Laserschutzbelehrung :

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1 Laserschutzbelehrung : Hintergründe Schutzvorschriften Laserklassen Laserbereich Gefahrenquellen Schutzmaßnahmen Verhaltensregeln Verhalten im Schadensfall

2 Laserschutzbelehrung : Einleitung Laser im täglichen Leben Registrierkassen Laserpointer Vermessungsgeräte CD-Player, DVD-Player Laserdrucker usw.

3 Laserschutzbelehrung : Schutzvorschriften und Betriebsanweisungen Unfallverhütungsvorschrift Laserstrahlung VBG 93 DIN EN 207 Persönlicher Augenschutz - Filter und Augenschutz gegen Laserstrahlung DIN EN 208 Persönlicher Augenschutz- Brillen für Justierarbeiten an Lasern und Laseraufbauten DIN EN Sicherheit von Laser-Einrichtungen- Teil 1: (VDE 0837 T1) Klassifizierung von Anlagen, Anforderungen und Benutzer- Richtlinien

4 Laserschutzbelehrung : Schutzvorschriften und Betriebsanweisungen DIN EN (VDE 0837 T2) Sicherheit von Laser-Einrichtungen- Teil 1: Sicherheit von Lichtwellenleiter-Kommunikationssystemen DIN EN Empfänger, Meßgeräte und Anlagen zur Messung von Leistung und Energie von Laserstrahlung E DIN 5335 Abschirmungen an Laserarbeitsplätzen - Sicherheitstechnische Anforderungen und Prüfungen DIN EN ISO Optik und optische Instrumente, Laser und Laseranlagen - Begriffe und Formelzeichen

5 Laserschutzbelehrung : Zweck der Laser-Sicherheitsvorschriften Die MZB-Werte hängen ab von der Wellenlänge der Strahlung der Einwirkungsdauer/Bestrahlungsdauer oder der Impulsdauer dem Spektrum der Wellenlängen, wenn das Gewebe mehr als einer Wellenlänge ausgesetzt wird den Eigenschaften des bestrahlten Gewebes (Auge oder Haut) der Größe der Abbildung im Auge im Wellenlängenbereich von 400 bis 1400 nm

6 Laserschutzbelehrung : Laser-Klassen Bisher: Einteilung in die Klassen 1, 2, 3A, 3B, 4 ab DIN EN Einteilung in die Klassen 1, 1M, 2, 2M, (3A,) 3R, 3B, 4 Neu sind: 1M, 2M statt 3A und 3R als Unterklasse von 3B nicht mehr vergeben wird die Klasse 3A

7 Laserschutzbelehrung : Laser-Klassen Klasse 1: Laser der Klasse 1 sind vom Konzept her Laser, die hinsichtlich ihrer Strahlung über einen Zeitraum vom 8 h vollkommen sicher sind. Besondere Schutzmaßnahmen sind bei Lasern der Klasse 1 nicht erforderlich. Es handelt sich meistens um gekapselte Laser. Beispiel: CD-Spieler, Laserdrucker

8 Laserschutzbelehrung : Laser-Klassen Klasse 1M: Die zugängliche Laserstrahlung liegt im Wellenlängenbereich von nm bis nm. Die zugängliche Laserstrahlung ist für das Auge ungefährlich, solange der Querschnitt nicht durch optische Instrumente (Lupen, Linsen, Teleskope) verkleinert wird! vergleichbare Gefährdung wie bei Lasereinrichtungen der Klasse 1. Bei Einsatz optisch sammelnder Instrumente können vergleichbare Gefährdungen wie bei Klasse 3R oder 3B auftreten

9 Laserschutzbelehrung : Laser-Klassen Klasse 2: Laser der Klasse 2 sind Geräte niedriger Leistung - hauptsächlich Dauerstrichlaser (CW)- im sichtbaren Wellenlängenbereich, deren Ausgangsleistung 1 mw nicht übersteigt. Laser der Klasse 2 sind nicht wirklich sicher, aber der Augenschutz ist über Abwendungsreaktionen einschließlich des Lidschlußreflexes gewährleistet. Beispiel: Laserpointer, Ziel- und Richtlaser (Landvermessung)

10 Laserschutzbelehrung : Laser-Klassen Klasse 2M: Die zugängliche Laserstrahlung liegt im sichtbaren Spektralbereich von 400 nm bis 700 nm. Sie ist bei kurzzeitiger Einwirkungsdauer (bis 0,25s) für das Auge ungefährlich, solange der Querschnitt nicht durch optische Instrumente (Lupen, Linsen, Teleskope) verkleinert wird! Zusätzliche Strahlungsanteile außerhalb des Wellenlängenbereiches von nm erfüllen die Bedingungen für Klasse 1 M. Gefährdung vergleichbar wie bei Lasereinrichtungen der Klasse 2 Bei Einsatz optisch sammelnder Instrumente können vergleichbare Gefährdungen wie bei Klasse 3R oder 3B auftreten.

11 Laserschutzbelehrung : Laser-Klassen Klasse 3A: Laser der Klasse 3A sind - ähnlich wie der Klasse 2 - Laser im sichtbaren Spektralgebiet, deren Ausgangsleistung bis zu 5 mw betragen kann, falls die Leistungsdichte kleiner als 25 W/m 2 ist. Laser der Klasse 3A sind nicht wirklich sicher, aber der Augenschutz ist aufgrund der geringen Leistungsdichte über Abwendungsreaktionen einschließlich des Lidschlußreflexes gewährleistet. Beispiel: Lasershows (Disco), Zieleinrichtungen für Waffen

12 Laserschutzbelehrung : Laser-Klassen Klasse 3R: Die zugängliche Laserstrahlung liegt im Wellenlängenbereich von 302,5 nm bis 10 6 nm und ist gefährlich für das Auge. Die Leistung bzw. die Energie beträgt maximal das Fünffache des Grenzwertes der zulässigen Strahlung der Klasse 2 im Wellenlängenbereich von 400 nm bis 700 nm. Lasereinrichtungen der Klasse 3R sind für das Auge potentiell gefährlich wie Lasereinrichtungen der Klasse 3B

13 Laserschutzbelehrung : Laser-Klassen Klasse 3B: Laser der Klasse 3B sind typischerweise Dauerstrichlaser bis 500 mw Leistung. Die Grenze zu Klasse 4 ist etwas willkürlich. Laser der Klasse 3B sind gefährlich. Bei Eintritt des Laserstrahls ins Auge tritt Schädigung auf. Streulicht ist unter gewissen Bedingungen (Abstand > 15 cm, Dauer < 10 s) ungefährlich. Augenschutz ist erforderlich. Beispiel: Meß- und Einstellungslaser

14 Laserschutzbelehrung : Laser-Klassen Klasse 4: Laser der Klasse 4 sind alle übrigen Laser, deren Leistung bzw. Energie über den Grenzen der Klasse 3 B liegt. Diese Hochleistungslaser sind in jedem Falle für das Auge und auch für die Haut gefährlich, sogar nach einer diffusen Reflexion. Neben Augenschutz ist meist auch ein Hautschutz erforderlich. Beispiel: Materialbearbeitung, Forschungslaser

15 Laserschutzbelehrung : Was kann ich selbst tun Wirkungsprinzip: Laserstrahlung Transmission, Streuung, Absorption Deposition thermischer Energie im Gewebe lokale Temperaturerhöhung räumliches und zeitliches Temperaturprofil Gewebereaktion bzw. Schädigung

16 Laserschutzbelehrung

17 Laserschutzbelehrung : Was kann ich selbst tun Gewebereaktionen: 37 C keine irreversiblen Schäden 40 C 45 C Enzyminduktion; Ödemausbildung; Membranauflockerung; bei längerer Einwirkung Zelltod 60 C Proteindenaturierung; beginnende Koagulation und Nekrosen 80 C Kollagendenaturierung; Membrandefekte 100 C Trocknung >150 C ~300 C Karbonisierung Verdampfung; Vergasung 1s bei 70 C 10s bei 58 C

18 Laserschutzbelehrung Zusammenhang zwischen Wellenzahl, Photonenenergie und Wellenlänge

19 Laserschutzbelehrung : Wirkung auf das Auge

20 Laserschutzbelehrung : Wirkung auf das Auge Spektralgebiet Wellenlängenbereich Schädigungsursache Krankheitsbild UV-C (100) Absorption in der Hornhaut und der Bindehaut Erzeugung einer Photokeratitis (Entzündung der Hornhaut des Auges),Entstehung einer Photokunjunktivitis (Entzündung der Bindehaut des Auges) UV-B Absorption in der Hornhaut und der Linse Erzeugung einer Photokeratitis (Entzündung der Hornhaut des Auges),Entstehung einer Katarakt (grauer Star) in der Linse UV-A Absorption in der Linse Entstehung einer Katarakt (grauer Star) in der Linse Vis Absorption in der Netzhaut Thermische Zerstörung der Netzhaut,Blaulicht-Gefährdung IR-A Absorption in der Netzhaut, Absorption in der vorderen Augenkammer Thermische Zerstörung der Netzhaut,Eintrübung der vorderen Augenkammer IR-B, IR-C x106 Absorption in der Bindehaut und Hornhaut Thermische Zerstörung der Bindehaut und Hornhaut

21 Laserschutzbelehrung : Wirkung auf die Haut

22 Laserschutzbelehrung : Wirkung auf die Haut Spektralgebiet UV-C UV-B UV-A Vis IR-A IR-B Wellenlängenbereich (100) Krankheitsbild Erythembildung (Hautrötung) mit sekundärer Pigmentierung, Carcinogenese (Hautkrebs) Erythembildung (Hautrötung) mit sekundärer Pigmentierung, Carcinogenese (Hautkrebs) Sofortpigmentierung ohne Erythembildung Thermische Zerstörung der Haut, Verbrennungen Thermische Zerstörung der Haut, Verbrennungen Thermische Zerstörung der Haut, Verbrennungen

23 Laserschutzbelehrung : Was kann ich selbst tun HERSTELLER INFO: Wann eine Laserschutzbrille getragen werden muß Im Lasergefahrenbereich muss jeder seine Augen in geeigneter Weise schützen, z.b. durch eine Laserschutzbrille. Neben der direkten Einwirkung von Laserstrahlung müssen Sie dabei auch mit zufällig reflektierter Laserstrahlung rechnen. Diese kann an spiegelnden Oberflächen, Brillen und verkippten oder dejustierten optischen Bauteilen entstehen. Wenn Sie auf die Laserschutzbrille verzichten oder eine ungeeignete Laserschutzbrille benutzen, kann das zum Verlust des Auges führen.

24 Laserschutzbelehrung : Was kann ich selbst tun HERSTELLER INFO: Was vor der Benutzung beachtet werden muß Sorgen Sie bei Schutzfiltern mit geringer Tageslichttransmission für eine ausreichende Beleuchtung Ihres Arbeitsplatzes. Farbige Laserschutzfilter können die Wahrnehmung von Farben vermindern, so dass Warnlichter und Warnzeichen nicht mehr sicher erkannt werden. Laserschutzbrillen sind deshalb auch nicht für den Straßenverkehr zugelassen.

25 Laserschutzbelehrung : Was kann ich selbst tun Ausbildung des Bedienpersonals durch Hersteller, Lieferanten, Laserschutzbeauftragten über Betriebsabläufe, Anwendung des Laserschutzes, Notwendigkeit des Personenschutzes, Verfahren der Unfallaufnahme, biologische Wirkungen Keine reflektierenden Geräte oder Zubehör verwenden z.b: poliertes Werkzeug, Glas Bauliche Einrichtungen berücksichtigen Reflektion wellenlängenabhängig! diffus reflektierende Oberflächen von Wänden, Decken, Fußböden, Fensterabdeckung

26 Laserschutzbelehrung : Was kann ich selbst tun Aluminium

27 Laserschutzbelehrung : Was kann ich selbst tun

28 Laserschutzbelehrung : Was kann ich selbst tun

29 Laserschutzbelehrung : Was kann ich selbst tun Laserbereich sichern Strahlengang abschirmen bzw. definierte Strahlengänge verwenden Metallabschirmungen, Pappverkleidungen (Brandgefahr!) Strahlengang markieren Abschirmungen oder Markierungen Streustrahlung berücksichtigen Kontrolle von Reflektionen Abdeckungen und optische Komponenten regelmäßig kontrolieren Arbeitsplatz ordentlich und sauber halten umkippende Gerätschaften, Werkzeug

30 Laserschutzbelehrung : Was kann ich selbst tun Laserstrahlungszeit und Laserleistung minimieren Laserleistungsmessgeräte verwenden Geräte sichern (Schlüsselschalter, Hauptschalter) Konzentriert arbeiten Mitarbeiter / Gäste auf Strahlung hinweisen (insbesondere Justierarbeiten) Zugang gegenüber Unbefugten sichern

31 Laserschutzbelehrung : Was sollte ich gelernt haben? Bei der Arbeit persönliche Schutzausrüstung verwenden. Strahlengänge verlaufen auf Tischhöhe / Bauchhöhe und sind ggf. abzuschirmen bzw. zu kennzeichnen. Strahlengänge auf Augenhöhe sind IMMER abzuschirmen. Optische Aufbauten sind gegen Umkippen zu sichern (festschrauben). Wichtig: Erst den Strahlengang Blockieren DANN Bücken! Auf Reflektionen achten....

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