I. Rückstellungen / Rücklagen

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1 I. Rückstellungen / Rücklagen 1. Fall Beurteilen Sie den Vorgang im Zusammenhang mit dem Jahresabschluss für das Wirtschaftsjahr 2004 aus handels- und steuerrechtlicher Sicht unter Nennung der gesetzlichen Vorschriften. a) Handelsbilanz Nach 249 bs. 1 S. 1 sind (=muss) für drohende Verluste aus schwebenden Geschäften Rückstellungen zu bilden (= Passivierungsgebot). Die Kaufpreisschuld (lt. Vertrag) beläuft sich auf ,-. Der Teilwert der Waren ist jedoch auf ,- gesunken. us diesem Geschäft droht dem Unternehmer M.B. ein Verlust von ,-, den er lt. ausweisen muss (nicht verwirklichte Verluste müssen ausgewiesen werden). b) Steuerbilanz Rückstellungen für Verluste aus schwebenden Geschäften dürfen steuerlich nicht gebildet werden, 5 bs. 4 a EStG. Durchbrechung der Maßgeblichkeit der Handelsbilanz für die Steuerbilanz. 1

2 2. Fall Beurteilen Sie den Vorgang im Zusammenhang mit dem Jahresabschluss für das Wirtschaftsjahr 2004 aus handels- und steuerrechtlicher Sicht unter Nennung der gesetzlichen Vorschriften. Welche uswirkungen ergeben sich für die Steuerbilanz? a) Handelsbilanz Nach 249 bs. 1 S. 3 dürfen Rückstellungen für unterlassene ufwendungen für Instandhaltung gebildet werden, wenn die Instandhaltung nach blauf der 3 Monatsfrist ( 249 bs. 1 S. 2 ) aber innerhalb des Geschäftsjahres nachgeholt wird. Insoweit besteht ein Passivierungswahlrecht. b) Steuerbilanz Besteht handelsrechtlich ein Wahlrecht zur Bildung einer Rückstellung ( 249 bs. 1 S. 3 s. o.), so darf diese Rückstellung steuerrechtlich nicht gebildet werden, H 31 c Rückstellungen EStH. Soweit Rückstellungen auch für unterlassene Instandhaltungsaufwendungen zugelassen werden, die nach blauf der 3 Monats Frist bis zum Ende des Wirtschaftsjahres nachgeholt werden dürfen, sind diese steuerlich nicht zulässig, R 31 c bs. 11 S. 4 EStR. Besteht handelsrechtlich ein Wahlrecht, unterbleibt die Passivierung in der Steuerbilanz. 2

3 3. Fall Rückstellungsart Handelsbilanz Steuerbilanz 249 bs. 1 S. 1, 1. HS Rückstellung für ungewisse Verbindlichkeiten 249 bs. 1 S. 1, 2. HS Rückstellung für C drohende Verluste 249 bs. 1 S. 2 Nr. 1 Rückstellung für im Gj. unterlassene ufwendungen für Instandhaltung, die im folgenden Geschäftsjahr innerhalb von 3 Monaten nachgeholt werden. 249 bs. 1 S. 3 Rückstellung für im Gj. unterlassene ufwendungen für Instandhaltung, die im folgenden Geschäftsjahr nach 3 Monaten nachgeholt werden. B C 3

4 II. Rechnungsabgrenzung 1. Fall Überprüfen Sie den nsatz des Darlehens. Nehmen Sie eventuell erforderliche Korrekturbuchungen vor. Korrekturbuchungssätze: Disagio 7.500,00 an Verbindl. gegen Kreditinstituten 7.500,00 Zinsaufwendungen 1.125,00 an Disagio 1.125,00 Berechnung: Laufzeit des Darlehens: 60 Monate uf 2004 entfallen 9 Monate: 7.500,00 X 9 : 60 = 1.125,00 Nennen Sie die Gewinnauswirkung und den - Betrag. Gewinnauswirkung in : gewinnmindernd: 1.125,00 Entwickeln Sie den Bilanzansatz zum für das Darlehen und das Disagio. Verbindlichkeiten gegen Kreditinstituten ,00 + Disagio 7.500,00 Bilanzansatz: ,00 Disagio 7.500,00./ , ,00 4

5 2. Fall Wie ist der Sachverhalt rechtlich zu beurteilen? (Genaue ngabe der gesetzlichen Vorschriften erforderlich. Keine - ngaben). Zur Ermittlung des richtigen (periodengerechten) Gewinns darf sich für das Wirtschaftsjahr 2004 nur der nteil als Betriebseinnahme gewinnerhöhend auswirken, der Ertrag in diesem Jahr darstellt. Mieterträge liegen nur in der Höhe der Mieteinnahmen vor, die sich auf die Monate bis beziehen (3/12 v ,- = 6.000,- ). Die restlichen ,00 stellen Mietertrag für 2005 dar und müssen deshalb abgegrenzt werden. Sowohl handelsrechtlich ( 250 ) als auch steuerrechtlich ( 5 bs. 5 EStG) ist ein passiver Rechnungsabgrenzungsposten zu bilden. Wie ist der Geschäftsvorfall zu buchen? Buchungssatz: Bank ,00 an Betriebsfremde Erträge ,00 Betriebsfremde Erträge ,00 an PRap ,00 5

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