GESAMTPREISLISTE Videotechnik Ing. Friedel Hans Ihre konzessionierte FILMPRODUKTION am Südrand von Wien

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1 GESAMTPREISLISTE

2 GESAMTPREISLISTE INHALT Seite VIDEOAUFZEICHNUNGEN Ein-, Mehrkameratechnik DIGITAL 2 VIDEOBEARBEITUNG Digital, Analog mit 2-4 MAZ Online, Offline 3 DVD-MASTERHERSTELLUNG und DVD-AUTHORING 3 VIDEOKOPIEN Professionelle Systeme 4 NORMWANDLUNGEN: PAL NTSC 4:3 / 16:9 / 4:3 / HDV1080i 4 VIDEODIENSTE Ihre Videos zum Runterladen ENCODING, HOSTING 5 LEERKASSETTEN, DATENTRÄGER 6 DIAABTASTUNG, BILDABTASTUNG, AUDIOÜBERSPIELUNGEN 7 AUDIOKOPIEN, SCHALLPLATTEN, TONBANDÜBERSPIELUNGEN 7 FILMÜBERSPIELUNG: Super8, Normal8, 16mm digitalisieren zu DVD 8 VHS-MASSENKOPIEN in PAL und NTSC 9 VIDEOKASSETTEN AUF DVD überspielen von VHS, V8, Hi8, DV 10 DVD-KOPIEN CD-KOPIEN KLEINSERIEN MASSENKOPIEN 12 GRAFIK-DIENSTLEISTUNGEN DVD VHS Konfektionierung 13 GERÄTEVERMIETUNGEN Beamer Zubehör 14 FACHPERSONAL ZUSTELLUNGSKOSTEN 15 Allgemeine Geschäftsbedingungen, Vermiet- und Zahlungsbedingungen Allgemeine Herstellungs- und Lieferbedingungen des Fachverbandes der Audiovisions- und Filmindustrie Österreichs 16 1

3 VIDEOAUFZEICHNUNGEN, DVD VIDEOPRODUKTION, WEBVIDEO DOKUMENTATION, INDUSTRIEVIDEO, KONZERT, THEATER, MUSIK, TANZ, IMAGEVIDEO, BILDUNGSVIDEO, SCHULVIDEO, PRIVATVIDEO, MEDIALE EVENTBETREUNG, VIDEOÜBERTRAGUNGEN Konzeption, Drehkonzept, Drehbuch, Drehvorbereitung, Begehung, Beratung, Gestaltung vom Projekt abhängig Verrechnung nach Absprache und Voranschlag. Kostenlose Erstberatungsgespräche mit einem Produktions-Profi telefonisch. Wir arbeiten mit professioneller digitaler SONY-SD + HDV-Technik (4xKam) und erfahrenem Profi-Personal. Stative, Funkmikros, Boom, Tonausrüstungen, Lichtausrüstungen, Fahrzeuge, Monitore etc. nach Bedarf Preise excl. km-abrechnung, Diäten, Bandkosten, Verbrauchsmaterial, Nächtigung und excl. MWST (20%) Bitte rufen Sie uns an wir geben gerne Auskunft. VIDEOTEAMS, ENG-TEAMS, ÜBERTRAGUNGSWAGEN Kleinreportage (Feste, Hochzeiten, Dokumentationen, Statements) Mit erfahrenem Kameramann / Frau incl. Ausrüstung SD/HDV Camcorder und PKW (excl. km-abrechnung) Mindestverrechnung 4 Stunden. Stundenpreis ab 60, Euro Profess. Kameramann / Frau plus komplette profesionelle Ausrüstung, ENG Camcorder SD/HDV 16:9, Stativ, Mikro, Monitor, Akkus, Lichtset und PKW Excl. km Abrechnung, Datenträger, Diäten etc. Mindestverrechnung 4 Stunden. Stundenpreis ab 75, Euro Mehrkameraaufzeichnungen Ausrüstung und Mitarbeiter, EFP Für die Aufzeichnung und Bearbeitung Ihrer Veranstaltungen bieten wir umfangreiche Produktionserfahrung und motivierte, langjährig erfahrene Mitarbeiter an. Professionelle Kameratechnik, Digitale 2-4 Kanal- Tonaufzeichnung, Aufzeichnungen oder Event-Liveübertragung mit Bildmeister, Videobeamer, Beschallung. Preisbeispiel für Hochzeiten / Feiern / Bühnenaufzeichnungen mit 4 Mikros, Theater, Konzert, Tanz, Schulveranstaltungen mit 1 / 2 / 3 Kameras ( ca. 2 Stunden vor Ort ) incl. Schnitt, DVD-Master und 30 DVD-Kopien. Preis ab 590, / 870, / 1.110, Euro (Ergibt einen Einzelpreis je DVD von 20, / 29, / 39, Euro) Preise und Anbot je nach Anforderungen, wir bitten um eine Anfrage, wir beraten Sie gerne. Verleih Videoprojektor, Beamer etc.: Preis auf Anfrage. 2

4 VIDEOBEARBEITUNG, VIDEOSCHNITT, POSTPRODUCTION, DVD-MASTERING SCHNITTPLATZ POSTPRODUCTION, DIGITALER VIDEOSCHNITT, BROADCAST, ENCODING,MASTERING Endprodukte: Masterband, Digitale Files auf Datenträger, Master DVD-Video, Webvideos Digitaler Tonmischer, TC-Finalizer, dbx, DAT, CD, Tapedeck. GVG Bildmischer & Titel + Chromakey, Titelgenerator. SONY- Framestore. SONY Componentenfarbkorrektor, SVGA zu Video Konverter, Digitalnormwandler, PAL-NTSC-PAL, Formatkonversion 4:3 / 16:9 / 4:3, PC zu Video SONY Monitore kl.1, Video-Messzeile, Peakmeter, Stereobeschallung, Vorhör-Aktivbox. DIGITALER VIDEOSCHNITT BROADCAST, ENCODING Broadcast editing Digital Nonlinear in Echtzeit-SDI Verkabelung Windows + SONY VEGAS Pro 12 oder APPLE MacPro, Final Cut Pro, DVD-Authoring, Hardwareencoding Digitaler Tonmischer, TC-Finalizer, dbx, DAT, CD, Tapedeck. GVG Bildmischer & Titel + Chromakey, Titelgenerator. Digitalnormwandler, PAL-NTSC-PAL, Formatkonversion 4:3 / 16:9 / 4:3, PC zu Video Prof. Monitore, Video-Messzeile, Peakmeter, Stereobeschallung, Vorhör-Aktivbox. Mindestverrechnung 15 Minuten. Stundensatz mit Cutter/in ( NTSC, PAL, 16:9, 4:3 ) 85, Euro AMATEURFORMATE BILD + TON BEARBEITUNG INCL. CUTTER Privatvideos, Hochzeiten, Feste, Layoutvideos ausgehend von: SDHC, DV, Video8, Hi8, D-8, DVD, SD, USB, HDV, VHS, SVHS, Audio-CD, Audiokassette, Fotos, Dias, Zum Beispiel auch von SDHC, Festplatten, MiniDV, Datafiles, mpeg, VHS zu DVD-Video Einzelbilder digitalisieren von Videotapes oder Files (Fotoausdruck 10x15cm: 3, Euro) Mindestverrechnung 15 Minuten: 15, Euro, Stundenpreis: 60, Euro SPRECHERPLATZ MIT MONITOR, MIKRO, HÖRER ( OFF TUBE -TONAUFNAHME) Regieplatz + 1 Aufzeichnung + Techniker / Cutter/in Stundensatz: 85, Euro DVD AUTHORING, DVD- A MASTERING, DVD VIDEO ERSTELLUNG Vorbereitung des Programmmaterials PAL oder NTSC-16:9 und 4:3 Stundensatz incl. Operator/in: 85, Euro Je DVD-A 4,7GB brennen: 80, Euro MAZ für Zuspielung Aufpreis pro Stunde siehe oben bei Digitaler Videoschnitt Broadcast. 3

5 VIDEOKOPIEN, DIGITALISIEREN, NORMWANDLUNG, ENCODING, VIDEODIENSTE (DOWNLOADPORTALE IM WEB) FORMATUMWANDLUNG, TRANSCODIERUNG, PAL, NTSC, 4:3, 16:9 Minutenpreise mit allgemeiner Mindestverrechnung: 15 Minuten (Alle Preise excl. Material und excl. MwSt.) Aufpreise: Export von Daten / Videos auf CD, DVD, Festplatten, USB-Sticks, SD-HC etc. je Vorgang: 2, Euro Videos / Daten auf CD-DVD brennen incl. Datenträger ab PC je Vorgang: 2, Euro Datenimport vor Konvertierung auf PC-Festplatte ab Kunden Datenträger, CD, DVD etc. je Vorgang 8, Euro Bildstabilisation, Störsignalentfernung, TBC-Einsatz, Farb+Rauschkorrektur: 0,35 Euro pro Minute Letterbox: Bildgrößen-Systemumwandlung PAL 16:9 / 4:3 und 4:3 / 16:9: 0,55 Euro pro Minute Von PAL zu PAL auf IMX-MPEG, DIGIBETA DVCAM, DVC-pro, U-M, M-II, BETA-SP. HDV-Tapes ENCODING: HDV, MPEG1,2,4, wmf, DV-AVI. Webfiles VHS,SVHS, MiniDV,DV,DVD IMXMPEG, DIGIBETA, PC-Abspielung, U-M 2,2 2 1,9 1,8 DVCAM,DVC-pro, MII, BETA-SP, HDV, DV 2 1,9 1,8 1,6 Video2000, Betamax 1,8 1,6 1,5 1,3 DVD, VCD, SVCD, Hi-8, D-8, V-8 1,7 1,5 Seite 8 Seite 7 / 8 DVHS, SVHS, VHS, SVHS-C, VHS-C 1,6 1,4 Seite 8 Seite 7 / 8 Von PAL zu NTSC auf (bis30min) BETACAM-SP DVCAM, DVH- DV1080, HD720 ENCODING zu NTSC-files VHS-NTSC IMX-PEG, DIGIBETA, PC-Abspielung 10 2,3 2,1 2 DVCAM, DVCpro, V2000, M-II, BETA-SP 9 2,1 2,1 1,5 HDV 1080i, U-MATIK 9 2,1 2,1 1,5 DVD, VCD, SVCD, DV, MiniDV, Hi-8, D-8, V8 8 1,8 1,7 1,5 DVHS, SVHS, VHS, SVHS-C, VHS-C 8 1,7 1,6 1,4 Von NTSC zu PAL auf IMX-MPEG DIGIBETA DVCAM, DV, M-II, DVCpro25, Beta-SP HDV 1080i, U-MATIK, ENCODING VHS,SVHS, DVD-Video-PAL IMXMPEG, DIGIBETA, PC-Abspielung 4 2,3 2,3 2,1 DVCAM, BETA-SP 2,3 2,1 2,1 1,6 HDV, U-MATIK 2,3 1,9 1,9 1,6 DVD, VCD, SVCD, DV, MiniDV, Hi-8, D-8, V8 2,1 1,9 1,9 1,5 SVHS, VHS, VHS-C 2,1 1,9 1,9 1,5 4

6 VIDEOKOPIEN, DIGITALISIEREN, NORMWANDLUNG, ENCODING, VIDEODIENSTE (DOWNLOADPORTALE IM WEB) FORMATUMWANDLUNG, TRANSCODIERUNG, PAL, NTSC, 4:3, 16:9 VIDEODIENSTE Unsere neuen Dienstleistungen zu Ergänzung Ihres Webauftritts als LINK in Mails oder Webseiten: ENCODING (Preise siehe vorangegangene Seite) Wir überspielen Ihre Videos zu digitalen Files als Webvideo in Webformate und PC -Videofiles Zeitweise Anmietung von Webspeicherplatz auf unseren obigen Webadressen: Wir platzieren prompt Ihre Videofilme im Web zum einfachen Runterladen z. B. auf unseren oder Ihren Web-Videoportalen. Das erlaubt eine rasche Verteilung Ihrer Inhalte weltweit. UPLOAD digitaler Files: 30, Euro pro 100 MB für 6 Monate via LINK erreichbar. 5

7 LEERKASSETTEN, VIDEOTAPES, CD DVD ROHLINGE, DATENTRÄGER AUDIOKOPIERUNG, BILD + TON DIGITALISIERUNG, DIAABTASTUNG Type Länge 1 Stück DIGIBETA IMX-Digi Betacam M-II DV DVCAMohne Chip DVC-pro USB-Sticks USB-Festplatten BCT-D6 BCT-D12 BCT-D22 BCT-D32 BCT-D40 BCT-D64L BCT-D94L BCT-D124L BCT-60MX BCT-94MXL BCT-124MXL BCT-184MXL BCT-10MA BCT-20MA BCT-30MA BCT-60MA BCT-90MA AU-M20S AU-M60L AU-M90L Mini60 o.chip Mini80 o.chip PDV-34N PDV-64N PDV-124N PDV-184N DVP-66M DVP-126L 4 Gb (USB3) 8 Gb (USB3) 16 Gb (USB3) 32 Gb (USB3) 500 GB 1 TB 2 TB ab 10 Stück , Preise auf Anfrage Preise auf Anfrage Insert Type Länge 1 Stück SDHC-Karten VHS-SHG Bänder ohne Box VHS-A300 Hartbox mit Folie Rohlinge bedruckbar 4 Gb-Kl6 8 Gb-Kl6 16 Gb-Kl10 32 Gb-Kl transparent schwarz weiß BD-R 25GB DVD 8,5GB DVD 4,7GB ab 10 Stück Preise auf Anfrage 2,2 2,5 3 3,6 3,9 4,4 5, ,5 2,5 2,5 2,8 2,5 0,6 2 2,2 2,7 3 3,5 4 4,6 5,4 8,1 2,4 2,4 2,4 2,6 2,3 0,5 CD-R / wb 700Mb-Rohling 0,3 0,25 Slimcase 1Cover 0,3 0,3 CD-DVD1x Jewelcase 0,4 0,4 DVD-Weichbox-bl 0,4 0,4 / tran 1x Papiersleeve 0,1 0,1 6

8 LEERKASSETTEN, VIDEOTAPES, CD DVD ROHLINGE, DATENTRÄGER AUDIOKOPIERUNG, BILD + TON DIGITALISIERUNG, DIAABTASTUNG BILDDIGITALISIERUNG IHRER DIAS oder FOTOS zu Grafikfiles für Archivierung digital Einzelbilder zu JPEG / BMP / Video auf CD, DVD, SDHC oder Festplatte Pro SCAN: Fotos etc. bis Format A4 je Bild 3, Euro plus 10, Euro Grundpreis incl. CD oder DVD DIAABTASTUNG 35mm gerahmt / ungerahmt Positiv + Negativ (+Streifen) ohne Zerlegen, DIAS als DVD-VIDEO mit / ohne Musik ab CD Auf Videoband: Aufpreis für das gew. Band VERTONUNG: ab Audio-CDs: 0,5 Euro / Minute DIAS als JPEG File Querformat-Hi Resolution, hochauflösender prof. Scanner Truecolor bis 20 Stück: je 1,1 Euro ab 21 Stück: je 0,8 Euro ab 51 Stück: je 0,6 Euro ab 501 Stück: je 0,5 Euro Je Data-CD / DVD: 2,2 Euro Plus Grundpreis 10, Euro AUDIOÜBERSPIELUNGEN MIT TECHNIKER: Anlage + AZ: 65, pro Stunde: Für neue Audio-CD ab: Tonband mit 2- / 4-Spur 4,75+9, cm / Sec., DAT, Platte, VHS-DV-Video-8 etc. auf Audio-CD / wav / mp3 Magnettonbänder: 1,2 Euro / Minute Neumontage von Audio-CD-Nummer + Umwandlung zu wav., mp3, mpeg: zu Audio-CD und umgekehrt MC Kassetten zu Audio-CD: je bis 70 Minuten: 35, Euro, Mengenrabatt ab 10 Stück: 10%, ab 20 St: 20 % Schallplatte auf Audio-CD: Durchgehend 1:1 ohne Menü: 0,8 Euro / Minute, mit Menü-Einzelanwahl: 1, Euro / Minute 7

9 FILMÜBERSPIELUNGEN (PROFESSIONELLE FILMABTASTUNG 4:3 AUF DVD, BLURAY, DATA) 16mm Film, Super 8, Normal 8, alles mit und ohne Ton, Positiv-Film Wir überspielen Ihre Filme mit hochauflösender 3 CCD-Technik ohne Projektionsflackern auf ihr gewünschtes Videoband oder digitale Träger. Die gewonnen Bildsignale werden digital optimiert und die Gradationskurve (Gammakurve) wird an das Filmmaterial angepasst. Mit manuellem Farbabgleich erhalten Sie Studio- Bildqualität, die fast einer optischen Projektion gleicht (besser kann es ja auch kaum sein). Die gewonnenen Videonormsignale PAL können auf alle üblichen analogen oder digitalen Bandsysteme in PAL+NTSC aufgezeichnet werden. Wir encodieren (digitalisieren) auf alle Codecs und brennen die Daten als mpeg2, mpeg4, wmf, HDV, DV-AVI, H.264, mov-dateien auf CD-R, DVD-R, DVD+R, DVD-Video, Authoring-Master-DVD. DVD-Startmenü mit Text gegen kleinen Aufpreis. Mindestverrechnung bei Filmüberspielungen: 4 Minuten. 48 Jahre Erfahrung und Sorgfalt für Ihre Filmarchivierung. Eine DVD von Ihren überspielten Filmen fasst bis 120 Minuten in voller Qualität. Eine Blu-Ray-Disc fasst bis 600 Minuten. Wir empfehlen mpeg2 für weitere Bearbeitung. Restauration kompletter Archive incl. Beschriftung, Archivrefreshing, EDV-Etikettierung, Covergestaltung, Ihre Filme werden sorgfältig auf profess. Band, auf DVD oder am PC digital aufgezeichnet. Die Inhalte von Filmüberspielungen lagern wir aus Sicherheitsgründen für 1 Monat für allfällige Nachbestellungen. Der Gesamtpreis folgt aus: 1.) Filmabtastung + 2.) Material + 3.) Versandkosten + MWST (20%): 1.) Filmabtastung Studioqualität pro Rolle (mit / ohne Ton) auf PAL 4:3 / DVD-Video auf Studioband, DV, VHS, mpeg2-file (oder DV-AVI) auf PC = ohne Materialpreis. Zusammenschnitt zu einem durchgehenden Video (Vorlaufentfernung) je Schnitt: 2, Euro Laufzeit bis: Durchmesser: Meter: NORMAL 8 SUPER 8 Film 16mm Film 35mm 4 Min. 8 cm 15 m 40, 140, 15 Min. 12 cm 60 m 22 Min. 15 cm 90 m 30 Min. 18 cm 120 m 45 Min. 22 cm 180 m 1,25 Euro pro begonnene Minute plus Handlinggebühr pro Rolle: 2, Euro 60, 190, 70, 210, 80, 250, 60 Min. 26 cm 240 m 90, 100, MENGENRABATT auf Gesamtlaufzeit: ab 10 Rollen -5% ab 20 Rollen -10% ab 50 Rollen -15% AUFPREIS für 16:9 Format HDV: 30% 8

10 FILMÜBERSPIELUNGEN (PROFESSIONELLE FILMABTASTUNG 4:3 AUF DVD, BLURAY, DATA) 2.) Materialpreise für Ihre gewählten Datenträger als sofortige PAL- Erstkopien VHS-SHG + Box DIGITAL MPEG2-Dateien Sonstige Dateien VHS-15 Min 3,2 MINI-DV 60 Min. 4,0 VHS-30 Min 3,5 MINI-DV 80 Min. 12,0 VHS-45 Min 4,0 Digitalbetacam, Betacam-SP, VHS-60 Min 4,6 IMX-MPEG, DVCAM, DVCpro HDV, Profess. Tapes: VHS-90 Min 4,9 Seite 6 MPEG2 files / DV- AVI-files / Mov / HDV / H264 / Webfiles Für PC-Wiedergabe, Schnitt am PC incl. CD, DVD, excl. USB-Stick oder auf externe Festplatten ( USB 2 ) Preise für Datenkopierung: VHS-120 Min 5,4 Bespielen von Profess. bis 30 Min MPEG2: 2,0 AVI / Mov: 4,0 VHS-180 Min 6,1 Tapes: Minutenpreise auf Seite 4 Spalte bis 45 Min MPEG2: 4,0 AVI / Mov: 6,0 VHS-240 Min 7,0 ENCODING bis 60 Min MPEG2: 6,0 AVI / Mov: 8,0 VHS-300 Min 10 USB-HDD 1TB Preis auf Anfrage bis 90 Min MPEG2: 8,0 AVI / Mov: 12,0 USB Stick Preis auf Anfrage bis 110 Min MPEG2: 10,0 AVI / Mov: 16,0 Kundenbänder möglich 4 / 8 Gb DVD-VIDEO auf DVD 4,7Gb Ein Video inclusive einem DVD-R Rohling excl. Box als kopierfähige Master DVD-PAL. Wir testen jede DVD mit PC digital auf Fehlerfreiheit der Daten Gesamtdauer Preis je DVD+-R DVD-Video Mehrfach-Kopien der Überspielungen zum Weitergeben: Zusätzliche Kopien: je 2,0 Euro incl. Rohling (Sofortige Mitlauf-Zweitkopie) DVD-Box je 0,4 Euro / Slimcase, Jewelcase nach Wahl je 0,3 Euro Bis 30 Min 2,0 STOPMENÜ: Jede Filmrolle einzeln anwählbar ohne Aufpreis Bis 45 Min 4,0 TITELMENÜ: mit gewünschtem kurzem Text durch folgenden Aufpreis: Bis 60 Min 6,0 STARTMENÜ mit Textzeilen je Titel: 4,0 Euro Bis 90 Min 8,0 ZUSAMMENSCHNITT zu einem Video (Leaderentfernung): je Schnitt 2,0 Euro Bis 120 Min 10,0 Bis 180 Min 16,0 MUSIKMONTAGE zum Video ab Ihren CDs / wav / MC: je Minute 0,5 Euro Blu-Ray 52,0 VHS KOPIEN: Einzelkopien, Mengenstaffelpreise, Massenkopien Preis auf Anfrage VHS-Qualitätskopie-PAL incl. SHG-BAND ohne Box ab Masterband / DVD AUFPREIS NTSC VHS-Kopien: 30% AUFPREIS PAL-Kopien ab NTSC-Kassetten: 30% VHS-Hartboxen A 300 (transparent / weiß / schwarz) alle mit Klarfolie für Covereinleger: 1 Stück: 2,50 Euro / ab 10 Stück: 2,40 Euro/ ab 100 Stück; 2,30 Euro 9

11 VIDEOKASSETTEN AUF DVD ÜBERSPIELEN VON VHS, V8, HI8, DV VIDEOBÄNDER (PAL) AUF DVD-VIDEO PAL 1:1 Überspielen AUFPREIS zu HDV: 30% AUFPREIS bei Bedarf für NTSC-Abspielung (USA, Japan ) zu PAL mit Normwandlung: 30% AUFPREIS AUTOSTART oder ENDLOSWIEDERGABE bei DVD-Video (Messevideos): 20, Euro Von Amateurbändern VHS, SVHS, DVHS, VHS-C, SVHS-C, VIDEO8, Hi-8, Digital8, MINIDV, DV Dauer bis Min. 1 DVD = Master Weitere DVDs 15 9, 30 11, 60 15, 90 18, , , , Jede weitere DVD Als Mitlauf- Kopie Je DVD-Video (vob-pal), digital getestet, incl. Rohling Mit digitaler Bildverbesserung durch TBC und Denoising bei VHS, SVHS,Video8, Hi8, Digital 8 Für mehrere Kopiervorgänge je DVD mit einfachem Menü Aufpreis je Stopmenüpunkt pro Zusatzfilm: 2, Euro Aufpreis für mehrere Einzelfilme auf 1 DVD: Techniker für Bedienung der MAZ: je 15, Euro pro begonnene 15 Min ENCODING DIGITALISIEREN PAL zu mpeg2, DV-AVI, mov, HDV1080i für Schnitt am PC AUFPREIS zu HDV: 30% AUFPREIS bei Bedarf für NTSC-Abspielung (USA, Japan ) zu PAL mit Normwandlung: 30% Von Amateurbändern VHS, SVHS, DVHS, VHS-C, SVHS-C, VIDEO8, Hi-8, Digital8, MINIDV, DV Dauer bis Min. auf DVD-R (incl.) 1 DVD = Master 15 9, 30 11, 60 15, 90 18, , , , auf Datenträger (Datenträger excl.) USB-Festplatte USB Stick Preise auf Anfrage Encodierungspreis ab Videokassetten Preis je gestarteter Encodierung ab Band je File. Mit digitaler Bildverbesserung, TBC bei VHS, V8+Hi8 obligat. Inclusive DVD-R als Datenträger Exclusive Festplatte, USB-Stick. 10

12 VIDEOKASSETTEN AUF DVD ÜBERSPIELEN VON VHS, V8, HI8, DV DVD-Archivbox, Slimcase, CD-Box, Papiersleeve DVD-Weichbox 1x / 2x / 4x (192x135x12 / 14 / 16mm) transp. Frontfolie, weiß, transp, schwarz: je 0,4 / 0,6 / 1,2 Euro Slimcase transparenter Deckel für Einlegecover: je 0,3 Euro CD-DVD-Jewelcase transparenter Deckel für Einlegecover: je 0,4 Euro Papiersleeve (1x) mit transparenter Einsicht und Lasche: je 0,1 Euro AUFPREISE je DVD für besonderes Aussehen der fertigen DVD (Aufdruck) Drucksetup mit Probedruck ab Ihrer beigestellten Datei (jpeg,bmp,tiff,gif,psd) ab 8, Weitere Bearbeitung Grafiker + Arbeitsplatz: pro begonnene weitere 15 min 21,25 Schwarzaufdruck bis 30% Deckung /ab 30% Deckung je 0,4 / 0,6 4-Farbdirektaufdruck ab 30% Deckung / ab 30% Deckung je 0,6 / 0,8 11

13 CD-KOPIEN / DVD-KOPIEN / BESPIELEN VON USB-MEDIEN (STICK, SD, SDHC, FESTPLATTEN) CD-R auf CD-R max. 700 MB incl. weiß bedruckbaren Rohlingen Medium 1 Kopie ab 10 Kopien ab 100 Kopien ab 500 Kopien CD-R 1,7 1,1 0,9 0,7 USB-Medien Preis auf Anfrage Preis auf Anfrage Preis auf Anfrage Preis auf Anfrage Setupkosteneinmalig obligat (Master CD digital testen und einlesen): 8, Euro DVD Kleinserien DVD Kopien Kein Expressaufschlag 24 Std. Service ab Auftragseingang (Werktags) 4,7 GB Weiß bedruckbar oder Markenrohling 1 bis 4 ab 5 ab 10 ab 25 ab 50 ab 100 1,9 1,8 1,7 1,6 1,4 1,2 8,5 GB Weiß Preis mal 2,2 Setupkosten einmalig obligat (Master DVD digital testen und einlesen): 4,7 GB: 8, Euro / 8,5 GB: 24, Euro BLURAY-Kopien 25 GB Weiß bedruckbar oder Markenrohling 1 bis 4 ab 5 ab 10 ab 25 9,5 7,5 6,55 6,3 Setupkosten einmalig obligat (Master BLUERAY digital testen und einlesen): 25 GB: 32,50 Euro DIREKTAUFDRUCK für CD, DVD, BLURAY Drucksetup mit Probedruck ab Ihrer Datei ab 8, Weitere Bearbeitung Grafiker+ Arbeitsplatz: pro weitere 15 min 21,25 Schwarzaufdruck bis 30% Deckung je 0,40 Schwarzaufdruck ab 30% Deckung je 0,60 4-Farbdirektaufdruck bis 30% Deckung je 0,60 4-Farbdirektaufdruck ab 30% Deckung je 0,80 12

14 GRAFIK-DIENSTLEISTUNGEN Bearbeitung Umwandlungsleistungen Bilddateien Videofiles Grafikarbeitsplatz + Operator, Stundensatz: 85, Euro Mindestverrechnung 15 Minuten Transcodierung Umwandlung Encoding oder Decoding, Scanning etc. von Bild / Videodateien zu Band oder digitalen Datenträger, oder umgekehrt für Herstellung von Bild / Videodateien oder Videosequenzen und Filmteilen. Herstellung Gestaltung von Master-Covers für VHS, CD+DVD-Einlegesheets, Etiketten oder Aufkleber bzw. Adaption von Kundendatenträgern oder Files für Druck. DVD CD BOXEN COVER EINLEGER KONFEKTIONIERUNG DVD-Weichbox (1x) (192x135x8)schmal, schwarz mit Folie für Cover v+h 0,40 DVD-Weichbox (1x) (192x135x14) weiß, transp, schwarz mit Folie für Cover v+h 0,40 DVD-Weichbox 2x / 4x (192x135x14 mm) transp. Frontfolie, weiß, transp, schwarz je 0,60 / 1,20 SLIMCASE schwarzes Tray (Rücken), transp. Deckel für Einlegecover je 0,30 JEWELCASE (CD- Standard- Box, transparent) für v+h Einlegecover je 0,40 PAPIERSLEEVE (1x) mit transparenter Einsicht und Lasche je 0,10 Standardeinlegecover für BOX-CD / DVD: Drucksetup (Master) (S/W / Farbe) ein Bild + Text, incl. 1 Ausdruck laut Kundentext oder zugelieferter Worddatei / JPG-Datei, etc.) ab 21,25 Weitere Bearbeitung Grafiker + Arbeitsplatz: pro weitere 15 min 21,25 Je Seite Schwarzaufdruck Deckung bis 30% / ab 31% je 0,40 / 0,50 Je 4-Farbenausdruckseite Deckung bis 30% / ab 31% je 0,60 / 0,80 MONTAGE pro CD, DVD: Etiketten aufkleben, Cover in Case oder Box einlegen und CD, DVD in Hartbox / Case / Behälter einlegen je 0,10 VERPACKUNG-VERSAND CD, DVD- in Boxen in Kartons 50 bis 100 Stück, auf Spindel, Cakeboxen bis 100 Stück. 13

15 GERÄTEVERMIETUNG FÜR PROFESSIONELLEN EINSATZ Tagesmietpreise in Euro excl. Versicherung, excl. MWST Kaution + Mietvorauszahlung obligat + Amtl. Ausweis / Konzessionsnachweis bei Abholung bei Erstkunden TONAUSRÜSTUNG Funkmikros-Sender & Empfänger UHF (6 Stück vorhanden) 80, Dynam / Kondensatormikro / Niere / AKG / XLR 20, Richtmikro lang mit Windschutz- XLR 20, Mikrobodenstativ mit Ausleger oder schweres Tischstativ 10, Tonangel-Fiberglas-3m / Sennheiser oder Boom mit Richtmikro 30, Tonmischer 2x TEAC 6x4x2 / 8x4x2 (analog) 40, Tonmischer Yamaha 01V Digital 125, Hochpegelmikrosplit 6Kanal+25m Splitkabel XLR-aktiv 40dB 90, Aktivbox 100 W mit Hochständerstativ+Tasche 40, Endstufe 2x70 Watt+2 Boxen schwarz+hochständer+kabel 50, 14

16 VIDEO- UND STUDIOTECHNIK: PROFESSIONELLE DIENSTLEISTUNGEN FACHPERSONALBEISTELLUNG Für Videoproduktionen / Nachbearbeitung / Events pro Stunde pro Tag Tagsätze auf Basis von 8 Stunden Gestalter/in, Redakteur/in ab 70, ab 560, Cheftechniker/in, Bildmeister/in ab 70, ab 560, Kameramann/frau-Gestalter/in ab 70, ab 560, Kameramann/frau-Verbund ab 60, ab 480, Aufnahmetechniker/in-Maz, Ton, AV-Techniker-Projektionen ab 60, ab 480, Cutter/in, Tonmeister/in ab 60, ab 480, Beleuchter/in ab 50, ab 350, Assistenten ab 30, ab 240, Grafiker/in ab 60, ab 480, Tagesdiäten: Wien: 35, / Österreich: 45, km-spesen PKW: 0,60 / km Nachtgeld in Österreich: 88, Hotelrechnungen nach Aufwand ZUSTELLUNG Zufahrt im Großraum Wien und Umgebung (Zustellung / Abholung) je 40, ANLAGENTECHNIK-WARTUNG-BETREUUNG Messtechniker/in mit Fernsehproduktionserfahrung Service an Konsumer-Geräten Audiovisionstechniker/in für Veranstaltungsbetreuung 118, / Stunde 85, / Stunde 60, / Stunde Es gelten die Herstellungs- und Zahlungsbedingungen der Österr. Audiovisionsindustrie und die allgemeinen Geschäftsbedingungen der Firma Videotechnik. Alle Preise sind Netto excl. 20% MWST (VAT) in EURO. Irrtum und Änderungen vorbehalten. Anhang: Seite Geschäftsbedingungen: (Vermietung, Kopierwerk, Filmproduktion) Herstellungs- u. Lieferbedingungen d. Fachverbandes d. Audiovisions- u. Filmindustrie Österreichs. 15

17 ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN FÜR VERMIETVORGÄNGE UND ANMIETUNGEN Für sämtliche Geschäfte zwischen dem Auftraggeber und Videotechnik-Ing.Hans gelten ausschließlich diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Entgegenstehende Geschäftsbedingungen des Kunden sind nur dann wirksam, wenn sie von Videotechnik-Ing.Hans ausdrücklich und schriftlich anerkannt werden. Von diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichende oder diese ergänzende Vereinbarungen bedürfen der Schriftform. Durch die Bestellung erklärt der Auftraggeber, dass ihm die Geschäftsbedingungen bekannt sind und er mit diesen einverstanden ist. Erfüllungsort für sämtliche Ansprüche ist Perchtoldsdorf. 1. Preise Die Angebote von Videotechnik-Ing.Hans erfolgen freibleibend und unter dem Vorbehalt der Zwischenvermietung bzw. Zwischenverkaufes, solange keine schriftliche Auftragserteilung einlangt. Aufträge gelten durch schriftliche Bestätigung auf unsere Kostenvoranschläge als angenommen. Mündliche Absprachen und Auskünfte, insbesondere mit unserem Kundendienstpersonal und Technikern, sind unverbindlich. Auskünfte, egal welcher Art, werden von uns nur dann als verbindlich akzeptiert, wenn sie schriftlich erfolgen. Die Preise basieren auf den am Tag der Auftragserteilung gültigen Preislisten. Die Mietpreise verstehen sich ab Standort Perchtoldsdorf und zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer. Für die allfällige Versicherung der Mietgegenstände oder Produktionsgüter sorgt der Mieter. Für die Zustellung und die Abholung von Equipment oder Datenträgern etc. wird eine Lieferpauschale entsprechend der gültigen Preisliste verrechnet. Bei Zustellung und Abholung durch Botendienste werden diese Kosten weiterverrechnet. Einer Verkürzung der vereinbarten Mietdauer muss von Seiten der Firma Videotechnik-Ing.Hans zugestimmt werden. Sollte eine Verlängerung der vereinbarten Mietdauer gewünscht werden, ist bis 24 Stunden vor Ablauf der Mietdauer die Zustimmung des Vermieters einzuholen. 2. Zahlung Die Rechnungen von Videotechnik-Ing.Hans sind prompt netto Kassa ohne jeden Abzug ab Rechnungsdatum fällig, sofern nicht anderes vereinbart wurde. Bei verspäteter Zahlung gelten Verzugszinsen in der Höhe von derzeit 10 % p. a. als vereinbart. Die Kaution beträgt 50 % vom Neupreis. Rechnungen für Geräte, Personal und Anlagenanmietungen sind bei Mietbeginn netto prompt fällig. Die Kaution für angemietete Geräte von 50 % vom Neupreis kann entfallen wenn der Anmieter folgendes zeitgerecht dem Vermieter vorlegt: Amtlicher gültiger Lichtbildausweis und aktueller Meldezettel (kann über IT geprüft werden), sowie eine Firmenkonzessionsurkunde. Der Mietvertrag ist bei Abholung oder Zustellung vom Mieter und Vermieter zu unterzeichnen. 3. Reklamationen Rechnungsreklamationen werden innerhalb von zwei Wochen ab Ausstellungsdatum der Rechnung anerkannt. Die Reklamation unter Angabe der Rechnungsnummer muss schriftlich erfolgen. 4. Rücktritt Videotechnik-Ing.Hans behält sich vor, jederzeit ohne Angabe von Gründen, insbesondere aber bei Zahlungsverzug oder rechtlichen Schwierigkeiten von der Durchführung von Aufträgen zurückzutreten. 5. Haftung des Auftraggebers, Versicherung. Der Mieter verpflichtet sich, die gemieteten Geräte, Anlagen und Datenträger sorgfältig und fachgerecht zu behandeln. Für sämtliche Schäden, die während der Mietdauer an den Geräten entstehen und über die gewöhnliche Abnützung hinausgehen, ungeachtet, ob ihm dabei ein Verschulden trifft oder nicht, wie z.b. Diebstahl, Einbruchdiebstahl, Veruntreuung, unbefugtes Hantieren und Manipulation am Gerät, haftet der Mieter ab Entgegennahme des Mietgegenstandes. Für die allfällige Versicherung der Mietgegenstände sorgt der Mieter. 6. Störungen Fällt ein Gerät infolge einer Störung aus und ist diese Störung weder vom Mieter noch von dritten Personen verschuldet, so wird die Miete diese Gerätes ab dem Zeitpunkt der Meldung der Störung bis zur Wiederinbetriebnahme nicht berechnet. (Ausgenommen sind Lampen und Leuchtmittel) Videotechnik-Ing.Hans wird das Gerät entweder umgehend reparieren, oder ein adäquates Austauschgerät zur Verfügung stellen. Es steht uns auch frei, das Mietverhältnis mit diesem Zeitpunkt zu beenden. Schadhafte Geräteteile (insbes. Projektionslampen) sind vom Auftraggeber zu retournieren. 7. Videotechnik-Ing.Hans kann vom Auftrag aus wichtigen Gründen zurücktreten, wenn sich erst nachträglich herausstellt, dass Inhalt und Form der Erstellung gegen gesetzliche Vorschriften verstoßen. Der Rücktritt ist dem Auftraggeber unverzüglich zu erklären. 16

18 ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN FÜR VERMIETVORGÄNGE UND ANMIETUNGEN 8. Haftung des Auftragnehmers Für Geräte, die der Kunde selbst beistellt, übernehmen wir keine Haftung. Die Pflicht zur Aufbewahrung von übergebenen Eingangsdaten endet zwei Monate nach Durchführung des Auftrages, sofern nicht ausdrücklich eine andere Vereinbarung getroffen wurde. Bei Verlust oder Beschädigung der uns zur Vorführung bzw. Nachbearbeitung übergebenen Eingangsdatenträgern (Videokassetten,CD,DVD, Dias, u.ä.) beschränkt sich unsere Ersatzhaftpflicht auf die Ersatzlieferung von Rohmaterial im Umfang des beschädigten oder verlorenen Materials. Für Folgeschäden kann grundsätzlich keine Haftung übernommen werden. 9. Hilfestellungen Beratung und nachträgliche technische Hilfestellung für die Inbetriebnahme von Geräten und Systemen, die der Kunde bei Auftragserteilung ausdrücklich ohne technische Betreuung gemietet hat, werden mit den gültigen Stundensätzen und allfälligen Nebenkosten verrechnet. Ein Anspruch auf prompte Hilfestellung kann jedoch nicht garantiert werden. 10. Rechte Der Auftraggeber erklärt, sämtliche Rechte für die Eingangsdaten der Vorführungen bzw. für an Videotechnik-Ing.Hans zur Aufbereitung oder Nachbearbeitung weitergegebenen Eingangsmedien (Musik, Video, Masterbänder jeder Art, Film, Foto, Grafik, Texte, Software) zu besitzen (gilt auch für Drehgenehmigungen jeder Art). Er leistet Gewähr dafür, dass sämtliche anfallenden Copyright- oder sonstige anfallende Gebühren an die zuständigen Stellen abgeführt werden und jedenfalls Videotechnik-Ing.Hans damit in keiner Weise in Anspruch genommen wird. Der Kunde hält Videotechnik-Ing.Hans diesbezüglich in jeder Richtung schad- und klaglos, insbesondere für jedwede Forderungen Dritter inklusive Forderungen von Copyright- und ähnlichen Organisationen sowie etwaigen Anwalts- und Gerichtskosten, die sich aus einer behaupteten oder tatsächlichen Verletzung von derartigen Rechten ergeben. 11. Film-und Videoproduktionen Für die Bearbeitung, Aufzeichnung oder Produktion von Filmen oder Videofilmen Es gelten die Allgemeinen Zahlungsbedingungen und Herstellungsrichtlinien der Österreichischen Audiovisionsindustrie der Bundeswirtschaftskammer. 17

19 ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN ÜBERSPIELUNGEN UND KOPIEN Super8 / Normal8-auf DVD-Video / MPEG-files / VHS / DV, gilt auch für Encodierungen, Digitalisierungen, CD und DVD und sonstige Kopierungen und Umwandlungen diverser Band-Daten-Ton oder Bildträgern. -ING.FRIEDEL HANS (e.u.) A-2380 Perchtoldsdorf Telefon: Mo.-Fr. von 8-12 und Uhr 1. Der Auftrag ist für den Auftraggeber mit der Materialübergabe rechtsverbindlich und kommt nur zustande durch Einsendung oder persönliche Übergabe des zu überspielenden Materials an Videotechnik-Ing.Hans. Mit der Auftragserteilung erklärt der Auftraggeber, volljährig und rechtmäßiger Eigentümer des Materials zu sein. 2. Der Auftraggeber verpflichtet sich, alles Material auf einwandfreie Abspielbarkeit zu prüfen und anschließend an den Anfang zu spulen. Mehraufwand und Schäden die Videotechnik-Ing.Hans in diesem Zusammenhang entstehen, gehen zu Lasten des Auftraggebers; dies gilt unter anderem auch für falsch aufgespulte Filme: auf dem Kopf stehende Filme oder gar nicht geklebte, nur zusammengewickelte Filme, oder zugeklebte Transport-Perforation, oder falsch zusammengeklebte Filme (S8/N8 gemischt oder Perforation mal rechts, mal links); Spulen die übervoll, über den Rand hinaus gewickelt wurden, werden gesondert mit Regieaufwand verrechnet. 3. Die Überspielung des Materials erfolgt ohne spezielle Nachbearbeitung, wie z.b. Schneiden, Vertonen, Ein- und Ausblenden etc. Weitergehende Bearbeitungen sind gegen Aufpreis prinzipiell möglich, müssen aber zuvor genau vereinbart werden - sowohl bezüglich Bearbeitungsumfang und als auch wegen der Kosten. Bei Filmabtastungen sind Abweichungen hinsichtlich Tonhöhe/Tonqualität in Kauf zu nehmen; Hifi- oder CD-Qualität sind nicht erreichbar. Für das Überspielen von 8mm Filmen mit 24 Bildern pro Sekunde werden 50 % Aufpreis auf den Grundpreis verrechnet. Die Entfernung von Videostörsignalen beim Kopieren ohne die eine einwandfreie Kopierung nicht möglich ist, ist Aufpreispflichtig. 4. Nach Fertigstellung der Überspielungen werden Sie telefonisch, per FAX oder per über die Rechnungssumme verständigt. Die Ware übergeben wir gegen Barzahlung bei Abholung, gegen Vorauszahlung aufs Konto oder sie wird als Nachnahmesendung per Postpaket (oder EMS) aufgegeben. Videotechnik-Ing.Hans übernimmt keine Haftung für Schäden oder Verlust während des Versands. Bei Neukunden bei Aufträgen über 200.-Euro eine Anzahlung von 50% bei Auftragserteilung prompt fällig. 5. Zu erstellende DVDs werden im Format DVD+-R 4,7GB (for general Use + -R als DVD-Video hergestellt und auf besonders bestellten Kundenwunsch als MPEG2-files je bis 1Gb geliefert (Für PC-Import auf die Festplatte für Videoschnitt am Kunden PC). Die Prüfung der Kompatibilität von DVD-Videos auf DVD-+R zum DVD-Abspielgerät des Kunden geht in jedem Fall zu dessen Lasten und auf dessen uneingeschränktes Risiko. 6. Bei jeder Überspielung sind Abweichungen im Bild und Ton oder auch hinsichtlich der Aufteilung/Verteilung der Filmspulen auf eine oder mehrere DVD/CD/VHS/ MiniDV-Kassetten in Kauf zu nehmen. (Ausgenommen: Vorlage einer schriftlichen Reihenfolge) Videotechnik-Ing. Hans behält sich das Recht vor, manuelle Überspiel-Korrekturen hinsichtlich Farbe oder Helligkeits-Verstärkung nach subjektiver Einschätzung vorzunehmen; dies gilt insbesondere auch bei Filmmaterial mit Farbstichen oder Fehlbelichtung. Videotechnik-Ing.Hans wird sich jedoch um eine Ausführung der Arbeiten bemühen, die den Kundenvorgaben weitestgehend entspricht. Bei Videokopierungen sind spezielle Kundenwünsche (Timecodekopierungen, Timecode im Bild, 2 oder 4 -Spurton, Dolbyeinsatz, Sendebandmontage, Vorlaufsignalkopierungen etc,bandbeschriftungsmodalitäten) bei der Auftragserteilung anzugeben. Eventuelle Sonderleistungen gehen zu Lasten des Auftraggebers und werden nach vorheriger Abstimmung gegebenenfalls gesondert in Rechnung gestellt. 7. Videotechnik-Ing.Hans kann vom Auftrag aus wichtigen Gründen zurücktreten, wenn sich erst nachträglich herausstellt, dass Inhalt und Form der Erstellung gegen gesetzliche Vorschriften verstoßen. Der Rücktritt ist dem Auftraggeber unverzüglich zu erklären. 8. Der Auftraggeber trägt die volle Verantwortung und Haftung für den Inhalt seiner Film-Spulen, Videobänder und Datenträger und stellt Videotechnik-Ing.Hans von allen Wettbewerbs-, Urheber-, namens-, und markenrechtlichen sowie sonstigen Ansprüchen Dritter frei. Es ist ausschließlich Sache des Auftraggebers Wettbewerbs-, Urheber-, namens-, und markenrechtliche Fragen vor Erteilung des Auftrags von 18

20 ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN ÜBERSPIELUNGEN UND KOPIEN sich aus zu klären. Videotechnik-Ing.Hans übernimmt keine Gewähr für den Inhalt, insbesondere auch für Verletzung von geltendem Recht der in Auftrag gegebenen Überspielungen. Es gilt außerdem hiermit als ausdrücklich vereinbart, dass Videotechnik-Ing. Hans maximal bis zum materiellen Zeitwert des zu überspielenden Materials haftet. Für vom Kunden beigestellte digitale Leer-Datenträger oder Leer-Bänder kann keine Haftung übernommen werden. 9. Liefert der Auftraggeber die erforderlichen Unterlagen nicht oder nicht rechtzeitig, so kann er keinen Anspruch wegen Nichtausführung oder unvollständiger Ausführung erheben. Dies gilt unter anderem auch für fehlende oder fehlerhafte Angaben zur Laufzeit und Filmformat. Videotechnik-Ing.Hans ist in diesem Fall berechtigt, den Auftrag zu stoppen oder nach allgemeiner Geschäftserfahrung fortzusetzen. Die Zahlungspflicht des Auftraggebers bleibt dennoch bestehen. 10. Ein bestimmter Fertigstellungstermin der DVDs/CDs/VHS/MiniDV-Kassetten kann angefragt werden. Wird Videotechnik-Ing.Hans das Erstellen der DVDs/CDs/VHS/MiniDV-Kassetten infolge außergewöhnlicher Umstände unmöglich, ist er von der Verpflichtung zur Erfüllung des Vertrages und von Schadensersatz befreit. Dies gilt sinngemäß auch für eine Überspielung auf andere Datenträger. 11. Für die Aufnahme von Filmspulen an bestimmten Positionen auf der DVD/CDs/VHS/MiniDV-Kassette wird keine Gewähr übernommen. Dies gilt insbesondere dann, wenn eine Überspielung auf mehrere DVDCDs/VHS/MiniDV-Kassetten verteilt (gesplittet) werden muss. 12. Videotechnik-Ing.Hans ist um sorgfältige Ausführung des erteilten Auftrages bemüht. Wird eine Filmspule aus technischen oder anderen Gründen nicht überspielt, so entfällt die dafür vereinbarte Zahlungsverpflichtung. Unerhebliche Mängel in der Ausführung des Auftrages berechtigen den Auftraggeber nicht zu einem Preisnachlass. Im Falle höherer Gewalt besteht keine Schadenersatzpflicht. Für Fehler jeder Art aus telefonischer Übermittlung übernimmt Videotechnik-Ing.Hans keine Haftung. Mündliche Abreden bedürfen zu Ihrer Gültigkeit der schriftlichen Bestätigung. Sollten Mängel im Zusammenhang mit einer Überspielung entstehen, so ist der Auftraggeber nicht berechtigt, die Zahlung einer anderen richtig ausgeführten Überspielung zu verweigern. 13. Mängelrügen müssen gegenüber Videotechnik-Ing.Hans bei offensichtlichen Fehlern nach Erhalt der DVD/CD/VHS/MiniDV-Kassetten bzw. der Überspielung schriftlich unter Vorlage der Originalrechnung geltend gemacht werden. 14. Kosten für Änderungen ursprünglich vereinbarter Ausführungen und für andere besondere Leistungen trägt der Auftraggeber. 15. Sind einzelne Bestimmungen ungültig oder unzulässig, so sollen die übrigen Vereinbarungen trotzdem weiterhin gültig bleiben; die ungültige Klausel soll dann durch eine Klausel ersetzt werden, die dem Sinn der ursprünglichen Klause im wirtschaftlichen Sinne am nächsten kommt. 16. Gerichtsstand ist Mödling N.Ö. soweit das Gesetz nicht zwingend etwas anderes vorsieht. Die Vereinbarung des Gerichtsstands gilt auch dann, wenn der Wohnsitz des Auftraggebers unbekannt oder im Ausland ist. 19

21 ALLGEMEINE HERSTELLUNGS- UND LIEFERBEDINGUNGEN VOM 1. JUNI 1999 FÜR FILM-UND VIDEOPRODUKTIONEN DES FACHVER- BANDES DER AUDIOVISIONS- UND FILMINDUSTRIE ÖSTERREICHS 1 ALLGEMEINES 1.1 Die allgemeinen Auftrags- und Lieferbedingungen des Fachverbandes der Audiovisions- und Filmindustrie Österreichs gelten für alle Auftragsproduktionen, ausgenommen für die Herstellung von Werbefilmen. Sie sind grundsätzlich für Rechtsgeschäfte zwischen Unternehmen konzipiert und sind wesentlicher Bestandteil jedes Angebotes und jedes Vertrages. Sollten sie ausnahmsweise auch Rechtsgeschäften mit Verbrauchern im Sinne des Konsumentenschutzgesetzes, BGBl Nr.140/1979 in der dzt. gültigen Fassung zugrunde gelegt werden, gelten sie nur insoweit, als Sie nicht den Bestimmungen des ersten Hauptstückes dieses Gesetzes widersprechen. Eine rechtliche Bindung des Produzenten tritt nur durch die firmenmäßige Bestätigung des Anbotes/Auftrages (Bestätigung per Fax ist zulässig) oder die Unterfertigung des Vertrages ein. Mit Unterfertigung des Auftragschreibens bzw. der Auftragsbestätigung werden die Allgemeinen Auftrags- u. Lieferbedingungen akzeptiert. 1.2 Die Herstellung des Filmwerkes, gleichgültig auf welchem Trägermaterial, erfolgt aufgrund des vom Auftraggeber genehmigten bzw. von ihm zur Verfügung gestellten Drehbuches zu den im Produktionsvertrag bzw. dem akzeptieren Anbot schriftlich niedergelegten Bedingungen. Die vom Produzenten oder in seinem Auftrag erarbeiteten Treatments, Drehbücher, Zeichnungen, Pläne und ähnliche Unterlagen verbleiben in seinem geistigen Eigentum, sofern diese im Film keine Verwendung finden oder sofern dafür kein Honorar vereinbart worden ist. Jede Verwendung, insbesondere die Weitergabe, Vervielfältigung und Veröffentlichung bedarf der ausdrücklichen Zustimmung des Produzenten. Vom Auftraggeber gelieferte Unterlagen können von diesem zurückverlangt werden. 1.3 Im Produktionsvertrag bzw. im akzeptierten Anbot ist bereits zu vermerken, für welche Verbreitungsgebiete, Medien und Zeiträume das Filmwerk herzustellen ist. 2 KOSTEN 2.1 Im vertraglich vereinbarten Preis sind sämtliche Herstellungskosten, einschließlich einer vorführfähigen Erstkopie, sowie die Rechteeinräumung am Filmwerk in dem gemäß Punkt 7.2 vorgesehenen Ausmaß enthalten. 2.2 Wetterbedingte Verschiebungen des Drehs (Wetterrisiko) sind üblicherweise in den kalkulierten Produktionskosten nicht enthalten. Aus diesem Titel anfallende Mehrkosten werden nach belegtem Aufwand zuzüglich HU in Rechnung gestellt. 2.3 Über die Herstellung eines Treatments oder Drehbuches kann ein gesonderter Vertrag abgeschlossen werden. Der in diesem Vertrag vereinbarte Preis ist vom Auftraggeber auch dann zu entrichten, wenn er das Treatment oder Drehbuch nicht verfilmen lässt, bzw. vom Auftrag zurücktritt. Wird ein Drehbuch vom Auftraggeber bzw. ein vorbestehendes Filmwerk vom Auftraggeber oder seinem Bevollmächtigten zur Verfügung gestellt, ist die volle Rechtsübertragung an den Produzenten vorzunehmen. 2.4 Verlangt der Auftraggeber den Abschluss einer bestimmten Versicherung, so hat er dies dem Produzenten spätestens bei Vertragsabschluß mitzuteilen und die Kosten hiefür zu vergüten. 2.5 Der Auftraggeber trägt die Kosten für eventuell von ihm veranlaßte fachliche Beratung. 3 HERSTELLUNG, ÄNDERUNG, ABNAHME, FREMDSPRACHIGE FASSUNGEN, LIEFERFRIST 3.1 Vor- bzw. Dreharbeiten beginnen frühestens nach Unterfertigung des Produktionsvertrages bzw. des akzeptierten Anbotes. 3.2 Die künstlerische und technische Gestaltung des Werkes obliegt dem Produzenten. Der Produzent hat den Auftraggeber über Ort und vorgesehenen Ablauf der Filmaufnahmen zu unterrichten. 3.3 Verlangt der Auftraggeber von der Abnahme des Films Änderungen der zeitlichen Dispositionen, des Manuskripts, des Drehbuches oder der bereits hergestellten Filmteile, so gehen diese Änderungen zu seinen Lasten, soweit es sich nicht um die Geltendmachung berechtigter Mängelrügen handelt. Der Produzent hat den Auftraggeber unverzüglich über die voraussichtlichen Kosten dieser Änderungen zu unterrichten. 3.4 Hat der Auftraggeber nach Abnahme des Films Änderungswünsche, so hat er dem Filmhersteller die gewünschten Änderungen schriftlich mitzuteilen. Der Produzent ist verpflichtet und allein berechtigt, Änderungen vorzunehmen. Derartige Änderungen gehen zu Lasten des Auftraggebers. 3.5 Falls aus künstlerischen oder technischen Gründen gegenüber dem bereits genehmigten Drehbuch Änderungsvorschläge seitens des Produzenten, die zu Mehrkosten gegenüber dem vereinbarten Herstellungspreis führen werden, eingebracht werden, bedürfen sie der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Auftraggebers. Nicht ausdrücklich genehmigte Mehrkosten können nicht geltend gemacht werden. Die Länge des Filmwerkes ergibt sich aus dem Produktionsvertrag. Die Laufzeit gilt als eingehalten, wenn die Schnittkopie nicht mehr als 5 % von der vereinbarten Länge abweicht. 20

22 ALLGEMEINE HERSTELLUNGS- UND LIEFERBEDINGUNGEN VOM 1. JUNI 1999 FÜR FILM-UND VIDEOPRODUKTIONEN DES FACHVER- BANDES DER AUDIOVISIONS- UND FILMINDUSTRIE ÖSTERREICHS 3.6 Falls vom Filmwerk fremdsprachige Fassungen durch Synchronisation oder Untertitelung hergestellt werden sollen, ist eine entsprechende Vereinbarung zu treffen. 4 HAFTUNG i4.1 Der Produzent verpflichtet sich, ein technisch einwandfreies Produkt herzustellen. Er leistet ausdrücklich dafür Gewähr, das die Produktion eine einwandfreie Ton- und Bildqualität aufweist. 4.2 Tritt bei der Herstellung des Filmes ein Umstand ein, der die vertragsmäßige Herstellung unmöglich macht, so hat der Produzent nur Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit zu vertreten. Entsprechendes gilt auch bei nicht rechtzeitiger Fertigstellung des Films. Die Unmöglichkeit der Herstellung oder nicht rechtzeitiger Fertigstellung des Films, die weder vom Produzenten noch vom Auftraggeber zu vertreten ist, berechtigt den Auftraggeber nur zum Rücktritt vom Vertrag. Die bisher erbrachten Leistungen zzgl.hu werden jedoch verrechnet. 4.3 Sachmängel, die vom Produzenten anerkannt werden, sind von ihm zu beseitigen. Können diese Korrekturen nicht ohne Mitwirkung des Auftraggebers oder seines Fachberaters durchgeführt werden, kann der Produzent nach fruchtlosem Ablauf einer zur Vornahme der entsprechenden Handlungen gesetzlichen Frist von mindestens zwei Wochen den Vertrag als erfüllt betrachten. Der Produzent ist berechtigt, die Beseitigung der Mängel so lange zu verweigern, bis die zum Zeitpunkt der Korrektur fälligen Zahlungen geleistet worden sind. 4.4 Der Produzent haftet für alle Rechtsverletzungen, die von ihm während der Herstellung allenfalls verursacht werden, jedoch trägt der Auftraggeber das Risiko der von ihm zur Verfügung gestellten Requisiten. 5 RÜCKTRITT VOM VERTRAG DURCH DEN AUFTRAGGEBER 5.1 Wurde der Produktionsauftrag erteilt und tritt der Auftraggeber ohne Verschulden des Produzenten vor Drehbeginn vom Auftrag zurück, ist diese berechtigt, die tatsächlich angefallenen Nettokosten sowie die anteilige HU und den entgangenen Gesamtgewinn in Rechnung zu stellen. 5.2 Bei einem Auftragsrücktritt in der Zeit zwischen 10 und 4 Tagen vor Drehbeginn, ist der Produzent berechtigt, 2/3 der kalkulierten vom Auftraggeber akzeptierten Nettokosten zuzüglich HU und entgangenen Gesamtgewinn in Rechnung zu stellen. 5.3 Tritt der Auftraggeber zwischen dem 3. u. dem 1. Tag vor dem vorgesehenen Drehbeginn zurück, so wird die kalkulierte und beauftragte Gesamtsumme in Rechnung gestellt. 6 ZAHLUNGSBEDINGUNGEN 6.1 Sofern nicht anderes vereinbart ist, gelten folgende Zahlungsbedingungen: 1/3 bei Auftragserteilung, 1/3 bei Drehbeginn, 1/3 bei Lieferung der Erstkopie Bei Auftragsproduktionen unter Euro 5.000,-- gilt: 1/2 bei Auftragserteilung, 1/2 bei Lieferung der Erstkopie Im Falle eines Zahlungsverzuges werden Verzugszinsen in der Höhe der Sekundärmarktrendite plus 3 % ab Fälligkeit berechnet. 7 URHEBERRECHTE, VERWERTUNGSRECHTE 7.1 Das Filmwerk wird aufgrund des vom Auftraggeber und vom Filmproduzenten akzeptierten Drehbuches hergestellt. Der Produzent verfügt gem. 38/1 Urh.G. über alle erforderlichen urheberrechtlichen Verwertungsrechte (ausgenommen wenn sie bei einer Verwertungsgesellschaft liegen), insbesondere die zur Vertragserfüllung notwendigen Vervielfältigungs-, Verbreitungs-, Sende-, Aufführungs- und Leistungsschutzrechte, die auch nach Fertigstellung des Werkes von ihm verwaltet werden. 7.2 Im Produktionsvertrag ist zu vereinbaren, welche Nutzungsrechte an dem fertigen Werk dem Auftraggeber nach vollständiger Bezahlung der Produktionskosten in welchem Umfang (räumlich, zeitlich) eingeräumt werden Von der Rechtseinräumung ausgenommen sind jedenfalls die Rechte zur Vervielfältigung, Bearbeitung, Änderung, Ergänzung, fremdsprachige Synchronisation und der Verwendung von Ausschnitten in Bild und/oder Ton, sofern sie nicht vertraglich ausdrücklich vereinbart und gesondert abgegolten werden. Für die Abgeltung dieser abgetretenen Nutzungsrechte ist zumindest der entgangene Gewinn der Produktion anzusetzen. Davon unberührt ist der Anspruch auf Schadenersatz. 7.4 Der Auftraggeber erklärt ausdrücklich damit einverstanden zu sein, dass die gesetzlich vorgeschriebenen Meldungen an die entsprechenden Verwertungsgesellschaften vom Produzenten vorgenommen werden. 7.5 Zur Sicherung der urheberrechtlichen Verwertungsrechte verbleibt das Ausgangsmaterial (Bild und Ton), insbesondere Negative, Masterband und ebenso das Restmaterial beim Produzenten. 21

23 ALLGEMEINE HERSTELLUNGS- UND LIEFERBEDINGUNGEN VOM 1. JUNI 1999 FÜR FILM-UND VIDEOPRODUKTIONEN DES FACHVER- BANDES DER AUDIOVISIONS- UND FILMINDUSTRIE ÖSTERREICHS 7.6. Der Produzent verpflichtet sich, das Original-, Bild- und Tonmaterial des gelieferten Werkes - fachgerecht gegen Kostenersatz zu lagern. Die Aufbewahrungsfrist beträgt bei Fernsehproduktionen sieben Jahre, bei allen übrigen Auftragsproduktionen fünf Jahre. Vor Ablauf der jeweiligen Frist hat der Auftraggeber bzw. sein Bevollmächtigter schriftlich die Dauer einer weiteren Aufbewahrung zu fordern. Bezüglich der Kostenabgeltung dieser zusätzlichen Aufbewahrung ist entsprechend der Richtlinien des Fachverbandes der Audiovisions- und Filmindustrie Österreichs zu verfahren. 7.7 Mit der Ablieferung des Filmwerkes geht das Risiko für die Kopierunterlagen an den Auftraggeber über, auch wenn das Filmwerk beim Produzenten oder bei einer von ihm beauftragten Kopieranstalt gelagert wird. 8 SONSTIGE BESTIMMUNGEN 8.1 Der Titelvorspann und Nachspann ist als Teil des Drehbuches vom Auftraggeber zu genehmigen. 8.2 Der Produzent ist berechtigt, seinen Firmennamen und sein Firmenzeichen als Copyrightvermerk zu zeigen. Er hat weiter das Recht das Filmwerk anlässlich von Wettbewerben und Festivals sowie für die Eigenwerbung (Musterrolle) vorzuführen oder vorführen zu lassen. 8.3 Falls mehrere Auftraggeber dem Produzenten den Auftrag für ein Filmwerk erteilen, so ist bereits vor Drehbeginn schriftlich festzuhalten, welcher Auftraggeber in Vollmacht der übrigen Auftraggeber gegenüber dem Produzenten Erklärungen im Sinne der vorhergehenden Punkte abzugeben hat. Dies gilt insbesondere für die Namhaftmachung jener Person, die für die Abnahme des Filmwerkes verantwortlich zeichnet. 8.4 Sofern mehrere Koproduzenten Vertragspartner des Auftraggebers sind, gilt Punkt 8.3 sinngemäß. 8.5 Änderungen des Produktionsvertrages oder/und dieser Herstellungsbedingungen bedürfen der schriftlichen Bestätigung. Sollte durch eine Bestimmung des Produktionsvertrages ein Punkt dieser Herstellungs- und Lieferbedingungen unwirksam werden, so wird dadurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. 8.6 Erfüllungsort ist der Hauptsitz des Produzenten. 8.7 Für den Fall von Streitigkeiten wird als Gerichtsstand das am Hauptsitz des Produzenten zuständige Gericht vereinbart. Dieses Gericht hat Österreichisches Recht zur Anwendung zu bringen Videotechnik-Ing.Hans 22

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