Betriebsvereinbarung

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Betriebsvereinbarung"

Transkript

1 Zwischen der Geschäftsführung der GmbH und dem Betriebsrat der wird folgende Betriebsvereinbarung über den Einsatz von Videoüberwachungsanlagen abgeschlossen: Präambel C:\DOKUME~1\katzung\LOKALE~1\Temp\notes8D5BF7\Betriebsvereinbarung Video Unterschriftsfassung.doc Um die zu unserem Unternehmen gehörenden Verwaltungs- und Betriebsstandorte, Gebäude-, Anlageneinrichtungen sowie Betriebsmittel vor unberechtigtem Betreten, Sachbeschädigung, Vandalismus, Diebstahl, Umweltverschmutzung usw. zu schützen und nicht zuletzt, um unseren MitarbeiterInnen ein gestiegenes Sicherheitsgefühl zu geben, sind Geschäftsführung und Betriebsrat übereingekommen, als Präventivmaßnahme Videoüberwachungsanlagen zum Einsatz zu bringen

2 - 2-1 Geltungsbereich Diese Betriebsvereinbarung gilt für alle Arbeitnehmerinnen, Arbeitnehmer und Auszubildenden (im Folgenden MitarbeiterInnen) der. 2 Technische Ausstattung (1) Die bei im Einsatz befindlichen Videoüberwachungsanlagen bestehen aus Kameras, Datenaufzeichnungssystemen und Monitoren. (2) Die Kameras sind dezentral vor Ort installiert und so auszurichten, dass die Schwerpunkte der aufzuzeichnenden bzw. zu übertragenden Bereiche erfasst werden. Die Kameras werden nicht schwenkbar gestellt und sind nicht mit einem optischen Zoom ausgestattet. (3) Die Datenaufzeichnungssysteme der Videoüberwachungsanlagen gewähren eine zeitlich begrenzte Aufzeichnung. Die Aufzeichnungszeiträume variieren und sind in den Anlagen 1-5 zu dieser Betriebsvereinbarung festgelegt. Im Anschluss an die jeweiligen Aufzeichnungszeiträume werden die Daten überspielt. Zu jedem Filmausschnitt werden folgende Daten festgehalten: -Uhrzeit -Datum Bei Ereignissen werden die Filmsequenzen nicht überschrieben

3 - 3 - (4) Weitergehende Einzelheiten bzw. Beschreibungen zu den Komponenten, der Funktionalität und dem Betrieb der Videoüberwachungsanlagen sowie der aufzuzeichnenden bzw. zu übertragenden Bereiche nach Absatz 2 sind über die Anlagen 1 bis 5 zu dieser Betriebsvereinbarung definiert. 3 Zielsetzung Mit dem Einsatz der Videoüberwachungsanlagen werden folgende Ziele verfolgt: - Vermeidung von unberechtigtem Betreten unserer Verwaltungs-, Betriebsstandorte, Gebäude- und Anlageneinrichtungen - Vermeidung von Sachbeschädigung, Vandalismus, Diebstahl, Umweltverschmutzung usw. - Erhöhung der Sicherheit unserer MitarbeiterInnen - Verbesserte Strafverfolgung - Wahrnehmung des Hausrechts Zukünftige Änderungen und Ergänzungen dieser Zielsetzungen werden im Vorfeld mit dem Betriebsrat abgestimmt und als Anlage 7 dieser Betriebsvereinbarung hinzugefügt

4 - 4-4 Datenschutz (1) Die Videoüberwachung erfolgt ausschließlich zur Erreichung der unter 3 aufgeführten Ziele. (2) Datenmäßig gespeicherte auswertbare Videoaufnahmen fallen grundsätzlich unter die Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes. (3) Die Speicherung der Daten über die in 2 Absatz 3 in Verbindung mit den in den Anlagen 1-5 zu dieser Betriebsvereinbarung definierten Zeiträume hinaus erfolgt nur, wenn dies zu Auswertungszwecken zur Erreichung der in 3 genannten Ziele notwendig ist. (4) Die Speicherung der Daten erfolgt nur so lange, wie es für den entsprechenden Anlass nötig ist; danach werden die gespeicherten Daten im beiderseitigen Einvernehmen gelöscht. Ansonsten gilt 2 Absatz 3 Sätze 1 bis 3. 5 Auswertung (1) Eine Auswertung des Bildmaterials darf nur anlassbezogen und nur durch die in der Anlage 6 aufgeführten Personen erfolgen. (2) Die Auswertung erfolgt durch eine Spezialsoftware, die durch Passwörter geschützt ist. (3) Die Auswertung ist nur möglich, wenn Arbeitgeber sowie Betriebsrat ihr eigenes Passwort eingeben

5 - 5 - (4) Eine Auswertung kann sowohl vom Arbeitgeber, als auch vom Betriebsrat eingefordert werden, ohne dass der jeweils andere seine Mitwirkung verweigern kann. (5) Die Verwendung von Erkenntnissen aus den Videoaufzeichnungen gegenüber MitarbeiterInnen erfolgt, sofern diese entgegen den unter 3 formulierten Zielsetzungen handeln. (6) Jeder Zugriff auf das Bildmaterial wird protokolliert. Hierbei wird aufgeführt, wann wer aus welchem Anlass auf welche Datenspeicher zugegriffen hat. 6 Information Die MitarbeiterInnen werden über den Betrieb und die Installation der Videoüberwachungsanlagen informiert. Auf den Einsatz der Videoüberwachungsanlagen wird durch Hinweisschilder hingewiesen. 7 Salvatorische Klausel Sollten Bestandteile dieser Betriebsvereinbarung rechtsunwirksam sein oder sich gesetzliche Bestimmungen bzw. tarifvertragliche Regelungen ändern, die sachliche Bestandteile dieser Betriebsvereinbarung berühren, bleiben die anderen Bestandteile der Betriebsvereinbarung in Kraft. Bei Teilnichtigkeit der Betriebsvereinbarung verpflichten sich beide Parteien, für den rechtsunwirksamen Teil eine neue Regelung zu finden, die dem Sinn dieser Betriebsvereinbarung entspricht

6 - 6-8 Schlussbestimmungen (1) Die Betriebsvereinbarung tritt am in Kraft. Sie kann mit einer Frist von 3 Monaten zum Monatsende gekündigt werden. (2) Die Parteien sind sich darüber einig, dass die Anlagen dieser Betriebsvereinbarung einvernehmlich geändert werden können, ohne dass es einer Kündigung dieser Betriebsvereinbarung bedarf., den Die Geschäftsführung Der Betriebsrat

7 Anlage 1 zur Betriebsvereinbarung über den Einsatz von Videoüberwachungsanlagen vom Videoüberwachungsanlage (Allgemein) Form der Überwachung: Montag bis Sonntag 24-Stunden Übertragung von Direktbildern zum Pförtner und zur Netzleitstelle Strom. Anzahl Kameras: 5 Stück Kamerastandorte: -Einfahrt -Vorraum Kasse -Kundeninformation -Haupteingang -Haupteingang Übertragende Bereiche: Schiebetor Vorraum Kasse/Schalter Wartebereich Kundeninformation Eingangstür links Drehtür

8 Anlage 2 zur Betriebsvereinbarung über den Einsatz von Videoüberwachungsanlagen vom Videoüberwachungsanlage (Kassenautomat) Form der Überwachung: Über Bewegungsmelder an den Kameras wird die Aufzeichnung (Montag bis Sonntag 24-Stunden) aktiviert. Anzahl Kameras: 2 Stück Kamerastandorte: -Foyer -Im Kassenautomat Aufzuzeichnende Bereiche: Erfassung der Personen vor dem Automat, zzgl. Automat. Erfassung der Personen vor dem Automat (Porträt). Standort Aufzeichnungssystem:..., Raum Aufzeichnungszeitraum: Das Datenaufzeichnungssystem für die Foyerkamera gewährt eine bis zu siebentägige Aufzeichnung. Das Datenaufzeichnungssystem des Kassenautomaten gewährt eine bis zu 90-tägige Aufzeichnung.

9 Anlage 3 zur Betriebsvereinbarung über den Einsatz von Videoüberwachungsanlagen vom Videoüberwachungsanlage Betriebsgelände Form der Überwachung: a) Montag bis Sonntag 24-Stunden Übertragung von Direktbildern zum Pförtner. b) Zusätzliche Aufzeichnung: Von Montag bis Freitag jeweils ab Uhr bis zum folgenden Morgen Uhr. An Samstagen, Sonntagen und Feiertagen 24 Stunden. Anzahl Kameras: 6 Stück Kamerastandorte: -Gebäude 1, -Gebäude 1, Farbenlager -Gebäude 1, Garagen -Siedle Sprechstelle Tor 2 -Gebäude 4, -Gebäude 4, Übertragende/Aufzuzeichnende Bereiche: Parkplatz und Tankanlage Tankanlage Schiebetor Einfahrt Schiebetor Einfahrt Großer Parkplatz Freilager Standort Aufzeichnungssystem: Lager Süd Aufzeichnungszeitraum: Das Datenaufzeichnungssystem gewährt eine bis zu siebentägige Aufzeichnung.

10 Anlage 4 zur Betriebsvereinbarung über den Einsatz von Videoüberwachungsanlagen vom Videoüberwachungsanlage Betriebsgelände Form der Überwachung: Montag bis Sonntag 24-Stunden Übertragung von Direktbildern zur Lastverteilerzentrale Anzahl Kameras: 5 Stück Kamerastandorte: -Einfahrt -Eingangstür -Abfüllstation -Werkstattgebäude östliche Seite -Werkstattgebäude südliche Seite Übertragende Bereiche: Schranke Bereich vor der Siedle Sprechstelle Abfüllstation Heizöl, nord-/westliche Begrenzung des Geländes Lagerort technische Gase Süd-/östliche Begrenzung des Geländes

11 Anlage 5 zur Betriebsvereinbarung über den Einsatz von Videoüberwachungsanlagen vom Videoüberwachungsanlage Siedle Sprechstellen mit Kamera Form der Überwachung: Montag bis Sonntag 24-Stunden Übertragung von Direktbildern nach Betätigung des Klingeltasters für einen definierten Zeitraum. Standort Sprechstellen: Lieferanteneingang Poststelle, Eingang Netzleitstelle, Eingangstür Hochbau.

Dienstvereinbarung über die Einrichtung und den Betrieb von Videoüberwachungssystemen

Dienstvereinbarung über die Einrichtung und den Betrieb von Videoüberwachungssystemen Dienstvereinbarung über die Einrichtung und den Betrieb von Videoüberwachungssystemen an der Universität Potsdam (DV Videoüberwachung) zwischen dem Präsidenten der Universität Potsdam (Dienststelle) und

Mehr

(Punktuelle) Videoüberwachung auf öffentlichem Grund Reglement über die (punktuelle) Videoüberwachung auf öffentlichem Grund 3)

(Punktuelle) Videoüberwachung auf öffentlichem Grund Reglement über die (punktuelle) Videoüberwachung auf öffentlichem Grund 3) (Punktuelle) Videoüberwachung auf öffentlichem Grund 40.0 Reglement über die (punktuelle) Videoüberwachung auf öffentlichem Grund 3) vom 30. November 00 Der Stadtrat, gestützt auf Art. 6 der Polizeiverordnung

Mehr

Musterreglement Überwachungsreglement Videoüberwachung

Musterreglement Überwachungsreglement Videoüberwachung DATENSCHUTZSTELLE FÜRSTENTUM LIECHTENSTEIN Musterreglement Überwachungsreglement Videoüberwachung Überwachungsreglement - Videoüberwachung (Januar 2011) www.dss.llv.li Seite 1/6 Inhaltsverzeichnis Überwachungsreglement

Mehr

Gestützt auf Art. 9 und 10 der Datenschutzverordnung der Stadt Zürich erlässt die Spitaldirektion des Stadtspitals Waid folgendes Reglement:

Gestützt auf Art. 9 und 10 der Datenschutzverordnung der Stadt Zürich erlässt die Spitaldirektion des Stadtspitals Waid folgendes Reglement: Stadtspital Waid Zürich Spitaldirektion Tièchestrasse 99 8037 Zürich Zürich, 16. Juli 2012 Reglement Videoüberwachung Gestützt auf Art. 9 und 10 der Datenschutzverordnung der Stadt Zürich erlässt die Spitaldirektion

Mehr

Reglement für Videoüberwachung von öffentlichen Anlagen in der Gemeinde Mönchaltorf

Reglement für Videoüberwachung von öffentlichen Anlagen in der Gemeinde Mönchaltorf Reglement für Videoüberwachung von öffentlichen Anlagen in der Gemeinde Mönchaltorf gültig ab. Januar 0 Seite Inhaltsverzeichnis Seite I. Allgemeine Bestimmungen Art. Zweck Art. Geltungsbereich des Reglements

Mehr

Dienstvereinbarung über den Einsatz von Videokameras im Gebäude Fasanenstraße 88, Berlin - Universitätsbibliothek (Gebäudekürzel BIB)

Dienstvereinbarung über den Einsatz von Videokameras im Gebäude Fasanenstraße 88, Berlin - Universitätsbibliothek (Gebäudekürzel BIB) Dienstvereinbarung über den Einsatz von Videokameras im Gebäude Fasanenstraße 88, 10623 Berlin - Universitätsbibliothek (Gebäudekürzel BIB Zwischen der Technischen Universität Berlin vertreten durch den

Mehr

(Punktuelle) Videoüberwachung auf öffentlichem Grund 402.0. Reglement über die (punktuelle) Videoüberwachung auf öffentlichem Grund

(Punktuelle) Videoüberwachung auf öffentlichem Grund 402.0. Reglement über die (punktuelle) Videoüberwachung auf öffentlichem Grund (Punktuelle) Videoüberwachung auf öffentlichem Grund 40.0 Reglement über die (punktuelle) Videoüberwachung auf öffentlichem Grund vom 30. November 00 Der Stadtrat, gestützt auf Art. 6 der Polizeiverordnung

Mehr

und die Deutsche Bahn AG Leiter Konzernsicherheit (MZ) - nachstehend "OB" genannt - einerseits und die

und die Deutsche Bahn AG Leiter Konzernsicherheit (MZ) - nachstehend OB genannt - einerseits und die Die OB 5tation&5ervice AG vertreten durch den Vorstand, dieser vertreten durch den Leiter Betrieb Verkehrsstation (I.S8B) - nachstehend "OB 5&5" genannt - und die Deutsche Bahn AG vertreten durch den Vorstand,

Mehr

Vereinbarung über den Datenschutz und die Rechte des Personalrats beim Betrieb elektronischer Schließanlagen im Universitätsklinikum Heidelberg

Vereinbarung über den Datenschutz und die Rechte des Personalrats beim Betrieb elektronischer Schließanlagen im Universitätsklinikum Heidelberg Vereinbarung über den Datenschutz und die Rechte des Personalrats beim Betrieb elektronischer Schließanlagen im Universitätsklinikum Heidelberg Präambel Diese Vereinbarung regelt den Umgang mit personenbeziehbaren

Mehr

Gemeinde Egg Reglement über die Videoüberwachung des öffentlichen Grundes

Gemeinde Egg Reglement über die Videoüberwachung des öffentlichen Grundes Gemeinde Egg Reglement über die Videoüberwachung des öffentlichen Grundes (16. November 2012) Inhaltsverzeichnis Seite A. Allgemeines 3 Art. 1 Zweck 3 Art. 2 Zuständigkeit 3 Art. 3 Verhältnismässigkeit

Mehr

Das sichere. Schulhaus

Das sichere. Schulhaus Das sichere Schulhaus Videoüberwachung auf dem Schulareal Die Zerstörung auf Schularealen hat in den letzten Jahren massiv zugenommen. Sprayereien, Schmierereien und Einbrüche machen etwa die Hälfte aus,

Mehr

Dienstvereinbarung. Zwischen dem Kanzler der Kunsthochschule für Medien Köln als Dienststellenleiter. und dem

Dienstvereinbarung. Zwischen dem Kanzler der Kunsthochschule für Medien Köln als Dienststellenleiter. und dem Dienstvereinbarung Zwischen dem Kanzler als Dienststellenleiter und dem Personalrat der weiteren Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie dem Personalrat der künstlerisch wissenschaftlichen Mitarbeiterinnen

Mehr

Videoüberwachungsreglement

Videoüberwachungsreglement Gemeinde Schafisheim Videoüberwachungsreglement Bewilligt durch den Beauftragten für Öffentlichkeit und Datenschutz des Kantons Aargau am 03. Februar 2011 Inhaltsverzeichnis 1 Zweck... 3 2 Zuständigkeiten...

Mehr

Betriebsvereinbarung zum Nichtraucherschutz (Werk an der Wupper I FEZ)

Betriebsvereinbarung zum Nichtraucherschutz (Werk an der Wupper I FEZ) Betriebsvereinbarung zum Nichtraucherschutz (Werk an der Wupper I FEZ) 1. Präambel Diese Betriebsvereinbarung dient dem Schutz von Leben und Gesundheit der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, insbesondere

Mehr

REGLEMENT ÜBER DIE VIDEOÜBERWACHUNG AUF ÖFFENTLICHEM GRUND IM GEMEINGEBRAUCH

REGLEMENT ÜBER DIE VIDEOÜBERWACHUNG AUF ÖFFENTLICHEM GRUND IM GEMEINGEBRAUCH 700.03.0 Rgl Video REGLEMENT ÜBER DIE VIDEOÜBERWACHUNG AUF ÖFFENTLICHEM GRUND IM GEMEINGEBRAUCH vom. April 0 Stadthaus Märtplatz 9 Postfach Telefon 05 354 4 4 Fax 05 354 3 3 / 5 IMPRESSUM Stadt Illnau-Effretikon

Mehr

m Amtliche Mitteilungen / 36. Jahrgang 005/2017

m Amtliche Mitteilungen / 36. Jahrgang 005/2017 Dienstvereinbarung zur Einführung und Anwendung eines webbasierten Störungsmanagements zwischen der Carl von Ossietzky Universität Oldenburg, vertreten durch das Präsidium und dem Personalrat der Carl

Mehr

Reglement für das Videoüberwachungssystem auf dem Areal der Universitären Psychiatrischen Kliniken Basel

Reglement für das Videoüberwachungssystem auf dem Areal der Universitären Psychiatrischen Kliniken Basel VIDEOREGLEMENT UNIVERSITÄRE PSYCHIATRISCHE KLINIKEN BASEL Reglement für das Videoüberwachungssystem auf dem Areal der Universitären Psychiatrischen Kliniken Basel Reglement Videoüberwachungssystem UPK

Mehr

Reglement Videoüberwachung

Reglement Videoüberwachung Reglement September 2013 Gemeinde Triesenberg Reglement Inhaltsverzeichnis Reglement 3 1. Zweck und Geltungsbereich 3 a) Zweck 3 b) Geltungsbereich 3 2. Technische Schutzmassnahmen 4 3. Ausschluss von

Mehr

POLITISCHE GEMEINDE WALDKIRCH REGLEMENT FÜR RUHE UND ORDNUNG

POLITISCHE GEMEINDE WALDKIRCH REGLEMENT FÜR RUHE UND ORDNUNG POLITISCHE GEMEINDE WALDKIRCH REGLEMENT FÜR RUHE UND ORDNUNG - 2 - Reglement für Ruhe und Ordnung der Politischen Gemeinde Waldkirch vom 21. Mai 2013 Der Gemeinderat erlässt in Anwendung von Art. 3 und

Mehr

Amtliche Mitteilungen der Westfälischen Hochschule

Amtliche Mitteilungen der Westfälischen Hochschule Amtliche Mitteilungen Ausgabe Nr. 6 2. Jahrgang Gelsenkirchen, 21.04.2016 Inhalt: Dienstvereinbarung über den Einsatz von Helpdesk-Systemen in (WHS) 79-78 - Dienstvereinbarung über den Einsatz von Helpdesk-Systemen

Mehr

Dienstvereinbarung 1/2013

Dienstvereinbarung 1/2013 Dienstvereinbarung 1/2013 Führung von Mitarbeitergesprächen Jobcenter Osnabrück, Stadt Stand: 17.08.2016 Geschäftszeichen: II-5314 (Personalentwicklung) gültig ab: 01.09.2013 Inhalt 1. Allgemeine Grundsätze...

Mehr

Reglement über die Videoüberwachung auf öffentlichem Grund (Videoreglement)

Reglement über die Videoüberwachung auf öffentlichem Grund (Videoreglement) Stadt Frauenfeld Reglement über die Videoüberwachung auf öffentlichem Grund (Videoreglement) STADT FRAUENFELD Reglement über die Videoüberwachung auf öffentlichem Grund (Videoreglement) vom 3. Juni 2009

Mehr

Ausbildungsvergütung und Urlaub

Ausbildungsvergütung und Urlaub IG Metall Ausbildungsvergütung und Urlaub (TGA) Baden-Württemberg Abschluss: 28.06.2017 Gültig ab: 01.06.2017 Kündbar zum: 31.05.2019 Frist: 1 Monat zum Monatsende Mitglied werden: http://www.bw.igm.de

Mehr

Kindgerechter Vernehmungsraum / Videovernehmungszimmer

Kindgerechter Vernehmungsraum / Videovernehmungszimmer Kindgerechter Vernehmungsraum / Videovernehmungszimmer Ursprünglich wurde Multi Capture V4 für Therapieaufzeichnung entworfen. Der Fokus liegt hier auf bester Sprachverständlichkeit, Datenschutz, einfachster

Mehr

MERKBLATT ZUM DROHNENEINSATZ

MERKBLATT ZUM DROHNENEINSATZ Im Vergleich zum Einsatz stationärer Videoüberwachungsmaßnahmen kann der Einsatz von mit Kameras ausgestatteten unbemannten Luftfahrtsystemen (sog. Drohnen) mit einem ungleich größeren Eingriff in das

Mehr

Gemeinde Dällikon REGLEMENT ZUR VIDEOÜBERWACHUNG. vom 5. Februar 2013

Gemeinde Dällikon REGLEMENT ZUR VIDEOÜBERWACHUNG. vom 5. Februar 2013 Gemeinde Dällikon REGLEMENT ZUR VIDEOÜBERWACHUNG vom 5. Februar 2013 Inhaltsverzeichnis I Allgemeine Bestimmungen... 3 Art. 1 Gesetzliche Grundlage... 3 Art. 2 Verantwortlichkeit und Zweck... 3 Art. 3

Mehr

REGLEMENT VIDEOÜBERWACHUNG DER GEMEINDE HORW VOM 13. MÄRZ 2008

REGLEMENT VIDEOÜBERWACHUNG DER GEMEINDE HORW VOM 13. MÄRZ 2008 REGLEMENT VIDEOÜBERWACHUNG DER GEMEINDE HORW VOM 13. MÄRZ 2008 A U S G A B E 1 3. M Ä R Z 2 0 0 8 N R. 3 0 5 INHALT Art. 1 Verantwortlichkeit und Zweck 3 Art. 2 Verhältnismässigkeit 3 Art. 3 Bekanntgabe

Mehr

Rechtliche Rahmenbedingungen für die Einführung von Sicherungssystemen, insbesonders bei Videoüberwachung

Rechtliche Rahmenbedingungen für die Einführung von Sicherungssystemen, insbesonders bei Videoüberwachung Rechtliche Rahmenbedingungen für die Einführung von Sicherungssystemen, insbesonders bei Videoüberwachung Dipl.-Ing. Wolfgang Schlotmann Leitender Regierungsbaudirektor 1 Worüber reden wir bei diesem Thema?

Mehr

Reglement über die Video- überwachung auf öffentlichem Grund

Reglement über die Video- überwachung auf öffentlichem Grund Reglement über die Videoüberwachung auf öffentlichem Grund In Kraft seit: 1. Juli 2013 Inhalts verzeichnis I Allgemeine Bestimmungen... 3 Art. 1 Gesetzliche Grundlage... 3 Art. 2 Verantwortlichkeit und

Mehr

Reglement über die Videoüberwachung

Reglement über die Videoüberwachung Der Stadtrat Brugg erlässt, gestützt auf 37 lit. f des Gesetzes über die Einwohnergemeinden (Gemeindegesetz) vom 19. Dezember 1978 1, das folgende Reglement über die Videoüberwachung A. en von Zugängen

Mehr

Vereinbarung über den elektronischen Datenaustausch (EDI)

Vereinbarung über den elektronischen Datenaustausch (EDI) Vereinbarung über den elektronischen Datenaustausch (EDI) RECHTLICHE BESTIMMUNGEN Die Vereinbarung über den elektronischen Datenaustausch (EDI) wird getroffen von und zwischen: Stadtwerke Walldürn GmbH

Mehr

Betriebsvereinbarung über die Anordnung von Überstunden

Betriebsvereinbarung über die Anordnung von Überstunden Betriebsvereinbarung über die Anordnung von Überstunden Zwischen der Universitätsklinikum Giessen und Marburg GmbH, vertreten durch den Vorsitzenden der Geschäftsführung und den Kaufmännischen Geschäftsführer,

Mehr

EVALUATIONSBERICHT. Videoüberwachung Inselspital. Rechtsdienst Inselspital, Datenschutzbeauftragte

EVALUATIONSBERICHT. Videoüberwachung Inselspital. Rechtsdienst Inselspital, Datenschutzbeauftragte EVALUATIONSBERICHT Videoüberwachung Inselspital Rechtsdienst Inselspital, Datenschutzbeauftragte INHALTSVERZEICHNIS 1. AUSGANGSLAGE... 3 2. INHALT EVALUATIONSBERICHT... 3 3. VIDEOÜBERWACHUNG INSEL-PARKING...

Mehr

Mustervereinbarung über den elektronischen Datenaustausch (EDI)

Mustervereinbarung über den elektronischen Datenaustausch (EDI) Mustervereinbarung über den elektronischen Datenaustausch (EDI) RECHTLICHE BESTIMMUNGEN Die Vereinbarung über den elektronischen Datenaustausch (EDI) wird getroffen von und zwischen: Gemeindewerke Herxheim,

Mehr

Reglement zur Videoüberwachung vom 7. September 2015

Reglement zur Videoüberwachung vom 7. September 2015 Reglement zur Videoüberwachung vom 7. September 05 Reglement zur Videoüberwachung / LK 07.09.05 Seite Inhaltsverzeichnis A. Allgemeine Bestimmungen Vorbemerkung... Seite 3 Art. Gesetzliche Grundlagen...

Mehr

Vereinbarung über den elektronischen Datenaustausch (EDI)

Vereinbarung über den elektronischen Datenaustausch (EDI) Vereinbarung über den elektronischen Datenaustausch (EDI) Zwischen Dow Olefinverbund GmbH... Straße B 13, 06258 Schkopau und.... - nachfolgend die Vertragspartner genannt Seite 1 von 5 1 Zielsetzung und

Mehr

Verordnung über die Videoüberwachung öffentlicher Bauten und Anlagen

Verordnung über die Videoüberwachung öffentlicher Bauten und Anlagen Verordnung über die Videoüberwachung öffentlicher Bauten und Anlagen Vom 28. März 2011 Stand: 20. Dezember 2016 Kurztitel: Videoüberwachung öffentliche Bauten und Anlagen Zuständig: Öffentliche Sicherheit

Mehr

Verordnung über die mobile Videoüberwachung von Schulanlagen

Verordnung über die mobile Videoüberwachung von Schulanlagen 200.141 Verordnung über die mobile Videoüberwachung von Schulanlagen vom 9. August 2010 Kurzbezeichnung: Videoüberwachung Schulanlagen Zuständig: Liegenschaften Stand: 9. August 2010 Verordnung über die

Mehr

Verordnung über die mobile Videoüberwachung von Schulanlagen

Verordnung über die mobile Videoüberwachung von Schulanlagen Verordnung über die mobile Videoüberwachung von Schulanlagen Vom 9. August 2010 Kurztitel: Videoüberwachung Schulanlagen Zuständige Abteilung: Liegenschaften Verordnung über die mobile Videoüberwachung

Mehr

BAYERISCHES LANDESAMT FÜR DATENSCHUTZAUFSICHT

BAYERISCHES LANDESAMT FÜR DATENSCHUTZAUFSICHT BAYERISCHES LANDESAMT FÜR DATENSCHUTZAUFSICHT Pressemitteilung 3.September 2013 Datenschutzprüfung der Videoüberwachung in der Kaufinger- und der Neuhauser Straße in München A. Prüfungsanlass Das Bayerische

Mehr

Betriebsvereinbarung zum Thema Arbeitszeitregelung

Betriebsvereinbarung zum Thema Arbeitszeitregelung Betriebsvereinbarung zum Thema Arbeitszeitregelung Zwischen der Firma [ ] und dem Betriebsrat der Firma [ ] wird folgende Betriebsvereinbarung geschlossen: 1. Geltungsbereich Diese Vereinbarung gilt für

Mehr

Verschmelzungsvertrag

Verschmelzungsvertrag Verschmelzungsvertrag zwischen der KLEO Halbleitertechnik GmbH mit dem Sitz in Tettnang - nachstehend auch "übertragende Gesellschaft" genannt - als übertragender Gesellschaft und der Manz AG mit dem Sitz

Mehr

Videoüberwachung durch öffentliche Stellen in Frankfurt Beispiele aus einigen Stadtteilen

Videoüberwachung durch öffentliche Stellen in Frankfurt Beispiele aus einigen Stadtteilen Videoüberwachung durch öffentliche Stellen in Frankfurt Beispiele aus einigen Stadtteilen Kaum ein Ort in Frankfurt, an dem sich BürgerInnen vor den neugierigen Blicken einer Videokamera noch sicher fühlen

Mehr

Videoüberwachung in öffentlichen Verkehrsmitteln

Videoüberwachung in öffentlichen Verkehrsmitteln Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen Ihr Info-Pfad: Datenschutz Datenschutzrecht Videoüberwachung Videoüberwachung in öffentlichen Verkehrsmitteln "Unter Beteiligung

Mehr

vom 28. September 2011 Zwischen Präambel

vom 28. September 2011 Zwischen Präambel Tarifvertrag zur Entgeltumwandlung für die Beschäftigten des Bundes und der Länder, die Tätigkeiten in der Waldarbeit ausüben (TV-EntgeltU-Wald/Forst B/L) vom 28. September 2011 Zwischen der Bundesrepublik

Mehr

Artikel 1. Übertragung von Aufgaben. Zum aktuellste verfügbare Fassung der Gesamtausgabe

Artikel 1. Übertragung von Aufgaben. Zum aktuellste verfügbare Fassung der Gesamtausgabe Staatsvertrag zwischen der Freien Hansestadt Bremen und dem Land Niedersachsen im Bereich der Marktüberwachung für landwirtschaftliche Erzeugnisse vom 10 November 2010 Zum 18.09.2017 aktuellste verfügbare

Mehr

Dienstvereinbarung

Dienstvereinbarung 06.12.2006 Dienstvereinbarung zwischen dem Bereich Humanmedizin - Universitätsklinikum und Medizinische Fakultät - der Georg-August-Universität Göttingen (Stiftung öffentlichen Rechts) - vertreten durch

Mehr

Professionelle Lösungen für mehr Sicherheit

Professionelle Lösungen für mehr Sicherheit 1 Videoüberwachung & Zutrittskontrolle Professionelle Lösungen für mehr Sicherheit Das sichere Zuhause mit BURGcam WLAN Kameras 3 Das sichere Zuhause mit BURGcam WLAN Kameras Videoüberwachung für private

Mehr

Reglement zur Videoüberwachung. der Politischen Gemeinde Buchs ZH vom 1. Januar 2014

Reglement zur Videoüberwachung. der Politischen Gemeinde Buchs ZH vom 1. Januar 2014 Reglement zur Videoüberwachung der Politischen Gemeinde Buchs ZH vom 1. Januar 2014 Reglement zur Videoüberwachung - 1 - Inhalt A. ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN... - 2 - Art. 1 Gesetzliche Grundlagen... - 2

Mehr

SPONSORING-VERTRAG. Zwischen: Name (Firma, Organisation etc.): Straße: Ort: - nachfolgend Sponsor genannt -

SPONSORING-VERTRAG. Zwischen: Name (Firma, Organisation etc.): Straße: Ort: - nachfolgend Sponsor genannt - SPONSORING-VERTRAG Zwischen: Name (Firma, Organisation etc.): Straße: Ort: - nachfolgend Sponsor genannt - und: Dorfladen & Dorftreff Hiltensweiler UG (haftungsbeschränkt): Straße: Ort: - nachfolgend auch

Mehr

Gesamtbetriebsvereinbarung "NEWEIS und Zutrittsregelung zu CHEMPARKS"

Gesamtbetriebsvereinbarung NEWEIS und Zutrittsregelung zu CHEMPARKS Gesamtbetriebsvereinbarung "NEWEIS und Zutrittsregelung zu CHEMPARKS" Präambel Im Rahmen der Regelung des Zutritts zum CHEMPARK' sind gesetzliche Erfordernisse für die Betreiber ebenso wie betriebliche

Mehr

MUSTER. Betriebsvereinbarung. zur Durchführung von Krankenrückkehrgesprächen/ Rückkehrgesprächen/ Fürsorgegesprächen. zwischen

MUSTER. Betriebsvereinbarung. zur Durchführung von Krankenrückkehrgesprächen/ Rückkehrgesprächen/ Fürsorgegesprächen. zwischen MUSTER Betriebsvereinbarung zur Durchführung von Krankenrückkehrgesprächen/ Rückkehrgesprächen/ Fürsorgegesprächen zwischen Geschäftsführung der Musterfirma GmbH und der Arbeitnehmervertretung/ Betriebsrat

Mehr

Rahmendienstvereinbarung über Informations- und Kommunikationstechnologien in der BfA

Rahmendienstvereinbarung über Informations- und Kommunikationstechnologien in der BfA Rahmendienstvereinbarung über Informations- und Kommunikationstechnologien in der BfA vom 12. Juni 2001 Zwischen der Bundesversicherungsanstalt für Angestellte (BfA) - vertreten durch die Geschäftsführung

Mehr

Vereinbarung über den elektronischen Datenaustausch (EDI)

Vereinbarung über den elektronischen Datenaustausch (EDI) Seite 1 von 6, Anlage 3 EDI-Vereinbarung Vereinbarung über den elektronischen Datenaustausch (EDI) Zwischen EWN Entsorgungswerk für Nuklearanlagen GmbH Latzower Straße 1 17509 Rubenow Umsatzsteuer ID:

Mehr

Reglement zur Videoüberwachung der Gemeinde Dorf. vom 2. Dezember 2014

Reglement zur Videoüberwachung der Gemeinde Dorf. vom 2. Dezember 2014 Reglement zur Videoüberwachung der Gemeinde Dorf vom 2. Dezember 2014 In Kraft seit 1. Januar 2015 Reglement zur Videoüberwachung: Inhaltsverzeichnis Seite I. Allgemeine Bestimmungen 3 Art. 1 Gesetzliche

Mehr

Betriebsvereinbarung Nr. 03/2014

Betriebsvereinbarung Nr. 03/2014 Betriebsvereinbarung Nr. 03/2014 über die Einführung und Nutzung der Betriebsdokumentation "Nettro IGP" zwischen der Verkehrs Gesellschaft Frankfurt am Main mbh (VGF) vertreten durch die Geschäftsführung

Mehr

Dienstvereinbarung. über die Einrichtung und den Betrieb von Videoüberwachungseinrichtungen

Dienstvereinbarung. über die Einrichtung und den Betrieb von Videoüberwachungseinrichtungen Dienstvereinbarung zwischen der Technischen Universität Chemnitz vertreten durch den Rektor und dem Personalrat der Technischen Universität Chemnitz vertreten durch den Vorsitzenden über die Einrichtung

Mehr

SWUNI. Betriebsvereinbarung zum Einsatz von Leiharbeitnehmern. Kurzbezeichnung: BV Leiharbeitnehmer/UB Verkehr

SWUNI. Betriebsvereinbarung zum Einsatz von Leiharbeitnehmern. Kurzbezeichnung: BV Leiharbeitnehmer/UB Verkehr SWUNI Betriebsvereinbarung zum Einsatz von Leiharbeitnehmern Kurzbezeichnung: BV Leiharbeitnehmer/UB Verkehr Ihr Untern ehm ensbereich Personal und Soziales BV eiharbeitnehmer/ub erkehr zwischen der Stadtwerke

Mehr

Tarifvertrag. (TV Gehalt/Ost) vom 10. Juni Geltungsbereich

Tarifvertrag. (TV Gehalt/Ost) vom 10. Juni Geltungsbereich Tarifvertrag zur Regelung der Gehälter und Ausbildungsvergütungen für die Angestellten und Poliere des Baugewerbes im Beitrittsgebiet mit Ausnahme des Landes Berlin (TV Gehalt/Ost) vom 10. Juni 2016 Zwischen

Mehr

Videokameras werden so positioniert, dass nur der definierte Raum im Aufnahmefeld erscheint.

Videokameras werden so positioniert, dass nur der definierte Raum im Aufnahmefeld erscheint. Betriebsvorschrift Reglement "Videoüberwachung" 1. Grundlage Die Betriebsvorschrift für die Videoüberwachung in öffentlichen Nahverkehrsbussen im ZVV stützt sich auf die Richtlinien für Videoüberwachung

Mehr

Tarifvertrag. vom 28. April Geltungsbereich. Das Gebiet der Länder Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen.

Tarifvertrag. vom 28. April Geltungsbereich. Das Gebiet der Länder Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen. Tarifvertrag zur Regelung der Gehälter und Ausbildungsvergütungen für die Angestellten und Poliere des Baugewerbes im Beitrittsgebiet mit Ausnahme des Landes Berlin (TV Gehalt/Ost) vom 28. April 2011 Zwischen

Mehr

Verordnung über die mobile Videoüberwachung von Wertstoffsammelstellen

Verordnung über die mobile Videoüberwachung von Wertstoffsammelstellen Verordnung über die mobile Videoüberwachung von Wertstoffsammelstellen Vom 9. August 2010 Kurztitel: Videoüberwachung Wertstoffsammelstellen Zuständige Abteilung: Werkhof Verordnung über die mobile Videoüberwachung

Mehr

Datenschutzerklärung

Datenschutzerklärung Datenschutzerklärung Datenschutzerklärung Einleitung www.maxit4u.de ist ein Angebot der MaxIT4u GmbH & Co.KG.. Nähere Angaben zu unserem Unternehmen können Sie dem Impressum entnehmen. Die Erhebung Ihrer

Mehr

Betriebsvereinbarung - flexible Gestaltung der Arbeitszeit (NEZE) der DaimIerChrysler AG. Präambel

Betriebsvereinbarung - flexible Gestaltung der Arbeitszeit (NEZE) der DaimIerChrysler AG. Präambel Betriebsvereinbarung - flexible Gestaltung der Arbeitszeit (NEZE) der DaimIerChrysler AG Präambel Geschäftsleitung und Betriebsrat wollen das Arbeitszeitmodell NEZE im Geltungsbereich dieser Betriebsvereinbarung

Mehr

Lohntarifvertrag Bekleidungsindustrie Baden-Württemberg

Lohntarifvertrag Bekleidungsindustrie Baden-Württemberg IG Metall Bezirk Baden-Württemberg Lohntarifvertrag Bekleidungsindustrie Baden-Württemberg Abschluss: 2.3.2017 Gültig ab: 1.2.2017 Kündbar zum: 31.1.2019 Frist: 2 Monate Zwischen dem Verband der Südwestdeutschen

Mehr

Dienstvereinbarung zur Verteilung des für die leistungsorientierte Bezahlung bereitgestellten Betrages gem. 18 TVöD (DV LOB-Verteilung)

Dienstvereinbarung zur Verteilung des für die leistungsorientierte Bezahlung bereitgestellten Betrages gem. 18 TVöD (DV LOB-Verteilung) Dienstvereinbarung zur Verteilung des für die leistungsorientierte Bezahlung bereitgestellten Betrages gem. 18 TVöD (DV LOB-Verteilung) in der Fassung vom 3. 7. 2007 Zwischen dem Amt Moorrege, vertreten

Mehr

Remote Support Datenschutz-

Remote Support Datenschutz- Lenze Service & Support Remote Support Datenschutz- erklärung (DSE) 22.08.2016 Seite 1/5 Inhalt 1 Einleitung... 3 2 Nutzung von TeamViewer und Registrierung... 3 3 Erbringung der Remote-Leistungen... 4

Mehr

Konzernbetriebsvereinbarung zum Telefonieren auf Basis des Internet-Protokolls (KBV Voice over IP)

Konzernbetriebsvereinbarung zum Telefonieren auf Basis des Internet-Protokolls (KBV Voice over IP) KBV Voice over IP Seite 1 von 3 Konzernbetriebsvereinbarung zum Telefonieren auf Basis des Internet-Protokolls (KBV Voice over IP) Die Unternehmensleitung der LANXESS Deutschland GmbH schließt im Namen

Mehr

PERSONALÜBERLEITUNGSVERTRAG

PERSONALÜBERLEITUNGSVERTRAG PERSONALÜBERLEITUNGSVERTRAG Zwischen GEOMED-KLINIK Krankenhaus Gerolzhofen gemeinnützige Betriebs GmbH, vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Wolfgang Schirmer, Dingolshäuser Str. 5, 97447 Gerolzhofen

Mehr

Lohntarifvertrag Bekleidungsindustrie Baden-Württemberg

Lohntarifvertrag Bekleidungsindustrie Baden-Württemberg Industriegewerkschaft Metall Bezirk Baden-Württemberg Lohntarifvertrag Bekleidungsindustrie Baden-Württemberg Abschluss: 13.11.2014 Gültig ab: 01.11.2014 Kündbar zum: 31.01.2017 Frist: 2 Monate Zwischen

Mehr

T F Gemeinde ratsbeschluss Sitzung vom 11. November 2015 Lo

T F Gemeinde ratsbeschluss  Sitzung vom 11. November 2015 Lo n ^ Einwohnergemeinde Gemeinderat Rathausstrasse 2 Postfach, 6341 Baar T+41 41 76901 20 F+41 41 76901 91 Gemeinde ratsbeschluss einwohnergemeinde@baar.ch www.baar.ch Sitzung vom 11. November 2015 Lo G.6.16.5

Mehr

Dienstvereinbarung. zwischen

Dienstvereinbarung. zwischen Dienstvereinbarung zwischen der Universität Erfurt, vertreten durch den Präsidenten, Herrn Prof. Dr. Walter Bauer-Wabnegg, dieser wiederum vertreten durch den Kanzler, Herrn Jan Gerken, und dem Personalrat

Mehr

BETRIEBSVEREINBARUNG

BETRIEBSVEREINBARUNG BETRIEBSVEREINBARUNG MONTAGE UND BETRIEB für Arbeitnehmer des Österreichischen Roten Kreuzes Landesverband Niederösterreich Einsatzdienste und Verwaltungsdienst gültig ab 01.05.2016 Inhaltsverzeichnis

Mehr

Wissenschaftliche Dienste. Sachstand. Videoüberwachung im öffentlichen Raum Deutscher Bundestag WD /16

Wissenschaftliche Dienste. Sachstand. Videoüberwachung im öffentlichen Raum Deutscher Bundestag WD /16 Videoüberwachung im öffentlichen Raum 2016 Deutscher Bundestag Seite 2 Videoüberwachung im öffentlichen Raum Aktenzeichen: Abschluss der Arbeit: 22.04.2016 Fachbereich: WD 3: Verfassung und Verwaltung

Mehr

Betriebsvereinbarung über Maßnahmen zur betrieblichen Gesundheitsförderung

Betriebsvereinbarung über Maßnahmen zur betrieblichen Gesundheitsförderung Österreichische Besbahnen Betriebsvereinbarung betriebliche Gesheitsförderung Seite: 1 / 5 Zwischen Betriebsvereinbarung über Maßnahmen zur betrieblichen Gesheitsförderung 1. dem Vorstand der ÖBB-Holding

Mehr

Die Kennzeichnungspflicht privat betriebener Videoübewachungsmaßnahmen

Die Kennzeichnungspflicht privat betriebener Videoübewachungsmaßnahmen Die Kennzeichnungspflicht privat betriebener Videoübewachungsmaßnahmen Auszüge aus Kommentaren zum 6b des Bundesdatenschutzgesetzes mit einer anschließenden Zusammenfassung Herausgeber: Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung

Mehr

Ippendorfer Allee 1 d, Bonn bft - (Vertragspartner)

Ippendorfer Allee 1 d, Bonn bft - (Vertragspartner) 1 Preismeldevertrag zwischen Bundesverband Freier Tankstellen e. V, Ippendorfer Allee 1 d, 53127 Bonn bft - und (Vertragspartner) Tankstellen sind verpflichtet, ihre Verkaufspreise an die Markttransparenzstelle

Mehr

Bundesministerium für Arbeit und Soziales

Bundesministerium für Arbeit und Soziales Bundesministerium für Arbeit und Soziales Zweite Verordnung über zwingende Arbeitsbedingungen im Gerüstbauerhandwerk * Vom 28. August 2014 Auf Grund des 7 Absatz 1 und 2 in Verbindung mit Absatz 4 des

Mehr

Videoüberwachung mehr als nur Bilder

Videoüberwachung mehr als nur Bilder Videoüberwachung mehr als nur Bilder Die Themen 1. Die rechtliche Lage Heute 2. Zwei Urteile zum Thema 3. Was plant unsere Bundesregierung? 4. Technik die begeistert? 5. Was tun? Zulässigkeit der Videoüberwachung

Mehr

Vereinbarung über die Anforderungen an die technischen Verfahren zur Videosprechstunde gemäß 291g Absatz 4 SGB V. zwischen

Vereinbarung über die Anforderungen an die technischen Verfahren zur Videosprechstunde gemäß 291g Absatz 4 SGB V. zwischen Vereinbarung über die Anforderungen an die technischen Verfahren zur Videosprechstunde gemäß 291g Absatz 4 SGB V zwischen dem GKV-Spitzenverband, K. d. ö. R., Berlin und der Kassenärztlichen Bundesvereinigung,

Mehr

Agenda Datenschutz, konkrete Umsetzung

Agenda Datenschutz, konkrete Umsetzung Agenda Datenschutz, konkrete Umsetzung Videoüberwachung Zutrittskontrolle/Schließsysteme Medizingeräte Videoüberwachung - Videobeobachtung (Monitoring) - Videoaufzeichnung Videoüberwachung Zulässigkeit

Mehr

Evaluationsbericht Videoüberwachung UPD Bern

Evaluationsbericht Videoüberwachung UPD Bern UNIVERSITÄRE PSYCHIATRISCHE DIENSTE BERN (UPD) DIREKTION DIENSTE UND BETRIEBE Sicherheit UNIVERSITÄRE PSYCHIATRISCHE DIENSTE BERN Evaluationsbericht Videoüberwachung UPD Bern Bearbeitungs- 20.01.2016 Datum:

Mehr

Betriebsrat der Arbeiterinnen und Arbeiter /Angestellten des Betriebes

Betriebsrat der Arbeiterinnen und Arbeiter /Angestellten des Betriebes 1 Betriebsvereinbarung über die Anwendung der Freizeitoption des Kollektivvertrages für Arbeiterinnen und Arbeiter / Angestellte der Elektro- und Elektronikindustrie per 1.5.2013 abgeschlossen zwischen

Mehr

Amtliche Mitteilungen / 36. Jahrgang 004/2017

Amtliche Mitteilungen / 36. Jahrgang 004/2017 Dienstvereinbarung zur Anwendung des Ticketsystems OTRS zwischen der Carl von Ossietzky Universität Oldenburg, vertreten durch das Präsidium, und dem Personalrat der Carl von Ossietzky Universität Oldenburg

Mehr

Vereinbarung über die Information und Anhörung der Arbeitnehmer in den europäischen Gesellschaften des Roche Konzerns

Vereinbarung über die Information und Anhörung der Arbeitnehmer in den europäischen Gesellschaften des Roche Konzerns Vereinbarung über die Information und Anhörung der Arbeitnehmer in den europäischen Gesellschaften des Roche Konzerns zwischen den Arbeitnehmervertretungen der zur Roche-Gruppe gehörenden europäischen

Mehr

Die Fraktion der FDP hat folgende Kleine Anfrage an den Senat gerichtet:

Die Fraktion der FDP hat folgende Kleine Anfrage an den Senat gerichtet: Antwort des Senats auf die Kleine Anfrage der Fraktion der FDP vom 3. Februar 2010 Videoüberwachung im Land Bremen Die Fraktion der FDP hat folgende Kleine Anfrage an den Senat gerichtet: Immer häufiger

Mehr

Entgelt- tarifvertrag

Entgelt- tarifvertrag 15 tarifvertrag Entgelt- Zwischen dem Interessenverband Deutscher Zeitarbeitsunternehmen (igz e. V.) PortAL 10, Albersloher Weg 10, 48155 Münster und den unterzeichnenden Mitgliedsgewerkschaften des DGB

Mehr

Textilindustrie. Abschluss: gültig ab: TARIFVERTRAG ÜBER VERMÖGENSWIRKSAME LEISTUNGEN

Textilindustrie. Abschluss: gültig ab: TARIFVERTRAG ÜBER VERMÖGENSWIRKSAME LEISTUNGEN IG Metall Vorstand Frankfurt am Main 110 00 700 077 901 00 Bundesrepublik Deutschland (West) Industrie: Arbeiter, Angestellte und Auszubildende Textilindustrie Abschluss: 16.05.2003 gültig ab: 01.06.2003

Mehr

Rahmenvereinbarung. zwischen dem Landkreis Havelland, vertreten durch den Landrat, Herrn Dr. B. Schröder, im Folgenden Landkreis genannt, und

Rahmenvereinbarung. zwischen dem Landkreis Havelland, vertreten durch den Landrat, Herrn Dr. B. Schröder, im Folgenden Landkreis genannt, und 1 Rahmenvereinbarung GDI-Havelland Rahmenvereinbarung zwischen dem Landkreis Havelland, vertreten durch den Landrat, Herrn Dr. B. Schröder, im Folgenden Landkreis genannt, und der Stadt xxxx, vertreten

Mehr

Tarifvertrag über betriebliche Qualifizierung

Tarifvertrag über betriebliche Qualifizierung Bezirk Baden-Württemberg Tarifvertrag über betriebliche Qualifizierung Holz und Kunststoff verarbeitende Industrie Tarifgebiet Baden-Württemberg Abschluss: 28.03.1992 Gültig ab: 01.07.1992 Kündbar zum:

Mehr

Vergütungstarifvertrag für die Lebenshilfe ikita ggmbh (VTV-iKita LH) vom 1. September 2014

Vergütungstarifvertrag für die Lebenshilfe ikita ggmbh (VTV-iKita LH) vom 1. September 2014 Vergütungstarifvertrag für die Lebenshilfe ikita ggmbh (VTV-iKita LH) vom 1. September 2014 Zwischen der Lebenshilfe ikita ggmbh, vertreten durch die Geschäftsführung, einerseits und der Gewerkschaft Erziehung

Mehr

. Toilettenanlagen. Gaststätte / Veranstaltungsraum, Küche mit Lager. 2. unterstützung bei erfoigtem tsinbruch bei der Aufklärung der Tat

. Toilettenanlagen. Gaststätte / Veranstaltungsraum, Küche mit Lager. 2. unterstützung bei erfoigtem tsinbruch bei der Aufklärung der Tat Anlage zur Vereinssatzung Regelungen zur Videoüberwachung der Liegenschaft Bürgerschützenverein Cloppenburg, An den Ambuhrener Tannen, 49661 Ctroppenburg gem. 6b Bundesdatenschutzgesetz. Regelungen lr

Mehr

Tarifvertrag Leiharbeit

Tarifvertrag Leiharbeit IG Metall Bezirk Baden-Württemberg Tarifvertrag Leiharbeit Edelmetallindustrie Baden-Württemberg Abschluss: 29.06.2012 Gültig ab: 01.08.2012 Kündbar zum: 31.03.2016 Frist: 3 Monate zum Monatsende Zwischen

Mehr

BETRIEBSVEREINBARUNG BETREFFEND DIE VERWENDUNG VON ÜBERWACHUNGSKAMERAS

BETRIEBSVEREINBARUNG BETREFFEND DIE VERWENDUNG VON ÜBERWACHUNGSKAMERAS BETRIEBSVEREINBARUNG BETREFFEND DIE VERWENDUNG VON ÜBERWACHUNGSKAMERAS abgeschlossen zwischen der Wirtschaftsuniversität Wien als Betriebsinhaber vertreten durch den Rektor in der Folge kurz WU genannt

Mehr

Betriebsrat der Arbeiterinnen und Arbeiter /Angestellten des Betriebes

Betriebsrat der Arbeiterinnen und Arbeiter /Angestellten des Betriebes 1 Betriebsvereinbarung über die Anwendung der Freizeitoption des Kollektivvertrages für Arbeiterinnen und Arbeiter / Angestellte der Maschinen, Metallwaren und Gießerei Industrie per 1.11.2015 abgeschlossen

Mehr

11.09.2013/1.0 Betriebsvereinbarung über die Durchführung des Verfahrens Betriebliches Eingliederungsmanagement nach 84 (2) SGB IX

11.09.2013/1.0 Betriebsvereinbarung über die Durchführung des Verfahrens Betriebliches Eingliederungsmanagement nach 84 (2) SGB IX Betriebsvereinbarung über die Durchführung des Verfahrens Betriebliches Eingliederungsmanagement nach 84 (2) SGB IX 1 Vertragsparteien Betriebsvereinbarung zwischen ambulante dienste e.v., Urbanstr. 100,

Mehr

Professionelle Lösungen für mehr Sicherheit

Professionelle Lösungen für mehr Sicherheit Nr. Videoüberwachung & Zutrittssteuerung Professionelle Lösungen für mehr Sicherheit BURG-WÄCHTER WLAN-Kameras 2 Herzlich Willkommen! Moderator des heutigen Webinars: Nico Gatz Technical Service Email:

Mehr

Arbeitsvertrag für geringfügig Beschäftigte im Sinne von 8 Abs. 1 Nr. 1 SGB IV 1

Arbeitsvertrag für geringfügig Beschäftigte im Sinne von 8 Abs. 1 Nr. 1 SGB IV 1 Anlage 4 Arbeitsvertrag für geringfügig Beschäftigte im Sinne von 8 Abs. 1 Nr. 1 SGB IV 1 Zwischen... vertreten durch... (Arbeitgeber) und Frau/Herrn... wohnhaft. geboren am... (Beschäftigte/r) wird -

Mehr

Préposée à la protection des données et à la transparence

Préposée à la protection des données et à la transparence Préposée à la protection des données et à la transparence Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragte Merkblatt Videoüberwachung Dieses Merkblatt soll den Gemeinden und weiteren Behörden aufzeigen, unter

Mehr

Vereinbarung zur Zuständigkeitsabgrenzung. bei stufenweiser Wiedereingliederung. nach 28 i. V. m. 51 Abs. 5 SGB IX

Vereinbarung zur Zuständigkeitsabgrenzung. bei stufenweiser Wiedereingliederung. nach 28 i. V. m. 51 Abs. 5 SGB IX Vereinbarung zur Zuständigkeitsabgrenzung bei stufenweiser Wiedereingliederung nach 28 i. V. m. 51 Abs. 5 SGB IX zwischen AOK-BUNDESVERBAND, BERLIN BKK BUNDESVERBAND, ESSEN IKK E. V., BERLIN SPITZENVERBAND

Mehr