Grundlagen 2: Schaden, Schadenersatz und weitere zentrale Begriffe im Überblick. Dr. iur. M. Hürzeler

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Grundlagen 2: Schaden, Schadenersatz und weitere zentrale Begriffe im Überblick. Dr. iur. M. Hürzeler"

Transkript

1 Grundlagen 2: Schaden, Schadenersatz und weitere zentrale Begriffe im Überblick

2 I. Der Schadensbegriff (1) Der klassische Schadensbegriff Keine gesetzliche Definition des Schadensbegriffs Schaden ist gemäss BGer-Rechtsprechung eine unfreiwillige Verminderung des Reinvermögens. Der Schaden kann in einer Verminderung der Aktiven, einer Vermehrung der Passiven oder in entgangenem Gewinn bestehen und entspricht nach allgemeiner Auffassung der Differenz zwischen dem gegenwärtigen Vermögensstand und dem Stand, den das Vermögen ohne das schädigende Ereignis hätte (Differenzhypothese).

3 I. Der Schadensbegriff (2) Der normative Schaden Der Schaden wird nach normativen Gesichtspunkten beurteilt, womit die Differenzhypothese wertend korrigiert werden kann. Beispiele: Haushaltschaden Frustrationsschaden Kommerzialisierungsschaden

4 I. Der Schadensbegriff (3) Positiver Schaden und entgangener Gewinn: Positiver Schaden (damnum emergens): Beim Geschädigten tritt eine Vermögensverminderung ein (Verringerung der Aktiven oder Vermehrung der Passiven) z.b. Heilungskosten Entgangener Gewinn (lucrum cessans): Der Geschädigte hätte sein Vermögen ohne Eintritt des schädigenden Ereignisses vermehren können. z.b. Verdienstausfall Sowohl positiver Schaden als auch entgangener Gewinn sind grundsätzlich ersatzfähig!

5 I. Der Schadensbegriff (4) Direkter und indirekter Schaden: Die Unterscheidung zwischen direktem und indirektem Schaden knüpft an die Person des Geschädigten an Direkt geschädigt ist diejenige Person, die in ihren Rechtsgütern durch die schädigende Handlung selbst betroffen ist. z.b. Geschädigter bei Körperverletzung (Art. 46 OR) Indirekt geschädigt ist eine dritte Person, die durch das schädigende Ereignis eine Vermögenseinbusse erleidet z.b. Hinterlassene beim Versorgerschaden (Art. 45 Abs. 3 OR)

6 I. Der Schadensbegriff (5) Unmittelbarer und mittelbarer Schaden: Die Unterscheidung zwischen unmittelbarem und mittelbarem Schaden knüpft an die Länge der Kausalkette zwischen schädigendem Ereignis und Schaden an. Die Unterscheidung ist grundsätzlich irrelevant, da unmittelbare und mittelbare Schäden gleichermassen ersetzt werden (Ausnahme: Rechts- und Sachgewährleistung des Verkäufers)

7 I. Der Schadensbegriff (6) Personenschaden, Sachschaden und reiner Vermögensschaden: Die Unterscheidung stellt auf das zu Grunde liegende beeinträchtigte Rechtsgut ab. Die dogmatische Begründetheit dieser Unterscheidung wird in der jüngeren Lehre zunehmend kritisiert. Die Unterscheidung ist jedenfalls weiterhin insofern sinnvoll, als damit einzelne Schadensposten besser aufgegliedert werden können; Stichwort: Kein Schadensklumpen!

8 I. Der Schadensbegriff (7) Die Differenzhypothese in ihrer reinen Form ist nicht praktikabel. Es sollte daher auf einen gegliederten Schadensbegriff abgestellt werden. Beispiel: A zerstört mutwillig das Auto des B (Totalschaden). Nach der Differenzhypothese errechnete sich der Schaden des B nun wie folgt: Stand des Vermögens vor dem schädigenden Ereignis: Bankguthaben CHF 100'000.- Immobilien CHF 800'000.- Auto CHF 40' Schulden CHF 150'000.- = Total Vermögen CHF 790'000.- Heutiger Stand des Vermögens, wenn das schädigende Ereignis nicht eingetreten wäre: Bankguthaben CHF 100'000.- Immobilien CHF 800' Schulden CHF 150'000.- = Total Vermögen CHF 750'000.- Schaden: CHF 790'000.- CHF 750'000.- = CHF 40'000.-

9 I. Der Schadensbegriff (8) Die Schadensposten beim Personenschaden im Haftpflichtrecht (Aufzählung nicht abschliessend!)!): Bei Körperverletzung (Art. 46 OR): Kosten für Rettung, Transport, Heilbehandlung etc. Vorübergehender und dauernder Erwerbsausfall, unter Berücksichtigung der Erschwerung des wirtschaftlichen Fortkommens Haushaltsschaden Rentenschaden Bei Tötung (Art. 45 OR): Versorgerschaden (Abs. 3) Leichentransport (Abs. 1) Bestattungskosten (Abs. 1) Kosten der versuchten Heilung (Abs. 2) Erwerbsausfall zwischen Unfallzeitpunkt und Tod (Abs. 2)

10 II. Die Schadensberechnung Die Schadensberechnung dient der Feststellung des Schadensumfangs im Einzelnen. Die Regeln über die Schadensberechnung legen die Methoden zur zahlenmässigen Bestimmung der Höhe eines Schadens in Geld fest. Als Grundsatz gilt: Der Umfang des Schaden ist so konkret wie möglich und so abstrakt wie nötig festzustellen. Gegenwärtiger und zukünftiger Schaden: Es kann sowohl der gegenwärtige als auch der zukünftige Schaden geltend gemacht werden. Die Feststellung des zukünftigen Schadens bedarf einer Abschätzung der zukünftigen Entwicklung nach der Lebenserfahrung. Vgl. dazu auch Art. 42 Abs. 2 OR. Der Schädiger ist in dem Zeitpunkt ersatzpflichtig, in dem der Schaden eintritt (vgl. Art. 75 OR). Dies ist nicht unbedingt der Zeitpunkt des schädigenden Ereignisses! Mittels der Schadensberechnung wird das Maximum festgelegt, das der Geschädigte unter dem Titel des Schadenersatzes (d.h. abgesehen von der Genugtuung) vom Haftpflichtigen insgesamt verlangen kann.

11 III. Der Schadenersatz (1) Als Ausgangslage gilt: Schadenersatz soll den eingetretenen Schaden decken, nicht mehr aber auch nicht weniger. Im Haftpflichtrecht gilt ein strenges Bereicherungsverbot! Der Geschädigte soll durch den Eintritt des Schadensereignisses nicht besser gestellt werden, als wenn der Schaden nicht eingetreten wäre. Im Rahmen der Schadenersatzbemessung kann auf die konkreten Umstände des Einzelfalles Rücksicht genommen werden. Die Schadenersatzbemessung führt die Gründe auf, die eine Reduktion des vom Haftpflichtigen zu bezahlenden Schadenersatzes, verglichen mit dem Resultat der Schadensberechnung, zur Folge haben. Vgl. dazu Art. 43 Abs. 1 OR und Art. 44 OR.

12 III. Der Schadenersatz (2) Faktoren, die für die Schadenersatzbemessung massgeblich sein können: Selbstverschulden des Geschädigten Zufall als Mitursache Konstitutionelle Prädisposition als Herabsetzungsgrund ggf.. Drittverschulden ggf.. geringes Verschulden des Haftpflichtigen Notlage des Haftpflichtigen, wenn diesen bloss ein leichtes Verschulden trifft (Art. 44 Abs.. 2 OR)

13 IV. Weitere zentrale Begriffe (1) Der Umgang mit dem Personenschadensrecht setzt die Kenntnis weiterer zentraler Begriffe voraus. Diese haben überwiegend im Bereich des (Sozial-)Versicherungsrechts Bedeutung. Es sind dies namentlich: Unfall Krankheit Arbeitsunfähigkeit Erwerbsunfähigkeit Invalidität Diese Begriffe sind juristischer und nicht medizinischer Natur! Steht z.b. zur Beurteilung, ob ein Unfall oder eine Krankheit vorliegt, so ist dies eine juristische (Rechts-)Frage und nicht eine medizinische (Tatbestands-)Frage.

14 IV. Weitere zentrale Begriffe (2a) Unfall: Unfall ist die plötzliche, nicht beabsichtigte schädigende Einwirkung eines ungewöhnlichen äusseren Faktors auf den menschlichen Körper, die eine Beeinträchtigung der körperlichen, geistigen oder psychischen Gesundheit oder den Tod zur Folge hat. (Art. 4 ATSG) Der Unfallbegriff umfasst damit 5 Elemente: Beeinträchtigung der Gesundheit oder Tod Plötzlichkeit Unfreiwilligkeit Ungewöhnlichkeit (Das Begriffsmerkmal der Ungewöhnlichkeit bezieht sich nicht auf die Wirkung des äusseren Faktors, sondern nur auf diesen selber. Es ist somit ohne Belang, dass der äussere Faktor allenfalls schwerwiegende, unerwartete Folgen nach sich zog. Der äussere Faktor ist ungewöhnlich, wenn er den Rahmen des im jeweiligen Lebensbereich Alltäglichen oder Üblichen überschreitet; BGE 112 V 201). Äusserer Faktor Überdies muss der Schaden natürlich und adäquat kausale Folge des Unfalles sein.

15 IV. Weitere zentrale Begriffe (2b) Einige Beispiele zum Unfallbegriff aus der Praxis: Das Abbrechen eines Zahnes beim Essen eines selbstgebackenen Kirschkuchens, der mit nicht entsteinten Früchten zubereitet wurde, ist nicht als Unfall zu qualifizieren, weil nicht die Einwirkung nicht ungewöhnlich ist (BGE 112 V 201 mit weiteren Beispielen). Ohne besonderes Vorkommnis ist bei einer Sportverletzung das Merkmal der Ungewöhnlichkeit und damit das Vorliegen eines Unfalls zu verneinen. Bei einem Check gegen die Bande beim Eishockey wird der natürliche Ablauf der Körperbewegung programmwidrig beeinflusst, es liegt ein Unfall vor (BGE 130 V 117 mit weiteren Beispielen). Ein Zeckenbiss erfüllt alle Merkmale eines Unfalls (BGE 122 V 230) Das Aufschlagen mit dem Mund am Lenkrad beim Autoscooter ist nicht ungewöhnlich und damit kein Unfall, denn Zweck der Vergnügungsfahrt ist es, sich einem unkoordinierten, unprogrammierten und damit ungewöhnlichen Bewegungsablauf auszusetzen (Urteil des EVG vom 4. November 2005, Aktenzeichen K 90/03). Das Erleiden eines Schleudertraumas beim Reiten nach einem Gangartwechsel vom Galopp in den Schritt mit einem blossen Stolpern des Pferdes stellt mangels Ungewöhnlichkeit keinen Unfall dar. Ein Unfall läge jedoch vor, wenn das Pferd mit beiden Vorderbeinen einknickt und der Reiter kopfüber vom Pferd stürzt (Urteil des EVG vom 14. Februar 2006, Aktenzeichen U 296/05).

16 IV. Weitere zentrale Begriffe (3) Krankheit: Krankheit ist jede Beeinträchtigung der körperlichen, geistigen oder psychischen Gesundheit, die nicht Folge eines Unfalles ist und die eine medizinische Untersuchung oder Behandlung erfordert oder eine Arbeitsunfähigkeit zur Folge hat. (Art. 3 ATSG) Der Begriff der Krankheit definiert sich durch eine negative Abgrenzung zum Unfall.

17 IV. Weitere zentrale Begriffe (4) Arbeitsunfähigkeit: Arbeitsunfähigkeit ist die durch eine Beeinträchtigung der körperlichen, geistigen oder psychischen Gesundheit bedingte, volle oder teilweise Unfähigkeit, im bisherigen Beruf oder Aufgabenbereich zumutbare Arbeit zu leisten. Bei langer Dauer wird auch die zumutbare Tätigkeit in einem anderen Beruf oder Aufgabenbereich berücksichtigt. (Art. 6 ATSG) Die Arbeitsunfähigkeit ist die "Einbusse an funktionellem Leistungsvermögen". Der Begriff der Arbeitsunfähigkeit ist v.a. im Sozialversicherungsrecht von Bedeutung. Er ist in diesem Rechtsgebiet klar von der Erwerbsunfähigkeit und Invalidität zu unterscheiden. Das Haftpflichtrecht kennt demgegenüber keine strikte Trennung der Arbeitsunfähigkeit und Erwerbsunfähigkeit (vgl. Art. 46 Abs. 1 OR).

18 IV. Weitere zentrale Begriffe (5) Erwerbsunfähigkeit und Invalidität: Erwerbsunfähigkeit ist der durch Beeinträchtigung der körperlichen, geistigen oder psychischen Gesundheit verursachte und nach zumutbarer Behandlung und Eingliederung verbleibende ganze oder teilweise Verlust der Erwerbsmöglichkeiten auf dem in Betracht kommenden ausgeglichenen Arbeitsmarkt (Art. 7 ATSG). Invalidität ist die voraussichtlich bleibende oder längere Zeit dauernde ganze oder teilweise Erwerbsunfähigkeit (Art. 8 Abs. 1 ATSG). Nichterwerbstätige gelten als invalid, wenn eine Unmöglichkeit vorliegt, sich im bisherigen Aufgabenbereich zu betätigen (Art. 8 Abs. 3 ATSG). Der Erwerbsunfähigkeitsgrad ist nach wirtschaftlichen Kriterien zu bestimmen. Er folgt aus der Gegenüberstellung des Einkommens, das die geschädigte Person ohne Gesundheitsschaden erzielen könnte, mit dem Einkommen, das die geschädigte Person nach Eintritt des Schadens zumutbarerweise noch erzielen kann.

Personen-Schaden. Schaden-Forum Haftpflichtrecht. Personen-Schaden-Forum Bruno Schatzmann

Personen-Schaden. Schaden-Forum Haftpflichtrecht. Personen-Schaden-Forum Bruno Schatzmann Personen-Schaden Schaden-Forum 2008 Invaliditätsbemessung tsbemessung im Haftpflichtrecht Seite 2 1 Entschädigung in römischer r Zeit = = Seite 3 Entschädigung in heutiger Zeit = =? Seite 4 2 1. Der relevante

Mehr

ALLGEMEINER TEIL DES. Dr. med. Christian A. Ludwig, M.H.A. Universität Bern

ALLGEMEINER TEIL DES. Dr. med. Christian A. Ludwig, M.H.A. Universität Bern VERSICHERUNGSMEDIZIN ALLGEMEINER TEIL DES SOZIALVERSICHERUNGSRECHTS Dr. med. Christian A. Ludwig, M.H.A. Universität Bern Lernziele Social insurance C PH 75 Definitions in the general section of the social

Mehr

Monica Zilla. Avocate spécialiste FSA en responsabilité civile et droit des assurances. Erwerbsunfähigkeit. Aus anwaltlicher Sicht.

Monica Zilla. Avocate spécialiste FSA en responsabilité civile et droit des assurances. Erwerbsunfähigkeit. Aus anwaltlicher Sicht. Monica Zilla Avocate spécialiste FSA en responsabilité civile et droit des assurances Aus anwaltlicher Sicht Monica Zilla Rechtliche Grundlagen Sozialversicherungen Privatversicherungen Bundesgesetz über

Mehr

Hilfsmittel für die Berechnung von Personenschäden. 5. GMTTB Jahrestagung 16./17. April 2015 Stephan Weber

Hilfsmittel für die Berechnung von Personenschäden. 5. GMTTB Jahrestagung 16./17. April 2015 Stephan Weber Hilfsmittel für die Berechnung von Personenschäden 5. GMTTB Jahrestagung 16./17. April 2015 Stephan Weber Haftungsbegründung Haftungsausfüllung Schaden Geschuldeter Schadenersatz Reduktion Ursache Primärverletzung

Mehr

Subsumtion: Cool River AG verpflichtet sich gegenüber Martin Huber, die River-Rafting Tour mit Anna durchzuführen.

Subsumtion: Cool River AG verpflichtet sich gegenüber Martin Huber, die River-Rafting Tour mit Anna durchzuführen. Übungen OR AT HS 200 Lösungsschema Fall 9 A. Anspruch Annas auf Schadenersatz aus OR 2 II i.v.m. 97 I i.v.m. 0 I gegen Cool River AG. Zustandekommen des Vertrages zw. Martin Huber und der Cool River AG

Mehr

3. Kausalitätsfragen bei psychischen Fehlentwicklungen im Unfallversicherungsrecht

3. Kausalitätsfragen bei psychischen Fehlentwicklungen im Unfallversicherungsrecht 3. Kausalitätsfragen bei psychischen Fehlentwicklungen im Unfallversicherungsrecht Die Rechtsprechung gemäss BGE 115 V 133 Banale bzw. leichte Unfälle: Bei leichten Unfällen (z.b. gewöhnlicher Sturz, geringfügiges

Mehr

Literatur (Auswahl) I.Teil: Grundlagen. I. Begriff des Schadens l. II. Casum sentit dominus 11

Literatur (Auswahl) I.Teil: Grundlagen. I. Begriff des Schadens l. II. Casum sentit dominus 11 Inhaltsverzeichnis Vorwort Literatur (Auswahl) Abkürzungen S. III S. XI S. XIII I.Teil: Grundlagen Note 1 Einleitung I. Begriff des Schadens l II. Casum sentit dominus 11 III. Ausnahmen vom Grundsatz:

Mehr

Invaliditätsgrad. Invaliditätsgrad. Valideneinkommen: Einkommen ohne Unfall. Invalideneinkommen: Einkommen mit Unfall

Invaliditätsgrad. Invaliditätsgrad.  Valideneinkommen: Einkommen ohne Unfall. Invalideneinkommen: Einkommen mit Unfall Invaliditätsgrad www.koordination.ch Invaliditätsgrad Valideneinkommen: Einkommen ohne Unfall Invalideneinkommen: Einkommen mit Unfall Unter Beachtung der Schadenminderungspflicht Nach Durchführung der

Mehr

Koordination und Überentschädigung. Personen-Schaden-Forum 2004 Sylvia Läubli Ziegler Koordination und Überentschädigung

Koordination und Überentschädigung. Personen-Schaden-Forum 2004 Sylvia Läubli Ziegler Koordination und Überentschädigung Koordination und Überentschädigung Subrogation / Regress => Eintritt der Sozialversicherungsträger in die Ansprüche der Geschädigten Soll verhindern, dass Versicherte durch Sozialversicherungen und Haftpflichtige

Mehr

Schadenminderungspflicht und 5. IVG-Revision

Schadenminderungspflicht und 5. IVG-Revision Schadenminderungspflicht und 5. IVG-Revision PD Dr. iur., LL.M. Rechtsanwalt und Lehrbeauftragter an der Universität St. Gallen Inhalt Schadenminderungsgrundsatz Überblick über die 5. IVG-Revision Kodifikation

Mehr

Invaliditätsgrad. Invaliditätgrad. Inhalt

Invaliditätsgrad. Invaliditätgrad.  Inhalt Invaliditätsgrad www.koordination.ch Invaliditätgrad Inhalt Erwerbsunfähigkeit: Gesetz und Grundlagen Invalidität und Invaliditätsgrad: Gesetz Grundlagen des Invaliditätsgrades Valideneinkommen Invalideneinkommen

Mehr

2. Obligatorische Unfallversicherung - zentral für Erwerbstátige 39

2. Obligatorische Unfallversicherung - zentral für Erwerbstátige 39 Inhalt Vorwort 11 1. Unfall: ein Überblick 13 So definieren Juristen den Unfall 14 PLStzLich und nicht beabsichtigt 16 Das passiert nicht alie Tage: die Ungewóhnlichkeit 18 Der Auslóser: ein Faktor von

Mehr

Konvergenz und Divergenz der Schadenausgleichsysteme. Einleitung

Konvergenz und Divergenz der Schadenausgleichsysteme. Einleitung der Schadenausgleichsysteme, Rechtsanwalt Fachanwalt SAV Haftpflicht- und Versicherungsrecht Einleitung Haftpflichtrecht orientiert sich am Schadensbegriff Gegenstück einer widerrechtlichen Gesundheitsschädigung

Mehr

Steuern und Sozialversicherung. Kongresshaus, Zürich (1121.) 13. März 2014

Steuern und Sozialversicherung. Kongresshaus, Zürich (1121.) 13. März 2014 Steuern und Sozialversicherung Kongresshaus, Zürich (1121.) 13. März 2014 Steuerrechtliche Erfassung von Sozialversicherungsleistungen, insbesondere bei Nachzahlung von Leistungen lic. iur. Adrian Rufener

Mehr

IV-Stelle Kanton Bern Wir eröffnen Menschen Chancen

IV-Stelle Kanton Bern Wir eröffnen Menschen Chancen IV-Stelle Kanton Bern Wir eröffnen Menschen Chancen Zusammenarbeit IV / Arbeitgeber / Arzt ist der Schlüssel zum Erfolg Im Zentrum steht das Potenzial der versicherten Person Ziel ist das Erhalten des

Mehr

Der entgangene Gewinn

Der entgangene Gewinn Frank Halfpap Der entgangene Gewinn Dogmatik und Anwendung des 252 BGB PETER LANG Europäischer Verlag der Wissenschaften Inhaltsverzeichnis Literaturverzeichnis 14 Abkürzungsverzeichnis 33 Einführung 34

Mehr

Verkehrssicherheitsarbeit. Herzlich Willkommen zur Veranstaltung. Huppertz. Die Grundregel der StVO. Bernd Huppertz 1

Verkehrssicherheitsarbeit. Herzlich Willkommen zur Veranstaltung. Huppertz. Die Grundregel der StVO. Bernd Huppertz 1 Herzlich Willkommen zur Veranstaltung Die der StVO 1 Ausgangsfall Hauptanwendungsfälle: Es kommt zu einem irgendwie gearteten Verkehrsunfall. 2 Wer am Verkehr (1) teilnimmt (2), hat sich so zu verhalten,

Mehr

VERWALTUNGSGERICHT DES KANTONS FREIBURG

VERWALTUNGSGERICHT DES KANTONS FREIBURG VERWALTUNGSGERICHT DES KANTONS FREIBURG SOZIALVERSICHERUNGSGERICHTSHOF Entscheid vom 31. August 2006 In der Beschwerdesache (5S 06 11) A., in X., Beschwerdeführer, gegen die Schweizerische National-Versicherungs-Gesellschaft,

Mehr

Strukturelle Vereinfachung des Personenschadenersatzrechts

Strukturelle Vereinfachung des Personenschadenersatzrechts Strukturelle Vereinfachung des Personenschadenersatzrechts PD Dr. iur., LL.M. Inhalt Einleitung Haftungsvereinfachungen Verfahrensvereinfachungen Seite 2 1 Einleitung Vereinfachung des Haftpflichtrechts

Mehr

Verschulden. eine Übung von RA Dr. R. Bachmann, LL.M. Kinderhüten unter Nachbarinnen: BGE 137 III 539

Verschulden. eine Übung von RA Dr. R. Bachmann, LL.M. Kinderhüten unter Nachbarinnen: BGE 137 III 539 Verschulden eine Übung von RA Dr. R. Bachmann, LL.M. Kinderhüten unter Nachbarinnen: BGE 137 III 539 D. kam aus der Waschküche und telefonierte als A.X. in die Glatt fiel. 1 Die Eltern von A.X. wollen

Mehr

BVG > Invalidenleistungen

BVG > Invalidenleistungen BVG > Invalidenleistungen Direktadresse: www.invalidenleistungen.ch Gesetz, Verordnung, detaillierte Rechtsprechung, BVG-Mitteilungen Interaktive Expertensysteme: Anspruchsprüfung auf eine Invalidenrente

Mehr

Invalidenversicherung und der beruflichen Vorsorge

Invalidenversicherung und der beruflichen Vorsorge Invaliditätsbemessung tsbemessung in der Invalidenversicherung und der beruflichen Vorsorge Referat von Dr. iur. HAVE Übersicht Grundlagen der Invaliditätsbemessung in der IV und bv Die Bindung der VE

Mehr

Rechtsfolgen des Schadensersatzanspruchs (I)

Rechtsfolgen des Schadensersatzanspruchs (I) Einführung in das Zivilrecht II Vorlesung am 18.06.2008 Rechtsfolgen des Schadensersatzanspruchs (I) Prof. Dr. Thomas Rüfner Materialien im Internet: http://ius-romanum.uni-trier.de/index.php?id=20783

Mehr

Begriff der Verantwortlichkeit der Organe Abgrenzung der Organverantwortlichkeit gegenüber der

Begriff der Verantwortlichkeit der Organe Abgrenzung der Organverantwortlichkeit gegenüber der Aktienrechtliche Verantwortlichkeit Begriff der Verantwortlichkeit der Organe Abgrenzung der Organverantwortlichkeit gegenüber der Haftung der Gesellschaft für ihre Verbindlichkeiten (siehe Art. 620 OR)

Mehr

Mitwirkungs- und Schadenminderungspflicht

Mitwirkungs- und Schadenminderungspflicht Mitwirkungs- und Schadenminderungspflicht Alexandra Meichssner lic. iur. Rechtsanwältin Stv. Leiterin Rechtsdienst SVA Aargau Alessandro Tani Bereichsleiter IV-Stelle, SVA Aargau 19.10.2011 RD SVA AG 2

Mehr

Schmerzensgeld, danno biologico, Nichtvermögensschaden. Das italienische System im Vergleich mit den europäischen Entwicklungen

Schmerzensgeld, danno biologico, Nichtvermögensschaden. Das italienische System im Vergleich mit den europäischen Entwicklungen Schmerzensgeld, danno biologico, Nichtvermögensschaden Das italienische System im Vergleich mit den europäischen Entwicklungen Ausgangspunkt. Die italienische Kodifikation von 1942 und der Einfluss des

Mehr

3. Kausalitätsfragen bei psychischen Fehlentwicklungen im Unfallversicherungsrecht

3. Kausalitätsfragen bei psychischen Fehlentwicklungen im Unfallversicherungsrecht 3. Kausalitätsfragen bei psychischen Fehlentwicklungen im Unfallversicherungsrecht Die Rechtsprechung gemäss BGE 115 V 133 Banale bzw. leichte Unfälle: Bei leichten Unfällen (z.b. gewöhnlicher Sturz, geringfügiges

Mehr

28 Allgemeines Schadensersatzrecht

28 Allgemeines Schadensersatzrecht 28 Allgemeines Schadensersatzrecht Das Schadensersatzrecht unterscheidet, ob nach einer anspruchsbegründenden Norm eine Schadensersatzpflicht zur Entstehung gelangt (haftungsbegründender Tatbestand) und

Mehr

2.a. Die Bedeutung des Zivilrechts für das Sozialversicherungsrecht im Allgemeinen

2.a. Die Bedeutung des Zivilrechts für das Sozialversicherungsrecht im Allgemeinen 2.a. Die Bedeutung des Zivilrechts für das Sozialversicherungsrecht im Allgemeinen Grundsatz: Das (ältere) Zivilrecht bildet für das (jüngere) Sozialversicherungsrecht eine vorgegebene Ordnung. Die Begriffe

Mehr

Somatoforme Schmerzstörung

Somatoforme Schmerzstörung Schweizerische Invaliditätstagung Lenzburg, 13. März 2008 Somatoforme Schmerzstörung - Entwicklung der Rechtsprechung - Auswirkung auf die Rechtsanwendung Jean Baptiste Huber Rechtsanwalt Leiturteil BGE

Mehr

Entscheidgrundlagen des Bundesgerichts

Entscheidgrundlagen des Bundesgerichts Entscheidgrundlagen des Bundesgerichts asim Fortbildungsveranstaltung vom 8. Dezember 2010 MLaw Johanna Dormann Überblick Grundlagen auf Tatsachenebene materiellrechtliche Grundlagen verfahrensrechtliche

Mehr

Einblick in den Einkommensvergleich in der Invalidenversicherung

Einblick in den Einkommensvergleich in der Invalidenversicherung Einblick in den Einkommensvergleich in der Invalidenversicherung Rolf Schürmann, Geschäftsleiter Priska Moritz, Teamleiterin Renten IV-Stelle Basel-Stadt Themen 1. Grundsätzliches zur Bestimmung des Invaliditätsgrades

Mehr

Das Koordinationsrecht

Das Koordinationsrecht Koordinationskuriositäten und -hindernisse in der Praxis Ein Erfahrungsbericht Das Koordinationsrecht Bilder von meinen Vorbereitungen 1 Das Koordinationsrecht Den Kabelsalat kulinarisch dargestellt Die

Mehr

1. Der Erwerbsschaden

1. Der Erwerbsschaden Der Schadenszins: 1. Der Erwerbsschaden Erfolgt die Entschädigung nicht gleichzeitig mit dem Eintritt des Schadens, muss der Haftpflichtige für die Verzögerung einen Schadenszins von 5% auf der Schadenersatzforderung

Mehr

Gefährdungshaftung. Schadensminderungsobliegenheit. Vorteilsausgleich. Univ.-Prof. Dr. Andreas Kletečka VO Schadenersatzrecht. 5. Einheit.

Gefährdungshaftung. Schadensminderungsobliegenheit. Vorteilsausgleich. Univ.-Prof. Dr. Andreas Kletečka VO Schadenersatzrecht. 5. Einheit. Gefährdungshaftung Vergleich: Größe der Gefährdung 7 EKHG 11 PHG Sorglosigkeit des Geschädigten 1 Schadensminderungsobliegenheit ergibt sich aus 1304 Obliegenheit des Geschädigten, Schadenseintritt oder

Mehr

«Beurteilung der Arbeitsfähigkeit aus psychiatrischer Sicht»

«Beurteilung der Arbeitsfähigkeit aus psychiatrischer Sicht» Forensisch Psychiatrische Klinik Basel «Beurteilung der Arbeitsfähigkeit aus psychiatrischer Sicht» Ralph Mager 1 ÜBERSICHT: 1. Definitionen 2. Determinanten der Leistungsfähigkeit 3. Vorgehen 2 1 Definition

Mehr

2. Der Haushaltschaden

2. Der Haushaltschaden 2. Der Haushaltschaden Literatur zum Haushaltschaden: Kissling Christa, Haushaltschaden und Ausfall anderer unentgeltlicher Tätigkeiten - Begründungsansätze und Grundsätze der Schadensberechnung, in: HAVE-Personen-

Mehr

SIM Fortbildung Workshop Bollag/ Mager, 30. Oktober 2014

SIM Fortbildung Workshop Bollag/ Mager, 30. Oktober 2014 SIM Fortbildung Workshop Bollag/ Mager, 30. Oktober 2014 Forensisch Psychiatrische Klinik Basel/ asim USB Basel «Beurteilung der Arbeitsfähigkeit aus psychiatrischer Sicht» 1 ÜBERSICHT: 1. Definitionen

Mehr

Adäquater Kausalzusammenhang. Rechtsanwalt PD Dr. Arnold F. Rusch LL.M. Vorlesung Universität Bern 14. März 2012

Adäquater Kausalzusammenhang. Rechtsanwalt PD Dr. Arnold F. Rusch LL.M. Vorlesung Universität Bern 14. März 2012 Adäquater Kausalzusammenhang Rechtsanwalt PD Dr. Arnold F. Rusch LL.M. Vorlesung Universität Bern 14. März 2012 Einordnung in die Voraussetzungen der Haftpflicht, Art. 41 Abs. 1 OR Schaden Widerrechtlichkeit

Mehr

INHALTSVERZEICHNIS ERSTER TEIL: SCHADENBERECHNUNG

INHALTSVERZEICHNIS ERSTER TEIL: SCHADENBERECHNUNG INHALTSVERZEICHNIS ERSTER TEIL: SCHADENBERECHNUNG 1. Ein- und Abgrenzung I. ALLGEMEINES a) Schaden und Schadenberechnung 22 b) Schadenbegriffe und Schadenbezeichnungen 22 c) Schadenvergütung und Schadenverhütung

Mehr

Kumulative Kausalität. Beispiel. Problemstellung

Kumulative Kausalität. Beispiel. Problemstellung Kumulative Kausalität Univ.-Prof. Dr. Andreas Kletečka Beispiel Unternehmer braucht zwei verschiedene Rohstoffe zur Produktion Lieferant A liefert einen Rohstoff zu spät Lieferant if B liefert lif anderen

Mehr

Die Haftung des Spitals

Die Haftung des Spitals Die Haftung des Spitals Ein Überblick RA Philippe Fuchs Workshop Ulrich AG, 14. November 2012 Inhaltsverzeichnis Einführung 3 Privatrecht vs. Öffentliches Recht 4 Haftungsgrundlagen 7 Haftungsvoraussetzungen

Mehr

Was haben ArbeitsmedizinerInnen beim Impfen aus rechtlicher Sicht zu beachten?

Was haben ArbeitsmedizinerInnen beim Impfen aus rechtlicher Sicht zu beachten? Was haben ArbeitsmedizinerInnen beim Impfen aus rechtlicher Sicht zu beachten? Mag. Bettina Woschitz Wien, 18.1.2010 1 Rechtsgrundlagen 82 Z 6 ASchG: Durchführung von Schutzimpfungen, die mit der Tätigkeit

Mehr

vom 13. September 1988 (Stand 1. Juni 2013)

vom 13. September 1988 (Stand 1. Juni 2013) Nr. Haftungsgesetz (HG) vom. September 988 (Stand. Juni 0) Der Grosse Rat des Kantons Luzern, nach Einsicht in die Botschaft des Regierungsrates vom. Juli 986, beschliesst: Allgemeine Bestimmungen * Zweck

Mehr

Die Integritätsentschädigung nach dem Bundesgesetz über die Unfallversicherung

Die Integritätsentschädigung nach dem Bundesgesetz über die Unfallversicherung Die Integritätsentschädigung nach dem Bundesgesetz über die Unfallversicherung Fortbildungsveranstaltung der asim, Basel, 17. April 2013 Dr. Thomas Frei, Rechtsanwalt, Suva, Bereich Einsprachen, Luzern

Mehr

Übungen im Haftpflichtrecht

Übungen im Haftpflichtrecht Übungen im Haftpflichtrecht Thema: Schaden BGE 132 III 359 ff. und 127 III 403 ff. Ahmet Kut ahmet.kut@walderwyss.com BGE 132 III 359 ff. Die schwangere A.X. vereinbart mit Arzt Dr. F. (Spital Y.), dass

Mehr

Schadenersatzrecht. Ausgangsposition. Zurechnungsgründe. Univ.-Prof. Dr. Andreas Kletečka WS 2011 VO Schadenersatzrecht. Unter welchen Voraussetzungen

Schadenersatzrecht. Ausgangsposition. Zurechnungsgründe. Univ.-Prof. Dr. Andreas Kletečka WS 2011 VO Schadenersatzrecht. Unter welchen Voraussetzungen Schadenersatzrecht Unter welchen Voraussetzungen kann ein Geschädigter für einen Schaden von jemand anderem Ersatz verlangen? 1 Ausgangsposition 1311 Satz 1 Ein Schaden trifft an sich denjenigen, in dessen

Mehr

Aufbau- und Vertiefungskurs Vertragliche Schuldverhältnisse. Prof. Dr. Florian Jacoby Sommersemester 2017

Aufbau- und Vertiefungskurs Vertragliche Schuldverhältnisse. Prof. Dr. Florian Jacoby Sommersemester 2017 Aufbau- und Vertiefungskurs Vertragliche Schuldverhältnisse Sommersemester 2017 Sachverhalt: Übungsfall 1 - Frage 1 V und K einigen sich auf Kaufvertrag über Golf zu 1.500 EUR Abwicklung soll am 31. März

Mehr

Die IV als Partnerin bei psychischen Erkrankungen. Dieter Widmer

Die IV als Partnerin bei psychischen Erkrankungen. Dieter Widmer Die IV als Partnerin bei psychischen Erkrankungen Dieter Widmer Kurzporträt Selbständige öffentlich rechtliche Anstalt 416 Mitarbeitende Hauptsitz: Scheibenstrasse 70, Bern Zweigstellen in Biel, Burgdorf

Mehr

Übersicht über das Schadensrecht, 249 ff. BGB

Übersicht über das Schadensrecht, 249 ff. BGB Zivilrecht SchuldR-AT Übersicht Nr. 7 Seite 1 von 5 Übersicht über das Schadensrecht, 249 ff. BGB Die 249 ff. BGB regeln Art und Umfang der Ersatzleistung und somit die Rechtsfolge (Haftungsausfüllung)

Mehr

Schuldrecht I (Vertragsschuldverhältnisse) 5 - Haftungsausfüllende Kausalität, Formen des Schadensersatzes

Schuldrecht I (Vertragsschuldverhältnisse) 5 - Haftungsausfüllende Kausalität, Formen des Schadensersatzes Schuldrecht I (Vertragsschuldverhältnisse) 5 - Haftungsausfüllende Kausalität, Formen des sersatzes Prof. Dr. Michael Beurskens, LL.M. (Gew. Rechtsschutz), LL.M. (University of Chicago), Attorney at Law

Mehr

Das neue Betreuungsgesetz - die neue Rechtslage zur Patientenverfügung

Das neue Betreuungsgesetz - die neue Rechtslage zur Patientenverfügung Ernährung 2010 - Mitten in der Medizin - 17.-19. 19. Juni 2010, Congress Center Leipzig Das neue Betreuungsgesetz - die neue Rechtslage zur Patientenverfügung Prof. Dr. Bernd-Rüdiger diger Kern Universität

Mehr

Versorgungsschaden. Der Versorgungsschaden. Jürg Fischer

Versorgungsschaden. Der Versorgungsschaden. Jürg Fischer Versorgungsschaden Der Versorgungsschaden Soweit möglich ist zur Bestimmung einer Schadenersatzleistung zuerst nach der Differenzmethode der rechnerische Schaden zu ermitteln und sodann die Ersatzpflicht

Mehr

1. Anspruch des H gegen F auf Ersatz der Kosten für die Beseitigung der Schäden gemäß 426 Abs. 1 und Abs. 2 BGB.

1. Anspruch des H gegen F auf Ersatz der Kosten für die Beseitigung der Schäden gemäß 426 Abs. 1 und Abs. 2 BGB. Lösung Fall 3 I. Frage 1: Ansprüche des H gegen F 1. Anspruch des H gegen F auf Ersatz der Kosten für die Beseitigung der Schäden gemäß 426 Abs. 1 und Abs. 2 BGB. H könnte einen Anspruch gegen F auf (teilweisen)

Mehr

Grundkurs Strafrecht II PD Dr. Luís Greco Teil 3: Straftaten gegen das werdende Leben. Teil 3: Straftaten gegen das werdende Leben

Grundkurs Strafrecht II PD Dr. Luís Greco Teil 3: Straftaten gegen das werdende Leben. Teil 3: Straftaten gegen das werdende Leben Teil 3: Straftaten gegen das werdende Leben 218. Schwangerschaftsabbruch (1) Wer eine Schwangerschaft abbricht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. Handlungen, deren

Mehr

Obligatorische Unfallversicherung (UVG) Herzlich Willkommen!

Obligatorische Unfallversicherung (UVG) Herzlich Willkommen! Obligatorische Unfallversicherung (UVG) Voraussetzungen der Leistungspflicht gemäss UVG Herzlich Willkommen! 1 Leistungsvoraussetzungen UVG Was ist ein Unfall? Was sind unfallähnliche Körperschädigungen?

Mehr

D&O-Haftung bei Unternehmensverträgen Wer hat den Schaden?

D&O-Haftung bei Unternehmensverträgen Wer hat den Schaden? Dr. Anja Mayer und Dr. Friedrich Isenbart D&O-Versicherung D&O-Haftung bei Unternehmensverträgen Wer hat den Schaden? 1. EINLEITUNG Bei Bestehen von Beherrschungs- und Gewinnabführungsverträgen (im Folgenden:

Mehr

A. M gegen P Anspruch auf Schadensersatz gem. 823 I BGB. I. Voraussetzungen der Anspruchsgrundlage = Tatbestand

A. M gegen P Anspruch auf Schadensersatz gem. 823 I BGB. I. Voraussetzungen der Anspruchsgrundlage = Tatbestand Falllösung: Begleitkolleg zum Grundkurs I bei Wiss. Mit. Barbara Reich A. M gegen P Anspruch auf Schadensersatz gem. 823 I BGB M könnte gegen P einen Anspruch auf Zahlung von Schadensersatz aus 823 I haben.

Mehr

Schadenersatz. WS 2008/09 Univ.-Prof. Dr. Friedrich Rüffler Folie 62. Funktionen des Schadenersatzrechts

Schadenersatz. WS 2008/09 Univ.-Prof. Dr. Friedrich Rüffler Folie 62. Funktionen des Schadenersatzrechts Schadenersatz Ausgleich des Schadens, den jemand von einer anderen Person verlangen kann Ausgangslage: Grundsätzlich Selbsttragung Ausnahmsweise Zurechnung zu Lasten eines anderen Notwendigkeit des Vorliegens

Mehr

II. Rechtswidrigkeit III. Schuld. (Beachte Abs.2: Schon in der Überschrift zitieren, wenn Absicht oder Wissentlichkeit in Frage kommt)

II. Rechtswidrigkeit III. Schuld. (Beachte Abs.2: Schon in der Überschrift zitieren, wenn Absicht oder Wissentlichkeit in Frage kommt) Michael Jasch 1 I. Tatbestand 1. Objektiv + subjektiv 223 2. Eintritt der schweren Folge (Hier Prüfung der in Betracht kommenden Merkmale aus Abs. 1) 3. Kausalität der KV schwere Folge 4. Unmittelbarkeitszusammenhang

Mehr

Auswahl wichtiger Definitionen des Schuldrechts (vgl. auch die Definitionen im zur AG VR I)

Auswahl wichtiger Definitionen des Schuldrechts (vgl. auch die Definitionen im zur AG VR I) Auswahl wichtiger Definitionen des Schuldrechts (vgl. auch die Definitionen im zur AG VR I) Allgemeine Geschäftsbedingungen sind für eine Vielzahl von Verträgen vorformulierte Vertragsbedingungen, die

Mehr

Das korrekte Arztzeugnis

Das korrekte Arztzeugnis Das korrekte Arztzeugnis Dr. med. Gaby Kissling AIM Olten Kilian Bärtschi, AL Suva Solothurn Solothurn, 1. Juni 2017 Seite 2 Seite 3 1 Entstehung und Ziel Die Wirtschaftsverbände, die Ärzteschaft und die

Mehr

Leistungseinschränkung im Haushalt. Stellenwert des Haushaltassessments und anderer Instrumente. Einstieg: "einseitiger Visusverlust"

Leistungseinschränkung im Haushalt. Stellenwert des Haushaltassessments und anderer Instrumente. Einstieg: einseitiger Visusverlust Leistungseinschränkung im Haushalt Stellenwert des Haushaltassessments und anderer Instrumente Einstieg: "einseitiger Visusverlust" Aufgrund eines haftungsauslösenden Unfalls erblindet eine 58-jährige,

Mehr

Anhaltende somatoforme Schmerzstörung und Invalidität - wo stehen wir nach der Änderung der Rechtssprechung BGE 130 V 352 durch Urteil BGE 140 V...

Anhaltende somatoforme Schmerzstörung und Invalidität - wo stehen wir nach der Änderung der Rechtssprechung BGE 130 V 352 durch Urteil BGE 140 V... Anhaltende somatoforme Schmerzstörung und Invalidität - wo stehen wir nach der Änderung der Rechtssprechung BGE 130 V 352 durch Urteil BGE 140 V... 9C_492/2014 vom 3. Juni 2015? 1) Zwischen objektiv und

Mehr

W u V Schadensersatz III Schadensmindernde Faktoren 1

W u V Schadensersatz III Schadensmindernde Faktoren 1 1 W u V Schadensersatz III Schadensmindernde Faktoren 1 Ausgangspunkt ist das Gesetz; gemäß 249 I BGB hat derjenige, der zum Schadensersatz verpflichtet ist, den Zustand herzustellen, der bestehen würde,

Mehr

Schadenminderungspflicht im Haftpflichtrecht

Schadenminderungspflicht im Haftpflichtrecht Schadenminderungspflicht im Haftpflichtrecht lic. iur. Sarah Riesch, Rechtsanwältin Senior Legal Counsel Zürich Versicherungs-Gesellschaft AG Litigation 23. Juni 2014 Übersicht 1. Schadenminderungspflicht

Mehr

Übungen im Haftpflichtrecht FS 2011 Thema IV: Verschulden

Übungen im Haftpflichtrecht FS 2011 Thema IV: Verschulden Übungen im Haftpflichtrecht FS 2011 Thema IV: Verschulden Dr. iur. Thomas Grieder, Rechtsanwalt Ott Baumann Grieder Bugada Rechtsanwälte www.haftpflichtanwalt.ch Inhalt 1. Einführung 2. BGE 102 II 363

Mehr

Ausservertragliches Haftpflichtrecht

Ausservertragliches Haftpflichtrecht Ausservertragliches Haftpflichtrecht von Heinz Rey Professor an der Universität Zürich 3. überarbeitete und ergänzte Auflage Schulthess S 2003 o Inhaltsübersicht Vorwort Inhaltsübersicht Inhaltsverzeichnis

Mehr

Vorrechte der geschädigten Person

Vorrechte der geschädigten Person Vorrechte der geschädigten Person 1. Ausgangslage Bezieht eine geschädigte Person in Folge eines Haftpflichtschadens Leistungen der Sozialversicherungen (oder Privatversicherungen), so können diese aufgrund

Mehr

Vorwort 5. Inhaltsübersicht 6. Inhaltsverzeichnis 7

Vorwort 5. Inhaltsübersicht 6. Inhaltsverzeichnis 7 Inhaltsverzeichnis Vorwort 5 Inhaltsübersicht 6 Inhaltsverzeichnis 7 Abkürzungsverzeichnis 13 Literaturverzeichnis 17 1. Teil Grundlagen 21 A. Das schweizerische Haftungssystem 22 B. Funktionen des Haftpflichtrechts

Mehr

Wer trägt die Kosten der PID?

Wer trägt die Kosten der PID? Präimplantationsdiagnostik und deren Finanzierung: Wer trägt die Kosten der PID? Kompetenzzentrum MERH Mittagsveranstaltung 8. November 2016 Prof. Dr. iur. Thomas Gächter Seite 1 Übersicht I. Problemstellung

Mehr

Jun.-Prof. Dr. Maximilian Becker Juniorprofessur Bürgerliches Recht und Immaterialgüterrecht

Jun.-Prof. Dr. Maximilian Becker Juniorprofessur Bürgerliches Recht und Immaterialgüterrecht 62 Grundzüge des Deliktsrechts A. Allgemeines Zweck: Ausgleich eines Schadens, entstanden durch unrechtmäßiges Verhalten Bereicherungsverbot Unerlaubte Eingriffe in einen fremden Rechtskreis Begründung

Mehr

Die Haftung der Eisenbahnunternehmen

Die Haftung der Eisenbahnunternehmen Die Haftung der Eisenbahnunternehmen Disposition I. Definition der Eisenbahn i.s.d. EBG II. Einführung und Systematik der EBG- Haftung III. Inhalt der EBG-Haftung 1 I. Definition der Eisenbahn i.s.d. EBG

Mehr

Körperverletzung 223 Qualifikationen

Körperverletzung 223 Qualifikationen Prof. Dr. Michael Jasch 1 Grund-TB: Körperverletzung 223 Qualifikationen Eigenständige Delikte KV im Amt 340 Fahrlässige KV 229 Misshandlung von Schutzbefohlenen 225 Gefährliche KV 224 Erfolgsqualifikationen:

Mehr

Kausalzusammenhang. Natürliche Kausalität.

Kausalzusammenhang. Natürliche Kausalität. Kausalzusammenhang www.koordination.ch Natürliche Kausalität Alle Umstände, ohne deren Vorhandensein der eingetretene Erfolg nicht als eingetreten oder nicht als in der gleichen Weise eingetreten gedacht

Mehr

Druckmaschinen X-Media GmbH Druckmaschine kaufen Hersteller Y GmbH Angebotsschreiben Her- stellungspreis

Druckmaschinen X-Media GmbH Druckmaschine kaufen Hersteller Y GmbH Angebotsschreiben Her- stellungspreis Druckmaschinen Die X-Media GmbH beschließt zwecks Angebotserweiterung eine neue Druckmaschine zu kaufen. Hierfür wendet sie sich an den Druckmaschinen-Hersteller Y GmbH. Bereits kurze Zeit nach der ersten

Mehr

GLIEDERUNG: DER FERNSEHER

GLIEDERUNG: DER FERNSEHER GLIEDERUNG: DER FERNSEHER F RAGE 1: I. Anspruch F gegen T aus 433 I S. 1 BGB 1. Anspruch entstanden durch Kaufvertrag gem. 433 BGB (+) a) Voraussetzung: Angebot und Annahme, 145 ff. BGB Anfrage des F?

Mehr

A. S gegen H Anspruch auf Rückzahlung der gem. 346 I i.v.m. 437 Nr. 2, 434, 326 V

A. S gegen H Anspruch auf Rückzahlung der gem. 346 I i.v.m. 437 Nr. 2, 434, 326 V Lösungsskizze Klausur ZI SS 2012 Frage 1 A. S gegen H Anspruch auf Rückzahlung der 5.000 gem. 346 I i.v.m. 437 Nr. 2, 434, 326 V I. Anspruch entstanden 1. Wirksamer Kaufvertrag gem. 433 zwei übereinstimmende

Mehr

Teil 1: Ansprüche auf teilweise Rückzahlung der Miete

Teil 1: Ansprüche auf teilweise Rückzahlung der Miete Fallbesprechung zum Grundkurs BGB II, SS 2014, FB 8 Die defekte Hebebühne Gliederung Teil 1: Ansprüche auf teilweise Rückzahlung der Miete A. Anspruch aus 536 I BGB? - richtige AGL bei Mietminderung (vgl.

Mehr

Lösungsskizze Haftpflichtrecht 15. Januar 2008

Lösungsskizze Haftpflichtrecht 15. Januar 2008 Lösungsskizze Haftpflichtrecht 15. Januar 2008 Wiederholt auftretende Begriffsumschreibungen Schaden ist unfreiwillige Vermögenseinbusse im Sinne der Differenztheorie, ermittelt durch Vergleich des tatsächlichen

Mehr

Kongruenz zwischen Leistungen der Sozial- und Haftpflicht-Versicherer. Referent: Thomas Frei, AXA-Winterthur UVG-Tagung 2014, Chavannes-de-Bogis

Kongruenz zwischen Leistungen der Sozial- und Haftpflicht-Versicherer. Referent: Thomas Frei, AXA-Winterthur UVG-Tagung 2014, Chavannes-de-Bogis Kongruenz zwischen Leistungen der Sozial- und Haftpflicht-Versicherer Referent: Thomas Frei, AXA-Winterthur UVG-Tagung 2014, Chavannes-de-Bogis Agenda Leistungskoordination Kongruenzprinzip Sachliche Kongruenz

Mehr

3. Teil: Intersystemische Koordination Grundlagen Heilbehandlung Andere Sachleistungen

3. Teil: Intersystemische Koordination Grundlagen Heilbehandlung Andere Sachleistungen 3. Teil: Intersystemische Koordination Grundlagen Heilbehandlung Andere Sachleistungen 1 I. Begriff und Regelung der intersystemischen Koordination Ein intersystemischer Koordinationsfall ist dann anzunehmen,

Mehr

26.01.15. Einleitung. Regresstagung 2015. Inhalt. Kongresshaus Zürich

26.01.15. Einleitung. Regresstagung 2015. Inhalt. Kongresshaus Zürich 26.01.15 Kongresshaus Zürich Dienstag, 24. März 2015 Inhalt Einleitung Gestörtes Koordinationsverhältnis Heterogenität der Schadenausgleichsbegriffe Rechtserhebliche Kausalität Auszahlung von Schadenausgleichsleistungen

Mehr

Einführung in das Wirtschaftsprivatrecht

Einführung in das Wirtschaftsprivatrecht Einführung in das Wirtschaftsprivatrecht II. Lösungen: Fragen zur Selbstkontrolle. Bachelor DLRWPR02 (Version Nr.: 001-2014-1029) Lösungen Lösungen: Fragen zur Selbstkontrolle Lektion 1 1. Schadensersatz

Mehr

Gesetzliche Pensionsversicherung. Continentale Lebensversicherung a. G.

Gesetzliche Pensionsversicherung. Continentale Lebensversicherung a. G. Gesetzliche Pensionsversicherung Gesetzliche Pensionsversicherung Invaliditätspension Pensionsversicherung der Arbeiter (ASVG) Berufsunfähigkeitspension Pensionsversicherung der Angestellten (ASVG) Erwerbsunfähigkeitspension

Mehr

FOSUMOS Regio Sargans - Chur Sucht und Invalidenversicherung

FOSUMOS Regio Sargans - Chur Sucht und Invalidenversicherung FOSUMOS Regio Sargans - Chur Sucht und Invalidenversicherung Dr. med. Arno Bindl Facharzt für Psychiatrie und Psychotherapie FA Vertrauensarzt (SGV) zertifizierter medizinischer Gutachter SIM Agenda. Invalidität

Mehr

Übungen im Haftpflichtrecht 2015 Rechtswissenschaftliche Fakultät. Thema Kausal- und Gefährdungshaftungen

Übungen im Haftpflichtrecht 2015 Rechtswissenschaftliche Fakultät. Thema Kausal- und Gefährdungshaftungen Übungen im Haftpflichtrecht 2015 Rechtswissenschaftliche Fakultät Thema Kausal- und Gefährdungshaftungen, Rechtsanwältin Lehrbeauftragte der Universitäten Zürich, Freiburg und Basel Assoziierte Wissenschaftlerin

Mehr

Fortbildung Update Sucht interdisziplinär 2015.

Fortbildung Update Sucht interdisziplinär 2015. Fortbildung Update Sucht interdisziplinär 2015. Brandherd IV und Sucht Dr. Monika Hermelink, Leiterin RAD Ostschweiz www.svasg.ch/rad 1 Agenda. (1/2) Grundsätzlich heisse Themen Was steht im Gesetz? Welche

Mehr

Schadenersatzrecht. Univ.-Prof. Dr. Stefan Perner Institut für Rechtswissenschaften

Schadenersatzrecht. Univ.-Prof. Dr. Stefan Perner Institut für Rechtswissenschaften Univ.-Prof. Dr. Stefan Perner Institut für Rechtswissenschaften stefan.perner@aau.at Schadenersatzrecht Informationsveranstaltung für VersicherungsmaklerInnen Klagenfurt, 27. Januar 2015 I. Grundlagen

Mehr

Wie finde ich aus 437 Nr. 3 die richtige Anspruchsgrundlage heraus?

Wie finde ich aus 437 Nr. 3 die richtige Anspruchsgrundlage heraus? Ist eine Kaufsache mangelhaft, so kann der Käufer unterschiedliche Rechte geltend machen => Zentralnorm: 437 (immer vorrangig) Nacherfüllung gem. 437 Nr. 1, 439 Rücktritt gem. 437 Nr. 2, 440, 323, 326

Mehr

Invalidität Querschnittfragen im schweizerischen Recht. Mittwoch, 16. September 2015, Kongresshaus Zürich

Invalidität Querschnittfragen im schweizerischen Recht. Mittwoch, 16. September 2015, Kongresshaus Zürich Invalidität Querschnittfragen im schweizerischen Recht Mittwoch, 16. September 2015, Kongresshaus Zürich Leistungen von Privatversicherungen bei Invalidität Prof. Dr. iur. Marc Hürzeler Agenda 1. Leistungen

Mehr

Fall 6. A. Strafbarkeit der J wegen Körperverletzung gem. 223 Abs. 1 StGB durch Werfen der Coladose

Fall 6. A. Strafbarkeit der J wegen Körperverletzung gem. 223 Abs. 1 StGB durch Werfen der Coladose Lösungshinweise A. Strafbarkeit der J wegen Körperverletzung gem. 223 Abs. 1 StGB durch Werfen der Coladose I. Tatbestand 1. Objektiver Tatbestand - Handlung: Das Werfen der Coladose (+) - Tatbestandlicher

Mehr

Kind als Täter und Opfer: Das Verschulden bei der Haftungsbegründung, Schadenersatzbemessung und als Entlastungsgrund. Manfred Dähler.

Kind als Täter und Opfer: Das Verschulden bei der Haftungsbegründung, Schadenersatzbemessung und als Entlastungsgrund. Manfred Dähler. Kind als Täter und Opfer: Das Verschulden bei der Haftungsbegründung, Schadenersatzbemessung und als Entlastungsgrund Manfred Dähler Inhalt I. Einführung II. Kind und Haftpflichtrecht III. Kind und Haftungsbegründung

Mehr

Lizentiatsklausur im Privatrecht II, Teil OR, , Prof. Dr. W. Portmann

Lizentiatsklausur im Privatrecht II, Teil OR, , Prof. Dr. W. Portmann Lizentiatsklausur im Privatrecht II, Teil OR, 1.2.2005, Prof. Dr. W. Portmann Lösungsskizze I. A gegen B *) Qualifikation der Verträge: 2 A und B haben einen Mietvertrag (OR 25) abgeschlossen. B und D

Mehr

UVG (Stand am 1. Januar 2013) UVG (Stand am 1. Januar 2017)

UVG (Stand am 1. Januar 2013) UVG (Stand am 1. Januar 2017) UVG (Stand am 1. Januar 2013) UVG (Stand am 1. Januar 2017) Höhe Art. 20 Art. 20 1 Die Invalidenrente beträgt bei Vollinvalidität 80 Prozent des versicherten Verdienstes; bei Teilinvalidität wird sie entsprechend

Mehr

Vierter Teil: Haftpflicht und Versicherung

Vierter Teil: Haftpflicht und Versicherung Inhaltsverzeichnis Vierter Teil: Haftpflicht und Versicherung 12 Haftpflicht 27 I. Grundlagen 27 1. Allgemeines zur Regelung des SVG und zur vorliegenden Darstellung 27 2. Zum Geltungsbereich der Haftpflichtregeln

Mehr

Aufsichtspflicht - Haftung

Aufsichtspflicht - Haftung Stand November 2014 Rechtsanwalt Dr. Wilfried Boms, StBI Jugendleiter verletzt Aufsichtspflicht Haus weg 832 BGB Haftung des Aufsichtspflichtigen Grundgedanke Vom Aufsichtsbedürftigen können Gefahren für

Mehr

IV. Arbeitgeber: Lohnfortzahlungspflicht

IV. Arbeitgeber: Lohnfortzahlungspflicht Voraussetzungen und Charakter der Lohnfortzahlungspflicht: Art. 324a Abs. 1 OR "Wird der Arbeitnehmer aus Gründen, die in seiner Person liegen, wie Krankheit, Unfall, Erfüllung gesetzlicher Pflichten oder

Mehr