Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) von SWITCH für die Registrierung und Verwaltung von Domain-Namen, die der Domain.ch und.li untergeordnet sind

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1 Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) von SWITCH für die Registrierung und Verwaltung von Domain-Namen, die der Domain.ch und.li untergeordnet sind Gültig ab (Version 5) 1 ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN Begriffsdefinitionen Gegenstand der AGB Vertrag zwischen SWITCH und dem Halter Zustandekommen des Vertrages Rücktrittsrecht des Antragstellers / Halters Vertretung durch Dritte REGISTRIERUNG VON DOMAIN-NAMEN Grundsätze der Registrierung Gleichbehandlung First come, first served Rechtmässigkeit Unbefristete Registrierung Voraussetzungen der Registrierung Eröffnung eines Benutzerkontos Gültiger Antrag und Fehlen eines Verweigerungsgrundes Voraussetzung für die Verwendung von aktiven Domain-Namen Antrag auf Registrierung eines Domain-Namens Verweigerung der Registrierung von Domain-Namen VERWALTUNG VON DOMAIN-NAMEN Überprüfungspflicht des Halters Datenpflegepflicht des Halters Änderungsanträge Gegenstand von Änderungsanträgen Bearbeitung und Form von Änderungsanträgen Änderungsberechtigung Übertragung eines Domain-Namens im Besonderen Auf vom Halter bestätigten Antrag hin Aufgrund eines Entscheides oder Vergleichs Vorläufige Blockierung und/oder Inaktivierung...9 Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) Gültig ab ( Version 5.0) 1

2 4 VERZICHT UND WIDERRUF VON DOMAIN-NAMEN Löschung durch Verzicht Wirkung der Löschung durch Verzicht Löschung durch Widerruf Wirkung der Löschung durch Widerruf PREISE, RECHNUNGSSTELLUNG UND ZAHLUNGSKONDITIONEN Preise Rechnungsstellung bei der Registrierung (1. Abonnementsperiode) Rechnungsstellung für die 2. Abonnementsperiode und weitere Jahre Zahlungspflicht Teilzahlungen von mehreren Domain-Namen Zahlungsfrist Währung und Zahlungsarten Kreditkartenzahlung im Besonderen Verzug und Mahnung Verzugsfolgen GEWÄHRLEISTUNG UND HAFTUNG Gewährleistung Haftung HÖHERE GEWALT PERSONENDATEN Zweck und Umfang der Bearbeitung von Personendaten durch SWITCH Entfernung der Personendaten Rechte der Kontaktpersonen Passwörter WHOIS-DIENST SCHLUSSBESTIMMUNGEN Kommunikation Kommunikation von SWITCH an die Kontaktpersonen Kommunikation von den Kontaktpersonen an SWITCH Sprache Vertragsbestandteile, Rechtsgrundlagen und Vertragsänderungen Vertragsbestandteile und regulatorische Rahmenbedingungen Vertragsänderungen Bekanntgabe von Vertragsänderungen Übertragung Salvatorische Klausel Anwendbares Recht und Gerichtsstand...17 Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) Gültig ab ( Version 5.0) 2

3 1 Allgemeine Bestimmungen 1.1 Begriffsdefinitionen Die in diesen AGB verwendeten Begriffe gelten ebenfalls für die übrigen Vertragsbestandteile gemäss Ziff Abonnementsperiode Die Dauer von 12 Monaten, die mit dem auf die Registrierung folgenden 1. des nächsten Monats beginnt. AEFV Verordnung über die Adressierungselemente im Fernmeldebereich vom 6. Oktober 1997, SR (massgebend für Domain-Namen der zweiten Ebene unter der Domain.ch ). Aktiver Domain-Name Domain-Name, dem mindestens zwei Name-Server zugeordnet sind, die auf Anfragen aus dem DNS reagieren. Amt für Zuständige Regulationsbehörde des Fürstentums Liechtenstein für Kommunikation die Regulierung der Domain-Namen der zweiten Ebene unter der Domain.li. Antrag Antrag bezeichnet einen Antrag um Registrierung, Änderung, Übertragung oder Löschung. (Die TAV bezeichnen den Antrag als Gesuch). Antragsteller Die natürliche oder juristische Person oder eine Kollektiv- oder Kommanditgesellschaft, die einen Antrag (um Registrierung, Änderung, Übertragung oder Löschung) eines Domain-Namens an SWITCH stellt. BAKOM Schweizerisches Bundesamt für Kommunikation, Regulationsbehörde für Domain-Namen der zweiten Ebene unter der Domain.ch. Benutzerkonto Die einer Kontaktperson zugewiesene User-ID und das dazugehörige Passwort, sowie die hinterlegten Kontaktangaben der jeweiligen Kontaktperson. Datenbank Domain Domain-Name Halter Hostmaster inaktiver Domain- Name IP-Adresse Kontaktperson Löschung Name-Server Rechnungskontakt Interne Datenbank von SWITCH, die den Whois-Dienst sowie weitere Dienste speist. Die Datenbank ist nicht öffentlich zugänglich und kein Teilnehmerverzeichnis im Sinne Art. 21 FMG. Eine Top-Level-Domain wie.ch und.li. (Die AEFV bezeichnet den Domain als Internet-Domain). Ein der Domain.ch oder.li untergeordneter Name der zweiten Ebene ohne die Endung.ch oder.li (Second-Level-Domain). Die natürliche oder juristische Person oder eine Kollektiv- oder Kommanditgesellschaft, die einen Domain-Namen auf Antrag hin registriert hat und die Vertragspartner von SWITCH ist (Die AEFV bezeichnet den Halter als Inhaber). Eine natürliche oder juristische Person oder die Kollektiv- oder Kommanditgesellschaft, die Name-Server zur Verfügung stellt und betreibt. Domain-Name, dem nicht mindestens zwei funktionsfähige Name- Server zugeordnet sind und der deshalb nicht erreichbar ist. Eine numerische Adresse, die im Internet für die Adressierung eines Rechners verwendet wird. Entweder der Antragsteller, der Halter, der Rechnungskontakt, der technische Kontakt oder der Hostmaster oder alle zusammen. Aufhebung der Registrierung des Domain-Namens auf Grund eines Verzichts des bisherigen Halters auf bestätigten Antrag hin oder auf Grund eines Widerrufs durch SWITCH. Dienst im Internet, der Anfragen mit passenden Informationen aus dem Zonenfile beantwortet. Die natürliche oder juristische Person oder eine Kollektiv- oder Kommanditgesellschaft, an die SWITCH die Rechnung für die Preise Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) Gültig ab ( Version 5.0) 3

4 zustellt. Registrierung Eintragung des Domain-Namens ins Zonenfile (aktiv) oder in die Datenbank (inaktiv). (Die AEFV bezeichnet die Registrierung als Zuteilung). Schnittstelle Eine von SWITCH den Kontaktpersonen mit einer grossen Anzahl von Domain-Namen zur Verfügung gestellte Spezifikation, mit der Anträge (auf Registrierung, Änderung, Übertragung oder Löschung) gestellt werden können. TAV Technische und Administrative Vorschriften über die Zuteilung und Verwaltung der Domain-Namen, die der Domain.ch untergeordnet sind vom 20. Dezember 2002, SR /2.13. Technischer Kontakt Die natürliche oder juristische Person oder eine Kollektiv- oder Kommanditgesellschaft, die SWITCH und dem Halter bei technischen Problemen im Zusammenhang mit einem Domain- Namen zur Verfügung steht. Übertragung Übergang eines bestimmten Domain-Namens vom bisherigen auf einen neuen Halter, indem SWITCH diesen Domain-Namen gleichzeitig löscht und neu registriert. User-ID Benutzerkennung, die einer Kontaktperson von SWITCH zugewiesen wird. Whois-Dienst Öffentlich zugänglicher Teil der Datenbank von SWITCH im Sinne von Art. 14h AEFV, der kein Teilnehmerverzeichnis im Sinne von Art. 21 FMG ist. Widerruf Einseitige Aufhebung der Registrierung eines Domain-Namens an den Halter durch SWITCH (Art. 11 AEFV). Verzicht Antrag des Halters an SWITCH um Löschung des Domain-Namens sowie eine entsprechende schriftliche Bestätigung durch den Halter. Verwaltung Administration des eingetragenen Domain-Namens. Zonenfile Ein vom Name-Server benötigtes Dokument, das die Informationen über Domain-Namen, Name-Server und IP-Adressen enthält. 1.2 Gegenstand der AGB Diese AGB regeln die Bedingungen von SWITCH für die Registrierung und die Verwaltung von Domain-Namen, die der Domain.ch oder.li untergeordnet sind. 1.3 Vertrag zwischen SWITCH und dem Halter Vertragspartner des Vertrages über die Registrierung und die Verwaltung eines Domain-Namens sind die Stiftung SWITCH - Teleinformatikdienste für Lehre und Forschung, Limmatquai 138, Postfach, 8021 Zürich, (nachfolgend bezeichnet als SWITCH) einerseits und der Halter des betreffenden Domain-Namens andererseits. Halter eines Domain-Namens kann eine natürliche oder juristische Person oder eine Kollektiv- oder Kommanditgesellschaft sein. 1.4 Zustandekommen des Vertrages Indem der Antragsteller einen Antrag auf Registrierung eines Domain-Namens bei SWITCH stellt, anerkennt er die vorliegenden AGB für sich und den Halter als verbindlich. Der Vertrag über die Registrierung und Verwaltung des vom Antragsteller beantragten Domain-Namens kommt jedoch erst zustande mit dem Versand der Bestätigung von SWITCH an den im Antrag genannten Halter, wonach die Registrierung des beantragten Domain-Namens für den Halter erfolgt ist. Die Registrierungsbestätigung ist nicht zu verwechseln mit der Bestätigung über die Eröffnung eines Benutzerkontos in der Datenbank von SWITCH oder mit der Eingangsbestätigung für den Registrierungsantrag. Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) Gültig ab ( Version 5.0) 4

5 1.5 Rücktrittsrecht des Antragstellers / Halters Der Antragsteller kann seinen Antrag auf Registrierung eines Domain-Namens durch eine entsprechende Eingabe auf der Website von SWITCH ohne Kostenfolge löschen, solange der Antrag auf der Website von SWITCH als noch pendent angezeigt wird. Ab dem Zustandekommen des Vertrages mit SWITCH gemäss Ziff. 1.4 kann der Halter innert 10 Tagen durch Bestätigung eines Antrages auf Löschung auf den Domain-Namen (gemäss Ziff. 4.1, 4.2 und ) ohne Kostenfolge verzichten und damit vom Vertrag zurücktreten. 1.6 Vertretung durch Dritte Dritte, insbesondere aber nicht nur der Antragsteller, der Rechnungskontakt, der technische Kontakt und der Hostmaster, sind dafür verantwortlich, dass sie ermächtigt und befugt sind für den Halter des Domain-Namens zu handeln. Andernfalls ist der Dritte gegenüber SWITCH für alle ihr im Zusammenhang mit dem vollmachtlosen Handeln entstehenden Umtriebe, Kosten, Auslagen und Schäden haftbar. Der Halter des Domain-Namens muss sich die Handlungen und/oder Unterlassungen der von ihm beigezogenen Dritten wie eigenes Verhalten anrechnen lassen und ist gegenüber SWITCH dafür haftbar. 2 Registrierung von Domain-Namen 2.1 Grundsätze der Registrierung Gleichbehandlung Soweit in diesen AGB und im anwendbaren Recht nichts anderes vorgesehen ist, behandelt SWITCH die Anträge auf Registrierung unter gleichen Voraussetzungen nach den gleichen Regeln und Grundsätzen First come, first served Die Registrierung eines Domain-Namens, für den mehrere gültige Anträge gemäss Ziff. 2.4 eingehen, erfolgt entsprechend der chronologischen Reihenfolge (first come, first served) des Eingangs über die Website und die Schnittstelle von SWITCH Rechtmässigkeit Ein Antrag auf Registrierung eines Domain-Namens stellt gegenüber SWITCH die verbindliche Zusicherung des Antragstellers und/oder Halters dar, dass die Registrierung des im Antrag angegebenen Domain-Namens an den Halter rechtmässig erfolgen kann und der Halter berechtigt ist, den Domain-Namen zu verwenden. SWITCH führt keine Prüfung der Berechtigung des Halters auf die Registrierung des Domain-Namens und auf dessen Verwendung durch und übernimmt diesbezüglich mit der Registrierung sowie der Verwaltung des Domain- Namens für den Halter keinerlei Verantwortung (Art. 14f Abs. 2 AEFV). Der Halter verpflichtet sich, SWITCH in Bezug auf alle Kosten und Auslagen ebenso wie gegenüber Schadenersatzforderungen Dritter vollumfänglich, einschliesslich Prozess- und Anwaltskosten, schadlos zu halten, die sich für SWITCH aus oder im Zusammenhang mit einer unrechtmässigen Registrierung und/oder Verwendung eines Domain-Namens ergeben. Gegenüber SWITCH gilt der in der Datenbank eingetragene Halter als für den Domain-Namen und für dessen Verwendung rechtlich verantwortlich. Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) Gültig ab ( Version 5.0) 5

6 2.1.4 Unbefristete Registrierung Die Registrierung von Domain-Namen an den jeweiligen Halter ist grundsätzlich unbefristet. Die Registrierung des Domain-Namens endet mit dem Verzicht des Halters gemäss Ziff. 4.1und 4.2, der Übertragung gemäss Ziff. 3.4 oder dem Widerruf durch SWITCH gemäss Ziff. 4.3 und Voraussetzungen der Registrierung Eröffnung eines Benutzerkontos Der Antragsteller muss, damit er einen Domain-Namen beantragen kann, die Kontaktangaben für den Halter und weitere Kontaktpersonen gemäss Ziff. 2.4 lit. a vermerken lassen, d.h. für die Kontaktpersonen ein Benutzerkonto über die Website oder Schnittstelle von SWITCH eröffnen, sofern dies nicht bereits vorher erfolgt ist. Jede Kontaktperson erhält mit der Erstellung eines Benutzerkontos von SWITCH eine eigene User-ID und ein eigenes, dieser User-ID zugeordnetes Passwort. Diese Angaben erlauben es der Kontaktperson die Bearbeitung der Adresse und der Kontaktangaben selbst vorzunehmen Gültiger Antrag und Fehlen eines Verweigerungsgrundes Sind die Voraussetzungen gemäss Ziff erfüllt und ist der Antrag auf Registrierung gemäss Ziff. 2.4 gültig gestellt worden, registriert SWITCH den Domain- Namen für den Halter nach den Grundsätzen der Registrierung gemäss Ziff. 2.1, sofern kein Verweigerungsgrund gemäss Ziff. 2.5 vorliegt. Mit der Registrierung nimmt SWITCH den entsprechenden Eintrag in die Datenbank, den Whois-Dienst und gegebenenfalls in das Zonenfile vor. 2.3 Voraussetzung für die Verwendung von aktiven Domain-Namen Um einen Domain-Namen aktiv zu verwenden, sind SWITCH mit dem Antrag auf Registrierung oder mittels eines Änderungsantrages gemäss Ziff. 3.3 ff. mindestens zwei funktionsfähige Name-Server anzugeben. Die Name-Server benötigen eine permanente Verbindung zum Internet und müssen zuvor bei SWITCH mit den von SWITCH zur Verfügung gestellten, vollständig ausgefüllten Formularen über ihre Website oder eine andere von ihr bezeichnete Schnittstelle in ihrer Datenbank angemeldet werden. Die angegebenen Name-Server werden auf deren Funktionsfähigkeit mit dem DNS getestet. Bei positivem Ergebnis wird der Antrag angenommen. Die Domain-Namen und Name-Server-Angaben werden in der Regel innerhalb der darauffolgenden 24 Stunden in das Zonenfile übertragen, womit der Domain-Name aktiv verwendbar ist. SWITCH kann die Funktionsfähigkeit der Name-Server auch später jederzeit neu überprüfen. 2.4 Antrag auf Registrierung eines Domain-Namens Ein gültiger Antrag auf Registrierung eines Domain-Namens muss folgende Voraussetzungen erfüllen: a) Der Antrag enthält vollständige Angaben über: Halter, Rechnungskontakt sowie über den technischen Kontakt. Die Kontaktangaben beinhalten für den Halter die Daten gemäss Ziff. 9 lit. b-e und für den technischen Kontakt sowie die übrigen Kontaktpersonen diejenigen gemäss Ziff. 9 lit. f, wobei die Angaben des Rechnungskontaktes sowie die nachfolgenden Angaben nicht im Whois-Dienst publiziert werden: Telefon- und Faxnummer, die Korrespondenzsprache und das Kommunikationsmedium für vertrauliche Mitteilungen an die betreffenden Kontaktpersonen gem. Ziff b) Der Antrag wurde über die Website oder die Schnittstelle von SWITCH gestellt. Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) Gültig ab ( Version 5.0) 6

7 c) Der Antrag für einen aktiven Domain-Namen hat die Angabe über mindestens zwei Name-Server zu beinhalten gemäss Ziff Der Antrag für einen inaktiven Domain-Namen braucht keine Angabe von Name-Servern. In der Regel erfolgt die Registrierung eines Domain-Namens innert 10 Arbeitstagen nach Eingang des gültigen Antrages bei SWITCH, soweit keine Rückfragen bestehen oder andere Gründe zu einer Verzögerung führen. 2.5 Verweigerung der Registrierung von Domain-Namen SWITCH kann die Registrierung eines Domain-Namens verweigern, wenn: a) der Domain-Name andere als die folgenden Zeichen beinhaltet: 1. a, b, c, d, e, f, g, h, i, j, k, l, m, n, o, p, q, r, s, t, u, v, w, x, y, z (Grossbuchstaben werden in entsprechenden Kleinbuchstaben abgebildet); 2. 0, 1, 2, 3, 4, 5, 6, 7, 8, 9; 3. Bindestriche, jedoch nicht als erstes, als drittes kombiniert mit dem vierten sowie als letztes Zeichen (z.b. -hallo.ch, ha--llo.ch, hallo-.ch ). b) der Domain-Name weniger als 3 oder mehr als 24 Zeichen aufweist, vorbehaltlich gesetzlicher Ausnahmen bzw. Ausnahmen des Amtes für Kommunikation; c) der Domain-Name mit einem bereits registrierten Domain-Namen oder mit einem früher beantragten, aber noch nicht registrierten Domain-Namen identisch ist; d) der betreffende Domain-Name durch das BAKOM oder das Amt für Kommunikation reserviert worden ist, ausser die allenfalls vom BAKOM/Amt für Kommunikation für die betreffende Kategorie definierten Voraussetzungen für die Registrierung sind erfüllt; e) wichtige technische Gründe oder die Einhaltung internationaler Normen es erfordern; f) der Antragsteller die gemäss Ziff. 2.2 und 2.4 in Bezug auf den Registrierungsantrag geltenden Voraussetzungen nicht erfüllt oder der Antrag unrichtige Angaben enthält; g) die Preise nicht bezahlt werden oder bei zweifelhafter Zahlungsfähigkeit, insbesondere wenn: i) der Halter und/oder Rechnungskontakt gegenüber SWITCH mit der Zahlung von Preisen in Verzug ist und erfolglos gemahnt worden ist oder gegen ihn offene Rechnungen wegen Nichtzahlung der Preise für bereits widerrufene Domain-Namen bestehen, sofern nicht alle ausstehenden Beträge spätestens innerhalb einer von SWITCH angesetzten, angemessenen Frist bezahlt werden; ii) der Halter und/oder Rechnungskontakt zahlungsunfähig ist (Art. 83 OR), ausser die im Zusammenhang mit der Registrierung des beantragten Domain- Namens anfallenden Preise (vgl. Ziff. 5.1) würden innerhalb einer von SWITCH angesetzten Frist bezahlt; iii) der gleiche Antragsteller und/oder Halter und/oder Rechnungskontakt die Registrierung von Domain-Namen, die einen Betrag von CHF 500. übersteigen, beantragt und nicht innerhalb einer von SWITCH angesetzten, angemessenen Frist die im Zusammenhang mit der Registrierung für die gestellten, pendenten Anträge anfallenden Preise (vgl. Ziff. 5.1) vorschüssig bezahlt werden; h) die offensichtliche Gefahr besteht, dass sich SWITCH wegen der Registrierung des Domain-Namens selber rechtlich verantwortlich machen könnte. In diesen Fällen erfolgt die Verweigerung in Absprache mit dem BAKOM; Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) Gültig ab ( Version 5.0) 7

8 i) der Antragsteller bei Rückfragen nicht erreichbar ist oder nicht innert 10 Arbeitstagen antwortet (Eingang der Antwort bei SWITCH). Die Meldung über die Verweigerung einer Registrierung eines Domain-Namens erfolgt in der Regel innert 10 Arbeitstagen ab Eingang des Antrages bei SWITCH an alle in diesem Registrierungsantrag genannten Kontaktpersonen. Mit der Verweigerung der Registrierung wird der betreffende Antrag zurückgewiesen und der betreffende Domain-Name wird frei. 3 Verwaltung von Domain-Namen 3.1 Überprüfungspflicht des Halters Der Halter ist verpflichtet, Mitteilungen von SWITCH sowie Bearbeitungen von Anträgen umgehend auf deren Richtigkeit zu überprüfen. Unterlässt der Halter diese Überprüfung, verliert er allfällige Haftungs- und sonstige Ansprüche gegenüber SWITCH im Zusammenhang mit allfälligen Fehlern in den betreffenden Mitteilungen und/oder Bearbeitungen. 3.2 Datenpflegepflicht des Halters Der Halter ist dafür verantwortlich, dass alle in der Datenbank von SWITCH verzeichneten Daten von für den Halter registrierten Domain-Namen, insbesondere der Kontaktpersonen, während der gesamten Dauer der Registrierung aktuell, vollständig und richtig gehalten werden. Für SWITCH sind ausschliesslich die jeweils in ihrer Datenbank verzeichneten Daten massgeblich. SWITCH ist nicht verpflichtet, andere als über die Website oder die Schnittstelle von SWITCH mitgeteilte Daten zu beachten oder selber Nachforschungen im Hinblick auf die Berichtigung dieser Daten vorzunehmen. Erweisen sich die Daten insbesondere auf Hinweis eines Dritten als unvollständig, unrichtig oder nicht aktuell und kann dadurch die Identität des Halters nicht ohne grossen Aufwand ermittelt werden oder sind Mitteilungen von SWITCH an den Halter und/oder an den Rechnungskontakt nicht zustellbar, so ist SWITCH berechtigt, den betreffenden Domain-Namen dieses Halters zu widerrufen. SWITCH ihrerseits kann mehrere Benutzerkonten einer Kontaktperson zusammenlegen. 3.3 Änderungsanträge Gegenstand von Änderungsanträgen Mit Änderungsanträgen können nur die im Zusammenhang mit einem Domain- Namen in der Datenbank, dem Whois-Dienst und gegebenenfalls dem Zonenfile von SWITCH verzeichneten Daten geändert werden, nicht jedoch der Domain-Name und die User-ID selbst Bearbeitung und Form von Änderungsanträgen Änderungsanträge können jederzeit getätigt werden und werden in der Regel innert 10 Arbeitstagen seit deren Eingang bei SWITCH bearbeitet. Die Form von Änderungsanträgen richtet sich nach Ziff Änderungsberechtigung Eine Kontaktperson kann die sie betreffenden Daten (Adressdaten, Kommunikationsmedium für vertrauliche Mitteilungen und Kommunikationssprache) jederzeit über die Website oder die Schnittstelle von SWITCH ändern. Der Halter kann Anträge auf Ersetzung der dem Domain-Namen zugeordneten Kontaktpersonen Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) Gültig ab ( Version 5.0) 8

9 durch andere, auf Änderung der Name-Server sowie auf Änderung des Status des Domain-Namens (aktiv/inaktiv) stellen. Werden dem Halter vorbehaltene Änderungsanträge durch Dritte und/oder andere Kontaktpersonen gestellt, stellt SWITCH dem Halter ein Bestätigungsformular zu, welches vom Halter in jedem Fall innert 10 Tagen gemäss Ziff (Eingang bei SWITCH) an SWITCH zurückzusenden ist. Der Rechnungskontakt und der technische Kontakt können eine Austragung ihrer Daten, das heisst eine Ersetzung durch den Halterkontakt verlangen, wenn sie schriftlich nachweisen, dass ihr Vertrag mit dem Halter beendigt wurde. Der Hostmaster kann die Austragung seiner Name-Server, das heisst die Inaktivierung des Domain-Namens, verlangen, wenn er schriftlich nachweist, dass sein Vertrag mit dem Halter beendigt wurde. 3.4 Übertragung eines Domain-Namens im Besonderen Auf vom Halter bestätigten Antrag hin Domain-Namen können vom aktuellen Halter insofern auf einen Dritten als neuen Halter übertragen werden, als der aktuelle Halter einen Antrag auf Übertragung stellt und SWITCH den Domain-Namen unter gleichzeitiger Löschung zulasten des bisherigen Halters für den bezeichneten neuen Halter neu registriert. Dafür müssen in Bezug auf den betreffenden Dritten die Voraussetzungen gemäss oben Ziff.2 ff. erfüllt sein und es dürfen keine Verweigerungsgründe gemäss Ziff. 2.5 bestehen. Nach Eingang des Antrages auf Übertragung an einen Dritten stellt SWITCH dem Halter ein Bestätigungsformular zu, welches vom Halter innert 10 Tagen gemäss Ziff (Eingang bei SWITCH) an SWITCH zurückzusenden ist. SWITCH kann die Übertragung des Domain-Namens davon abhängig machen, dass der Dritte vom übertragenden Halter im Zusammenhang mit der Registrierung und Verwaltung des betreffenden Domain-Namens geschuldete, ausstehende Preise an SWITCH zur Bezahlung übernimmt Aufgrund eines Entscheides oder Vergleichs SWITCH überträgt einen Domain-Namen vom Halter auf einen Dritten, wenn ihr ein in der Schweiz vollstreckbarer Entscheid eines Gerichts oder eines Schiedsgerichts, ein ebensolcher Entscheid einer schweizerischen Strafverfolgungs-, Verwaltungs- oder Regulierungsbehörde oder ein von beiden Parteien gerichtlich oder aussergerichtlich abgeschlossener Vergleich vorgelegt wird, wonach SWITCH unmittelbar angewiesen wird, den Domain-Namen auf den Dritten zu übertragen, oder worin die vom Halter abzugebende Zustimmung zur Übertragung enthalten ist oder wodurch diese Zustimmung ersetzt wird. Der Dritte hat eine Bescheinigung über die Vollstreckbarkeit des Entscheides beizubringen. 3.5 Vorläufige Blockierung und/oder Inaktivierung Als vorläufige Massnahme ist SWITCH gesetzlich verpflichtet einen Domain-Namen zu blockieren, d.h. die Übertragung eines Domain-Namens auf einen neuen Halter gemäss Ziff. 3.4 bis auf weiteres zu sperren, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind: a) ein Gericht oder ein Schiedsgericht SWITCH in einem in der Schweiz vollstreckbaren Entscheid hierzu anweist, oder b) eine schweizerische Strafverfolgungs-, Verwaltungs- oder Regulierungsbehörde eine entsprechende verbindliche und vollstreckbare Anordnung trifft. Das betreffende Gericht oder Schiedsgericht oder die betreffende Behörde kann neben oder statt der Blockierung auch anordnen, dass ein aktiver Domain-Name inaktiv gesetzt wird. Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) Gültig ab ( Version 5.0) 9

10 Vorbehalten bleiben im Übrigen weitere Massnahmen, die durch Gerichte, Schiedsgerichte oder zuständige Behörden angeordnet werden. SWITCH kann einen Domain-Namen blockieren, wenn ein Dritter nachweislich eine gerichtliche oder schiedsgerichtliche Klage gegen den aktuellen Halter auf Löschung/Widerruf oder Übertragung des Domain-Namens anhängig gemacht hat. 4 Verzicht und Widerruf von Domain-Namen 4.1 Löschung durch Verzicht Der Halter kann jederzeit auf seinen Domain-Namen verzichten, indem er einen Antrag auf Löschung des Domain-Namens schriftlich bestätigt. Löschungsanträge können vom Halter oder von Dritten getätigt werden. Der Antrag muss vom Halter in jedem Fall schriftlich innerhalb von 10 Tagen bestätigt werden. Dazu versendet SWITCH dem Halter nach in der Regel 10 Arbeitstagen seit Eingang des Antrages ein Bestätigungsformular zu, das vom Halter innert weiteren 10 Tagen gemäss Ziff (Eingang bei SWITCH) an SWITCH zurückzusenden ist. 4.2 Wirkung der Löschung durch Verzicht Mit der Löschung wird der Domain-Name aus dem Whois-Dienst und dem Zonenfile gelöscht. Mit der Löschung endet der Vertrag zwischen SWITCH und dem Halter und der Domain-Name ist zur erneuten Registrierung frei. Der Domain-Name wird entsprechend der vom Halter getroffenen Wahl entweder rasch möglichst oder aber erst nach Ablauf der laufenden Abonnementsperiode gelöscht. 4.3 Löschung durch Widerruf SWITCH ist verpflichtet die Registrierung von Domain-Namen zu widerrufen, wenn: a) SWITCH ein in der Schweiz vollstreckbarer Entscheid eines Gerichts oder eines Schiedsgerichts, ein ebensolcher Entscheid einer schweizerischen Strafverfolgungs-, Verwaltungs- oder Regulierungsbehörde; oder b) ein von beiden Parteien gerichtlich oder aussergerichtlich abgeschlossener Vergleich vorgelegt wird, i. wonach SWITCH unmittelbar angewiesen wird, den Domain-Namen zu widerrufen; ii. worin die vom Halter abzugebende Zustimmung zum Widerruf enthalten ist; oder iii. wodurch diese Zustimmung ersetzt wird. Der Dritte hat eine Bescheinigung über die Vollstreckbarkeit des Entscheides beizubringen. SWITCH kann die Registrierung von Domain-Namen widerrufen, wenn: a) der Halter das anwendbare Recht verletzt; b) der Halter den Vertrag mit SWITCH verletzt und die Verletzung nicht innerhalb einer von SWITCH angesetzten Frist behebt; c) der Halter bzw. sein Vertreter die fälligen Preise gemäss nachfolgend Ziff. 5.9 bis 5.10 nicht bezahlt; d) der Halter die Datenpflegepflicht gemäss Ziff. 3.2 verletzt; e) die offensichtliche Gefahr besteht, dass sich SWITCH wegen der Registrierung und/oder Verwendung des Domain-Namens selber rechtlich verantwortlich machen könnte. In diesem Fall erfolgt der Widerruf in Absprache mit dem BAKOM; Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) Gültig ab ( Version 5.0) 10

11 f) andere wichtige Gründe wie internationale Empfehlungen, Normen oder Harmonisierungen es erfordern. In diesem Fall erfolgt der Widerruf in Absprache mit dem BAKOM. 4.4 Wirkung der Löschung durch Widerruf Mit dem Widerruf wird der Domain-Name aus dem Whois-Dienst und dem Zonenfile gelöscht. Mit der Löschung auf Grund des Widerrufs endet der Vertrag zwischen SWITCH und dem Halter und der Domain-Name wird nach Ablauf der nachfolgenden Fristen zur erneuten Registrierung frei: a) Erfolgte der Widerruf gestützt auf Ziff. 4.3 erster Absatz, so wird der Domain- Name auf den im Entscheid genannten oder im Vergleich durch die Parteien vereinbarten Zeitpunkt oder falls ein solcher Zeitpunkt nicht festgesetzt ist, raschmöglichst wieder zur erneuten Registrierung frei. b) Erfolgte der Widerruf aus anderen Gründen, so wird der Domain-Name in der Regel 14 Tage nach dem Widerruf (der sog. On-Hold-Frist) wieder zur erneuten Registrierung frei. 5 Preise, Rechnungsstellung und Zahlungskonditionen 5.1 Preise Die Preise bestehen aus einer Eintragungsgebühr für die Registrierung eines Domain-Namens sowie aus einer wiederkehrenden Jahresgebühr für eine Abonnementsperiode. Die Jahresgebühren decken unter anderem die Kosten für eine unbeschränkte Anzahl von Änderungsanträgen (vgl. oben Ziff. 3.3 ff.) ab. SWITCH behält sich vor, gewisse Änderungen kostenpflichtig vorzunehmen. Die Jahresgebühren sind für jede angebrochene Abonnementsperiode, in welcher der Domain-Name registriert ist, vollumfänglich geschuldet. Es erfolgt keine Gebührenrückerstattung für Domain-Namen, die vor Ablauf der laufenden Abonnementsdauer übertragen, gelöscht oder widerrufen werden. Die jeweils gültigen Preise in Schweizer Franken, inklusive allfälliger Mehrwertsteuern, sind auf der Website von SWITCH ersichtlich. 5.2 Rechnungsstellung bei der Registrierung (1. Abonnementsperiode) Nachdem für einen Domain-Namen die Einträge in der Datenbank, dem Whois-Dienst und gegebenenfalls im Zonenfile vorgenommen wurden, erfolgt die Rechnungsstellung für die Eintragungsgebühr und die Jahresgebühr für die erste Abonnementperiode an den in der Datenbank von SWITCH eingetragenen Rechnungskontakt. 5.3 Rechnungsstellung für die 2. Abonnementsperiode und weitere Jahre In der Folge wird in der Regel 30 Tage vor Ende der laufenden Abonnementsperiode eine Rechnung an den Rechnungskontakt für die nächste Abonnementsperiode gestellt. In der Regel 14 Tage vor der Rechnungsstellung versendet SWITCH jeweils eine Vorankündigung an den Halter und den Rechnungskontakt, in der die gebührenpflichtigen Domain-Namen sowie die Abonnementsdauer aufgelistet sind. Sofern 20 Tage vor Ablauf der Abonnementsperiode keine Rechnung eingegangen ist, haben sich der Halter und/oder der Rechnungskontakt bei SWITCH bezüglich der Rechnungsstellung zu erkundigen. 5.4 Zahlungspflicht Der Halter des Domain-Namens ist gegenüber SWITCH für die Preise vollumfänglich zahlungspflichtig. Die Benennung eines Dritten als Rechnungskontakt stellt eine Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) Gültig ab ( Version 5.0) 11

12 Vereinbarung über die Rechnungsadresse dar und ist keine den Halter befreiende Übertragung der Zahlungspflicht für die gegenüber SWITCH geschuldeten Eintragungs- und Jahresgebühren auf den Rechnungskontakt (vgl. Ziff. 1.6). Verzichtet der Halter auf seinen Domain-Namen (gemäss Ziff. 4.1 und 4.2) 30 Tage vor Beginn der neuen Abonnementsperiode, schuldet er die Jahresgebühr für die folgende Abonnementsperiode nicht mehr. 5.5 Teilzahlungen von mehreren Domain-Namen Bei Teilzahlung einer mehrere Domain-Namen betreffenden Rechnung ist SWITCH berechtigt zu bestimmen, für welche(n) der betreffenden Domain-Namen die Zahlung als erfolgt gilt. Allfällige anders lautende Weisungen des Halters oder Rechnungskontakts können im Rahmen der automatisierten Abläufe bei SWITCH nicht berücksichtigt werden und sind daher für SWITCH unbeachtlich, vorbehaltlich Ziff Zahlungsfrist Die Preise sind innert 30 Tagen seit Rechnungsdatum vollständig ohne Abzug zu bezahlen. SWITCH ist berechtigt, die von ihr in Rechnung gestellten Beträge mit allfällig geleisteten Vorauszahlungen und Sicherheiten zu verrechnen. 5.7 Währung und Zahlungsarten Gültige Zahlung ist ausschliesslich in Schweizer Franken (CHF) möglich. Als Zahlungsarten stehen Kreditkarte und für Zahlungen aus der Schweiz Einzahlungsschein zur Verfügung. Andere Zahlungsarten (z.b. Check) sind nicht zulässig. Ausgenommen ist die Zahlung aus dem Ausland, die mittels Banküberweisung erfolgen kann, wenn sich die Zahlung mittels Kreditkarte als nicht möglich herausstellt, und vorausgesetzt, der Zahlende übernimmt sämtliche Spesen. 5.8 Kreditkartenzahlung im Besonderen Die Preise können mit Kreditkarte sowohl vor Erhalt einer Rechnung als auch nach Rechnungsstellung beglichen werden. Auf Wunsch erhält der Antragsteller eine Online-Quittung, welche die Bezahlung ausweist. Der Rechnungskontakt erhält eine Zahlungsbestätigung. Mit Kreditkartenzahlung ist Teilzahlung mittels Anweisung der Abbuchung eines entsprechenden Domain-Namens über die Website möglich. Der Kreditkarteninhaber autorisiert SWITCH mit der Kreditkartenzahlung, die Eintragungsund Jahresgebühr bei der angegebenen Kreditkartenfirma einzufordern. Sofern die Kreditkartenorganisation die Gutschrift gegenüber SWITCH verweigert, gilt die Zahlung als nicht erfolgt. Im Falle des Missbrauchs wird der Domain-Name von SWITCH widerrufen. 5.9 Verzug und Mahnung Wenn keine oder nur eine unvollständige Zahlung bis zum Ablauf der ordentlichen Zahlungsfrist von 30 Tagen eingeht, gerät der Halter automatisch in Verzug. SWITCH versendet hierauf eine erste Mahnung. Eine allfällige zweite Mahnung erfolgt spätestens 30 Tage nach Versand der ersten Mahnung. SWITCH kann ab Verzugseintritt des Halters gesetzliche Verzugszinsen, Mahnspesen sowie gegebenenfalls Inkassokosten, einschliesslich Gerichts- und Anwaltskosten, geltend machen. Die Mahnungen werden ausschliesslich an den zum betreffenden Zeitpunkt in der Datenbank verzeichneten Rechnungskontakt versandt. Sicherheitshalber erfolgt bei einer zweiten Mahnung zusätzlich der Versand einer Mitteilung an den Halter des Domain-Namens, die den Hinweis enthält, dass der Domain-Name widerrufen wird, sofern nicht Zahlung innert der von SWITCH in der zweiten Mahnung gesetzten Frist eingeht. Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) Gültig ab ( Version 5.0) 12

13 5.10 Verzugsfolgen Erfolgt keine fristgerechte, vollständige und den Zahlungsmodalitäten entsprechende Zahlung der fälligen Preise (einschliesslich allfälliger Verzugszinsen, Mahnspesen, Inkasso- und andere Kosten), führt dies zum Widerruf des Domain-Namens. 6 Gewährleistung und Haftung 6.1 Gewährleistung SWITCH beachtet bei der Erbringung ihrer Leistungen als Registerbetreiberin die gehörige Sorgfalt aufgrund der gesetzlichen Vorgaben, die von ihr unter Berücksichtigung der grossen Zahl der zu bearbeitenden Anträge erwartet werden kann. Darüber hinaus übernimmt SWITCH keine Gewährleistung für die Verfügbarkeit ihrer Dienstleistungen und Systeme und für die Fehlerfreiheit der damit erzielten Ergebnisse. 6.2 Haftung Die Haftung von SWITCH wird, sofern es sich nicht um absichtlich oder grob fahrlässig verschuldeten Schaden handelt, ausgeschlossen. Insbesondere haftet SWITCH nicht für Schäden: a) die dadurch verursacht oder mitverursacht sind, dass sich der Halter oder eine Kontaktperson nicht an die Bedingungen dieser AGB und/oder anderer Vertragsbestandteile halten, b) die aufgrund von Nutzungsausfällen, Betriebsunterbrechungen, Stromausfall, Störungen wie Denial-of-Service-Attacken und sonstigen Hackerattacken, Sabotage, Vandalismus und Leistungsschwankungen etc. im Zusammenhang mit Telekommunikationsnetzen und/oder dem Internet verursacht werden, c) bei denen es sich um indirekte, mittelbare oder Folgeschäden handelt, wie entgangener Gewinn, nicht realisierte Einsparungen oder Ansprüche Dritter, unabhängig davon, ob es sich um eine vertragsrechtliche Klage, Klage wegen unerlaubter Handlung (einschliesslich Fahrlässigkeit) oder um eine anderweitige Klage handelt; dies gilt auch dann, wenn SWITCH über die Möglichkeit solcher Schäden informiert wurde. SWITCH behält sich die Einrede der Mitverantwortung des Geschädigten in jedem Fall vor. Eine allfällige Schadenersatzpflicht von SWITCH, ihren Mitarbeitern, ihren Organen und allfällig von SWITCH beigezogenen Dritten ist, soweit gesetzlich zulässig und unabhängig vom Rechtsgrund, in jedem Fall beschränkt auf einen Höchstbetrag von CHF pro Schadensereignis. 7 Höhere Gewalt In Fällen höherer Gewalt, d.h. wenn SWITCH aus Gründen, die von ihr und den von ihr allenfalls beigezogenen Dritten nicht in zumutbarer Weise beherrscht werden können, wie insbesondere Naturereignisse, Mobilmachung, Krieg, Aufruhr, Epidemie, Unfälle, erhebliche Betriebsstörungen, Unterbruch von Telekommunikationsleitungen, insbesondere derjenigen des Internets, Arbeitskonflikte sowie behördliche Massnahmen, an der Erfüllung einer oder mehrerer Pflichten aus diesem Vertrag gehindert ist, so ist sie für die Zeit, während der das Ereignis der höheren Gewalt andauert, sowie während einer angemessenen Anlaufzeit danach, von der Erfüllung der betreffenden Pflicht(en) befreit und haftet nicht für allfällige, dem Halter aus der Nichterfüllung der betreffenden Pflicht(en) resultierende, direkte oder indirekte Schäden. Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) Gültig ab ( Version 5.0) 13

14 8 Personendaten 8.1 Zweck und Umfang der Bearbeitung von Personendaten durch SWITCH SWITCH erhebt und bearbeitet Personendaten der Kontaktpersonen im Rahmen der Erfüllung ihrer Aufgaben als Registerbetreiberin gemäss der AEFV, der TAV, dem Datenschutzgesetz (DSG) sowie der nachfolgenden besonderen Bestimmungen. SWITCH kann Personendaten auch für andere Zwecke bearbeiten, sofern die betroffene Kontaktperson hierzu ihre Einwilligung erteilt hat oder diese konkludent vorliegt. Der Antragsteller und/oder der Halter sind verantwortlich, dass in Bezug auf die von ihnen im Antrag um Registrierung oder in späteren Änderungsanträgen aufgeführten Personendaten die Zustimmung der jeweils betroffenen Personen zur Mitteilung an SWITCH und die Bearbeitung durch diese gegeben ist. 8.2 Entfernung der Personendaten Mit der Löschung oder dem Widerruf des Domain-Namens werden Personendaten der Kontaktpersonen aus dem Whois-Dienst entfernt, vorausgesetzt diese sind nicht im Zusammenhang mit weiteren Domain-Namen als Halter oder als Kontaktperson in der Datenbank vermerkt. SWITCH ist jedoch berechtigt und gesetzlich verpflichtet, Daten von Domain-Namen in der Datenbank und in ihrem Tätigkeitsjournal mindestens 10 Jahre aufzubewahren. 8.3 Rechte der Kontaktpersonen Jede Kontaktperson hat ein Auskunfts- und Berichtigungsrecht für die sie betreffenden, in der Datenbank von SWITCH und gegebenenfalls im Whois-Dienst vorhandenen Daten. Dieses Recht kann dadurch ausgeübt werden, dass die Kontaktperson über die Website von SWITCH auf die sie betreffenden Daten zugreift und diese gegebenenfalls über ihr Benutzerkonto berichtigt. 8.4 Passwörter Die Kontaktperson ist verantwortlich für die sorgfältige Aufbewahrung des ihr von SWITCH zum Benutzerkonto zugeteilten Passwortes und ist für allfälligen Missbrauch des Passwortes verantwortlich und haftbar. Die von SWITCH zugeteilten Passwörter sind durch die jeweiligen Kontaktpersonen umgehend durch neue zu ersetzen. Das neue Passwort darf kein triviales Passwort sein. Der Halter und die Kontaktpersonen haben keine Haftungs- oder sonstige Ansprüche gegen SWITCH, wenn wegen der unsorgfältigen Aufbewahrung des Passwortes oder wegen Bekanntgabe desselben an Dritte unautorisierte Änderungsanträge gestellt und von SWITCH bearbeitet werden, insbesondere der Domain-Name auf einen anderen Halter übertragen, gelöscht oder widerrufen wird. 9 Whois-Dienst SWITCH ist gesetzlich verpflichtet, folgende Daten auf dem Internet zu publizieren: a) Bezeichnung des registrierten Domain-Namens; b) vollständiger Name des Halters des betreffenden Domain-Namens; c) Postadresse des Wohn- oder Geschäftssitzes des Halters, mit Angabe des Strassennamens oder einer Postfachnummer, des Ortes, der Postleitzahl, des Bundesstaates oder der Provinz (des Kantons für die Schweiz) und des Landes; d) wenn es sich beim Halter um eine juristische Person, eine Kollektiv- oder eine Kommanditgesellschaft handelt, die Namen der mit ihrer Vertretung betrauten natürlichen Personen; Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) Gültig ab ( Version 5.0) 14

15 e) -Adresse des Halters; f) Name, -Adresse und Postadresse des technischen Kontaktes, mit Angabe des Strassennamens oder einer Postfachnummer, des Ortes, der Postleitzahl, des Bundesstaates oder der Provinz (des Kantons für die Schweiz) und des Landes; g) die Daten der Registrierung des betreffenden Domain-Namens und der letzten Änderung dieser Registrierung. SWITCH ist berechtigt und gesetzlich verpflichtet, Dritten einen direkten Zugang zum Whois-Dienst zu ermöglichen. Dieser ist standardmässig auf eine gewisse Anzahl Abfragen limitiert und kann bei einem nachgewiesenen Bedürfnis, insbesondere bei Tätigkeiten eines Dritten im Zusammenhang mit der Registrierung und Verwaltung von Domain-Namen, mit einer erhöhten Limite zugänglich gemacht werden. SWITCH überträgt diesfalls dem Dritten die Verpflichtung, Massnahmen gegen den Missbrauch von Daten des Whois-Dienstes zu treffen. 10 Schlussbestimmungen 10.1 Kommunikation Kommunikation von SWITCH an die Kontaktpersonen SWITCH wählt für Benachrichtigungen vertraulicher Natur, wie den Versand des Passwortes und der User-ID, die von der Kontaktperson gewählte Kommunikationsart für vertrauliche Mitteilungen (Fax oder ). Für die übrigen Benachrichtigungen ist SWITCH frei, andere Kommunikationsmittel, wie Fax, , Post und Kurier zu verwenden Kommunikation von den Kontaktpersonen an SWITCH Registrierungs-, Änderungs-, Übertragungs- und Löschungsanträge können ausschliesslich über die Website oder die Schnittstelle von SWITCH getätigt werden. SWITCH ist nicht verpflichtet, Anträge, die nicht über die Website oder Schnittstelle erfolgen, zu berücksichtigen, es sei denn, SWITCH verlangt ausdrücklich eine Mitteilung durch ein anderes Kommunikationsmittel, wie z.b. Fax, , Post oder Kurier. Für Anträge, die eine schriftliche Bestätigung des Halters benötigen, stellt SWITCH dem Halter ein Bestätigungsformular zu, das vom Halter auszudrucken, handschriftlich zu unterzeichnen und, falls für die Rechtsgültigkeit der Unterschrift notwendig, mit dem Firmenstempel zu versehen oder durch Briefpapier zu belegen und SWITCH in der entsprechenden Frist zuzustellen (Eingang bei SWITCH) ist. Trifft die Bestätigung nach Fristablauf ein, wird sie nicht berücksichtigt und der Antrag wird zurückgewiesen. Mitteilungen an SWITCH, die keine Anträge beinhalten, können mit Fax, , Post und Kurier zugestellt werden Sprache SWITCH bietet die Registrierung von Domain-Namen in Deutsch, Französisch, Italienisch und Englisch an. Die bei der Eröffnung eines Benutzerkontos gewählte Sprache ist für den Vertrag zwischen SWITCH und dem Halter massgebend, unabhängig von allfälligen späteren Änderungen der Angaben zum Halter. Für die bestehenden Vertragsverhältnisse für Domain-Namen vor dem Inkrafttreten dieser Version der AGB gilt die englische Sprache als die für den Vertrag massgebende. Die Korrespondenzsprache kann während dem Vertragsverhältnis pro Benutzerkonto beliebig geändert werden. SWITCH kann die Einhaltung der Korrespondenzsprache Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) Gültig ab ( Version 5.0) 15

16 nicht für alle ihre Mitteilungen an die betreffende Kontaktperson gewährleisten, bemüht sich aber, diese einzuhalten Vertragsbestandteile, Rechtsgrundlagen und Vertragsänderungen Vertragsbestandteile und regulatorische Rahmenbedingungen Für die Registrierung und Verwaltung von Domain-Namen gelten die folgenden Bedingungen, welche Bestandteile des Vertrages zwischen SWITCH und dem Halter bilden: a) diese AGB in deren jeweils gültigen Fassung, b) die Angaben gemäss dem Registrierungsantrag sowie deren spätere Änderungen, c) die jeweils aktuellen Preise von SWITCH und d) die Benutzerordnung von SWITCH für die Verwendung des Whois-Dienstes in deren jeweils aktuellen Fassung. Weiter gelten für die Registrierung und Verwaltung von Domain-Namen der zweiten Ebene unter der Domain.ch und.li die massgeblichen gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere für.ch gilt das Fernmeldegesetz vom 30. April 1997 (FMG, SR ), die Verordnung über die Adressierungselemente im Fernmeldebereich vom 6. Oktober 1997 (AEFV, SR ), die administrativen und technischen Vorschriften des BAKOM über die Zuteilung und Verwaltung von Domain-Namen der zweiten Ebene unter der Domain.ch vom 20. Dezember 2002 (TAV, SR /2.13) und das Datenschutzgesetz vom 19. Juni 1992 (DSG, SR 235.1) mit der dazugehörigen Verordnung vom 14. Juni 1993 (VDSG, SR ). Es gelten keine anderen AGB als diejenigen von SWITCH. Andere AGB, z.b. solche des Antragstellers und/oder des Halters, werden nicht Vertragsbestandteil, ausser diese würden von SWITCH ausdrücklich schriftlich angenommen Vertragsänderungen SWITCH ist jederzeit berechtigt, die AGB, die Preise sowie die Benutzungsordnung zur Verwendung des Whois-Dienstes zu ändern. Ist der Halter mit den neuen bzw. geänderten Bestimmungen nicht einverstanden, hat er die Möglichkeit, auf seinen Domain-Namen bis spätestens 10 Tage vor Inkrafttreten der neuen Bestimmungen zu verzichten, andernfalls erhalten die geänderten Bestimmungen für den Halter Gültigkeit. Die Zahlungspflicht des Halters für allfällige Jahresgebühren der betreffenden angebrochenen Abonnementsperiode bleibt davon unberührt Bekanntgabe von Vertragsänderungen Die Vertragsänderungen treten auf ein in der Website von SWITCH publiziertes Datum mit den gegebenenfalls notwendigen Übergangsbestimmungen in Kraft. Die Vertragsbestandteile sind auf der Website von SWITCH unter dauerhaft verfügbar. Die Vertragsänderung erfolgt durch Publikation auf der Website von SWITCH. Die Publikation wird als hinreichende Bekanntgabe vereinbart Übertragung SWITCH ist berechtigt, den Vertrag mit dem Halter und die daraus resultierenden Rechte und Pflichten ohne dessen Zustimmung auf das BAKOM oder einen Dritten, der die Aufgaben und Pflichten der Registerbetreiberin übernimmt, zu übertragen. Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) Gültig ab ( Version 5.0) 16

17 10.4 Salvatorische Klausel Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages einschliesslich dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen oder Teile solcher Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung tritt eine Bestimmung, welche dem Zweck der unwirksamen Bestimmung so nahe als rechtlich möglich kommt Anwendbares Recht und Gerichtsstand Für die Registrierung und Verwaltung von Domain-Namen und insbesondere für den Vertrag zwischen SWITCH und dem Halter des Domain-Namens ist ausschliesslich materielles Schweizer Recht anwendbar, unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Ausschliesslicher Gerichtsstand ist Zürich. Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) Gültig ab ( Version 5.0) 17

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