Dipl. Kfm. Thomas Heil, Brühl
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- Carsten Jobst Koch
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1 Dipl. Kfm. Thomas Heil, Brühl Festwertbildung am Beispiel von Schulen Konzeption NetzwerkThemenworkshop zu Bewertung und Inventarisierung Bezirksregierung Detmold Dokumentation Mittwoch,
2 Grundsätze ordnungsmäßiger Inventur 1. Grundsatz der Vollständigkeit 2. Grundsatz der Richtigkeit und Willkürfreiheit 3. Grundsatz der Einzelbewertung und Einzelerfassung 4. Grundsatz der Nachprüfbarkeit 5. Grundsatz der Klarheit 6. Grundsatz der Wirtschaftlichkeit und Wesentlichkeit 2
3 Grundsatz der Einzelerfassung und Einzelbewertung Alle Vermögensgegenstände / Schulden sind nach Art, Menge und Beschaffenheit gesondert zu erfassen und einzeln zu bewerten sowie im Inventar aufzuführen Problem: Nicht immer können Gegenstände und Schulen einzeln erfasst und bewertet werden Lösung: Vereinfachungsverfahren 3
4 Ausnahmen vom Grundsatz der Einzelerfassung und -bewertung Voraussetzungen für die Anwendung: Individuelle Wertermittlung unmöglich Zeit- und Arbeitsaufwand ist mit dem Nutzen (= zu erwartender Erfolg der Bewertungsgenauigkeit) nicht zu vereinbaren Vereinfachungsverfahren: Gruppenbewertung Festwertverfahren 4
5 Grundsatz der Wirtschaftlichkeit Der Aufwand muss in einem angemessenen Rahmen zu den erwarteten Ergebnissen stehen, d.h. die durch die Inventur bereitgestellten Informationen müssen größer sein als die durch die Inventur verursachten Aufwendungen Die anderen GoI relativieren sich durch den Grundsatz der Wirtschaftlichkeit Es gilt das ökonomische Prinzip in Ausprägung des Minimalprinzips: Ziel (Inventarerstellung) mit minimalen Mitteleinsatz 5
6 Festwertverfahren ( 34 Abs. 1 GemHVO) Zweck: Vereinfachung der Inventur Längeres Inventurintervall möglich Änderung des Festwertes erfolgt erst bei wesentlichen Änderungen der Menge / des Preises Vereinfachung der Buchhaltung Es sind weder Abgänge noch Abschreibungen zu erfassen Zugänge werden direkt als Aufwand gebucht 6
7 Festwertverfahren Unterstellt, dass bestimmte Vermögensgegenstände in gleich bleibender Menge und mit gleichbleibenden Wert für die Aufgabenerfüllung benötigt werden und daher im Falle des Verbrauchs, Verkaufs oder der vollständigen Abnutzung durch neue Gegenstände ersetzt werden Fällt als Bewertungsmethode unter die Erläuterungspflicht im Anhang 34 GemHVO bedeutet für die bilanzierende Kommune ein Wahlrecht 7
8 Voraussetzungen der Festwertbildung 1. Anwendungsbeschränkung 2. regelmäßiger Ersatz der Vermögensgegenstände 3. nachrangige Bedeutung des Gesamtwertes 4. geringe Veränderung der Größe, des Wertes und der Zusammensetzung des Bestandes 5. regelmäßige körperliche Bestandsaufnahme 8
9 Ermittlung des Mengengerüstes 1. Die erstmalige Bildung eines Festwertes setzt eine körperliche Bestandsaufnahme voraus Bestand (Festmenge) (Die Mengenfestlegung kann auch durch Bildung anhand von Schlüsselgrößen erfolgen) 2. Bewertung der Festmenge mit Festwert 9
10 Ermittlung der Wertigkeit Bei Festwerten für Vermögensgegenstände des Sachanlagevermögens sind die Anschaffungs- und Herstellungskosten (AHK) die Basis für die Ermittlung des Festwertes Es kann ein Durchschnittswert von 45-50% zu Grunde gelegt werden Ausnahme: Für das Umlaufvermögen werden stets die tatsächlichen AHK zu Grunde gelegt 10
11 Vorgehensweise bei der Stadt Brühl 1. Durchführung der körperlichen Inventur in den Grund- und weiterführenden Schulen 8 Grundschulen Je eine weiterführende Schule 2. Ergebnis: Gesamtanzahl der Vermögensgegenstände pro Schule, differenziert nach den verschiedenen Arten der Vermögensgegenstände 3. Abstimmung mit dem Hauptamt hinsichtlich der Anschaffungs- und Herstellungskosten (AHK) für die Vermögensgegenstände 4. Abschlag in Höhe von 50% auf die AHK 11
12 Beispiele AHK Kufentisch, Stahl 53,50 Luftpolsterstuhl 25,60 Tafel 450,00 Glasvitrine 400,00 Videorekorder 100,00 Spüle 300,00 Festwert 26,75 12,80 225,00 200,00 50,00 150,00 12
13 Erfahrungen Grundschulen unproblematisch Problem: Fachräume der weiterführenden Schulen Mitarbeit der Lehrer erforderlich Ideal: AHK bekannt auf Grund bereits vorhandener Inventarverzeichnisse Abstimmung mit Ist- Zustand Teilweise vernünftige Schätzungen notwendig 13
14 Änderungen des Festwertes Werden Mehrungen auf Grund der körperlichen Bestandsaufnahme festgestellt, ist bei Abweichungstoleranzen bis zu 10% eine Fortführung (Beibehaltung) vorgesehen. Bei Mindermengen sind in der Bilanz grundsätzlich Anpassungen vorzunehmen 14
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