Gütesicherung für die Wartung. der Kleinkläranlagen. Die niedersächsische Wasserrechtsänderung. Zertifizierung von Wartungsunternehmen

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1 Gütesicherung für die Wartung Zertifizierung von Wartungsunternehmen Dipl.-Ing. Ralf Hilmer* Dipl.-Ing. Frank Lange** Dipl.-Ing. Ralf Schüler*** Dipl.-Ing. Cindy Trülzsch**** Die Bedeutung hat mit der Erkenntnis, dass nicht jedes bewohnte Grundstück unter verhältnismäßigem Aufwand an die öffentliche Kanalisation angeschlossen werden kann, Ende der 80er-Jahre enorm zugenommen. Durch die gesetzlichen Regelungen zur Abwasserentsorgung werden dezentrale Entwässerungslösungen den zentralen Abwasserbeseitigungskonzepten gleichgestellt. Im Wasserhaushaltsgesetz WHG 18a wird aufgeführt, dass: Dem Wohl der Allgemeinheit auch die Beseitigung von häuslichem Abwasser durch dezentrale Anlagen entsprechen kann. Die niedersächsische Wasserrechtsänderung im Jahr 1996 markierte den Höhepunkt dieser Entwicklung. Seitdem ist die Entscheidung, in welchen Gebieten das Abwasser über Kleinkläranlagen gereinigt werden muss, in die Hände der kommunalen Selbstverwaltung gelegt. Die Novellierung des Landeswassergesetzes hat zur Folge, dass die Behandlung des Abwassers in Kleinkläranlagen eine dauerhafte Entsorgungsmöglichkeit darstellt, weshalb von diesen Anlagen adäquate Reinigungsergebnisse erwartet *) Dipl.-Ing. Ralf Hilmer, DWA- Landesverband Nord, Hildesheim **) Dipl.-Ing. Frank Lange, Mitglied des Landesinstallateurausschusses Thüringen, Meister der Kläranlage im Zweckverband Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung (ZWA) Saalfeld- Rudolstadt ***) Dipl.-Ing. Ralf Schüler, DWA-Landesverband Nord-Ost, Magdeburg ****) Dipl.-Ing. Cindy Trülzsch, DWA-Landesverband Sachsen/ Thüringen, Dresden Bild 1: Verteilung der KKA im Bundesgebiet. werden müssen. In den letzten Jahren hat es in den meisten anderen Bundesländern ähnliche Entwicklungen gegeben. Aufgrund der nicht in jedem Bundesland sicheren Datenlage kann die aktuelle Anzahl der im Bundesgebiet tatsächlich vorhandenen Kleinkläranlagen nur abgeschätzt werden, wobei die Gesamtzahl von ca. 1,8 Mio. Anlagen plausibel erscheint (Bild 1). Zeitgleich mit der Legitimierung der Kleinkläranlagen als Dauerlösung hat die Entwicklung weiterer Verfahrenstechniken zur Abwasserreinigung eingesetzt. Es entstand ein neuer Markt, dessen Angebot heute als unübersichtlich gilt. Neben den rein mechanischen Kleinkläranlagen (Altbestände und Neubau als Übergangslösung) werden Kleinkläranlagen mit biologischer Reinigung in unterschiedlichsten Ausführungen (Tropf- und Tauchkörper, Festbetten, SBR-Anlagen, Belebungsanlagen und Wirbel- Schwebebett-Anlagen) angeboten. Bei dieser großen Artenvielfalt spielen daher der Betrieb und die Wartung eine immer bedeutendere Rolle (Bild 2). Die Ablaufergebnisse aus Kleinkläranlagen müssen den Anforderungen des Anhanges 1 der Abwasserverordnung entsprechen. Diese gelten als eingehalten, wenn sie eine allgemeine bauaufsichtliche Zulassung besitzen und die Betreiber sicherstellen, dass ihre Abwasseranlagen entsprechend den Zulassungen fachgerecht betrieben und gewartet werden. Da die Betreiber in der Regel selbst nicht fachkundig sind, müssen sie die Wartung einer fachkundigen Firma übertragen. Die Wartung muss dabei von einem Fachkundigen durchgeführt werden. In der Praxis stellt man häufig fest, dass die lückenhaft vorhandenen Regelungen für die Bereiche Einbau, Montage, Wartung und Betrieb nicht ausreichen, um einen durchgängig ordnungsgemäßen Betrieb zu gewährleisten und den Zielen des Gewässerschutzes zu entsprechen. So existieren z. B. für den Bereich des Einbaus keine Anforderungen an die Qualifikation der tätigen Personen. Insbesondere bei den immer komplexeren, technischen Anlagen werden gehäuft Einbaufehler festgestellt, die den späteren Betrieb der Anlagen dauerhaft negativ beeinflussen (Bilder 3 bis 5, Radziej 2005). In den länderspezifischen Regelungen ist z. B. auch die Fachkunde des Wartungspersonals zwar gefordert, Vorgaben zur Erlangung der Fachkunde bestehen aber nur vereinzelt. 28 IKZ-Haustechnik Heft 10 /2006

2 Bild 2: Anlagenvielfalt privater biologischer Kleinkläranlagen (%) im ZWA Saalfeld-Rudolstadt. In den allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassungen der Kleinkläranlagen sind überwiegend noch drei Wartungen pro Jahr gefordert. Bei Verlängerung der Zulassung bzw. bei Neuzulassung wird in jüngster Zeit bei Einhaltung gewisser Forderungen (z. B. Vorhandensein eines Signalgebers bei Stromausfall) nur noch eine zweimalige Wartung pro Jahr verlangt. Eine eigenmächtige Reduzierung der Wartungshäufigkeit (z. B. in wasserrechtlichen Bescheiden) widerspricht den Zulassungsbedingungen. Wie Untersuchungen von Straub (2004) zeigen, ist durch eine Bild 4: Entlüftung (gelbes Rohr rechts) in nachklärung. lediglich einmalige Wartung pro Jahr die Einhaltung der geforderten Ablaufwerte der Anlagen nicht zu gewährleisten. Auch gewartete Anlagen können unzureichende Reinigungsleistungen erbringen, da sich viele Betreiber nicht um ihre Kleinkläranlage kümmern (z. B. Führung des Betriebstagebuches mit täglichen und wöchentlichen Kontrollen). Das Nichtfunktionieren der Kleinkläranlage wird so nicht oder nur nach langem, mangelhaftem Betrieb bemerkt. Erfahrungen aus dem kommunalen Kleinkläranlagenbereich (Übernahme der Betriebsführung und Wartung) im Beispielfall des ZWA Saalfeld-Rudolstadt zeigen, dass Anlagen bis 8 m/d ca. 20 bis 30 Wartungen pro Jahr erfordern. Bei kommunalen Kläranlagen ist die qualifizierte Wartung eine Selbstverständlichkeit. Nur bei gewarteten Anlagen ist gewährleistet, dass die Anforderungen entsprechend des Anhanges 1 der Abwasserverordnung eingehalten werden können. Warum sollte dann bei Kleinkläranlagen eine Ausnahme gemacht werden? Insgesamt lässt sich feststellen, dass den hochwertigen Anlagen nicht die adäquate Wartung zukommt. Dies führt in vielen Fällen dazu, dass die Ablaufwerte weit überschritten werden (Bilder 6 bis 9). Anforderungen an die Wartung und Überwachung Der harte Wettbewerb um Wartungsverträge hat trotz der einheitlichen Vorgaben aus den Normen und bauaufsichtlichen Zulassungen zu unterschiedlichen Qualitätsstandards in der Wartung der Kleinkläranlagen geführt. Bundesweit gibt es bisher keine einheitlichen Anforderungen zu Betrieb, Wartung und Überwachung. Die Umsetzung von Normen (z. B. DIN 4261) wird in den einzelnen Bundesländern und auch in den verschiedenen Landkreisen unterschiedlich gehandhabt. Durch den hohen administrativen Aufwand wird in vielen Bundesländern eine ausschließlich behördliche Überwachung nicht möglich sein. Sachsen z. B. hat daher die Überwachung der Eigenkontrolle und der Wartung den abwasserbeseitigungspflichtigen Körperschaften übertragen. Demgegenüber hat sich Bayern schon vor Jahren für den Einsatz von privaten Sachverständigen für die Überwachung entschieden. Aufgabe einer Überwachung ist es, u. a. die Durchführung und die Qualität der Wartung zu überprüfen und zu sichern. Die Verantwortung für den Betrieb der Kleinkläranlagen obliegt wie bei den Hausinstallationen dem Eigentümer der Anlage. Die gesetzlichen Bestimmungen für die Wasserversorgung sagen aus, dass Arbeiten an Wasserinstallationen nur zugelassene Vertragsinstallateure vornehmen dürfen. Die Firmen werden bei Vorliegen Bild 3: Fehler beim Einbau. Das Elektrokabel ist unsauber verlegt. Zudem ist die Ablaufschikane zerstört (Pfeil), sodass der Schlamm bei steigendem Pegel abfließen kann. der fachlichen Qualifikation in Listen eingetragen, die von den flächendeckend vorhandenen Ortsinstallateurausschüssen (OIA) gepflegt und durch die jeweiligen Ver- und Entsorgungsunternehmen legitimiert werden. Bei fehlendem Sachkundenachweis kann durch eine Nachqualifizierung, z. B. Fachlehrgänge TRWI, der Nachweis erbracht werden. Damit ist aber die notwendige Qualifikation für die Abwassertechnik nicht erreicht. Eine auf die spezielle Problematik der Kleinkläranlagen zugeschnittene Fachkunde ist unerlässlich. Gerade vor dem Hintergrund, Heft 10 /2006 IKZ-Haustechnik 29

3 dass bei den dezentralen Abwasserbehandlungsanlagen die Gesetzeslage eine ausreichende Sicherung der Funktionsfähigkeit fordert. Die biologischen Kleinkläranlagen werden in der Regel durch Baubetriebe, Installateure oder durch die Herstellerfirma eingebaut. Letztere übernehmen nicht in jedem Fall die Wartung. Im Gegenteil, es besteht bei einer Vielzahl der Hersteller ein Interesse, vor Ort Wartungspartner zu haben. Jedes Bau- und Installationsunternehmen, das die Errichtung und die notwendige Wartung übernehmen möchte, muss daher künftig mit der Forderung des zuständigen Ver- und Entsorgers rechnen, hierfür die notwendige fachliche Befähigung nachzuweisen. Eine solche Fachkunde ist mit einem DWA (Deutsche Vereinigung für Wasserwirtschaft, Abwasser und Abfall e. V.) Fachkundelehrgang ( Betrieb und Wartung ) für das Wartungspersonal gegeben. Die darauf aufbauende Qualifizierung der Wartungsfirma ist mit einer DWA-Zertifizierung möglich. Die Forderung nach fachlicher Befähigung leitet sich auch aus der Richtlinie für den Abschluss von Installationsverträgen ab: Der Inhaber des Installationsunternehmens oder ein fest angestellter verantwortlicher und weisungsberechtigter Fachmann muss die Fertigkeiten, praktischen und theoretischen Fachkenntnisse sowie Erfahrungen besitzen, die für eine fachgerechte, den anerkannten Regeln der Technik und den Erfordernissen der Sicherheit und Hygiene entsprechende Ausführung aller Installationsarbeiten notwendig sind (fachliche Befähigung). Die Fachkunde für die Installation und Wartung einer biologischen Abwasserreinigungsanlage ist in der gesam- Bild 5: Überschussschlammleitung zu hoch angebracht. zu 1: Pumpe/Injektor: Der Auslauf sollte nur knapp über der Trennwand angebracht sein. zu 2: Die Rohre sollten mit der Betonoberkante abschließen oder max. 5 cm in die Anlage ragen. Sämtliche Schläuche sollten für eine sach- und fachgerechte Wartung und Entsorgung am Rand verlegt werden. Bild 6: Hier ist die Tropfkörperanlage (TKA) überstaut. Es ist kein Trägermaterial (Stein/Schlacke) mehr sichtbar (s. Bild 4). Somit ist keine Abwasserreinigung möglich. Bild 7: Wurzel-Einwuchs in eine TKA. Damit ist ein Zutritt von Fremdwasser (Niederschlagswasser) möglich. 2 1 ten Breite nicht gegeben. Die abwasserbeseitigungspflichtigen Körperschaften sind gut beraten, noch vor In-Kraft- Treten satzungsrechtlicher Regelungen nur zertifizierte Unternehmen für Wartungsverträge zu akzeptieren. Damit ergibt sich für den privaten Bau- und Installationssektor ein breites Betätigungsfeld. Daher verwundert es nicht, dass Qualitätssicherungsmaßnahmen im Bereich des Betriebes gefordert werden. Der DWA-Landesverband Nord hat eine eigene Qualitätsrichtlinie entwickelt und bietet seit ca. drei Jahren ein freiwilliges System zur Gütesicherung der Wartung von Kleinkläranlagen an. Dieses Zertifizierungssystem wird auch von den DWA-Landesverbänden Sachsen/Thüringen und Nord-Ost angeboten. Ehrgeiziges Ziel der Gütesicherung ist ein optimierter Betrieb der Kleinkläranlagen, der Gewässerbelastungen aufgrund von Betriebsstörungen weitestgehend vermeidet und durch konstant gute Ablaufqualitäten einen erheblichen Beitrag zum Gewässerschutz gewährleistet. Das Zertifizierungssystem Jedes im Bereich der Wartung tätige Unternehmen kann beim zuständigen DWA-Landesverband die Zertifizierung beantragen. Für die Zertifizierung werden an die Wartungsfirmen unterschiedlichste Anforderungen gestellt. Sie müssen über folgende technische Mindestausstattung verfügen: Messgeräte für Schlammspiegel, Schlammvolumen, Schlammgehalt, Sauerstoffgehalt, Temperatur, ph- Wert, Sichttiefe, absetzbare Stoffe, BSB5 und CSB bzw. einen Nachweis über entsprechende Laborleistungen, Hilfsmittel zur Beurteilung der baulichen Substanz, z. B. 30 IKZ-Haustechnik Heft 10 /2006

4 Bild 8: Ein verstopfter Zulauf. Es kann zu einem Rückstau kommen, wenn keine Rückschlagpumpe vorhanden ist. Öffnungshilfen (Haken), Leuchtmittel, Nebelmittel, Arbeitsmittel zur Behebung von Schäden, z. B. Werkzeug, Pumpen, Schläuche, Klemmen und Schellen, persönliche Schutzausrüstung des Wartungspersonals nach den Erfordernissen der Unfallverhütungsvorschriften wie z. B. Handschuhe, Sicherheitsschuhe, Arbeitskleidung, Desinfektionsmittel, Waschund Duschmöglichkeit, ggf. Gaswarngeräte. Das für die Wartung eingesetzte Personal muss bestimmte Qualifizierungsvoraussetzungen vorweisen, um am für die Zertifizierung notwendigen Fachkundelehrgang Betrieb und Wartung teilnehmen zu können: Ausbildung als Ver- und Entsorger (Fachkraft für Abwassertechnik oder Fachkraft für Rohr-, Kanal- und Industrieservice) oder Zertifikat des DWA-Klärwärter-Grundkurses (ATV, ATV- DVWK) oder höhere Qualifikation im Fachgebiet Abwasserbehandlung. Neben diesen grundsätzlichen Anforderungen muss das Wartungspersonal jährlich mindestens einen Tag an Fortbildungsmaßnahmen im Bereich der Kleinkläranlagen-Wartung teilnehmen. Diese Anforderungen gelten für jeden einzelnen Mitarbeiter der Firma, der Wartungsarbeiten an Kleinkläranlagen durchführt. Bei der Wartungsfirma werden die o. g. Anforderungen überprüft. Zudem werden stichprobenartig Wartungsverträge und -protokolle eingesehen und die Arbeitsabläufe auf Plausibilität geprüft. Abschließend wird die Einhaltung der Anforderungen an durchgeführten Wartungen vor Ort überprüft. Werden alle Kriterien eingehalten, wird das Zertifikat mit einer Gültigkeitsdauer von zwei Jahren ausgestellt. Werden Mängel festgestellt, können die Firmen mit Auflagen belegt und Nachbesserungen eingefordert werden. Vorteile des Systems Die Gütesicherung bietet vielfältige Vorteile für alle Beteiligten. Der Betreiber einer Kleinkläranlage hat erstmals die Möglichkeit, auch Qualitätsaspekte in die Auswahl einer Wartungsfirma einfließen zu lassen. Er kann damit sicher sein, dass der ordnungsgemäße Betrieb seiner Kleinkläranlage auch in der Praxis gewährleistet ist. Im März 2006 ist erstmals das Jahrbuch Kleinkläranlagen des DWA- Landesverbandes Sachsen/Thüringen mit Informationen aus den DWA- Landesverbänden Nord und Nord-Ost erschienen. Der Bezug erfolgt über den DWA-Landesverband Sachsen/ Thüringen (Dresden) und die DWA- Bundesgeschäftsstelle (Hennef). Bild 9: Falsche Art des Stromsparens: Die Anlage ist abgeschaltet. Erkennbar durch das gleiche Aussehen des Abwassers in allen drei Kammern. Wartungsfirmen haben die Möglichkeit, an einem praxisnahen und kostengünstigen Gütesicherungssystem teilzuhaben und damit die Chance, sich von anderen Unternehmen abzugrenzen. Die Zertifizierung bietet ihnen einen erheblichen Vorteil im Wettbewerb um die Anerkennung durch die zuständigen Behörden sowie bei der weiteren Akquisition von Wartungsverträgen. Die Überwachungsbehörden können größeres Vertrauen in externe Firmen setzen, weiteren administrativen Aufwand vermeiden und sich bei der Überwachung stärker auf die Anlagen konzentrieren, die durch nicht qualitätsgesicherte Unternehmen gewartet werden. Behörden können zum Abschluss von Wartungsverträgen auf zertifizierte Firmen verweisen und sind damit nicht mehr genötigt, eigene Listen mit Wartungsunternehmen zu führen. Erfahrungen mit der Gütesicherung Trotz der Tatsache, dass die Teilnahme an dem Zertifizierungssystem bisher freiwillig ist, konnten bisher durch den DWA-Landesverband Nord 46, durch den DWA-Landesverband Sachsen/Thüringen 16 und durch den DWA-Landesverband Nord-Ost 2 Wartungsfirmen mit insgesamt mehr als Wartungsverträgen zertifiziert werden. Viele Firmen berich- 32 IKZ-Haustechnik Heft 10 /2006

5 ten bereits von Vorteilen bei Kontakten zu Wasserbehörden und potenziellen Kunden. Dies wird weitere Unternehmen motivieren, an dem Projekt teilzunehmen. Die Listen der zertifizierten Wartungsfirmen sowie alle weiteren Informationen zur Gütesicherung sind auf den Homepages der jeweiligen Landesverbände zu finden: Ausblick Das Zertifizierungssystem hat sich bereits jetzt zu einer festen Größe entwickelt. In den nächsten Jahren werden gütegesicherte Unternehmen flächendeckend in der Bundesrepublik zur Verfügung stehen und einen erheblichen Beitrag zum Schutz der Gewässer leisten. Neben der Wartung rücken in jüngster Zeit immer mehr Fragen nach Qualitätsanforderungen für die Bereiche Einbau, Montage, Betrieb und Überwachung in den Vordergrund. Die DWA hat deshalb die Arbeitsgruppe KA-10.2 Kleinkläranlagen ins Leben gerufen, die in Kürze ein Themenheft mit dem Titel Qualitätskriterien für Einbau, Montage, Wartung und Betrieb veröffentlichen wird. Dieses Arbeitspapier wird erstmals bundeseinheitlich den gesamten Bereich Kleinkläranlage behandeln, Lösungsvorschläge aufzeigen und zur Diskussion anregen. L i t e r a t u r : [1] Radziej, G. (2005): Erfahrungen eines Fachunternehmens nach einer Zertifizierung. Vortrag zum 1. Workshop Wartung, DWA-Landesverband Sachsen/ Thüringen, , Jena. [2] Straub, A. (2004): Zuverlässigkeit. Vortrag zur Fachtagung Kleinkläranlagen Stiefkinder der Abwasserentsorgung?, , Internetinformationen: Heft 10 /2006 IKZ-Haustechnik 33

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