Richtlinien für die Kindertagespflege in Düsseldorf. JHA am
|
|
- Karin Michel
- vor 6 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 Richtlinien für die tagespflege in Düsseldorf JHA am Auftrag aus der Sitzung des JHA am Erstellung von Richtlinien für den Bereich der tagespflege 2 1
2 Die Richtlinien wurden erstellt unter Hinzuziehung des: Handbuch der tagespflege des BMFSFJ Positionspapier des Deutschen Vereins zu den aktuellen Entwicklungen in der tagespflege 3 Entwicklung der Fallzahlen Dez 2010 Dez 2011 Dez 2012 Dez 2013 Dez 2014 Juli 2015 vermittelte davon U3 4 2
3 Berechnung und Zahlbarmachung der Geldleistung In der Kommentierung zur aktuellen Gesetzeslage heißt es: Der Betrag zur Anerkennung der Förderleistung ist leistungsgerecht und der der Sachkosten ist angemessen auszugestalten. 5 Düsseldorfer Modell Die Geldleistungen werden gezahlt: nach Geldleistungstabelle (Fünfer-Stunden-Schritte), vorrangig für die Betreuung in der Wohnung der Tagespflegeperson max. 990 EUR pro Kind pro Monat zuzügl. anteilige Sozialversicherung oder als Pauschale (nach KiBiz T2-Gruppe, 35 Std. Stand Juli 2014), vorrangig für die Tagespflege in angemieteten Räumen und Großtagespflege max ,02 EUR pro Kind pro Monat zuzügl. anteilige Sozialversicherung Mietzuschuss für die Betreuung in angemieteten Räumen bei mind. 5 n in der Betreuung und Erfüllung der Q-Kriterien für die Ausstattung der Räume Flexibilisierungsklausel in angemieteten Räumen: Gewährung der vollen Pauschale für 2 Plätze in der Großtagespflege und 1 Platz in der Tagespflege ohne Rücksicht auf die Belegung (mind. aber 20 Std./Woche) 6 3
4 Die Geldleistung setzt sich zusammen aus: 1. Erstattung der angemessenen Kosten für den Sachaufwand 2. Anerkennung der Förderleistung 3. Hälftige Erstattung für eine angemessene und nachgewiesene Alterssicherung 4. Hälftige Erstattung für eine angemessene und nachgewiesene Kranken- und Pflegeversicherung 5. Erstattung nachgewiesener Beträge zur Unfallversicherung 7 Berechnung und Zahlbarmachung der Geldleistung Düsseldorfer Modell: Betreuungsstunden Förderleistung Sachkosten insgesamt 5 10 WStd. 145,00 EUR 75,00 EUR 220,00 EUR bis 15 WStd. 217,50 EUR EUR EUR bis 20 WStd. 290,00 EUR 150,00 EUR 440,00 EUR bis 25 WStd. 362,50 EUR 187,50 EUR 550,00 EUR bis 30 WStd. 435,00 EUR 225,00 EUR 660,00 EUR bis 35 WStd. 507,50 EUR 262,50 EUR 770,00 EUR bis 40 WStd. 580,00 EUR 300,00 EUR 880,00 EUR bis 45 WStd. 652,50 EUR 337,50 EUR 990,00 EUR Qualifizierung 80 UStd. (päd. Fachkraft) u. Qualifizierung 160 UStd. (keine päd. Fachkraft) in Verbindung mit 5 Jahren Tätigkeit in Qualifizierungsstufe 2 und nachgewiesenen 50 UStd. Fortbildung 8 4
5 Düsseldorfer Geldleistungsstruktur Mietzuschuss in angemieteten Räumen Betreuung eines Kindes mit erhöhtem Förderbedarf Eingewöhnungs -zeit Übernachtungs- Pauschale / Wochenende Pauschale/Geldleistungen entsprechend der Betreuungsstunden und Qualifikation der TPP Erstattung der Qualifizierungskosten Fahrtkosten Betreuung zu ergänzenden Zeiten (Anschlussbetreuung) Fehlzeiten- Übernahme Urlaub / Krankheit 9 Durchschnittlicher, gewichteter Stundensatz je Kind Sachaufwand und Förderleistung Vergleich zur Follow-up-Studie Geldleistung (Sell, 04/2014) 160 Std. DJI-Curriculum Erz./ päd. Fachkraft Anteil tagespflege an u3- Betreuung NRW (Durchschnitt) 4,10 5,01 21,80% Geldleistung 4,62 5,08 Düsseldorf Pauschale* 5,47 5,93 Ziel: 25% Berechnungsfaktor: 4,33 *Die Sachkosten sind bei der Pauschale höher, die Förderleistung ist bei beiden Finanzierungsmodellen gleich Für angemietete Räume wird zusätzlich ein Mietzuschuss gezahlt. 10 5
6 Fortbildungsmöglichkeiten in der tagespflege Während der Tätigkeit als Tagespflegeperson, ist diese zur Teilnahme an Fortbildungen verpflichtet. Zur Verlängerung der Pflegeerlaubnis (nach fünf Jahren) sind 50 UStd. anerkannte Fortbildungen nachzuweisen. Verpflichtend sind: - Erste Hilfe Auffrischungskurs (alle 2 Jahre) (Kostenübernahme von der Unfallkasse NRW) - Fortbildung zum schutz (Kostenübernahme durch JA) 11 Status in der tagespflege Tagespflegestellen Pflege- Erlaubnis für 1 Kind (8)* 5 (9)** 9*** Insgesamt im Verfahren Tagespflege (1. Juli 2015) Insgesamt ** 5 gleichzeitig, bis zu 8 Verträge, 1 Tagespflegeperson ** 5 gleichzeitig, bis zu 9 Verträge, 2 Tagespflegepersonen (Zusammenschluss) *** Großtagespflegeff 68 Großtagespflegestellen = max. 612 Plätze 87 Tagespflegestellen in angemieteten Räumen = max. 435 Plätze Rest: Tagespflege in der eigenen Wohnung Tagespflege im Haushalt der Eltern (frauen, familiennahe Tagespflege) 12 6
7 Städtevergleich (Ergebnis einer Abfrage) Stadt Anzahl der TP-Personen Anzahl der TP-Stellen davon GTP Betreuungen im Haushalt der Eltern oder familiennah unter 3 Jahre 3 bis < 6 Jahre Schulkinder bis 14 Jahre Gesamt Bielefeld (78,72 %) Bonn (77,41 %) Duisburg (70,85 %) Düsseldorf (80,60 %) Essen 554 k.a (81,99 %) Hagen (71,72 %) Krefeld 186 k.a (79,55 %) Münster (91,25 %) Dresden (99,10%) Chemnitz (100 %) *) Stichtagserhebung, Wechsel der Dreijährigen zum in die Kita noch nicht berücksichtigt /Plätze in TP 13 in Tagespflege (Stand: ) Verteilung auf die Betreuungszeiten/Woche Betreuungsstunden Anzahl der gesamt Anzahl der im Alter von 6 bis unter 10 Jahre Anzahl der Im Alter von 10 bis 14 Jahre Keine Landespauschale 5 bis 10 bis 15 bis 20 bis 25 bis 30 bis 35 bis 40 bis 45 > 45* Gesamt Das Land zahlt dem Jugendamt für jedes Kind bis zum Schuleintritt in der tagespflege einen jährlichen Zuschuss in Höhe von 758 Euro, sofern das Kind mind. 15 Std. / Woche und länger als drei Monate betreut wird, d.h. die Finanzierung von fast 20 % der Betreuungen erfolgt ausschließlich aus kommunalen Mitteln. 14 7
8 Leistungsdaten (aus K-IRP) Förderung in Tagespflege Ist 2011 Ist 2012 Ist 2013** Ist 2014 Aufwand insgesamt Ertrag insgesamt Kommunaler Anteil vermittelte insgesamt* * Mittelwert aus 4 Quartalen **Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz für alle ab dem vollendeten ersten Lebensjahr ab Veränderungen im Verfahren ab nur für Neufälle / für Altfälle gilt der Besitzstand Anpassung der kommunalen Förderung an die Bedingungen des Landeszuschusses Keine kommunale Förderung in der Tagespflege bei einer Betreuung von unter 15 Std./Woche (ausgenommen Anschlussbetreuungen) Begrenzung der Förderleistung in der Tagespflege auch auf max. 45 Std./Woche Abbau der Schulkindbetreuung in der tagespflege Gewährung des kommunalen Investitionskostenzuschusses nur noch für Tagespflegestellen ab 5 Plätze in anderen geeigneten Räumen bei einer positiven Bedarfseinschätzung. 16 8
9 Danke für Ihre Aufmerksamkeit 17 9
Ausblick zur Kinderbetreuung 2017/2018. Pressekonferenz am
Ausblick zur Kinderbetreuung 2017/2018 Pressekonferenz am 20.02.2017 Ausbau des Betreuungsangebotes für Kinder unter 3 Jahren Ausbau des Betreuungsangebotes für Kinder ab 3 Jahren Betreuungsangebote für
MehrSatzung zur Förderung der Kindertagespflege im Kreis Steinburg
Satzung zur Förderung der Kindertagespflege im Kreis Steinburg Aufgrund des 4 Kreisordnung für Schleswig-Holstein (KrO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 28.02.2003 ( GVOBl.Schl.-H. S.94 ), zuletzt
MehrÜbersicht über die bundesweite Ausgestaltung der laufenden Geldleistung in der Kindertagespflege
Übersicht über die bundesweite Ausgestaltung der laufenden Geldleistung in der Kindertagespflege Laufende Geldleistung an Tagespflegeperson im bundesweiten Vergleich Baden- Württemberg 3,90 Euro (inklusive
Mehr1 Zielgruppe. 2 Verfahren
Richtlinien zur Ausgestaltung der Kindertagespflege gem. 22 ff. Sozialgesetzbuch VIII (SGB VIII) und dem Gesetz zur frühen Bildung und Förderung von Kindern (Kinderbildungsgesetz KiBiz) vom 06.05.2008
MehrSenatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft. Änderungen der Ausführungsvorschrift zur Kindertagespflege in Berlin
Senatsverwaltung für Bildung, und Wissenschaft Änderungen der Ausführungsvorschrift zur Kindertagespflege in Berlin Vom 21. Dezember 2010 geändert am 01.08.2013, ABl. (Nr. 36/2013), S. 1695 zuletzt geändert
MehrRichtlinien. zur Kindertagespflege. im Landkreis Peine
Richtlinien zur Kindertagespflege im Landkreis Peine Stand: 01.07. 2010 1 Präambel: Mit dieser Richtlinie wird der Weg bereitet, Kindertagespflege als gleichrangiges Angebot neben der Betreuung und Förderung
MehrAuf Antrag der Sorgeberechtigten wird die Voraussetzung auf Inanspruchnahme von Tagespflege durch den Fachbereich Jugend geprüft und beschieden.
Ausführungsrichtlinie über die Förderung von Kindern in Tagespflege nach der Satzung des Landkreises Gifhorn im Landkreis Gifhorn in der zur Zeit gültigen Fassung Präambel Die Verbesserung der Familienfreundlichkeit
MehrBetreuungszeit täglich in Stunden Betreuungszeit Betreuungszeit pro Woche in Stunden Kostenbeitrag mtl. =2 Std. 10 Std. 100,00 >2-3 Std. >10-15 Std. 120,00 >3-4 Std. >15-20 Std. 140,00 >4-5 Std. >20-25
MehrRechtliche Grundlagen der Kindertagespflege
Rechtliche Grundlagen der Kindertagespflege 22 SGB VIII Grundsätze der Förderung (1) Tageseinrichtungen sind Einrichtungen, in denen sich Kinder für einen Teil des Tages oder ganztägig aufhalten und in
MehrJugend. Kindertagespflege in Berlin. Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft
Senatsverwaltung für Bildung, und Wissenschaft Kindertagespflege in Berlin Rechtliche Rahmenbedingungen, Finanzierung und Besonderheiten Rechtliche Grundlagen in Berlin KitaFöG - Kindertagesförderungsgesetz
MehrSatzung des Landkreises Goslar für die öffentlich finanzierte Kindertagespflege
Fachdienst allgemeine Jugendhilfe/Jugendförderung Wirtschaftliche Jugendhilfe Satzung des Landkreises Goslar für die öffentlich finanzierte Kindertagespflege Aufgrund des 10 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes
MehrWir sagen es reicht! Unterschriftenaktion der Kindertagespflegepersonen
Unterschriftenaktion der Kindertagespflegepersonen Wir sagen es reicht! Wir fordern eine leistungsgerechte Vergütung, deutschlandweite gleiche Bedingungen und die Anerkennung als Berufsbild! 1. Die Kindertagespflege
MehrAnlage II Richtlinie zur Förderung der Kindertagespflege
Anlage II Richtlinie zur Förderung der Kindertagespflege zur Richtlinie des Kreises Plön zur Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen und Kindertagespflege 1. Gesetzliche Grundlagen und Auftrag Die
MehrRichtlinie des Jugendamtes im Fachbereich Bildung, Jugend und Familie der Stadt Sundern zur Förderung der Kindertagespflege
Richtlinie des Jugendamtes im Fachbereich Bildung, Jugend und Familie der Stadt Sundern zur Förderung der Kindertagespflege I. Rechtliche Grundlagen und Auftrag der Kindertagespflege Sozialgesetzbuch Achtes
MehrBeschluss der Stadtverordnetenversammlung vom (M 257)
DER MAGISTRAT Frankfurt am Main, 04.09.2009 Eingang Amt 01: 07.09.09,11.00 Uhr Dezernat: II M 179 Vortrag des Magistrats an die Stadtverordnetenversammlung B - Bm Jutta Ebeling SG H Betreff Ausbau der
MehrRichtlinien. über die Förderung von Kindern in der. Kindertagespflege gemäß 23 SGB VIII. Kreisjugendamt Soest
Richtlinien über die Förderung von Kindern in der Kindertagespflege gemäß 23 SGB VIII Kreisjugendamt Soest Kreis Soest Jugend, Schule und Gesundheit Jugend und Familie Verwaltungsleistung und Organisation
MehrI. Definition. Die Betreuung eines Kindes im Rahmen der Kindertagespflege ist auf mindestens drei Monate angelegt, begründete Ausnahmen sind möglich.
Richtlinien der Stadt Lippstadt über die Förderung von Kindern in der Kindertagespflege gemäß 23 Sozialgesetzbuch VIII - Kinder- und Jugendhilfegesetz i. V. mit 4 Kinderbildungsgesetz (KiBiz) I. Definition
MehrPerspektiven der. - Überlegungen des für die Kindertagespflege zuständigen Fachbereiches der SenBWF -
Perspektiven der Kindertagespflege in Berlin - Überlegungen des für die Kindertagespflege zuständigen Fachbereiches der SenBWF - Dr. Rautenberg - III B 1 - Vortrag zur Fachveranstaltung Impulse für die
MehrInklusive Kindertagespflege
Mechthild Böll Modellprojekte des Landschaftsverbandes Rheinland Der Kölner Weg Die Wirkung auf NRW wir für schule e.v. Beratung Hilfen Prävention für Kinder und Familien Beratung Beratungszentrum wir
MehrVergütung in der Kindertagespflege
4.Dezember 2015 Inge Losch-Engler Auf dem Weg zu einer Empfehlung des Bundesverbandes 4.Dezember 2015 Inge Losch-Engler Seite 2 Prozessbeschreibung - Steuerungsgruppe - Expertengespräche - Zwischenstandbericht
MehrRichtlinien. der Stadt Sankt Augustin, Fachbereich Kinder, Jugend und Schule, zur Förderung von Kindern in Kindertagespflege gemäß 23, 24 SGB VIII
Richtlinien der Stadt Sankt Augustin, Fachbereich Kinder, Jugend und Schule, zur Förderung von Kindern in Kindertagespflege gemäß 23, 24 SGB VIII I N H A L T S V E R Z E I C H N I S : Seite: Allgemeines...
MehrStadt Werdohl. Richtlinien zur Förderung von Kindern in Tagespflege. gemäß Sozialgesetzbuch (SGB) VIII Kinder- und Jugendhilfegesetz (KJHG)
Stadt Werdohl Richtlinien zur Förderung von Kindern in Tagespflege gemäß 22-24 Sozialgesetzbuch (SGB) VIII Kinder- und Jugendhilfegesetz (KJHG) 1 Rechtliche Grundlage der Kindertagespflege (1) Grundlage
MehrSatzung des Landkreises Verden über die Förderung der Kindertagespflege und die Erhebung von Kostenbeiträgen für die Kindertagespflege
Satzung des Landkreises Verden über die Förderung der Kindertagespflege und die Erhebung von Kostenbeiträgen für die Kindertagespflege Aufgrund des 10 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes
MehrRichtlinie über die Förderung von Kindern in Kindertagespflege in der Hansestadt Lübeck
Richtlinie über die Förderung von Kindern in Kindertagespflege in der Hansestadt Lübeck 1. Gesetzliche Rahmenbedingungen und Auftrag der Kindertagespflege Der gesetzliche Auftrag der Kindertagespflege
MehrBekanntmachung. 1 - Kindertagespflege
Bekanntmachung des Landkreises Rotenburg (Wümme) Veröffentlicht am 31.12.2013 Satzung über die Förderung von Kindern in Kindertagespflege und die Erhebung von Kostenbeiträgen für die Kindertagespflege
MehrAusbau der Kindertagespflege zu einer qualifizierten Angebotsform der Tagesbetreuung vorrangig für Kinder unter drei Jahren in Frankfurt am Main
DER MAGISTRAT Frankfurt am Main, 23.11.2007 Eingang Amt 01: 26.11.07,11.55 Uhr Dezernat: II M 257 Vortrag des Magistrats an die Stadtverordnetenversammlung B - Bm Jutta Ebeling SG H Betreff Ausbau der
MehrSATZUNG. zur Förderung der Kindertagespflege mit Erhebung von Kostenbeiträgen im Kreis Bergstraße
JUGENDAMT FACHBEREICH BILDUNG, BETREUUNG UND ERZIEHUNG FACHDIENST KINDERTAGESPFLEGE SATZUNG zur Förderung der Kindertagespflege mit Erhebung von Kostenbeiträgen im Kreis Bergstraße Aufgrund des 5 HKO in
MehrRichtlinien. über die Förderung von Kindern in der Kindertagespflege gemäß 23 SGB VIII. Kreisjugendamt Soest
Richtlinien über die Förderung von Kindern in der Kindertagespflege gemäß 23 SGB VIII Kreisjugendamt Soest Richtlinien des Jugendamtes des Kreises Soest über die Förderung von Kindern in der Kindertagespflege
MehrKindertagespflege (KTP)
Kindertagespflege (KTP) Eine Übersicht Dezember 2014 1 Übersicht 1. Ziele und mögliche Formen 2. Gesetzliche Rahmenbedingungen 3. Pflegeerlaubnis und Qualifizierung 4. Finanzierungsmöglichkeiten 5. Aufgaben
MehrSatzung des Rhein-Hunsrück-Kreises über Qualifizierung, Leistungen und Kostenbeiträge in der Kindertagespflege vom
Satzung des Rhein-Hunsrück-Kreises über Qualifizierung, Leistungen und Kostenbeiträge in der Kindertagespflege vom 09.12.2013 Der Kreistag hat aufgrund des 17 der Landkreisordnung für Rheinland-Pfalz in
MehrBundesprogramm Kindertagespflege in Hamm. Daniel Frieling Jugendamt der Stadt Hamm
Bundesprogramm Kindertagespflege in Hamm Daniel Frieling Jugendamt der Stadt Hamm Inhalt: Standpunkt Kindertagespflege in Hamm Warum das Bundesprogramm - Ausgangslage - Ziele Bundesprogramm QHB Optionale
MehrIV/24/ 1. 2 Fördervoraussetzungen
IV/24/ 1 Satzung der Stadt Rheinbach über die Förderung der Kindertagespflege und die Erhebung von Kostenbeiträgen für die Kindertagespflege vom 14.05.2007 zuletzt geändert am 06.03.2017 Gemäß 7 der Gemeindeordnung
MehrLANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 7/ Wahlperiode
LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 7/492 7. Wahlperiode 04.05.2017 KLEINE ANFRAGE der Abgeordneten Jacqueline Bernhardt, Fraktion DIE LINKE Situation der Kindertagespflege in Mecklenburg-Vorpommern
MehrKindertagespflege. ein alternatives Förderangebot zur Betreuung in Tageseinrichtungen
Kindertagespflege ein alternatives Förderangebot zur Betreuung in Tageseinrichtungen Förderangebote Ausbau u 3 2008/9 individueller Anspruch auf Förderung in Kindertageseinrichtung oder Kindertagespflege
MehrSatzung der Stadt Kaiserslautern. über die Betreuung in Kindertagespflege und die Heranziehung zu einem Kostenbeitrag (Kindertagespflegesatzung)
5 Sozial- und Gesundheitswesen 5/21 Satzung der Stadt Kaiserslautern über die Betreuung in Kindertagespflege und die Heranziehung zu einem Kostenbeitrag (Kindertagespflegesatzung) vom 20.12.2011 Der Stadtrat
MehrAnforderungen an die Fachberatung durch die Formenvielfalt. Daniel Frieling Jugendamt der Stadt Hamm (NRW)
Anforderungen an die Fachberatung durch die Formenvielfalt Daniel Frieling Jugendamt der Stadt Hamm (NRW) Inhalt: Struktur der Stadt Hamm Kindertagespflege in Hamm Die Servicestelle Kindertagesbetreuung
MehrS a t z u n g. über die Erhebung von Gebühren sowie die Zahlung von Entgeltleistungen in der Tagespflege in der Stadt Sehnde
S a t z u n g über die Erhebung von Gebühren sowie die Zahlung von Entgeltleistungen in der Tagespflege in der Stadt Sehnde Aufgrund der 6, 8, 40 und 83 der Nds. Gemeindeordnung (NGO) und der 2 und 5 des
MehrRichtlinie. der Stadt Sankt Augustin, Fachbereich Kinder, Jugend und Schule, zur Förderung von Kindern in Kindertagespflege gemäß 23, 24 SGB VIII
Richtlinie der Stadt Sankt Augustin, Fachbereich Kinder, Jugend und Schule, zur Förderung von Kindern in Kindertagespflege gemäß 23, 24 SGB VIII I N H A L T S V E R Z E I C H N I S : Seite: Allgemeines...
MehrPrekäre Arbeitssituation in der Kindertagespflege
BREMISCHE BÜRGERSCHAFT Drucksache 18/362 S Stadtbürgerschaft (zu Drs. 18/342 S) 18. Wahlperiode 09.07.13 Mitteilung des Senats vom 9. Juli 2013 Prekäre Arbeitssituation in der Kindertagespflege Mitteilung
MehrEntwicklung der 0- bis unter 3-Jährigen nach Regionen Landkreis Mecklenburgische Seenplatte
Herzlich Willkommen Entwicklung der 0- bis unter 3-Jährigen nach Regionen Landkreis Mecklenburgische Seenplatte Bevölkerung 0 bis unter 3 Jahre 31. Dezember des Jahres (amtl. Angaben) Angaben in % - bezogen
MehrRichtlinien. der Stadt Sankt Augustin, Fachbereich Kinder, Jugend und Schule, zur Förderung von Kindern in Kindertagespflege gemäß 23, 24 SGB VIII
Richtlinien der Stadt Sankt Augustin, Fachbereich Kinder, Jugend und Schule, zur Förderung von Kindern in Kindertagespflege gemäß 23, 24 SGB VIII I N H A L T S V E R Z E I C H N I S : Seite: Allgemeines...
MehrS T A D T E L S D O R F
S T A D T E L S D O R F Gladbacher Straße 111 50189 Elsdorf Tel. 02274/709-0 Fax 02274/3511 email: buergermeister@elsdorf. de internet: www.elsdorf.de Richtlinien für Kindertagespflege der Stadt Elsdorf
MehrRichtlinien der Stadt Herzogenrath zur Förderung von Kindern in Tagespflege gemäß 22 24 Sozialgesetzbuch (SGB) VIII Kinder- und Jugendhilfe
Richtlinien der Stadt Herzogenrath zur Förderung von Kindern in Tagespflege gemäß 22 24 Sozialgesetzbuch (SGB) VIII Kinder- und Jugendhilfe 1. Rechtsgrundlage 2. Zweck und Gegenstand der Förderung 2.1
MehrRichtlinie der Universitätsstadt Siegen zur Förderung von Kindern in Kindertagespflege
Richtlinie der Universitätsstadt Siegen zur Förderung von Kindern in Kindertagespflege Ordnungsziffer Zuständigkeit in Kraft 90.510 Fachbereich 5 01.08.2014 Richtlinie zur Förderung von Kindern in Kindertagespflege
MehrKindertagesbetreuung in NRW
Kindertagesbetreuung in NRW Therese Korbmacher 1 Die frühe Bildung ist das Fundament einer Gesellschaft, die der Chancengerechtigkeit für jedes Kind einen hohen Wert beimisst. (aus: Gemeinsames Communiqué
MehrSatzung über die Förderung von Kindern in Kindertagespflege und die Erhebung von Kostenbeiträgen für die Kindertagespflege
Satzung über die Förderung von Kindern in Kindertagespflege und die Erhebung von Kostenbeiträgen für die Kindertagespflege Aufgrund des 10 des Niedersächsisches Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) in
MehrSatzung des Landkreises Verden über die Förderung der Kindertagespflege und die Erhebung von Kostenbeiträgen für die Kindertagespflege
Satzung des Landkreises Verden über die Förderung der Kindertagespflege und die Erhebung von Kostenbeiträgen für die Kindertagespflege Aufgrund der 10 Abs. 1 und 58 Abs. 1 Nr. 5 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes
MehrKindertagespflege und ihr Leistungsspektrum aus Sicht des Kinder- und Jugendhilferechts
Prof.Dr.Dr.h.c.Reinhard Wiesner Kindertagespflege und ihr Leistungsspektrum aus Sicht des Kinder- und Jugendhilferechts Fachpolitischer Dialog Verberuflichung und Professionalisierung in der Kindertagespflege
MehrRichtlinien für die Gewährung der laufenden Geldleistung für Kindertagespflege nach 23 SGB VIII
Richtlinien für die Gewährung der laufenden Geldleistung für Kindertagespflege nach 23 SGB VIII 5.6 4. 1. Begriffsbestimmungen, Aufgabe und Inhalt 1.1. Kindertagespflege wird von einer geeigneten Tagespflegeperson
MehrÄnderung. zur Richtlinie zur Förderung von Kindern in Tagespflege im Landkreis Barnim
Änung zur Richtlinie zur Förung von Kinn in Tagespflege im Landkreis Barnim Teil 1 Punkt 5. Beratung und Begleitung Tagespflegepersonen 1.Absatz, 1. Unterpunkt Praxisberaterin des JA Praxisberatung des
MehrRichtlinien zur Kindertagespflege des Kreises Paderborn
Richtlinien zur Kindertagespflege des Kreises Paderborn Jugendamt Richtlinien Kindertagespflege des Kreises Paderborn Inhalt 1. Allgemeines... 2 1.1 Definition der Kindertagespflege... 2 1.3 Aufgaben und
MehrKindertagespflege in Frankfurt am Main
Kindertagespflege in Frankfurt am Main Leitgedanken Kindertagespflege als gleichrangige Angebotsform zur Betreuung in Kitas Betreuungsangebot vorrangig für Kinder unter 3 Jahren für Schulkinder als Alternative
MehrRichtlinien der Kreisstadt Siegburg über die Förderung von Kindern in der Kindertagespflege gemäß 23 SGB VIII. Stand
Richtlinien der Kreisstadt Siegburg über die Förderung von Kindern in der Kindertagespflege gemäß 23 SGB VIII Stand 1.1.2017 Allgemeines Zu den Leistungen der Jugendhilfe gehört die Förderung von Kindern
MehrSatzung. des Landkreises Heidekreis über die Förderung von Kindern in Kindertagespflege und die Erhebung von Kostenbeiträgen für die Kindertagespflege
Satzung des Landkreises Heidekreis über die Förderung von Kindern in Kindertagespflege und die Erhebung von Kostenbeiträgen für die Kindertagespflege Aufgrund des 10 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes
MehrRichtlinien über die Förderung in Tagespflege und über die Festsetzung der Höhe der Geldleistung für Tagespflegepersonen nach 23 Abs.
Richtlinien über die Förderung in Tagespflege und über die Festsetzung der Höhe der Geldleistung für Tagespflegepersonen nach 23 Abs. 2, 2 a SGB VIII I. Förderung in Tagespflege Die Förderung in Tagespflege
MehrRichtlinie zur Finanzierung der Kindertagesförderung im Landkreis Mecklenburgische Seenplatte
Richtlinie zur Finanzierung der Kindertagesförderung im Landkreis Mecklenburgische Seenplatte 1 Grundsätze der Finanzierung (1) Die auf das Gebiet des Landkreises Mecklenburgische Seenplatte als örtlicher
MehrSehr geehrte. Datum
Fachbereich Kinder, Jugend und Schule Der Oberbürgermeister Postanschrift: Stadtverwaltung Aachen - FB 45/110.030 - D-52058 Aachen Auskunft Gebäude Zimmer Telefon Telefax e-mail Internet Aktenzeichen Kassenzeichen
MehrPflegeerlaubnis des Jugendamtes bzgl. Eignung der Tagespflegeperson und der Räumlichkeiten:
Arbeitshilfe zur Planung von Modellen der Kindertagespflege mit Festanstellung von Tagespflegepersonen und/oder Nutzung anderer geeigneter Räumlichkeiten - Stand 5.12.2013 - Unabdingbar notwendige Voraussetzung:
MehrSatzung. Präambel. 1 Kindertagespflege
Gültig ab 01.08.2014 Satzung über die Förderung von Kindern in Kindertagespflege und die Erhebung von Kostenbeiträgen für die Kindertagespflege des Landkreises Cuxhaven vom 24. Juni 2009 in der Fassung
MehrRichtlinien zur Kindertagespflege nach dem SGB VIII in der Stadt Bamberg ab dem
Richtlinien zur Kindertagespflege nach dem SGB VIII in der Stadt Bamberg ab dem 01.07.2016 1. Geltungsbereich Die Richtlinien gelten für die Förderung in Kindertagespflege nach 23 SGB VIII. Im Mittelpunkt
MehrHerzlich Willkommen. Zur Informationsveranstaltung Kindertagespflege im Unternehmen Fachliche Eckpunkte für die Praxis
Herzlich Willkommen Zur Informationsveranstaltung Kindertagespflege im Unternehmen Fachliche Eckpunkte für die Praxis AKJF_.ppt Informationsveranstaltung KTP 30.07.2012 Stadt Augsburg 2012 - Mika-Fünffinger
Mehrvom 29. Juni 2010 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 01. Juli 2010) und Antwort
Drucksache 16 / 14 535 Kleine Anfrage 16. Wahlperiode Kleine Anfrage der Abgeordneten Emine Demirbüken-Wegner (CDU) vom 29. Juni 2010 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 01. Juli 2010) und Antwort Umsetzung
MehrPräambel. 1 Kindertagespflege
Satzung des Landkreises Hameln-Pyrmont über die Förderung von Kindern in Kindertagespflege und die Erhebung von Kostenbeiträgen für die Kindertagespflege Aufgrund des 10 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes
MehrRichtlinien zur Förderung von Kindern in Kindertagespflege in der Stadt Coesfeld
Richtlinien zur Förderung von Kindern in Kindertagespflege in der Stadt Coesfeld 1 Allgemeines 1.1 Rechtsgrundlage der Kindertagespflege Grundlage für die Kindertagespflege sind die gesetzlichen Bestimmungen
MehrRichtlinien der Stadt Wiehl zur Förderung von Kindern in Tagespflege ab
Richtlinien der Stadt Wiehl zur Förderung von Kindern in Tagespflege ab 01.08.2016 Inhaltsverzeichnis: 1. Zum Begriff der Tagespflege 2. Fördervoraussetzungen 3. Eignung der Kindertagepflegeperson/Überprüfung
MehrRichtlinie über die Förderung von Kindern in Kindertagespflege in der Hansestadt Lübeck
Richtlinie über die Förderung von Kindern in Kindertagespflege in der Hansestadt Lübeck 1. Gesetzliche Rahmenbedingungen und Auftrag der Kindertagespflege Der gesetzliche Auftrag der Kindertagespflege
MehrRichtlinien der Stadt Zweibrücken zur Kindertagespflege gemäß 22, 23, 24 und 43 SGB VIII
K I N D E R T A G E S P F L E G E Richtlinien der Stadt Zweibrücken zur Kindertagespflege gemäß 22, 23, 24 und 43 SGB VIII Stadtjugendamt Zweibrücken Schillerstraße 4, 66482 Zweibrücken 1 Richtlinien der
MehrRichtlinien der Stadt Kamp-Lintfort zur Förderung von Kindern in Tagespflege
Richtlinien der Stadt Kamp-Lintfort zur Förderung von Kindern in Tagespflege gemäß 22-24 Sozialgesetzbuch (SGB) VIII - Kinder- und Jugendhilfegesetz (KJHG) - Herausgeber und Impressum Verantwortlich für
MehrRichtlinien zur Anwendung der 23 und 24 SGB VIII. Kindertagespflege
Richtlinien zur Anwendung der 23 und 24 SGB VIII Kindertagespflege Inhaltsverzeichnis 0. Präambel 1. Rechtsgrundlagen der Kindertagespflege 2. Inanspruchnahme von Kindertagespflege 3. Vermittlung von Tagespflegepersonen
MehrRichtlinien für die Förderung von Kindern in Kindertagespflege
Richtlinien für die Förderung von Kindern in Kindertagespflege Präambel Die Verbesserung der Familienfreundlichkeit und die Förderung der Bildung und Erziehung von Kindern ist ein zentrales Anliegen des
MehrSatzung der Stadt Marl zur Förderung von Kindern in Kindertagespflege (Tagespflegesatzung) vom
Satzung der Stadt Marl zur Förderung von Kindern in Kindertagespflege (Tagespflegesatzung) vom 01.06.2012 1. Tagespflege Kindertagespflege ist durch das Kinderförderungsgesetz vom 16.12.2008 -KiföG- und
Mehrvom (3) Die Anzahl der Kinder, die eine Tagespflegeperson maximal betreut, richtet sich nach der erteilten Pflegeerlaubnis.
Satzung 1 über die Betreuung von Tageskindern durch qualifizierte Tagespflegepersonen mit einer Pflegeerlaubnis nach 43 SGB VIII in der Wissenschaftsstadt Darmstadt (Kindertagespflegesatzung) vom 28.05.2009
MehrRichtlinien der Stadt Siegen zur Förderung von Kindern in Kindertagespflege
Richtlinien der Stadt Siegen zur Förderung von Kindern in Kindertagespflege Kindertagespflege eine Leistung des SGB VIII Kinder- und Jugendhilfe...2 Zielgruppe...2 Finanzierung der Kindertagespflege...3
MehrRichtlinien über die Förderung in Tagespflege und über die Festsetzung der Höhe der Geldleistung für Tagespflegepersonen nach 23 Abs.
Richtlinien über die Förderung in Tagespflege und über die Festsetzung der Höhe der Geldleistung für Tagespflegepersonen nach 23 Abs. 2, 2 a SGB VIII I. Förderung in Tagespflege Die Förderung in Tagespflege
MehrAnlage 4 zu Vorlage LJHA/021/2014. Gremium: Landesjugendhilfeausschuss 09.07.2014
Anlage 4 zu Vorlage LJHA/021/2014 Gremium: Landesjugendhilfeausschuss 09.07.2014 Übersicht über die bundesweite Ausgestaltung der laufenden Geldleistung in der Kindertagespflege Laufende Geldleistung an
MehrDie Kindertagespflege soll insbesondere: - die Entwicklung des Kindes zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit
51-1/3 Satzung über die Vermittlung von Kindertagespflege, Erhebung von Kostenbeiträgen im Rahmen der Kindertagespflege sowie der Zahlung von Geldleistungen an Tagespflegepersonen in der Stadt Wunstorf
MehrSatzung des Landkreises Cochem-Zell über die Förderung Kindertagespflege sowie die Heranziehung zu den Kosten i.d.f. vom
Satzung des Landkreises Cochem-Zell über die Förderung Kindertagespflege sowie die Heranziehung zu den Kosten i.d.f. vom 16.12.2016 Der Kreistag des Landkreises Cochem-Zell hat auf der Grundlage des 17
MehrAktionsprogramm Kindertagespflege. Förderung von Festanstellungsmodellen in der Kindertagespflege
Aktionsprogramm Kindertagespflege Förderung von Festanstellungsmodellen in der Kindertagespflege Kindertagespflege für Kinder unter drei Jahren - ein Betreuungsangebot mit Profil Adäquates, gleichwertiges
MehrRichtlinien zur Förderung von Kindern in Kindertagespflege in der Stadt Coesfeld
Richtlinien zur Förderung von Kindern in Kindertagespflege in der Stadt Coesfeld vom 01.01.2012 I. Rechtsgrundlage der Kindertagespflege Grundlage für die Kindertagespflege sind die gesetzlichen Bestimmungen
MehrI. Abschnitt Allgemeine Regelungen für die Förderung in Tagespflege und in Tageseinrichtungen
Satzung des Rhein-Sieg-Kreises über die Förderung der Kindertagespflege und die Erhebung von Kostenbeiträgen für die Kindertagespflege sowie den Besuch von Tageseinrichtungen für Kinder Gemäß 5 der Kreisordnung
MehrGroßtagespflege Finke-Bracker, Grüll Großtagespflege am Beispiel der Umsetzung in der Stadt Oldenburg
Großtagespflege Finke-Bracker, Grüll 26.11.2012 WWW.OLDENBURG.DE 1 Großtagespflege am Beispiel der Umsetzung in der Stadt Oldenburg Großtagespflege Finke-Bracker, Grüll 26.11.2012 WWW.OLDENBURG.DE 2 Was
MehrRichtlinien des Landkreises Cochem-Zell über die Förderung in der Kindertagespflege vom 30.09.2009
Anlage 1 Richtlinien des Landkreises Cochem-Zell über die Förderung in der Kindertagespflege vom 30.09.2009 1 Kindertagespflege Die Förderung in Kindertagespflege gemäß 23 SGB VIII ist eine Leistung der
MehrRichtlinien des Kreises Siegen-Wittgenstein. zur Förderung von Kindern in. Kindertagespflege
Richtlinien des Kreises Siegen-Wittgenstein zur Förderung von Kindern in Kindertagespflege Stand: 01. Januar 2017 Gliederung 1. Gesetzliche Grundlagen zur Förderung in Kindertagespflege... 3 1.1 Zielgruppe...
MehrRichtlinie zur finanziellen Förderung der Kindertagespflege im Landkreis Osterode am Harz
Landkreis Osterode am Harz Fachbereich III.5.7 -Jugend und Soziales- KINDERSERVICEBÜRO Richtlinie zur finanziellen Förderung der Kindertagespflege im Landkreis Osterode am Harz 1. Förderung der Kindertagespflege
MehrAnlage. Bestand und Struktur der Kindertagespflege in Baden-Württemberg
Bestand und Struktur der Kindertagespflege in Baden-Württemberg Ergebnisse der Erhebung zum Stichtag 01.03.2011 1 1. Ausgangssituation Im Zuge der Verständigung von Bund und Ländern, die Kleinkindbetreuung
MehrLANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 4/ Wahlperiode
LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 4/1536 4. Wahlperiode 21.02.2005 KLEINE ANFRAGE des Abgeordneten Harry Glawe, Fraktion der CDU Finanzierung der Tagespflege im Land und ANTWORT der Landesregierung
MehrINKLUSIVE KINDERTAGESPFLEGE
INKLUSIVE KINDERTAGESPFLEGE Ergebnispräsentation LVR-Modellprojekte Netzwerk Kinderbetreuung in Familien, Bonn VAMV NRW e.v., Essen wir für pänz, Köln Gefördert: Arbeitskreis Kinder- und Jugendhilfe, 20.11.2013,
MehrS a t z u n g über Kindertagespflege in der Stadt Springe
51-2 S a t z u n g über Kindertagespflege in der Stadt Springe Aufgrund der 10 und 111 Niedersächsisches Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG) und der 22 bis 24 Sozialgesetzbuch Achtes Buch (SGB VIII) in
MehrSatzung der Stadt Marl zur Förderung von Kindern in Kindertagespflege (Tagespflegesatzung) ab dem vom
Satzung der Stadt Marl zur Förderung von Kindern in Kindertagespflege (Tagespflegesatzung) ab dem 01.01.2015 vom 23.02.2015 Präambel Aufgrund des 7 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen
MehrFachberatung Quo vadis?
Fachberatung Quo vadis? Gestalten oder verwalten? Daniel Frieling Jugendamt der Stadt Hamm (NRW) Inhalt: Standpunkt Aufgaben Perspektiven Aktion statt Reaktion - Haltung - Begründetheit - Handlungskompetenz
MehrRichtlinien zur Kindertagespflege nach dem Sozialgesetzbuch Achtes Buch (SGB VIII) des Amtes für Kinder, Jugend und Familie Berchtesgadener Land
Richtlinien zur Kindertagespflege nach dem Sozialgesetzbuch Achtes Buch (SGB VIII) des Amtes für Kinder, Jugend und Familie Berchtesgadener Land Der Landkreis Berchtesgadener Land orientiert sich bei den
MehrVereinbarung über die Betreuung eines Tagespflegekindes zwischen der Tagespflegeperson und der Stadt Radolfzell am Bodensee. Name, Vorname.
TAGESMÜTTERMODELL RADOLFZELL AM BODENSEE (GILT NUR FÜR KINDER VON 0-3 JAHRE) Vereinbarung über die Betreuung eines Tagespflegekindes zwischen der Tagespflegeperson und der Stadt Radolfzell am Bodensee
MehrAnlage 4 zu Vorlage LJHA/024/2015. Gremium: Landesjugendhilfeausschuss 08.07.2015
Anlage 4 zu Vorlage LJHA/024/2015 Gremium: Landesjugendhilfeausschuss 08.07.2015 Übersicht über die bundesweite Ausgestaltung der laufenden Geldleistung in der Kindertagespflege Laufende Geldleistung an
MehrRichtlinien über die Förderung von Kindern in Kindertagespflege
Richtlinien über die Förderung von Kindern in Kindertagespflege 1. Aufgabenstellung 1.1 Kindertagespflege als qualifiziertes Angebot der Tagesbetreuung 1.2 Zielgruppe 1.3 Abgrenzung der Kindertagespflege
MehrRichtlinie zur Förderung von Kindern in Kindertagespflege der Stadt Düsseldorf. (Kindertagespflegerichtlinie)
Richtlinie zur Förderung von Kindern in Kindertagespflege der Stadt Düsseldorf (Kindertagespflegerichtlinie) 1 Inhaltsverzeichnis 1. Gesetzliche Grundlagen 2. Leistungen der Stadt Düsseldorf und Träger
MehrS a t z u n g. 1 Tagespflege
Landkreis Lüneburg Der Landrat Fachdienst Jugendhilfe und Sport Wirtschaftliche Jugendhilfe S a t z u n g des Landkreises Lüneburg zur Förderung der Kindertagespflege und zur Erhebung von Kostenbeiträgen
MehrRichtlinien der Stadt Witten über die Förderung der Kindertagespflege vom 20.10.2014
Richtlinien der Stadt Witten über die Förderung der Kindertagespflege vom 20.10.2014 I. Kindertagespflege Die Förderung von Kindern in der Tagespflege wird gemäß 23 Sozialgesetzbuch Achtes Buch (SGB VIII)
MehrRichtlinien und Grundsätze. des
Richtlinien und Grundsätze des zur Förderung der Kindertagespflege 2 Präambel Zur Ausgestaltung der 23 und 24 Sozialgesetzbuch - Achtes Buch (SGB VIII) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.12.2006
Mehr