Stadt Wildau, Landkreis Dahme-Spreewald SCHALLTECHNISCHE UNTERSUCHUNG ZU DEM BEBAUUNGSPLAN QUARTIER WAGNERSTRASSE SÜDSEITE. Bericht Nr.

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1 acouplan Ingenieurbüro für Akustik, Schallschutz und Schwingungstechnik Stadt Wildau, Landkreis Dahme-Spreewald SCHALLTECHNISCHE UNTERSUCHUNG ZU DEM BEBAUUNGSPLAN QUARTIER WAGNERSTRASSE SÜDSEITE Bericht Nr. B2030_1 Auftraggeber: Stadt Wildau Karl-Marx-Str Wildau Bearbeitet von: Dr.-Ing. Ulrich Donner Oliver Ressel Berichtsdatum: Berichtsumfang: Insgesamt: 17 Seiten acouplan GmbH Ingenieurbüro für Akustik, Schallschutz und Schwingungstechnik Bundesallee Berlin fon: (030) fax: B2030_1_ docx

2 acouplan Bericht B2030_1 vom Seite 2/17 Inhaltverzeichnis Seite 1 SITUATION UND AUFGABENSTELLUNG 4 2 ZUSAMMENFASSUNG 4 3 IMMISSIONSORTE 6 4 SCHALLEMISSIONEN Parkplätze Verkehre auf den Parkplatz-Zufahrten Spielplatz 10 5 DURCHFÜHRUNG UND ERGEBNIS DER BERECHNUNGEN Grundlagen Berechnung 12 6 ERGEBNISSE Beurteilungspegel / Zufahrten und Parkplätze Beurteilungspegel / Spielplatz 16 7 QUELLENNACHWEIS 17

3 acouplan Bericht B2030_1 vom Seite 3/17 Tabellen Seite Tabelle 1 Immissionsorte mit schalltechnischen Orientierungswerten 6 Tabelle 2 Geräuschemissionen der Parkplätze 8 Tabelle 3 Emissionspegel der Parkplatz-Zufahrten 9 Tabelle 4 Terme der Ausbreitungsrechnung nach DIN ISO /V/ und VDI-Richtlinie 2714 /X/ 12 Tabelle 5 Prognostizierte Beurteilungspegel / Zufahrten u. Parkplätze / Tag 14 Tabelle 6 Prognostizierte Beurteilungspegel / Zufahrten u. Parkplätze / Nacht 15 Tabelle 7 Prognostizierte Beurteilungspegel / Spielplatz / Tag 16 Abbildungsverzeichnis Seite Abbildung 1 Lageplan mit Immissionsorten 7 Abbildung 2 Lageplan mit Schallquellen 11

4 acouplan Bericht B2030_1 vom Seite 4/17 1 SITUATION UND AUFGABENSTELLUNG In dem Quartier Wagnerstraße, Fichtestraße, Röntgenstraße und Schillerallee der Stadt Wildau, bestehend aus 3- und 4-geschossiger Wohnbebauung und Einfamilienhäusern ist im Innenbereich durch die Errichtung eines 3-geschossigen Wohngebäudes eine Wohnraumverdichtung geplant. Für eine 3-geschossige Bauweise mit geplanten Parkplätzen und einer neuen Spielplatz-Anlage /I/ sind die Geräuschbelastungen sowohl an der bestehenden Bebauung des Carrees als auch an der geplanten Bebauung zu untersuchen. Hierbei ist neben dem Verkehrslärm der bestehenden und geplanten Parkplätze und Zufahrten auch der vom geplanten Spielplatz ausgehende Lärm zu berücksichtigen. 2 ZUSAMMENFASSUNG Auf der Grundlage der prognostizierten Stellplatz- und Zufahrtsbewegungsdaten /IX/ und sinnvollen Abschätzung der Spielplatznutzung werden die Geräuschbelastungen an den Gebäuden des geplanten Wohnquartiers Quartier Wagnerstraße Südseite ermittelt. Die Geräuschbelastungen durch die Nutzungen der Zufahrten und Parkplätze an der Bestandsbebauung (IO 01 IO 07) werden durch die bereits derzeit genutzten Zufahrten und Parkplätze ( IST ) am stärksten belastet und die mögliche Bebauung im Geltungsbereich (IO 08 IO 11) wird durch die geplanten Zufahrten und Parkplätze ( Plan ) am stärksten belastet. Für die Wohnanlage Quartier Wagnerstraße Südseite ist eine Baunutzung als Allgemeines Wohngebiet /V/ vorgesehen. Die schalltechnischen Orientierungswerte der DIN /VI, VII/ für Allgemeine Wohngebiete bei durch Verkehrslärm verursachten Geräuschimmissionen lauten tags 55 db(a) nachts 45 db(a) Die prognostizierten Beurteilungspegel unterschreiten die Orientierungswerte in allen Fällen, vgl. Tabelle 5 und Tabelle 6. Es wurde festgestellt, das aufgrund der Spielplatznutzungen Geräuschimmissionen zu erwarten sind, welche den Orientierungswert der Bauleitplanung für Allgemeine Wohngebiete (WA) von 55 db sowohl an der bestehenden Bebauung (IO 01 IO 07) als auch an der möglichen Bebauung im Geltungsbereich (IO 08 IO 11) überschreiten werden. Die Lage des Spielplatzes innerhalb des bestehenden Bebauungscarrees ist aus schalltechnischer Sicht als sinnvoll einzustufen, da zu den umgebenden vorhandenen Bebauungen etwa gleich große Abstände vorliegen und keine bestehende Wohnbebauung besonders stark belastet wird. Abschirmende Einrichtungen (Lärmschutzwände oder wälle) oder eine gezielte Anordnung der Spielgeräte zum Schutz der Anwohner gegenüber den Geräuschemissionen des Kinderspielplatzes können hier wegen der großen Höhe und des großen Abstandes der Gebäude der umgebenden Bebauung nicht sinnvoll empfohlen werden und keinen maßgeblichen Einfluss hätten.

5 acouplan Bericht B2030_1 vom Seite 5/17 Grundsätzlich werden die Geräuschemissionen von Kinderspielplätzen, welche die Wohnumgebung ergänzen, als sozialadäquat eingestuft und sind im Regelfall nicht Gegenstand immissionsschutzrechtlicher Betrachtungen. Im Rahmen einer abgestimmten Bauleitplanung ist es dennoch sinnvoll, die zu erwartenden Geräuschimmissionen zu prognostizieren und zu bewerten. Zusammenfassend ist festzustellen, dass der geplante Spielplatz aus schalltechnischer Sicht sich sinnvoll in die zukünftige Bebauungssituation einpasst. Ulrich Donner Oliver Ressel

6 acouplan Bericht B2030_1 vom Seite 6/17 3 IMMISSIONSORTE Im Geltungsbereich des Bebauungsplanes /I/ ist ein 3-geschossiges Wohngebäude vorgesehen. Der Geltungsbereich ist eingebettet in ein Bebauungscarree aus 3- und 4-geschossiger Wohnbebauung und Einfamilienhäusern. Die Entwicklung des Geltungsbereiches erfolgt als Allgemeines Wohngebiet (WA) und die umliegenden Bereiche sind nach unserer gutachterlichen Bewertung ebenfalls als WA einzustufen. Für die umliegenden und neu geplanten Bebauungen werden repräsentativ die in der folgenden Tabelle angegebenen Immissionsorte betrachtet. Für diese Immissionsorte sind die höchsten Geräuschbelastungen durch die hier betrachteten Nutzungen zu erwarten. Ergänzend sind in dieser Tabelle auch die Orientierungswerte des Beiblattes 1 zur DIN /VI, VII/ zur Städtebaulichen Planung angegeben. Tabelle 1 Immissionsorte mit schalltechnischen Orientierungswerten Nr. Immissionsort / Höhe über Grund Gebietseinstufung Orientierungswert [db] Tag Nacht IO 01 Wagnerstr. 18 / 10.0 m WA IO 02 Wagnerstr. 17 / 10.0 m WA IO 03 Fichtestr. 87 / 7.5 m WA IO 04 Röntgenstr. 15 / 7.5 m WA IO 05 Röntgenstr. 17 / 7.5 m WA IO 06 Schillerallee 19 / 7.5 m WA IO 07 Wagnerstr. 18a / 5.0 m WA IO 08 im Geltungsbereich / 3.0 m WA IO 09 im Geltungsbereich / 3.0 m WA IO 10 im Geltungsbereich / 3.0 m WA IO 11 im Geltungsbereich / 3.0 m WA Die Lage dieser Immissionsorte ist der folgenden Abbildung 1 zu entnehmen.

7 acouplan Bericht B2030_1 vom Seite 7/17 IO 07 IO 01 IO 02 IO 06 IO 08 IO 09 IO 10 IO 11 IO 03 IO 05 IO m Abbildung 1 Lageplan mit Immissionsorten

8 acouplan Bericht B2030_1 vom Seite 8/17 4 SCHALLEMISSIONEN Im Geltungsbereich des Bebauungsplanes /I/ sind 3 Parkplätze für Stellplätze vorgesehen, die im Regelfall von PKWs genutzt werden. Im näheren Umfeld innerhalb des Bebauungscarrees, in welches der Geltungsbereich eingebettet ist, befinden sich weitere 2 Parkplätze für PKWs. Die Geräuschemissionen der Parkvorgänge auf diesen Parkplätzen sowie die Geräuschemissionen der Fahrvorgänge auf den innerhalb des Carrees gelegenen Zufahrten zu diesen Parkflächen sind zu berücksichtigen. Weiterhin ist im Geltungsbereich des Bebauungsplanes ein Spielplatz vorgesehen. Die von diesem Spielplatz ausgehenden Geräuschemissionen sind ebenfalls festzustellen. 4.1 Parkplätze Die Ermittlung der Geräuschemissionen der Parkplatznutzungen erfolgt auf der Grundlage der RLS-90 /II/. Die Häufigkeit der Befahrungen wird entsprechend den Angaben der Parkplatzlärmstudie /III/ für oberirdische Parkplätze bei Wohnanlagen abgeschätzt und die Anzahl der Stellplätze wurde mit den Planungsbeteiligten abgestimmt /IX/. Die Lage der berücksichtigten Parkplätze ist der Abbildung 2 zu entnehmen: Die Parkplätze P1 Plan, P2 Plan und P3 Plan entsprechen den Festsetzungen im Bebauungsplan. Entsprechend den Festsetzungen weisen die Parkplätze einen Mindestabstand von 3.0 m zu den Gebäuden auf. Die Lage und Stellplatzanzahl der Parkplätze P1 IST und P2 IST wurden im Rahmen einer Ortsbegehung gutachterlich aufgenommen /VIII/. Die Schall-Leistungen LWA und die maßgeblichen Parameter der Parkplatznutzungen sind in der folgenden Tabelle zusammengestellt: Tabelle 2 Geräuschemissionen der Parkplätze Parkplatzbezeichnung LWA Anzahl Stellplätze Anzahl Beweg. / Stellplatz / h Zuschlag für Parkplatztyp D P [db(a)] [db] Tag Nacht Tag Nacht P1 Plan P2 Plan P3 Plan P1 IST P2 IST

9 acouplan Bericht B2030_1 vom Seite 9/ Verkehre auf den Parkplatz-Zufahrten Die Ermittlung der Geräuschemissionen des Zufahrtverkehrs erfolgt auf der Grundlage der RLS-90 /II/. Die Häufigkeit der Befahrungen der Zufahrten zu den verschiedenen Parkplätzen ergibt sich aus der Häufigkeit der Parkplatznutzungen. Die Lage der berücksichtigten Zufahrten ist der Abbildung 2 zu entnehmen. Die Emissionspegel Lm,E und die maßgeblichen Parameter der Zufahrten sind in der folgenden Tabelle zusammengestellt: Tabelle 3 Emissionspegel der Parkplatz-Zufahrten Zufahrt-Bezeichnung L m,e maßgebende Verkehrsstärke Lkw-Anteil zul. Geschwindigkeit* Oberfl. der Straße D StrO Steig. [db(a)] M [Kfz/h] p [%] [km/h] [db] [%] Tag Nacht Tag Nacht Tag Nacht Pkw Lkw Zufahrt zu P1 Plan Zufahrt zu P2 Plan Zufahrt zu P3 Plan Zufahrt zu P1 IST Zufahrt zu P2 IST

10 acouplan Bericht B2030_1 vom Seite 10/ Spielplatz Die Nutzung des Kinderspielplatzes (nicht Bolzplatz für ältere Jugendliche) erfolgt ausschließlich während der Tagzeit (06:00 22:00 Uhr). Die Geräuschemissionen von Kinderspielplätzen variieren im tageszeitlichen Ablauf stark und sind von der Anzahl der spielenden Kinder und deren Spielverhalten abhängig. Im Wesentlichen werden die Geräuschemissionen durch das Schreien spielender Kinder bestimmt. Die Nutzungsgeräusche der Spielgeräte können im Verhältnis zu dem Schreien der Kinder vernachlässigt werden. Der Pegel LWA der gesamten vom Spielplatz emittierten Schallleistung (inkl. Impulszuschlag) kann im Sinne der Ausführungen einer Untersuchung des Bundesinstitutes für Sportwissenschaft /IV/ aus der Anzahl der gleichzeitig schreienden Kinder nk wie folgt prognostiziert werden: LWA = lg(nk) [db] Entsprechend einer sinnvollen Abschätzung wird hier angenommen, dass der Spielplatz täglich während der Tageszeit (06 22 Uhr) 5 Stunden genutzt wird und während dieser Zeit dauerhaft 3 schreiende Kinder auf dem Spielplatz anwesend sind. Damit ergibt sich ein Schallleistungspegel von: LWA = 99.1 db Der Spielplatz wird bei der Ausbreitungsrechnung als Flächenschallquelle mit einer Höhe von 0.5 m über Grund berücksichtigt, vgl. Abbildung 2.

11 acouplan Bericht B2030_1 vom Seite 11/17 Zufahrt zu P1 Plan P1 Plan Zufahrt zu P2 Plan P2 Plan Zufahrt zu P3 Plan Spielplatz P1 IST P3 Plan P2 IST Zufahrt zu P1 IST Zufahrt zu P2 IST 20 m Abbildung 2 Lageplan mit Schallquellen

12 acouplan Bericht B2030_1 vom Seite 12/17 5 DURCHFÜHRUNG UND ERGEBNIS DER BERECHNUNGEN 5.1 Grundlagen Zur Berechnung der Schallimmissionen wird das EDV-Programm CADNA/A, Version 4.5, eingesetzt. Es berücksichtigt die entsprechenden Regelwerke wie z.b. RLS- 90 /II/. Die Ausbreitungsberechnungen erfolgen für die Parkplatz- und die Zufahrtnutzungen nach RLS-90 /II/; die Ausbreitungsberechnungen für die von dem Spielplatz ausgehenden Geräuschemissionen erfolgen nach DIN ISO /V/. Unter Berücksichtigung der Pegelminderungen über den Abstand und durch Abschirmung sowie der Pegelzunahme durch Reflexionen an Gebäudeflächen werden an den Immissionsorten die Beurteilungspegel bestimmt. Das verwendete Programm unterteilt die Linien- und Flächenschallquellen in Teilschallquellen, deren Abmessungen so klein sind, dass sie für die Berechnungen als Punktschallquellen betrachtet werden können. Bei den Berechnungen für einzelne Immissionsorte werden die ersten drei Reflexionen an reflektierenden Wänden und Fassaden mit einem Reflexionsverlust von 1 db in die Berechnungen einbezogen; lediglich die Reflexion an der Fassade, für welche die Geräuschimmission bestimmt wird, bleibt unberücksichtigt. 5.2 Berechnung Der äquivalente A-bewertete Dauerschallpegel bei Mitwind LAT(DW) jeder Teilschallquelle am Immissionspunkt wird berechnet nach: mit LAT(DW) = (LWA+Dc) - (Adiv + Aatm + Agr + Abar + Amisc) (1) Dc = DI+DΩ. (2) In der folgenden Tabelle sind die Terme der vorstehenden Gleichungen erläutert: Tabelle 4 Terme der Ausbreitungsrechnung nach DIN ISO /V/ und VDI-Richtlinie 2714 /X/ Term frequenzabhängig Bemerkung LWA + A-bewerteter Schalleistungspegel der abgestrahlten Schallleistung DC + Richtwirkungskorrektur Adiv - Dämpfung aufgrund geometrischer Ausbreitung Aatm + Dämpfung aufgrund von Luftabsorption Agr + Dämpfung aufgrund des Bodeneffektes. Die frequenzabhängige Berechnung erfolgt nur für Schallquellen, die reine Töne emittieren. Dies trifft hier für keine der Quellen zu. Abar + Dämpfung aufgrund von Abschirmung Amisc + Dämpfung aufgrund verschiedener anderer Effekte (Bewuchs, Industriegelände oder bebautes Gelände)

13 acouplan Bericht B2030_1 vom Seite 13/17 Term frequenzabhängig DI + Richtwirkungsmaß Bemerkung DΩ - Raumwinkelmaß Die DΩ-Werte beziehen sich auf die gleichnamigen Werte der DIN ISO , reduziert um 3 db. Die Bodenreflexionen der Quelle wird durch den Terme Agr berücksichtigt. Da nur die A-bewerteten Schalleistungspegel der Schallquellen vorliegen, werden gemäß DIN ISO /V/, Abschnitt 1, die Dämpfungswerte der Schallausbreitung bei 500 Hz verwendet. Der Teilbeurteilungspegel Lr,i jeder Teilschallquelle i am Immissionspunkt wird berechnet nach: Cmet KT KI DT Lr,i = LAT(DW) - Cmet + KT + KI + DT (3) : meteorologische Korrektur gemäß DIN ISO /V/ : Zuschlag für Ton- und Informationshaltigkeit : Zuschlag für Impulshaltigkeit : Zeitkorrektur für Dauer der Einwirkungszeit sowie zusätzlich anteiliger Zuschlag für Geräuscheinwirkungen während der Ruhezeiten Aufgrund der geringen Abstände der Schallquellen zu den nächstgelegenen maßgeblichen Immissionsorten wird hier ein Cmet = 0 db berücksichtigt. Bei den hier betrachteten Nutzungen werden keine auffälligen Einzeltöne emittiert. Für die Immissionsprognose-Berechnungen wird daher kein Zuschlag für Ton- und Informationshaltigkeit (KT = 0 db) berücksichtigt. Der Impulszuschlag KI ist bereits in den Schalleistungen der Quellen enthalten. Der Beurteilungspegel Lr am Immissionspunkt wird durch energetische Addition aller Teilbeurteilungspegel Lr,i von i=1...n Teilschallquellen berechnet: L r N Lr i = 10 lg[ , ] (4) i= 1

14 acouplan Bericht B2030_1 vom Seite 14/17 6 ERGEBNISSE Auf der Grundlage der in Kapitel 4 dargelegten Angaben zu den Einwirkzeiten und den Schalleistungen der Geräuschquellen werden für die Immissionsorte die Prognose-Beurteilungspegel berechnet. 6.1 Beurteilungspegel / Zufahrten und Parkplätze Die prognostizierten Beurteilungspegel für die Tag- und für die Nachtzeit sind in den beiden folgenden Tabellen zusammengestellt und den Orientierungswerten der Bauleitplanung /VI, VII/ gegenübergestellt: Tabelle 5 Prognostizierte Beurteilungspegel / Zufahrten u. Parkplätze / Tag Nr. Immissionsort Prognose-Beurteilungspegel L r [db] IST Plan Gesamt Orientierungswert [db] IO 01 Wagnerstr IO 02 Wagnerstr IO 03 Fichtestr IO 04 Röntgenstr IO 05 Röntgenstr IO 06 Schillerallee IO 07 Wagnerstr. 18a IO 08 im Geltungsbereich IO 09 im Geltungsbereich IO 10 im Geltungsbereich IO 11 im Geltungsbereich

15 acouplan Bericht B2030_1 vom Seite 15/17 Tabelle 6 Prognostizierte Beurteilungspegel / Zufahrten u. Parkplätze / Nacht Nr. Immissionsort Prognose-Beurteilungspegel L r [db] IST Plan Gesamt Orientierungswert IO 01 Wagnerstr IO 02 Wagnerstr IO 03 Fichtestr IO 04 Röntgenstr IO 05 Röntgenstr IO 06 Schillerallee IO 07 Wagnerstr. 18a IO 08 im Geltungsbereich IO 09 im Geltungsbereich IO 10 im Geltungsbereich IO 11 im Geltungsbereich Die prognostizierten Beurteilungspegel unterschreiten die Orientierungswerte in allen Fällen. Festzustellen ist, dass die Geräuschbelastungen durch die Nutzungen der Zufahrten und Parkplätze an der Bestandsbebauung (IO 01 IO 07) durch die bereits derzeit genutzten Zufahrten und Parkplätze ( IST ) am stärksten belastet werden und die mögliche Bebauung im Geltungsbereich (IO 08 IO 11) durch die geplanten Zufahrten und Parkplätze ( Plan ) am stärksten belastet werden.

16 acouplan Bericht B2030_1 vom Seite 16/ Beurteilungspegel / Spielplatz Die prognostizierten Beurteilungspegel sind in der folgenden Tabelle zusammengestellt und den Orientierungswerten für die Bauleitplanung /VI, VII/ gegenübergestellt: Tabelle 7 Prognostizierte Beurteilungspegel / Spielplatz / Tag Nr. Immissionsort Prognose-Beurteilungspegel L r [db] Orientierungswert [db] IO 01 Wagnerstr IO 02 Wagnerstr IO 03 Fichtestr IO 04 Röntgenstr IO 05 Röntgenstr IO 06 Schillerallee IO 07 Wagnerstr. 18a IO 08 im Geltungsbereich IO 09 im Geltungsbereich IO 10 im Geltungsbereich IO 11 im Geltungsbereich Dieser Tabelle ist zu entnehmen, dass aufgrund der Spielplatznutzungen Geräuschimmissionen zu erwarten sind, welche den Orientierungswert der Bauleitplanung für Allgemeine Wohngebiete (WA) von 55 db sowohl an der bestehenden Bebauung (IO 01 IO 07) als auch an der möglichen Bebauung im Geltungsbereich (IO 08 IO 11) überschreiten werden. Die Lage des Spielplatzes innerhalb des bestehenden Bebauungscarrees ist aus schalltechnischer Sicht als sinnvoll einzustufen, da zu den umgebenden vorhandenen Bebauungen etwa gleich große Abstände vorliegen und keine bestehende Wohnbebauung besonders stark belastet wird. Abschirmende Einrichtungen (Lärmschutzwände oder wälle) zum Schutz der Anwohner gegenüber den Geräuschemissionen des Kinderspielplatzes können hier wegen der großen Höhe der umgebenden Bebauung nicht sinnvoll empfohlen werden. Eine gezielte Anordnung der Spielgeräte auf dem Spielplatzbereich ist wegen der großen Abstände zu den Immissionsorten nicht erforderlich, da dies für die zu erwartenden Geräuschimmissionen im Anwohnerbereich keinen maßgeblichen Einfluss hätte. Grundsätzlich werden die Geräuschemissionen von Kinderspielplätzen, welche die Wohnumgebung ergänzen, als sozialadäquat eingestuft und sind im Regelfall nicht Gegenstand immissionsschutzrechtlicher Betrachtungen. Im Rahmen einer abgestimmten Bauleitplanung ist es dennoch sinnvoll, die zu erwar-

17 acouplan Bericht B2030_1 vom Seite 17/17 tenden Geräuschimmissionen zu prognostizieren und zu bewerten. Zusammenfassend ist festzustellen, dass der geplante Spielplatz aus schalltechnischer Sicht sich sinnvoll in die zukünftige Bebauungssituation einpasst. 7 QUELLENNACHWEIS /I/ /II/ /III/ /IV/ /V/ /VI/ /VII/ /VIII/ /IX/ Bebauungsplan Quartier Wagnerstraße Südseite, Wildau, Landkreis Dahme-Spreewald, C. Bley Arch. f. Stadtplanung, Entwurf vom Richtlinien für den Lärmschutz an Straßen, RLS-90, des Bundesministers für Verkehr, Ausgabe 1990 Parkplatzlärmstudie, Empfehlungen zur Berechnung von Schallemissionen aus Parkplätzen, Autohöfen und Omnibushöfen sowie von Parkhäusern und Tiefgaragen, Schriftenreihe des Bayerischen Landesamtes für Umweltschutz, 6.Auflage, August 2007 Geräuschentwicklung von Sportanlagen und deren Quantifizierung für immissionsschutztechnische Prognosen, Bericht B2/94 der Schriftenreihe Sportanlagen und Sportgeräte, Bundesinstitut für Sportwissenschaft, ISDN DIN ISO , Dämpfung des Schalls während der Schallausbreitung im Freien Entwurf Ausgabe September 1997 DIN , Schallschutz im Städtebau, Teil 1: Grundlagen und Hinweise für die Planung, Juli 2002 Beiblatt 1 zu DIN 18005, Teil 1 Schallschutz im Städtebau - Berechnungsverfahren, Schalltechnische Orientierungswerte für die städtebauliche Planung, Mai 1987 Ortstermin mit gutachterlicher Aufnahme der Situation, Dr. Ulrich Donner am Abstimmung zur Lage und Anzahl der PKW-Außenstellplätze, Telefonat Frau Bley und Herr Dr. Donner am /X/ VDI-Richtlinie 2714 Schallausbreitung im Freien, Januar 1988

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