Auswirkungen der Betriebssicherheitsverordnung auf Kälteanlagen

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1 DKV 2002, Magdeburg AA II.1, Sicherheitsfragen, Normung und Umrüstung Auswirkungen der auf Kälteanlagen Peter Wohlmuth TÜV Süddeutschland Bau und Betrieb

2 Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft vom Art. 138 (118a) Verbesserung der Arbeitsumwelt stellt Mindestanforderungen die nationale Gesetzgebung kann über die Mindestanforderungen hinausgehende Anforderungen stellen

3 EG-Richtlinie 95/63/EG über Mindestvorschriften für Sicherheit und Gesundheitsschutz bei Benutzung von Arbeitsmitteln durch Arbeitnehmer bei der Arbeit umgesetzt in nationales Recht durch das - Arbeitsschutzgesetz - Gerätesicherheitsgesetz

4 Arbeitsschutzgesetz Sozialgesetzbuch Arbeitsstätten VO GUV Arbeitsmittelbenutzungs VO... VO UVV... Betriebssicherheits VO

5 Gilt für Druckbehälteranlagen Füllanlagen Rohrleitungen für (leicht-, hoch-) entzündliche, ätzende und giftige Gase, Dämpfe und Flüssigkeiten die Druckgeräte im Sinne des Artikels 1 der DGR, mit Ausnahme der Druckgeräte nach Artikel 3 Abs. 3 sind oder beinhalten. Keine Ausnahme für Geräte Kategorie I + MD oder LVD

6 Befähigte Person ist, wer aufgrund seiner Berufsausbildung seiner Berufserfahrung und seiner zeitnahen beruflichen Tätigkeit über die erforderlichen Fachkenntnisse verfügt. Kein Nachweis der Sachkunde z.b. durch Prüfung (DVO) DIN EN wird nicht berücksichtigt

7 Der Arbeitgeber hat bei der Gefährdungsbeurteilung... die notwendigen Maßnahmen für die sichere Bereitstellung und Benutzung von Arbeitsmitteln zu ermitteln. Für Arbeitsmittel sind insbesondere Art, Umfang und Fristen erforderlicher Prüfungen zu ermitteln

8 Prüfung vor Inbetriebnahme Prüfung der überwachungsbedürftigen Anlage auf ihren ordnungsgemäßen Zustand hinsichtlich der Montage der Installation den Aufstellbedingungen der sicheren Funktion

9 Prüfung vor Inbetriebnahme Druckbehälter Fluid Gruppe 1 Druckbehälter Fluid Gruppe 2

10 Prüfung vor Inbetriebnahme PS * DN <= 2000 bar*dn PS * DN <= 2000 bar *DN Rohrleitung Fluid Gruppe 1 Rohrleitung ätzendes Fluid

11 Wiederkehrende Prüfungen Prüfung auf den ordnungsgemäßen Zustand der Anlage hinsichtlich des Betriebs Der Betreiber hat die Prüffristen der Gesamtanlage und der Anlagenteile auf der Grundlage einer sicherheitstechnischen Bewertung zu ermitteln. Der Betreiber hat die Prüffristen der zuständigen Behörde innerhalb von sechs Monaten nach Inbetriebnahme mitzuteilen unter Beifügung anlagenspezifischer Daten.

12 Wiederkehrende Prüfungen Die Prüfung besteht aus Ordnungsprüfung und technischer Prüfung - äußere Prüfung - innere Prüfung - Festigkeitsprüfung

13 Prüfung besonderer Druckgeräte Druckgeräte in Kälteanlagen und Wärmepumpenanlagen Bei Druckgeräten, die mit Kältemitteln in geschlossenem Kreislauf betrieben werden, müssen innere Prüfungen und Festigkeitsprüfung nur durchgeführt werden, wenn das Druckgerät zu Instandsetzungsarbeiten außer Betrieb genommen wird.

14 Prüffristen für Wiederkehrende Prüfungen Einstufung nach DGR Äußere Prüfung Innere Prüfung Festigkeitsprüfung Diagramm 1 Kat IV beheizte Druckbehälter 2 Jahre Entfällt für Kälteanlagen Entfällt für Kälteanlagen Diagramm 2 Kat III und IV beheizte Druckbehälter 2 Jahre Entfällt für Kälteanlagen Entfällt für Kälteanlagen Diagramm 6 Kat II und III und 5 Jahre Entfällt für Kälteanlagen Entfällt für Kälteanlagen PS*DN > 2000 Diagramm 7 (ätzend) Kat I und PS*DN > Jahre Entfällt für Kälteanlagen Entfällt für Kälteanlagen Kat II und III

15 Wiederkehrende Prüfungen Bei Druckgeräten, die nicht von der Tabelle erfasst werden, müssen die Prüffristen für äußere Prüfung, innere Prüfung und Festigkeitsprüfung auf Grund der Herstellerinformationen sowie der Erfahrung, Betriebsweise und Beschickungsgut festgelegt werden.

16 Wiederkehrende Prüfungen Die Prüffristen einer überwachungsbedürftigen Anlage bestimmen sich nach den längsten Prüffristen ihrer Anlagenteile. Da für die Druckbehälter keine Prüffristen für wiederkehrende Prüfungen festgelegt sind, sind auch an der Gesamtkälteanlage keine wiederkehrenden Prüfungen erforderlich.

17 Zusammenfassung Der Arbeitgeber hat bei der Gefährdungsbeurteilung die notwendigen Maßnahmen für die sichere Bereitstellung und Benutzung von Arbeitsmitteln zu ermitteln. In der Gefährdungsbeurteilung sind die Prüffristen für wiederkehrende Prüfungen festzulegen. Die Prüffristen dürfen die in der BSVO genannten Prüffristen nicht überschreiten. Innere Prüfung und Festigkeitsprüfung im Rahmen der wiederkehrenden Prüfung können bei Druckgeräten, die mit Kältemitteln in geschlossenem Kreislauf betrieben werden entfallen. Äußere Prüfungen sind nur an beheizten Druckbehältern durchzuführen. Die Prüffrist der Gesamtanlage richtet sich nach der längsten Prüffrist der Druckgeräte wiederkehrende Prüfungen der Gesamtkälteanlage entfallen

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