Inklusion an der Staatl. Schulberatungsstelle. Karin Tharandt, Staatl. Schulpsychologin, StRin FS
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- Ella Hartmann
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1 Inklusion an der Staatl. Schulberatungsstelle
2 Das bestehende Schulsystem
3 Chancengleichheit oder Diskriminierung? Im Sinne einer gerechten Auslese lautet die Prüfungsfrage für Sie alle gleich: Klettern Sie auf diesen Baum!
4 Umsetzung des Rechtsanspruches Es soll sicher gestellt werden, dass Kinder mit Behinderungen nicht aufgrund von Behinderungen vom unentgeltlichen und obligatorischen Grundschulunterricht oder vom Besuch weiterführender Schulen ausgeschlossen werden angemessene Vorkehrungen für die Bedürfnisse des Einzelnen getroffen werden
5 Umsetzung des Rechtsanspruches Es soll sicher gestellt werden, dass die Förderschulen die bestmöglichen Chancen bzw. bestmögliche Förderung jedes einzelnen Kindes/Jugendlichen in den verschiedenen Förderschwerpunkten gewährleisten
6 Sonderpädagogischer Förderbedarf als zentraler Begriff ist Ausgangspunkt für den individuellen Bildungsbedarf der festgestellte individuelle Bildungsbedarf ist Bezugspunkt für alle pädagogischen und schulischen Bildungsmaßnahmen
7 Was erwartet Sie heute? Inklusion im Bay EUG (Auszüge) Beratungsangebot zur inklusiven Beschulung an der Staatl. Schulberatungsstelle für Mfr. Fallbeispiele (Teil 1) Möglichkeiten der inklusiven Beschulung Das Förderschulsystem im Überblick Der Mobile Sonderpädagogische Dienst (MSD) Fallbeispiel Marcel (Teil 2) Sonderpädagogik in weiterführenden Schulen Fragen
8 Das neue Bay EUG BayEUG Art. 2 Abs. 2 Inklusiver Unterricht ist Aufgabe aller Schulen. BayEUG Art. 41 Abs. 1 BayEUG Art. 41 Abs. 3 (Satz 1) Die Erziehungsberechtigten eines Kindes mit festgestelltem oder vermutetem sonderpädagogischem Förderbedarf sollen sich rechtzeitig über die möglichen Schulorte an einer schulischen Beratungsstelle informieren. ( )
9 Das neue BayEUG BayEUG Art. 41 Abs. 5 Kann der ( ) Förderbedarf an der allgemeinen Schule ( ) sowie der Möglichkeit des Besuchs einer Schule mit dem Schulprofil Inklusion nicht hinreichend gedeckt werden und 1. ist die Schülerin oder der Schüler dadurch in der Entwicklung gefährdet oder 2. beeinträchtigt sie oder er die Rechte von Mitgliedern der Schulgemeinschaft erheblich, besucht die Schülerin oder der Schüler die geeignete Förderschule.
10 Beratungsangebot zur inklusiven Beschulung Information der inner- und außerschulischen Öffentlichkeit sowie von Betroffenen prozessorientierte Diagnostik und Beratung bei Einschulungs- und Schullaufbahnfragen Beratung und Unterstützung von Schulen und Eltern im Hinblick auf inklusive Beschulung Fortbildungen Moderation bei Konflikten zwischen Eltern und Schule Runder Tisch Begleitung von Schulen/Lehrern durch Supervision und Coaching Zusammenarbeit Karin Tharandt, mit Staatl. Fachdiensten Schulpsychologin,
11 Fallbeispiele Einzelfallberatung zur Schullaufbahn Marcel, 5. Klasse Gymnasium Übertritt aus der 4. Klasse SFZ an ein Gymnasium ADHS (medikamentiert) Störung des sozialen Verhaltens Beratungsanlass: massive Verhaltensauffälligkeiten im Unterricht mit aggressivem Verhalten
12 Fallbeispiele Beratung der Schulleitung Fragestellung: Umgang mit Eltern, die sich über inkludierten Schüler beschweren
13 Fallbeispiele Einzelcoaching Frau X. hat drei Schüler mit unterschiedlichen Förderbedarfen in ihrer Klasse sie fühlt sich überfordert mit der Situation
14 Fallbeispiele Thematische Supervision / Coaching Durchführung von thematischen Supervisionen / Kollegialen Fallberatungen
15 Fallbeispiele Fortbildungen Kollegium wünscht sich Informationen zu einem bestimmten Störungsbild Fortbildungen z. B. zum Umgang mit schwierigen Schülern, Methodenkompetenz
16 Der bayerische Weg der Inklusion
17 Möglichkeiten der inklusiven Beschulung Schule mit Profil Inklusion Kooperationsklassen Partnerklassen Einzelintegration offene Klassen der Förderschulen Für weiterführende Schulen derzeit relevant: Partnerklassen Einzelintegration (Schule mit Profil Inklusion )
18 Notwendige Konsequenzen Ausweitung des lernzieldifferenzierten Unterrichts an der allgemeinen Schule Neukonzeption des Lehrplans für den Förderschwerpunkt LERNEN Implementierung von Schulbegleitern Weiterentwicklung: Nachteilsausgleich und Leistungsbewertung (VSO 44 und 45) Entwicklung von Schulverbünden
19 Das Förderschulsystem Förderschwerpunkte der Sonderpädagogik Lernen Verhalten Sonderpädagogisches Förderzentrum Sprache Motorische und körperliche Entwicklung Hören Sehen Geistige Entwicklung (Schule für Kranke)
20 Das Förderschulsystem Anteil der Förderschüler bezogen auf die Gesamtzahl der Schüler: ca. 4 7 % content.grin.com/binary/wi24/104977/2.gif
21 Das Förderschulsystem Unterrichtung nach dem Lehrplan der Grund- und Hauptschule ist an folgenden Schulen möglich Sonderpädagogisches Förderzentrum (SFZ) Schule zur motorischen und körperlichen Entwicklung Förderzentrum Hören Förderzentrum Sehen Schule zur Erziehungshilfe d. h. Kinder aus diesen Schularten können eine weiterführende Schule besuchen
22 Der MSD im BayEUG BayEUG Art. 41 Abs. 3 (Satz 2) ( ) Zu der Beratung können weitere Personen, z. B. der Schulen, der Mobilen Sonderpädagogischen Dienste sowie der Sozial- oder Jugendhilfe beigezogen werden.
23 Der MSD im BayEUG MSD - Mobiler Sonderpädagogischer Dienst BayEUG Art. 21. ( ) Mobile Sonderpädagogische Dienste diagnostizieren und fördern die Schülerinnen und Schüler, sie beraten Lehrkräfte, Erziehungsberechtigte und Schülerinnen und Schüler, koordinieren sonderpädagogische Förderung und führen Fortbildungen für Lehrkräfte durch ( )
24 Der MSD im Förderschulsystem Aufgaben des MSD (1) Diagnostik (2) Förderung (3) Beratung (4) Koordination (5) Fortbildung
25 Der MSD im Förderschulsystem Jede sonderpädagogische Fachrichtung hat ihren eigenen Mobilen Sonderpädagogischen Dienst Schulartübergreifend arbeiten der MSD-K (Körperbehindert) MSD-H (Hören) MSD-S (Sehen) MSD-V (Verhalten) - eingeschränkt zusätzlich gibt es den MSD-A (Autismus) - schulartübergreifend NEU: MSD-Psycho
26 Der MSD im Förderschulsystem Prinzipiell erfordert der Einsatz des MSDs die Maßnahmen der Schule müssen ausgeschöpft sein (Beratungsfachkräfte der jeweiligen Schulen müssen einbezogen sein) die Zustimmung der Erziehungsberechtigten die Zustimmung des MBs für Gymnasien bzw. Realschulen (Vordruck A)
27 Der MSD im Förderschulsystem Vorgehensweise zur Beantragung des MSDs ist im Einzelfall zu besprechen In Planung Entwicklung eines erweiterten Konzeptes zu Einsatzmöglichkeiten des MSD an weiterführenden Schulen
28 Fallbeispiel konkret Einzelfallberatung zur Schullaufbahn Marcel, 5. Klasse Gymnasium Beratungsfachkraft wendet sich an die Staatl. Schulberatungsstelle Besprechung des Anliegens gemeinsame Suche nach Lösungen
29 Fallbeispiel konkret Marcel, 5. Klasse Gymnasium Besprechung der geplanten Schritte mit der Beratungsfachkraft (Tharandt) Kontaktaufnahme mit der Klassleiterin (Tharandt) Gespräch mit den Eltern (Tharandt) Kontakt zum MSD-V (Tharandt) Unterrichtsbeobachtung durch den MSD-V Gespräch Klassenlehrkraft MSD-V - Eltern (Erarbeitung von konkreten Unterstützungsmaßnahmen) + Vereinbarung Nachfolgegespräch SchiLF: Das Störungsbild ADHS ()
30 Sonderpädagogik in Gymnasien Schüler mit Förderbedarf Hören Sehen Körperbehinderungen / (chron.) Erkrankungen im sozial-emotionalen Bereich ADHS, Depression, Magersucht/Bulimie, Tourette, Angst, Aggression Sprache
31 Die Inklusionssprechstunde Sprechzeit: Donnerstag, Uhr Vorgehensweise: Schulen und Einzelpersonen können sich telefonisch mit ihrem Anliegen melden Die Beratung ist kostenlos, freiwillig und unterliegt der Schweigepflicht die Vorgehensweise ist vom Einzelfall und der Fragestellung abhängig
32 Inklusion an der Staatl. Schulberatungsstelle Noch Fragen????
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