Horizontale Kooperationen
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- Lucas Hoch
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1 Wettbewerbsökonomische Perspektive Stefan Vizepräsident der WEKO Universität St. Gallen Studienvereinigung Kartellrecht E.V., Universität Bern, 1. Juli 2011
2 Was ist eine horizontale Kooperation? Definition (EU Leitlinie, Rz. 1) Eine horizontale Kooperation liegt vor, wenn tatsächliche oder potenzielle Wettbewerber eine Vereinbarung schliessen Ökonomischer Tradeoff Horizontale Vereinbarungen... können erheblichen wirtschaftlichen Nutzen bringen, (+) zu Wettbewerbsproblemen führen. ( ) Gegenstand horizontaler Vereinbarungen Keine Abreden nach Art. 5 Abs. 3 KG. Informationsaustausch, F&E, Produktion, Einkauf, Vermarktung, Normen (vgl. EU Leitlinie) Abrenzung zu vertikalen Vereinbarungen ist teilweise unscharf.
3 Was ist eine horizontale Kooperation? Definition (EU Leitlinie, Rz. 1) Eine horizontale Kooperation liegt vor, wenn tatsächliche oder potenzielle Wettbewerber eine Vereinbarung schliessen Ökonomischer Tradeoff Horizontale Vereinbarungen... können erheblichen wirtschaftlichen Nutzen bringen, (+) zu Wettbewerbsproblemen führen. ( ) Gegenstand horizontaler Vereinbarungen Keine Abreden nach Art. 5 Abs. 3 KG. Informationsaustausch, F&E, Produktion, Einkauf, Vermarktung, Normen (vgl. EU Leitlinie) Abrenzung zu vertikalen Vereinbarungen ist teilweise unscharf.
4 Was ist eine horizontale Kooperation? Definition (EU Leitlinie, Rz. 1) Eine horizontale Kooperation liegt vor, wenn tatsächliche oder potenzielle Wettbewerber eine Vereinbarung schliessen Ökonomischer Tradeoff Horizontale Vereinbarungen... können erheblichen wirtschaftlichen Nutzen bringen, (+) zu Wettbewerbsproblemen führen. ( ) Gegenstand horizontaler Vereinbarungen Keine Abreden nach Art. 5 Abs. 3 KG. Informationsaustausch, F&E, Produktion, Einkauf, Vermarktung, Normen (vgl. EU Leitlinie) Abrenzung zu vertikalen Vereinbarungen ist teilweise unscharf.
5 Was ist eine horizontale Kooperation? Definition (EU Leitlinie, Rz. 1) Eine horizontale Kooperation liegt vor, wenn tatsächliche oder potenzielle Wettbewerber eine Vereinbarung schliessen Ökonomischer Tradeoff Horizontale Vereinbarungen... können erheblichen wirtschaftlichen Nutzen bringen, (+) zu Wettbewerbsproblemen führen. ( ) Gegenstand horizontaler Vereinbarungen Keine Abreden nach Art. 5 Abs. 3 KG. Informationsaustausch, F&E, Produktion, Einkauf, Vermarktung, Normen (vgl. EU Leitlinie) Abrenzung zu vertikalen Vereinbarungen ist teilweise unscharf.
6 Erfasste Vereinbarungen F&E Einkauf Konkurrent 1 Konkurrent 2 Produktion Vermarktung Normen Informationsaustausch
7 Erfasste Vereinbarungen F&E Einkauf Konkurrent 1 Konkurrent 2 Produktion Vermarktung Normen Informationsaustausch
8 Erfasste Vereinbarungen F&E Einkauf Konkurrent 1 Konkurrent 2 Produktion Vermarktung Normen Informationsaustausch
9 Erfasste Vereinbarungen F&E Einkauf Konkurrent 1 Konkurrent 2 Produktion Vermarktung Normen Informationsaustausch
10 Erfasste Vereinbarungen F&E Einkauf Konkurrent 1 Konkurrent 2 Produktion Vermarktung Normen Informationsaustausch
11 Erfasste Vereinbarungen F&E Einkauf Konkurrent 1 Konkurrent 2 Produktion Vermarktung Normen Informationsaustausch
12 Erfasste Vereinbarungen F&E Einkauf Konkurrent 1 Konkurrent 2 Produktion Vermarktung Normen Informationsaustausch
13 Erfasste Vereinbarungen F&E Einkauf Konkurrent 1 Konkurrent 2 Produktion Vermarktung Normen Informationsaustausch
14 Informationsaustausch
15 Grundlagen (1) Arten des Informationsaustausches Direkter Informationsaustausch zwischen Konkurrenten. Indirekter Informationsaustausch über eine gemeinsame Einrichtung (Verband etc.) oder einen Dritten. Möglicher Wirtschaftlicher Nutzen Beseitigung von Informationsasymmetrien. Effizienzsteigerung durch Benchmarking. Optimierung der Supply Chain ( just-in-time, etc.). Bessere Reaktion auf Nachfrage- und Kostenschwankungen.
16 Grundlagen (1) Arten des Informationsaustausches Direkter Informationsaustausch zwischen Konkurrenten. Indirekter Informationsaustausch über eine gemeinsame Einrichtung (Verband etc.) oder einen Dritten. Möglicher Wirtschaftlicher Nutzen Beseitigung von Informationsasymmetrien. Effizienzsteigerung durch Benchmarking. Optimierung der Supply Chain ( just-in-time, etc.). Bessere Reaktion auf Nachfrage- und Kostenschwankungen.
17 Grundlagen (1) Arten des Informationsaustausches Direkter Informationsaustausch zwischen Konkurrenten. Indirekter Informationsaustausch über eine gemeinsame Einrichtung (Verband etc.) oder einen Dritten. Möglicher Wirtschaftlicher Nutzen Beseitigung von Informationsasymmetrien. Effizienzsteigerung durch Benchmarking. Optimierung der Supply Chain ( just-in-time, etc.). Bessere Reaktion auf Nachfrage- und Kostenschwankungen.
18 Grundlagen (2) Wettbewerbsprobleme Informationsaustausch erleichtert die (stillschweigende) Kollusion, indem sie folgende Probleme reduziert: Koordinationsproblem: Auf welche überhöhten Preise kann man sich koordinieren? Pre-Play Communication (Buccirossi 2008, 311 ff.). Durchsetzungproblem: Wie können Abweichungen festgestellt und bestraft werden? Information Exchange (Buccirossi 2008, 317 ff.). Definition Kollusion (bzw. Parallelverhalten ) bezeichnet einen Zustand, in dem die von den Konkurrenten gesetzten Preise höher sind als bei wirksamem Wettbewerb (vgl. Buehler/Halbheer 2010, Rz. 108).
19 Komplikationen Kein eindeutiges Zeichen für Kollusion Informationsaustausch bedeutet nicht notwendigerweise, dass ein kollusives Verhalten vorliegt. Positiver Effekt auf Konsumenten? Konsumenten profitieren möglicherweise vom Informationsaustausch. Aussagekraft der relevanten Oligopolmodelle Die einschlägige industrieökonomische Literatur ist kompliziert und kommt nur zu wenigen robusten Ergebnissen.
20 Politikempfehlungen (1) Die neuere industrieökonomische Literatur legt folgende Ergebnisse nahe (vgl. /Halbheer 2010, Rz. 106). (1) Private Kommunikation/Zukünftige Verhaltensweisen Begünstigt Kollusion in besonderem Masse, keine Effizienzvorteile ersichtlich. unzulässig. (2) Öffentliche Kommunikation/Zukünftige Verhaltensweisen Begünstigt Kollusion, kann aber Effizienzvorteile haben. Einzelfallprüfung.
21 Politikempfehlungen (2) (3) Individuell/vergangene und aktuelle Preise und Mengen Begünstigt Kollusion in hohem Masse, Effizienzvorteile möglich, aber eher selten. unzulässig ( Efficiency Defense möglich). (4) Individuell/vergangene u. aktuelle Kosten u. Nachfragen Stark von den spezifischen Eigenschaften des Marktes abhängig. Einzelfallprüfung. (5) Aggregiert In der Regel unbedenklich, negative Wettbewerbseffekte aber möglich (Aggregationsgrad). zulässig (Nachweis der Schädlichkeit durch Behörde).
22 Vereinbarungen über F&E
23 Grundlagen (1) Arten und Formen der F&E-Kooperation Gemeinsame Verbesserung bestehender Technologien. Gemeinsame Entwicklung und Vermarktung neuer Produkte. Zusammenarbeitsvereinbarungen oder gemeinsam kontrollierte Unternehmen ( Joint Ventures ). Möglicher Wirtschaftlicher Nutzen Effizienzgewinne aus der Bündelung komplementärer Fähigkeiten und Vermögenswerte. Schnellere Entwicklung und Vermarktung neuer Produkte oder Technologien. Kostensenkungen. Internalisierung von Externalitäten.
24 Grundlagen (1) Arten und Formen der F&E-Kooperation Gemeinsame Verbesserung bestehender Technologien. Gemeinsame Entwicklung und Vermarktung neuer Produkte. Zusammenarbeitsvereinbarungen oder gemeinsam kontrollierte Unternehmen ( Joint Ventures ). Möglicher Wirtschaftlicher Nutzen Effizienzgewinne aus der Bündelung komplementärer Fähigkeiten und Vermögenswerte. Schnellere Entwicklung und Vermarktung neuer Produkte oder Technologien. Kostensenkungen. Internalisierung von Externalitäten.
25 Grundlagen (1) Arten und Formen der F&E-Kooperation Gemeinsame Verbesserung bestehender Technologien. Gemeinsame Entwicklung und Vermarktung neuer Produkte. Zusammenarbeitsvereinbarungen oder gemeinsam kontrollierte Unternehmen ( Joint Ventures ). Möglicher Wirtschaftlicher Nutzen Effizienzgewinne aus der Bündelung komplementärer Fähigkeiten und Vermögenswerte. Schnellere Entwicklung und Vermarktung neuer Produkte oder Technologien. Kostensenkungen. Internalisierung von Externalitäten.
26 Grundlagen (2) Mögliche Wettbewerbsprobleme Geringere oder langsamere Innovation. F&E-Kooperation kann übergreifen auf andere Märkte (z.b. Produktemärkte) und dort den Wettbewerb reduzieren. Zur Erinnerung Erfolgreiche (unternehmensübergreifende Kooperation) in F&E führt auch bei wirksamem Wettbewerb zu Innovationsrenten. Innovationsrenten sind kein Indiz für mangelnden Wettbewerb.
27 Illustration F&E Konkurrent 1 Konkurrent 2 Produktmarkt
28 Illustration F&E Konkurrent 1 Konkurrent 2 Produktmarkt
29 Illustration F&E Konkurrent 1 Konkurrent 2 Produktmarkt
30 Beispiel: Joint Venture in F&E Ausgangslage (vgl. /Jaeger 2002, 130 ff.) Lösung Zwei Firmen i, j = 1, 2, i j, investieren in die Reduktion x i ihrer Grenzkosten c i = A x i λx j. Der Parameter λ [0, 1] impliziert, dass Firma i ohne Entgelt von Firma j s F&E profitieren kann ( Externalität ). Diese Externalität führt zu Unterinvestitionen in die F&E. Ein Joint Venture in F&E internalisiert die Externalität. Dank der höheren F&E-Investitionen sind Preise auf dem Produktmarkt tiefer als vorher. Wenn die Kooperation auf den Produktmarkt übergreift, wird dieser Vorteil durch den mangelnden Wettbewerb überkompensiert.
31 Politikempfehlungen (1) Abreden über Zusammenarbeit in der F&E Können aus Gründen der wirtschaftlichen Effizienz häufig gerechtfertigt werden (vgl. Art. 6 Abs. 1 a KG). (2) Übergreifen auf Produktmärkte Die Kooperation in der F&E erleichert tendenziell die Kollusion auf den Produktmärkten. Ein Übergreifen auf die Produktmärkte sollte verhindert werden.
32 Ergänzung: Horizontale Joint Ventures Beachte Joint Ventures in F&E sind nicht zu verwechseln mit horizontalen Joint Ventures im Produktmarkt (vgl. /Jaeger 2002, 128 f.). Intuition Ein Unternehmen i kann Eigentumsanteile φ ik [0, 1] an den Konkurrenten k i halten. Im Gleichgewicht ist der Wettbewerb deshalb weniger intensiv als ohne Beteiligungen.
33 Fazit Horizontale Vereinbarungen können zu Wettbewerbsproblemen, aber auch zu wirtschaftlichen Vorteilen führen. Die industrieökonomische Literatur stellt Faustregeln für die Behandlung des Informationsaustausches zur Verfügung. Vereinbarungen über F&E können aus Gründen der wirtschaftlichen Effizienz häufig gerechtfertigt werden. Ein Übergreifen der Kooperation in F&E auf die Produktmärkte sollte verhindert werden.
34 Literatur Buccirossi, P. (2008), Facilitating Practices, in: Buccirossi, P. (Hrsg.): Handbook of Antitrust Economics, MIT Press, , S., Halbheer, D. (2010), Ökonomische Grundlagen und Grundbegriffe, in: Amstutz, M., Reinert, M. (Hrsg.): Basler Kommentar zum Kartellgesetz, Helbing Lichtenhahn, 3-58., S., Jaeger, F. (2002), Einführung in die Industrieökonomik. Springer. Motta, M. (2004), Competition Policy, Cambridge University Press. Kapitel 4. Phlips, L. (1995), Competition Policy: A Game-Theoretic Perspective, Cambridge University Press. Teil II & III.
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