des Bundes und des Landes Rheinland-Pfalz (BGG und LGGbehM)

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1 Zielvereinbarung zum Barrierefreien Handel zwischen Globus Handelshof St. Wendel GmbH & Co. KG Betriebsstätte Oggersheim und den Organisationen und Selbsthilfe- gruppen behinderter Menschen in Rheinland-Pfalz auf der Grundlage der Gleichstellungsgesetzgebung des Bundes und des Landes Rheinland-Pfalz (BGG und LGGbehM) Im Bewusstsein um die Notwendigkeit, allen Menschen den Zugang zu Leistungen und dem Warenangebot, das heute verfügbar ist, zu schaffen und ihnen damit die Möglichkeit zu ge- ben, unter gleichwertigen Lebensbedingungen zu leben, wird zwischen dem Globus Handelshof St. Wendel GmbH & Co. KG Betriebsstätte Oggersheim, Oderstraße 6, Ludwigshafen-Oggersheim und den Organisationen und Selbsthilfegruppen behinderter Menschen in Rheinland-Pfalz, die nachstehend aufgeführt sind, a) Landesarbeitsgemeinschaft Selbsthilfe Behinderter Rheinland-Pfalz e.v. b) Bundesselbsthilfeverband kleinwüchsiger Menschen e. V. - Landesverband Rhein- Hessen-Saar c) Bundesverband Selbsthilfe Körperbehinderter (BSK) - Landesverband Rheinland-Pfalz e.v. d) Club Aktiv e.v. Selbsthilfe Behinderter und Nichtbehinderter e) Deutsche Rheuma-Liga - Landesverband Rheinland-Pfalz e.v. f) Deutscher Allergie- und Asthmabund e.v. (DAAB) Landesverband Rheinland-Pfalz g) Deutscher Schwerhörigenbund e.v. - Landesverband Rheinland-Pfalz h) Förderverein Netzwerk Gleichstellung und Selbstbestimmung Rheinland-Pfalz e.v. i) Landesblinden- und Sehbehindertenverband Rheinland-Pfalz e.v. j) Landesverband der Contergangeschädigten Pfalz-Saar e.v. k) Landesverband der Gehörlosen Rheinland-Pfalz e.v. l) Landesverband für Körper- und Mehrfachbehinderte e. V. Rheinland-Pfalz m) Landesverband Rheinland-Pfalz der Lebenshilfe für Menschen mit geistiger Behinden) rung e.v. Landesverband RLP Pro Retina Deutschland e. V. o) Mobil mit Behinderung e.v. p) Sozialverband Deutschland - Landesverband Rheinland-Pfalz/Saarland q) Sozialverband VdK Rheinland-Pfalz e.v

2 r) Zentrum für selbstbestimmtes Leben behinderter Menschen Mainz e.v. folgende Zielvereinbarung abgeschlossen: 1 Weitere Vereinbarungspartner Die Vereinbarungspartner wissen, dass innerhalb von vier Wochen nach der Bekanntmachung im Zielvereinbarungsregister des Bundes andere nach diesem Gesetz anerkannte Verbände sowie weitere Globus-Betriebsstätten das Recht haben, der Zielvereinbarung beizutreten. 2 Zielbereiche und Zielerwartungen (1) Die Vereinbarung gilt ausschließlich für das Selbstbedienungswarenhaus (SBW) des Globus Handelshof Oggersheim (2) Als Grundlage dient die Definition von Barrierefreiheit laut 4 Bundesgleichstellungs- gesetz und 2 Abs. 3 Landesgesetz zur Herstellung gleichwertiger Lebensbedingun- gen für Menschen mit Behinderungen: Barrierefrei sind bauliche und sonstige Anlagen, Verkehrsmittel, technische Gebrauchsgegenstände, Systeme der Informationsverarbeitung, akustische und visuelle Informationsquellen und Kommunikationsein- richtungen sowie andere gestaltete Lebensbereiche, wenn sie für behinderte Men- schen in der allgemein üblichen Weise, ohne besondere Erschwernis und grundsätzlich ohne fremde Hilfe auffindbar, zugänglich und nutzbar sind. 3 Ziele Die Globus Handelshof St. Wendel GmbH & Co. KG Betriebsstätte Oggersheim erklärt sich bereit, folgende Schritte zur Herstellung von Barrierefreiheit zu unternehmen beziehungsweise bereits vorhandene Maßnahmen beizubehalten: (1) Es stehen ausreichend Behindertenparkplätze in Eingangsnähe zur Verfügung. Diese sind durch eine übersichtliche Beschilderung gekennzeichnet und werden blau unter- legt. Die gesamte Parkplatzanlage unterliegt der Straßenverkehrsordnung (StVO). (2) Es stehen vier Elektromobile und rollstuhlgerechte Einkaufswagen zur Verfügung. Gut lesbare Schilder werden angebracht, die auf den Service hinweisen

3 (3) Es gibt eine behindertengerechte Toilette. (4) Leselupen werden angeschafft und an der Information hinterlegt. Eine deutlich zu erkennende Beschilderung soll auf diesen Service hinweisen. (5) Informationen über die Zielvereinbarung werden auf der Website des Globus- Handelshofes Oggersheim publiziert. (6) Die Webseite wird auf Barrierefreiheit überprüft. Hier kann einbezogen werden. (7) Die Servicetelefone und Produkt-Scannerabgesetzt. Darüber hinaus sollen die Produkt-Scanner über eine große, kontrastrei- werden auf eine Höhe von cm heche Schrift verfügen. Weiße Schrift auf schwarzem Hintergrund stellt hierbei einen guten Kontrast dar. Der (Software-)Hersteller soll die Umsetzbarkeit prüfen. (8) Ein Service beim Einpacken an der Kasse und Einladen des Autos ist möglich. Auch beim Einkauf im Markt kann Unterstützung angefordert werden. (9) Das Personal-Schulungskonzepdinnen und Kunden erweitert werden. Die Schulung kann in einem Blitztraining von kann um die Inhalte Umgang mit behinderten Kun- 10 bis 15 Minuten oder in längeren Seminaren durchgeführt werden. Die Verbände stellen Referenten gegen eine Aufwandsentschädigung. (10) Die Bedienungstheken für Käse, Fisch und Wurst sind farblich abgesetzt. (11) Eine Gemüsekontrollwaage wird auf die Höhe von cm herabgesetzt (Höhe der Wiegefläche). (12) Es gibt eine rollstuhlgerechte Kasse (Breite mindestens 100 cm). Ein gut erkennbares Schild mit Rollstuhlfahrersymbol soll auf diese hinweisen. (13) Im Eingangsbereich dürfen keine Stolperfallen (Werbeträger, Werbetische, Papierkörbe, breite Gitterroste etc.) aufgestellt werden, die für blinde und sehbehinderte Menschen nicht rechtzeitig erkannt werden können. Sie sind prinzipiell zu vermeiden. (14) Prospekte und Informationsmaterial sollen in greifbarer Höhe für alle zugänglich an- geordnet werden. (15) Für alle Kundinnen und Kunden sollen Anfragen und Antworten per Fax/ ermöglicht werden. 4 Konkrete Verantwortungsbereiche für bestimmte Ergebnisse (1) Die Globus Handelshof St. Wendel GmbH & Co. KG, Betriebsstätte Oggersheim ermen klärt sich bereit, innerhalb der nächsten fünf Jahre die in 3 beschriebenen Maßnah- umzusetzen

4 (2) Die Verbände erklären sich bereit, ihre Mitglieder über die Verbesserungen zu informieren und den Globus Handelshof St. Wendel GmbH & Co. KG, Betriebsstätte Oggersheim konstruktiv zu beraten. 5 Regeln der Zusammenarbeit (1) Es tagt bei Bedarf einmal jährlich eine Expertengruppe, bestehend aus Vertreterinnen und Vertretern beider Vereinbarungspartner. Das Unternehmen informiert die Verbände über den Stand der Umsetzung. (2) Die Geschäftsstelle liegt bei der Landesarbeitsgemeinschaft Selbsthilfe Behinderter Rheinland-Pfalz e. V., Kaiserstraße 42, Mainz. (3) Beschlussfassungen finden einvernehmlich statt. 6 Laufzeit Die Laufzeit der Zielvereinbarung beträgt fünf Jahre ab Unterzeichnung. Es besteht die Mög- lichkeit, die Vereinbarung um weitere fünf Jahre zu verlängern. 7 Schlussbestimmung (1) Änderungen und Ergänzungen dieser Zielvereinbarung bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. (2) Die Vertragsparteien sind sich darin einig, dass der Text dieser Zielvereinbarung, ihre Änderung oder Aufhebung im Zielvereinbarungsregister des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales, Wilhelmstraße 49, Berlin, veröffentlicht wird

5 Oggersheim, den Globus Handelshof Oggersheim Landesarbeitsgemeinschaft Selbsthilfe Behinderter Rheinland-Pfalz e.v. Bundesselbsthilfeverband kleinwüchsiger Menschen e.v. - Landesverband Rhein-Hessen-Saar Bundesverband Selbsthilfe Körperbehinderter (BSK) - Landesverband Rheinland- Pfalz e.v. Club Aktiv e.v. Selbsthilfe Behinderter und Nichtbehinderter Deutsche Rheuma-Liga - Landesverband Rheinland-Pfalz e.v. Deutscher Allergie- und Asthmabund e.v. (DAAB) Landesverband Rhein- land-pfalz Deutscher Schwerhörigenbund e.v. - Landesverband Rheinland-Pfalz Förderverein Netzwerk Gleichstellung und Selbstbestimmung in Rheinland- Pfalz e.v. Landesblindenband Rheinland-Pfalz und Sehbehindertenver- e.v. Landesverband der Contergangeschä- digten Pfalz-Saar e.v. Landesverband der Gehörlosen Rheinland-Pfalz e.v. Landesverband für Körperfachbehinderte und Mehr- Landesverband Rheinland-Pfalz der Le- e. V. Rheinland-Pfalz benshilfe für Menschen mit geistiger Be- hinderung e.v. Landesverband RLP Pro Retina Deutschland e. V. Mobil mit Behinderung e.v. Sozialverband Deutschland - Landesverband Rheinland-Pfalz/Saarland Sozialverband VdK Rheinland-Pfalz e.v. Zentrum für selbstbestimmtes Leben behinderter Menschen Mainz e.v

6 Die Vereinbarung wird unterstützt durch: - 6 -

o) Sozialverband VdK Rheinland-Pfalz e.v. p) Zentrum für selbstbestimmtes Leben behinderter Menschen Mainz e.v. 1 Weitere Vereinbarungspartner

o) Sozialverband VdK Rheinland-Pfalz e.v. p) Zentrum für selbstbestimmtes Leben behinderter Menschen Mainz e.v. 1 Weitere Vereinbarungspartner Zielvereinbarung zum barrierefreien Handel zwischen dem E-Center Edeka- Markt Trier und den Organisationen und Selbsthilfegruppen behinderter Menschen in Rheinland-Pfalz auf der Grundlage der Gleichstellungsgesetzgebung

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