Grundlagen zum Modellvorhaben Demonstrationsbetriebe integrierter Pflanzenschutz im Hopfenanbau. Florian Weihrauch. Hopfenforschungszentrum Hüll

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1 Grundlagen zum Modellvorhaben Demonstrationsbetriebe integrierter Pflanzenschutz im Hopfenanbau Florian Weihrauch Hopfenforschungszentrum Hüll IHGC, Bad Gögging, 30. Juli 2015

2 Was bedeutet Integrierter Pflanzenschutz? Leitbild des praktischen Pflanzenschutzes Kombination von Verfahren, bei denen unter vorrangiger Berücksichtigung biologischer, biotechnischer, pflanzenzüchterischer sowie anbau- und kulturtechnischer Maßnahmen die Anwendung chemischer Pflanzenschutzmittel auf das notwendige Maß beschränkt wird Basisstrategie im Pflanzenschutz, etwa gleichzusetzen mit Guter fachlicher Praxis

3 Internationale Definition von IPM Integrated Pest Management = IPM Definition von IPM gemäß FAO:.careful consideration of all available pest control techniques and subsequent integration of appropriate measures that discourage the development of pest populations and keep pesticides and other interventions to levels that are economically justified and reduce or minimize risks to human health and the environment. IPM emphasizes the growth of a healthy crop with the least possible disruption to agro-ecosystems and encourages natural pest control mechanisms.

4 Gesetzliche Grundlagen I Gesetz zum Schutz der Kulturpflanzen (Pflanzenschutzgesetz, PflSchG) vom 6. Februar 2012, zuletzt geändert am 2. Dezember 2014 Abschnitt 2 Durchführung von Pflanzenschutzmaßnahmen 3, Gute fachliche Praxis und integrierter Pflanzenschutz (1) Pflanzenschutz darf nur nach guter fachlicher Praxis durchgeführt werden. 4, Aktionsplan zur nachhaltigen Anwendung von Pflanzenschutzmitteln

5 Gesetzliche Grundlagen II Basis der Gesetzgebung ist die Umsetzung folgender EU-Rechtsakte: Richtlinie 2009/128/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 21. Oktober 2009 Artikel 1 Mit dieser Richtlinie wird die Anwendung des integrierten Pflanzenschutzes sowie alternativer Methoden oder Verfahren wie nichtchemischer Alternativen zu Pestiziden gefördert. Artikel 4 Die Mitgliedstaaten erlassen nationale Aktionspläne

6 Gesetzliche Grundlagen III Am 10. April 2013 durch die Bundesregierung verabschiedet. Der Aktionsplan ist Teil der Umsetzung der Pflanzenschutz- Rahmenrichtlinie der Europäischen Union

7 Gesetzliche Grundlagen IV Integrierter Pflanzenschutz ist seit 2013 zwingender Bestandteil der Fortbildung zum Sachkundenachweis Pflanzenschutz!

8 Integrierter Pflanzenschutz I - Auswahl eines für die Kultur geeigneten Standortes - Sortenwahl: Idealerweise Sorten mit spezifischer Widerstandsfähigkeit gegenüber wichtigen Krankheiten und/oder Schädlingen - Sachgerechte Bodenbearbeitung - Verwendung von gesundem Saat- bzw. Pflanzgut - Ausgewogene Düngung Vorbeugende Maßnahmen!

9 Integrierter Pflanzenschutz II - Kulturtechnische Verfahren z.b. manuelles Entlauben der Reben im Frühjahr - Mechanische Maßnahmen z.b. Anbringen von Insektenleim-Barrieren gegen zuwandernde Spinnmilben www. onspecialtycrops.wordpress.com

10 Integrierter Pflanzenschutz III - Genaues Monitoring von Schadorganismen Exakte Ansprache des Schadorganismus, oft Verwechslungsgefahr! z.b. Markeule vs. andere Erdraupen, Thripse vs. Spinnmilben - Prognosemodelle über standardisierte Fallensysteme z.b. Peronospora-Prognose über Erfassung des Zoosporangienfluges - Prognosemodelle über Klimadaten z.b. Peronospora-Index im Anbaugebiet Elbe-Saale über Witterungsmodell

11 Integrierter Pflanzenschutz IV Biologischer Pflanzenschutz: Durch den Menschen gesteuerte Nutzung von Organismen einschließlich Viren und deren Leistungen zum Schutz von Pflanzen - Direkte Methoden Einsatz von Nützlingen: Prädatoren, Parasitoide, entomopathogene Pilze und Bakterien, Nematoden - Indirekte Methoden Roger Kreja in wikipedia.org Förderung von Nützlingen: z.b. Schaffung von Überwinterungsquartieren; gezielte Anlockung von Schädlingen oder Nützlingen über Botenstoffe; Einsatz von Pheromonen z.b. als Verwirrmethode

12 Befallsindex Integrierter Pflanzenschutz V - Ziel: Kontrolle eines Schadorganismus, nicht dessen völlige Auslöschung! Festlegung eines wirtschaftlich tolerierbaren Befallsniveaus (Schadschwelle) - Kontrollmaßnahmen erst ergreifen, wenn eine auf der Schadschwelle basierende Bekämpfungsschwelle erreicht ist z.b. Bekämpfungsschwellenmodell für Spinnmilben im Hopfen 2,50 2,00 1,50 1,00 Zeitraum für die 1. Bonitur Zeitraum für die 2. Bonitur Erntezeitraum Akarizidbehandlung sofort bzw. bald Akarizidbehandlung sofort 0,50 vorerst kein Akarizideinsatz, zweite Bonitur abwarten kein Akarizideinsatz 0, Tage vor der Ernte

13 Integrierter Pflanzenschutz VI - Gezielte chemische Pflanzenschutzmaßnahmen: Durchführung unter Beachtung entsprechender Bekämpfungsschwellen oder einschlägiger Prognoseverfahren

14 zu den Demonstrationsbetrieben

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