Richtlinien für die Kindertagespflege in Düsseldorf. JHA am

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1 Richtlinien für die tagespflege in Düsseldorf JHA am Auftrag aus der Sitzung des JHA am Erstellung von Richtlinien für den Bereich der tagespflege 2 1

2 Die Richtlinien wurden erstellt unter Hinzuziehung des: Handbuch der tagespflege des BMFSFJ Positionspapier des Deutschen Vereins zu den aktuellen Entwicklungen in der tagespflege 3 Entwicklung der Fallzahlen Dez 2010 Dez 2011 Dez 2012 Dez 2013 Dez 2014 Juli 2015 vermittelte davon U3 4 2

3 Berechnung und Zahlbarmachung der Geldleistung In der Kommentierung zur aktuellen Gesetzeslage heißt es: Der Betrag zur Anerkennung der Förderleistung ist leistungsgerecht und der der Sachkosten ist angemessen auszugestalten. 5 Düsseldorfer Modell Die Geldleistungen werden gezahlt: nach Geldleistungstabelle (Fünfer-Stunden-Schritte), vorrangig für die Betreuung in der Wohnung der Tagespflegeperson max. 990 EUR pro Kind pro Monat zuzügl. anteilige Sozialversicherung oder als Pauschale (nach KiBiz T2-Gruppe, 35 Std. Stand Juli 2014), vorrangig für die Tagespflege in angemieteten Räumen und Großtagespflege max ,02 EUR pro Kind pro Monat zuzügl. anteilige Sozialversicherung Mietzuschuss für die Betreuung in angemieteten Räumen bei mind. 5 n in der Betreuung und Erfüllung der Q-Kriterien für die Ausstattung der Räume Flexibilisierungsklausel in angemieteten Räumen: Gewährung der vollen Pauschale für 2 Plätze in der Großtagespflege und 1 Platz in der Tagespflege ohne Rücksicht auf die Belegung (mind. aber 20 Std./Woche) 6 3

4 Die Geldleistung setzt sich zusammen aus: 1. Erstattung der angemessenen Kosten für den Sachaufwand 2. Anerkennung der Förderleistung 3. Hälftige Erstattung für eine angemessene und nachgewiesene Alterssicherung 4. Hälftige Erstattung für eine angemessene und nachgewiesene Kranken- und Pflegeversicherung 5. Erstattung nachgewiesener Beträge zur Unfallversicherung 7 Berechnung und Zahlbarmachung der Geldleistung Düsseldorfer Modell: Betreuungsstunden Förderleistung Sachkosten insgesamt 5 10 WStd. 145,00 EUR 75,00 EUR 220,00 EUR bis 15 WStd. 217,50 EUR EUR EUR bis 20 WStd. 290,00 EUR 150,00 EUR 440,00 EUR bis 25 WStd. 362,50 EUR 187,50 EUR 550,00 EUR bis 30 WStd. 435,00 EUR 225,00 EUR 660,00 EUR bis 35 WStd. 507,50 EUR 262,50 EUR 770,00 EUR bis 40 WStd. 580,00 EUR 300,00 EUR 880,00 EUR bis 45 WStd. 652,50 EUR 337,50 EUR 990,00 EUR Qualifizierung 80 UStd. (päd. Fachkraft) u. Qualifizierung 160 UStd. (keine päd. Fachkraft) in Verbindung mit 5 Jahren Tätigkeit in Qualifizierungsstufe 2 und nachgewiesenen 50 UStd. Fortbildung 8 4

5 Düsseldorfer Geldleistungsstruktur Mietzuschuss in angemieteten Räumen Betreuung eines Kindes mit erhöhtem Förderbedarf Eingewöhnungs -zeit Übernachtungs- Pauschale / Wochenende Pauschale/Geldleistungen entsprechend der Betreuungsstunden und Qualifikation der TPP Erstattung der Qualifizierungskosten Fahrtkosten Betreuung zu ergänzenden Zeiten (Anschlussbetreuung) Fehlzeiten- Übernahme Urlaub / Krankheit 9 Durchschnittlicher, gewichteter Stundensatz je Kind Sachaufwand und Förderleistung Vergleich zur Follow-up-Studie Geldleistung (Sell, 04/2014) 160 Std. DJI-Curriculum Erz./ päd. Fachkraft Anteil tagespflege an u3- Betreuung NRW (Durchschnitt) 4,10 5,01 21,80% Geldleistung 4,62 5,08 Düsseldorf Pauschale* 5,47 5,93 Ziel: 25% Berechnungsfaktor: 4,33 *Die Sachkosten sind bei der Pauschale höher, die Förderleistung ist bei beiden Finanzierungsmodellen gleich Für angemietete Räume wird zusätzlich ein Mietzuschuss gezahlt. 10 5

6 Fortbildungsmöglichkeiten in der tagespflege Während der Tätigkeit als Tagespflegeperson, ist diese zur Teilnahme an Fortbildungen verpflichtet. Zur Verlängerung der Pflegeerlaubnis (nach fünf Jahren) sind 50 UStd. anerkannte Fortbildungen nachzuweisen. Verpflichtend sind: - Erste Hilfe Auffrischungskurs (alle 2 Jahre) (Kostenübernahme von der Unfallkasse NRW) - Fortbildung zum schutz (Kostenübernahme durch JA) 11 Status in der tagespflege Tagespflegestellen Pflege- Erlaubnis für 1 Kind (8)* 5 (9)** 9*** Insgesamt im Verfahren Tagespflege (1. Juli 2015) Insgesamt ** 5 gleichzeitig, bis zu 8 Verträge, 1 Tagespflegeperson ** 5 gleichzeitig, bis zu 9 Verträge, 2 Tagespflegepersonen (Zusammenschluss) *** Großtagespflegeff 68 Großtagespflegestellen = max. 612 Plätze 87 Tagespflegestellen in angemieteten Räumen = max. 435 Plätze Rest: Tagespflege in der eigenen Wohnung Tagespflege im Haushalt der Eltern (frauen, familiennahe Tagespflege) 12 6

7 Städtevergleich (Ergebnis einer Abfrage) Stadt Anzahl der TP-Personen Anzahl der TP-Stellen davon GTP Betreuungen im Haushalt der Eltern oder familiennah unter 3 Jahre 3 bis < 6 Jahre Schulkinder bis 14 Jahre Gesamt Bielefeld (78,72 %) Bonn (77,41 %) Duisburg (70,85 %) Düsseldorf (80,60 %) Essen 554 k.a (81,99 %) Hagen (71,72 %) Krefeld 186 k.a (79,55 %) Münster (91,25 %) Dresden (99,10%) Chemnitz (100 %) *) Stichtagserhebung, Wechsel der Dreijährigen zum in die Kita noch nicht berücksichtigt /Plätze in TP 13 in Tagespflege (Stand: ) Verteilung auf die Betreuungszeiten/Woche Betreuungsstunden Anzahl der gesamt Anzahl der im Alter von 6 bis unter 10 Jahre Anzahl der Im Alter von 10 bis 14 Jahre Keine Landespauschale 5 bis 10 bis 15 bis 20 bis 25 bis 30 bis 35 bis 40 bis 45 > 45* Gesamt Das Land zahlt dem Jugendamt für jedes Kind bis zum Schuleintritt in der tagespflege einen jährlichen Zuschuss in Höhe von 758 Euro, sofern das Kind mind. 15 Std. / Woche und länger als drei Monate betreut wird, d.h. die Finanzierung von fast 20 % der Betreuungen erfolgt ausschließlich aus kommunalen Mitteln. 14 7

8 Leistungsdaten (aus K-IRP) Förderung in Tagespflege Ist 2011 Ist 2012 Ist 2013** Ist 2014 Aufwand insgesamt Ertrag insgesamt Kommunaler Anteil vermittelte insgesamt* * Mittelwert aus 4 Quartalen **Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz für alle ab dem vollendeten ersten Lebensjahr ab Veränderungen im Verfahren ab nur für Neufälle / für Altfälle gilt der Besitzstand Anpassung der kommunalen Förderung an die Bedingungen des Landeszuschusses Keine kommunale Förderung in der Tagespflege bei einer Betreuung von unter 15 Std./Woche (ausgenommen Anschlussbetreuungen) Begrenzung der Förderleistung in der Tagespflege auch auf max. 45 Std./Woche Abbau der Schulkindbetreuung in der tagespflege Gewährung des kommunalen Investitionskostenzuschusses nur noch für Tagespflegestellen ab 5 Plätze in anderen geeigneten Räumen bei einer positiven Bedarfseinschätzung. 16 8

9 Danke für Ihre Aufmerksamkeit 17 9

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