Geldschuld. Wuchergrenze ( 1335)
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- Gert Hochberg
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1 Geldschuld Wuchergrenze ( 1335) Rückständige Zinsen können Betrag der Hauptschuld nicht übersteigen (Verbot des ultra alterum tantum Ausnahme unternehmerische Geldschulden ( 353 UGB) Zinseszinsen ( 1000 Abs 2) Nur bei ausdrücklicher Vereinbarung und wenn fällige Zinsen eingeklagt werden, vom Tage der Streitanhängigkeit an Mangels abweichender Vereinbarung 4 % Christian Rabl 58
2 Leistung Zug um Zug Grundsatz Leistungen sind Zug um Zug zu erbringen (dh gleichzeitiger Austausch von Leistung und Gegenleistung) Ausdrücklich für Tausch und Kauf ( 1052, 1062) Vermeidung der Gefahr, dass ein Teil seine Leistung erbringt, ohne Gegenleistung dafür zu erhalten Setzt sich in Insolvenz fort; bei beiderseitig nicht vollständig erfüllten Verträgen gilt zusätzlich Wahlrecht des Insolvenzverwalters gem 21 IO Christian Rabl 59
3 Leistung Zug um Zug Einrede des nicht erfüllten Vertrages Solange ein Teil seine Leistung nicht erbracht hat bzw anbietet, kann der andere Teil dem Leistungsbegehren die Einrede des nicht erfüllten Vertrages entgegensetzen und damit seine eigene Leistung zurückhalten Einrede des nicht gehörig erfüllten Vertrages Zurückbehaltungsrecht, wenn ein Teil seine Leistung nicht in vereinbarter Qualität/Quantität anbietet Wer Leistung des anderen verlangt, muss eigene Leistung real anbieten ( 1052 Satz 1) Bloß wörtliches Angebot genügt bei Holschulden und bei Weigerung der Entgegennahme Christian Rabl 60
4 Leistung Zug um Zug Einrede und Gewährleistung Zurückbehaltungsrecht des Erwerbers/Werkbestellers am Kaufpreis/Werklohn, wenn er nach Ablieferung mangelhafter Sache/Werk die Verbesserung fordert. Zurückbehaltungsrecht an ganzem Kaufpreis/Werklohn nicht nur an Teil Druckausübung Voraussetzung ist, dass Recht auf Leistung geltend gemacht wird nicht bei Geltendmachung des Rechts auf Wandlung/Preisminderung! Einrede bezieht sich nur auf Hauptpflichten und äquivalente Nebenleistungspflichten (stehen im Austauschverhältnis) Christian Rabl 61
5 Leistung Zug um Zug Vorausleistung, Unsicherheitseinrede Zug-um-Zug-Prinzip nicht zwingend Verpflichtung zur Vorausleistung kann vereinbart werden keine Einrede des nicht erfüllten Vertrages! Aber: Schranken durch die Unsicherheitseinrede des 1052 Satz 2 Rechtfertigt bloß Zurückbehaltung, aber keine Rückforderung der bereits erbrachten Leistung Abwendung der Unsicherheitseinrede durch Bewirkung der Gegenleistung oder Sicherstellung Christian Rabl 62
6 Leistung Zug um Zug Zurückbehaltung nach 471 Verpflichtung zur Herausgabe einer Sache nur Zug um Zug gegen Aufwandsersatz bzw den durch die Sache verursacht Schadenersatz Bis dahin besteht Zurückbehaltungsrecht ( 471) Kein Zurückbehaltungsrecht: Eigenmächtig oder listig entzogene, entlehnte, in Verwahrung oder in Bestand genommene Sachen ( 1440 Satz 2) Zurückbehaltungsrecht nach besteht auch für nicht konnexe Forderungen und hat den Zweck der Befriedigung Zugunsten des Verbrauchers zwingend ( 6 Abs 1 Z 6 und Z 7 KSchG) Christian Rabl 63
7 SCHULDRECHT ALLGEMEINER TEIL Die Leistungsstörungen Christian Rabl Christian Rabl 64
8 Allgemeines Leistungsstörungen sind Störung bei der Erfüllung (Abwicklung) der Schuld. Störungen bei der Erfüllung der Schuld Unmöglichwerden der Leistung Verzug Mangelhafte Leistung Positive Vertragsverletzung Christian Rabl 65
9 Allgemeines Unterscheide dazu: Wurzelmängel Mangel der Geschäftsfähigkeit Willensmängel Ursprüngliche Unmöglichkeit Unerlaubtheit usw. Überschneidungen: zb Ursprüngliche Mangelhaftigkeit einer Spezies Irrtumsanfechtung und Gewährleistung 66 VO Schuldrecht Allgemeiner Teil
10 Ursprüngliche Unmöglichkeit Abgrenzung Leistung kann schon beim Vertragsabschluss unmöglich sein (ursprüngliche) oder erst nachher (nachträgliche Unmöglichkeit Leistungsstörung) Unterscheidung der ursprünglichen Unmöglichkeit in tatsächliche oder rechtliche Unmöglichkeit 67 VO Schuldrecht Allgemeiner Teil
11 Ursprüngliche Unmöglichkeit Geradezu Unmögliches ( 878) Rechtlich Unmögliches Von der Rechtsordnung nicht zugelassen Faktisch Absurdes Geschäftspartner müssen Erfüllung für ausgeschlossen halten Keine Anwendungsfall, wenn nicht mehr vorhandene Sache veräußert wird Arg: 923 Rechtsfolgen 68 Absolute Nichtigkeit (keine Anfechtung erforderlich) Ersatz des Vertrauensinteresses (CIC S 3), wenn Geschäftspartner Unmöglichkeit kannte oder kennen musste Kulpakompensation, wenn beide gleiches Verschulden trifft VO Schuldrecht Allgemeiner Teil
12 Ursprüngliche Unmöglichkeit Schlichte (anfängliche) Unmöglichkeit Rechtsgeschäft kommt gültig zustande va Subjektive Unmöglichkeit ( Unvermögen ): Leistung kann nicht von dem erbracht werden, der sie versprochen hat Rechtsfolgen bei endgültigem Ausbleiben der Leistung strittig Erfüllungsinteresse oder Vertrauensinteresse? Wandlung, Anspruch aus CIC Irrtumsanpassung 69 VO Schuldrecht Allgemeiner Teil
13 Ursprüngliche Unmöglichkeit Teilunmöglichkeit Leistung ist nur zum Teil geradezu unmöglich Ungültig ist der Teil des Vertrages, der von Unmöglichkeit betroffen ist Restvertrag: abhängig von hypoth. Parteiwillen ( 878 S 2) Lässt sich dieser auch nicht durch Auslegung ( 914) ermitteln, bleibt izw Restvertrag aufrecht Grundsätze gelten analog auch für andere Fälle der Teilunwirksamkeit (zb bei Unwirksamkeit eines Geschäftes aufgrund mangelnder Geschäftsfähigkeit, Dissens, Formungültigkeit) 70 VO Schuldrecht Allgemeiner Teil
14 Das Unmöglichwerden der Leistung Begriff der nachträglichen Unmöglichkeit Die Leistung ist unmöglich, wenn ihr ein dauerhaftes Hindernis entgegensteht. Ursprüngliche Unmöglichkeit Leistung ist schon bei Vertragsabschluss unmöglich Nachträgliche Unmöglichkeit Leistung wird erst nach Vertragsabschluss unmöglich Bei nur vorübergehenden nachträglichen Hindernissen Verzug Unmöglichkeitsregeln gelten nur, bis Schuld erfüllt ist Obj oder subj Unmöglichkeit Christian Rabl 71
15 Das Unmöglichwerden der Leistung Fälle der nachträglichen Unmöglichkeit Wenn Spezies untergeht, nicht jedoch wenn bei Gattungschuld die vom Schuldner bereitgestellten/vorgesehenen Sachen zugrunde gehen Solange aus Gattung Sachen vorhanden sind, muss sie Schuldner leisten ( genus non perit ) Aber: ab Konzentration wird Gattung wie Spezies behandelt! Christian Rabl 72
16 Das Unmöglichwerden der Leistung Weitere Fälle der nachträglichen Unmöglichkeit Doppelverkauf: Unmöglichkeit, wenn Schuldner Sache nicht wiedererlangen kann Zweckerreichung: geschuldeter Erfolg tritt ohne Zutun des Schuldners ein (durch Zufall, Verhalten des Gläubigers oder eines Dritten) Regeln gelten sinngemäß, wenn Erfüllung nachträglich unerlaubt wird Folgen der nachträglichen Unmöglichkeit hängen davon ab, ob von Gläubiger oder Schuldner verschuldet (zu vertreten) oder zufällig eingetreten sind Christian Rabl 73
17 Das Unmöglichwerden der Leistung Vom Schuldner zu vertretendes Unmöglichwerden Der Schuldner haftet, wenn er das Unmöglichwerden der Leistung verschuldet oder es sonst zu vertreten hat ( 920, 921). Schuldner verschuldet Unmöglichkeit Wenn er den Untergang vorsätzlich oder fahrlässig herbeiführt Schuldner hat Unmöglichkeit zu vertreten Wenn sein Gehilfe den Untergang verschuldet hat ( 1313a) oder wenn die Sache während eines von ihm verschuldeten Verzugs durch Zufall untergeht Auch, wenn er keine geeignete Maßnahme setzt, um ihn zu verhindern Christian Rabl 74
18 Das Unmöglichwerden der Leistung Austauschanspruch Differenzanspruch Unmöglichkeit von Schuldner zu vertreten Wahlrecht des Gläubigers ( 920 f): Er kann seine eigene Leistung erbringen und vom Schuldner den Wert der untergegangenen Leistung (das Erfüllungsinteresse) verlangen Austauschanspruch Oder vom Vertrag zurücktreten und das Erfüllungsinteresse verlangen, wobei Wert der eigenen unterbliebenen Leistung abgezogen wird Differenzanspruch Austausch- und Differenzanspruch führen zum selben Ergebnis, wenn die Leistung des Gläubigers in Geld besteht (zb bei Kauf). Aber: Unterschied, wenn Leistung des Gläubigers Sache ist (zb bei Tausch) Christian Rabl 75
19 Das Unmöglichwerden der Leistung Zufälliges Unmöglichwerden Zerfall des Vertrages Der zufällige Untergang der Leistung hebt die Verbindlichkeit des Schuldners auf ( 1447; vgl auch 880, 1048). Aufhebung der Verbindlichkeit = Wegfall der Verpflichtung des Schuldners und der Gegenverbindlichkeit Keine Rücktrittserklärung erforderlich Erbrachte Leistungen sind zurückzuerstatten oder zu vergüten ( 1447 letzter Satz) Christian Rabl 76
20 Das Unmöglichwerden der Leistung Folgen der zufälligen Unm. für Leistungs- und Preisgefahr Leistungsgefahr Frage, ob der Schuldner nochmals leisten muss, wenn die zur Erfüllung Sache/Werk vor Übergabe zugrunde geht Gläubiger trägt Leistungsgefahr, wenn Leistung gem 1447 (zufällig) unmöglich geworden ist, wie bei Untergang einer Spezies Schuldner trägt Leistungsgefahr, wenn Leistung weiterhin möglich ist, wie bei Gattungsschuld (nicht, wenn Gefahr zum Zeitpunkt der Einwirkung des Zufalls bereits übergegangen ist, wie bei Annahmeverzug und Versendungsverkauf) Christian Rabl 77
21 Das Unmöglichwerden der Leistung Preisgefahr (Gegenleistungsgefahr) Frage, wie sich das zufällige Unmöglichwerden einer Leistung auf die Gegenleistung auswirkt Zäsur ist Zeitpunkt der bedungenen Übergabe (Fälligkeit der Leistung) Preis- und Leistungsgefahr Vor Fälligkeit Vertrag zerfällt, Entgeltanspruch entfällt (Schuldner trägt Preisgefahr) Ab Fälligkeit Preisgefahr geht über (Gläubiger trägt Preisgefahr Gegenausnahme: kein Übergang der Gefahr bei Schuldnerverzug) Christian Rabl 78
22 Das Unmöglichwerden der Leistung Versendungskauf ( 429) Sache gilt mit Aushändigung an Transporteur als übergeben, sofern die Art der Übersendung vereinbart wurde oder (ohne Vereinbarung) der Verkehrsübung entspricht Mit diesem Zeitpunkt geht auch Gefahr über ( 905 Abs 3) Beachte 7 b KSchG (Gefahrenübergang erst bei Ablieferung an Verbraucher; Gegenausnahme: Beförderungsvertrag selbst geschlossen und dabei nicht eine vom Unternehmer vorgeschlagene Auswahlmöglichkeit genutzt) Christian Rabl 79
23 Das Unmöglichwerden der Leistung Stellvertretendes commodum Tritt an die Stelle der untergegangen Sache ein anderer Wert in das Vermögen des Schuldners, so ist Gläubiger zur Herausgabe des stellvertretenden Vorteils berechtigt ( 1447 letzter Satz, 7 und 1041) zb Versicherungssumme Gläubiger muss dann aber auch eigene Leistung erbringen Christian Rabl 80
24 Das Unmöglichwerden der Leistung Unzumutbarkeit und Unerschwinglichkeit Erfüllung unzumutbar Wenn Leben gefährdet oder schwerer Gewissenskonflikt verursacht würde Erfüllung unerschwinglich Wenn Erfüllung wegen Änderung der Umstände ganz außergewöhnlich hohe Kosten verursachen würde, sodass der Schuldner vom wirtschaftlichen Ruin bedroht wäre Ist der zufälligen Unmöglichkeit gleichzuhalten Christian Rabl 81
25 Das Unmöglichwerden der Leistung Vom Gläubiger zu vertretendes Unmöglichwerden = gesetzlich nicht geregelt Gläubiger muss Entgelt zahlen (trägt Preisgefahr): Annahmeverzug, Untergang der Sache durch Zufall ( 1419) Gläubiger hat Erfolg selbst herbeigeführt Verhalten des Gläubigers gegenüber dem Leistungsgegenstand verursacht Unmöglichkeit der Erfüllung Christian Rabl 82
26 Das Unmöglichwerden der Leistung Nachträgliche Teilunmöglichkeit Nur wenn mögliche Leistung noch als Teil der geschuldeten angesehen werden kann Wenn nur noch geringere Menge als vereinbart erbracht werden kann oder Sache nur mangelhaft geliefert werden kann Interesse des Gläubigers an Restleistung ist ausschlaggebend: Bei Interesse: Erfüllungsanspruch bleibt aufrecht kein Interesse: Gesamtunmöglichkeit Christian Rabl 83
27 Zufälliges Unmöglichwerden Kollision von Forderungsrechten bei beschränkten Gattungsschulden Bei begrenzter Gattungsschuld bewirkt nachträgliche Unmöglichkeit, dass der Schuldner nicht mehr alle Gläubiger befriedigen kann Wem gegenüber hat er zu erfüllen? Befriedigung der Ansprüche quotenmäßig Christian Rabl 84
4. Einheit. Leistungsstörungen. Leistungsstörungen (2) Unmöglichwerden der Leistung
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