Antrag auf Genehmigung eines betrieblichen Auftrags 04 / 2016
|
|
- Bella Salzmann
- vor 6 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 Dieses Formular, Prüfungstermine und weitere Informationen finden Sie auch unter: Antrag auf Genehmigung eines betrieblichen Auftrags 04 / 2016 Angaben zum Ausbildungsbetrieb Anschrift des Ausbildungsbetriebs Angaben zum / zur Auszubildenden Name, Vorname Straße, Haus-Nr. PLZ Ort Verantwortliche(r) Ausbilder/-in Geburtsdatum Geburtsort Tel. Vertrags-Nr. Ausbildungsberuf Technischer Produktdesigner Bezeichnung des betrieblichen Auftrags Einsatzgebiet Maschinen- und Anlagenkonstruktion Prüfling Unterschrift Einverständniserklärung des Ausbildungsbetriebs zur Durchführung des betrieblichen Auftrags Auftragsverantwortlicher im Ausbildungsbetrieb Name, Vorname Tel. Firmenstempel und rechtswirksame Unterschrift Geplanter Durchführungszeitraum nach Genehmigung von: bis: Präsentationshilfen CAD-System (durch den Ausbildungsbetrieb am Prüfungstag funktionsfähig bereitzustellen) Erstgenehmigung (nur vom Prüfungsausschuss auszufüllen) Der betriebliche Auftrag ist genehmigt genehmigt unter Vorbehalt abgelehnt (Auflagen siehe Beiblatt) (Begründung siehe Beiblatt) Unterschrift Prüfungsausschuss Genehmigende Prüfungsausschussmitglieder Nachgenehmigung (nur vom Prüfungsausschuss auszufüllen) Der betriebliche Auftrag ist genehmigt genehmigt unter Vorbehalt abgelehnt (Auflagen siehe Beiblatt) (Begründung siehe Beiblatt) Unterschrift Prüfungsausschuss Genehmigende Prüfungsausschussmitglieder Seite 1 von 3
2 Beschreibung des betrieblichen Auftrags Beschreiben Sie kurz und in verständlicher Form den geplanten betrieblichen Auftrag. Beschreiben Sie dabei den Ausgangszustand, das Ziel der Arbeit, die Rahmenbedingungen (Arbeitsumfeld), die Aspekte der einzelnen Phasen und die wesentlichen Tätigkeiten des betrieblichen Auftrags. Ausgangszustand, Ziel, Rahmenbedingungen: Planung: Konzeption/Entwurf: Ausarbeitung: Dokumentation/Präsentation: Seite 2 von 3
3 Entscheidungshilfe für die Auswahl eines betrieblichen Auftrags Dieses Feld gilt als Pflichtfeld und ist zwingender Bestandteil des betrieblichen Auftrags. Phase Teilaufgaben Stichwortartiger Auftragsbezug Zeitplan 1. Produktanforderungen definieren und berücksichtigen 2. Arbeitsauftrag planen und ggf. mit vor- und nachgelagerten Bereichen abstimmen ca. h 3. Rechtliche, betriebliche und technische Vorschriften beachten 4. Kreativitätstechniken zur Lösungsfindung anwenden Zusatzauswahl min. 2 Planung Konzeption/ Entwurf 5. Lösungen unter Berücksichtigung von technischen, wirtschaftlichen und ökologischen Kriterien vergleichen, entwickeln, bewerten und auswählen 6. Fehler und Qualitätsmängel sowie deren Ursachen erkennen und Maßnahmen zur Beseitigung der Ursachen ergreifen und dokumentieren 7. Allgemeine technische Berechnungen durchführen 8. Pflichtenheft erstellen ca. h Ausarbeitung 9. Funktions-, fertigungs-, beanspruchungs-, montage- und prüfgerechte Anforderungen an Konstruktionen berücksichtigen 10. Werkstoffe und Hilfsstoffe hinsichtlich Eigenschaften, Bearbeitungs- und Verwendungsmöglichkeiten 11. Fertigungsverfahren im Konstruktionsprozess 12. Montagetechnik und Fügeverfahren im Konstruktionsprozess 13. Virtuelle Zusammenbauten erstellen und auf Kollision prüfen, Branchen- und betriebsspezifische Simulationsverfahren anwenden 14. Verfahren zur Änderung von Werkstoffeigenschaften 15. Prüfverfahren und Qualitätssicherungsmaßnahmen 16. Allgemeine Gefahren- und Schutzmaßnahmen beachten 17. Verwendung von Bauteilen, Halbzeugen, Normund Kaufteilen berücksichtigen 18. Erstellen von Konstruktionsunterlagen Zusatzauswahl min. 3 ca. h 19. Maschinenelemente, insbesondere Getriebe, Kupplungen und Vorrichtungen aufgrund von Aufbau, Funktion und Wirkungsweise auswählen 20. Toleranzen oder Passungen funktionsgerecht auswählen 21. Konstruktive Änderungen vornehmen 22. Auftragsverlauf reflektieren, Fazit Erstellung der Dokumentation ca. h Gesamtzeit h Die in der obenstehenden Entscheidungshilfe ausgewählten Teilaufgaben sind als zwingende Bestandteile des betrieblichen Auftrags anzusehen. Ausgewählte Teilaufgaben, die im betrieblichen Auftrag nicht oder in einem nicht ausreichenden Maße berücksichtigt werden, sind im späteren Fachgespräch mit null Punkten zu bewerten. Seite 3 von 3
4 INFORMATIONEN ZUM BETRIEBLICHEN AUFTRAG UND ZUR PRÜFUNGSDURCHFÜHRUNG 1. INFORMATIONEN ZUM BETRIEBLICHEN AUFTRAG In der Abschlussprüfung Teil II führt der Prüfling in höchstens 70 Stunden einen betrieblichen Auftrag aus und dokumentiert ihn mit praxisbezogenen Unterlagen. Auf der Basis der Dokumentation mit praxisbezogenen Unterlagen führt der Prüfungsausschuss dann zu einem späteren Zeitpunkt mit dem Prüfling ein Fachgespräch mit einer durch den Prüfling vorzubereitenden Auftragspräsentation (Präsentation: max. 10 Minuten / Fachgespräch max. 20 Minuten). Dokumentation und Präsentation gehen mit jeweils 20% und das auftragsbezogene Fachgespräch mit 60% in das Gesamtergebnis ein. Dem Prüfungsausschuss ist vor der Durchführung des betrieblichen Auftrags die Aufgabenstellung einschließlich eines geplanten Bearbeitungszeitraums zur Genehmigung vorzulegen. 1.1 INHALTE DES BETRIEBLICHEN AUFTRAGS (GEMÄSS AUSBILDUNGSVERORDNUNG) Bei der Auswahl eines betrieblichen Auftrags ist darauf zu achten, dass die nachfolgenden Fertigkeiten und Kenntnisse im Wesentlichen im Rahmen des betrieblichen Auftrags abgedeckt werden. Als Hilfestellung dient Ihnen hierzu die Entscheidungshilfe (Seite 3 von 3). Der Prüfling soll mit der Durchführung des betrieblichen Auftrags zeigen, dass er a) Arbeitsaufträge analysieren, Informationen beschaffen, technische und organisatorische Schnittstellen klären, b) Lösungsvarianten unter technischen, betriebswirtschaftlichen und ökologischen Gesichtspunkten bewerten und auswählen, c) Methoden des betrieblichen Projektmanagements anwenden, d) funktions-, fertigungs-, beanspruchungs- und prüfgerecht konstruieren, e) methodisch konstruieren, Berechnungen durchführen sowie notwendige technische Dokumente ableiten und f) Dokumentationen und Präsentationen erstellen kann. Die o. g. Fertigkeiten und Kenntnisse werden im Allgemeinen als Prozesskompetenzen bezeichnet und sind die wesentlichen Bestandteile des betrieblichen Auftrags und des späteren Fachgesprächs. 1.2 MINDESTANFORDERUNGEN AN EINEN BETRIEBLICHEN AUFTRAG Betriebliche Aufträge werden in verschiedenen Ausbildungsberufen, Einsatzgebieten, Fachbereichen, Branchen, Unternehmen, Abteilungen und Aufgabenbereichen durchgeführt, unterliegen aber alle einheitlichen Mindestanforderungen, um die geforderte Prozesskompetenz im Rahmen des Fachgesprächs durch die Prüfungsausschüsse prüfen und bewerten zu können.! um Ein betrieblicher Auftrag muss: ÜBER GENÜGEND ARBEITS- UND PROBLEMUMFANG VERFÜGEN, damit dem Prüfling genügend facharbeitertypischer Entscheidungsspielraum ermöglicht wird. ORGANISATORISCHE FREIHEITSGRADE BIETEN, um dem Prüfling die entsprechende Planungs- und Organisationsfreiheit zu geben. KOMPLEE ARBEITSABLÄUFE BEINHALTEN, damit die Erstellung mängelfreier Produkte keine Selbstverständlichkeit ist. UNTERSCHIEDLICHE LÖSUNGSMÖGLICHKEITEN ZULASSEN, dem Prüfling die eigenständige Umsetzung des betrieblichen Auftrags zu ermöglichen.
5 1.3 ABLAUF EINES BETRIEBLICHEN AUFTRAGS Bei einem betrieblichen Auftrag handelt es sich um die Ausführung berufstypischer Facharbeitertätigkeiten im betrieblichen Alltag des Prüflings. Es sollen also keine künstlich für die Prüfung geschaffenen Aufträge durchgeführt werden. In der nachfolgenden Abbildung ist beispielhaft der Ablauf eines betrieblichen Auftrags abgebildet. Die hier durchlaufenen Phasen bilden die in der Ausbildungsverordnung geforderte Prozesskompetenz und müssen Inhalt des betrieblichen Auftrags sein. ABLAUF EINES BETRIEBLICHEN AUFTRAGS - NACHZUWEISENDE PROZESSKOMPETENZ Was soll getan werden? Woher bekomme ich Informationen? 1. Information Wie ist bei der Umsetzung des Arbeitsauftrags vorzugehen, welche Alternativen habe ich? 3. Kontrolle 2. Planung 3. Durchführung Wurde der Auftrag vollständig und fachgerecht ausgeführt? Welcher Arbeitsweg wird gewählt? Welche Werkzeuge, Materialien, etc. werden verwendet? INFORMATION Informationen beschaffen und auswerten PLANUNG Teilschritte und Reihenfolge unter Beachtung von Wirtschaftlichkeit, Arbeitssicherheit und Umweltschutz planen Rahmenbedingungen mit den am Auftrag beteiligten Personen abstimmen Lösungsmöglichkeiten abschätzen DURCHFÜHRUNG Arbeitsauftrag unter Beachtung von Sicherheitsbestimmungen und Wirtschaftlichkeit durchführen KONTROLLE Soll / Ist - Vergleich für wesentliche Daten des Arbeitsauftrags durchführen, ggf. Auftragsabrechnung Einzel- und Gesamtfunktionen prüfen Ergebnisse dokumentieren Gesamtprozess beurteilen
6 2. INFORMATIONEN ZUR PRÜFUNGSDURCHFÜHRUNG 2.1 ANTRAGSSTELLUNG Der Prüfling hat in Abstimmung mit dem Ausbildungsbetrieb einen Antrag auf Genehmigung eines betrieblichen Auftrags zu stellen. Dieser Antrag ist unterschrieben und in zweifacher Ausfertigung der Industrie- und Handelskammer Siegen vorzulegen. Zeichnungen und / oder Fotos, die die Beschreibung des betrieblichen Auftrags verdeutlichen, sollten dem Antrag beigefügt werden, jedoch auf das Notwendigste reduziert sein. Den jeweiligen Abgabetermin entnehmen Sie bitte dem mit der Prüfungsaufforderung veröffentlichten Terminplan. Verspätet eingehende Anträge können nicht berücksichtigt werden. 2.2 GENEHMIGUNG Der eingereichte Antrag wird durch einen Prüfungsausschuss der Industrie- und Handelskammer Siegen geprüft und genehmigt. Der Ausbildungsbetrieb erhält nach der Antragsgenehmigung eine Ausfertigung des eingereichten Antrags zurück. Vorab können Sie sich im Internet über den aktuellen Stand der Genehmigung informieren. 2.3 DURCHFÜHRUNG DES BETRIEBLICHEN AUFTRAGS Die Dauer des betrieblichen Auftrags ist auf maximal 70 Stunden begrenzt. Die Durchführung beginnt mit der Zusendung der genehmigten Ausfertigung des eingereichten Antrags, frühestens jedoch am vorgegebenen Starttermin. Der Prüfungsausschuss der Industrie- und Handelskammer Siegen behält sich vor, die Durchführung des betrieblichen Auftrags vor Ort zu überprüfen. 2.4 AUFBAU UND INHALT DER DOKUMENTATION MIT PRAISBEZOGENEN UNTERLAGEN Praxisbezogene Unterlagen Der Prüfling hat den durchgeführten betrieblichen Auftrag mit praxisbezogenen Unterlagen zu dokumentieren. Praxisbezogen heißt in diesem Zusammenhang, dass die Unterlagen so übernommen werden, wie sie im Ausbildungsbetrieb erzeugt werden. Dies sollten alle für die Durchführung des betrieblichen Auftrags eigenständig angefertigten Unterlagen sein, wie z. B. technische Zeichnungen, Schaltpläne, Stücklisten, Berechnungen, Arbeitspläne, Gesprächsprotokolle etc.. Alle weiteren auftragsrelevanten Unterlagen sind auf CD beizufügen. Dokumentation Auf der Basis der Dokumentation mit praxisbezogenen Unterlagen führt der Prüfungsausschuss mit dem Prüfling ein Fachgespräch. Die Dokumentation dient zur näheren Beschreibung des betrieblichen Auftrags. Der Prüfling soll die durchlaufenen Phasen (Planung, Konzeption/Entwurf, Ausarbeitung, Dokumentation), Probleme und Problemlösungen, Vorgaben, Zielsetzung, Absprachen und Arbeitsabläufe auf maximal 20 DIN A4 Seiten beschreiben. Der gesamte Arbeitsablauf muss anhand der einzelnen Arbeitschritte dokumentiert werden. Umfang maximal 20 DIN A4 Seiten + praxisbezogene Unterlagen Schriftgröße 12 Schriftart Arial Zeilenabstand 1 1 /2 - zeilig Seitenränder links 2,5 cm, rechts 4 cm Seitenlayout einseitig bedruckt Sprache deutsch Nummerierung Seite von Y Bindung gebunden (z. B. spiralisiert, geklebt, DIN A4 Hefter) kein Aktenordner Sollten diese formellen Anforderungen nicht eingehalten werden, wird die Dokumentation mit praxisbezogenen Unterlagen zurückgewiesen.
7 2.5 INHALT UND ABGABE DER DOKUMENTATION MIT PRAISBEZOGENEN UNTERLAGEN Die Dokumentation mit praxisbezogenen Unterlagen ist spätestens am letzten Tag des Durchführungszeitraums - gebunden und in vierfacher Ausfertigung - der Industrie- und Handelskammer Siegen vorzulegen. Verspätet eingehende Dokumentationen können auch hier nicht berücksichtigt werden. Jede der vier Ausfertigungen muss aus den nachfolgenden Unterlagen bestehen:! Art und Reihenfolge der Dokumente: Deckblatt mit Name, Vorname, Ausbildungsberuf, Ausbildungsbetrieb und Bezeichnung des betrieblichen Auftrags Beschreibung der durchlaufenen Phasen anhand der Entscheidungshilfe Eigenständig erstellte Konstruktionsunterlagen im Originalformat Persönliche Erklärung zur Durchführung des betrieblichen Auftrags (siehe Anlage) Vollständige Kopie des vom Prüfungsausschuss genehmigten Antrags inkl. Entscheidungshilfe und evt. abgelehnten Anträgen CD mit 3D-Datensatz in gängigem Austauschformat (z. B. step, iges, 3D-PDF) sowie komplette Dokumentation mit auftragsrelevanten Konstruktionsunterlagen (Normen, Datenblätter etc.) im PDF-Format. Aufbau der Dokumentation Beschreibung des betrieblichen Auftrags In der Auftragsbeschreibung sollen der Ausgangszustand und der angestrebte Zielzustand enthalten sein sowie die Beschreibung der technischen, organisatorischen und zeitlichen Vorgaben. Planung Projektplan Anforderungsliste oder Pflichtenheft Konzeption/Entwurf Erstellung von Prinzipskizzen Bewertung der Prinzipskizzen Begründung der ausgewählten Prinzipskizze Ausarbeitung Arbeitsbericht über die Durchführung des Auftrags Dokumentation/Präsentation Ergebnisbeschreibung und eine eigene Bewertung sowie Reflektion und Fazit Quellenverzeichnis, Literaturhinweise, Abkürzungsverzeichnis Anlagen Eigenständig erstellte Konstruktionsunterlagen (z.b. Zeichnungen, Stücklisten etc.) 2.6 PRÄSENTATION UND FACHGESPRÄCH Durch die Präsentation und das Fachgespräch soll der Prüfling zeigen, dass er fachbezogene Probleme und Lösungskonzepte zielgruppengerecht darstellen, den für die Auftragsarbeit relevanten fachlichen Hintergrund aufzeigen sowie die Vorgehensweise in der Umsetzung des Auftrages begründen kann. Hierzu führt der Prüfungsausschuss auf Basis der Dokumentation des betrieblichen Auftrags ein Fachgespräch mit einer durch den Prüfling vorzubereitenden Auftragspräsentation. (Präsentation: max. 10 Minuten / Fachgespräch max. 20 Minuten). Die Präsentationsmedien müssen vom Ausbildungsbetrieb funktionsfähig zur Verfügung gestellt werden. Der 3D-Datensatzes kann mittels Laptop präsentiert werden. Die Präsentation des 3D-Datensatzes führt jedoch im Vergleich zu anderen Präsentationsmedien zu keiner grundsätzlich besseren Bewertung.
8 ANLAGE Persönliche Erklärung zum betrieblichen Auftrag Hiermit versichere ich, dass ich den betrieblichen Auftrag unter der Betreuung der auftragsverantwortlichen Person selbstständig durchgeführt und die vorliegende Dokumentation mit praxisbezogenen Unterlagen selbstständig zusammengestellt habe. Dokumente, die ich nicht selbstständig erstellt habe, sind von mir entsprechend gekennzeichnet. Unterschrift Prüfungsteilnehmer Ich bestätige die Richtigkeit der Angaben des Prüfungsteilnehmers: Auftragsverantwortlicher Diese persönliche Erklärung ist jeder Ausfertigung der Dokumentation mit praxisbezogenen Unterlagen zwingend anzuhängen.
ÜBER GENÜGEND ARBEITS- UND PROBLEMUMFANG VERFÜGEN, damit dem Prüfling genügend facharbeitertypischer Entscheidungsspielraum ermöglicht wird.
TECHNISCHER PRODUKTDESIGNER Betrieblicher Auftrag INFORMATIONEN ZUM BETRIEBLICHEN AUFTRAG UND ZUR PRÜFUNGSDURCHFÜHRUNG 1. INFORMATIONEN ZUM BETRIEBLICHEN AUFTRAG In der Abschlussprüfung Teil II führt der
MehrFachrichtung: Firma: Anschrift: Tel-Nr.: FAX-Nr.:
Berufsbezeichnung: Abschlussprüfung Teil 2 Antrag auf Genehmigung des betrieblichen Auftrags Fachrichtung: Titel des betrieblichen Auftrags: Antragsteller/-in (Prüfling) Vor- und Familienname: Ausbildungs-/Praktikumsbetrieb
MehrDurchführung des Arbeitsauftrages als Teil der Abschlussprüfung zur/ zum Technischen Produktdesignerin/ Technischen Produktdesigner
MERKBLATT Ausbildung Durchführung des Arbeitsauftrages als Teil der Abschlussprüfung zur/ zum Technischen Produktdesignerin/ Technischen Produktdesigner nach der Verordnung vom 21. Juni 2011 Prüfungsvariante
MehrElektroniker für Automatisierungstechnik (EAT)
Elektroniker für Automatisierungstechnik (EAT) Informationen zum Betrieblichen Auftrag (Variante 1) Allgemeine Informationen Der Betriebliche Auftrag stellt keine künstliche, also ausschließlich für die
MehrMerkblatt zum Antrag des Betrieblichen Auftrages im Ausbildungsberuf. Industriemechaniker. Durchführungszeiten: (höchstens 18 Stunden)
Merkblatt zum Antrag des Betrieblichen Auftrages im Ausbildungsberuf Industriemechaniker Durchführungszeiten: (höchstens 18 Stunden) Der zeitliche Rahmen zur Bearbeitung des Betrieblichen Auftrags ist
MehrFormaler und inhaltlicher Aufbau der Auftragsbeschreibung und der praxisbezogenen Unterlagen
Merkblatt zu den praxisbezogenen Unterlagen des Betrieblichen Auftrages im Ausbildungsberuf Konstruktionsmechaniker Durchführungszeiten: (höchstens 18 Stunden) Der zeitliche Rahmen zur Bearbeitung des
MehrMetallberufe. Teil 2 der Abschlussprüfung
Metallberufe Teil 2 der Abschlussprüfung Der Prüfling soll im Prüfungsbereich Arbeitsauftrag zeigen, dass er Art und Umfang von Aufträgen klären, spezifische Leistungen feststellen, Besonderheiten und
MehrHinweise zur Erstellung der zwei Reporte im Beruf Kaufmann / Kauffrau für Büromanagement
Hinweise zur Erstellung der zwei Reporte im Beruf Kaufmann / Kauffrau für Büromanagement Prüfungsbereich Fallbezogenes Fachgespräch (Report-Variante) Die Prüfungsteilnehmer sollen im Fachgespräch über
MehrAntrag auf Genehmigung des Betrieblichen Auftrages
Antrag auf Genehmigung des Betrieblichen Auftrages Berufsbezeichnung / Einsatzgebiet / Abschlussprüfung Teil 2 Sommer 20 Winter 20 / 20 Antragsteller/-in (Prüfungsteilnehmer) Name Vorname Anschrift PLZ
MehrHandreichung Mechatroniker (VO 2011) Ablauf Variante 1 - Betrieblicher Auftrag ¹. ¹ gem. 7 Abs. 3, Satz 3 a) Mechatroniker AusbV
Handreichung Mechatroniker (VO 2011) Informationen zum Variantenmodell Innerhalb von Teil 2 der Abschlussprüfung wird im Prüfungsbereich Arbeitsauftrag ein Variantenmodell angeboten, um den Ausbildungsbetrieben
MehrHandreichung zur Variantenwahl (Abschlussprüfung Teil 2) in den 3,5jährigen Metall- und Elektroberufen
Handreichung zur Variantenwahl (Abschlussprüfung Teil 2) in den 3,5jährigen Metall- und Elektroberufen Innerhalb der praktischen Abschlussprüfung wird im Prüfungsbereich Arbeitsauftrag ein Variantenmodell
MehrInformationen zur Abschlussprüfung im Ausbildungsberuf Industrieelektriker
November 2013 Informationen zur Abschlussprüfung im Ausbildungsberuf Industrieelektriker Die Abschlussprüfung besteht aus den Prüfungsbereichen 1. Schaltungs- und Funktionsanalyse, 2. Wirtschafts- und
MehrTechnische(r) Produktdesigner/-in. Die Fachrichtung Maschinen- und Anlagenkonstruktion. Abschlussprüfung Teil 2
Informationen für die Praxis Technische(r) Produktdesigner/-in Fachrichtung Maschinen- und Anlagenkonstruktion Abschlussprüfung Teil 2 Stand: Juli 2013 Inhalt: 1. Allgemeines...1 2. Prüfungsangebot und
MehrSachliche und zeitliche Gliederung
Sachliche und zeitliche Gliederung Anlage zum Berufsausbildungs- oder Umschulungsvertrag AUSBILDUNGSBERUF: FACHRICHTUNG: Technischer Produktdesigner / Technische Produktdesignerin Maschinen- und Anlagenkonstruktion
MehrHinweise zum betrieblichen Auftrag der Konstruktionsberufe
Hinweise zum betrieblichen Auftrag der Konstruktionsberufe Der betriebliche Auftrag gliedert sich in drei Phasen. 1. Phase 2. Phase 3. Phase Antragstellung Durchführung Fachgespräch Ob ein betrieblicher
MehrTechnischer Produktdesigner / Technische Produktdesignerin
Technischer Produktdesigner / Technische Produktdesignerin Zwischenprüfung Bereich Berufsausbildung Abschlussprüfung 04/2006 1 Zwischenprüfung: Die Zwischenprüfung soll vor dem Ende des zweiten Ausbildungshalbjahres
MehrQualitätsstandards für Betriebliche Aufträge am Beispiel der Metall- und Elektroberufe sowie des Mechatronikers
Qualitätsstandards für Betriebliche Aufträge am Beispiel der Metall- und Elektroberufe sowie des Mechatronikers Eine Handreichung der IHK-Organisation Deutscher Industrie- und Handelskammertag e. V. (DIHK)
MehrMerkblatt zum Antrag des Betrieblichen Auftrages im Ausbildungsberuf: Industriemechaniker/-in
Merkblatt zum Antrag des Betrieblichen Auftrages im Ausbildungsberuf: Industriemechaniker/-in Der zeitliche Rahmen zur Bearbeitung des Betrieblichen Auftrags ist mit 18 Stunden festgelegt. In dieser Zeit
MehrLeitfaden zur Erstellung von Reporten
Kaufmann/-frau für Büromanagement Leitfaden zur Erstellung von Reporten für den Prüfungsbereich Fachaufgabe in der Wahlqualifikation ( Report-Variante ) Stand: November 2017 1 von 8 Inhaltsverzeichnis
MehrFür die Abschlussprüfung Teil 2 bietet der Gesetzgeber zwei Varianten für den Prüfungsbereich Arbeitsauftrag an.
Für die Abschlussprüfung Teil 2 bietet der Gesetzgeber zwei Varianten für den Prüfungsbereich Arbeitsauftrag an. Hierfür sind in der Ausbildungsverordnung vom 23. Juli 2007 26 folgende Anforderungen festgehalten:
MehrFür die Abschlussprüfung Teil 2 bietet der Gesetzgeber zwei Varianten für den Prüfungsbereich Arbeitsauftrag an.
Stand: 1. August 2014 Name: Dieter Köhler Aus- und Weiterbildung Ausbildung Hinweise zum betrieblichen Auftrag Für die Abschlussprüfung Teil 2 bietet der Gesetzgeber zwei Varianten für den Prüfungsbereich
MehrSachliche und zeitliche Gliederung
Sachliche und zeitliche Gliederung Anlage zum Berufsausbildungs- oder Umschulungsvertrag AUSBILDUNGSBERUF: FACHRICHTUNG: Technischer Produktdesigner / Technische Produktdesignerin Produktgestaltung und
MehrLeitfaden zur Erstellung von Reporten
Kaufmann/-frau für Büromanagement Leitfaden zur Erstellung von Reporten für den Prüfungsbereich Fachaufgabe in der Wahlqualifikation ( Report-Variante ) Stand: Dezember 2017 1 von 8 Inhaltsverzeichnis
MehrVerordnung. über die Berufsausbildung. zum Technischen Produktdesigner. und zur Technischen Produktdesignerin
über die Berufsausbildung zum Technischen Produktdesigner und zur Technischen Produktdesignerin Die in der ebenfalls aufgeführten in Bezug auf die Berufsausbildung zum Technischen Systemplaner und zur
MehrVerfahrensmechaniker/-in für Kunststoff- und Kautschuktechnik (Verordnung vom 21. Mai 2012) Fachrichtung Formteile Abschlussprüfung Teil 2
Informationen für die Praxis Verfahrensmechaniker/-in für Kunststoff- und Kautschuktechnik (Verordnung vom 21. Mai 2012) Fachrichtung Formteile Abschlussprüfung Teil 2 Stand: Juli 2014 (aktualisiert Oktober
MehrTechnische/-r Produktdesigner/-in Die Abschlussprüfung Teil 2
Dieses Dokument finden Sie unter www.ihk-berlin.de unter der Dok-Nr. 106826 Technische/-r Produktdesigner/-in Die Abschlussprüfung Teil 2 Die Abschlussprüfung der Technischen Produktdesigner erstreckt
MehrKarosserie- und Fahrzeugbaumechaniker/-in Gestreckte Abschlussprüfung Teil 1 und Teil 2 (Verordnung vom 10. Juni 2014)
Informationen für die Praxis Karosserie- und Fahrzeugbaumechaniker/-in Gestreckte Abschlussprüfung Teil 1 und Teil 2 (Verordnung vom 10. Juni 2014) Stand: April 2015 (aktualisiert: Mai 2015) Inhalt: 1
MehrMerkblatt zum Arbeitsprojekt*
I. Hinweise zum Arbeitsprojekt: Merkblatt zum Arbeitsprojekt* Das Arbeitsprojekt ist eine Prüfungsleistung im Prüfungsteil Hauswirtschaftliche Versorgungs- und Betreuungsleistungen. Mit dem Arbeitsprojekt
MehrBetrieblicher Musterauftrag WM. Musterauftrag Werkzeugmechaniker/-in Variante 1 Ein Service Ihrer Industrie- und Handelskammer zu Köln
Betrieblicher Musterauftrag WM Musterauftrag Werkzeugmechaniker/-in Variante 1 Ein Service Ihrer Industrie- und Handelskammer zu Köln Impressum Herausgeber: Industrie- und Handelskammer zu Köln Unter Sachsenhausen
MehrKaufmann/-frau für Büromanagement
Kaufmann/-frau für Büromanagement Betriebliche Fachaufgabe in der Wahlqualifikation ( Report-Variante ) Leitfaden zur Erstellung eines Reports Anforderungen an die betriebliche Fachaufgabe nach der Ausbildungsordnung
MehrInformation zur Abschlussprüfung
Industrieelektriker/-in (Verordnung vom 28. Mai 2009) Information zur Abschlussprüfung Industrie- und Handelskammer zu Koblenz Schlossstraße 2 56068 Koblenz Zum 1. August 2009 ist die Verordnung über die
MehrIndustrie- und Handelskammer. Abschlussprüfung Teil 2. Konstruktionsmechaniker/-in Stahl- und Metallbau. Arbeitsauftrag.
Industrie- und Handelskammer Abschlussprüfung Teil 2 Konstruktionsmechaniker/-in Stahl- und Metallbau Berufs-Nr. 3 9 4 5 Arbeitsauftrag Bereitstellungsunterlagen für den Ausbildungsbetrieb Prüfungsunterlagen
MehrVerfahrensmechaniker/-in für Kunststoff- und Kautschuktechnik (Verordnung vom 21. Mai 2012) Fachrichtung Bauteile Abschlussprüfung Teil 2
Informationen für die Praxis Verfahrensmechaniker/-in für Kunststoff- und Kautschuktechnik (Verordnung vom 21. Mai 2012) Fachrichtung Bauteile Abschlussprüfung Teil 2 Stand: Juli 2014 (aktualisiert Oktober
MehrAusbildungsberuf Industriekaufmann/-frau laut der Verordnung vom 23. Juli 2002
Ausbildungsberuf Industriekaufmann/-frau laut der Verordnung vom 23. Juli 2002 Rechtsgrundlage Nach 9, Abs. 3, Ziff. 4 der Ausbildungsordnung soll der Prüfling im Prüfungsbereich Einsatzgebiet in einer
MehrTeil 2 Vorschriften für den Ausbildungsberuf zum Technischen Produktdesigner und zur Technischen Produktdesignerin
Verordnung über die Berufsausbildung zum Technischen Produktdesigner und zur Technischen Produktdesignerin sowie zum Technischen Systemplaner und zur Technischen Systemplanerin*) vom 21. Juni 2011 Auf
MehrIndustrieelektriker/-in1
Industrieelektriker/-in1 Handreichung zur Umsetzung des Betrieblichen Auftrags im Prüfungsbereich Elektrische Sicherheit Quelle: ZAW Zentrum für Aus- und Weiterbildung in der Metropolregion Nürnberg GmbH
MehrStruktur der Abschlussprüfung
Ausbildertag 2014 o Begrüßung o Erfahrungen aus den Abschlussprüfungen VT an der Berufsschule o Erfahrungsaustausch zur Abschlussprüfung VT im Prüfungsbereich Vermessungstechnische Prozesse 18.11.2014
MehrAbschlussprüfung Teil 1 Gewichtung: 40 % Betrieblicher Auftrag. Durchführung und Dokumentation eines betrieblichen Auftrags.
Handreichung zur Abschlussprüfung Mechatroniker Im Rahmen der Abschlussprüfung ist neben der schriftlichen Prüfung ein betrieblicher Auftrag auszuführen, der in einer Präsentation vorgestellt und durch
MehrHinweise zur Zwischen- und Abschlussprüfung. Kaufmann für Versicherungen und Finanzen/ Kauffrau für Versicherungen und Finanzen
Hinweise zur Zwischen- und Abschlussprüfung Kaufmann für Versicherungen und Finanzen/ Kauffrau für Versicherungen und Finanzen Industrie- und Handelskammer Bonn/Rhein-Sieg Bonner Talweg 17 53113 Bonn Ansprechpartner:
MehrAbschlussprüfung Teil 1 Gewichtung: 40 % Abschlussprüfung Teil 2: praktische Prüfungsbereiche. Betrieblicher Auftrag
Handreichung zur Abschlussprüfung Stanz- und Umformmechaniker Im Rahmen der Abschlussprüfung ist neben der schriftlichen Prüfung ein betrieblicher Auftrag auszuführen, der durch Fachgespräch vorgestellt
MehrIndustrie- und Handelskammer. Abschlussprüfung Teil 2. Konstruktionsmechaniker/-in Schweißtechnik. Arbeitsauftrag. Winter 2016/17
Industrie- und Handelskammer Abschlussprüfung Teil 2 Konstruktionsmechaniker/-in Schweißtechnik Berufs-Nr. 3 9 4 4 Arbeitsauftrag Bereitstellungsunterlagen für den Ausbildungsbetrieb Prüfungsunterlagen
MehrAntrag auf Genehmigung eines betrieblichen Auftrags
. Antrag Sachbearbeiter: Telefon: Datum: Antrag auf Genehmigung eines betrieblichen Auftrags Antragsteller/-in (Prüfungsteilnehmer/-in) Ausbildungsbetrieb Name: Thomas Muster Firma: Werkzeugmaschinen Ausbildungsberuf:
MehrIndustrie- und Handelskammer. Abschlussprüfung Teil 2. Konstruktionsmechaniker/-in Stahl- und Metallbau. Arbeitsauftrag.
Industrie- und Handelskammer Abschlussprüfung Teil 2 Konstruktionsmechaniker/-in Stahl- und Metallbau Berufs-Nr. 3 9 4 5 Arbeitsauftrag Bereitstellungsunterlagen für den Ausbildungsbetrieb Prüfungsunterlagen
MehrFragen und Antworten zum Prüfungsbereich 1 für die Prüfungsteilnehmer/innen
Landesamt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung Fragen und Antworten zum Prüfungsbereich 1 für die Prüfungsteilnehmer/innen Durchführung betrieblicher Auftrag für den Ausbildungsberuf Vermessungstechniker/in
MehrIndustrie- und Handelskammer. Abschlussprüfung Teil 2. Konstruktionsmechaniker/-in Stahl- und Metallbau. Arbeitsauftrag.
Industrie- und Handelskammer Abschlussprüfung Teil 2 Konstruktionsmechaniker/-in Stahl- und Metallbau Berufs-Nr. 3 9 4 5 Arbeitsauftrag Bereitstellungsunterlagen für den Ausbildungsbetrieb Prüfungsunterlagen
MehrInformationen für die Praxis
Informationen für die Praxis Verfahrensmechaniker/-in für Kunststoff- und Kautschuktechnik (Verordnung vom 21. Mai 2012) Fachrichtung Faserverbundtechnologie Abschlussprüfung Teil 2 Stand: Juli 2014 Inhalt:
MehrAntrag auf Genehmigung einer praktischen Aufgabe 04 / 2010
Dieses Formular, Prüfungstermine und weitere Informationen finden Sie auch unter: www.ihk-siegen.de Antrag auf Genehmigung einer praktischen Aufgabe 04 / 2010 Angaben zum Ausbildungsbetrieb Anschrift des
MehrHinweise für die Abschlussprüfungen in den IT-Berufen
Hinweise für die Abschlussprüfungen in den IT-Berufen Prüfungsstruktur Prüfungsteil A Prüfungsteil B Projektarbeit Präsentation Ganzheitliche Ganzheitliche Wirtschafts- einschließlich und Aufgabe I Aufgabe
MehrVerfahrensmechaniker/-in für Kunststoff- und Kautschuktechnik (Verordnung vom 21. Mai 2012) Fachrichtung Halbzeuge Abschlussprüfung Teil 2
Informationen für die Praxis Verfahrensmechaniker/-in für Kunststoff- und Kautschuktechnik (Verordnung vom 21. Mai 2012) Fachrichtung Halbzeuge Abschlussprüfung Teil 2 Stand: März 2014 Inhalt: 1. Allgemeines...
MehrPrüfungsinformation für die Neugeordneten Elektroberufe Stand:
Prüfungsinformation für die Neugeordneten Elektroberufe Stand: 06.06.2011 Die Verordnung in den industriellen Elektroberufen ist am 24.07.2007 in Kraft getreten. In den Elektroberufen wird zukünftig die
MehrIndustrie- und Handelskammer. Abschlussprüfung Teil 2. Konstruktionsmechaniker/-in Feinblechbau. Arbeitsauftrag. Winter 2016/17
Industrie- und Handelskammer Abschlussprüfung Teil 2 Konstruktionsmechaniker/-in Feinblechbau Berufs-Nr. 3 9 4 2 Arbeitsauftrag Bereitstellungsunterlagen für den Ausbildungsbetrieb Prüfungsunterlagen für
Mehr1. Antrag auf Genehmigung des betrieblichen Auftrages
Geschäftsbereich Aus- und Weiterbildung Abschlussprüfung Mechatroniker Hinweise für die Prüfungsteilnehmer Grundlage dieser Richtlinien ist der 7 Abschlussprüfung der Verordnung über die Berufsausbildung
MehrMerkblatt Mechatroniker Informationen zum Prüfungsbereich Arbeitsauftrag Betrieblicher Auftrag
Merkblatt Mechatroniker Informationen zum Prüfungsbereich Arbeitsauftrag Betrieblicher Auftrag Industrie- und Handelskammer Rheinhessen Schillerplatz 7 55116 Mainz Telefon : 06131 262-1603, Telefax: 06131
MehrHinweise zur Abschlussprüfung in den IT-Berufen
Hinweise zur Abschlussprüfung in den IT-Berufen Betriebliche Projektarbeit (Prüfungsteil A) Verbindliche Vorgabe ist die Ausbildungsverordnung: 15 für Fachinformatiker/-in 27 für Informatikkaufmann/-frau
MehrAbschlussprüfung Teil 2 MECHATRONIKER
Die IHK informiert: Mechatroniker Abschlussprüfung Teil 2 MECHATRONIKER Betrieblicher Auftrag Orientierungshilfe Quelle: Auszüge aus der Orientierungshilfe der IHK Pfalz Seite 1 von 8
MehrSachliche und zeitliche Gliederung
Sachliche und zeitliche Gliederung Anlage zum Berufsausbildungs- oder Umschulungsvertrag Ausbildungsberuf: Maschinen- und Anlagenführer/-in Schwerpunkt: Metall- und Kunststofftechnik Name Auszubildende/-r:
MehrTechnische Bildung Modulprüfungen
Technische Bildung Modulprüfungen Eine Modulprüfung hat die Aufgabe, die Auseinandersetzung der Kandidatin bzw. des Kandidaten mit einem technischen Problembereich zu dokumentieren. Der Weg zu einer erfolgreichen
MehrDie IHK informiert Abschlussprüfung IT-Berufe
Die IHK informiert Abschlussprüfung IT-Berufe Merkblatt für die Abschlussprüfung in den IT-Berufen Fachinformatiker/in Informatikkaufmann/-frau IT-Systemkaufmann/-frau Allgemeiner Hinweis Auf Seite 1 und
MehrHandreichung für Auszubildende
Handreichung für Auszubildende Abschlussprüfung Teil 2 Technischer Produktdesigner / Technische Produktdesignerin Fachrichtung: Maschinen- und Anlagenkonstruktion Fachrichtung: Produktgestaltung 1 Weitergehende
MehrVerordnung. über die Berufsausbildung zum Industrieelektriker zur Industrieelektrikerin
über die Berufsausbildung zum Industrieelektriker zur Industrieelektrikerin vom 28. Mai 2009 (veröffentlicht im Bundesgesetzblatt Teil I Nr. 29 vom 04. Juni 2009) Auf Grund des 4 Absatz 1 in Verbindung
Mehrwir möchten Sie darauf hinweisen, dass bei der Durchführung der praktischen Arbeitsaufgabe eine Maßänderung zu berücksichtigen ist.
Industrie- und Handelskammer Handwerkskammer Berufsbildung Jägerstraße 30 70174 Stuttgart www.ihk-pal.de Telefon +49(0)711 2005-0 Telefax +49(0)711 2005-1830 Stuttgart, 30. November 2017 Änderungsmitteilung
MehrQualitätsstandards für Betriebliche Aufträge. Eine Handreichung der IHK-Organisation
Qualitätsstandards für Betriebliche Aufträge Eine Handreichung der IHK-Organisation Deutscher Industrie- und Handelskammertag e.v. (DIHK) Breite Straße 29 10178 Berlin Telefon: 030 20308-0 Telefax: 030
MehrANTRAG ZUR AUSBILDUNG IM AUSBILDUNGSBERUF
ANTRAG ZUR AUSBILDUNG IM AUSBILDUNGSBERUF Technische/r Systemplaner/in Versorgungs- und Ausrüstungstechnik Stahl- und Metallbautechnik Elektrotechnische Systeme Technische/r Produktdesigner/in Produktgestaltung
MehrTechnischer Produktdesigner / Technische Produktdesignerin
Sachliche und zeitliche Gliederung der Berufsausbildung Anlage zum Berufsausbildungsvertrag Ausbildungsbetrieb:... Verantwortlicher Ausbilder:... Auszubildender:... Ausbildungsberuf: Technischer Produktdesigner
MehrInfoblatt. Der betriebliche Auftrag
Infoblatt Abschlussprüfung Teil 2 Prüfungsbereich Arbeitsauftrag Der betriebliche Auftrag Zerspanungsmechaniker/-in Südwestfälische Industrie- und Handelskammer zu Hagen Bahnhofstraße 18, 58095 Hagen Postfach
MehrBeispiel für einen Betrieblichen Auftrag
Beispiel für einen Betrieblichen Auftrag Instandsetzung einer Straßenbahntür Beruf: Elektroniker für Betriebstechnik Einsatzgebiet: Schalt- und Steueranlagen Inhalt 1. Genehmigungsantrag 2. Beschreibung
MehrHandreichung. zur Abschlussprüfung. neugeordnete industrielle Metallberufe. Stand 2012
Handreichung zur Abschlussprüfung neugeordnete industrielle Metallberufe Stand 2012 Herausgeber: Industrie- und Handelskammer Dresden Geschäftsbereich Bildung Mügelner Straße 40 01237 Dresden Tel.: 0351
MehrAufgabenstellung zur Prozesseinheit im 3. Lehrjahr (Private HS)
Aufgabenstellung zur Prozesseinheit im 3. Lehrjahr (Private HS) 1. Prozess und Ausgangslage 1.1. Prozess Berufsbildnerin/Berufsbildner und Lernende/r bestimmen den zu erarbeitenden Prozess aufgrund des
MehrInformationen zum Betrieblichen Auftrag (Variante 1) der 3,5jährigen Metall- und Elektroberufe
Informationen zum Betrieblichen Auftrag (Variante 1) der 3,5jährigen Metall- und Elektroberufe Allgemeine Informationen Der betriebliche Auftrag stellt keine künstliche, also ausschließlich für die Prüfung
MehrSachliche und zeitliche Gliederung
Sachliche und zeitliche Gliederung Anlage zum Berufsausbildungs- oder Umschulungsvertrag AUSBILDUNGSBERUF: FACHRICHTUNG: Technischer Systemplaner / Technische Systemplanerin Versorgungs- und Ausrüstungstechnik
MehrSachliche und zeitliche Gliederung
Sachliche und zeitliche Gliederung Anlage zum Berufsausbildungs- oder Umschulungsvertrag AUSBILDUNGSBERUF: FACHRICHTUNG: Technischer Systemplaner / Technische Systemplaner Elektrotechnische Systeme AUSZUBILDENDE
MehrTechnischer Produktdesigner/ Technische Produktdesignerin
Verordnung über die Berufsausbildung Technischer Produktdesigner/ Technische Produktdesignerin vom 2. Juni 2005 Bestell-Nr. 61.02.126 Verordnung über die Berufsausbildung zum Technischen Produktdesigner/zur
MehrInformationen für die Praxis
Informationen für die Praxis Maschinen- und Anlagenführer/-in Lebensmitteltechnik nach der Verordnung vom 27. April 2004 geändert durch die zweite Verordnung zur Änderung der Verordnung vom 20. August
Mehr1 Ziel der Prüfung und Bezeichnung des Abschlusses
Besondere Rechtsvorschriften für die Prüfung der Zusatzqualifikation Elektrotechnik - Industrie für Auszubildende zum Fachinformatiker / zur Fachinformatikerin in der Fachrichtung Systemintegration Aufgrund
MehrDiese Arbeiten werden dann entsprechend der in der Planung festgelegten Reihenfolge
Einführung Sattelschlepper In den Projektunterlagen befindet sich hierzu die Vorlage eines Arbeitsplanungsbogens. In dieses Formblatt (evt. kopieren für verschiedene Lösungswege) werden die geplanten Arbeitsschritte,
MehrTechnischer Produktdesigner / Technische Produktdesignerin
Ausfertigung für die/den Auszubildende/n Ausbildungsplan Sachliche und zeitliche Gliederung der Ausbildung Anlage zum Berufsausbildungsvertrag Ausbildungsbetrieb (Ausbildender): Datum der Unterzeichnung
Mehr1 Allgemein. 1.1 Vorgaben aus der Verordnung
1 Allgemein 1 Allgemein 1.1 Vorgaben aus der Verordnung Am 1. August 2015 traten die Verordnungen über die Berufsausbildung zum/zur Textilund Modenäher/-in und zum/zur in Kraft. 3 der Verordnung und Gegenstand
MehrVerordnung. über die Berufsausbildung zur Fachkraft für Veranstaltungstechnik
über die Berufsausbildung zur vom 18. Juli 2002 (veröffentlicht im Bundesgesetzblatt Teil I Nr. 50 vom 25. Juli 2002) Auf Grund des 25 Abs. 1 in Verbindung mit Abs. 2 Satz 1 des Berufsbildungsgesetzes
MehrVerfahrensmechaniker/-in für Kunststoffund Kautschuktechnik nach der Verordnung vom 1. Juni 2006
Informationen für die Praxis Verfahrensmechaniker/-in für Kunststoffund Kautschuktechnik nach der Verordnung vom 1. Juni 2006 Stand: November 2007 Inhalt: 1. Allgemeines... 1 2. Zwischenprüfung.. 1 2.1
MehrInformationen zum Antrag des Betrieblichen Auftrages
Informationen zum Antrag des Betrieblichen Auftrages Nach der Verordnung über die Berufsausbildung für Technische Produktdesigner soll der Prüfling zum Nachweis der Anforderungen im Prüfungsbereich Arbeitsauftrag
MehrVerordnung. über die Berufsausbildung zum Fertigungsmechaniker / zur Fertigungsmechanikerin
über die Berufsausbildung zum Fertigungsmechaniker / zur Fertigungsmechanikerin vom 02. April 2013 (veröffentlicht im Bundesgesetzblatt Teil I Nr. 16 vom 08. April 2013) Auf Grund des 4 Absatz 1 in Verbindung
MehrAufgabenstellung zur Prozesseinheit im 2. Lehrjahr
Aufgabenstellung zur Prozesseinheit im 2. Lehrjahr 1. Prozess und Ausgangslage 1.1. Prozess Berufsbildnerin/Berufsbildner und Lernende/r bestimmen den zu erarbeitenden Prozess aufgrund des aktuellen Arbeitsbereiches.
MehrFachkraft für Veranstaltungstechnik Die neue Ausbildungsverordnung
Ralf Stroetmann: Fachkraft für Veranstaltungstechnik Die neue Ausbildungsverordnung Fahrplan Rahmenbedingungen Ausbildungsrahmenplan Die Zwischenprüfung Die Abschlussprüfung Rahmenbedingungen Rahmenbedingungen
MehrIT-Berufe Abschlussprüfung Teil A (Betriebliche Projektarbeit)
IT-Berufe Abschlussprüfung Teil A (Betriebliche Projektarbeit) 1. Rechtsgrundlage - Fachinformatiker/-in Nach 15, II der Ausbildungsordnung (AO) soll der Prüfling eine betriebliche Projektarbeit durchführen
MehrNeuordnung Konstruktionsberufe
Neuordnung Konstruktionsberufe Berufsbezeichnung: Technischer Produktdesigner Technischer Systemplaner Gemeinsame Berufsgruppe und gemeinsamer Rahmenlehrplan für das 1. Ausbildungsjahr Ausbildungsdauer:
MehrPrüfungsinformation im Berufsbild Maschinen- und Anlagenführer (Stand: )
Prüfungsinformation im Berufsbild Maschinen- und Anlagenführer (Stand: 26.10.2009) Schwerpunktmöglichkeiten des Berufsbildes Metall- und Kunststofftechnik Textiltechnik Textilveredelung Lebensmitteltechnik
MehrAufgabenstellung zur Prozesseinheit im 1. Lehrjahr
Aufgabenstellung zur Prozesseinheit im 1. Lehrjahr 1. Prozess und Ausgangslage 1.1. Prozess Berufsbildnerin/Berufsbildner und Lernende/r bestimmen den zu erarbeitenden Prozess aufgrund des aktuellen Arbeitsbereiches.
MehrInformationen zum Antrag des Betrieblichen Auftrages
Informationen zum Antrag des Betrieblichen Auftrages Nach der Verordnung über die Berufsausbildung zum Technischen Produktdesigner/ zur Technischen Produktdesignerin vom 24. Juni 2005 soll der Prüfling
MehrListe der Entsprechungen zwischen Ausbildungsrahmenplan und Rahmenlehrplan
Seite 1 von BIBB / Marlies Dorsch-Schweizer KMK / Bernd Schmid Liste der Entsprechungen zwischen und der Berufsausbildung zum Technischen Produktdesigner/zur Technischen Produktdesignerin Abschnitt A:
MehrDie zum Projektantrag gehörenden Anlagenformulare 1 bis 4 sind vollständig zu bearbeiten und bitte am Ende der Dokumentation beizufügen.
Hinweise zum Projektantrag und Verfahrensweisen für die Berufe Fachinformatiker Systemintegration IT-System-Elektroniker IT-Kaufmann Informatikkaufmann Der Projektantrag ist zusammen mit der Anmeldung
MehrFachtagung Ausbildung
1. Begrüßung Fachtagung Ausbildung 2. Einführung in die Fachtagung/Aktuelle Ausbildungszahlen/ Entwicklung der Ausbildungsverbünde 3. Erfahrungsbericht zentrale Ausbildungslehrgänge: Grundlehrgang, Neuausrichtung
MehrVerordnung über die Berufsausbildung zum Kaufmann im E-Commerce und zur Kauffrau im E-Commerce
Verordnung über die Berufsausbildung zum Kaufmann im E-Commerce und zur Kauffrau im E-Commerce (E-Commerce-Kaufleute-Ausbildungsverordnung EComKflAusbV) Vom 13. Dezember 2017 Auf Grund des 4 Absatz 1 des
Mehr