Entgeltordnung der Städtischen Musikschule Suhl vom Beschluss-Nr. 735/56/2008 i. d. F. v Beschluss-Nr.

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Entgeltordnung der Städtischen Musikschule Suhl vom Beschluss-Nr. 735/56/2008 i. d. F. v Beschluss-Nr."

Transkript

1 Entgeltordnung für die Städtische Musikschule Alfred Wagner Suhl vom: i. d. F. v veröffentlicht am: / Die Stadt Suhl erlässt auf der Grundlage der 14 Abs. 1, 18 Abs. 2 Thüringer Kommunalordnung i.d.f. der Bekanntmachung vom (GVBl. S. 41), zuletzt geändert durch Art. 5 des Gesetzes vom 23. Dezember 2005 (GVBl. S. 446, 455) folgende Entgeltordnung: 1 Gegenstand Für die Teilnahme am Unterricht der Musikschule Alfred Wagner Suhl sowie für die Instrumentenüberlassung werden privatrechtliche Entgelte nach den Bestimmungen dieser Entgeltordnung erhoben. 2 Entgeltschuldner Zur Zahlung sind die Teilnehmer, bei Minderjährigen die gesetzlichen Vertreter, verpflichtet. 3 Entgeltpflicht (1) Die Entgeltpflicht beginnt mit Aufnahme des Unterrichts. Bei Unterrichtsbeginn im laufenden Monat wird das Entgelt anteilig berechnet. Die Entgeltpflicht wird durch die Ferienzeit nicht berührt. (2) Sie endet mit Ablauf des Monats, an dem der Schüler/die Schülerin aus der Städtischen Musikschule Alfred Wagner Suhl ausscheidet. (3) Der Nichtbesuch des Unterrichts befreit nicht von der Verpflichtung zur Zahlung der Entgelte. 4 Entgelthöhe (1) Die Höhe der Entgelte für die einzelnen Arten des Unterrichts richtet sich nach der Anlage 1, die Bestandteil der Entgeltordnung ist. (2) Als Erwachsene im Sinne dieser Entgeltordnung gelten Personen, die bei Beginn der Teilnahme am Unterricht das 18 Lebensjahr vollendet haben und steuerrechtlich ein eigenes Einkommen beziehen. (3) Für jede Erstanmeldung in der Städtischen Musikschule Alfred Wagner Suhl wird eine Aufnahmeentgelt in Höhe von 5,00 erhoben. 1

2 5 Mietentgelte für Musikinstrumente (1) Die Städtische Musikschule Alfred Wagner Suhl kann im Rahmen ihrer Bestände Instrumente an ihre Schüler vermieten. Ein Anspruch auf Überlassung eines Instrumentes besteht nicht. (2) Die Mietdauer der Instrumente beträgt ein Kalenderjahr. Sie kann nach Absprache verlängert oder verkürzt werden. Instrumente und Zubehör sind auf Kosten des Mieters bzw. des gesetzlichen Vertreters instand zu halten. Für Verlust oder Beschädigung haben die Mieter bzw. gesetzlichen Vertreter in vollem Umfang einzustehen. Instrumente und Zubehör dürfen nicht an Dritte weitergegeben werden. Der Mieter verpflichtet sich, das Instrument in gutem Zustand zurückzugeben. (3) Die Höhe der Entgelte für die Musikinstrumente richtet sich nach dem Neuwert und ist folgendermaßen gestaffelt: a) Instrument im Wert bis 500,00 10,00 /Monat b) Instrument im Wert über 500,00 12,00 /Monat c) Instrument im Wert ab 1.000,00 15,00 /Monat (4) Für Instrumente wird keine Ermäßigung gewährt. 7 der Entgeltordnung ist nicht anwendbar. 6 Entgelterstattung (1) Reguläre Unterrichtsstunden, die aus Gründen ausfallen, die von der Städtischen Musikschule Alfred Wagner Suhl bzw. dem Fachlehrer zu verantworten sind, werden nach Möglichkeit vor- oder nachgeholt. Ist der Städtischen Musikschule Alfred Wagner Suhl das Vor- oder Nachholen des Unterrichts nicht möglich, so wird 1/40 des Jahresentgeltes für jede ausgefallene Unterrichtsstunde am Schuljahresende auf dem Verrechnungsweg erstattet. Fallen durch Krankheit des Lehrers oder andere in der Verantwortung der Städtischen Musikschule Alfred Wagner Suhl liegende Gründe mehr als drei Unterrichtsstunden im Schuljahr ersatzlos aus, folgt auf Antrag eine anteilige Ermäßigung. (2) Von Schülern versäumte Unterrichtsstunden müssen weder nachgeholt werden, noch besteht ein Anspruch auf Erstattung des Entgeltes. (3) Ist ein Schüler länger, mindestens 4 Wochen, andauernd erkrankt, wird auf schriftlichen Antrag das bereits geleistete Entgelt erstattet und/oder die noch zu leistende Rate erlassen. Dem Antrag ist eine ärztliche Bescheinigung über die Erkrankung beizufügen. (4) Anträge auf Erstattung von Entgelten sind bis spätestens 4 Wochen nach der letzten Ausfallstunde schriftlich vorzulegen. Die Erstattung erfolgt auf Verrechnungsweg am Schuljahresende. (5) Bei regelmäßiger kostenloser Inanspruchnahme von Ergänzungsfächern durch den Schüler entfällt die Erstattung. 2

3 7 Entgeltermäßigung (1) Entgeltermäßigungen werden nur den Teilnehmern gewährt, welche ihren Hauptwohnsitz in der Stadt Suhl haben. Eine Entgeltermäßigung wird nur auf schriftlichen Antrag des Entgeltschuldners und nach Vorlage aller der den Anspruch begründenden Unterlagen (Bsp.: Kindergeldbescheid, Arbeitslosengeldbescheid, Sozialpass) gewährt. Sie wird grundsätzlich frühestens zum Zeitpunkt der diesbezüglichen Antragstellung und Vorlage der begründenden Unterlagen wirksam. (2) Nehmen aus einer Familie (wirtschaftliche Gemeinschaft) mehrere Personen, die in einem gemeinsamen Haushalt leben (Familienermäßigung), am Unterricht teil, so werden ab der 2. Person 25 % und bei jeder weiteren Person 40 % Ermäßigung gewährt. Die Reihenfolge der Ermäßigung richtet sich nach der Entgelthöhe in aufsteigender Form. (3) Für Teilnehmer, die mehrere verschiedene Fächer belegen (Mehrfachermäßigung), ermäßigt sich das Entgelt ab dem 2. Fach um 10 % und bei jedem weiteren Fach um 20 %. Die Reihenfolge richtet sich nach der Entgelthöhe in aufsteigender Form. (4) Ermäßigungen (Sozialermäßigungen) werden gewährt dem a) Bezieher von Leistungen nach SGB II 60 % b) Bezieher von Leistungen nach SGB XII 60% c) Bezieher von Leistungen nach Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) 60% d) Bezieher von Leistungen nach Berufsausbildungsförderungsgesetz (BaföG) 30% e) Inhaber eines Sozialpasses und der Thüringer Ehrenamtscard der Stadt Suhl 60 % (5) Sind mehrere Ermäßigungstatbestände (Familien-, Mehrfach-, Sozialermäßigung) nebeneinander erfüllt wird das Teilnehmerentgelt nur einmal ermäßigt. Der Teilnehmer hat Anspruch auf die für ihn günstigste Ermäßigung. (6) Entgeltermäßigungen sind ausgeschlossen für die Aufnahmegebühr, Instrumentenmiete und die Fächer: 1. Instrumentenkarussell (3.5), 2. Erwachsenenmusizieren (3.6), 3. Seniorenakademie (3.7), 4. Ensemblemusizieren (3.8). (7) Durch den Oberbürgermeister kann in begründeten Ausnahmefällen das Entgelt ermäßigt oder von der Erhebung abgesehen werden. (8) Das im Rahmen des Bildungspaketes eingeräumte Budget kann bei den Unterrichtsentgelten eingesetzt werden. 8 Fälligkeit (1) Die Entgelte und die Instrumentenmiete sind monatlich fällig. Sie müssen bis zum 20. des Folgemonats auf dem Konto der Stadtverwaltung Suhl gutgeschrieben sein. (2) Zum Einzug der Entgelt sowie der Instrumentenmieten kann der Stadt Suhl eine Einzugsermächtigung für diese Forderungen erteilt werden. 3

4 (3) Die Beträge können vorfällig für ein Schuljahr bzw. nach Wunsch vor den einzelnen Fälligkeiten gezahlt werden. 9 Nebenforderungen (1) Entstehen der Stadt Suhl beim Lastschrifteinzug Gebühren und Auslagen, die auf Verschulden des Zahlungspflichtigen zurückzuführen sind, gehen diese zu seinen Lasten. (2) Bei Zahlungsverzug wird ein Mahnverfahren eingeleitet. Hierdurch entstehende Kosten und Zinsen gehen zu Lasten des Zahlungspflichtigen. 10 Inkrafttreten Diese Entgeltordnung tritt zum in Kraft. Gleichzeitig treten alle früheren Regelungen außer Kraft. Änderungen Lfd. Paragraph Art der geändert durch a) Ausf.-Datum Nr. Änderung Stadtratsbeschluss b) Veröff.-Datum vom c) in Kraft ab 1. 3 (1) + (4); neu gefasst 161/58/2010 a) ; ergänzt b) (1); 7 (3); neu gefasst c) (5) neu 9; 10 neu gefasst 2. 3 (1), 4, 5 (3) neu gefasst 348/63/2011 a) neu gefasst b) entfallen c) Anlage 1 neu 3. Anlage 1 Ergänzungen 483/34/2012 a) b) c)

5 Anlage 1 Entgelte der Städtischen Musikschule Alfred-Wagner Suhl Tarif- Nr. Art des Unterrichts 1. Klassenunterricht Entgelt monatlich (pro Schuljahr 10 Monate) Kinder / Jugendliche Erwachsene 1.1 Musikflöhe 30 Minuten pro Kind (Eltern mit Kindern im Alter von 0 1 ½ Jahren) 14,00 entfällt 1.2 Musikzwerge 30 Minuten pro Kind (Eltern mit Kindern im Alter von 1 ½ - 4 Jahren) 12,00 entfällt Musikalische Früherziehung 45 Minuten pro Kind (Gruppe bis 12 Vorschulkinder) 18,00 entfällt Musikalische Früherziehung 30 Minuten - pro Kind 13,00 entfällt 1.3 Musikalische Grundausbildung 45 Minuten - pro Kind (Gruppe bis 15 Kinder / 1. u. 2. Klasse) 18,00 entfällt Klassenmusizieren 90 Minuten pro Schüler (Gruppe Schüler) 28,00 entfällt Klassenmusizieren 45 Minuten pro Schüler Musikalische Grundausbildung (Gruppe 10 bis 20 Schüler) Klassenmusizieren Musiktheater (Musical) 90 Minuten Schüler (Kurs Teilnehmer) 14,00 entfällt 10,00 entfällt 1.5 Musiktheorie I / II / III (Musiklehre, Tonsatz, Gehörbildung, Musikgeschichte, Werkkunde, Instrumentenkunde) (Nur Sachkosten für entsprechendes Unterrichtsmaterial) frei frei 2. Einzelunterricht 2.1 Einzelunterricht 45 Minuten 53,00 66, Einzelunterricht 30 Minuten 41,00 51, Einzelunterricht 15 Minuten (ausschließlich Vorschulkinder und nur nach Absprache mit der Schulleitung) 20,00 entfällt 5

6 3. Gruppenunterricht 3.1 Gruppe 2 Teilnehmer 45 Minuten: je Schüler 33,00 41, a) Gruppe 3 Teilnehmer 45 Minuten: je Schüler 22,00 27, b) Gruppe 3 Teilnehmer 60 Minuten: je Schüler 27,00 34, Kurse instrumental / vocal laut Angebot: je Schüler (ab 6 Teilnehmer - 45 Minuten) 13,00 16, Kurse laut Angebot: je Schüler ( ab 6 Teilnehmer 60 Minuten) 18,00 22, Tontechnik: je Schüler (ab 5 Teilnehmer 60 Minuten) 13,00 16, Digitale Musikproduktion / Komposition: je Schüler (ab 5 Teilnehmer 60 Minuten) 13,00 16, Instrumentenkarussell (Kurs 5 8 Teilnehmer) (12 Wochen 45 Minuten) 33, Musik-Mini-Kurs 30 Minuten (Kinder im Alter von 3 Jahren 12 Wochen) 22,00 entfällt Musik-Mini Kurs 45 Minuten (Kinder im Alter von 4 Jahren 12 Wochen) 30,00 entfällt 3.6 Erwachsenenmusizieren (Kurs ab 5 Teilnehmer) (14-tägig 90 Minuten: 8 Doppelstunden pro Semester) 3.7 Seniorenakademie (Kurs ab 6 Teilnehmer) (14-tägig 90 Minuten: 8 Doppelstunden pro Semester) Ensemblemusizieren Fremdschüler pro Schüler 60,00 entfällt 65,00 (einmal pro Kurs zu zahlen) entfällt 65,00 (einmal pro Kurs zu zahlen) 75, Ensemblemusizieren pro Schüler Schüler der Musikschule Alfred Wagner Suhl 40,00 50,00 6

Entgeltordnung für die Städtische Musikschule Alfred Wagner Suhl

Entgeltordnung für die Städtische Musikschule Alfred Wagner Suhl Entgeltordnung für die Städtische Musikschule Alfred Wagner Suhl vom 27.11.2015 veröffentlicht am 31.01.2016 Die Stadt Suhl erlässt auf der Grundlage der 14 Abs. 1, 18 Abs. 2 Thüringer Kommunalordnung

Mehr

Satzung der Stadt Guben. Satzung über die Erhebung von Gebühren in der Städtischen Musikschule Johann Crüger (Gebührensatzung)

Satzung der Stadt Guben. Satzung über die Erhebung von Gebühren in der Städtischen Musikschule Johann Crüger (Gebührensatzung) Satzung der Stadt Guben Satzung über die Erhebung von Gebühren in der Städtischen Musikschule Johann Crüger (Gebührensatzung) Aufgrund der 3 Abs. 1 und 28 Abs. 2 Nr. 9 der Kommunalverfassung des Landes

Mehr

Gebührensatzung der Musikschule Altenburger Land

Gebührensatzung der Musikschule Altenburger Land Bekanntmachung des Beschlusses des Kreistages Nr. 257 vom 16.10.2013 1 Gebührensatzung der Musikschule Altenburger Land Auf der Grundlage der 98 Abs. 1, i. V. mit 87 Abs. 1, 99 Abs. 2 und 100 der Thüringer

Mehr

Gebührensatzung für die Musikschule Heinrich Schütz Gera. Bekanntmachung (Tag nach Bekanntmachung)

Gebührensatzung für die Musikschule Heinrich Schütz Gera. Bekanntmachung (Tag nach Bekanntmachung) Gebührensatzung für die Musikschule Heinrich Schütz Gera Bezeichnung, Rechtsgrundlage Stadtratsbeschluss vom (Nr., Datum) Ausfertigung vom (Datum) Bekanntmachung (Nr., Datum) Inkrafttreten Änderungen/Anmerkungen

Mehr

Gebührensatzung der Kreismusikschule Friedrich von Flotow Bad Doberan

Gebührensatzung der Kreismusikschule Friedrich von Flotow Bad Doberan Gebührensatzung der Kreismusikschule Inhalt: 1 Gebührenpflicht...1 2 Gebührenschuldner...2 3 Fälligkeit...2 4 Höhe der Unterrichtsgebühren...2 5 Höhe der Gebühren für die zeitweilige Überlassung von Instrumenten,

Mehr

Gebührensatzung der Musikschule Oder-Spree Jutta Schlegel

Gebührensatzung der Musikschule Oder-Spree Jutta Schlegel Gebührensatzung der Musikschule Oder-Spree Jutta Schlegel Aufgrund der 3, 28 Abs. 2 Ziff. 9,131 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg vom 18. Dezember 2007 (GVBl. I S. 286), zuletzt geändert durch

Mehr

A 3/2 Gebührenordnung für die Musikschule Langenargen

A 3/2 Gebührenordnung für die Musikschule Langenargen A 3/2 Gebührenordnung für die Musikschule Langenargen Rechtsgrundlagen: Gemeinderatsbeschluss Beschluss: 01.01.2015 Gemeinde Langenargen Musikschule Gebührenordnung G e b ü h r e n o r d n u n g für die

Mehr

Schulgeldordnung für die Städtische Musikschule Heilbronn

Schulgeldordnung für die Städtische Musikschule Heilbronn Schulgeldordnung für die Städtische Musikschule Heilbronn Der Gemeinderat hat am 09.07.2015 folgende Schulgeldordnung für die Städt. Musikschule Heilbronn beschlossen: 1. Schulgeldpflicht 1.1 Die Stadt

Mehr

Änderung und Neufassung der. GEBÜHRENORDNUNG der Sing- und Musikschule Neusäß e.v. vom Gebührenerhebung. 2 Gebührenschuldner

Änderung und Neufassung der. GEBÜHRENORDNUNG der Sing- und Musikschule Neusäß e.v. vom Gebührenerhebung. 2 Gebührenschuldner 694 Änderung und Neufassung der GEBÜHRENORDNUNG der Sing- und Musikschule Neusäß e.v. vom 04.05.2016 1 Gebührenerhebung Der Verein erhebt für die Leistungen der Sing- und Musikschule Neusäß e.v. Gebühren.

Mehr

Studenten (nur bei Vorlage der Studienbescheinigung)

Studenten (nur bei Vorlage der Studienbescheinigung) Entgeltordnung für das Konservatorium "Rudolf Wagner-Régeny", Musikschule der Hansestadt Rostock (Amts- und Mitteilungsblatt der Hansestadt Rostock Nr. 15 vom 5. August 2015) Die Entgeltordnung regelt

Mehr

Entgeltordnung der Musikschule Arnstadt-Ilmenau

Entgeltordnung der Musikschule Arnstadt-Ilmenau Entgeltordnung der Musikschule Arnstadt-Ilmenau Auf Grund der 96 Abs. 1 und 97 Abs. 2 der Thüringer Kommunalordnung (ThürKO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 28. Januar 2003, zuletzt geändert durch

Mehr

Musik entdecken Musik erleben MUSIKSCHULE.

Musik entdecken Musik erleben MUSIKSCHULE. Musik entdecken Musik erleben MUSIKSCHULE n bei omme Willk Entgeltordnung www.rastatt.de uns! Entgeltordnung der Städtischen Musikschule Rastatt 1. Die Entgelte betragen je SchülerIn pro Monat: 1.1. Grundstufe

Mehr

Gebührenordnung der Musikschule Heppenheim. hier abgedruckt in der Neufassung vom

Gebührenordnung der Musikschule Heppenheim. hier abgedruckt in der Neufassung vom 3.2 1 Gebührenordnung der Musikschule Heppenheim hier abgedruckt in der Neufassung vom 11.02.2016 Aufgrund der 5 und 51 HGO in der Fassung der Bekanntmachung vom 07.03.2005 (GVBl. I S. 142), zuletzt geändert

Mehr

Entgeltordnung der Volkshochschule Karl Mundt der Stadt Suhl

Entgeltordnung der Volkshochschule Karl Mundt der Stadt Suhl Entgeltordnung der Volkshochschule Karl Mundt der Stadt Suhl vom 28.11.2016 veröffentlicht am 31.12.2016 Aufgrund der 7 der Satzung der Volkshochschule, der 2 und 14 der Thüringer Kommunalordnung (ThürKO)

Mehr

Gebührensatzung der Kreismusikschule Müritz des Landkreises Mecklenburgische Seenplatte

Gebührensatzung der Kreismusikschule Müritz des Landkreises Mecklenburgische Seenplatte Abkürzung: GebSatzKSM MÜR KT 27.06.2016 Quelle: Gremium: beschlossen am: Ausfertigungsdatum: 11.07.2016 Internet: 13.07.2016 Gültig ab: 01.08.2016 Fundstelle: www.lk-mecklenburgischeseenplatte.de/aktuell/bekanntm

Mehr

Gebührensatzung für die Städtische Musikschule Hamm vom

Gebührensatzung für die Städtische Musikschule Hamm vom Gebührensatzung für die Städtische Musikschule Hamm vom 08.04.2005 1 Unterrichtsgebühren 2 Veranlagung und Fälligkeit 3 Ermäßigung 4 Bearbeitungsgebühr 5 In-Kraft-Treten Der Rat der Stadt Hamm hat in seiner

Mehr

Satzung über den Besuch der Musikschule Hemhofen. vom in der zurzeit geltenden Fassung einschl. der nachstehenden Änderungen

Satzung über den Besuch der Musikschule Hemhofen. vom in der zurzeit geltenden Fassung einschl. der nachstehenden Änderungen 3.6.1 Satzung über den Besuch der Musikschule Hemhofen vom 05.06.1990 in der zurzeit geltenden Fassung einschl. der nachstehenden Änderungen Änderungen: 1. Änderungssatzung vom 13.05.2004 (In Kraft getreten

Mehr

Gebührensatzung für die Musikschule der Stadt Sprockhövel (gültig ab )

Gebührensatzung für die Musikschule der Stadt Sprockhövel (gültig ab ) Gebührensatzung für die Musikschule der Stadt Sprockhövel (gültig ab 01.01.2013) Aufgrund der 7 und 41 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli

Mehr

Gebühren für Leistungen der Musikschule

Gebühren für Leistungen der Musikschule Gebühren für Leistungen der Musikschule 2-03-0 Satzung über die Erhebung von Gebühren für Leistungen der Musikschule der Stadt Ludwigshafen am Rhein vom 24.02.1996, zuletzt geändert durch Satzung vom 12.12.2012

Mehr

KREIS MUSIK SCHULE LANDKREIS GÖTTINGEN

KREIS MUSIK SCHULE LANDKREIS GÖTTINGEN Gebührensatzung der Kreismusikschule des Landkreises Osterode am Harz vom 14. März 1994 (Amtsblatt für den Landkreis Osterode am Harz Nr. 17 vom 31. März 1994, S. 201) in der Fassung der Sechsten Nachtragssatzung

Mehr

Lesefassung mit eingearbeiteten redaktionellen Änderungen gültig ab 1. Februar 2017

Lesefassung mit eingearbeiteten redaktionellen Änderungen gültig ab 1. Februar 2017 Lesefassung mit eingearbeiteten redaktionellen Änderungen gültig ab 1. Februar 2017 Satzung des Landkreises Zwickau zur Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Kreismusikschule des Landkreises Zwickau

Mehr

Gebührensatzung für die Musikschule der Stadt Hilden

Gebührensatzung für die Musikschule der Stadt Hilden Gebührensatzung für die Musikschule der Stadt Hilden Satzung Datum Änderung in Kraft getreten Gebührensatzung 29.01.1997 01.02.1997 1. Nachtrag 20.01.1998 2 Ziff. 1 b und c, 5 Abs.2, 10 (Tarife 3, 5-10,)

Mehr

Schulordnung der Musik- und Kunstschule der Stadt Ludwigsfelde

Schulordnung der Musik- und Kunstschule der Stadt Ludwigsfelde Schulordnung der Musik- und Kunstschule der Stadt Ludwigsfelde Auf der Grundlage des 28 Abs. 2 Nr. 9 der Kommunalverfassung für das Land Brandenburg vom 18. Dezember 2007, (GVBl. I S.286), zuletzt geändert

Mehr

Schulordnung für die Städtische Musikschule Alfred Wagner Suhl

Schulordnung für die Städtische Musikschule Alfred Wagner Suhl Schulordnung für die Städtische Musikschule Alfred Wagner Suhl vom 27.11.2015 veröffentlicht am 31.01.2016 Die Stadt Suhl erlässt auf der Grundlage der 2 Abs. 2, 14 Abs. 1 sowie 18 Abs. 2 Thüringer Kommunalordnung

Mehr

ENTGELT WIDERRUF - SCHULORDNUNG

ENTGELT WIDERRUF - SCHULORDNUNG ENTGELT WIDERRUF - SCHULORDNUNG Entgelte, Instrumentenmiete und Zuschläge 1) Da die Musikschule Unterrichtsinstrumente bereitstellen muss, wird bei Klavier- und Keyboardunterricht ein Aufschlag erhoben.

Mehr

Satzung über die Benutzung und über die Gebühren für die Benutzung der Musikschule der Stadt Salzgitter

Satzung über die Benutzung und über die Gebühren für die Benutzung der Musikschule der Stadt Salzgitter Anlage 1 Satzung über die Benutzung und über die Gebühren für die Benutzung der Musikschule der Stadt Salzgitter Aufgrund der 6,8 und 83 der Niedersächsischen Gemeindeordnung in der Fassung vom 28.10.2006

Mehr

Schulordnung der Musikschule vom 27.05.2008 Beschluss-Nr. 734/55/2008 i. d. F. v. 20.06.2011 Beschluss-Nr. 349/64/2011

Schulordnung der Musikschule vom 27.05.2008 Beschluss-Nr. 734/55/2008 i. d. F. v. 20.06.2011 Beschluss-Nr. 349/64/2011 Schulordnung für die Städtische Musikschule Alfred Wagner Suhl vom: 27.05.2008 i. d. F. v. 20.06.2011 veröffentlicht am: 31.05.2008 / 31.07.2011 Die Stadt Suhl erlässt auf der Grundlage der 2 Abs. 2, 14

Mehr

Satzung. der Musikschule Ettlingen. (Musikschulsatzung) Inhaltsverzeichnis. I. Allgemeines II. Aufgaben der Musikschule... 2

Satzung. der Musikschule Ettlingen. (Musikschulsatzung) Inhaltsverzeichnis. I. Allgemeines II. Aufgaben der Musikschule... 2 Satzung der Musikschule Ettlingen () Inhaltsverzeichnis I. Allgemeines... 2 II. Aufgaben der Musikschule... 2 III. Aufbau der Musikschule / Verwaltungsrat... 2 IV. Unterricht, Gebühren und Gebührenmaßstab...

Mehr

Gemeinsame Gebührensatzung der Kreismusikschule Wolgast-Anklam und der Kreismusikschule Uecker-Randow des Landkreises Vorpommern-Greifswald.

Gemeinsame Gebührensatzung der Kreismusikschule Wolgast-Anklam und der Kreismusikschule Uecker-Randow des Landkreises Vorpommern-Greifswald. Gemeinsame Gebührensatzung der Kreismusikschule Wolgast-Anklam und der Kreismusikschule Uecker-Randow des Landkreises Vorpommern-Greifswald Präambel Die Kreismusikschulen sind öffentliche Einrichtungen

Mehr

Schulordnung für die Musikschule der Stadt Neu-Ulm

Schulordnung für die Musikschule der Stadt Neu-Ulm 3 2 / Schulordnung für die Musikschule der Stadt Neu-Ulm 1 Aufbau 1. Die Ausbildung an der Musikschule geschieht in folgenden Stufen: - der elementaren Musikerziehung in der Grundstufe, - musikalische

Mehr

Schulordnung der Musikschule der Stadt Ehingen

Schulordnung der Musikschule der Stadt Ehingen Seite 01 Schulordnung der Musikschule der Stadt Ehingen 1.0 Aufgabe Die Musikschule der Stadt Ehingen dient als öffentliche Bildungseinrichtung einer möglichst früh einsetzenden und umfassenden Musikausbildung.

Mehr

Entgeltordnung der Jugendkunstschule Frankenberg/Sa. mit Stand vom Entgeltpflicht

Entgeltordnung der Jugendkunstschule Frankenberg/Sa. mit Stand vom Entgeltpflicht Entgeltordnung der Jugendkunstschule Frankenberg/Sa. mit Stand vom 15.06.2016 1 Entgeltpflicht (1) Die Teilnahme an den Ausbildungsangeboten der Jugendkunstschule ist entgeltpflichtig. (2) Für die Unterrichtsvermittlung,

Mehr

Satzung über die Gebühren für die Benutzung der Kunst- und Musikschule vom 9. April 2014 in der Fassung vom Entstehungsgrundsatz

Satzung über die Gebühren für die Benutzung der Kunst- und Musikschule vom 9. April 2014 in der Fassung vom Entstehungsgrundsatz Satzung über die Gebühren für die Benutzung der Kunst- und Musikschule vom 9. April 2014 in der Fassung vom 17.06.2015 Aufgrund des 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg in der Fassung vom 24. Juli

Mehr

S C H U L O R D N U N G FÜR DIE MUSIKSCHULE PFULLINGEN vom 7. Dezember 2010

S C H U L O R D N U N G FÜR DIE MUSIKSCHULE PFULLINGEN vom 7. Dezember 2010 S C H U L O R D N U N G FÜR DIE MUSIKSCHULE PFULLINGEN vom 7. Dezember 2010 Der Gemeinderat der Stadt Pfullingen hat am 7. Dezember 2010 folgende Schulordnung für die Musikschule Pfullingen beschlossen:

Mehr

Gebührensatzung für die Städtische Musikschule Bamberg. Vom 6. April 2017 (Rathaus Journal Amtsblatt der Stadt Bamberg vom Nr.

Gebührensatzung für die Städtische Musikschule Bamberg. Vom 6. April 2017 (Rathaus Journal Amtsblatt der Stadt Bamberg vom Nr. Gebührensatzung für die Städtische Musikschule Bamberg Vom 6. April 2017 (Rathaus Journal Amtsblatt der Stadt Bamberg vom 5.5.2017 Nr. 10) Die Stadt Bamberg erlässt aufgrund Art. 2 Abs. 1 und Art. 8 Abs.

Mehr

Satzung der städtischen Musikschule. 1 Allgemeines

Satzung der städtischen Musikschule. 1 Allgemeines Satzung der städtischen Musikschule (Ratsbeschluss vom 14.12.2010) 1 Allgemeines Die Musikschule ist eine gemeinnützige öffentliche Einrichtung der Stadt Mettmann und trägt den Namen "Städtische Musikschule

Mehr

Schulordnung. der Musikschule der Stadt Calw

Schulordnung. der Musikschule der Stadt Calw Schulordnung der Musikschule der Stadt Calw 21. Januar 2000 Schulordnung für die Musikschule der Stadt Calw mit den Abteilungen Instrumentalbereich, Ballett und Tanz, Aurelius-Sängerknaben vom 20. Januar

Mehr

Gebührensatzung der Kreismusikschule des Altmarkkreises Salzwedel

Gebührensatzung der Kreismusikschule des Altmarkkreises Salzwedel Altmarkkreis Salzwedel Lesefassung Gebührensatzung der Kreismusikschule des Altmarkkreises Salzwedel Auf Grund der 6, 33 Abs. 3 Ziff.1 der Landkreisordnung für das Land Sachsen-Anhalt vom 05.10.1993 (GVBl.

Mehr

Gebührensatzung für den Zweckverband Musikschule Greven/Emsdetten/Saerbeck

Gebührensatzung für den Zweckverband Musikschule Greven/Emsdetten/Saerbeck Gebührensatzung für den Zweckverband Musikschule Greven/Emsdetten/Saerbeck Vom 10.11.2008 Aufgrund der 1, 2 und 4 des Kommunalabgabengesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen vom 21.10.1969 (GV NW S. 712),

Mehr

(Erste Änderungssatzung vom , rückwirkend zum in Kraft getreten 1 ) 1 Gebühren

(Erste Änderungssatzung vom , rückwirkend zum in Kraft getreten 1 ) 1 Gebühren Gebührensatzung für die Kreismusikschule Dahme-Spreewald 1 Gemäß 3, 28 Abs. 2 Nr. 9 i. V. m. 131 Abs. 1 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg (BbgKVerf) vom 18.12.2008 (GVBl. I/07, Nr. 19, S. 286),

Mehr

Musikschulordnung der Musikschule der Gemeinde Haßloch

Musikschulordnung der Musikschule der Gemeinde Haßloch Musikschulordnung der Musikschule der Gemeinde Haßloch 1. Aufgaben Die Musikschule der Gemeinde Haßloch ist eine Bildungseinrichtung für Kinder, Jugendliche und Erwachsene. Ihre Aufgaben sind die musikalische

Mehr

Richtlinien für das "Jugendwerk für bildende Kunst"

Richtlinien für das Jugendwerk für bildende Kunst Richtlinien für das "Jugendwerk für bildende Kunst" 5/2 Richtlinien für das Jugendwerk für bildende Kunst 1. Ziele und Aufgaben Das Jugendwerk für bildende Kunst bietet jungen Menschen die Möglichkeit,

Mehr

Musiklehre (ohne Hauptfach) - 45 Minuten/Woche schuljährlich Teilnahme im Ensemble und im Chor (ohne Hauptfach) - in

Musiklehre (ohne Hauptfach) - 45 Minuten/Woche schuljährlich Teilnahme im Ensemble und im Chor (ohne Hauptfach) - in Gebührensatzung für das Vogtlandkonservatorium "Clara Wieck" Plauen (Gebührensatzung Vogtlandkonservatorium - GebSVoKo) vom 29.01.2010 zuletzt geändert am 11.06.2013 Aufgrund des 4 der Gemeindeordnung

Mehr

Gebührensatzung für die Musikschule im FoKuS Selm vom

Gebührensatzung für die Musikschule im FoKuS Selm vom Gebührensatzung für die Musikschule im FoKuS Selm vom 27.07.2016 Aufgrund der 7 und 41 Abs. 1 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli

Mehr

Schulordnung für die Musikschule der Stadt Lünen

Schulordnung für die Musikschule der Stadt Lünen Schulordnung für die Musikschule der Stadt Lünen Inhaltsverzeichnis 1 Trägerschaft 2 2 Aufgaben 2 3 Schuljahr 2 4 Anmeldungen 2 5 Aufnahme 2 6 Abmeldungen 3 7 Entlassungen 3 8 Unterricht 3 9 Studienvorbereitende

Mehr

Gebührenerhebung. Höhe der Gebühren. 2.1 Bei Anmeldung wird eine einmalige Bearbeitungsgebühr in Höhe von 12,-- erhoben.

Gebührenerhebung. Höhe der Gebühren. 2.1 Bei Anmeldung wird eine einmalige Bearbeitungsgebühr in Höhe von 12,-- erhoben. Seite 1 * * Aufgrund der 5, 19 Abs. 1, 20, 51 Nr. 6 und 93 Abs. 1 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) vom 25.02.1952 (GVBl. I S. 11) in der Fassung vom 01.04.1981 (GVBl. I S. 66), des 5 des Gesetzes über

Mehr

Gebührensatzung für die Max-Reger-Musikschule der Stadt Hagen vom 16. Dezember 1997, zuletzt geändert durch den III. Nachtrag vom 02.

Gebührensatzung für die Max-Reger-Musikschule der Stadt Hagen vom 16. Dezember 1997, zuletzt geändert durch den III. Nachtrag vom 02. Gebührensatzung für die Max-Reger-Musikschule der Stadt Hagen vom 16. Dezember 1997, zuletzt geändert durch den III. Nachtrag vom 02. April 2008 Aufgrund der 7 und 41 Abs. 1 Buchst. f) der Gemeindeordnung

Mehr

1. Musikkobold-Kurse Diese Kurse stehen 3-4jährigen Kindern offen und bieten einen inhaltlichen Übergang zur Musikalischen Früherziehung.

1. Musikkobold-Kurse Diese Kurse stehen 3-4jährigen Kindern offen und bieten einen inhaltlichen Übergang zur Musikalischen Früherziehung. Schulordnung i. Isartal e.v. Präambel Die Sing- und Musikschule ist eine Einrichtung im Sinne der Verordnung über die Führung der Bezeichnung Singschule und Musikschule (Sing- und Musikschulverordnung)

Mehr

Benutzungssatzung für die Musikschule Heinrich Schütz Gera

Benutzungssatzung für die Musikschule Heinrich Schütz Gera Benutzungssatzung für die Musikschule Heinrich Schütz Gera Die Stadt Gera erlässt aufgrund des 20 Abs. 2 Nr. 1 der Thüringer Kommunalordnung (ThürKO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 28. Januar 2003

Mehr

Gebührensatzung für die Rheinische Musikschule der Stadt Köln vom

Gebührensatzung für die Rheinische Musikschule der Stadt Köln vom Gebührensatzung für die Rheinische Musikschule der Stadt Köln vom 29.08.2003 (in der ab 1. Januar 2014 geltenden Fassung der Änderungssatzung vom 20. November 2013) Der Rat der Stadt Köln hat in seiner

Mehr

Benutzungssatzung für die Musikschule Heinrich Schütz Gera. Bekanntmachung. (Nr., Datum) /2000 vom

Benutzungssatzung für die Musikschule Heinrich Schütz Gera. Bekanntmachung. (Nr., Datum) /2000 vom Benutzungssatzung für die Musikschule Heinrich Schütz Gera Bezeichnung, Rechtsgrundlage Stadtratsbeschluss vom (Nr., Datum) Ausfertigung vom (Datum) Bekanntmachung (Nr., Datum) Inkrafttreten Änderungen

Mehr

Ordnung über die Gebühren für die Benutzung der Musik- und Kunstschule Stendal

Ordnung über die Gebühren für die Benutzung der Musik- und Kunstschule Stendal Ordnung über die Gebühren für die Benutzung der Musik- und Kunstschule Stendal Aufgrund der 8 und 45 Abs. 2 Nr. 1 des Kommunalverfassungsgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt (Kommunalverfassungsgesetz -

Mehr

Entgeltordnung für die Volkshochschule Dülmen Haltern am See - Havixbeck

Entgeltordnung für die Volkshochschule Dülmen Haltern am See - Havixbeck 15. Änderung der Entgeltordnung für die Volkshochschule Dülmen-Haltern am See-Havixbeck vom 15.12.1981 Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Dülmen hat am 16. Dezember 2010 aufgrund des 7 Gemeindeordnung

Mehr

Gebührenordnung der Conrad-Hansen-Musikschule der Stadt Lippstadt vom Gebühren

Gebührenordnung der Conrad-Hansen-Musikschule der Stadt Lippstadt vom Gebühren Gebührenordnung der Conrad-Hansen-Musikschule der Stadt Lippstadt vom 28.09.2015 Auf der Grundlage der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen sowie der Satzung für die Conrad-Hansen-Musikschule

Mehr

Satzung der Kreismusikschule im Kulturellen Bildungsbetrieb Erzgebirgskreis

Satzung der Kreismusikschule im Kulturellen Bildungsbetrieb Erzgebirgskreis Satzung der Kreismusikschule im Kulturellen Bildungsbetrieb Erzgebirgskreis vom 06.02.2009, geändert durch Satzung vom 28.06.2011 und durch Satzung vom 30.09.2013 Der Erzgebirgskreis erlässt auf Grund

Mehr

Schulordnung. für die Musikschule Dinslaken e. V. (MSD) 1 Aufgabe. 2 Aufbau

Schulordnung. für die Musikschule Dinslaken e. V. (MSD) 1 Aufgabe. 2 Aufbau Schulordnung für die Musikschule Dinslaken e. V. (MSD) 1 Aufgabe Aufgabe der MSD ist es, Kinder und Jugendliche an die Musik heranzuführen, ihre Begabungen frühzeitig zu erkennen, sie individuell zu fördern

Mehr

Benutzungsordnung für die Käthe-Zang-Sing- und Musikschule (SMH) Herzogenaurach

Benutzungsordnung für die Käthe-Zang-Sing- und Musikschule (SMH) Herzogenaurach Benutzungsordnung SSMH - 1 - Benutzungsordnung für die Käthe-Zang-Sing- und Musikschule (SMH) Herzogenaurach Rechtsgrundlagen: i.d.f. vom veröffentlicht am wirksam seit Änderungen 11.03.1992 19.03.1992

Mehr

Satzung der Musikschule Herten

Satzung der Musikschule Herten Satzung der Musikschule Herten www.herten.de Satzung für die Musikschule der Stadt Herten Der Rat der Stadt Herten hat in seiner Sitzung am 15.05.2013 aufgrund der 7 und 41 Absatz 1 Buchstabe (f) der Gemeindeordnung

Mehr

Gebührensatzung für die Benutzung der Kindertageseinrichtungen in kommunaler Trägerschaft der Stadt Waltershausen

Gebührensatzung für die Benutzung der Kindertageseinrichtungen in kommunaler Trägerschaft der Stadt Waltershausen 1 Gebührensatzung für die Benutzung der Kindertageseinrichtungen in kommunaler Trägerschaft der Stadt Waltershausen Aufgrund der 19 Abs. 1, 20 Abs. 1 und 21 der Thüringer Kommunalordnung (ThürKO) in der

Mehr

Schulordnung der städtischen Musikschule Giengen an der Brenz

Schulordnung der städtischen Musikschule Giengen an der Brenz Schulordnung der städtischen Musikschule Giengen an der Brenz Aufgrund des Gemeinderatsbeschlusses vom 30.06.2005 wird nachstehende Schulordnung für die Musikschule Giengen an der Brenz erlassen: 1 Aufgabe

Mehr

ORTSRECHT DER STADT AICHACH. Gebührensatzung zur Satzung der städtischen

ORTSRECHT DER STADT AICHACH. Gebührensatzung zur Satzung der städtischen ORTSRECHT DER STADT AICHACH Gebührensatzung zur Satzung der städtischen Musikschule Die Stadt Aichach erlässt aufgrund der Art. 2 und 8 Kommunalabgabengesetz (KAG), in der Fassung der Bekanntmachung vom

Mehr

Satzung der Stadt Ilmenau über die Erhebung von Gebühren und Kostenbeiträgen für die Inanspruchnahme von Kindertageseinrichtungen

Satzung der Stadt Ilmenau über die Erhebung von Gebühren und Kostenbeiträgen für die Inanspruchnahme von Kindertageseinrichtungen Satzung der Stadt Ilmenau über die Erhebung von Gebühren und Kostenbeiträgen für die Inanspruchnahme von Kindertageseinrichtungen vom 25. September 2015 Aufgrund 19 Abs. 1, 20 Abs. 2 Nr. 1 und 21 der Thüringer

Mehr

2. Zahlungspflichtige Zahlungspflichtig sind die Teilnehmerinnen/Teilnehmer, bei Minderjährigen die Eltern/Personensorgeberechtigten.

2. Zahlungspflichtige Zahlungspflichtig sind die Teilnehmerinnen/Teilnehmer, bei Minderjährigen die Eltern/Personensorgeberechtigten. Schulgeldordnung für die Städtische Musikschule Dülmen und Haltern am See vom 19.06.2008 i. d. F. der 2. Änderung vom 11.12.2014, in Kraft ab 01.01.2015 Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Dülmen

Mehr

Satzung über die Erhebung von Elternbeiträgen im Rahmen der Offenen Ganztagsschule im Primarbereich der Gemeinde Nümbrecht - Elternbeitragssatzung -

Satzung über die Erhebung von Elternbeiträgen im Rahmen der Offenen Ganztagsschule im Primarbereich der Gemeinde Nümbrecht - Elternbeitragssatzung - Satzung über die Erhebung von Elternbeiträgen im Rahmen der Offenen Ganztagsschule im Primarbereich der Gemeinde Nümbrecht - Elternbeitragssatzung - Aufgrund des 7 Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen

Mehr

vom (in der ab 1. August 2017 geltenden Fassung der 6. Satzung zur Änderung der

vom (in der ab 1. August 2017 geltenden Fassung der 6. Satzung zur Änderung der Gebührensatzung für die Rheinische Musikschule der Stadt Köln vom 29.08.2003 (in der ab 1. August 2017 geltenden Fassung der 6. Satzung zur Änderung der Gebührensatzung für die Rheinische Musikschule der

Mehr

Mein Kind nimmt das Betreuungsangebot an max. 2 Tagen pro Woche in Anspruch.... Familienname, Vorname Geburtsdatum Staatsangehörigkeit

Mein Kind nimmt das Betreuungsangebot an max. 2 Tagen pro Woche in Anspruch.... Familienname, Vorname Geburtsdatum Staatsangehörigkeit ANMELDUNG für das kommunale Betreuungsangebot im Rahmen der Verlässlichen Grundschule in der Grundschule Sinzheim Anmeldeschluss jährlich: 30.06. in der Grundschule Kartung/Winden in der Grundschule Leiberstung

Mehr

Satzung über die Erhebung von Elternbeiträgen für die Inanspruchnahme von Tageseinrichtungen für Kinder in der Stadt Mettmann vom 20.6.

Satzung über die Erhebung von Elternbeiträgen für die Inanspruchnahme von Tageseinrichtungen für Kinder in der Stadt Mettmann vom 20.6. Satzung über die Erhebung von Elternbeiträgen für die Inanspruchnahme von Tageseinrichtungen für Kinder in der Stadt Mettmann vom 20.6.2006 5. Änderung vom 08.04.2014 1 Beitragspflichtiger Personenkreis

Mehr

Gebührensatzung der Musik- und Kunstschule Jena

Gebührensatzung der Musik- und Kunstschule Jena Gebührensatzung der Musik- und Kunstschule Jena vom 18.12.2002 veröffentlicht im Amtsblatt Nr. 4/03 vom 30.15.2003, S. 34 Folgende Änderungen wurden berücksichtigt: Satzung vom 11.06.2003 (Amtsblatt 30/03

Mehr

Stadtrecht der Stadt Mannheim

Stadtrecht der Stadt Mannheim 4.19 Satzung der Stadt Mannheim über die Benutzungsgebühren für die Betreuungsangebote an den öffentlichen Aufgrund des 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg i.d.f. der Bekanntmachung vom 24.07.2000

Mehr

Satzung. Gebührengegenstand. (1) Für den Besuch der Kinder in den Kindergärten der Stadt Aurich wird keine Gebühr erhoben.

Satzung. Gebührengegenstand. (1) Für den Besuch der Kinder in den Kindergärten der Stadt Aurich wird keine Gebühr erhoben. Satzung über die Erhebung von Benutzungsgebühren für die Benutzung der Kindertagesstätten und Spielkreise der Stadt Aurich (Kindertagesstätten-Gebührensatzung) Satzung vom 12.05.2005; Inkrafttreten: 01.08.2005

Mehr

Offene Ganztagsschulen in den Grundschulen

Offene Ganztagsschulen in den Grundschulen - 1 - Satzung der Stadt Bocholt über die Erhebung von n im Rahmen der Offenen Ganztagsschule im Primarbereich (Grundschulen) vom 23.03.2006, in Kraft getreten am 26.03.2006, unter Berücksichtigung der

Mehr

Artikelsatzung zur. Neuregelung der Gebührensatzung und der Honorarordnung der Musikschule Wartburgkreis

Artikelsatzung zur. Neuregelung der Gebührensatzung und der Honorarordnung der Musikschule Wartburgkreis Artikelsatzung zur Neuregelung der Gebührensatzung und der Honorarordnung der Musikschule Wartburgkreis aufgrund der 97 Abs. 2, 98 Abs. 1 der Thüringer Gemeinde- und Landkreisordnung (Thüringer Kommunalordnung

Mehr

S C H U L O R D N U N G d e r M U S I K - U N D K U N S T S C H U L E A C H E R N - O B E R K I R C H

S C H U L O R D N U N G d e r M U S I K - U N D K U N S T S C H U L E A C H E R N - O B E R K I R C H S C H U L O R D N U N G d e r M U S I K - U N D K U N S T S C H U L E A C H E R N - O B E R K I R C H 1. Aufgabe 1.1 Die Musik- und Kunstschule Achern-Oberkirch nachfolgend Musik- und Kunstschule genannt

Mehr

A n l a g e. R e g e l u n g e n. über Teilnehmerentgelte, Honorare und Aufwandsentschädigungen der Kreisvolkshochschule Trier-Saarburg. ab

A n l a g e. R e g e l u n g e n. über Teilnehmerentgelte, Honorare und Aufwandsentschädigungen der Kreisvolkshochschule Trier-Saarburg. ab A n l a g e R e g e l u n g e n über Teilnehmerentgelte, Honorare und Aufwandsentschädigungen der Kreisvolkshochschule Trier-Saarburg ab 01.08.2010 I. Teilnehmerentgelte 1. Teilnehmerentgelte sollen die

Mehr

Schulordnung für die Musik- und Kunstschule Böblingen

Schulordnung für die Musik- und Kunstschule Böblingen vom 27. Juni 1995 zuletzt geändert am 26.02.2003 Inhaltsverzeichnis Seite 1. Aufgabe... 2 2. Aufbau der Musikabteilung... 2 3. Aufbau der Kunstschulabteilungen... 2 4. Aufnahme und Unterrichtserteilung...

Mehr

Schulordnung des Konservatoriums Schwerin, Musikschule Johann Wilhelm Hertel

Schulordnung des Konservatoriums Schwerin, Musikschule Johann Wilhelm Hertel Schulordnung des Konservatoriums Schwerin, Musikschule Johann Wilhelm Hertel 1. AUFGABE Das Konservatorium Schwerin, Musikschule Johann Wilhelm Hertel ist eine Bildungseinrichtung für Kinder, Jugendliche

Mehr

Elternbeitragssatzung ab 1. April 2016 mit Anlage zu 4 und 5 der Satzung 4.2.2

Elternbeitragssatzung ab 1. April 2016 mit Anlage zu 4 und 5 der Satzung 4.2.2 Satzung über die Erhebung von Elternbeiträgen und weiteren Entgelten für die Betreuung von Kindern in Kindertageseinrichtungen und in der Kindertagespflege (Elternbeitragssatzung) bekannt gemacht im Amtsblatt

Mehr

MUSIKVEREINIGUNG SEIT 1749 THANNHAUSEN E.V. TRÄGERIN DER PRO-MUSICA-PLAKETTE UND DER GROSSEN DIAMANTENEN MEDAILLE

MUSIKVEREINIGUNG SEIT 1749 THANNHAUSEN E.V. TRÄGERIN DER PRO-MUSICA-PLAKETTE UND DER GROSSEN DIAMANTENEN MEDAILLE MUSIKVEREINIGUNG SEIT 1749 THANNHAUSEN E.V. TRÄGERIN DER PRO-MUSICA-PLAKETTE UND DER GROSSEN DIAMANTENEN MEDAILLE Die Musikvereinigung seit 1749 Thannhausen e.v. erlässt folgende GESCHÄFTSORDNUNG für die

Mehr

Lesefassung der Satzung über die Erhebung von Benutzungsgebühren für die Kindertagesstätten in der Samtgemeinde Grafschaft Hoya

Lesefassung der Satzung über die Erhebung von Benutzungsgebühren für die Kindertagesstätten in der Samtgemeinde Grafschaft Hoya Lesefassung der Satzung über die Erhebung von Benutzungsgebühren für die Kindertagesstätten in der Samtgemeinde Grafschaft Hoya Aufgrund der 10, 13, 58 und 111 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetz

Mehr

Gebührenordnung für die Sing- und Musikschule Emertsham der Gemeinde Tacherting e.v. gültig ab dem Schuljahr 2014/15

Gebührenordnung für die Sing- und Musikschule Emertsham der Gemeinde Tacherting e.v. gültig ab dem Schuljahr 2014/15 Sing- und Musikschule Emertsham der Gemeinde Tacherting e.v. Raiffeisenplatz 2 83342 Tacherting Tel.: 08622/227 Fax: 08622/919970 Email: info@musikschule-emertsham.de Gebührenordnung für die Sing- und

Mehr

1 Gebührenpflicht. 2 Gebührenschuldner

1 Gebührenpflicht. 2 Gebührenschuldner Satzung des Landkreises Zwickau zur Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Kreismusikschule des Landkreises Zwickau (Gebührensatzung der Kreismusikschule KMSGebS) Vom 4. Juni 2009 Auf Grund von 3

Mehr

Allgemeine Geschäftsbedingungen (Schulordnung) der Musikschule Langen Entgeltverzeichnis

Allgemeine Geschäftsbedingungen (Schulordnung) der Musikschule Langen Entgeltverzeichnis 8.3 Seite 1 Allgemeine Geschäftsbedingungen (Schulordnung) der Musikschule Langen Entgeltverzeichnis Aufgrund der 51 und 93 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung vom 01.04.2005 (GVBl. I,

Mehr

Jugendmusikschule Unterer Kraichgau e.v., Bretten Schulgeldordnung

Jugendmusikschule Unterer Kraichgau e.v., Bretten Schulgeldordnung Jugendmusikschule Unterer Kraichgau e.v., Bretten Schulgeldordnung 1 Entgeltstruktur Das Unterrichtsentgelt der Jugendmusikschule Unterer Kraichgau e.v., Bretten (JMS Bretten) ist ein privatrechtliches

Mehr

Schulordnung der Musikschule Porta Westfalica

Schulordnung der Musikschule Porta Westfalica Schulordnung der Musikschule Porta Westfalica 1 Aufgabe Die Musikschule Porta Westfalica will Kinder, Jugendliche und Erwachsene zu eigener Betätigung in musikalischen und künstlerischen/bildnerischen

Mehr

Schulordnung für die Musikschule Drolshagen. Inhaltsübersicht

Schulordnung für die Musikschule Drolshagen. Inhaltsübersicht - 1 - Schulordnung für die Musikschule Drolshagen Inhaltsübersicht 1. Aufgabe 2. Trägerschaft und Schulleitung 3. Zuständigkeit 4. Aufbau der Musikschule /Ausbildungsschema 5. Unterrichtsart 6. Unterrichtszeiten

Mehr

Gebührensatzung. für die Städtischen Kindertagesstätten und für die Kindertagespflege in der Stadt Flensburg

Gebührensatzung. für die Städtischen Kindertagesstätten und für die Kindertagespflege in der Stadt Flensburg Gebührensatzung für die Städtischen Kindertagesstätten und für die Kindertagespflege in der Stadt Flensburg Präambel: Aufgrund 4 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein in der Fassung der Bekanntmachung

Mehr

Gebührensatzung der Musik&Kunstschule der Stadt Velbert

Gebührensatzung der Musik&Kunstschule der Stadt Velbert Gebührensatzung der Musik&Kunstschule der Stadt Velbert Aufgrund der 7, 8 und 41 Abs. 1 Buchst. f der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein- Westfalen in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994,

Mehr

Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Kindertagesstätten der Stadt Hemmingen

Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Kindertagesstätten der Stadt Hemmingen Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Kindertagesstätten der Stadt Hemmingen in der Fassung der 4. Änderung vom 19.06.2017: 1 Benutzungsgebühr (1) Für die Benutzung der Kindertagesstätten wird

Mehr

Gebührensatzung für die Kindertagesstätten der Stadt Idstein

Gebührensatzung für die Kindertagesstätten der Stadt Idstein Aufgrund der 5, 19, 20, 51 und 93 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung vom 1. April 1993 (GVBl. 1992 I S. 534), zuletzt geändert durch Gesetz vom 17. Dezember 1998 (GVBl. I S. 562), der

Mehr

S a t z u n g. über die Erhebung von Gebühren sowie die Zahlung von Entgeltleistungen in der Tagespflege in der Stadt Sehnde

S a t z u n g. über die Erhebung von Gebühren sowie die Zahlung von Entgeltleistungen in der Tagespflege in der Stadt Sehnde S a t z u n g über die Erhebung von Gebühren sowie die Zahlung von Entgeltleistungen in der Tagespflege in der Stadt Sehnde Aufgrund der 6, 8, 40 und 83 der Nds. Gemeindeordnung (NGO) und der 2 und 5 des

Mehr

Schulordnung für die Musikschule der Kreisstadt Lauterbach. Schulordnung für die Musikschule der Kreisstadt Lauterbach

Schulordnung für die Musikschule der Kreisstadt Lauterbach. Schulordnung für die Musikschule der Kreisstadt Lauterbach Schulordnung für die Musikschule der Kreisstadt Lauterbach Aufgrund der 5, 19, 20 und 51 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung vom 01.04.2005 (GVBl. I S. 142), zuletzt geändert durch Gesetz

Mehr

Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Kindergärten und Kinderkrippen der Stadt Bad Liebenstein Kindergartengebührensatzung

Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Kindergärten und Kinderkrippen der Stadt Bad Liebenstein Kindergartengebührensatzung Hinweis: Dies ist die Lesefassung der Kindergartengebührensatzung der Stadt Bad Liebenstein vom 28. November 2013, in die die 1. Änderung der Kindergartengebührensatzung vom 13. Januar 2016 eingearbeitet

Mehr

Gebührenordnung. Musikverein Lyra 1897 Eltingen e.v. 2.2 Gebührenordnung für die musikalische Ausbildung

Gebührenordnung. Musikverein Lyra 1897 Eltingen e.v. 2.2 Gebührenordnung für die musikalische Ausbildung Gebührenordnung Musikverein Lyra 1897 Eltingen e.v. Inhaltsverzeichnis 1. Mitgliedsbeiträge 1.1 Beiträge 1.2 Fälligkeit und Zahlungsweise 2. Ausbildungsbeiträge der Bläserjugend 2.1 Vorbemerkungen 2.2

Mehr

Entgeltordnung für die öffentlichen Einrichtungen des Unstrut-Hainich-Kreises Volkshochschule Unstrut-Hainich-Kreis.

Entgeltordnung für die öffentlichen Einrichtungen des Unstrut-Hainich-Kreises Volkshochschule Unstrut-Hainich-Kreis. Entgeltordnung für die öffentlichen Einrichtungen des Unstrut-Hainich-Kreises Volkshochschule Unstrut-Hainich-Kreis 1 Geltungsbereich Diese Entgeltordnung regelt die Entgelte für die unselbständigen öffentlichrechtlichen

Mehr

Satzung. zur Regelung der Benutzung der Kunst- und Musikschule der Stadt Donaueschingen (Schulordnung) vom 12. Mai 2010 in der Fassung vom

Satzung. zur Regelung der Benutzung der Kunst- und Musikschule der Stadt Donaueschingen (Schulordnung) vom 12. Mai 2010 in der Fassung vom Satzung zur Regelung der Benutzung der Kunst- und Musikschule der Stadt Donaueschingen (Schulordnung) vom 12. Mai 2010 in der Fassung vom 25.04.2012 Aufgrund 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg

Mehr

1 Geltungsbereich. (2) Die Internate, gemäß Abs. 1, sind Wohnheime im Sinne dieser Tarifordnung. 2 Benutzungsentgelt

1 Geltungsbereich. (2) Die Internate, gemäß Abs. 1, sind Wohnheime im Sinne dieser Tarifordnung. 2 Benutzungsentgelt Tarifordnung für die Benutzung der Internate und Wohnheime Spezialschulteiles am Albert-Schweitzer-Gymnasium der Landeshauptstadt Erfurt - WhTarifOEF - vom 22. Oktober 2001 Auf der Grundlage der 2 und

Mehr

SATZUNG ÜBER DIE ERHEBUNG VON GEBÜHREN FÜR DIE BENUTZUNG DER KINDERTAGESEINRICHTUNGEN IN KOMMUNALER TRÄGERSCHAFT UND DIE INANSPRUCHNAHME

SATZUNG ÜBER DIE ERHEBUNG VON GEBÜHREN FÜR DIE BENUTZUNG DER KINDERTAGESEINRICHTUNGEN IN KOMMUNALER TRÄGERSCHAFT UND DIE INANSPRUCHNAHME SATZUNG ÜBER DIE ERHEBUNG VON GEBÜHREN FÜR DIE BENUTZUNG DER KINDERTAGESEINRICHTUNGEN IN KOMMUNALER TRÄGERSCHAFT UND DIE INANSPRUCHNAHME VON VERPFLEGUNGSANGEBOTEN DER GEMEINDE AM OHMBERG Aufgrund der 19

Mehr

Entgelte. (1) Für die Teilnahme an den Veranstaltungen der Volkshochschule Bocholt-Rhede- Isselburg sind grundsätzlich Entgelte zu entrichten.

Entgelte. (1) Für die Teilnahme an den Veranstaltungen der Volkshochschule Bocholt-Rhede- Isselburg sind grundsätzlich Entgelte zu entrichten. - 1 - Satzung der Stadt Bocholt über die E n t g e l t e für die V o l k s h o c h s c h u l e der Städte Bocholt-Rhede-Isselburg vom 02.07.2014, in Kraft getreten am 01.08.2014 1 Entgelte (1) Für die

Mehr