Annahme: Die Eltern des Kindes sind oder waren miteinander verheiratet UND der betreuende Elternteil hat grundsätzlich Anspruch auf Unterhalt.

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1 Berechnungsbeispiele Fallgruppe 1 Annahme: Die Eltern des Kindes sind oder waren miteinander verheiratet UND der betreuende Elternteil hat grundsätzlich Anspruch auf Unterhalt. 1) Eigenbetreuung, Betreuungsumfang 100%, Betreuungsanteile 100:0, ein Kind jünger als 10 Jahre 2) Eigenbetreuung, Betreuungsumfang 100%, Betreuungsanteile 50:50, ein Kind jünger als 10 Jahre 3) Eigenbetreuung, Betreuungsumfang 50%, Betreuungsanteile 100:0, ein Kind zwischen 10 und 16 Jahren alt 4) Eigenbetreuung, Betreuungsumfang 50%, Betreuungsanteile 50:50, ein Kind zwischen 10 und 16 Jahren alt 5) Drittbetreuung, ein Kind zwischen 10 und 16 Jahren alt, Kind lebt je zur Hälfte bei beiden Eltern 6) Minderjährige älter als 16 Jahre Fallgruppe 2 Annahme: Der betreuende Elternteil hat keinen Anspruch auf Unterhalt, weil er mit dem andern Elternteil nicht verheiratet ist/war oder weil die Voraussetzungen für ehelichen/nachehelichen Unterhalt aus andern Gründen nicht erfüllt sind. 7) Eigenbetreuung, Betreuungsumfang 100%, Betreuungsanteile 100:0, ein Kind jünger als 10 Jahre 8) Eigenbetreuung, Betreuungsumfang 100%, Betreuungsanteile 50:50, ein Kind jünger als 10 Jahre 9) Eigenbetreuung, Betreuungsumfang 50%, Betreuungsanteile 100:0, ein Kind zwischen 10 und 16 Jahren alt 10) Eigenbetreuung, Betreuungsumfang 50%, Betreuungsanteile 50:50, ein Kind zwischen 10 und 16 Jahren alt 11) Drittbetreuung, ein Kind zwischen 10 und 16 Jahren alt, Kind lebt je zur Hälfte bei beiden Eltern 12) Minderjährige älter als 16 Jahre (Achtung: Die eingesetzten Steuerbeträge sind fiktiv.)

2 2 1) Eigenbetreuung, Betreuungsumfang 100 %, Betreuungsanteile 100 : 0, ein Kind jünger als 10 Jahre In diesem Berechnungsbeispiel betreut die Mutter ein unter 10 Jahre altes Kind vollständig selber. Sie ist nicht erwerbstätig, der Vater zu hundert Prozent. Die alternierenden Wochenenden und die Ferien, welche der Vater mit dem Kind verbringt, fallen nicht in seine Arbeitszeit, weshalb sie bei der Berechnung des Betreuungsunterhalts nicht zu berücksichtigen sind. Nicht betreuender Elternteil Betreuender Elternteil Eigenversorgungskapazität faktisches Einkommen hypothetisches Einkommen total Grundbedarf Grundbetrag Mietkosten Nebenkosten Anteil Kind (1/3) Kommunikation, Versicherungen Krankenversicherung AHV/IV/EO inkl. Verwaltungskosten 42 Arbeitsweg 100 Essen auswärts 200 Steuern Total Existenzminimum Grundbedarf /. Steuern netto Barunterhalt Kind Grundbedarf /. Steuern 100./. Einkommen Kind 200 Anspruch 900 Deckung Betreuungsunterhalt Grundbedarf Frau Kind

3 ohne Steuern./. Eigenversorgungskapazität 0 Manko Anspruch Betreuungsunterhalt Deckung kein ehelicher/nachehelicher Unterhalt zur Manko-Deckung Laufende Steuern Anspruch Deckung Fehlbetrag Vorsorgeunterhalt Anspruch 400 Deckung 0 Fehlbetrag Überschuss-Verteilung Ergebnis Kindesunterhalt Barunterhalt 900 Betreuungsunterhalt Steuern Kind 79 Steuern Betreuender 157 Überschussanteil 0 Total Ehelicher/nachehelicher Unterhalt Manko-Deckung 0 Vorsorgeunterhalt 0 Überschussanteil 0 Total 0

4 4 2) Eigenbetreuung, Betreuungsumfang 100 %, Betreuungsanteile 50 : 50, ein Kind jünger als 10 Jahre Jeder Elternteil wendet die Hälfte der möglichen Erwerbs-Arbeitszeit für die Kinderbetreuung und die andere Hälfte für Erwerbstätigkeit auf. Vater Mutter Eigenversorgungskapazität faktisches Einkommen hypothetisches Einkommen total Grundbedarf Grundbetrag Mietkosten Nebenkosten Anteil Kind (1/3) Kommunikation, Versicherungen Krankenversicherung Arbeitsweg Essen auswärts Steuern Total Existenzminimum Grundbedarf /. Steuern netto Barunterhalt Kind Grundbedarf /. Steuern 100./. Einkommen Kind 200 Anspruch Deckung durch Vater 750 Deckung durch Mutter 0 Fehlbetrag Betreuungsunterhalt Grundbedarf Frau ohne Steuern./. Eigenversorgungs Kind

5 kapazität Manko 450 Anspruch Betreuungsunterhalt Deckung 0 Fehlbetrag kein ehelicher/nachehelicher Unterhalt zur Manko-Deckung Laufende Steuern Anspruch Deckung Fehlbetrag Vorsorgeunterhalt Anspruch 200 Deckung 0 Fehlbetrag Überschuss-Verteilung Ergebnis Kindesunterhalt Barunterhalt 750 Betreuungsunterhalt 0 Steuern Kind 0 Steuern Betreuender 0 Überschussanteil 0 Total 750 Ehelicher/nachehelicher Unterhalt Manko-Deckung 0 Vorsorgeunterhalt 0 Überschussanteil 0 Total 0

6 3) Eigenbetreuung, Betreuungsumfang 50 %, Betreuungsanteile 100 : 0, ein Kind zwischen 10 und 16 Jahren alt 6 Nicht betreuender Elternteil Betreuender Elternteil Eigenversorgungs- Kapazität faktisches Einkommen hypothetisches Einkommen 500 total Grundbedarf Grundbetrag Mietkosten Nebenkosten Anteil Kind (1/3) Kommunikation, Versicherungen Krankenversicherung Arbeitsweg Essen auswärts Steuern Total Existenzminimum Grundbedarf /. Steuern netto Barunterhalt Kind Grundbedarf /. Steuern 100./. Einkommen Kind 200 Anspruch Deckung Betreuungsunterhalt Grundbedarf Frau ohne Steuern./. Eigenversorgungskapazität Manko 200 Anspruch Betreuungsunterhalt Deckung Kind

7 7 kein ehelicher/nachehelicher Unterhalt zur Manko-Deckung Laufende Steuern Anspruch Deckung Vorsorgeunterhalt Anspruch 600 Deckung Überschuss-Verteilung Ergebnis Kindesunterhalt Barunterhalt Betreuungsunterhalt 200 Steuern Kind 100 Steuern Betreuender 300 Überschussanteil 380 Total Ehelicher/nachehelicher Unterhalt Manko-Deckung 0 Vorsorgeunterhalt 600 Überschussanteil 760 Total 1 360

8 8 4) Eigenbetreuung, Betreuungsumfang 50 %, Betreuungsanteile 50 : 50, ein Kind zwischen 10 und 16 Jahren alt Im Unterschied zum Beispiel 3 wird hier der insgesamt 50-prozentige Betreuungsumfang je hälftig von beiden Elternteilen erbracht. Die betreuungsbedingte Arbeitszeitreduktion der Eltern beträgt je 25 %. Vater Mutter Eigenversorgungskapazität faktisches Einkommen hypothetisches Einkommen total Grundbedarf Grundbetrag Mietkosten Nebenkosten Anteil Kind (1/3) Kommunikation, Versicherungen Krankenversicherung Arbeitsweg Essen auswärts Steuern Total Existenzminimum Grundbedarf /. Steuern netto Barunterhalt Kind Grundbedarf /. Steuern 100./. Einkommen Kind 200 Anspruch Deckung Vater Deckung Mutter Betreuungsunterhalt Grundbedarf Frau ohne Steuern Barunterhalt Frau an 500 Kind

9 Kind Auslagen total /. Eigenversorgungskapazität Manko 0 Anspruch Betreuungsunterhalt kein ehelicher/nachehelicher Unterhalt zur Manko-Deckung Laufende Steuern Anspruch Deckung Vater Deckung Mutter Vorsorgeunterhalt Anspruch 200./. Deckung aus eigenen n Überschuss-Verteilung Trotz gleicher Betreuungsanteile kann die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit der Eltern unterschiedlich sein. Diesfalls ist für die Kostenaufteilung auf das Verhältnis ihrer Überschüsse abzustellen. Ergebnis Kindesunterhalt Vater Mutter Barunterhalt (Vater) Barunterhalt (Mutter) 500 Betreuungsunterhalt 0 Steuern Kind (Vater) 70 Steuern Kind (Mutter) 30 Steuern Betreuender 0 0 Überschussanteil Total Ehelicher/nachehelicher Unterhalt Manko-Deckung 0 Vorsorgeunterhalt 0 Überschussanteil 480./. eigener Überschuss Total 460

10 10 5) Drittbetreuung, ein Kind zwischen 10 und 16 Jahren alt, Kind lebt je zur Hälfte bei beiden Eltern Bei ausschliesslicher Drittbetreuung findet während der möglichen Arbeitszeiten keine Eigenbetreuung statt. Es gibt hier daher keine unterhaltsrelevanten Betreuungsanteile. Die möglichen Erwerbs-Arbeitszeiten werden von beiden Eltern voll zu Erwerbszwecken ausgeschöpft. Unabhängig vom Alter des Kindes entfällt somit ein Betreuungsunterhalt (sog. indirekte Betreuungskosten). Es fallen allein Drittbetreuungskosten (sog. direkte Betreuungskosten) an, welche dem Barbedarf des Kindes anzurechnen und mittels Kindesunterhalts zu decken sind. Vater Mutter Eigenversorgungskapazität faktisches Einkommen hypothetisches Einkommen 500 total Grundbedarf Grundbetrag Mietkosten Nebenkosten Anteil Kind (1/3) Kommunikation, Versicherungen Krankenversicherung Arbeitsweg Essen auswärts Drittbetreuungskosten Steuern Total Existenzminimum Grundbedarf /. Steuern netto Barunterhalt Kind Grundbedarf /. Steuern 100./. Einkommen Kind 200 Anspruch Deckung Vater Deckung Mutter Kind

11 11 Kein Betreuungsunterhalt nachehelicher Unterhalt zur Manko- Deckung Grundbedarf Frau ohne Steuern Barunterhalt Frau an Kind Auslagen total /. Eigenversorgungskapazität Manko 0 Anspruch Laufende Steuern Anspruch Deckung Vater Deckung Mutter Vorsorgeunterhalt Anspruch 200./. Deckung aus eigenen n Überschuss-Verteilung Ergebnis Kindesunterhalt Vater Mutter Barunterhalt (Vater) Barunterhalt (Mutter) 500 Betreuungsunterhalt 0 0 Steuern Kind (Vater) 64 Steuern Kind (Mutter) 36 Steuern Betreuender 0 0 Überschussanteil Total Ehelicher/nachehelicher Unterhalt Manko-Deckung 0 Vorsorgeunterhalt 0 Überschussanteil 920./. eigener Überschuss Total 438

12 12 6) Minderjährige älter als 16 Jahre Vorbehältlich gesundheitlicher oder anderer Spezialsituationen entfällt bei 16-jährigen und älteren Kindern das Betreuungsbedürfnis und ist ein Betreuungsunterhalt ausgeschlossen. Es verbleiben Natural- und Barunterhalt für das Kind (sowie gegebenenfalls nachehelicher Unterhalt für den geschiedenen Ehegatten).

13 7) Eigenbetreuung, Betreuungsumfang 100 %, Betreuungsanteile 100 : 0, ein Kind jünger als 10 Jahre 13 Nicht betreuender Elternteil Betreuender Elternteil Eigenversorgungskapazität faktisches Einkommen hypothetisches Einkommen total Grundbedarf Grundbetrag Mietkosten Nebenkosten Anteil Kind (1/3) Kommunikation, Versicherungen Krankenversicherung AHV/IV/EO inkl. Verwaltungskosten 42 Arbeitsweg Essen auswärts Steuern Total Existenzminimum Grundbedarf /. Steuern netto Barunterhalt Kind Grundbedarf /. Steuern 100./. Einkommen Kind 200 Anspruch 900 Deckung Betreuungsunterhalt Grundbedarf Frau ohne Steuern./. Eigenversorgungskapazität 0 Manko Anspruch Betreuungsunterhalt Kind

14 Deckung Laufende Steuern Anspruch Deckung Fehlbetrag Überschuss-Verteilung Ergebnis Kindesunterhalt Barunterhalt 900 Betreuungsunterhalt Steuern Kind 59 Steuern Betreuender 354 Überschussanteil 0 Total 4 405

15 8) Eigenbetreuung, Betreuungsumfang 100 %, Betreuungsanteile 50 : 50, ein Kind jünger als 10 Jahre 15 Jeder Elternteil wendet die Hälfte der möglichen Erwerbs-Arbeitszeit für die Kinderbetreuung und die andere Hälfte für Erwerbstätigkeit auf. Vater Mutter Eigenversorgungskapazität faktisches Einkommen hypothetisches Einkommen total Grundbedarf Grundbetrag Mietkosten Nebenkosten Anteil Kind (1/3) Kommunikation, Versicherungen Krankenversicherung Arbeitsweg Essen auswärts Steuern Total Existenzminimum Grundbedarf /. Steuern netto Barunterhalt Kind Grundbedarf /. Steuern 100./. Einkommen Kind 200 Anspruch Deckung durch Vater 750 Deckung durch Mutter 0 Fehlbetrag Betreuungsunterhalt Grundbedarf Frau ohne Steuern./. Eigenversorgungs Kind

16 kapazität Manko 450 Anspruch Betreuungsunterhalt Deckung 0 Fehlbetrag kein ehelicher/nachehelicher Unterhalt zur Manko-Deckung Laufende Steuern Anspruch Deckung Fehlbetrag Kein Vorsorgeunterhalt Überschuss-Verteilung Ergebnis Kindesunterhalt Barunterhalt 750 Betreuungsunterhalt 0 Steuern Kind 0 Steuern Betreuender 0 Überschussanteil 0 Total 750

17 17 9) Eigenbetreuung, Betreuungsumfang 50 %, Betreuungsanteile 100 : 0, ein Kind zwischen 10 und 16 Jahren alt Nicht betreuender Elternteil Betreuender Elternteil Eigenversorgungs- Kapazität faktisches Einkommen hypothetisches Einkommen 500 total Grundbedarf Grundbetrag Mietkosten Nebenkosten Anteil Kind (1/3) Kommunikation, Versicherungen Krankenversicherung Arbeitsweg Essen auswärts Steuern Total Existenzminimum Grundbedarf /. Steuern netto Barunterhalt Kind Grundbedarf /. Steuern 100./. Einkommen Kind 200 Anspruch Deckung Betreuungsunterhalt Grundbedarf Frau ohne Steuern./. Eigenversorgungskapazität Manko 200 Anspruch Betreuungsunterhalt Deckung Kind

18 18 kein ehelicher/nachehelicher Unterhalt zur Manko-Deckung Laufende Steuern Anspruch Deckung kein Vorsorgeunterhalt Überschuss-Verteilung Ergebnis Kindesunterhalt Barunterhalt Betreuungsunterhalt 200 Steuern Kind 100 Steuern Betreuender 300 Überschussanteil 833 Total 2 533

19 19 10) Eigenbetreuung, Betreuungsumfang 50 %, Betreuungsanteile 50 : 50, ein Kind zwischen 10 und 16 Jahren alt Im Unterschied zum vorangegangenen Beispiel Nr. 9 wird hier der insgesamt 50-prozentige Betreuungsumfang je hälftig von beiden Elternteilen erbracht. Die betreuungsbedingte Arbeitszeitreduktion der Eltern beträgt je 25 %. Vater Mutter Eigenversorgungskapazität faktisches Einkommen hypothetisches Einkommen total Grundbedarf Grundbetrag Mietkosten Nebenkosten Anteil Kind (1/3) Kommunikation, Versicherungen Krankenversicherung Arbeitsweg Essen auswärts Steuern Total Existenzminimum Grundbedarf /. Steuern netto Barunterhalt Kind Grundbedarf /. Steuern 100./. Einkommen Kind 200 Anspruch Deckung Vater Deckung Mutter Betreuungsunterhalt Grundbedarf Frau ohne Steuern Barunterhalt Frau an 500 Kind

20 Kind Auslagen total /. Eigenversorgungskapazität Manko 0 Anspruch Betreuungsunterhalt kein ehelicher/nachehelicher Unterhalt zur Manko-Deckung Laufende Steuern Anspruch Deckung Vater Deckung Mutter kein Vorsorgeunterhalt 20 Überschuss-Verteilung Trotz gleicher Betreuungsanteile kann die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit der Eltern unterschiedlich sein. Diesfalls ist für die Kostenaufteilung auf das Verhältnis ihrer Überschüsse abzustellen. Ergebnis Kindesunterhalt Vater Mutter Barunterhalt (Vater) Barunterhalt (Mutter) 500 Betreuungsunterhalt 0 Steuern Kind (Vater) 70 Steuern Kind (Mutter) 30 Steuern Betreuender 0 0 Überschussanteil Total

21 21 11) Drittbetreuung, ein Kind zwischen 10 und 16 Jahren alt, Kind lebt je zur Hälfte bei beiden Eltern Bei ausschliesslicher Drittbetreuung findet während der möglichen Arbeitszeiten keine Eigenbetreuung statt. Es gibt hier daher keine unterhaltsrelevanten Betreuungsanteile. Die möglichen Erwerbs-Arbeitszeiten werden von beiden Eltern voll zu Erwerbszwecken ausgeschöpft. Unabhängig vom Alter des Kindes entfällt somit ein Betreuungsunterhalt (sog. indirekte Betreuungskosten). Es fallen allein Drittbetreuungskosten (sog. direkte Betreuungskosten) an, welche dem Barbedarf des Kindes anzurechnen und mittels Kindesunterhalts zu decken sind. Vater Mutter Eigenversorgungskapazität faktisches Einkommen hypothetisches Einkommen 500 total Grundbedarf Grundbetrag Mietkosten Nebenkosten Anteil Kind (1/3) Kommunikation, Versicherungen Krankenversicherung Arbeitsweg Essen auswärts Drittbetreuungskosten Steuern Total Existenzminimum Grundbedarf /. Steuern netto Barunterhalt Kind Grundbedarf /. Steuern 100./. Einkommen Kind 200 Anspruch Deckung Vater Deckung Mutter Kind

22 22 Kein Betreuungsunterhalt kein nachehelicher Unterhalt zur Manko- Deckung Laufende Steuern Anspruch Deckung Vater Deckung Mutter Kein Vorsorgeunterhalt Überschuss-Verteilung Ergebnis Kindesunterhalt Vater Mutter Barunterhalt (Vater) Barunterhalt (Mutter) 500 Betreuungsunterhalt 0 0 Steuern Kind (Vater) 64 Steuern Kind (Mutter) 36 Steuern Betreuender 0 0 Überschussanteil Total

23 23 12) Minderjährige älter als 16 Jahre Vorbehältlich gesundheitlicher oder anderer Spezialsituationen entfällt bei 16-jährigen und älteren Kindern das Betreuungsbedürfnis und ist ein Betreuungsunterhalt ausgeschlossen. Es verbleiben Natural- und Barunterhalt für das Kind (sowie gegebenenfalls nachehelicher Unterhalt für den geschiedenen Ehegatten).

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