KUNDENINFORMATION. KÄLTEMITTEL richtig gewählt? Inhalte der Informationsbroschüre

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1 KUNDENINFORMATION KÄLTEMITTEL richtig gewählt? Diese Informationsbroschüre dient als Entscheidungshilfe, um für jeden Anwendungsfall das am besten geeignete Kältemittel zu finden. Die Zusammenfassung geht auf die wesentlichen Fragen ein, welche Kältemittel zukünftig z.b. für Neuanlagen uneingeschränkt genutzt werden können bzw. mit welchen Einschränkungen zu rechnen sind. Weiters wird auch erläutert, bei welchen Kältemitteln bereits Serviceverbote an Bestandsanlagen bestehen und welche Beschränkungen in näher Zukunft auf uns zu kommen. Inhalte der Informationsbroschüre Beschränkte Erlaubnis von HFKW Kältemittel...2 Kältemittelverbote für Neugeräte und -anlagen...3 Kältemittelverbote für Servicearbeiten...3 Aktuell: HFO-Kältemittel...4 Natürliche Kältemittel...4 Verboten: FCKW Kältemittel...4 Verboten: HFCKW Kältemittel...4 Übersicht gebräuchlicher Kältemittel...5 Begriffsbestimmungen /2016 COFELY Kältetechnik GmbH Seite 1

2 Höchstmenge in der EU (CO 2 -Äquivalent) Beschränkte Erlaubnis von HFKW Kältemittel Die derzeit gebräuchlichsten Kältemittel dieser Gruppe sind unter den Bezeichnungen R134a, R404A, R407, R410A und R507 bekannt. Sie sind in den meisten Kälteanlagen, Klimageräten und Wärmepumpen im Einsatz. Durch die 139. Verordnung des Umweltministeriums vom ist die Anwendung von teil- und vollfluorierten Kohlenwasserstoffen (kurz FKW bzw. F-Gase) als Kältemittel in Österreich nur ausnahmsweise und in beschränktem Umfang erlaubt. FKW Kältemittel sind stark wirkende Treibhausgase. Für jedes Kältemittel gibt es deshalb einen definierten GWP-Wert, der für den Fall des Austritts von 1 kg Kältemittel in die Atmosphäre die vergleichbare kg-anzahl an freigesetztem CO2 angibt. Durch die neue F-Gas-Verordnung Nr. 517/2014 der EU (gültig ab ) soll deshalb bis ins Jahr 2030 die Emissionen bestimmter fluorierter Treibhausgase weitestgehend eliminiert werden. Praktisch umgesetzt wird das durch die stufenweise Beschränkung der in dem EU-Markt erlaubten Kältemittelmenge. Das Ausstiegsszenario für die Jahre 2015 bis 2030 zeigt das nachstehende Diagramm. Referenz für das Jahr 2015 sind die in den Jahren 2009 bis 2012 ( 100 %) in der EU durchschnittlich in Verkehr gebrachten Mengen, gemessen in CO2-Äquivalent. Ziel ist es, diese Mengen in der EU bis zum Jahr 2030 auf 21 % zu reduzieren. 100% 90% 80% 70% 60% 50% 40% 30% 20% 10% 0% Prozentsätze für die Höchstmenge und die entsprechenden Quoten für das Inverkehrbringen von teilfluorierten Kohlenwasserstoffe 100 % 93 % 63 % 45 % 31 % 24 % 21 % Jahr Abbildung 1 Phase-Down-Szenario (Artikel 15, Anhang V) Die konkreten Verbote für bestimmte Anwendungen haben gravierende Auswirkungen auf die stationäre Kältetechnik. 06/2016 COFELY Kältetechnik GmbH Seite 2

3 Kältemittelverbote für Neugeräte und -anlagen Verboten ab Erzeugnisse und Einrichtungen Haushaltskühl- und -gefriergeräte mit HFKW- Kältemitteln mit einem GWP Kühl- und Gefriergeräte für die gewerbliche Verwendung welche HFKW mit einem GWP enthalten. Stationäre Kälteanlagen, welche HFKW mit einem GWP enthalten. Ausgenommen sind Einrichtungen, welche zur Kühlung von Produkten auf unter -50 C bestimmt sind. Bewegliche Raumklimageräte mit HFKW- Kältemitteln mit einem GWP 150 Kühl- und Gefriergeräte für die gewerbliche Verwendung welche HFKW mit einem GWP 150 enthalten. Mehrteilige zentralisierte Kälteanlagen für die gewerbliche Verwendung mit einer Nennleistung von 40 kw oder mehr, die fluorierte Kältemittel mit einem GWP 150 enthalten. Ausgenommen sind primäre Kältemittelkreisläufe in Kaskadensystemen, in welchem fluorierte Kältemittel mit einem GWP 1500 verwendet werden darf (z.b. R134a/CO2-Kaskade) Mono-Splitklimageräte, welche fluorierte Treibhausgase mit einem GWP 750 enthalten (unter 3 kg Kältemittelfüllmenge). Kältemittelverbote für Servicearbeiten Verboten ab Erzeugnisse und Einrichtungen Wartungs- oder Instandhaltungsarbeiten von Kälteanlagen mit einer Füllmenge von 40 t CO2-Äquivalent, welche fluorierte Kältemittel mit einem GWP 2500 enthalten. Das Verbot für die Wartung- oder Instandhaltung für bestehende Anlagen gilt nicht für recycelte und aufgearbeitete fluorierte Kältemittel, wenn nachfolgende Bedingungen eingehalten werden: a.) Aufgearbeitete oder recycelte fluorierte Kältemittel mit einem GWP 2500 dürfen verwendet werden, wenn diese gekennzeichnet sind, dass es sich um aufgearbeitete oder recycelte Stoffe handelt (Kennzeichnung enthalt neben der Fertigungsnummer auch den Namen und die Anschrift des Aufarbeitungs- oder Recyclingunternehmens). b.) Recycelte fluorierte Kältemittel mit einem GWP 2500 müssen aus bestehenden Anlagen rückgewonnen werden und können nur von dem Unternehmen verwendet werden, welches die Rückgewinnung als Teil der Wartung oder Instandhaltung durchgeführt hat oder von jenem Unternehmen für das die Rückgewinnung als Teil der Wartung oder Instandhaltung durchgeführt wurde. Vom Verbot ausgenommen sind Einrichtungen, welche zur Kühlung von Produkten auf unter -50 C bestimmt sind. 06/2016 COFELY Kältetechnik GmbH Seite 3

4 Aktuell: HFO-Kältemittel Große Hoffnungen setzt die Branche derzeit auf HFO-Kältemittel. Das Kältemittel mit der Bezeichnung R1234yf ist bereits in allen neuen PKW-Klimaanlagen enthalten. R1234ze hat sich für Turboverdichter und Hochtemperaturwärmepumpen als besonders geeignet erwiesen. Unsere neue Quantum G - Baureihe ist seit Anfang 2015 mit diesem Kältemittel lieferbar. Die Effizienz ist gleich gut wie mit R134a. Vorteil der HFO-Kältemittel sind außerordentlich geringe GWP-Kennwerte (GWP < 150). Bei Freisetzung in die Atmosphäre erfolgt ein rascher Zerfall des Moleküls innerhalb weniger Tage, die geringe Treibhauswirksamkeit ist ca. identisch mit dem Referenzgas Kohlendioxid (CO2). Durch den Vorteil des geringen GWP-Wertes musste die Eigenschaft einer sehr geringen Brennbarkeit in Kauf genommen werden. Durch die Einstufung in die Sicherheitsgruppe A2L sind die anlagenseitig erforderlichen Sicherheitsmaßnahmen geregelt. Natürliche Kältemittel Die wichtigsten natürlichen Kältemittel sind Ammoniak (NH3), Kohlendioxid (CO2) sowie die Kohlenwasserstoffe Propan (C3H8) und Isobutan (C4H10). Diese Kältemittel eignen sich vorzüglich für die Industriekälte, für Wärmepumpen sowie für Kühlschränke. Leider sind aber auch unerwünschte Eigenschaften wie Toxizität, hohe Drucklage oder Brennbarkeit zu beherrschen. Bei Einhaltung der Normen und Sicherheitsregeln ist der Einsatz der natürlichen Kältemittel gut möglich und stellt langfristig die ökologisch sowie wirtschaftlich sinnvollste Lösung dar. Vor dem Hintergrund des Klimaschutzes und der steigenden Energiepreise empfiehlt Cofely Kältetechnik GmbH besonders den Industriekunden (für große Kälteleistungen ab ca. 100 kw) die Verwendung von natürlichen Kältemitteln als nachhaltige und umweltschonende Lösung. Verboten: FCKW Kältemittel Die bekanntesten FCKW-Kältemittel waren u.a. die Kältemittel R12 und R502. Aufgrund des außerordentlich hohen Ozonabbaupotentials wurden die FCKW-Kältemittel bereits 1990 verboten. Auch bestehende Anlagen dürfen seit 2000 nicht mehr mit diesen Stoffen versorgt werden. Verboten: HFCKW Kältemittel Nach dem Verbot der FCKWs wurde in der anfänglichen Ermangelung anderer Stoffe vermehrt auf das teilhalogenierte HFCKW-Kältemittel R22 ausgewichen. Dadurch sind sehr viele Anlagen mit R22 errichtet worden, wobei viele davon heute noch in Betrieb sind. Im Jahr 2010 wurde die Produktion von R22 eingestellt und seit 2015 darf R22 auch nicht mehr nachgefüllt werden. Vorausschauend bzw. spätestens bei Störfällen empfehlen wir unseren Kunden veraltete R22-Anlagen auf ein Ersatz-Kältemittel umzurüsten oder die Erneuerung der Anlage vorzunehmen! 06/2016 COFELY Kältetechnik GmbH Seite 4

5 Übersicht gebräuchlicher Kältemittel Kältemittel FCKW Anwendungsbereich KK / <-50 C TK NK WP HT >80 C GWP [100a] [CO 2=1,0] Sicherheitsgruppe Erlaubt R A1 Nein (ODP>0) R A1 Nein (ODP>0) R A1 Nein (ODP>0) HFCKW R B1 Nein (ODP>0) R A1 Nein (ODP>0) HFKW R A1 Ja* 1 *2 Ersatz für R134a A1 Ja* 1 R12, R22 R143a A2 Ja* 1 *2 R A2L Ja* 1 R410A R227ea A1 Ja* 1 R12B1, R114 R245fa B1 Ja* 1 R123 R A1 Ja* 1 R13 HFKW-Gemisch R404A A1 Ja* 1 R22 R407A A1 Ja* 1 R22 R407C A1 Ja* 1 R22 R407F A1 Ja* 1 R22 R410A A1 Ja* 1 R22 R422D A1 Ja* 1 R22 R427A A1 Ja* 1 R22 HFO / HFO Gemisch R1234yf 4 A2L Ja R134a R1234ze 7 A2L Ja R134a R449A A1 Ja* 1 R404A, R507A R455A 145 A2L Ja R404A R513A 631 A1 Ja* 1 R134a Natürliche Kältemittel R717 0 B2 Ja R723 8 B2 Ja R600a 3 A3 Ja (Weißware) R134a R290 3 A3 Ja R22 R A3 Ja R404A, R507A R170 3 A3 Ja R23 R744 1 A1 Ja R404A * 1 Einschränkung gem. Seite 3 *2 Hauptsächlich als Gemischkomponenten für Mehrstoffkältemittel 06/2016 COFELY Kältetechnik GmbH Seite 5

6 Begriffsbestimmungen Begriff A1 A2L A2 A3 B1 B2 FKW fluorierte Kältemittel HFKW gewerbliche Verwendung GWP mehrteilige zentralisierte Kälteanlagen ODP primärer Kältemittelkreislauf in Kaskadensystemen Definition geringe Toxizität keine Flammenausbreitung geringe Toxizität sehr geringe Brennbarkeit geringe Toxizität geringere Brennbarkeit geringe Toxizität größere Brennbarkeit erhöhte Toxizität keine Flammenausbreitung erhöhte Toxizität geringere Brennbarkeit Fluorkohlenwasserstoffe sind Kältemittel oder Gemische aus Kältemitteln, welche Fluor enthalten teilhalogenierten Fluorkohlenwasserstoffe Verwendung für die Lagerung, Präsentation oder Abgabe von Erzeugnissen zum Verkauf an Endverbraucher, im Einzelhandel und in der Gastronomie global warming potential (Treibhauspotenzial) Systeme mit zwei oder mehr parallel betriebenen Verdichtern, die mit einem oder mehreren gemeinsamen Verflüssigern und mehreren Kühlstellen wie Vitrinen, Kühlmöbeln, Tiefkühltruhen oder Kühlräumen verbunden sind. ozone depletion potential (Ozonabbaupotential) obere Stufe einer Kälteanlage, welche aus zwei Kältekreisläufen besteht, in denen meistens unterschiedliche Kältemittel zum Einsatz kommen (Die Zusammenfassung dient einer Übersicht und enthält nicht alle Detailinformationen. Aufgeführt sind hier Vereinfachungen und Zusammenfassungen, um das Thema zu verdeutlichen. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit oder Richtigkeit.) COFELY Kältetechnik GmbH hilft Ihnen und unterstützt Sie gerne bei der Erfüllung der notwendigen Aufgaben mit unserem sachkundigen Personal. Sprechen Sie mit uns, wir beraten Sie gerne. Mehr über unsere Produkte und Leistungen erfahren Sie auf Cofely Kältetechnik GmbH Langegasse 19 A-6923 Lauterach Tel.: +43 (0) Fax: +43 (0) Kematen Wels Klagenfurt Messerschmittweg 32 Stefan Fadinger Straße 8 Pischeldorfer Straße 57 A-6175 Kematen A-4600 Wels A-9020 Klagenfurt Tel.: +43 (0) Tel.: +43 (0) Tel.: +43 (0) kematen@cofely.info wels@cofely.info klagenfurt@cofely.info Wals-Siezenheim Graz Wien Bayernstraße 31 Gradnerstraße 186 Heinrich von Buolgasse 6 A-5071 Wals-Siezenheim A-8054 Graz A-1210 Wien Tel.: +43 (0) Tel.: +43 (0) Tel.: +43 (0) siezenheim@cofely.info graz@cofely.info wien@cofely.info 06/2016 COFELY Kältetechnik GmbH Seite 6

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