform nie mehr als 25 % der Greeningprämie betragen, auf die der Antragsteller ohne Verstoß beim Greening Anspruch gehabt hätte Folie 16
9 Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit! Folie 17 CC-Sanktionen in Deutschland im Jahr 2013 Gesamtsanktionen: 10,8 Mio. (bei rd. 6 Mrd. Beihilfen sind das knapp 0,2 %) fahrlässige Verstöße mit Sanktionen bei den systematischen Kontrollen Rinderkennzeichnung: bei 43 % der Kontrollen in diesem Bereich Kennzeichnung Schafe/Ziegen: bei 29 % der Kontrollen in diesem Bereich Nitrat-Richtlinie: bei 15 % der Kontrollen in diesem Bereich Kennzeichnung Schweine: bei 14 % der Kontrollen in diesem Bereich Tierschutz Nutztiere: bei 11 % der Kontrollen in diesem Bereich Vogelsschutz-/FFH-RL: bei 1 % der Kontrollen in diesem Bereich Landschaftselemente: bei 0,5 % der Kontrollen in diesem Bereich Vorsätzliche Verstöße bei systematischen Kontrollen Insgesamt 312 Fälle in Deutschland, davon Tierschutz Nutztiere 93 Fälle Rinderkennzeichnung 86 Fälle Folie 18
Kürzungen und Sanktionen
Stand 01.04.2015 Referenten: Mitarbeiter des Sachgebietes Landwirtschaft Landkreis 1. Kürzungen zu Gunsten der Nationalen Reserve lineare prozentuale Kürzung der nationalen Obergrenze für die Basisprämie,
MehrNeue GAP - Was bedeutet das Greening für uns?
Neue GAP - Stand der Regelungen und der Diskussion zum 23.01.2014 Änderungen möglich http://de.euabc.com/word/25 FB 3.1, Folie Nr. 1 FB 3.1, Folie Nr. 2 Entwicklung der Zahlungsansprüche (ab 2015 Basisprämie)
MehrAllgemeine Regelungen zur Umsetzung von Cross Compliance und Ausblick auf die neue Förderperiode ab 2014
Allgemeine Regelungen zur Umsetzung von Cross Compliance und Ausblick auf die neue Förderperiode ab 2014 Workshop Umsetzung von Cross Compliance im Naturschutz am 06. und 07.03.2013 in Schneverdingen 1
MehrLANDKREIS RASTATT. Grünlandumwandlungsverbot nach Landwirtschafts-und Landeskulturgesetz (LLG) und bei den Direktzahlungen (Greening)
Grünlandumwandlungsverbot nach Landwirtschafts-und Landeskulturgesetz (LLG) und bei den Direktzahlungen (Greening) Grundsätzliches Die Regelungen zur Umwandlung von Dauergrünland nach LLG und Greening
MehrAktueller Stand zur nationalen Umsetzung der Agrarreform 2015
Aktueller Stand zur nationalen Umsetzung der Agrarreform 2015 Mehr Aufwand für Landwirt und Verwaltung Anke Stegemann V22 1 Umsetzung der Agrarreform Zeitplan der Umsetzung Aufteilung der Direktzahlungen
MehrGreening. Auswertung der Vorjahre und Änderungen für Jörg Renner, LfULG. Bild: LfULG, ISS Löbau, 2016
Greening Auswertung der Vorjahre und Änderungen für 2017 Bild: LfULG, ISS Löbau, 2016 1 21.03.2017 Jörg Renner, LfULG Auswertung Antragsjahr 2015 - Kürzungen 2015: 27 Kürzungen beim Greening in 25 Betrieben
MehrMöglichkeiten zum Abbau von Bürokratie bei hoher Wirksamkeit für die Biodiversität aus Sicht der Agrarverwaltung des Freistaates Bayern
Möglichkeiten zum Abbau von Bürokratie bei hoher Wirksamkeit für die Biodiversität aus Sicht der Agrarverwaltung des Freistaates Bayern Internationaler Expertenworkshop 28./29. November 2011 in Ladenburg
MehrGAP PRÄSENTATIONSTITEL 1
GAP 2014-2020 13.01.2015 PRÄSENTATIONSTITEL 1 Greening Ziel: Zusätzliche Leistungen der Landwirtschaft für Klimaschutz, Erhalt von Arten, Erhalt sowie Schaffung einer vielfältigen Kulturlandschaft und
MehrFörderung der Landwirtschaft
Förderung der Landwirtschaft Sabine Brink Übersetzung: Überkreuzeinhaltung von Verpflichtungen Landwirte erhalten Direktzahlungen (1. Säule) Diese Zahlungen sind an Verpflichtungen gebunden, die per Gesetz
MehrEU-Agrarpolitik bis 2020 (GAP) Betriebsprämie und Co.: Welche Eckdaten liegen für Bauern schon vor!
EU-Agrarpolitik bis 2020 (GAP) Betriebsprämie und Co.: Welche Eckdaten liegen für Bauern schon vor! Sonder-AMK 4.11.2013 - Beschluss zur 1. Säule (Betriebsprämie) Kürzung der Direktzahlungen (Betriebsprämien)
MehrAktuelle Informationen zur Agrarförderung Auswertung Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen, Ökologischer Landbau und Greening 2015/2016
Aktuelle Informationen zur Agrarförderung Auswertung Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen, Ökologischer Landbau und Greening 2015/2016 Irene Kirchner Referatsleiterin 32 im MLUL Auswertung AUKM und Greening
MehrWeiterführende Informationen. Zahlungen für dem Klima- und Umweltschutz förderliche Maßnahmen (Greening)
Weiterführende Informationen zu den Zahlungen für dem Klima- und Umweltschutz förderliche Maßnahmen (Greening) im Zusammenhang mit der Web Anwendung Greening-Check Stand: 28.09.2015 Betriebe, die Zahlungen
MehrThema. Gemeinsame Agrarpolitik (GAP) Greening 2015*
Thema Gemeinsame Agrarpolitik (GAP) Greening 2015* Stand *vorbehaltlich weiterer Änderungen und Detailregulierungen durch ausstehende BundesVO 1 Ziele der GAP-Reform (EU) Ernährungssicherheit EU muss Beitrag
MehrErfahrungen mit dem Greening In Niedersachsen Frerich Wilken, FB Grünland und Futterbau
Erfahrungen mit dem Greening In Niedersachsen Frerich Wilken, Inhalt Einführung Anbaudiversifizierung Ökologische Vorrangflächen Dauergrünlanderhalt Zusammenfassung und Ausblick Greening (Art. 43 ff. der
MehrDirektzahlungen. Im Rahmen der GAP-Reform ab 2015
Im Rahmen der GAP-Reform ab 2015 ab 2015 Junglandwirteprämie Umverteilungsprämie Basisprämie Greeningprämie Folie 2 Zuteilung der Zahlungsansprüche Wer erhält ZA zugewiesen und kann diese aktivieren? aktive
Mehr1. Anbaudiversifizierung
1) Allgemein Beim Greening handelt es sich um drei Auflagen, die einzeln betrachtet und eingehalten werden müssen! 1. Anbaudiversifizierung 2. Erhalt von Dauergrünland. Ökologisch wertvolle Flächen Wobei
MehrUrheber: Nora Kretzschmar. Ökologische Vorrangflächen. Bestimmungen/ Regelungen
Urheber: Nora Kretzschmar Ökologische Vorrangflächen Bestimmungen/ Regelungen September 2015 Ökologische Vorrangflächen 2 Unter Vorbehalt weiterer Änderungen! Alle Informationen ohne jede Gewähr und Haftung!
MehrWas ändert sich. in der neuen GAP-Förderperiode. für die Beweidungspraxis?
Was ändert sich in der neuen GAP-Förderperiode für die Beweidungspraxis? Fachforum 4 beim Deutschen tag 2014 in Schwäbisch Hall am 10.07.2014: Zu wenig zum Überleben, zu viel zum Sterben? Perspektiven
MehrThema. Gemeinsame Agrarpolitik (GAP) Greening 2015*
Thema Gemeinsame Agrarpolitik (GAP) Greening 2015* Stand 27.10.2014 *vorbehaltlich weiterer Änderungen und Detailregulierungen durch Agrarzahlungen- Verpflichtungenverordnung 1 Arbeitsgebiet Roth Agrarhandel
MehrMerkblatt für den Antragsteller
Merkblatt für den Antragsteller zum Antrag auf Umwandlung von Dauergrünland nach 16 Abs. 3 DirektZahlDurchfG (BGBl. I S. 897) Ab dem 01.01.2016 wird der Dauergrünlanderhalt über die Verpflichtungen im
MehrFachinformationsveranstaltung Agrarförderung 18./ Außenstelle Pirna GAP 2014 und 2015 ff. 1. Säule 1 XX. Monat 2013 Name des Präsentators
Fachinformationsveranstaltung Agrarförderung 18./19.03.2014 - Außenstelle Pirna GAP 2014 und 2015 ff. 1. Säule 1 XX. Monat 2013 Name des Präsentators Gliederung: Aktueller Stand der GAP-Reform Übergangsjahr
MehrMehrfachantrag 2015 Ökologische Vorrang-Flächen
Bayerisches Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Mehrfachantrag 2015 Ökologische Vorrang-Flächen Greening - Grundlagen Greening erfordert: Anbaudiversifizierung Dauergrünlanderhalt
MehrVorgaben zu Zwischenfrüchten als Ökologische Vorrangfläche und im Rahmen der FAKT-Förderung
Zwischenfruchtanbau in Zeiten von Greening und FAKT Vorgaben zu Zwischenfrüchten als Ökologische Vorrangfläche und im Rahmen der FAKT-Förderung Zwischenfrucht-Feldtag, LTZ- Außenstelle Forchheim 22. Oktober
MehrSchäfernetzwerk-Weiterbildung - Infoveranstaltung Digitale Antragsstellung Handout. Wetteraukreis Landkreis Gießen Vogelsbergkreis
Schäfernetzwerk-Weiterbildung - Infoveranstaltung Digitale Antragsstellung 29.03.2017 Handout Ab dem Jahr 2017 ist die digitale Antragsstellung erstmalig für alle Landnutzer verpflichtend. Dieses Handout
MehrUmgang mit Landschaftselementen - Umsetzungsprobleme und Lösungen bis
Umgang mit Landschaftselementen - Umsetzungsprobleme und Lösungen bis 2014 - Deutscher Landschaftspflegetag 2012. Fachforum: extensive Landbewirtschaftung im Spannungsfeld der Agrarreform Dr. Benedikt
MehrÖkologische Vorrangflächen. Greening. Im Rahmen der GAP-Reform
Greening Im Rahmen der GAP-Reform Greeninganforderungen Allgemein Greening 1.) Anbaudiversifizierung 2.) Erhaltung des bestehenden Dauergrünlandes 3.) Ausweisung einer Flächennutzung im Umweltinteresse
MehrRechtliche Situation von Kurzumtriebsplantagen (KUP) auf Grünland
Rechtliche Situation von Kurzumtriebsplantagen (KUP) auf Grünland Fachgespräch: KUP auf Grünland im Rahmen des F+E-Vorhabens Naturverträgliche Anlage und Bewirtschaftung von KUP Berlin, 17.09.2013 Imke
MehrFreiwillige Vereinbarungen, Agrarumweltmaßnahmen und Greening: Fragen-Antwort-Katalog
Niedersächsischer Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz www.nlwkn.niedersachsen.de Fragen-Antwort-Katalog (Stand: 02.03.2015) Freiwillige Vereinbarungen, Agrarumweltmaßnahmen und
MehrWie geht es weiter mit den Direktzahlungen?
Wie geht es weiter mit den Direktzahlungen? Vorschläge EU-Kommission und Diskussionsstand Phasen der Agrarpolitik 1967 1992 2005 2014 Aktive Markt- und Preispolitik Interventionspreise Exporterstattungen
MehrÖkologische Vorrangflächen Ecological Focus Area (EFA) (Flächennutzung im Umweltinteresse gemäß Art. 46 VO (EU) Nr. 1307/2013)
Ökologische Vorrangflächen Ecological Focus Area (EFA) (Flächennutzung im Umweltinteresse gemäß Art. 46 ) Ökologische Vorrangflächen müssen sich, außer bei Niederwald im Kurzumtrieb (KUP) und Aufforstungsflächen,
MehrBodenschutz im Rahmen von Cross Compliance
Bodenschutz im Rahmen von Cross Compliance 2. SÄCHSISCH-THÜRINGISCHE BODENSCHUTZTAGE 2007 Donnerstag, den 21. Juni 2007, Leipzig Friedel Cramer, Leiter des Referats Acker- und Pflanzenbau 2 Einführung
MehrDeutscher Grünlandtag und Hessischer Grünlandtag am 24. Mai Eichof, Bad Hersfeld. Grünlandspezifika bei der Umsetzung der GAP
Deutscher Grünlandtag und Hessischer Grünlandtag am 24. Mai 2013 - Eichof, Bad Hersfeld Agrarpolitik Grünlandspezifika bei der Umsetzung der GAP 1. Bedeutung des Grünlands im Rahmen der GAP 2. GAP-Instrumente
MehrUmsetzung der EU-Agrarreform in Deutschland
Stand: 07.04.2016 Umsetzung der EU-Agrarreform in Deutschland Wichtige durchgeführte und geplante Änderungen und Ergänzungen gegenüber dem in der Broschüre Umsetzung der EU-Agrarreform in Deutschland für
MehrGreening und KULAP 2015
Greening und KULAP 2015 Möglichkeiten der Anrechnung von Leguminosen und Sojabohnen in der Fruchtfolge Unser Land 03. Februar 2015 Dasing Markus Eggenmüller, AELF Augsburg Gliederung 1. Prämiensystem 2015
MehrDie EU-Agrarpolitik und die WTO Rückblick und aktuelle Entwicklungen
Die EU-Agrarpolitik und die WTO Rückblick und aktuelle Entwicklungen Dr. Steffen Beerbaum Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz 2 1. Entwicklung der EU-Agrarpolitik 2. Warum
MehrMinisterium für Landwirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz Übersicht über die Anforderungen an das Greening ab dem Antragsjahr 2015
Übersicht über die Anforderungen an das Greening ab dem Antragsjahr 2015 Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz Übersicht über die Anforderungen an das Greening ab dem Antragsjahr
MehrGAP-Reform Greening und Co.
GAP-Reform Greening und Co. Dr. Harald Lopotz Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen GAP_Reform_SKW_28_11_2013.ppt Auswirkungen der Halbzeitbewertung Verlauf Entkopplung des Abschmelzungsprozesses und
MehrAktuelle Fragen der Agrarpolitik/GAP-Reform ab 2014
Aktuelle Fragen der Agrarpolitik/GAP-Reform ab 2014 Greening ein neues Instrument der EU-Agrarpolitik Uta Maier (TLL) Jena, 17.06.2013 TLL Kolloquium Wirtschaftliche Lage / Aktuelle Fragen der Agrarpolitik
MehrKombination des Greenings mit Agrarumweltmaßnahmen und Vertragsnaturschutz
Kombination des Greenings mit Agrarumweltmaßnahmen und Vertragsnaturschutz Greening Herausforderung und Chance für Landwirtschaft und Naturschutz Tagung ZELE/NUA am 25. Oktober 2016 in Recklinghausen Monika
MehrAntrag auf Aufhebung des Status von umweltsensiblem Dauergrünland und/oder Umwandlung von Dauergrünland in nichtlandwirtschaftliche Nutzung
Niedersachsen Bremen Antragsteller/in: Name, Vorname Straße, Nr. PLZ, Wohnort Registriernummer Telefon / FAX E-Mail Landwirtschaftskammer Niedersachsen Bewilligungsstelle Postfach / Straße, Nr. Eingangsstempel
MehrL A N D R A T S A M T H O H E N L O H E K R E I S Landwirtschaftsamt
L A N D R A T S A M T H O H E N L O H E K R E I S Landwirtschaftsamt Kurzleitfaden für die Praxis zur Agrarreform (GAP) ab 2015 im Zusammenhang mit Mit diesem Leitfaden können Sie sich einen Überblick
MehrFlächenkontrollen 2015
Der Technische Prüfdienst (TPD) in NRW ist zuständig für die örtliche Kontrollen der folgenden flächenbezogenen Fördermaßnahmen Basisprämie Greeningprämie Junglandwirtprämie Umverteilungsprämie Flächenkontrollen
MehrArchitektur der Gemeinsamen Agrarpolitik nach 2013
Architektur der Gemeinsamen Agrarpolitik nach 2013 Dr. Rainer Gießübel Veranstaltung Reform der EU-Agrarpolitik Bedeutung für den Ökolandbau und den Grundwasserschutz in Unterfranken am 12. Dezember 2013
MehrCross Compliance relevanter Umgang mit wassergefährdenden Stoffen in der Landwirtschaft CC in der neuen Förderperiode ab 2015
Cross Compliance relevanter Umgang mit wassergefährdenden Stoffen in der Landwirtschaft CC in der neuen Förderperiode ab 2015 Veranstaltung am 01.12.2015, LfULG ISS Pirna 1 Diese LfULG Präsentation beruht
MehrInformationsveranstaltungen zum GAP-Antragsverfahren 2016
Informationsveranstaltungen zum GAP-Antragsverfahren 2016 Stand 25.02.2016 Hinweis: Es kann weiterhin zu inhaltlichen Änderungen kommen, daher wird für den Inhalt dieser Präsentation keine Gewähr übernommen.
MehrMehr Weidetiere in die Landschaft: Wie muss der agrarpolitische Rahmen gefüllt werden?
Mehr Weidetiere in die Landschaft: Wie muss der agrarpolitische Rahmen gefüllt werden? Dr. Jürgen Metzner Geschäftsführer Deutscher Verband für Landschaftspflege (DVL) e.v. Landschaftspflegeverbände -
MehrUmsetzung des Greening in Thüringen KULAP 2014 in Bezug zum Greening PD Dr. Hans Hochberg und Maik Schwabe
TLL-Kolloquium Jena, 30. Juni 2014 Umsetzung des Greening in Thüringen PD Dr. Hans Hochberg und Maik Schwabe 1. Einleitung 2. 3. 4. Beihilfen 5. Fazit Einleitung Antragstellung steht unter Vorbehalt der
MehrRechtliche Rahmenbedingungen für Kurzumtriebsplantagen (KUP)
Rechtliche Rahmenbedingungen für Kurzumtriebsplantagen (KUP) Dr. Henning Kurth Koordinierungsstelle Nachwachsende Rohstoffe Forst Workshop Bioenergie aus KurzUmtriebsPlantagen 23. März 2010 Göttingen EU-Rahmenbedingungen
MehrAgrarumweltmaßnahmen zur Biodiversitätsförderung auf dem Acker Perspektiven für die Umsetzung im künftigen ELER-Programm
Agrarumweltmaßnahmen zur Biodiversitätsförderung auf dem Acker Perspektiven für die Umsetzung im künftigen ELER-Programm Tagung Bienenweiden, Blühflächen und Agrarlandschaft 26. / 27. November 2013, Berlin
MehrGAP-Reform Aktiver Landwirt Was bedeutet das? Zahlungsansprüche
Aktiver Landwirt Was bedeutet das? Zuweisung von n Nutzung von n Übertragung von n 1 3. Februar 2015 Frau Martin LfULG Informations-und Servicestelle Plauen Einstufung Aktiver Landwirt (ZA) Kleinerzeugerregelung
MehrTerminkalender Gemeinsamer Antrag 2015 und Cross Compliance
Terminkalender Gemeinsamer Antrag 2015 und Cross Compliance Maßnahme Kürzel Januar Februar März April Mai Juni Juli August September Oktober November Dezember Gemeinsamer Antrag: Antragstellung GA Gem
MehrHinweise und Hilfestellungen aus den CC-Kontrollen der letzten Jahre
Checkliste Cross Compliance 2014 Hinweise und Hilfestellungen aus den CC-Kontrollen der letzten Jahre 2 XX. Monat 2013 Name des Präsentators Dazu soll gesprochen werden: 1. Allgemeines 2. Übersicht systematischen
MehrVerordnung zur Durchführung der einheitlichen Betriebsprämie (Betriebsprämiendurchführungsverordnung - BetrPrämDurchfV)
Verordnung zur Durchführung der einheitlichen Betriebsprämie (Betriebsprämiendurchführungsverordnung - BetrPrämDurchfV) BetrPrämDurchfV Ausfertigungsdatum: 03.12.2004 Vollzitat: "Betriebsprämiendurchführungsverordnung
MehrBeraterseminar bei der LLG Bernburg. Die GAP-Reform, das neue System der DZ Aktuelle Fragen zum Antragsverfahren 2017
Beraterseminar bei der LLG Bernburg Die GAP-Reform, das neue System der DZ Aktuelle Fragen zum Antragsverfahren 2017 Referat 44 Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft und Energie Sachsen-Anhalt Bernburg,
MehrThüringer Grünlandtag Grünlandförderung - wichtiges Element zur Umsetzung der Thüringer Grünlandstrategie
Thüringer Grünlandtag 2016 Grünlandförderung - wichtiges Element zur Umsetzung der Thüringer Grünlandstrategie 1 Gliederung: 1. Grünlandstrategie 2. Flächenförderung (DZ,AGZ,KULAP) 3. Ergänzende Fördermöglichkeiten
MehrInformationsveranstaltung zur Agrarförderung 2017
Informationsveranstaltung zur Agrarförderung 2017 Gliederung der Vorträge Kurzinformationen zu Direktzahlungen, Ausgleichszulage, Zahlungsansprüche und Cross Compliance Informationen zur Antrags- CD 2017
MehrGemeinsame Agrarpolitik Überblick Veranstaltung LRA Rastatt am auf Grundlage eines Vortrags Frau Hespe MLR
Gemeinsame Agrarpolitik Überblick Veranstaltung LRA Rastatt am 03.12.2014 auf Grundlage eines Vortrags Frau Hespe MLR Direktzahlungen und Maßnahmen- und Entwicklungsplan Ländlicher Raum Baden-Württemberg
MehrB GL
Fakt - Förderung für Agrarumwelt, Klimaschutz und Tierwohl Maßnahmen der 2. Säule (Fakt, AZL, Staatsförderung Pheromone, Schalvo) stehen zunächst noch unter Vorbehalt einer Genehmigung durch die EU und
MehrLandwirte als Partner bei Gewässerschutz- und entwicklung nutzen wir jetzt die gemeinsamen Chancen!
Landwirte als Partner bei Gewässerschutz- und entwicklung nutzen wir jetzt die gemeinsamen Chancen! Gewässer in Niedersachsen Gemeinsame Handlungsmöglichkeiten Hannover 2. Mai 2016 Hartmut Schlepps Folie
MehrAgrarumwelt- und Klimamaßnahmen (AUM) Förderperiode
Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen (AUM) Förderperiode 2015 2020 Johann Roßmanith, LD Agrarumwelt und Klimamaßnahmen Gliederung Zielsetzung KULAP u. Agrarlandschaft als Wildlebensraum wichtige KULAP-Maßnahmen
MehrAntrag auf Agrarförderung 2015
Antrag auf Agrarförderung 2015 Themenübersicht Direktzahlungen Antragsberechtigung und voraussetzungen Landwirtschaftliche Tätigkeit Melde- und Nachweispflichten Beantragung der Direktzahlungen Basisprämie
MehrIch beantrage für die in der Anlage aufgeführten Flächen eine Genehmigung für die Umwandlung von Dauergrünland
Name, Vorname: Straße, Nr.: Unternehmensnummer* Untere Landwirtschaftsbehörde PLZ: Ort: Telefon/Fax: *soweit zugeteilt Zuständiges Landratsamt Untere Landwirtschaftsbehörde Antrag auf Genehmigung der Umwandlung
MehrErklärung über die Einhaltung der Verpflichtungen
Flächenmaßnahmen der Ländlichen Entwicklung des Landes Sachsen-Anhalt nach VO (EU) Nr. 1305/2013 Stand: 17.01.2017 Erklärung über die Einhaltung der Verpflichtungen Markt- und standortangepasste Landbewirtschaftung
MehrDefinitionen zur Ausweisung von Landschaftselementen im Rahmen der Direktzahlungen und der flächenbezogenen ELER-Maßnahmen
Definitionen zur Ausweisung von Landschaftselementen im Rahmen der Direktzahlungen und der flächenbezogenen ELER-Maßnahmen überarbeitete Fassung: Januar 2009 2 In der überarbeiteten Fassung wurden Passagen
MehrGemeinsame Agrarpolitik der EU
Gemeinsame Agrarpolitik der EU 2014 bis 2020 www.bmel.de Liebe Leserinnen und Leser, die Landwirtschaft ist eine starke Branche, die unser täglich Brot sichert und den ländlichen Raum attraktiv gestaltet.
MehrZwischenfruchtanbau 2015: Anbauflächen und Regeln zu Greening (ÖVF) und FAKT-Förderung
Landwirtschaftliches Technologiezentrum Augustenberg Außenstelle Forchheim Kutschenweg 20 76287 Rheinstetten Zwischenfruchtanbau 2015: Anbauflächen und Die Aussaat der Zwischenfrüchte (ZWF) steht an. Erste
MehrCross Compliance GAP nach 2014
GAP nach 2014 Inhaltsverzeichnis Rechtsgrundlagen Wichtigste Inhalte der Horizontalen Verordnung Weitere Änderungen Anhang II der VO (EU) Nr. 1306/2013 - Umweltschutz, Klimawandel, guter landwirtschaftlicher
MehrInformationen zur Reform der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP)
Informationen zur Reform der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) 1. Direktzahlungen (1. Säule) - Zahlungsansprüche - Zusammensetzung der künftigen Direktzahlungen - Greeningvorgaben Folien, die nach den Informationsveranstaltungen
MehrGreening in Nordrhein-Westfalen
Greening in Nordrhein-Westfalen Greening Herausforderung und Chance für Landwirtschaft und Naturschutz Recklinghausen, 25. Oktober 2016 Dr. Jan Dietzel Referat II A 3 Betriebliche Förderung, EU-Zahlstellenangelegenheiten,
MehrWie mache ich meinen Betrieb kontrollsicher? Landratsamt Sigmaringen, Fachbereich Landwirtschaft 1
Wie mache ich meinen Betrieb kontrollsicher? Landratsamt Sigmaringen, Fachbereich Landwirtschaft 1 Welche Kontrollen gibt es? 1. Flächenkontrollen 2. Cross Compliance Kontrollen 2.1 Bereich Fläche/Umwelt
MehrMerkblatt zum Greening für das Jahr 2016
Merkblatt zum Greening für das Jahr 2016 Verpflichtungen im Zusammenhang mit dem Greening für das Jahr 2016 Seit dem 1. Januar 2015 müssen Betriebsinhaber, die die Basisprämie (Anlage A zum Sammelantrag)
MehrDerzeitige rechtliche Rahmenbedingungen für Greening und Möglichkeiten der Investitionsförderung bei KUP
Kurzumtriebsplantagen in der Praxis rechtliche Rahmenbedingungen, Anbautechnik, Artenvielfalt Derzeitige rechtliche Rahmenbedingungen für Greening und Möglichkeiten der Investitionsförderung bei KUP Versuchsgut
MehrAnschrift des Antragstellers
Name, Vorname Anschrift des Antragstellers Telefon/Fax Unternehmensnummer* Untere Landwirtschaftsbehörde *soweit zugeteilt Zuständiges Landratsamt Untere Landwirtschaftsbehörde Antrag auf Genehmigung der
MehrFernerkundungsgestützte Kontrolle von Agrarsubventionen
Fernerkundungsgestützte Kontrolle von Agrarsubventionen Ein Beispiel aus der Europäischen Union Andreas Völker, Oliver Buck, Dr. Andreas Müterthies EFTAS Fernerkundung Technologietransfer GmbH, Münster
MehrInformationsveranstaltung zum Gemeinsamen Antrag 2017 Tagesordnung:
Informationsveranstaltung zum Gemeinsamen Antrag 2017 Tagesordnung: 1. Weiterentwicklung der Gemeinsamen Agrarpolitik 2. Direktzahlungen (1. Säule) - Greeningvorgaben - Zahlungsansprüche 3. Weitere GA-Maßnahmen
MehrGreening Stand der Ökologisierungsauflagen Fachtagung Energiepflanzen zur Biogasproduktion am 3. September, Trossin
Greening Stand der Ökologisierungsauflagen Fachtagung Energiepflanzen zur Biogasproduktion am 3. September, Trossin 1 SMUL R33, SMUL Eva-Maria 1 R33, Neumann Eva-Maria Neumann 03.09.2014 Überblick Energiepflanzen
MehrGAP bis 2020 aktueller Stand
GAP bis 2020 aktueller Stand Ackerbautag St. Valentin 8. Jänner 2014 DI Andreas Schlager Ausgangssituation für neue Periode Rahmenbedingungen ändern sich (vor allem 1. Säule) Vereinheitlichung der Direktzahlungen
MehrNiederwildsymposium Norbert Müller DLR-Mosel 1
27.08.2015 Norbert Müller DLR-Mosel 1 Die Landwirtschaft wird ökologischer durch die EU-Agrarpolitik!!! Zauberwort: Greening? 27.08.2015 Norbert Müller DLR-Mosel 2 Bestandteile Greening 1. Anbaudiversifizierung
MehrTerminkalender Gemeinsamer Antrag 2016 und Cross Compliance
Nr. Maßnahme Kürzel Januar Februar März April Mai Juni Juli August September Oktober November Dezember 1 Gemeinsamer Antrag: Antragstellung GA Gem bis 2 Gemeinsamer Antrag: Änderungen GA Gem bis 31.05.
MehrPeter Maske Deutscher Imkerbund e.v. Präsident
Bienenweide im Greening Chancen dafür durch die GAP-Reform 2014-2020 05.07.2015 Peter Maske Deutscher Imkerbund e.v. Präsident Ist die Biene in Gefahr? September 2010 Peter Maske Deutscher Imkerbund e.v.
MehrGAP nach 2013 im Spannungsfeld zwischen Bürokratieabbau und zusätzlichen Anforderungen
GAP nach 2013 im Spannungsfeld zwischen Bürokratieabbau und zusätzlichen Anforderungen Stand: März 2012 Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt des Landes Sachsen-Anhalt Referat 27 - Beihilfemaßnahmen
MehrTerminkalender Gemeinsamer Antrag 2017 und Cross Compliance
Nr. Maßnahme Kürzel Januar Februar März April Mai Juni Juli August September Oktober November Dezember 1 Gemeinsamer Antrag: Antragstellung GA Gem 2 Gemeinsamer Antrag: Änderungen und Nachmeldungen GA
MehrEU-Verordnungsvorschläge zur GAP nach 2013 Sachstand und erste Analyse. (Stand 12.9.2011) 19. Fleischrindtag der LFA
EU-Verordnungsvorschläge zur GAP nach 2013 Sachstand und erste Analyse (Stand 12.9.2011) 19. Fleischrindtag der LFA Zeitplan Noch 2 Jahre Debatte über die GAP liegen vor uns Meilensteine 2011: - Entwurf
MehrAblauf der CC-Kontrolle auf dem Betrieb durch den Technischen Prüfdienst der Landwirtschaftskammer NRW
Ablauf der CC-Kontrolle auf dem Betrieb durch den Technischen Prüfdienst der Landwirtschaftskammer NRW Zuständigkeitsbereiche Der Technische Prüfdienst ist in NRW zuständig für die systematischen Überprüfungen
MehrDer Inhalt des Formulars gilt für ELAN-NRW. Auszahlungsantrag Vertragsnaturschutz
Auszahlungsantrag Vertragsnaturschutz Gewährung von Zuwendungen im Vertragsnaturschutz nach den Richtlinien des Landes Nordrhein-Westfalen hier: Antrag auf Auszahlung der Zuwendung im Vertragsnaturschutz
MehrAusfüllhinweise zum Weidetagebuch (WT)
Ausfüllhinweise zum Weidetagebuch (WT) Bei Beantragung der FAKT-Maßnahme "Sommerweideprämie" ist im Weidezeitraum vom 01. Juni bis 30. September ein Weidetagebuch zu führen. Das Weidetagebuch ist stehts
Mehrdes Ministeriums für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz
Landtag von Baden-Württemberg 16. Wahlperiode Drucksache 16 / 399 05. 08. 2016 Antrag der Abg. Manuel Hagel u. a. CDU und Stellungnahme des Ministeriums für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Gelbe-Karte-System
MehrAktuelle Informationen zur Agrarförderung 6/2017
Aktuelle Informationen zur Agrarförderung 6/2017 Magdeburg, den 27. November2017 Inhalt 1. Änderungen im Beteiligungsverfahren bei Flächendifferenzen...- 1-2. Länderübergreifende Antragstellung ab 2018
MehrNutzung der Fernerkundung in der Landwirtschaft
Nutzung der Fernerkundung in der Landwirtschaft Status Quo und Entwicklungsperspektiven Nationales Forum für Fernerkundung und Copernicus 2014 Berlin, Dr. Andreas Müterthies, EFTAS Fernerkundung Technologietransfer
MehrUMSETZUNG GAP-DIREKTZAHLUNGEN 15-20
UMSETZUNG GAP-DIREKTZAHLUNGEN 15-20 Netzwerk Zukunftsraum Land Informationsveranstaltung Salzburg, Heffterhof 18. Mai 2016 BMLFUW Abt. II/4, DI Mathias Janko 1 GLIEDERUNG 1. EINLEITUNG / DZ - ARCHITEKTUR
MehrCross Compliance. Voraussetzung für den Erhalt von Direktzahlungen
Cross Compliance Voraussetzung für den Erhalt von Direktzahlungen Referat 32: Ausgleichszahlungen, CC-Koordinierung 1 XX. Monat 2013 Name des Präsentators Gliederung Grundlagen Cross Compliance in Sachsen
MehrErnährung, Energie und Landschaftspflege unsere Aufgaben sind vielfältig und verantwortungsvoll Detlef Kurreck
Ernährung, Energie und Landschaftspflege unsere Aufgaben sind vielfältig und verantwortungsvoll 02.03.2016 Detlef Kurreck Mehr oder weniger? Ernährungssicherheit in Deutschland eine Selbstverständlichkeit??
MehrAgrarreform Direktzahlungen
Agrarreform 2015 Direktzahlungen Zuweisung von Zahlungsansprüchen (Prämienrechte) für das aktuelle Jahr und die Folgejahre an aktive Betriebsinhaber - an natürliche oder juristische Personen, die eine
MehrGAP - Direktzahlungen
GAP - Direktzahlungen Inhalt - neue Rahmenbedingungen ab 2015 Allgemeines grundsätzliche Voraussetzungen Flächenmodell inkl. Übergangsregelung (Abschmelzung/Erhöhung) Was ist im Herbst bereits zu überlegen?
MehrCross-Compliance-Vorschriften für den Pflanzenbau in Deutschland und deren Kontrolle in der Praxis
Cross-Compliance-Vorschriften für den Pflanzenbau in Deutschland und deren Kontrolle in der Praxis Außenstelle Löbau des LfULG 1 XX. Monat 2013 Name des Präsentators Gliederung Begriffserklärung Rechtsgrundlagen
MehrBewilligungsbescheid zur Betriebsprämienregelung Antragsjahr 2011
LWK Niedersachsen Johannssenstr. 10, 30159 Hannover Geschäftsbereich Förderung Bewilligungsstelle Hannover Johannssenstr. 10 30159 Hannover Herrn/Frau/Firma Max Mustermann Wiesenstraße 1 30169 Hannover
MehrGreening-Maßnahmen zum Schutz der Niederwildes Dr. Josef Kuhlmann, LWK Niedersachsen
Greening-Maßnahmen zum Schutz der Niederwildes n, LWK Niedersachsen Pflanzenschutztechnik 1958 1960 1962 1964 1966 1968 1970 1972 1974 1976 1978 1980 1982 1984 1986 1988 1990 1992 1994 1996 1998 2000
MehrÖkologische Vorrangflächen (ÖVF) - Termine und Anforderungen (Stand Juli 2015)
Ökologische Vorrangflächen (ÖVF) - Termine und Anforderungen (Stand Juli 2015) Nach Abstimmung mit dem Bundeslandwirtschaftsministerium hat der DBV die verschiedenen Termine und Anforderungen an Ökologische
MehrAktuelles aus dem Bayerischen Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Triesdorfer Schaftag 24. Januar 2015
Bayerisches Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Aktuelles aus dem Bayerischen Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Triesdorfer Schaftag 24. Januar 2015 Schafbestand
Mehr"Die Reform der gemeinsamen EU- Agrarpolitik - hilft sie den Bienen und den Imkern?"
"Die Reform der gemeinsamen EU- Agrarpolitik - hilft sie den Bienen und den Imkern?" Joachim Hauck 13. September 2014 Wanderversammlung Deutschsprachiger Imker Schwäbisch Gmünd 12.-14.09.2014 Herausforderungen
Mehr