Durchführungsbestimmungen zu der A - D + E-Jugend Kreisliga

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1 Seite 1 von 5 Durchführungsbestimmungen zu der A - D + E-Jugend Kreisliga Mannschaft Stichtage Spielbeginn am Wochenende Spielbeginn unter der Woche A-Junioren Samstag 15:00 Uhr Dienstag 19:15 Uhr B-Junioren Freitag 19:30 Uhr Montag 19:00 Uhr C-Junioren Samstag 13:30 Uhr Mittwoch 18:30 Uhr D-Junioren Sonntag 10:30 Uhr Donnerstag 18:30 Uhr Mädchen in Jungenmannschaften (bis C Junioren dürfen jeweils ein Jahr älter sein. ( 14Nr.5 Satz2 JO) Der Spieltag und der Spielbeginn können vom Klassenleiter her abweichen! Mannschaft Alter Spiel Verlängerung Abseits Rückpass Ballgröße zeit A-Junioren x 45 2 x 15 in Kraft in Kraft 5 (430g) B-Junioren x 40 2 x 10 in Kraft in Kraft 5 (430g) C-Junioren x 35 2 x 5 in Kraft in Kraft 5 (430g) D-Junioren x 30 2 x 5 in Kraft in Kraft 5 (350g) 1. Spielplangestaltung: Die Erstellung der Spielpläne sowie die An- und Absetzung von Spielen erfolgt ausschließlich durch die Klassenleiter des Kreisjugendausschusses über das E-Postfach. Anderweitige Absetzungen sind telefonisch beim Klassenleiter zu erfragen. Eigenständige Spielverlegungen führen grundsätzlich zu Spielverlusst für beide beteiligten Vereine. Qualifikationsspiele sowie Spiele der Kreisligen bzw. Kreisklassen, auch ohne Aufstiegsrecht, sind Pflichtspiele. Sofern erforderlich, können Spiele auch an Wochen- und Feiertagen angesetzt werden. (Ausnahme Volkstrauertag und Totensonntag erst ab 13:00 Uhr ). Die Spieltage und Anfangszeiten unter sind verbindlich. 2. Handshake die Einführung des Handshake ist ab der Saison 17/18 für alle Alterklassen verpflichtend. siehe Infomaterial 3. Spielverlegungen bis 5 Tage vor dem Spiel (der Spieltag selbst zählt nicht): Spielverlegungsanträge können nur unter folgenden Maßgaben bei der Klassenleitung eingereicht werden: siehe Anhang 1.5 auf der Homepage 4. Kurzfristige Spielverlegungen ab 5 Tage vor dem Spiel (der Spieltag selbst zählt nicht): Eine kurzfristige Spielabsetzung ist ausschließlich auf Fälle des 39 SpO begrenzt. Die dort verlangten zwingenden Gründe sind einwandfrei nachvollziehbar und schriftlich zu belegen. In Eilfällen kann die schriftliche Bestätigung unverzüglich spätestens 4 Tage (der Spieltag zählt schon mit) nach dem betreffenden Spiel nachgereicht werden. Als zwingende Gründe gelten insbesondere: Unglücksfälle, Todesfälle (z.b. Spieler, Betreuer, Trainer), extreme Witterungsbedingungen, sonstige unabwendbare und nicht voraussehbare Ereignisse,

2 Seite 2 von 5 5. Mitteilungspflicht bei kurzfristigen Absetzungen! Ein Verein der ein Spiel kurzfristig absetzen muss, hat unverzüglich den Klassenleiter, den Spielgegner und den Schiedsrichtereinteiler Thomas Hirschberg ( ) zu verständigen. Kann wegen der Kürze der Zeit der eingeteilte Schiedsrichter nicht über die Spielabsetzung informiert werden sind ihm die Unkosten laut Beleg vom verursachenden Verein zu erstatten. Die Ergebnissmeldung muss vom Platzverein übernommen werden (Achtung: Nichtantritt Heim oder Gast melden). 6. Mitteilungspflicht bei Spielabbrüchen! Wenn das Spiel abgebrochen worden ist wegen Witterung / Ausschreitungen o. ä. ist sofort der Klassenleiter telefonisch zu informieren! 7. Folgen des Nichtantritts: Qualifikationsrunde: Tritt eine Mannschaft zu einem Spiel nicht an, so scheidet diese Mannschaft satzungsgemäß aus der Qualifikation aus. Ein Weiterspielen in der Qualifikation muss allerdings weiter stattfinden. Die bisher ausgetragenen und folgenden Spiele werden außer Konkurrenz gewertet. Die Einteilung nach der Qualifikation in eine Spielklasse obliegt dem Kreisjugendausschuss. Die Mannschaft hat jedoch keinen Anspruch mehr auf Meisterehrung bzw. Gruppensieg. Ebenso Mannschaften die Nach- oder Umgemeldet werden. Punktrunde: Zieht ein Verein eine Mannschaft in der Vor- oder Rückrunde zurück oder tritt sie dreimal nicht an, scheidet sie aus dem Wettbewerb aus; Punkte und Tore werden nicht gestrichen. Die verbleibenden Spiele werden für die ausgeschiedene Mannschaft nach 38 Nr.2 der Spielordnung gewertet. 8. Spielberechtigungen / Pässe: Spielberechtigt sind alle Spieler, die eine Spielberechtigung durch einen gültigen Spielerpass nachweisen können. Alle Manipulationen am Spielerpass insbesondere das Auf- bzw. Abschneiden der Bildfolie / das Ausbessern der Namen etc. wird nach 43 StO als Urkundenfälschung angesehen und geahndet. Der Spielerpass muss dem Schiedsrichter bei der Passkontrolle vorgelegt werden. Falls dies nicht geschieht wird dies nach der Satzung geahndet. Der Elektr. Spielerpass ist auch gültig Bei fehlenden Pässen haben sich die Spieler durch einen amtlichen Lichtbildausweis zu legitimieren. 9. Spielberechtigungsliste Einsatz 1. und 2. Mannschaft nur bei A-D Jugend! Vereine welche mehr als eine Mannschaft in einer Altersklasse haben müssen bis zum Ihre Spieler in Einser und Zweier (oder mehr) einteilen und diese in die Spielberechtigungsliste im DFBnet eintragen. Der Kreisjugendausschuss sperrt ab die Spielberechtigungsliste der unteren Mannschaften. Eine Nachmeldung in untere Mannschaften ist erst nach dem 1. Spieltag wieder möglich. Spieler welche über Zweitspielrecht im Verein spielen müssen per Mail an den Kreisjugendwart gemeldet werden. Achtung: Es sind nur die Spieler in den unteren Mannschaften Spielberechtigt die bis zum auf der Spielberechtigungsliste stehen. Nachmeldungen nach dem können nur in der Ersten Mannschaft erfolgen. Des Weiteren bitte 8 der JO beachten.

3 Seite 3 von Spielbericht: Die Spielberichte werden am Spieltag über einen PC des Heimvereins (können auch schon von Zuhause eingegeben werden) von den jeweiligen Vereinsvertretern ausgefüllt. Die Vereine werden angehalten, hierfür den Zugang zum Internet vor Ort zu gewährleisten. Auf dem Online-Spielbericht ist die Aufstellung von den Mannschaften bis spätestens 30 Minuten vor Spielbeginn freizugeben. Bei Änderungen bzw. Ergänzungen von Namen der Spieler erfolgt die Eingabe in das System üblicherweise im Anschluss an das Spiel durch den Schiedsrichter. Es dürfen nur Spieler eingesetzt werden, die für dieses Spiel in der Spielberechtigungsliste aufgeführt sind. Andere Spieler dürfen in diesem Spiel nicht eingesetzt werden. Die Schiedsrichter geben die Spielereignisse ebenfalls online ein. Der Spielführer und 2 TW sind besonders zu kennzeichnen. Bei der Einwechslung hat der Spieler dem Schiedsrichter seinem Namen und die Rückennummer mit der er auf dem Spielberichtsbogen aufgeführt ist/wird, mitzuteilen (die Rückennummer auf der Spielkleidung muss identisch sein). Der SR ist verpflichtet die erste Einwechslung des jeweiligen Spielers im elektronischen Spielbericht zu vermerken. Sollte kein SR erscheinen ist der Heimverein für alle Eingaben im elektronischen Spielbericht Verantwortlich. Bei Ausfall des Computersystems muss wie bisher ein handgeschriebener Spielbericht von beiden Mannschaften ausgefüllt werden. Der Heimverein ist dann für die rechtzeitige Ergebnismeldung im DFB-Net verantwortlich. Das Spiel muss in jedem Falle durchgeführt werden. 11. Spielleitung: Für die Spiele der A, B, C, D (D-Jugend Ausnahme Kreisklasse 3 nicht) werden vom Kreisschiedsrichterausschuss geprüfte Schiedsrichter/innen gestellt. Achtung eventuell elektronischen Spielbericht beachten. 12. Ausbleiben geprüften Schiedsrichters: Abweichend von der Regelung für Spiele im Seniorenbereich ( 69 SpO) darf das angesetzte Spiel nicht ausfallen. Das Spiel ist stets auszutragen. Es wird auf jeden Fall als Pflichtspiel gewertet. ( 44/46 StO). 13. Signalkarten: In der Jugend gibt es kein Gelb-Rot! Unterhalb der C-Jugend gibt es keine Signalkarten 14. Sicherheitsbestimmungen: Schienbeinschoner zu tragen ist in allen Jugendmannschaften Pflicht. Zur Vermeidung von Unfällen sind die Kleinfeldtore so im Boden zu verankern oder an Geländern zu befestigen, dass ein Umstürzen der Tore in jedem Falle ausgeschlossen werden kann. Der Heimverein ist hierfür haftbar. 15. Zuschauer/Eltern: dürfen das Großspielfeld nicht betreten! 16. Trainer/Betreuer: dürfen sich nur in der Coaching Zone aufhalten. 17. Spielfeldgröße D- Jugend: siehe Anhang 1.1 auf der Homepage 18. Rahmenterminpläne: siehe Anhang 1.2 auf der Homepage 19. Aufstiegsregularien: siehe Anhang 1.3 auf der Homepage 20. Pokalspiele: siehe Anhang 3 zu Satzung und Ordnungen des HFV desweiteren gelten falls zutreffend die Bestimmungen des Kreises

4 Seite 4 von Pokalspielpläne: siehe Anhang 1.4 auf der Homepage nach der Auslosung finden Sie diese auf Freundschaftsspiele Anmeldungen Freundschaftsspiel: Alle Freundschaftspiele sind unter Rubrik Jugend anzumelden, auch wenn das Spiel auf neutralem Platz stattfindet oder man nur der Platzgebende Verein ist. Mitteilungspflicht bei Absetzungen: Ein Verein der ein Spiel kurzfristig absetzt hat unverzüglich den Klassenleiter, den Spielgegner und den Schiedsrichtereinteiler ( ) zu verständigen. Kann wegen der Kürze der Zeit der eingeteilte Schiedsrichter nicht über die Spielabsetzung informiert werden sind ihm die Unkosten laut Beleg vom verursachenden Verein zu erstatten. Spielleitung: Für die Spiele der A, B, C, Junioren und B, C, Juniorinnen werden vom Kreisschiedsrichterausschuss Bergstraße soweit personell möglich geprüfte Schiedsrichter/innen gestellt. Bei D- Jugend Spielen ist der jeweilige Platzverein für die Spielleitung verantwortlich. Soll bei der D- Jugend dennoch ein geprüfter Schiedsrichter das Spiel leiten ist dies auf dem Antrag zu vermerken. 23. Hallen/Feldturniere von den Vereinen organisiert: A-, B- und C-Juniorenturniere sowie B- und C-Juniorinnenturniere schriftlicher Genehmigungsantrag auf Downloadvordruck des HFV (Homepage ) einfache Ausfertigung. ausgefüllter Antrag ist komplett (einfache Ausfertigung) beim Kreisjugendwart. spätestens vier Wochen vor dem Turnier einzureichen Zeit- und Spielplan ist in einfacher Ausfertigung beizufügen Turnierbestimmungen in einfacher Ausfertigung beizufügen D- Juniorenturniere sowie D-Juniorinnenturniere ausgefüllter Antrag in einfache Ausfertigung beim Kreisjugendwart. spätestens vier Wochen vor dem Turnier einzureichen Zeit- und Spielplan ist in einfache Ausfertigung beizufügen Turnierbestimmungen in einfache Ausfertigung beizufügen Schiedsrichteranforderung bei D+E-Jgd. bitte extra vermerken! Internationale Turniere: Rechtzeitig vor dem Turnier (ca. zwei Monate vorher) ist stets die internationale Spielgenehmigung des DFB einzuholen. Sie ist dem Antrag auf Genehmigung des Turniers bzw. der Anmeldung beizufügen (mindestens Kopie des Antrags auf internationale Spielgenehmigung, falls Rückantwort des DFB noch aussteht). Auch einzelne Spiele mit internationaler Beteiligung bedürfen der Genehmigung durch den DFB. Höchstspielzeiten: Die in den verbindlichen Durchführungsbestimmungen des HFV* vorgeschriebenen Höchstspielzeiten sind unbedingt einzuhalten. Mindestspielzeiten: Die in den verbindlichen Durchführungsbestimmungen des HFV* angegebenen Mindestspielzeiten sollen nicht unterschritten werden. Allenfalls ein durch den Spielplan bedingtes geringfügiges Abweichen kann im Einzelfall geduldet werden.

5 Seite 5 von 5 *Verbindliche Durchführungsbestimmungen des HFV für Juniorenturniere: Feldturniere: Anhang 5 zu Satzung und Ordnungen des HFV Hallenturniere: Anhang 7 zu Satzung und Ordnungen des HFV Futsalturniere: siehe Spielberichte: Bei allen Turnieren sind ausschließlich Original-Turnierspielberichte des HFV für jede teilnehmende Mannschaft zu verwenden. Die komplett ausgefüllten Turnier-Spielberichte sind nach Abschluss des Turniers unverzüglich durch die Schiedsrichter an den Kreisjugendwart einzusenden. Sind keine offiziellen Schiedsrichter eingeteilt muss die Zusendung der ausrichtende Verein übernehmen. 24. Hallenkreismeisterschaft: siehe Anhang 3 f.f. auf der Homepage 25. Adressen: Adressen insbesondere sowie Handy und Festnetznummer sind von den Jugendleitern / Trainern / Betreuer ins DFBnet zu stellen. 26. E-Gruppen+F+G Jugend: Für diese Altersklassen gelten gesonderte Bestimmungen siehe Anhänge 2 f.f. 27. Hinweise: Für die Zustellung von Benachrichtigungen jeglicher Art im Zusammenhang mit dem Spielbetrieb ist das Elektronische Postfach des HFV maßgebend. 28. Schlussbestimmungen: Verstöße gegen diese Durchführungsbestimmungen werden gemäß der Rechts- und Verfahrensordnung des HFV geahndet. Diese Durchführungsbestimmungen mit Ihren Anhängen treten zum in Kraft Bürstadt, Juni 2017 gez: Kreisjugendausschuss Bergstraße i.a. S.Wilke KJW

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