Vereinsknowhow.de Ä Vereinsinfobrief Nr. 266 Ä Ausgabe 11/2013 Ä
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- Ingelore Acker
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1 Vereinsknowhow.de Vereinsinfobrief Nr. 266 Ausgabe 11/ Aktuelle Informationen fr Vereine und gemeinntzige Organisationen Inhalt: 1. Haftung von Abteilungsleitern 2. Datenschutz in Verein & Verband - Ignorieren oder Handeln? 3. Buchbesprechung: Vereinsatzungen 4. WettbewerbsverstÅÇe auch durch gemeinntzige Vereine 5. Rund um den Vereinsinfobrief Seminare får Vereine Praxiswissen får VereinsvorstÇnde: Vereine rechtssicher leiten und organisieren Frankfurt/M., 29. Juni 2013 Aktuelles Vereins- und Vereinssteuerrecht KÉln., 12. Juli 2013 Veranstaltungen sicher durchfåhren Frankfurt/M., 31. August 2013 Datenschutzanforderungen an Verein & Verband Frankfurt/M., 4. September 2013 BuchfÅhrung in gemeinnåtzigen Vereinen Berlin, 17. August 2013 Frankfurt/M., 14. September 2013 Hamburg, 21. September 2013 Essen, 21. September 2013 Neu im Vorstand? - Grundwissen Recht und Steuern im gemeinnåtzigen Verein Berlin, 7. September 2013 Mitgliederversammlungen rechtssicher durchfåhren Berlin, 13. September 2013 Essen, 11. Oktober 2013 Vereinssatzungen verstehen und gestalten KÉln, 14. September 2013 Berlin, 26. Oktober 2013 Wirtschaftsbetriebe ausgrånden - Entzug der RechtsfÇhigkeit wegen wirtschaftlicher BetÇtigung? Frankfurt/M., 28. September 2013 Neues SEPA-Lastschriftverfahren ab 2014 Berlin, 11. Oktober 2013 Der Vorstand im Verein Berlin, 25. Oktober
2 Vereinsknowhow.de Vereinsinfobrief Nr. 266 Ausgabe 11/ Aktuelle Informationen fr Vereine und gemeinntzige Organisationen >> Weitere Seminare, Infos und Anmeldung: 1. Haftung von Abteilungsleitern Abteilungsleiter und andere VereinsreprÇsentanten haben meist keine Vertretungsberechtigung får den Hauptverein. Gehen sie får den Verein vertragliche Verpflichtungen ein, haften sie im Zweifel persénlich får die Verbindlichkeiten. Diese Problematik zeigt ein Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH, Beschluss vom , VIII ZR 276/12): Der FuÇballobmann eines Mehrspartenvereins hatte bei einem HÉndler Sportbekleidung bestellt. Er weigerte sich die auf seinen Namen ausgestellte Rechnung zu zahlen, weil die Bestellung ja fr den Verein erfolgte. Der HÉndler verklagte ihn daraufhin und bekam Recht. Der FuÇballobmann, so der BGH, konnte sich nicht darauf berufen, fr den Verein gehandelt zu haben, weil er keine Vertretungsmacht besaç. Nach Auffassung des BGH gilt die persånliche Haftung unabhéngig von der rechtlichen Betrachtung. Ein rechtliches Handeln als Vertreter des Hauptvereins lag nicht vor, weil der FuÇballobmann keine Vertretungsmacht besaç. Hier gilt Ñ 179 BGB (Vertretung ohne Vollmacht). Keine andere rechtliche EinschÉtzung ergibt sich, wenn er nur eine Vertretungsmacht fr die Abteilung beansprucht. Entweder ist die Abteilung unselbststéndig. Dann kann sie als solche nicht in Anspruch genommen werden kann, weil sie weder rechtsféhig ist noch eine kårperschaftliche Struktur hat. Ist die Abteilung Ö als nichteingetragener Verein Ö rechtlich selbststéndig, trifft den FuÇballobmann die Vertreterhaftung nach Ñ 54 BGB fr nicht eingetragene Vereine. Auch eine Budgethoheit der Abteilung Éndert daran nichts. Daraus, dass der Verein seinen Unterabteilungen regelméçig finanzielle Mittel zur Verwendung fr deren Zwecke zur Verfgung stellt, folgt nicht, dass die Abteilungen eine Vollmacht zum Abschluss von RechtsgeschÉften fr den Verein haben. Das Risiko eigensténdigen rechtlichen Handelns von Abteilungsleitern trifft nicht den Verein, sondern den Abteilungsleiter. Wer fr den Verein RechtsgeschÉfte abschlieçt, sollte deswegen dem Verein gegenber auf einer schriftlichen Vollmacht bestehen, die die entsprechenden RechtsgeschÉfte eindeutig umfasst. 2. Buchtipp: Vereinsatzungen Vereine ziehen bei der Ausarbeitung der Satzung meist keinen Rechtsexperten hinzu. Umso erstaunlicher, dass es bisher kein praxisnahes Handbuch zu diesem Thema gab. Diese LÅcke ist nun geschlossen. Immer noch ist es bei der Satzungsgestaltung Ö gerade in kleinen Vereinen Ö der Regelfall, Muster aus dem Internet mit geringen Ünderungen zu bernehmen. Mit bernommen werden dabei auch typische Fehler. Vor allem aber wird der Gestaltungsspielraum, den Vereinsatzungen bieten, in keiner Weise ausgeschåpft. Dabei gilt: Vereinsrecht ist ganz berwiegend Satzungsrecht! Das neue Buch von Rechtanwalt Michael RÅcken bietet hier Abhilfe, indem es sich anders als die géngigen Handbcher zum Vereinsrecht ganz auf die Satzungsgestaltung konzentriert. 2
3 Vereinsknowhow.de Vereinsinfobrief Nr. 266 Ausgabe 11/ Aktuelle Informationen fr Vereine und gemeinntzige Organisationen Es behandelt alle relevanten Fragen, auch spezielle wie die Bildung von Abteilungen, in kurzen ábersichtdarstellungen und liefert dann konkrete Formulierungen fr die Ausgestaltung in der Satzung, jeweils mit mehreren alternativen VorschlÉgen. Vor allem Vereinsgrnder kånnen sich so schnell orientieren und in berschaubarer Zeit eine eigene Satzung zusammenstellen, die nicht nur rechtssicher ist, sondern alle nåtigen Gestaltungswnsche bercksichtigt. Dabei ist das Buch auch fr den juristischen Laien gut lesbar und kurz genug gehalten, um es in berschaubarer Zeit durcharbeiten zu kånnen. Vermisst haben wir lediglich eine beigelegte CD mit digitalen Mustersatzungen und Vereinsordnungen. Vereinssatzungen: Strukturen und Muster erlutert får die Vereinspraxis von Michael RÇcken Erich Schmidt Verlag, Berlin 1. Auflage Mai 2013 broschiert, 167 Seiten ISBN-13: ,00 Euro Versandkostenfrei bestellen: 3. Datenschutz in Verein & Verband - Ignorieren oder Handeln? 2009 wurde ein verschçrftes Gesetz zum Datenschutz in Kraft gesetzt. Doch geçndert hatte sich im Verhalten von Vereinen und VerbÇnden zunçchst wenig und Druck durch die AufsichtsbehÉrden war auch nicht zu spåren. Aufgrund einer Weisung durch die EU musste die Organisation der DatenschutzbehÅrden in Deutschland eigensténdiger und unabhéngiger werden. Diese àselbstfindungâ ist seit gut 2 Jahren fléchendeckend abgeschlossen und die neuen Aufsichtsorgane haben ihre Arbeit aufgenommen. Zu Beginn wurden bereits zahlreiche Unternehmen angeschrieben und zur Offenlegung ihrer internen Datenschutzorganisation aufgefordert. Weitere Organisationsformen wie VerbÉnde und Vereine werden folgen und auch die Vor-Ort Kontrollen zunehmen. Wurden am Anfang nur FragebÅgen verschickt und somit aufgefordert Ausknfte ber die DatenschutzmaÇnahmen, den Datenschutzbeauftragten und seiner Qualifikation sowie der laufenden TÉtigkeiten zu geben, prft man heute nicht nur die Organisation des Datenschutzes in den Institutionen sondern auch die technische Umsetzung. Anfang Mai 2012 wurde in NRW und in Bayern der konforme Einsatz von Google Analytics auf Webseiten geprft. Fr Bayern wurden Webseiten von Unternehmen untersucht. Davon benutzten das beliebte Tool aber nur 3% taten dies korrekt. Alle anderen bekamen einen àblauen Briefâ mit der Aufforderung diese VerstÅÇe zeitnah zu beheben. Von BuÇgeldern fr die ErsttÉter wurde zunéchst abgesehen. Die BehÅrden anderer BundeslÉnder haben bereits Éhnliche áberprfungen angekndigt. 3
4 Vereinsknowhow.de Vereinsinfobrief Nr. 266 Ausgabe 11/ Aktuelle Informationen fr Vereine und gemeinntzige Organisationen Inzwischen berichten bereits erste Vereine / VerbÉnde von Problemen bei der Zuweisung von FÅrdermitteln (insbesondere von Åffentlichen Stellen) da diese einen Nachweis ber das Datenschutzgerechte Verhalten bei der Vereinsarbeit bzw. bei der gefårderten MaÇnahme einfordern. Doch nicht nur die BehÅrden werden aktiver. Auch die Brger werden sensibler und wenden sich verstérkt mit Beschwerden an die zusténdigen Stellen. So kann man z.b. dem TÉtigkeitsbericht 2010/2011 der Hamburger BehÅrde entnehmen das eine Steigerung von 46% gegenber dem vorhergehenden Berichtszeitraum eingetreten ist. Aus einer Umfrage bei VerbÉnden die gezielt nach der Situation des eigenen Datenschutzbeauftragten Auskunft geben sollte ergab sich folgendes Bild: 29% der Teilnehmer gaben an, dass sie keine Information besitzen, ob ein Datenschutzbeauftragter notwendig ist, bzw. was alles geregelt sein muss. 29% der Teilnehmer gaben an, dass ihnen die Pflichten bekannt sind, aber noch keine Entscheidung ber das àwer und Wieâ getroffen wurde. 14% der Teilnehmer bestétigten, dass sie bereits einen internen Datenschutzbeauftragten beschéftigten. 14% der Teilnehmer erklérten, dass sie bereits einen externen Datenschutzbeauftragten beauftragt haben. 14% der Befragten gaben an, dass sie der Meinung sind, keinen Datenschutzbeauftragten zu benåtigen. Diese Ergebnisse zeigen, dass die groçe Mehrheit der VerbÉnde nicht ausreichend auf die neuen Gegebenheiten vorbereitet sind und einem Besuch der AufsichtsbehÅrden bzw. den Anforderungen von Zuwendungsgebern unvorbereitet gegenberstehen. Fr viele Verantwortliche in den Organisationen sind Datenschutz und Datensicherheit Angst- Themen. Weil man sich mit einer nebulåsen Bedrohung konfrontiert sieht, deren Nimbus sich sogar auf die Vorschriften bertrégt, die eigentlich mehr Schutz und Sicherheit bieten sollen. Man verschweigt die zunehmenden Probleme mit Datenschutz und Datensicherheit soweit als måglich, weil sie neben dem finanziellen auch noch einen Imageschaden befrchten mssen Aber ist àvogel StrauÇâ die richtige Einstellung? Die Antwort kann nur NEIN lauten. Das Bundesdatenschutzgesetz gilt får alle Ö Unternehmen, Organisationen, Vereine, VerbÉnde etc. Sie måssen sich also daran halten, ob sie es kennen oder nicht. Das ist wie mit der StraÇenverkehrsordnung. Was tun? Machen Sie sich schlau ber wirksamen und vorausschauenden Schutz vor Datenpannen, Spionage und Sicherheitslecks. Denn auch hier gilt: Vorsorge ist immer billiger als Schadensbegrenzung! Checken Sie die Datenschutzsituation in Ihrer Organisation. Und wenn Sie unsicher sind fragen Sie einen Experten. "Es ist wie mit Ihrem Steuerberater". Wenn es um das Finanzamt geht, holen sie sich ja auch einen externen Fachmann (oder eine Fachfrau). Beim Datenschutz sollten Sie das auch tun! Auf der Seite finden Sie weitere ausfhrliche Informationen zu den Anforderungen des gesetzlichen Datenschutzes, eine intensive EinfhrungsprÉsentation, einen 4
5 Vereinsknowhow.de Vereinsinfobrief Nr. 266 Ausgabe 11/ Aktuelle Informationen fr Vereine und gemeinntzige Organisationen Quickcheck zur Selbstbestimmung Ihrer aktuellen Situation, zahlreiche Dokumente und Hilfen zum Download sowie Hinweise zu Datenschutzseminaren. bnveseminar: Datenschutzanforderungen an Verein & Verband Frankfurt/M., 4. September WettbewerbsverstÉÑe auch durch gemeinnåtzige Vereine Auch gemeinnåtzige Vereine unterliegen dem Wettbewerbsrecht auch wenn sie selbst keine Produkte vertreiben. Nicht selten grnden Unternehmen oder Berufs- und WirtschaftsverbÉnde gemeinntzige Vereine, die sich mit der Anwendungsforschung oder äffentlichkeitsarbeit fr bestimmte Produkte oder Dienstleistungen beschéftigen. Sie kånnen dann wegen unlauterer geschéftlicher Handlungen nach dem Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) belangt werden, auch wenn sie selbst nicht am Vertrieb beteiligt sind. Das zeigt ein Fall vor dem Landgericht Berlin (Urteil vom , 91 O 105/12). Ein gemeinntziger Verein, der sich mit der Erforschung der Implantatakupunktur und der AufklÉrung und Information von Patienten beschéftigt, hatte die gesundheitsfårdernde Wirkung dieses Verfahren auf seiner Webseite dargestellt. Er wurde daraufhin von einem Wettbewerbsverein abgemahnt. Das Gericht war der Ansicht, dass die gemachten Aussagen irrefhrend, weil wissenschaftlich nicht belegt, seien. Auch ohne eigenen Vertrieb war der Verein nach Auffassung des Gerichts im Rahmen geschéftlicher Handlungen tétig (Ñ 2 Absatz 1 Nr. 1 UWG). Dabei gengen Handlungen, die in objektivem Zusammenhang mit dem Abschluss oder der Durchfhrung eines Vertrages ber Waren oder Dienstleistungen stehen. Durch seine Ausbildungsveranstaltungen arbeitete er auf den Abschluss von AusbildungsvertrÉgen hin, die ihm Einnahmen bringen. Zum Anderen fårdert er durch Vermittlung von Therapeuten konkret den Abschluss von BehandlungsvertrÉgen fr seine Mitglieder und die Verbreitung der von ihm favorisierten Technik, indem er allgemein fr sie warb. 5
6 Vereinsknowhow.de Vereinsinfobrief Nr. 266 Ausgabe 11/ Aktuelle Informationen fr Vereine und gemeinntzige Organisationen 5. Rund um den Vereinsinfobrief Kopieren! Verwenden Sie unsere BeitrÉge fr Ihre Newsletter, Publikationen oder Zeitschriften Ö kostenlos und unverbindlich. Einzige Bedingung: Sie verweisen mit einem Link am Ende des Beitrages auf Empfehlen! Empfehlen Sie den Vereinsinfobrief, indem Sie ihn einfach weiterleiten. Danke! Content-Sharing! Auf Ihrer eigenen Website frei einbinden kånnen Sie unsere Newsrubrik. Werben im Vereinsinfobrief: Infos zu Preisen und aktueller Abonnentenzahl unter Verantwortlich fr den Inhalt ist, soweit nicht anders angegeben: Wolfgang Pfeffer, Ringstr. 10, Drefahl 6
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