StPO. StPO Karteikarten von Alpmann Schmidt Examenswissen kompakt, komprimiert, komplett. 10,90 9. Auflage 2017 Alpmann Schmidt.
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1 Karteikarten von Alpmann Schmidt Examenswissen kompakt, komprimiert, komplett KK KK Karteikarten Inhalt: Überblick Gliederung des Strafverfahrens Instanzenzug Verfahrensgrundsätze Verfahrensbeteiligte Zwangs- und Ermittlungsmaßnahmen Rechtsschutz gegen Zwangsmaßnahmen Abschluss des Ermittlungsverfahrens Verfahrensvoraussetzungen Ablauf des Hauptverfahrens Beweisaufnahme Beweisverbote Verfahrensbeendende Absprachen ( Deal ) Besondere Verfahrensarten Rechtsmittel Rechtskraft Ordnungswidrigkeiten 2017 Soyka ISBN: ,90 9. Auflage 2017 Alpmann Schmidt
2 S-Skripten zum Strafrecht Strafrecht AT Aufl ,90 Strafrecht AT Aufl ,90 Strafrecht BT 1 Eigentum und Vermögen 15. Aufl. in Überarbeitung Strafrecht BT 2 Nichtvermögensdelikte 16. Aufl , Aufl ,90 S2-Skripten zum Strafrecht Materielles Strafrecht in der Assessorklausur 2. Aufl ,90 Die staatsanwaltliche Assessorklausur 10. Aufl ,90 Strafurteil und Revisionsrecht in der Assessorklausur 8. Aufl ,90 Stand: April 2017 Dr. Martin Soyka Staatsanwalt 9. aktualisierte Auflage 2017 ISBN: Verlag: Alpmann und Schmidt Juristische Lehrgänge Verlagsgesellschaft mbh & Co. KG, Münster Die Vervielfältigung, insbesondere das Fotokopieren der Karteikarten, ist nicht gestattet ( 53, 54 UrhG) und strafbar ( 106 UrhG). Im Fall der Zuwiderhandlung wird Strafantrag gestellt. ALPMANN SCHMIDT Juristische Lehrgänge Verlagsgesellschaft mbh & Co. KG Alter Fischmarkt Münster Tel.:
3 Inhaltsverzeichnis Überblick Gliederung des Strafverfahrens Instanzenzug Verfahrensgrundsätze Verfahrensbeteiligte Zwangs- und Ermittlungsmaßnahmen Rechtsschutz gegen Zwangsmaßnahmen Abschluss des Ermittlungsverfahrens Verfahrensvoraussetzungen Ablauf des Hauptverfahrens Beweisaufnahme , 49 Beweisverbote Verfahrensbeendende Absprachen ( Deal ) , 63 Besondere Verfahrensarten , 65 Rechtsmittel Rechtskraft Strafvollstreckung/Entschädigung Ordnungswidrigkeiten , 75 Ü Definition ê! Beachte Beispiel
4 I. Erkenntnisverfahren Abschnitt 1. Er mitt - lungs - ver fahren, ò 2. Zwischen - verfahren, ò 3. Haupt - verfahren, ò Voraus - setzungen Anfangsverdacht, 160 I Eingang der Anklageschrift bei Gericht Wirksame Eröffnung des Hauptverfahrens Gliederung des Strafverfahrens StA, 152 II Gericht, 199 Zuständiges Gericht Bezeichnung des Verdächtigen Beschuldigter Angeschuldigter, 157 Angeklagter, 157 Verfahrensherrschaft Verfahrensabschluss (ggf. Rechtsmittelverfahren, ) ò II. Vollstreckungsverfahren d (Vollstreckungsbehörde ist die StA, 451 ) 2 Hinreichender Tatverdacht? ( ): Einstellung, 170 II (+): Anklageerhebung, 170 I ð Hinreichender Tatverdacht? ( ): Ablehnungs beschluss, 204 (+): Eröffnungs beschluss, 203, 207 ð Sachurteil, 260 : Zweifelsfreie Schuld? ( ): Freispruch (+): Verurteilung ð Prozessurteil, 260 III, bei Verfahrens einstellung
5 Instanzenzug 3 Sachliche Zuständigkeit nach Straferwartung: Strafrichter: nur Vergehen bis 2 Jahre Haft Schöffengericht: Vergehen und Verbrechen bis 4 Jahre Haft 4 Jahre Haft bis lebenslänglich / Delikte nach 74 II, 74 a GVG / Unterbringung Bei Staatsschutzdelikten und Taten nach dem VStGB 1. Eingangsinstanz Amtsgericht, 24 ff. GVG Strafrichter, 25 GVG Schöffengericht, 28, 29 GVG n 1 Berufs- und 2 Laienrichter n zusätzlicher Be rufsrichter bei Erweiterung, 29 II GVG Landgericht, 74 ff. GVG n große Straf kammer mit 3 (2) Be rufs- und 2 Laien richtern, 76 I IV GVG OLG, 120 GVG n Strafsenat mit 5 (3) Berufs rich tern, 122 GVG 2. Berufung, 312 Landgericht, 74 III GVG n kleine Strafkammer: 1 (2) Berufsrichter und 2 Laienrichter (= Schöffen), 76 I, VI GVG Sprungrevision, Revision, 333 Oberlandesgericht, 121 GVG n Strafsenat mit 3 Berufsrichtern, 122 GVG Bundesgerichtshof, 135 GVG n Strafsenat mit 5 Berufsrichtern, 139 I GVG
6 Zwangs- und Ermittlungsmaßnahmen (3) 28 I. Untersuchung von Personen, 81 ff. (Fortsetzung) Maßnahme e, 81 f, DNA-Unter - suchung (Fortsetzung) h, Abgleichende DNA-Reihen - untersuchung g, Präventive DNA- Spei che rung, (für zukünftige Verfahren) b, 163 c Identitätsfeststellung Besonderheiten n Der Untersuchungszweck ist bislang begrenzt: ob das Material von dem Be schuldigten/ver - letz ten stammt und ob die unbekannte Spur von einem Mann oder einer Frau stammt, 81 e I. Eine Änderung, woran an dem Material das DNA-Identifizierungsmuster, die Abstam - mung und das Geschlecht festgestellt und diese Feststellungen mit Vergleichtsmaterial abge - glichen werden dürfen, ist in Vorbereitung. n DNA-Massengentest zum Abgleich mit aufgefundenem (Tatort-)Spurenmaterial. n Anordnungsbefugt ist ausschließlich der Richter; die Betroffenen müssen in die Ent nahme ihrer Körperzellen zwecks Untersuchung schriftlich einwilligen, vgl. 81 h I, II. ê! Die Weigerung, an einem genetischen Massen screening teilzunehmen, begründet nach ganz h.m. keinen Anfangsverdacht gegen den Betreffenden. n Zweck: Untersuchungsbefugnisse zur Speicherung von DNA-Material, um die Identitäts - feststellungsbeweise für ein zukünftiges Strafverfahren zu sichern. n Voraussetzung: Tatverdacht oder rechtskräftige Verurteilung wegen einer Straftat von erheb - licher Bedeutung oder einer Sexualstraftat und Wiederholungsgefahr ê! Die gewonnenen DNA-Identifizierungsmuster werden in einer DNA-Analyse-Datei beim BKA gespeichert. n Das Gesetz unterscheidet zwischen der Feststellung der Identität des Ver dächtigen und der des Unverdächtigen, 163 b I, II. n Das Festhalten des Betroffenen, seine Durchsuchung und die Durchführung erkennungs dienst - licher Maßnahmen sind nur zulässig, soweit mildere Maß nahmen (z.b. Kontrolle der Ausweis pa - piere oder auch Frage nach Per sona lien) keinen Erfolg versprechen, vgl. 163 b I. n Die Grenzen der Feststellungsbefugnisse ergeben sich aus 163 c.
7 Beweisverbote (3) 52 II. Beweisverwertungsverbote (BVV) (Fortsetzung) 1. Gesetzlich normierte BVV (Fortsetzung) Drohung mit unzulässigen Maßnahmen (z.b. mit Haftbefehl, obwohl keine Haftgründe vorliegen); ê! Warnungen, Belehrungen und Hinweise sind keine Drohungen. Täuschung (z.b. wahrheitswidriges Vorspiegeln einer erdrückenden Beweislast) ê! Der Begriff ist eng auszulegen; kriminalistische List (Fangfragen, Verschweigen von Tatsachen) und heimliches Vorgehen ( Hörfalle ) sind nicht verboten. bb) Rechtsfolge: absolutes unmittelbares und mittelbares BVV (1) Verbot der Verlesung des Vernehmungsprotokolls, des richterlichen Vorhalts und der Ver neh - mung der seinerzeitigen Verhörsperson als Zeuge vom Hörensagen (2) Keine Einwilligung des Betroffenen in die Verwertung möglich, 136 a III (3) Unverwertbarkeit der Aussage auch in weiteren Verfahren gegen Dritte ê! Fortwirkung des Verstoßes, d.h., auch eine nachfolgende ordnungsgemäße Vernehmung ist unverwertbar, wenn keine qualifizierte Belehrung hinsichtlich der Unverwertbarkeit der ersten feh ler haften Verneh - mung erfolgt. b) Unzulässige Erkenntnisse aus einem großen Lauschangriff, 100 c IV VII c) Getilgte/tilgungsreife Verurteilung, 51 I BZRG d) Daten aus dem Autobahnmauterfassungssystem, vgl. 7 II 2 ABMG (Autobahnmautgesetz) e) Eingeschränkte BVV, betreffen Beweise, die unter bestimmten Voraussetzungen nicht verwertet werden dürfen, z.b. 81 c III 5 f) Für Zufallsfunde aus verdeckten Ermittlungsmaßnahmen gelten die Verwertungs beschrän kun gen der 161 II, 477 II (ð 2 39).
8 Verfahrensvoraussetzungen 46 I. Wichtige Verfahrensvoraussetzungen n Anwendbarkeit deutschen Strafrechts, 3 7 StGB n Deutsche Gerichtsbarkeit, GVG n Keine Verjährung, 78 ff. StGB n Strafantrag, 77 ff. StGB/Ermächtigung, 194 IV StGB/Strafverlangen, 104 a StGB n Keine anderweitige Rechtshängigkeit/kein Strafklageverbrauch derselben Tat, Art. 103 III GG n Keine dauernde Verhandlungsunfähigkeit oder Tod des Beschuldigten n Keine Immunität/Indemnität des Beschuldigten, vgl. Art. 46 I, II GG n Wirksame Anklage, 200 /wirksamer Eröffnungsbeschluss, 203 n Sachliche Zuständigkeit des Gerichts, 6 ê! Besondere Präklusions- und Verweisnormen bei funktioneller und örtlicher Unzuständigkeit des Ge richts, vgl. 6 a, 16 II. Konsequenz eines Verfahrenshindernisses Im Ermittlungsverfahren Einstellung, 170 II ; im Zwischenverfahren Nichteröffnungsbeschluss, 204 ; außerhalb der HV Einstellungsbeschluss, 206 a ; in der HV Einstellungsurteil, 260 III ê! Bei einem behebbaren Verfahrenshindernis (z.b. einer vorübergehenden Verhandlungsunfähigkeit) erfolgt eine vorläufige Verfahrenseinstellung: im Ermittlungsverfahren gem. 154 f im Zwischen- und Hauptverfahren gem. 205
9 IV. Beweisverwendungsverbote Beweisverbote (12) n Verbieten jedwede Nutzung im Ermittlungs- und Strafverfahren n Stehen einer Nutzung als Spurenansatz für weitere Ermittlungen entgegen n 393 II 1 AO; 97 I 3 InsO, 100 d V, 100i II 2 61 Übersicht Beweisverbote BeweisverwendungsV BeweisverwertungsV BeweiserhebungsV (als Spurenansatz im (als Strengbeweismittel) Ermittlungsverfahren) verfassungsrechtliche/ selbstständige BWe (knüpfen nicht an Rechtsfehler an) ð Art. 2 I, 1 I GG ð Kernbereich priv. Lebensgestaltung n Tagebuch n Selbstgespräch gesetzlich normiert n 252 n 136 a n 100 a IV 1 n 100 d V n 477 II 2 n 97 I 3 usw. ungeschrieben Abwägung Schutzbereich Rechtskreis n Willkür? n Hypothetischer Ersatzeingriff? n Abwägung i.e.s.? n ggf. Widerspruchsvorbehalt n in der HV bis Zeitpunkt gem. 257
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