IDEepolis. Call for Papers
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- Hans Otto
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1 IDEepolis Institut für Digitale Ethik (IDE) Call for Papers Anonymität und Transparenz in der Digitalen Gesellschaft interdisziplinäre Perspektiven der Ethik, des Rechts und der Kommunikations- und Medienwissenschaft Termin: Montag, 13. Januar 2014 Veranstaltungsort: Hochschule der Medien Stuttgart, Nobelstraße 10, Stuttgart Veranstalter: Institut für Digitale Ethik (IDE) Institutsleitung: Petra Grimm, Tobias Keber, Oliver Zöllner Mitglieder: Michael Müller, Roland Schmitz, Michael Veddern, Clarissa Henning, Karla Neef Thema: Der Soziologe Georg Simmel hat bereits in seinem Aufsatz Das Geheimnis und die geheime Gesellschaft ([1908] 1999) sowohl auf die Bedeutung von Wissen und Verbergen in sozialen Interaktionen als auch auf deren (ökonomische, soziale, kulturelle und historische) Kontextabhängigkeit hingewiesen. Konstitutiv für soziale Beziehungen sei der Respekt vor dem nicht geäußerten Geheimnis des Anderen : So scheiden sich die Verhältnisse der Menschen an der Frage des Wissens umeinander: was nicht verborgen wird, darf gewusst werden, und: was nicht offenbart wird, darf auch nicht gewußt werden. Sich nicht mit seinem Namen, also anonym, zu äußern, heißt, das Geheimnis der eigenen Identität zu wahren, und ebenso: nicht bekannt für Andere zu sein. Etymologisch ist der Begriff anonym schon seit seiner Verwendung auch im Kontext der Medien gebräuchlich als Bezeichnung für einen unbekannten Autor. Nicht erst mit dem durch den Whistleblower Edward Snowden publik gemachten NSA- Abhörprogramm PRISM stellt sich im öffentlichen Diskurs die Frage nach der Relevanz von Anonymität in der heutigen und zukünftigen Digitalen Gesellschaft. Im Zuge der Datenpreisgabe im Netz seitens der Nutzer und der Datenaggregation durch Unternehmen (Stichworte:
2 Big Data und Data-Mining) und Regierungen (Stichworte: Cyberwar, Datenspionage, Vorratsdatenspeicherung) erweist sich das Verhältnis von Anonymisierung und Identifizierung als zunehmend instabil. In diesem Zusammenhang stellt sich die Frage, ob wir uns auf eine de-anonymisierte Gesellschaft zubewegen eine Gesellschaft, in der das Geheimnis keinen Platz mehr hat. Welche Auswirkungen könnte dies auf politische, soziale und kulturelle Prozesse haben? Bereits 1999 wies der Medientheoretiker Gary T. Marx (M.I.T.) in seinem Aufsatz What s in a Name? Some Reflections on the Sociology of Anoynmity darauf hin, dass es gute Gründe sowohl für die Anonymität als auch die Identifizierbarkeit von Sender bzw. Empfänger in der mediatisierten Kommunikation gibt, allerdings sei die zentrale Frage, under what conditions is it right or wrong to favor anonymity or identifiability? Die Ambivalenz des Wertes Anonymität wird schon allein dadurch ersichtlich, dass sie einerseits dem Schutz der Privatsphäre dienen, andererseits aber verletzendes Kommunikationsverhalten (z. B. Cybermobbing, Shitstorm, Gerüchteverbreitung) befördern kann. Auch in Bezug auf die normativen Anforderungen an die publizistischen Medien einerseits Öffentlichkeit herzustellen und Transparenz zu schaffen, andererseits Identitäten schützen zu sollen (z. B. bei der Berichterstattung über Täter oder in Bezug auf Informanten) deutet sich das Spannungsverhältnis von Anonymität und Identifizierung an. Schließlich ist die strukturelle Anonymität des Internets selbst ambivalent, wenn einerseits ein Dark Net für kriminelle Handlungen genutzt wird und andererseits geschützte Interneträume (durch Kryptographie bzw. Verschlüsselung) für Demokratisierung sorgen kann. Darüber hinaus ist die Bedeutung des Anonymitätsprinzips an die Werte Transparenz und Privatheit, die selbst kontextbezogen sind, gekoppelt und sollte bei der Frage nach der Normativität anonymer Kommunikation berücksichtigt werden. Da Medien selbst als Seismograph unserer gesellschaftlichen Verhältnisse, Normen und Werte fungieren, kann eine Analyse der medialen Diskurse hilfreich sein, um Konzepte der Anonymität zu erkennen. Diese finden sich sowohl in fiktionale Genres (z. B. in Filmen, die das Thema der Überwachung behandeln) als auch in non-fiktionalen Genres (Informationssendungen über Datenschutz, Datenspionage). Des Weiteren sind empirische Befunde zum
3 Nutzerverhalten (Stichwort: Datenpreisgabe) und zur Nutzung von Anonymisierungstechnologien wertvoll, um ethische Regeln für eine Sicherung der Selbstbestimmung und Autonomie der NutzerInnen entwickeln zu können. Aus rechtlicher Perspektive erscheint der Untersuchungsgegenstand nicht minder vielschichtig. In seiner Stellungnahme vom hat der Deutsche Anwaltverein (DAV) kritisiert, dass Anonymität und Pseudonymität im Entwurf der Datenschutz-Grundverordnung, durch die das europäische Datenschutzrecht von Grund auf reformiert werden soll, kaum Berücksichtigung finden. Der Deutsche Anwaltverein unterstrich dabei auch die Bedeutung der Anonymität für die Ausübung der Meinungsfreiheit. Auf europäischer Ebene wird gegenwärtig ein Recht auf Vergessenwerden diskutiert. Dieses Recht soll Nutzern, die einmal Informationen von sich preisgegeben haben, helfen, den Weg zurück in die Privatheit zu finden. Das deutsche Recht kennt sowohl Identifikationspflichten als auch das Recht, bestimmte Handlungen anonym vornehmen zu können. Identifizierung erlaubt Zuordnung. Das gilt in einem positiven (bspw. Namensnennung als Teil des Urheberpersönlichkeitsrechts) als auch in einem negativen Sinne (Zuweisung von Verantwortlichkeit und Benennung des Haftungssubjekts). Nichtidentifizierbarkeit ist Teil der grundrechtlich geschützten Persönlichkeitsentfaltung. Beide Prinzipien finden sowohl in der analogen als auch der digitalen Welt Anwendung. Der Einkauf im Supermarkt ist als Bargeschäft des täglichen Lebens anonym möglich, bei einem Grundstückserwerb jedoch undenkbar. In der analogen Welt dürfen wir einen Marktplatz maskiert betreten, solange dies nicht im Rahmen einer Demonstration erfolgt. Diensteanbieter müssen die Nutzung von Telemedien und ihre Bezahlung anonym oder unter Pseudonym ermöglichen, soweit dies technisch durchführbar und zumutbar ist. Ein Klarnamenzwang, wie ihn namhafte soziale Netzwerke in Ihren Nutzungsbedingungen vorsehen, entspricht nicht der geltenden Rechtslage. Andererseits gibt es auch in der digitalen Welt gesetzliche Identifikationsgebote. Für Webseiten gilt die Impressumspflicht. Die Pflicht zur Angabe persönlicher Daten bei der Anmeldung eines Telefonanschlusses gilt in Deutschland sogar dann, wenn ein Prepaid-Mobiltelefon erworben wird. Die Tagung IDEepolis möchte sich multiperspektivisch mit den Voraussetzungen und der Funktion von Anonymität in bestimmten Kontexten befassen. Sowohl auf der Makroebene
4 der Gesellschaft als auch der Mikroebene der Akteure sollen Argumentationen und Begründungen für den Geltungsbereich der Anonymität und Transparenz erörtert werden. Um das Feld zu sondieren, lassen sich verschiedene Zugänge und Fragestellungen formulieren: A Perspektive der Medien- und Kommunikationswissenschaft: Welche Konzepte der Anonymität und der Transparenz finden sich in den medialen Diskursen? Welche Rolle spielen Anonymität und Vertrauen für NutzerInnen in spezifischen Kontexten der On- und Offline-Kommunikation? Welche Anonymisierungstechniken werden von wem genutzt? Welche Funktionen und Dysfunktionen kann Anonymität in der Online- Kommunikation haben, z. B. im Kontext von verletzendem Kommunikationsverhalten oder hinsichtlich des Schutzes der Privatsphäre? B Perspektive des Medienrechts: Wie wird der Zielkonflikt zwischen notwendiger Identifizierung und Anonymität im deutschen Recht aufgelöst? Welche Rolle spielen dabei europäische Vorgaben (EMRK, EU- Grundrechtecharta, Entwurf einer Datenschutz-Grundverordnung)? Sind die rechtlichen Wertungen für analoge und digitale Sachverhalte identisch? Was gilt jeweils als Regel und was als Ausnahme? Welche Implikationen haben Anonymität und Pseudonymität für die Meinungsfreiheit in einem demokratischen Rechtsstaat? In welchem Verhältnis stehen Anonymität und Pseudonymität zueinander? C Perspektive der Medienethik: Welche guten Gründe gibt es für Anonymität einerseits und Identifizierbarkeit andererseits? Welche Wertekonflikte (und konfligierenden Bedürfnisse und Folgen) sind mit dem Anonymitätsprinzip verbunden? Welche gesellschaftlichen Herausforderungen stellen sich im Kontext des Datenschutzes bzw. Schutzes der Privatsphäre? Wie lässt sich eine Ethik des Vertrauens bilden?
5 Abstracts und Tagung Aussagekräftige Extended Abstracts (zwischen und Zeichen) mit konkretem Bezug zum Tagungsthema werden bis zum in elektronischer Form (PDF) per an erbeten. Die Abstracts sind durch ein abtrennbares Titelblatt und Entfernung aller die AutorInnen identifizierenden Angaben aus Text und Dokumenteneinstellungen zu anonymisieren. Den GutachterInnen des Instituts für Digitale Ethik werden die Abstracts anonymisiert vorgelegt. Die Ergebnisse des Reviews werden bis Anfang November 2013 bekannt gegeben. Für das Thesenreferat sind zehn Minuten vorgesehen, mit anschließender Diskussion von 20 Minuten. Die schriftliche Ausarbeitung des Abstracts soll zur Veranstaltung vorliegen. Die Veröffentlichung aller Tagungsbeiträge wird in Band 15 der Schriftenreihe Medienethik im Franz Steiner Verlag (Schriftenreihe Medienethik aktuell) erscheinen. Im Anschluss an die Tagung erfolgt die Inaugurations-Feier des Instituts für Digitale Ethik der Hochschule der Medien. Weitere Informationen zum Institut finden Sie im Internet unter Institut für Digitale Ethik und zum Fachbereich Medienethik unter Medienethik an der HdM.
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