Bezeichnung des Baugrundstücks
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- Babette Linda Waldfogel
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1 An die örtlich zuständige Bauordnungsbehörde*) Senator für Umwelt, Bau, Verkehr und Europa - Abteilung 6 - Bauamt Bremen-Nord - Referat 30 - Bauordnungsamt Bremerhaven Antrag auf Baugenehmigung nach 64 BremLBO Antrag auf Baugenehmigung im vereinfachten Genehmigungsverfahren nach 67 BremLBO Nachtrag / Änderung zum Az: Bezeichnung des Baugrundstücks Flurstückskennzeichen Bezirk Flur Flurstück(e) *) Adressen siehe Hinweisblatt Fußnote 2 An die örtlich zuständige Stadtplanungsbehörde*) Senator für Umwelt, Bau, Verkehr und Europa - Abteilung 6 - Bauamt Bremen-Nord - Referat 30 - Stadtplanungsamt Bremerhaven Eingangsvermerk der zuständigen Stelle: Vorlage zur Genehmigungsfreistellung nach 66 BremLBO Weiterbehandlung als Antrag auf Baugenehmigung, wenn die Gemeinde erklärt, dass ein Genehmigungsverfahren durchgeführt werden soll: ja nein (falls ja: Bauvorlagen 2-fach) Änderung zum Az: *) Adressen siehe Hinweisblatt Fußnote 1 1. Bauherr/in (Bei Bauherrengemeinschaften ist die 2. Sachverständige(r) ( 56 Abs. 2 BremLBO) bevollmächtigte Person anzugeben) Name Name Telefon: Fax: Telefon: Fax: Entwurfsverfasser/in Name Telefon: Fax: Bauvorlageberechtigung ( 70 BremLBO) Architekt/in Innenarchitekt/in Ingenieur/in Nr. der Eintragungsliste: nach 70 Abs. 4 BremLBO als (Berufsbezeichnung): Nachweisberechtigt nach 70 Abs. 5 BremLBO Nr. der Eintragungsliste:
2 2 4. Vorhaben 4.1 Art des Vorhabens Errichtung (Neubau, Erweiterung) Änderung (Umbau, Einbau) Nutzungsänderung Abbruch 4.2 Einstufung des Vorhabens 1. Wohngebäude mittlerer Höhe gem. 2 Abs. 3 Nr. 2 BremLBO 2. Wohngebäude geringer Höhe gem. 2 Abs. 3 Nr. 1 BremLBO 3. Landwirtschaftliche Betriebsgebäude, auch mit Wohnteil, bis 250 m² Grundfläche mit nicht mehr als 2 oberirdischen Geschossen, ausgenommen solche mit Anlagen für Jauche und Flüssigmist 4. Gebäude ohne Aufenthaltsräume bis 100 m² Grundfläche und mit nicht mehr als 2 oberirdischen Geschossen 5. Wochenendhäuser 6. Nebenanlagen der Gebäude nach Nummer 1 bis 5 sowie zu diesen Gebäuden gehörige notwendige Stellplätze und Garagen 7. Gewächshäuser bis 4 m Firsthöhe 8. Garagen und Stellplätze mit einer Nutzfläche bis 100 m² 9. Einfriedungen 10. Vorhaben nach 65 Abs. 1 und Abs. 4 BremLBO, die aus Gründen des Denkmalschutzes genehmigungspflichtig sind 11. Vorhaben im Sinne von 64 BremLBO Genaue Bezeichnung des Vorhabens: 4.3 Angaben zum Tragwerk zu den Vorhaben 2.bis 5.: *) Hinweis: Tragwerk mit geringer oder sehr geringer Schwierigkeit *) ja nein Falls ja, ist gem.. 13 Abs. 2 BVorlV als Anlage zur Baubeschreibung durch den Tragwerksplaner zu erklären, dass die Kriterien der Anlage 2 zur BVorlV ausnahmslos erfüllt sind. Falls nein sind die Prüfung der bautechnischen Nachweise und die Überwachung durch einen privat zu beauftragenden Prüfingenieur durchzuführen. Dies gilt bei Wohngebäuden mittlerer Höhe unabhängig von der Schwierigkeit des Tragwerks. 5. Baugrundstück 5.1 Bauplanungsrecht Es bestehen keine bauplanungsrechtlichen Festsetzungen Das Baugrundstück liegt im Geltungsbereich eines/einer Bebauungsplanes i. S. von... mit Festsetzungen nach Abs. 1 oder 2 BauGB (qualifiziert) 30 Abs. 3 BauGB (einfach) BauNVO BO/StBO (nur Stadtgemeinde Bremen) 5.2 Erteilte Bescheide Zur Kompensation fehlender Verfahrensvoraussetzungen für die Genehmigungsfreistellung ( 66 Abs. 3 BremLBO): planungsrechtlicher Vorbescheid ( 66 Abs. 3 BremLBO Bescheid über Ausnahmen und Befreiungen ( 66 Abs. 3 BremLBO Ausnahmen / Genehmigungen nach BauGB: 14 Abs. 2 BauGB 144 BauGB 169 Abs. 1 Nr. 3 BauGB 172 BauGB Veränderungssperre i. S. des 14 Abs. 1 BauGB förmlich festgelegten Sanierungsgebietes i. S. des 142 BauGB förmlich festgelegten Entwicklungsgebietes i. S. des 165 BauGB Erhaltungssatzung i: S. des 172 BauGB sonstige Bescheide: Bescheid(e) vom durch Aktenzeichen sonstiger Bauvorbescheid ( 69 BremLBO) Teilungsgenehmigung ( 19 BauGB) andere behördliche Genehmigungen/ Erlaubnisse
3 5.3 Angaben über bestehende öffentlichrechtliche Sicherungen zu Gunsten und zu Lasten des Baugrundstücks 3 Baulasten zu Gunsten des Baugrundstücks auf dem Grundstück: zu Lasten des Baugrundstücks für das Grundstück: Öffentliche Grundlasten (Grundbuchauszug ist beigefügt) zu Gunsten des Baugrundstücks auf dem Grundstück: Baulastenverz. Blatt Baulastenverz. Blatt zu Lasten des Baugrundstücks für das Grundstück: Sollten für das beantragte Vorhaben noch Baulasten erforderlich sein, erhalten Sie die für das Verfahren notwendigen Informationen bei der für Baulasten zuständigen Stelle der Bauordnungsbehörde; siehe Hinweisblatt Fußnote Erschließung 6.1 Zugang/Zufahrt erfolgt von öffentlicher Verkehrsfläche über Grundstücke im Miteigentum (Nachweis durch Grundbuchauszug erforderlich) über fremde Grundstücke (Öffentlich-rechtlich gesichert) über fremde Grundstücke (Öffentlich-rechtliche Sicherung noch erforderlich) Bezeichnung der Straße/des Weges/des fremden Grundstücks 6.2 Abwasserbeseitigung ist gewährleistet wird bei der örtlich für die Abwasserbeseitigung zuständigen Stelle angezeigt bzw. beantragt ist nicht erforderlich 6.3 Trinkwasserversorgung erfolgt durch öffentliche Wasserversorgung Hauswasserversorgung (Brunnen) ist nicht erforderlich 7. Baukosten 7.1 bauliche Anlagen für Wohnzwecke einschließlich Zubehöranlagen 7.2 bauliche Anlagen für sonstige Zwecke einschließlich Zubehöranlagen umb. Raum nach DIN 277 Baukostenwert je m³ Baukosten Rohbauwert (o. MWSt) gem. BauKostV umb. Raum nach DIN 277 Baukostenwert je m³ Baukosten Rohbauwert (o. MWSt) gem. BauKostV Anmerkung zu 7.1 u. 7.2: Die Baukostenwerte (einschl. MWSt.) müssen mindestens dem jeweils geltenden Bauindex entsprechen. Die aktuellen Werte werden gem. 2 Abs. 1 der Kostenverordnung Bau (BauKostV) in der jeweils geltenden Fassung jährlich vom Senator für Umwelt, Bau, Verkehr und Europa im Amtsblatt der Freien Hansestadt Bremen veröffentlicht. 8. Erklärungen (Die Erklärungen nach 8.1. und 8.2 sind im Genehmigungsfreistellungsverfahren und im Vereinfachten Genehmigungsverfahren zwingend erforderlich.) 8.1 Erklärungen des Bauherrn / der Bauherrin ( 66 Abs. 4 Satz 2 Nr. 2 und 67 Abs. 3 BremLBO) Eine Verpflichtung zur Anlegung eines Kinderspielplatzes entsteht: nein ja und wird wie folgt erfüllt: entsprechend den Angaben und Darstellungen in den Bauvorlagen durch öffentlich-rechtliche Sicherung (siehe Nr. 5.3) durch Ablösung, weil der Kinderspielplatz auf dem Baugrundstück oder in dessen Nähe nicht hergestellt werden kann
4 4 Eine Verpflichtung zur Herstellung notwendiger Stellplätze entsteht: nein ja und wird wie folgt erfüllt: entsprechend den Angaben und Darstellungen in den Bauvorlagen durch öffentlich-rechtliche Sicherung (siehe Nr. 5.3) durch Ablösung Eine Verpflichtung zur Herstellung notwendiger Fahrradabstellplätze entsteht: nein ja und wird wie folgt erfüllt: entsprechend den Angaben und Darstellungen in den Bauvorlagen durch öffentlich-rechtliche Sicherung (siehe Nr. 5.3) durch Ablösung, weil die notwendigen Fahrradabstellplätze auf dem Baugrundstück oder in dessen Nähe nicht hergestellt werden können 8.2 Erklärungen des Entwurfsverfassers / der Entwurfsverfasserin und der Sachverständigen nach 56 Abs. 2 BremLBO ( 64, 66 Abs. 4 Satz 2 Nr. 1 und 67 Abs. 3 BremLBO) Ich erkläre, dass 9. Bauvorlagen ich durch den Antragsteller / die Antragstellerin zur Antragsstellung bevollmächtigt bin. Die Vollmacht umfasst auch die Befugnis, Bauvorlagen nachzureichen und abzuändern sowie verbindliche Erklärungen für den Antragsteller / die Antragstellerin bis zur Erteilung des beantragten Bescheides abzugeben. Erweiterung dieser Vollmacht bis zur Schlussabnahme die Bauvorlagen vorbehaltlich beantragter Ausnahmen/Befreiungen den öffentlich-rechtlichen Vorschriften, den Technischen Baubestimmungen nach 3 Abs. 3 BremLBO und insbesondere den Anforderungen des Brandschutzes sowie den Vorschriften über die barrierefreie und behindertengerechte bauliche Gestaltung nach 38 Abs. 7 und 8 BremLBO und 47 Abs. 6 BremLBO entsprechen und keine hindernde Baulast oder öffentliche Grundlast besteht, der Kampfmittelräumdienst des Polizeipräsidiums Bremen sowie die für Altlasten zuständige Stelle über das Bauvorhaben gem. 66 Abs. 9 Satz 2 BremLBO unterrichtet worden sind *) bzw. die Benachrichtigungen nicht erforderlich sind. *) siehe Vordruck (An den Kampfmittelräumdienst der Polizei Bremen / An die für Altlasten zuständige Stelle) Folgende von dem/der Bauherr/in und von dem/der Entwurfsverfasser/in unterschriebenen Bauvorlagen sind 2-fach beigefügt: (1-fach als Vorlage zur Genehmigungsfreistellung, falls keine Weiterbehandlung als Bauantrag erfolgen soll) 9.1 Lageplan : qualifiziert einfach Ergänzungsplan Bebauungsplan: Bebauungsplan (Auszug mit Legende) 9.2 Bauzeichnungen: Grundrisse Ansichten Schnitte Lichtbild-/montage (nur bei Werbeanlagen) 9.3 Baubeschreibung mit Erklärung über den Schwierigkeitsgrad der Tragwerke Betriebsbeschreibung Berechnungen über: die zulässige, die vorhandene und die geplante Grundfläche mit GRZ Berechnung die zulässige, die vorhandene und die geplante Geschossfläche mit GFZ Berechnung die zulässige, die vorhandene und die geplante Baumassenzahl mit BMZ Berechnung die Geschosse, die keine Vollgeschosse sind die erforderliche, die vorhandene und die geplante Anzahl notwendiger Stellplätze die erforderliche, die vorhandene und die geplante Anzahl notwendiger Fahrradabstellplätze die erforderliche, die vorhandene und die geplante Fläche für Kinderspielplätze Prüfvermerk der zuständigen Stelle
5 die erforderlichen, die vorhandenen und die geplanten Abstandsflächen die Anzahl und die Größe der Nutzungseinheiten (umbauter Raum sowie Wohn- und Nutzfläche) den Brutto-Rauminhalt nach DIN 277 Teil bautechnische Nachweise, bestehend aus: Anmerkung: die bautechnischen Nachweise und die ggf. erforderliche Bescheinigung der Berufsfeuerwehr nach 66 Abs. 7 BremLBO sind im Vereinfachten Baugenehmigungsverfahren und im Genehmigungsfreistellungsverfahren der Bauordnungsbehörde spätestens mit der Mitteilung über die abschließende Fertigstellung einzureichen. (siehe Nr. 9.10) 5 statischer Berechnung (einschl. Feuerwiderstandsdauer tragender Bauteile) Konstruktionsbeschreibung Nachweis des Wärmeschutzes nach der Energieeinsparverordnung Nachweis des Schallschutzes 9.5 Bescheinigung der Berufsfeuerwehr nach 66 Abs. 7 BremLBO 9.6 denkmalschutzrechtliche Genehmigung oder die Bestätigung, dass ein Genehmigungsverfahren eingeleitet worden ist (ggf. nur im Genehmigungsfreistellungsverfahren erf.) 9.7 planungsrechtlicher Vorbescheid 9.8 Antrag auf Ausnahme oder Befreiung ( 31 BauGB oder 72 BremLBO) - mit Begründung Es wird beantragt, die folgenden Bauvorlagen nachreichen zu dürfen: statische Berechnung Konstruktionsbeschreibung Konstruktionszeichnungen Nachweis des Wärmeschutzes nach Energieeinsparverordnung Nachweis des Schallschutzes sonstige: Davon nach Erteilung der Baugenehmigung ( 68 Abs. 3 Satz 2 BremLBO) 9.10 Mit der Anzeige der Fertigstellung des Vorhabens werden der Bauordnungsbehörde eingereicht: die Bescheinigungen des Bezirksschornsteinfegermeisters nach 41 Abs. 9 BremLBO Zusätzlich im Genehmigungsfreistellungsverfahren und im vereinfachten Genehmigungsverfahren: die bautechnischen Nachweise nach Nr. 9.4 mit: Prüfbericht und Bestätigung der Überwachung der bautechnischen Anforderungen des Prüfingenieurs Bescheinigung der Berufsfeuerwehr nach 66 Abs. 7 BremLBO Nachweis der Festlegung von Grundriss und Höhenlage des Gebäudes durch eine zur Urkundsmessung befugte Person oder Stelle 9.11 Sonstige Bauvorlagen: 9.12 Es wird empfohlen, die Bauvorlagen z u s ä t z l i c h in digitaler Form (auf CD z.b. als pdf-, jpg- oder tif-datei) einzureichen. Die damit verbundene Entlastung der Verwaltung dient auch der Beschleunigung des Genehmigungsverfahrens. Ort, Datum Unterschrift Bauherr/in Ort, Datum Unterschrift Entwurfsverfasser/in Ort, Datum Unterschrift Sachverständiger ( 56 Abs. 2 BremLBO)
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An die örtlich zuständige Bauaufsichtsbehörde. Bezeichnung des Baugrundstücks
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