Namens der Landesregierung beantwortet der Minister des Innern und für Kommunales die Kleine Anfrage

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1 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage Nr. 7 des Abgeordneten Thomas Jung Fraktion der AfD Landtagsdrucksache 6/66 Doppelte Staatsbürgerschaft Namens der Landesregierung beantwortet der Minister des Innern und für Kommunales die Kleine Anfrage wie folgt: Vorbemerkungen des Fragestellers Angesichts der starken Migrationsbewegungen der letzten Jahre ist verstärkt das Thema der Staatsangehörigkeit und der Einbürgerung in den Fokus der Öffentlichkeit gerückt, insbesondere die doppelte Staatsbürgerschaft. Für die Einbürgerung in Deutschland müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein. Eine davon ist der -jährige Aufenthalt in Deutschland. In Bezug auf den Aufenthalt kann der Bewerber diese Frist verkürzen, zum Beispiel aufgrund besonderer Integrationsleistungen oder erfolgreicher Teilnahme an einem Integrationskurs. Außerdem werden die Zeiten des Asylverfahrens mitgerechnet. Vorbemerkungen der Landesregierung Insbesondere vor dem Hintergrund der großen Zahl nach Deutschland geflüchteter und hier Asyl suchender Menschen hat der Landtag Brandenburg in seinem Beschluss vom. März 7 (LT-Drs. 6/6-B) die Anstrengungen des Landes bekräftigt, Menschen mit Migrationshintergrund gute und zeitnahe Chancen zur Integration und Partizipation zu ermöglichen. Zu diesen Chancen gehört auch die Option einer Einbürgerung in den deutschen Staatsverband, die den Menschen im Kontext einer gelingenden Integration bundesrechtlich angeboten ist. Zu den im Staatsangehörigkeitsgesetz bestimmten Voraussetzungen des Angebots einer Einbürgerung gehört es, dass die Menschen ihren gewöhnlichen Aufenthalt grundsätzlich ununterbrochen seit mindestens acht Jahren im Inland haben und der Aufenthalt während dieser Zeit rechtmäßig gewesen ist ( Absatz Satz Staatsangehörigkeitsgesetz StAG). Bei Menschen, die in Deutschland Asyl beantragt haben, ist der Aufenthalt im Inland nur dann vom Zeitpunkt der Ausstellung eines Ankunftsnachweises an rechtmäßig, wenn das Asylverfahren später erfolgreich abgeschlossen, d. h. wenn ihre Asylberechtigung anerkannt oder ihnen die Flüchtlingseigenschaft oder subsidiärer Schutz zuerkannt worden ist. Die gesetzlich bestimmte Mindestdauer eines grundsätzlich ununterbrochenen rechtmäßigen gewöhnlichen Inhaltsaufenthalts beträgt statt acht sieben Jahre, wenn mit einem "Zertifikat Integrationskurs" des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge die erfolgreiche Teilnahme an einem Integrationskurs, d. h. sowohl an einem skalierten Sprachtest "Deutsch-Test für Zuwanderer" als auch an einem skalierten Test "Leben in Deutschland" nachgewiesen wird ( Absatz Satz StAG in Verbindung mit 7 Absatz und Integrationskursverordnung). Darüber hinaus kann die Staatsangehörigkeitsbehörde im Wege einer Ermessensentscheidung die Frist auf sechs Jahre verkürzen, wenn besondere Integrationsleistungen, insbesondere zum Beispiel durch Zulassung zu einer deutschen Hochschule die Mindestanforderungen nach Absatz 4 StAG übersteigende Kenntnisse der deutschen Sprache nachgewiesen sind ( Absatz Satz StAG). Seite Dok.-Nr.: 7/956

2 Für Einbürgerungen sind im Land Brandenburg seit dem. Januar 4 die Landkreise und kreisfreien Städte zuständig. Über Einbürgerungsanträge und Entscheidungen der Staatsangehörigkeitsbehörden darüber ist die Landesregierung deshalb grundsätzlich nur in dem Umfang unterrichtet, in dem die Informationen dazu bereits von der amtlichen Statistik aufbereitet sind. Die Landesregierung verfügt deshalb nur teilweise über die zur Beantwortung der Kleinen Anfrage benötigten Informationen. Frage : Wie viele Menschen in Brandenburg haben neben der deutschen Staatsangehörigkeit noch weitere Staatsangehörigkeiten? (Bitte nach den zehn häufigsten Staatsangehörigkeiten aufschlüsseln.) Frage : Wie viele davon haben mehr als zwei Staatsangehörigkeiten? zu den Fragen und : Die zur Beantwortung dieser Fragen benötigten Informationen stehen nicht zur Verfügung; sie werden weder personenbezogen zentral erfasst noch durch aggregierende statistische Auswertungen erzeugt. Frage : Wie viele Einbürgerungsanträge wurden in den Jahren 4, 5 und 6 gestellt? Bitte nach Jahr, Herkunftsland und Alter aufschlüsseln. Frage 4: In wie vielen Fällen wurde der Einbürgerungsantrag von anerkannten Flüchtlingen mit unbefristeter Aufenthaltserlaubnis gestellt? Frage : In wie vielen Fällen im genannten Zeitraum wurde die Einbürgerung aus welchen Gründen abgelehnt? zu den Fragen, 4 und : Einbürgerungsanträge werden bei den Staatsangehörigkeitsbehörden der Landkreise und kreisfreien Städte gestellt, die seit dem. Januar 4 auch zuständig sind, darüber zu entscheiden. Der Landesregierung ist deshalb weder die Anzahl der nach dem. Dezember gestellten, noch die Anzahl der davon abgelehnten Einbürgerungsanträge bekannt; ihr liegen auch keine Informationen zum Herkunftsland, Alter oder Asylstatus der Antragstellenden oder zu den Gründen der Antragsablehnungen vor. Das Ministerium des Innern und für Kommunales hat im Zeitraum. Januar 4 bis. Dezember 6 in dafür fortbestehender eigener Zuständigkeit 5 Einbürgerungsanträge abgelehnt, die vor dem. Januar 4 gestellt wurden. Die Gründe der Antragsablehnungen wurden geschäftsstatistisch nicht erfasst; sie werden in dem vom Bundesverwaltungsamt geführten Register der Entscheidungen in Staatsangehörigkeitsangelegenheiten nicht eingetragen. Frage 5: In wie vielen Fällen wurde in dem genannten Zeitraum den Anträgen stattgegeben und auf welcher Rechtsgrundlage? Frage 6: In wie vielen Fällen wurde die -jährige Aufenthaltsfrist verkürzt? Seite

3 zu den Fragen 5 und 6: In den Fällen, in denen Einbürgerungsanträgen stattgegeben wird, werden die Antragstellenden durch Aushändigung einer Einbürgerungsurkunde eingebürgert. In den Jahren 4, 5 und 6 waren dies im Land Brandenburg nach Maßgabe der amtlichen Statistik 55 Personen, einschließlich der 9 Personen, die in diesem Zeitraum auf ihren vor dem. Januar 4 gestellten Antrag hin in der dafür fortbestehenden Zuständigkeit des Ministerium des Innern und für Kommunales eingebürgert wurden; im Übrigen siehe Anlage. Frage 7: In wie vielen Fällen erfolgte die Einbürgerung im genannten Zeitraum unter Beibehaltung der bisherigen Staatsbürgerschaft? Bitte nach Jahr und bisheriger Staatsbürgerschaft differenziert auflisten. zu Frage 7: Siehe Anlagen bis 4. Seite

4 Anlage Zur Antwort der Landesregierung auf die KIeine Anfrage 7, LT-Drs. 6/ Brandenburg Eingebürgerte Personen 4 bis 6 nach den Rechtsgründen der Einbürgerung Rechtsgrund der Einbürgerung Insgesamt Insgesamt Insgesamt Brandenburg StAG StAG Absatz StAG Absatz StAG 4 7 Absatz ivm mit Absatz Satz StAG 5 Absatz ivm mit Absatz Satz StAG 9 7 Artikel Gesetz zur Verminderung der Staatenlosigkeit 4 zusammen 6 5

5 Anlage Zur Antwort der Landesregierung auf die KIeine Anfrage 7, LT-Drs. 6/ Brandenburg Eingebürgerte Personen 4 mit fortbestehender bisheriger Staatsangehörigkeit Einbürgerungen mit fortbestehender bisheriger Land der bisherigen Geschlecht Einbürgerungen Staatsangehörigkeit Staatsanangehörigkeit Brandenburg Europa EU-Länder Bulgarien Estland 9 Frankreich 4 4 Kroatien 6 5 Slowenien 4 Griechenland Italien 9 Lettland Litauen 4 Niederlande

6 Anlage Zur Antwort der Landesregierung auf die KIeine Anfrage 7, LT-Drs. 6/ Polen Portugal 54 Rumänien Slowakei 4 6 Spanien 64 Tschechische Republik Ungarn Vereinigtes Königreich Europa ohne EU 5 6 Bosnien und Herzegowina Montenegro 44 Mazedonien 46 Moldau Kosovo Schweiz 6 Russische Föderation 9 6 5

7 Anlage Zur Antwort der Landesregierung auf die KIeine Anfrage 7, LT-Drs. 6/ Türkei Ukraine Weißrussland Serbien 7 9 Afrika Algerien Angola Benin 9 Côte d'ivoire 4 Nigeria Simbabwe 9 Ghana 4 Kenia Kongo Madagaskar Marokko Guinea-Bissau

8 Anlage Zur Antwort der Landesregierung auf die KIeine Anfrage 7, LT-Drs. 6/ Kamerun Südafrika Namibia Sudan Togo Tschad Tunesien Ägypten Amerika Argentinien Brasilien Dominikanische Republik 4 4 Kanada Kolumbien Kuba Mexiko

9 Anlage Zur Antwort der Landesregierung auf die KIeine Anfrage 7, LT-Drs. 6/ Peru Venezuela 6 Vereinigte Staaten 4 5 Asien Jemen 9 4 Armenien 4 4 Afghanistan Aserbaidschan 9 4 Georgien 4 4 Sri Lanka Vietnam Indien Irak Iran Kasachstan Kirgisistan

10 Anlage Zur Antwort der Landesregierung auf die KIeine Anfrage 7, LT-Drs. 6/ Libanon Palästinensische Gebiete Bangladesch Pakistan Philippinen Syrien Thailand Usbekistan China Übrige staatenlos ungeklärt

11 Anlage Zur Antwort der Landesregierung auf die KIeine Anfrage 7, LT-Drs. 6/ Brandenburg Eingebürgerte Personen 5 mit fortbestehender bisheriger Staatsangehörigkeit Einbürgerungen mit fortbestehender bisheriger Land der bisherigen Geschlecht Einbürgerungen Staatsangehörigkeit Staatsanangehörigkeit Berlin Asien 4 Vietnam Brandenburg Europa EU-Länder Bulgarien Dänemark Finnland 9 Frankreich Kroatien Griechenland Irland 7 Italien

12 Anlage Zur Antwort der Landesregierung auf die KIeine Anfrage 7, LT-Drs. 6/ Lettland Niederlande 5 Österreich 5 Polen 5 Portugal 54 Rumänien Slowakei Spanien 64 Tschechische Republik 65 Ungarn Vereinigtes Königreich Europa ohne EU 7 79 Albanien Bosnien und Herzegowina 4 44 Mazedonien 5 46 Moldau 5

13 Anlage Zur Antwort der Landesregierung auf die KIeine Anfrage 7, LT-Drs. 6/ Kosovo 5 Schweiz Russische Föderation Türkei 66 Ukraine Weißrussland Serbien Afrika Algerien Angola 9 5 Äthiopien Côte d'ivoire Nigeria Kenia Kongo, Demokratische Republik Marokko

14 Anlage Zur Antwort der Landesregierung auf die KIeine Anfrage 7, LT-Drs. 6/ Mauritius Mosambik Kamerun Südafrika Tunesien Ägypten Amerika Brasilien Chile Dominica Dominikanische Republik Ecuador 4 45 Guatemala Honduras Kolumbien Kuba 4

15 Anlage Zur Antwort der Landesregierung auf die KIeine Anfrage 7, LT-Drs. 6/ Mexiko Jamaika 6 Peru Venezuela 6 7 Asien Jemen 4 4 Armenien Afghanistan Aserbaidschan 4 Georgien Vietnam Korea, Demokratische VR 46 Indien Irak Iran Kasachstan 4

16 Anlage Zur Antwort der Landesregierung auf die KIeine Anfrage 7, LT-Drs. 6/ Kirgisistan Libanon Mongolei Nepal Bangladesch Pakistan Philippinen Taiwan Korea, Republik Turkmenistan Syrien Thailand Usbekistan 479 China Übrige staatenlos

17 Anlage Zur Antwort der Landesregierung auf die KIeine Anfrage 7, LT-Drs. 6/ ungeklärt

18 Anlage 4 Zur Antwort der Landesregierung auf die KIeine Anfrage 7, LT-Drs. 6/ Brandenburg Eingebürgerte Personen 6 mit fortbestehender bisheriger Staatsangehörigkeit Einbürgerungen mit fortbestehender bisheriger Land der bisherigen Geschlecht Einbürgerungen Staatsangehörigkeit Staatsanangehörigkeit Brandenburg Europa EU-Länder Belgien 5 Bulgarien Dänemark 7 Estland 9 Frankreich Kroatien Griechenland Italien Lettland 4 Litauen 4 Niederlande

19 Anlage 4 Zur Antwort der Landesregierung auf die KIeine Anfrage 7, LT-Drs. 6/ Österreich 5 Polen 5 Portugal 54 Rumänien 55 Slowakei Spanien 64 Tschechische Republik Ungarn Vereinigtes Königreich Zypern Europa ohne EU Bosnien und Herzegowina 6 44 Mazedonien Moldau 9 5 Kosovo Schweiz

20 Anlage 4 Zur Antwort der Landesregierung auf die KIeine Anfrage 7, LT-Drs. 6/ Russische Föderation 4 6 Tschechoslowakei (ehemalig) Türkei Ukraine Weißrussland Serbien Afrika Algerien 4 Angola Benin 9 Nigeria Simbabwe Kenia Kongo, Demokratische Republik Libyen Madagaskar 46 47

21 Anlage 4 Zur Antwort der Landesregierung auf die KIeine Anfrage 7, LT-Drs. 6/ Marokko Mosambik Kamerun Südafrika Sudan (einschl. Südsudan) Togo Tunesien Ägypten Amerika Argentinien Brasilien Dominikanische Republik 4 46 Haiti Kolumbien Kuba Mexiko Jamaika

22 Anlage 4 Zur Antwort der Landesregierung auf die KIeine Anfrage 7, LT-Drs. 6/ Peru 67 Venezuela 4 5 Asien Jemen Armenien 4 4 Afghanistan Georgien 9 4 Sri Lanka 4 Vietnam Indien Irak Iran Israel Kasachstan Kirgisistan Libanon

23 Anlage 4 Zur Antwort der Landesregierung auf die KIeine Anfrage 7, LT-Drs. 6/ Mongolei Pakistan Philippinen Korea, Republik Turkmenistan Syrien Thailand Usbekistan China Übrige staatenlos ungeklärt 5 5

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