Zwischenprüfungs- und Studienordnung der Universität Heidelberg für den Lehramtsstudiengang im Fach Russisch Besonderer Teil

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1 02-1 Zwischenprüfungs- und Studienordnung der Universität Heidelberg für den Lehramtsstudiengang im Fach Russisch Besonderer Teil Vom 29. April 2010 Präambel Alle Amts-, Status-, Funktions- und Berufsbezeichnungen, die in dieser Ordnung in männlicher Form erscheinen, betreffen gleichermaßen Frauen und Männer und können auch in der entsprechenden weiblichen Form verwendet werden. Dies gilt auch für die Führung von Hochschulgraden, akademischen Bezeichnungen und Titeln. 1 Geltung des Allgemeinen Teils Die Studien- und Prüfungsordnung der Universität Heidelberg für den Studiengang Lehramt an Gymnasien Allgemeiner Teil ist in der jeweils geltenden Fassung Bestandteil dieser Prüfungsordnung. 2 Prüfungsausschuss Für die Orientierungsprüfung, die Zwischenprüfung und gegebenenfalls die weiteren studienbegleitenden Prüfungen im Lehramtsstudiengang im Fach Russisch ist der Zwischenprüfungsausschuss der Neuphilologischen Fakultät zuständig. Er besteht aus zwei Hochschullehrern und einem Vertreter der wissenschaftlichen Mitarbeiter. Der Vorsitzende und die Stellvertretung sowie das weitere Mitglied des Prüfungsausschusses werden vom Fakultätsrat auf jeweils zwei Jahre bestellt. Wiederwahl ist zulässig. Der Vorsitzende und die Stellvertretung müssen Hochschullehrer sein. 3 Orientierungsprüfung Die Orientierungsprüfung findet studienbegleitend statt und besteht im Hauptfach aus der erfolgreichen Teilnahme an den beiden Basismodulen Spracherwerb Russisch und Basismodul Wissenschaft und im Beifach aus der erfolgreichen Teilnahme am Basismodul Spracherwerb Russisch. 4 Zwischenprüfung (1) Zulassungsvoraussetzung für die Zwischenprüfung sind a) der Nachweis der Orientierungsprüfung b) der Nachweis der geforderten Sprachkenntnisse gemäß 5. (2) Die Zwischenprüfung im Fach Russisch findet studienbegleitend statt und besteht aus der erfolgreichen Teilnahme an folgenden Modulen:

2 02-2 a) Aufbaumodul Spracherwerb Russisch b) Aufbaumodul Wissenschaft c) Fachdidaktik I (nur im Hauptfach). d) Wahlmodul I (nicht in Verbindung mit Kunst/Musik). (3) Bei der Berechnung der Zwischenprüfungsnote werden die Modulnoten der in Abs. 2 genannten Module entsprechend ihren Leistungspunkten gewichtet. Dabei werden die Modulnoten mit ihrem numerischen Wert vor einer Rundung herangezogen. 5 Studiennachweise (1) Die im Verlauf des Studiums zu absolvierenden Fachmodule (inklusive Fachdidaktik) im Hauptfach sowie im Beifach (bei der Fächerkombination mit Kunst oder Musik) orientieren sich an der GymPO I ( 5, 6 und 7) und sind in der Anlage 1 aufgeführt. Die Semesterempfehlungen für die Module Bildungswissenschaft, EPG und Personale Kompetenz, sowie für die Wissenschaftliche Arbeit und die mündlichen Abschlussprüfungen sind der Studien- und Prüfungsordnung der Universität Heidelberg für den Studiengang Lehramt an Gymnasien Allgemeinen Teil zu entnehmen. Für das Erweiterungsfach (auf Haupt- und Beifachniveau) gemäß 30 der GymPO I sind alle Module in Anlage 1 aufgeführt. (2) Ein mindestens 3-monatiger Aufenthalt in einem russischsprachigen Land wird dringend empfohlen. 6 Zulassung zur Erweiterungsprüfung auf Beifachniveau Wird Russisch als Erweiterungsfach im Sinne von 30 der GymPO I im Umfang eines Beifachs gewählt, muss zuvor eine durch die jeweiligen Fachlektoren durchgeführte Sprachprüfung zum Russischen bestanden werden, in der die Befähigung der Studierenden zur Teilnahme am Aufbaumodul Spracherwerb Russisch festgestellt wird. 7 Wiederholung von Prüfungen (1) Studienbegleitende Prüfungen, die nicht bestanden sind oder als nicht bestanden gelten, können grundsätzlich einmal wiederholt werden. Eine zweite Wiederholung ist nur in begründeten Ausnahmefällen und nur bei höchstens zwei studienbegleitenden Prüfungen zulässig. Die Entscheidung hierüber trifft der Prüfungsausschuss. (2) Die Wiederholung einer bestandenen studienbegleitenden Prüfung ist nicht möglich.

3 02-3 (3) Nicht bestandene Prüfungen müssen spätestens im folgenden Semester wiederholt werden. Bei Versäumen dieser Frist erlischt der Prüfungsanspruch, es sei denn, der Prüfling hat das Versäumnis nicht zu vertreten. (4) Das endgültige Nichtbestehen eines Pflichtmoduls führt zum Ausschluss aus dem Studium, bei Wahlpflichtmodulen kann das Nichtbestehen durch die erfolgreiche Absolvierung eines alternativen Wahlpflichtmoduls ausgeglichen werden. 8 Inkrafttreten (1) Diese Prüfungsordnung tritt zum 1. September 2010 in Kraft und gilt für alle Studierenden, die nach den Bestimmungen der Verordnung des Kultusministeriums über die Erste Staatsprüfung für das Lehramt an Gymnasien (Gymnasiallehrerprüfungsordnung I GymPO I) studieren. (2) Mit Inkrafttreten tritt die Zwischenprüfungsordnung der Universität Heidelberg Besonderer Teil Russisch und Slavische Philologie vom 14. Januar 1987 (W.u.K.1987, S. 87), zuletzt geändert am 28. März 2001(Mitteilungsblatt des Rektors vom , S. 295), für den Lehramtsstudiengang vorbehaltlich des Absatzes 3 außer Kraft. (3) Die in Absatz 2 genannte Prüfungsordnung gilt für Studierende, die vor dem 1. September 2010 im Studiengang Lehramt an Gymnasien für das Fach Russisch immatrikuliert sind und ihr Lehramtsstudium gemäß der Verordnung des Kultusministeriums über die Wissenschaftliche Staatsprüfung für das Lehramt an Gymnasien (Wissenschaftliche Prüfungsordnung) absolvieren, weiter.

4 02-4 Anlage 1: Studienverlaufspläne für den Lehramtsstudiengang im Fach Russisch und Übersicht über die Fach-Module gemäß 5, 6, 7 und 30 der GymPO I in Verbindung mit Anlage A der GymPO I Abkürzungen: HF = Hauptfach HS = Hauptseminar LP = Leistungspunkte LW = Literaturwissenschaft OS = Oberseminar PM = Pflichtmodul PS = Proseminar SÜ = Sprachübung SW = Sprachwissenschaft SWS = Semesterwochenstunden V = Vorlesung WM = Wahlmodul

5 02-5 Modulübersicht Lehramt Russisch Hauptfach: 78 LP Pflichtmodule + 16 LP Wahlmodule (Wahl I und Wahl II) = 94 LP Fachwissenschaft; 10 LP Fachdidaktik bzw. (bei der Fächerkombination mit Kunst oder Musik): 78 LP Pflichtmodule + 10 LP Wahlmodul (Wahl III) = 88 LP Fachwissenschaft; 10 LP Fachdidaktik Modulbezeichnung Vertiefung Spracherwerb Russisch, 4 SÜ zum Russischen, 8 SWS,1 Vertiefung Wissenschaft 1 HS SW + 1 HS LW, 4 SWS, 16 LP Landes- und Medienkunde 1 Ü Landeskunde 1 Ü Medienkunde 4 SWS, 8 LP Wahl II 1 Wahl III (Kunst/Musik) 1 OS zur russ. SW oder LW 2 SWS, 10 LP Fachdidaktik II, 5 LP 5. Schulpraxissemester (13 Wochen im Block), 16 LP Aufbau Spracherwerb Russisch (= Russisch III + IV), 12 SWS, 10 LP Basis Spracherwerb Russisch (= Russisch I + II), 12 SWS, 10 LP Aufbau Wissenschaft (1 PS LW + 1 PS SW) 4 SWS, 10 LP Basis Wissenschaft (= Einführung in die Sprachwiss. + Einf. i.d. Litwiss.), 8 SWS,1 Wahl I 1 V zur russ. Kultur, Geschichte, Recht etc. 2 SWS, 4 LP Fachdidaktik I, 5 LP

6 02-6 Modulübersicht Russisch Lehramt auf Beifachniveau in Verbindung mit dem Fach Kunst oder Musik 6 Pflichtmodule + 5 LP Fachdidaktik Modulbezeichnung Vertiefung Spracherwerb Russisch Beifach, 3 SÜ zum Russischen, 6 SWS, 9 LP Vertiefung Wissenschaft 1 HS SW + 1 HS LW, 4 SWS, 16 LP Landes- und Medienkunde 1 Ü Landeskunde 1 Ü Medienkunde 4 SWS, 8 LP Fachdidaktik I oder Fachdidaktik II 5 LP Aufbau Spracherwerb Russisch (= Russisch III + IV), 12 SWS, 10 LP Basis Spracherwerb Russisch (= Russisch I + II), 12 SWS, 10 LP Schulpraxissemester (13 Wochen im Block), 16 LP Aufbau Wissenschaft (1 PS LW + 1 PS SW) 4 SWS, 10 LP

7 02-7 Modulübersicht Erweiterungsfach Lehramt Russisch auf Hauptfachniveau: 78 LP Pflichtmodule + 16 LP Wahlmodule = 94 LP Fachwissenschaft + 10 LP Fachdidaktik (+ 6 LP Ergänzende Module) Modulbezeichnung Aufbau Spracherwerb Russisch SÜ Russisch III + IV, 12 SWS, 10 LP Vertiefung Spracherwerb Russisch, 4 SÜ zum Russischen, 8 SWS,1 Basis Spracherwerb Russisch SÜ Russisch I + II, 12 SWS, 10 LP Vertiefung Wissenschaft 1 HS SW + 1 HS LW, 4 SWS, 16 LP Basis Wissenschaft (= Einf. SW + Einf. LW), 8 SWS, 1 Mündliche Abschlussprüfung 10 LP Aufbau Wissenschaft 1 PS LW + 1 PS SW 4 SWS, 10 LP Landes- und Medienkunde 1 Ü Landeskunde, 1 Ü Medienkunde 4 SWS, 8 LP Wahl II 1 Wahl I 1 VL zur russ. Kultur, Geschichte, Recht etc., 2 SWS, 4 LP Fachdidaktik II 5 LP Fachdidaktik I 5 LP Erwerb von 6 LP aus dem Bereich der Ergänzenden Module

8 02-8 Modulübersicht Erweiterungsfach Lehramt Russisch auf Beifachniveau: (Als Erweiterungsfach auf Beifachniveau nur wählbar mit Russischkenntnissen, die eine Einstufung durch die Fachlektoren in das Aufbaumodul Spracherwerb Russisch ermöglichen, siehe 6). 55 LP Pflicht + 14 Wahl + 5 Fachdidaktik (+ 6 LP Ergänzende Module) = 69 LP (75 LP) Fachwissenschaft + 5 LP Fachdidaktik Modulbezeichnung Mündliche Abschlussprüfung 10 LP Aufbau Spracherwerb Russisch (= Russisch III + IV), 12 SWS, 10 LP Vertiefung Spracherwerb Russisch Beifach 3 SÜ in russischer Sprache, 6 SWS, 9 LP Vertiefung Wissenschaft 1 HS SW + 1 HS LW, 4 SWS, 16 LP Aufbau Wissenschaft 1 PS LW + 1 PS SW) 4 SWS, 10 LP Landes- und Medienkunde (+ HA/Essay) 1 Ü Landeskunde, 1 Ü Medienkunde 4 SWS, 10 LP Wahl III 1 OS zur russ. SW oder LW 2 SWS, 10 LP Wahl I 1 VL zur russ. Kultur, Geschichte, Recht etc. 2 SWS, 4 LP Fachdidaktik I oder Fachdidaktik II 5 LP Erwerb von 6 LP aus dem Bereich der Ergänzenden Module

9 02-9 Modulbeschreibung: (Empfohlene Semester in Klammern für Haupt- oder Beifach als Ergänzungsprüfung) Abkürzungen für Verwendbarkeit (PM= Pflichtmodul; WM = Wahlmodul) LRH = Lehramt Russisch Hauptfach LRHKM = Lehramt Russisch Hauptfach in Verbindung mit Kunst oder Musik LRBKM = Lehramt Russisch Beifach in Verbindung mit Kunst oder Musik LREH = Lehramt Russisch Erweiterungsprüfung auf Hauptfachniveau LREB = Lehramt Russisch Erweiterungsprüfung auf Beifachniveau Basismodule: Basismodul Spracherwerb Russisch Verwendbarkeit: PM für LRH, LRHKM, LRBKM, LREH Titel der Veranstaltung Sprachübung Russisch I Sprachübung Russisch II Art SWS Ü Ü Std. 150 Std. Gesamt Std.

10 02-10 Basismodul Wissenschaft (BW) Verwendbarkeit: PM für LRH, LRHKM, LREH Titel der Veranstaltung Einführung in die Sprachwissenschaft diachroner Teil Einführung in die Sprachwissenschaft synchroner Teil Einführung in die Literaturwissenschaft Allgemeiner Teil Einführung in die Literaturwissenschaft Besonderer Teil Russisch Art SWS PS (I) PS (I) PS (I) PS (I) Std. 15 Std. 45 Std. 15 Std. 45 Std. 15 Std. 45 Std. 15 Std. 1,5 LP 0,5 LP 1,5 LP 0,5 LP 1,5 LP 0,5 LP 1,5 LP 0,5 LP Gesamt

11 02-11 Aufbaumodule: Aufbaumodul Spracherwerb Russisch Verwendbarkeit: PM für LRH, LRHKM, LRBKM, LREH, LREB Titel der Veranstaltung Sprachübung Russisch III Sprachübung Russisch IV Art SWS Ü 6 3 (1) 5 Ü 6 4 (2) Std. 150 Std. Gesamt Std. Aufbaumodul Wissenschaft Verwendbarkeit: PM für LRH, LRHKM, LRBKM, LREH, LREB Titel der Veranstaltung Art SWS Proseminar (II) zur russischen Sprachwissenschaft PS (II) 2 Proseminar (II) zur russischen Literaturwissenschaft PS (II) (1-2) 3-4 (1-2) 5 5 * * 150 Std. 150 Std. Gesamt Std. * Als muss in diesem Modul in einem der beiden Seminare eine Hausarbeit geschrieben werden, in dem anderen eine Klausur.

12 02-12 Vertiefungsmodule: Vertiefungsmodul Spracherwerb Russisch (im Beifach fällt eine SÜ weg) Verwendbarkeit: PM für LRH, LRHKM, LRBKM, LREH, LREB Titel der Veranstaltung Art SWS Sprachübung zum Russischen Sprachübung zum Russischen Sprachübung zum Russischen Sprachübung zum Russischen (Nur im Hauptfachniveau) SÜ (2-4) 3 SÜ (2-4) 3 SÜ (2-4) 3 SÜ (2-4) 3 Gesamt 8 (6) 12 (9) 360 (270) Std.

13 02-13 Vertiefung Wissenschaft Verwendbarkeit: PM für LRH, LRHKM, LRBKM, LREH, LREB Titel der Veranstaltung Art SWS Hauptseminar zur russischen Sprachwissenschaft HS 2 Hauptseminar zur russischen Literaturwissenschaft HS (3-4) 8-9 (3-4) 8 8 Ausführliches Referat Hausarbeit Ausführliches Referat Hausarbeit 240 Std. 240 Std. Gesamt Std. Modul Landes- und Medienkunde Verwendbarkeit: PM für LRH, LRHKM, LRBKM, LREH, LREB Titel der Veranstaltung Art SWS 1 Ü zur russischen Landeskunde Ü 2 1 Ü (aus dem Masterbereich) zur russischen Medienkunde Ü (1-4) 6-7 (1-4) 4 (5) 4 (5) Leistungsnachw. (Erweiterung Beifach)* Leistungsnachw. (Erweiterung Beifach)* 120 (150) Std. 120 (150) Std. Gesamt 4 8 (10) 240 (300) Std. * Wird Russisch Lehramt als Erweiterungsfach auf Beifachniveau gewählt, muss als neben Referat/Klausur eine schriftliche Hausarbeit oder ein Essay verfasst werden.

14 02-14 Wahlmodule Wahl I Verwendbarkeit: WM für LRH, LREH, LREB Titel der Veranstaltung Art SWS Vorlesung zur russischen Kultur- und VL Geistesgeschichte 120 Std. Gesamt Std. Wahl II (= 3 Module zur Wahl) Verwendbarkeit: WM für LRH und LREH Wahlmodul Kulturwissenschaft 4 SWS, 1/CP Titel der Veranstaltung Art SWS HS Slavische Literaturwissenschaft LP/CP HS (3-4) 8 Leistung für LP/CP Ausführliches Referat Hausarbeit (Referat/Klausur) Semester Gesamtaufwand 240 Std. Ü Kultur- und Geistesgeschichte der Slaven Ü (3-4) Std. Gesamt

15 02-15 Wahlmodul Literatur in der Praxis 4 SWS, 1/CP Titel der Veranstaltung Art SWS LP/CP HS Slavische Literaturwissenschaft HS (3-4) 8 Ü Literaturkritik / Ü Literarisches Übersetzen / Ü Creative Writing Ü (3-4) 4 Leistung für LP/CP Ausführliches Referat Hausarbeit Übersetzung / Essay Semester Gesamtaufwand 240 Std. 120 Std. Gesamt Wahlmodul Slavische Sprach- und Kulturgeschichte 4 SWS, 1/CP Titel der Veranstaltung Art SWS HS Slavische Sprachgeschichte / Kulturwissenschaft Ü Sprachvariation/ Ü Sprachgeschichte / Ü Kulturwissenschaft LP/CP HS (3-4) 8 Ü (3-4) 4 Leistung für LP/CP Ausführliches Referat Hausarbeit (Referat/Klausur) Semester Gesamtaufwand 240 Std. 120 Std. Gesamt

16 02-16 Wahl III Verwendbarkeit: WM für LRHKM, LREB Titel der Veranstaltung Art SWS 1 OS zur russischen Sprach- oder Literaturwissenschaft OS Ausführliches Referat Hausarbeit 120 Std. 4 LP 300 Std. Gesamt Std. Fachdidaktik Fachdidaktik I Verwendbarkeit: PM für LRH, LRHKM, LREH; WPM für LRBKM, LREB Titel der Veranstaltung Fachdidaktik Russisch I Art SWS Ü (1-2) LP/CP 5 Leistung für LP/CP Gesamtaufwand 150 Std. Gesamt Std.

17 02-17 Fachdidaktik II Verwendbarkeit: PM für LRH, LRHKM, LREH: WPM für LRBKM, LREB Titel der Veranstaltung Fachdidaktik Russisch II Art SWS Ü (3-4) LP/CP 5 Leistung für LP/CP Gesamtaufwand 150 Std. Gesamt Std. ================================================================= Veröffentlicht im Mitteilungsblatt des Rektors vom , S. 1495, geändert am 16. Dezember 2010 (Mitteilungsblatt des Rektors vom 23. Mai 2011, S. 399).

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