Aktuelle Entwicklungen im Abfallrecht
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- Alma Braun
- vor 6 Jahren
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1 Aktuelle Entwicklungen im Abfallrecht Elke Radtke BDG -1-
2 Ersatzbaustoffverordnung -2-
3 Die Ersatzbaustoffverordnung aktueller Stand (I) Aktueller Entwurf der Mantelverordnung vom MantelV Änderungsverordnung zur Änderung von Grundwasser-, Deponieund Bodenschutzverordnung sowie neue Ersatzbaustoffverordnung Bundeseinheitliche Vorschrift soll länderspezifische Regelungen auf Basis der LAGA M20 ablösen Gesamtkonzept: Prüfwerte der GrundwasserV = Basis zur Ableitung der Materialwerte für Ersatzbaustoffe und Einbaumaterial zur Verfüllung (Prüfwerte gegenüber Entwurf von 2011 nicht verändert) Gilt nur für Verwendung mineralischer Materialien für Einbau in technische Bauwerke Einbau in Deponien Geltungsbereich der Deponieverordnung -3-
4 Die Ersatzbaustoffverordnung aktueller Stand (II) EBV definiert 17 Materialien in 37 Einbauklassen (u.a. Gießereirestsande (GRS) und Gießereikupolofenschlacke GKOS)) Festlegung zulässiger Einbauweisen und einzuhaltender Materialwerte Ersatzbaustoffe sind solange Abfall, solange keine Aufarbeitung zu Recyclingprodukten erfolgt oder Status als Nebenprodukt zuerkannt wurde Ausnahmen: Stahlwerksschlacken, Edelstahlschlacken, Kupferhüttenmaterial, Hüttensande gelten als Nebenprodukte (bei Einhaltung Kriterien 4 KrWG) Für RC-Baustoffe (Klasse 1), Bodenmaterial und Gleisschotter (Klassen 0 und 1) und Schmelzkammergranulate endet Abfalleigenschaft (bei Einhaltung Kriterien 5 KrWG) -4-
5 Ersatzbaustoffverordnung Analytikverfahren zur Eluatherstellung Säulentest vs. Schüttelverfahren Zweiter Entwurf der EBV ließ nur den Säulentest zu Problem beim Säulentest: Zusetzen der Säule bzw. Zerbersten aufgrund des bindigen Charakters der Sande und erhöhte COD-Werte aufgrund Erfassung feinster Schwebstoffe hoher Kostenaufwand Aktueller Entwurf EBV: Schüttelverfahren alternativ zulässig (für werkseigene Produktionskontrolle und Fremdüberwachung) Wasser-Feststoff-Verhältnis (WF) Üblich in der DepV: WF 10:1, EBV legt WF 2:1 fest höhere Werte Umrechnungstabelle in DepV (von 2:1 in 10:1) führt zu Verschlechterung der Werte (schlechtere Deponieklasse) Empfehlung: zusätzliche Beprobung Umrechnung von 10:1 in 2:1 ist nicht zulässig! -5-
6 Ersatzbaustoffverordnung kritische Parameter Festlegung von Grenzwerten für Gießereirestsande (GRS): ph >6 (GRS-1), >9 (GRS-2) DOC 30 mg/l (GRS-1), 200 mg/l (GRS-2) Ad-hoc Auswertung von 17 GRS-Analytikproben 2012/2013: 1 Probe überschreitet ph-wert GRS 2 3 Proben überschreiten DOC-Wert GRS 2 kein Einbau im Sinne der EBV möglich Bei Umrechnung WF 2:1 in 10:1 1 Probe Verschlechterung von GRS 1 zu GRS 2-6-
7 Ersatzbaustoffverordnung Auswirkungen auf Entsorgung von Restsanden Ergebnisse einer Studie des Bundesbauministeriums: Schwerwiegende Massenstromverschiebungen bei Bodenmaterialien und Bauund Abbruchabfällen Engpässe bei Deponieraumbedarf (momentan verfügbare Kapazitäten ausreichend für ca. 14 Jahre; bei Einführung der Mantelverordnung Verkürzung Restlaufzeiten für DK 0 und DK I bis auf ca. 4 Jahre) Kostensteigerungen bis zu ca. 250% Massive Konkurrenz für derzeitige Verwertungswege für GRS Längere Transportwege Ggfs. Vorhaltung von Lagerkapazitäten notwendig -7-
8 Ersatzbaustoffverordnung Positionen der Industrie BDI: begrüßt grundsätzlich bundeseinheitliche Regelungen insbes. für Ersatzbaustoffe Ablehnung der Entwürfe von GrundwasserV (Novelle nicht erforderlich, da EU- Recht bereits umgesetzt) und BBodSchV (generelle Überarbeitung notwendig) EBV bedarf massiver Änderungen (Materialwerte erschweren Einbau/ Recycling) BDG: Drei Stellungnahmen zu Analytik (ausschließliche Beibehaltung des Schüttelverfahrens für GRS) und Parametern (DOC, Flourid- und Arsenwerte) Verwertungsquoten von 86% für GRS aus Begründung zur EBV sind anzuzweifeln -8-
9 Ersatzbaustoffverordnung weiteres Vorgehen vor Sommerpause 2 Sitzungen des BMU mit den Ländern vorgesehen zwei Hürden: Ressorteinigung und Kompromisse im Bundesrat Verabschiedung der MantelV in dieser Legislaturperiode nicht mehr zu erwarten BMU könnte sich Herauslösen der BBodSchV vorstellen NRW: Überlegungen bzgl. übergangsweiser länderspezifischer Regelungen für Verwertung von Böden und Recyclingbaustoffen -9-
10 Abfallende bei Schrotten -10-
11 Abfallendekriterien für Schrotte Europäische Verordnung seit in Kraft hohe bürokratische Hürden: u.a. Gesamtanteil an Fremdstoffen in Eisenschrotten von max. 2 Gewichtsprozent sowie Ausschluss von Ölen/Fetten und Radioaktivität nur für ca. 15 % der Eisenschrotte realisierbar gefordertes Qualitätsmanagement (regelmäßige Stichprobenanalytik, Konformitätserklärung etc.) wirtschaftlich kaum darstellbar Abfallende Chemikalienrecht (REACH) Recyclingprivileg für aus Abfall zurückgewonnene, bereits registrierte Stoffe Auswirkungen auf die Wirtschaft: Rückmeldung aus Gießereien in Deutschland: kaum Veränderungen spürbar Bestätigung durch Schrottindustrie: Lieferung nach Qualitätsanforderungen der Abnehmer, Status des Materials (Abfall oder Produkt) sekundär -11-
12 Sind Gießereien Abfallentsorgungsanlagen? Nein! Hauptzweck der Anlage nicht Energiebereitstellung oder thermische Behandlung von Abfällen mit dem Ziel von deren Beseitigung, sondern Herstellung von Gussprodukten -12-
13 H-Kriterien für gefährliche Abfälle -13-
14 Gefährliche Abfälle H-Kriterien Bisher: Einstufung von Abfällen basiert auf Gefährlichkeitskriterien der Abfallrahmenrichtlinie, aber Konzentrationsgrenzwerte des Artikels 2 des EAV wurden in Anlehnung an Chemikaliengesetzgebung festgelegt Neu: Anpassung des europäischen Abfallverzeichnisses an die CLP-Verordnung Überarbeitung der bestehenden H-Kriterien (zukünftig HP-Kriterien) zur Schaffung einer logischen Verknüpfung mit dem europäischen Chemikalienrecht Zeithorizont:
15 Vorschläge der Kommission für Änderungen im Abfallverzeichnis Keine Änderungen für Schlüsselnummern der Gruppe Abfälle vom Gießen von Eisen und Stahl Ergänzung neuer (Spiegel-)Einträge in der Gruppe Abfälle vom Gießen von Nichteisenmetallen: XX* gefährliche Stoffe enthaltende Ofenschlacke FF* Salzschlacken aus dem Leichtmetallguss -15-
16 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! Kontakt: Dipl.-Ing. Elke Radtke Bundesverband der Deutschen Gießerei-Industrie Referat Umwelt- und Energiepolitik Sohnstr Düsseldorf Tel.: Fax:
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