Sebastian Braun-Lüdicke Der Konzerndatenschutzbeauftragte
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- Mona Kaiser
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1 Sebastian Braun-Lüdicke Der Konzerndatenschutzbeauftragte
2 GABLER EDITION WISSENSCHAFT DuD-Fachbeiträge Herausgegeben von Andreas Pfitzmann, Helmut Reimer, Karl Rihaczek und Alexander Roßnagel Die Buchreihe ergänzt die Zeitschrift DuD Datenschutz und Datensicherheit in einem aktuellen und zukunftsträchtigen Gebiet, das für Wirtschaft, öffentliche Verwaltung und Hochschulen gleichermaßen wichtig ist. Die Thematik verbindet Informatik, Rechts-, Kommunikations- und Wirtschaftswissenschaften. Den Lesern werden nicht nur fachlich ausgewiesene Beiträge der eigenen Disziplin geboten, sondern sie erhalten auch immer wieder Gelegenheit, Blicke über den fachlichen Zaun zu werfen. So steht die Buchreihe im Dienst eines interdisziplinären Dialogs, der die Kompetenz hinsichtlich eines sicheren und verantwortungsvollen Umgangs mit der Informationstechnik fördern möge.
3 Sebastian Braun-Lüdicke Der Konzerndatenschutzbeauftragte Eine Analyse der rechtlichen und praktischen Bedeutung Mit einem Geleitwort von Prof. Dr. Alexander Roßnagel GABLER EDITION WISSENSCHAFT
4 Bibliografische Information der Deutschen Nationalbibliothek Die Deutsche Nationalbibliothek verzeichnet diese Publikation in der Deutschen Nationalbibliografie; detaillierte bibliografische Daten sind im Internet über < abrufbar. Dissertation Universität Kassel, 2008 Fachbereich 7 / Wirtschaftsrecht Tag der Disputation: Auflage Dezember Auflage 2008 Alle Rechte vorbehalten Gabler GWV Fachverlage GmbH, Wiesbaden 2008 Lektorat: Frauke Schindler / Britta Göhrisch-Radmacher Gabler ist Teil der Fachverlagsgruppe Springer Science+Business Media. Das Werk einschließlich aller seiner Teile ist urheberrechtlich geschützt. Jede Verwertung außerhalb der engen Grenzen des Urheberrechtsgesetzes ist ohne Zustimmung des Verlags unzulässig und strafbar. Das gilt insbesondere für Vervielfältigungen, Übersetzungen, Mikroverfilmungen und die Einspeicherung und Verarbeitung in elektronischen Systemen. Die Wiedergabe von Gebrauchsnamen, Handelsnamen, Warenbezeichnungen usw. in diesem Werk berechtigt auch ohne besondere Kennzeichnung nicht zu der Annahme, dass solche Namen im Sinne der Warenzeichen- und Markenschutz-Gesetzgebung als frei zu betrachten wären und daher von jedermann benutzt werden dürften. Umschlaggestaltung: Regine Zimmer, Dipl.-Designerin, Frankfurt/Main Gedruckt auf säurefreiem und chlorfrei gebleichtem Papier Printed in Germany ISBN
5 V Geleitwort Gegenstand der Arbeit ist die in der Praxis sich vollziehende Entwicklung zur Institutionalisierung von Konzerndatenschutzbeauftragten, die im deutschen und europäischen Recht aber noch keine gesetzliche Anerkennung gefunden hat. Nach der europäischen Datenschutzrichtlinie können die Mitgliedstaaten regeln, dass die verantwortlichen Stellen Datenschutzbeauftragte bestellen, die auf die Umsetzung des Datenschutzrechts hinwirken. In diesem Fall kann auf die Vorlage eines Verfahrensverzeichnisses gegenüber den Aufsichtsbehörden verzichtet werden. Von dieser Möglichkeit haben neben der Bundesrepublik Deutschland Frankreich, Luxemburg, Schweden und die Niederlande Gebrauch gemacht. In der Bundesrepublik ist sogar in 4f BDSG geregelt, dass jede nichtöffentliche Stelle, in der zehn Beschäftigte mit der automatisierten Verarbeitung personenbezogener Daten beschäftigt sind, einen Datenschutzbeauftragten bestellen muss. Die Kontrolle des Datenschutzes in der verantwortlichen Stelle durch einen selbst ernannten Datenschutzbeauftragten ist eine moderne Form der Selbstkontrolle. Sie entlastet den Staat und weist der verantwortlichen Stelle ein hohes Maß an Eigenverantwortung zu. Die Funktion des Datenschutzbeauftragten ist es, diese Verantwortung gepaart mit den erforderlichen Kenntnissen und Fähigkeiten an einer Stelle im Unternehmen zu bündeln, ohne damit die Gesamtverantwortung der Unternehmensführung für den Datenschutz zu nehmen. Aufgaben des Datenschutzbeauftragten sind, auf die Umsetzung des Datenschutzes hinzuwirken und sie zu kontrollieren, die Beschäftigten zu schulen, über Datenschutzfragen im Unternehmen zu kommunizieren und an der datenschutzgerechten Gestaltung von Informationstechniksystemen mitzuwirken. Ist die verantwortliche Stelle in einen Konzern eingebunden, werden die wesentlichen Entscheidungen oft nicht von ihrer Leitung, sondern an der Konzernspitze getroffen. Der Umgang mit Informationen und die Nutzung von Informations- und Kommunikationstechniken werden für den wirtschaftlichen Erfolg immer wichtiger. Daher ist es nicht verwunderlich, dass auch große Konzerne Entscheidungen über die Informationsverarbeitung konzernweit treffen. Wenn die Ziele, die mit der Bestellung eines Datenschutzbeauftragten verfolgt werden, in einem Konzern erreicht werden sollen, muss er dort tätig sein, wo die Entscheidungen fallen, also an der Konzernspitze. In großen Unternehmen nimmt die Bedeutung, die Vertrauen bei Kunden und Mitarbeitern zukommt, immer mehr zu. Diese wird auch durch die Art und Weise des Umgangs mit personenbezogenen Daten bestimmt. Nicht nur die Gestaltung der Informationsverarbeitung, sondern auch die mit ihr verbundene Vertrauensgenerierung ist daher eine zentrale Aufgabe der Konzernleitung. Aus Sicht des Konzerns ist es deshalb sinnvoll, eine einheitliche Datenschutzphilosophie für den gesamten Konzern zu verfolgen und aus dieser eine Datenschutzstrategie abzuleiten. Sie zu realisieren, erfordert eine konzernweite Umsetzung des Datenschutzes und eine konzernweite Organisation der Datenschutzgewährleistung und -kontrolle.
6 VI Geleitwort Diese ist in vielen Konzernen Teil des Managements von Unternehmensrisiken und der Durchsetzung von Compliance. Aus diesen Gründen haben heute viele Konzerne eine Datenschutzorganisation entwickelt, an deren Spitze ein Konzerndatenschutzbeauftragter steht. Ohne gesetzliches Vorbild für diese Datenschutzorganisation hat die Praxis viele unterschiedliche Formen herausgebildet, die von sehr dezentralen Organisationseinheiten bis hin zu sehr zentralisierten Strukturen reichen. Sie alle sind dadurch gekennzeichnet, dass die Praxis in Konzernen nicht bei der gesetzlich vorgesehenen Struktur eines Datenschutzbeauftragten pro Unternehmen als verantwortlicher Stelle stehen bleibt, sondern sich über diese Stellen hinweg konzerneinheitliche weitere Strukturen zur Umsetzung des Datenschutzes geschaffen hat, die in einem Konzerndatenschutzbeauftragten ihre organisatorische Spitze haben. Weder das europäische noch das deutsche Datenschutzrecht kennen den Konzern. Auf diese Form der Organisation wirtschaftlicher Tätigkeit sind beide Rechtsordnungen nicht eingestellt. Sie beziehen sich in allen ihren Regelungen nur auf die einzelne verantwortliche Stelle als Adressaten für die interne Datenschutzumsetzung und -kontrolle. Dies verhindert die Bestellung von Konzerndatenschutzbeauftragten nicht, zwingt aber zu vielfachen Hilfskonstruktionen und führt zu Problemen und Friktionen. Daher ist es sehr verdienstvoll, dass Herr Braun-Lüdicke in der vorliegenden Arbeit die Rechtsfragen untersucht, die durch die Bestellung und das Wirken von Konzerndatenschutzbeauftragten hervorgerufen werden. Indem er die gegenwärtige Rechtssituation von Konzerndatenschutzbeauftragten systematisch überprüft, die Aufgaben und Formen der Ausgestaltung dieser Institution empirisch erhebt und der Frage nachgeht, ob eine gesetzliche Regelung des Konzerndatenschutzbeauftragten notwendig oder hilfreich wäre und wie diese aussehen könnte, füllt er eine Lücke des Datenschutzrechts, die eine große praktische Relevanz hat. Die empirische Befragung repräsentativer Konzerndatenschutzbeauftragter liefert einen wichtigen Beitrag zum besseren Verständnis zur Funktion, zu den Aufgaben, zur organisatorischen Unterstützung und zur Tätigkeit von Konzerndatenschutzbeauftragten. Die systematische Analyse der rechtlichen Fragen, die mit der Rechtsfigur des Konzerndatenschutzbeauftragten verbunden sind, liefert die Grundlage für eine Dogmatik des Konzerndatenschutzbeauftragten. Indem er sowohl die rechtlichen Probleme, Friktionen und Ungereimtheiten durch die derzeit fehlende rechtliche Regelung der Rechtsfigur des Konzerndatenschutzbeauftragten zusammenträgt als auch einen Vorschlag entwickelt und analysiert, diese Regelungslücke zu schließen, untersucht er relevante Fragen der Rechtspolitik und bietet Vorschläge für die Rechtsfortbildung. Kassel, September 2008 Prof. Dr. Alexander Roßnagel
7 VII Vorwort Diese Arbeit wurde im Sommersemester 2007 vom Fachbereich Wirtschaftswissenschaften der Universität Kassel als Dissertation angenommen. Die Untersuchung wurde im Juni 2007 abgeschlossen, gleichwohl konnten Literaturangaben vielfach bis Juni 2008 berücksichtigt werden. Der Konzerndatenschutz stellt einen sehr flexiblen und sich rasant wandelnden Themenbereich dar. Seine Brisanz und zunehmende wirtschaftliche Bedeutung werden durch ein gesteigertes Medieninteresse an Vorfällen in diesem Bereich in jüngster Vergangenheit sowie die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom , in der es aus dem allgemeinen Persönlichkeitsrecht gemäß Art. 2 Abs. 1 i.v.m. Art. 1 Abs. 1 GG ein Grundrecht auf Gewährleistung der Vertraulichkeit und Integrität informationstechnischer Systeme abgeleitet hat, unterstrichen. Neben rein technischen Aspekten spielen auch Anforderungen durch Corporate Compliance zunehmend eine Rolle. Dem Konzerndatenschutzbeauftragten kommt vor diesem Hintergrund die zentrale Aufgabe zu, verschiedenartige Interessenlagen im Konzern miteinander zu verbinden, um sach- und interessengerechte datenschutzrechtliche Lösungen zu unterbreiten und Verstöße möglichst von vornherein zu unterbinden. Bereits an dieser Stelle ist darauf hinzuweisen, dass die in die Arbeit eingeflossenen Ergebnisse der empirischen Erhebung nur als Momentaufnahme datenschutzrechtlicher Fragestellungen in den befragten Unternehmen verstanden werden dürfen. Gleichwohl ist zu hoffen, dass die vorliegende Arbeit über den Kreis der angesprochenen Konzerne hinaus eine nachhaltige Diskussion über die Bedeutung des Konzerndatenschutzbeauftragten anregen kann. Dank sagen möchte ich an erster Stelle meinem Doktorvater Herrn Professor Dr. Alexander Roßnagel für das mir als externem Doktoranden entgegengebrachte Vertrauen und die stets effektive und wohlwollende Zusammenarbeit im Rahmen der Betreuung meiner Arbeit sowie für die Aufnahme der Dissertation in diese Schriftenreihe. Bedanken möchte ich mich außerdem bei Herrn Professor Dr. Bernhard Nagel für die wertvollen Hinweise und die Erstellung des Zweitgutachtens, bei Herrn Professor Dr. Friedhelm Jobs für die Hilfe bei der Themenfindung und den Beistand in der Anfangsphase des Promotionsvorhabens sowie bei Herrn Dr. Oliver Draf, Konzerndatenschutzbeauftragter der Allianz AG, für die Unterstützung bei der Kontaktierung mehrerer Interviewpartner. Ein besonderer Dank gilt Herrn Werner Dippel, ehemaliger Datenschutzbeauftragter der B. Braun Melsungen AG, für die informativen Gespräche über die unternehmerische Praxis eines Datenschutzbeauftragten, die mir ein besseres Verständnis meines Forschungsgegenstandes ermöglichten, sowie allen im Anhang aufgezählten Datenschutzexperten für ihre Bereitschaft zur Teilnahme an der Befragung zum Konzerndatenschutzbeauftragten. Schließlich bin ich Frau Michaela Sixt, Herrn Dr. Marcus Denzler sowie insbesondere Frau Natalie Köllner für die Unterstützung bei der Einarbeitung in die Methodik der empirischen Sozialforschung zu Dank verpflichtet.
8 VIII Vorwort Sowohl fachlich als auch freundschaftlich, teilweise in Leidensgenossenschaft, gaben mir den notwendigen Rückhalt für die Erstellung dieser Arbeit Herr Dr. Tobias Polloczek, Herr Philipp Staab, Herr Dr. Simon Hahn, Frau Dr. Hülya Bandak, Herr Dr. Alexander Weinbeer, Herr Jan Steinbach, Herr Dr. Martin Majohr sowie, insbesondere durch das Korrekturlesen, Frau Julia Riedl und Herr Jens Sobisch ihnen allen sei herzlich gedankt. Zu guter Letzt ist festzustellen, dass ich ohne die vielfältige Unterstützung meiner gesamten Familie diese Dissertation nicht hätte anfertigen können. Besonders ermuntert hat mich die intensive Betreuung durch meine Tochter Clara, die es stets schafft, mich an die wirklich wichtigen Dinge im Leben zu erinnern. Zutiefst dankbar bin ich Natalie für ihre Geduld und zahllose Stunden, in denen sie mir die nötigen Freiräume zum Schreiben überließ. Ihr ist diese Arbeit gewidmet. Würzburg/Melsungen, Juli 2008 Sebastian Braun-Lüdicke
9 IX Inhaltsverzeichnis Abkürzungsverzeichnis...XV 1 Einleitung Problemaufriss Fragestellung Gang der Untersuchung Betriebsbeauftragtensystem als rechtlicher Hintergrund Regulierungsmöglichkeit Technikrecht als Repräsentant neuer Regulierungsstrategien Formen gesellschaftlicher Selbststeuerung Selbstregulierung Selbstkontrolle Entwicklung des Betriebsbeauftragtensystems Entwicklung des Datenschutzbeauftragten Vergleichbarkeit der verschiedenen Beauftragten Funktion der Betriebsbeauftragten Funktion innerhalb des Umweltschutzrechts Funktion innerhalb des Datenschutzrechts Funktion der Konzernbeauftragten Rechtliche Bedeutung des Datenschutzbeauftragten Bestellung Stellung im Unternehmen Formen des Datenschutzbeauftragten Interner oder externer Datenschutzbeauftragter Haupt- oder nebenamtlicher Datenschutzbeauftragter Kontrollorgan im eigenen Unternehmen Unmittelbare Unterstellung des Datenschutzbeauftragten Weisungsfreiheit des Datenschutzbeauftragten Benachteiligungsverbot des Datenschutzbeauftragten Kündigungsschutz des Datenschutzbeauftragten Unterstützungspflicht der verantwortlichen Stelle Verschwiegenheitspflicht des Datenschutzbeauftragten Aufgaben Aufgabenkatalog gemäß 4g BDSG Hinwirkungsaufgabe Kontrolle der Datenverarbeitung Schulung Verfahrensverzeichnis Vorabkontrolle gemäß 4d Abs. 5 BDSG Persönliche Anforderungen Fachkunde Kenntnisse Fähigkeiten... 65
10 X Inhaltsverzeichnis Zuverlässigkeit Persönliche und fachliche Zuverlässigkeit Interessenkollision Haftung des Datenschutzbeauftragten Haftung gegenüber dem Betroffenen Haftung gegenüber dem Unternehmen Haftung des internen Datenschutzbeauftragten Besonderheiten bei der Haftung des externen Datenschutzbeauftragten Datenschutzbeauftragter und Betriebsrat Verhältnis von Bundesdatenschutzgesetz und Betriebsverfassungsgesetz Gegenseitige Kontrollbefugnisse Mitwirkung bei der Anstellung Kontrolle der Tätigkeit des Datenschutzbeauftragten Überwachung des Betriebsrats durch den Datenschutzbeauftragten Regelungen zu Datenschutzbeauftragten in anderen EU-Mitgliedstaaten Niederlande Luxemburg Schweden Frankreich Slowakei und Polen Großbritannien Bedeutung der Regelungen für den Datenschutzbeauftragten gem. 4f BDSG Exkurs: Risikomanagement und Corporate Compliance Funktion des Risikomanagements in Unternehmen Risikomanagementsystem Risikomanagementorganisation Bedeutung des Risikomanagements für den Datenschutzbeauftragten Risikomanagement und Datenschutz Position des Datenschutzbeauftragten im Risikomanagement Bedeutung von Corporate Compliance für den Datenschutzbeauftragten Datenschutz als Risikofeld des Compliance-Systems Compliance-Aufgabe des Datenschutzbeauftragten Stellungnahme zum Datenschutzbeauftragten Konzerndatenschutzbeauftragter als Sonderform Grundbegriffe Konzern Allgemeine Vorschriften Verbundene Unternehmen gem. 15 AktG Mehrheitsbeteiligung gemäß 16 AktG Abhängigkeit gemäß 17 AktG Konzern gemäß 18 AktG Wechselseitige Beteiligung gemäß 19 AktG Aktienkonzernrecht Unternehmensverträge Leitungsmacht Eingliederung GmbH-Konzernrecht
11 Inhaltsverzeichnis XI Konzernrecht der Personengesellschaften Auswirkung auf Konzernbeauftragte Konzernprivileg Konzerndatenschutzbeauftragter Bisherige Konzepte Zentralisiertes Modell Dezentralisiertes Modell Gemischtes Modell Bisherige Definitionen Eigene Definition Konzernbeauftragte anderer Rechtsgebiete Rechtliche Bedeutung des Konzerndatenschutzbeauftragten Bestellung Stellung im Konzern Formen des Konzerndatenschutzbeauftragten Interner oder externer Konzerndatenschutzbeauftragter Haupt- oder nebenamtlicher Konzerndatenschutzbeauftragter Konzerndatenschutzbeauftragter als Kontrollorgan Unmittelbare Unterstellung des Konzerndatenschutzbeauftragten Weisungsfreiheit des Konzerndatenschutzbeauftragten Benachteiligungsverbot des Konzerndatenschutzbeauftragten Kündigungsschutz des Konzerndatenschutzbeauftragten Unterstützungspflicht aller verantwortlichen Stellen Verschwiegenheitspflicht des Konzerndatenschutzbeauftragten Aufgaben Beratung Zielgruppe Umfang Koordination Datenschutzphilosophie als Ausgangspunkt Datenschutzstrategie als Konkretisierung der Datenschutzphilosophie Einheitliche Datenschutzorganisation als konkreter Maßnahmenkatalog Kontrolle Originäre Kontrollaufgaben Überwachung der Mitarbeiter Einhaltung der Datenschutzstrategie Exkurs: Selbstregulierung als Aufgabe des Konzerndatenschutzbeauftragten Selbstregulierungsinstrumente des Bundesdatenschutzgesetzes im Einzelnen Selbstregulierung am Beispiel des 4c Abs. 2 Satz 1 BDSG Einhaltung und Überwachung durch den Konzerndatenschutzbeauftragten Persönliche Anforderungen Fachkunde Kenntnisse Fähigkeiten Zuverlässigkeit Haftung des Konzerndatenschutzbeauftragten Haftungsrechtliche Besonderheiten der Doppelstellung Haftung für Fehler des Hilfspersonals
12 XII Inhaltsverzeichnis Haftung gegenüber dem Betroffenen aus zivilrechtlicher Sicht Haftung gegenüber dem Unternehmen aus zivilrechtlicher Sicht Konzerndatenschutzbeauftragter und Betriebsrat Ausgangssituation Gegenseitige Kontrollbefugnisse auf Konzernebene Mitwirkung bei der Anstellung des Konzerndatenschutzbeauftragten Kontrolle der Tätigkeit des Konzerndatenschutzbeauftragten Überwachung des Konzernbetriebsrats Situation anderer Konzernbeauftragter Verhältnis von Konzerngeldwäschebeauftragtem und Betriebsrat Verhältnis von Konzernumweltschutzbeauftragten und Betriebsrat Konzerndatenschutzbeauftragter im multinationalen Konzern Gemeinschaftsrechtlicher Bezugsrahmen Globaler Bezugsrahmen Risikomanagement und Compliance im Konzern Besonderheiten eines Konzernrisikomanagementsystems Position des Konzerndatenschutzbeauftragten im Risikomanagement Konzerndatenschutz und Compliance Stellungnahme zum Konzerndatenschutzbeauftragten Konzerndatenschutzbeauftragte in der Praxis Methodisches Vorgehen Auswahl der Interviewpartner Datenerhebung und -auswertung Ergebnisse Personelle und institutionelle Einordnung der Befragten Berufliche Laufbahn Anstellungsverhältnis Allgemeine Arbeitsschwerpunkte Konzernorganisation Organisation des Unternehmens aus Sicht der Datenverarbeitung Aufbau des Datenschutzes im Unternehmen Besondere Schwerpunkte des Schutzes personenbezogener Daten Konzerndatenschutzorganisation Datenschutzstrategie Stellung des Konzerndatenschutzbeauftragten in der Datenschutzstrategie Zusammenarbeit mit anderen Institutionen Verhältnis zum Betriebsrat Spezielle Wirkungsbereiche des Konzerndatenschutzbeauftragten Beratung, Koordination und Kontrolle als Aufgabenfelder Konzernweit einheitliches Datenschutzniveau Ausgestaltung der Position des Konzerndatenschutzbeauftragten Datenübermittlung mit Schwerpunkt Auslandsdatentransfer Selbstregulative Instrumente Risikomanagement Erwägungen der Interviewten
13 Inhaltsverzeichnis XIII 6 Gesamtsituation des Konzerndatenschutzbeauftragten Rechtliche Beurteilung Rechtstheoretische Gesichtspunkte Rechtsdogmatische Schwierigkeiten Mehrfachbestellung Zuordnung im Konzern Veränderter Aufgabenbereich Anforderungsprofil eines Konzerndatenschutzbeauftragten Haftungsrisiko Verhältnis zum Betriebsrat Internationaler Bezug Beurteilung der empirischen Erhebung Unternehmensspezifische Ausgestaltung des (Konzern-)Datenschutzbeauftragten Datenschutzrechtliche Organisationsmöglichkeiten eines Konzerns Strategien zur Umsetzung des Datenschutzes innerhalb von Konzernen Konzernweite datenschutzrechtliche Aufgaben Schlussfolgerungen Gesetzliche Legitimation für den Konzerndatenschutzbeauftragten Art der Regelung Kompatibilität mit anderen Normen Inhaltliche Ausgestaltung der Gesetzesregelung Normierungsvorschlag Konsequenzen der Normierung Ergebnis und Ausblick Literaturverzeichnis Anhang
14 XV Abkürzungsverzeichnis a.a. Abb. AbfBetrbV AbfG ABl. EG abgedr. Abs. a.f. AG AGG AiB AktG Alt. amtl. Anh AöR APuZ ArbG ARSP Art. Aufl. BAG BB BDSG BeckBilKomm BeckHdb AG BeckHdb GmbH BeckOK UmwR Begr. Beil. ber. Beschl. BFuP BGB BGBl. BImSchG BImSchV BReg. BR-Drs. BT-Drs. andere Ansicht Abbildung Abfallbetriebsbeauftragtenverordnung Abfallbeseitigungsgesetz Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften abgedruckt Absatz alte Fassung Die Aktiengesellschaft (Zeitschrift) Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz Arbeitsrecht im Betrieb (Zeitschrift) Aktiengesetz Alternative amtlich Anhang Archiv des öffentlichen Rechts (Zeitschrift) Aus Politik und Zeitgeschichte (Zeitschrift) Arbeitsgericht Archiv für Rechts- und Sozialphilosophie (Zeitschrift) Artikel Auflage Bundesarbeitsgericht Betriebsberater (Zeitschrift) Bundesdatenschutzgesetz Beck scher Bilanzkommentar Beck sches Handbuch der AG Beck sches Handbuch der GmbH Beck scher Onlinekommentar Umweltrecht Begründung Beilage berichtigt Beschluss Betriebswirtschaftliche Forschung und Praxis (Zeitschrift) Bürgerliches Gesetzbuch Bundesgesetzblatt Bundesimmissionsschutzgesetz Bundesimmissionsschutzverordnung Bundesregierung Drucksache des Bundesrates Drucksache des Bundestages
15 XVI BT-InnA BVerfGE bzw. CR CRi DB ders. dies. digma Diss. DÖV DR-L DSB DuD EDV EG EG-DSchRL Einl. EP ErfKomm ArbR EU EvStL EWR Abkürzungsverzeichnis Innenausschuss des Bundestages Bundesverfassungsgericht, Entscheidungssammlung beziehungsweise Computer und Recht (Zeitschrift) Computer Law Review International (Zeitschrift) Der Betrieb (Zeitschrift) derselbe dieselbe; dieselben Zeitschrift für Datenrecht und Informationssicherheit Dissertation Die öffentliche Verwaltung (Zeitschrift) Deutsches Rechts-Lexikon Datenschutz-Berater (Zeitschrift) Datenschutz und Datensicherheit (Zeitschrift) Elektronische Datenverarbeitung Europäische Gemeinschaft EG-Datenschutzrichtlinie Einleitung Europäisches Parlament Erfurter Kommentar zum Arbeitsrecht Europäische Union Evangelisches Staatslexikon Europäischer Wirtschaftsraum f. folgende FAZ Frankfurter Allgemeine Zeitung ff. fortfolgende Fn. Fußnote GDD geänd. GenTG GenTSV GewArch GG ggf. GK-BetrVG GwG h.m. HGB HR Hrsg. Gesellschaft für Datenschutz und Datensicherung geändert Gentechnikgesetz Gentechniksicherheitsverordnung Zeitschrift für Gewerbe- und Wirtschaftsverwaltungsrecht Grundgesetz gegebenenfalls Gemeinschaftskommentar Betriebsverfassungsgesetz Geldwäschegesetz herrschende Meinung Handelsgesetzbuch Human Resources Herausgeber
16 Abkürzungsverzeichnis XVII hrsg. insb. i.v.m. it IT IT-SD J.O. JuS JZ Kap. KassHdb ArbR KölnKomm AktG KonTraG K&R LAG LDSG SH LG herausgegeben insbesondere in Verbindung mit Information Technology (Zeitschrift) Informationstechnologie IT-Sicherheit & Datenschutz (Zeitschrift) Journaux Officiels Juristische Schulung (Zeitschrift) Juristenzeitung (Zeitschrift) Kapitel Kasseler Handbuch zum Arbeitsrecht Kölner Kommentar zum Aktiengesetz Kontroll- und Transparenzgesetz Kommunikation & Recht (Zeitschrift) Landesarbeitsgericht Landesdatenschutzgesetz Schleswig-Holstein Landgericht m. mit MDR Magazin des Rechts (Zeitschrift) MMR Multimedia und Recht (Zeitschrift) MünchHdb ArbR Münchener Handbuch zum Arbeitsrecht MünchHdb GesR Münchener Handbuch des Gesellschaftsrecht MünchKomm AktG Münchener Kommentar zum Aktiengesetz MünchKomm BGB Münchener Kommentar zum Bürgerlichen Gesetzbuch m.w.n. mit weiteren Nachweisen NJW NJW-CoR Nr. NuR NVwZ NZA NZG PublG RDV RegE RGBl. Rn. Neue Juristische Wochenschrift (Zeitschrift) Computerreport der Neuen Juristischen Wochenschrift (Zeitschrift) Nummer Natur und Recht (Zeitschrift) Neue Zeitschrift für Verwaltungsrecht Neue Zeitschrift für Arbeit Neue Zeitschrift für Gesellschaftsrecht Publizitätsgesetz Recht der Datenverarbeitung (Zeitschrift) Regierungsentwurf Reichsgesetzblatt Randnummer
17 XVIII Abkürzungsverzeichnis RVO Reichsversicherungsordnung S. Seite s. siehe SGB Sozialgesetzbuch SigG Signaturgesetz sog. sogenannt SOX Sarbanes-Oxley Act StGB Strafgesetzbuch TKG unveränd. UPR Urt. Telekommunikationsgesetz unverändert Umwelt- und Planungsrecht (Zeitschrift) Urteil v. vom; von versch. verschiedene vgl. vergleiche Vorbem. Vorbemerkung VVDStRL Veröffentlichungen der Vereinigung der Deutschen Staatsrechtslehrer Wbp WHG WP ZfRSoz ZfW ZGR ZIP zit. ZKA ZLR ZRP zul. Wet bescherming persoonsgegevens Wasserhaushaltsgesetz Working Paper Zeitschrift für Rechtssoziologie Zeitschrift für Wasserrecht Zeitschrift für Unternehmens- und Gesellschaftsrecht Zeitschrift für die gesamte Insolvenzpraxis zitiert Zentraler Kreditausschuss Zeitschrift für Lebensmittelrecht Zeitschrift für Rechtspolitik zuletzt
Der Konzerndatenschutzbeauftragte
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