Fall 7. Überblick: Ansprüche des EBV

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Fall 7. Überblick: Ansprüche des EBV"

Transkript

1 Juristische Fakultät Konversatorium zum Bürgerlichen Recht III Wintersemester 2014/2015 Fall 7 Lösungsskizze Überblick: Ansprüche des EBV Eigentümer gegen Besitzer Herausgabe des Eigentums 985 BGB Schadensersatz 989, 990 BGB Nutzungsherausgabe oder -ersatz 987 f., 990 BGB Besitzer gegen Eigentümer Verwendungsersatz 994 ff. BGB Frage 1: Ansprüche des E gegen B A. Nutzungsersatz I. 500 wegen Vermietung an M II, 681 S.2, 667 BGB (-), da keine Kenntnis von Nichtberechtigung 687 Abs. 1 BGB I BGB a) Vindikationslage bei Ziehung der Nutzung aa) Eigentum des Anspruchstellers E Ursprünglich (+) 1

2 Verlust durch Eigentumserwerb des B von D, 929 S.1, 932 I 1 BGB? Einigung (+) Übergabe (+) Berechtigung (-) Gutgläubiger Erwerb (-), wegen 935 I 1 BGB bb) Besitz des B (+) cc) Kein Recht zum Besitz ggü. E, 986 I BGB b) Nutzungen gezogen? 100, 99 III BGB: Mietzins i.h.v. 500 c) Nach Rechtshängigkeit? (-), da gem. 261 I, 253 I ZPO erst mit Zustellung der Klage d) Ergebnis: 987 I (-) I, 990 I 1 BGB a) Vindikationslage im maßgeblichen Zeitpunkt (+), s.o. b) gezogene Nutzungen (+), s.o. c) Bösgläubigkeit? Überblick: 990 Abs. 1 BGB stellt den bösgläubigen Besitzer dem verklagten gleich. Unterscheide:: Bei Besitzerwerb: Kenntnis oder grob fahrlässige Unkenntnis vom Fehlen eines gegenüber dem Eigentümer wirkenden Besitzrechts, 990 Abs. 1Satz 1 BGB Nach Besitzerwerb: nur positive Kenntnis vom Fehlen des Besitzrechts, 990 Abs. 1 Satz 2 BGB Hier: (-), da keine Kenntnis bzw. grob fahrlässige Unkenntnis des B von Nichtberechtigung des D d) Ergebnis: 987 I, 990 I 1 BGB (-) 2

3 ff. BGB (-), da ausgeschlossen wegen Sperrwirkung EBV ( 993 I a.e. BGB) 5. Ergebnis: Kein Anspruch wegen Vermietung an M II. 800 wegen Vermietung an N Abs. 2, 681 S. 2, 667 Kenntnis von Nichtberechtigung? (-) bei Klagezustellung, da die Klage nicht begründet sein muss 687 Abs. 1 BGB I BGB a) Vindikationslage im Zeitpunkt der Ziehung der Nutzung (+) b) Nutzungen gezogen (+) c) nach Rechtshängigkeit? (+), da Zustellung der Klageschrift gem. 253 I, 261 I ZPO am , und Nutzungen erst am gezogen d) Ergebnis: 987 I BGB (+) ff. BGB (-), da durch 987 ff. BGB ausgeschlossen B. Schadensersatz I. 200 wegen Zerstörung der Teller BGB a) Vindikationslage im Zeitpunkt der Zerstörung (+) b) Rechtshängigkeit (+), ab c) Untergang der Teller nach Rechtshängigkeit (-), da schon am 4.8. d) Ergebnis: 989 BGB (-) 3

4 2. 989, 990 I 1 BGB (-), da keine Bösgläubigkeit I BGB (-), da ausgeschlossen durch 993 I a.e. BGB 4

5 II. 800 wegen Zerstörung der Vasen , 990 I 1 BGB a) Vindikationslage bei Schädigung aa) Eigentum des Anspruchstellers (E) Ursprünglich (+) Verlust des Eigentums durch Übereignung D an B 929 S.1, 932 I 1 BGB? Einigung (+), vertreten durch A gem. 164 I 1 BGB Übergabe (+), da A Besitzdiener gem. 855 BGB Berechtigung (-) Gutgläubiger Erwerb? (-), da B nicht gutgläubig 932 II, 166 BGB (Zurechnung des Vertreterwissens) und Abhandenkommen 935 I 1 BGB bb) Besitz des B (+) cc) Kein Recht zum Besitz ggü. E, 986 BGB dd) Ergebnis: Vindikationslage (+) b) Rechtshängigkeit im Zeitpunkt der Zerstörung der Vasen (-) 5

6 c) Bösgläubigkeit des B, 990 I 1 BGB B selbst war nicht bösgläubig. Zurechnung der Bösgläubigkeit des A? Grundsätzlich (+) Strittig: Zurechnungsnorm e.a.: 166 BGB o CONTRA: Besitzerwerb ist kein RG keine Willenserklärung a.a. 278 BGB o CONTRA: Schuldverhältnis wird erst durch Besitzerwerb begründet (vorher besteht keines) 278 betrifft Verschulden, um das es hier nicht geht a.a.: 831 BGB analog o Arg.: 990 ist deliktsähnlicher Tatbestand Vor Besitzerwerb haftet Geschäftsherr auch nach 831, später soll er nicht schlechter stehen ( Exkulpationsmöglichkeit, 831 Abs. 1 S. 2 BGB a.a.: 166 Abs. 1 BGB analog o Arg.: Es geht um Wissenszurechnung 6

7 a.a. (vermittelnd): je nach Stellung des Besitzdieners o Wenn Besitzdiener eigenen Entscheidungsspielraum hat: 166 I BGB analog o Sonst 831 BGB analog o PRO: Wer fremde Hilfe im Rechtsverkehr nutzt, muss auch die damit einhergehenden Nachteile hinnehmen Vermittelnde Ansicht ist am interessengerechtesten Hier: Zurechnung nach 166 BGB analog, weil A die Stellung eines Vertreters hat d) Verletzungstatbestand: Unmöglichkeit der Herausgabe e) Verschulden des B Zurechnung des Verschuldens des A über 278, da EBV gesetzliches Schuldverhältnis Verschuldensvermutung gem. 280 I 2 BGB f) Ergebnis: Anspruch aus 989 I, 990 I BGB i.h.v. 800 (+) , 823 I BGB (-) (-), da kein deliktischer Erwerb des Besitzes I BGB Problem: Anwendbarkeit beim bösgläubigen Besitzer? e.a.: (+) h.m.: (-), da Sperrwirkung EBV Arg.: Umkehrschluss aus 992 BGB BGB Beachte: 826 BGB ist trotz EBV anwendbar Aber: (-), da kein Schädigungsvorsatz 7

8 Frage 2: P gegen B Anspruch auf Herausgabe gezogener Nutzungen I, 990 I 1 BGB a) Vindikationslage aa) Eigentum des P (+), da Übereignungen P-G und G-B gem. 105 I, 104 Nr. 2 BGB nichtig bb) Besitz des B (+) cc) Kein Recht zum Besitz, 986 BGB (+) b) Nutzungen gezogen (+), Mietzins (1000 ) gem. 100, 99 III BGB c) Rechtshängigkeit oder Bösgläubigkeit (-) d) Ergebnis: 987 I, 990 I BGB (-) BGB a) Vindikationslage (+) b) Anspruchsgegner (B) ist gutgläubiger, unverklagter Besitzer c) Unentgeltliche Besitzerlangung? B hat Kaufpreis an G gezahlt, wenn auch ohne Rechtsgrund d) Problem: Gleichstellung des rechtsgrundlosen mit unentgeltlichem Besitzerwerb? BGH: (+), 988 BGB analog anwendbar Arg.: Wer rechtsgrundlos nur Besitz erwirbt, stünde sonst besser als der, der rechtsgrundlos Eigentum erwirbt h.l.: (-), sondern 812 ff. BGB direkt Arg.: Vorteil im Drei-Personen-Verhältnis I 1 1. Alt. BGB (-), da keine Leistung I 1 2. Alt. BGB (-), da Eingriffskondiktion gesperrt durch EBV 8

Repetitorium Sachenrecht 9. Ansprüche im Eigentümer-Besitzerverhältnis II, Konkurrenzen (Dienstag, )

Repetitorium Sachenrecht 9. Ansprüche im Eigentümer-Besitzerverhältnis II, Konkurrenzen (Dienstag, ) Repetitorium Sachenrecht 9. Ansprüche im Eigentümer-Besitzerverhältnis II, (Dienstag, 21.04.2015) Prof. Dr. Michael Beurskens, LL.M. (Chicago), LL.M. (Gew. Rechtsschutz), Attorney at Law (New York) Was

Mehr

Sachenrecht Eigentum II

Sachenrecht Eigentum II Sachenrecht Eigentum II PD. Dr. Christoph Luther Sachenrecht Eigentum Einführung Eigentum I. Einführung II. III. Rechte des Eigentümers 1. Nutzungs und Verfügungsmacht des Eigentümers 2. EBV, 985 1003

Mehr

Blockkonversatorium zur Vorbereitung auf die Übung für Fortgeschrittene Wintersemester 2009/2010 Universität Würzburg Lehrstuhl Prof.

Blockkonversatorium zur Vorbereitung auf die Übung für Fortgeschrittene Wintersemester 2009/2010 Universität Würzburg Lehrstuhl Prof. Lösungsskizze zu Fall 1: Anspruch des B gegen K auf Herausgabe des Kommentars I. 985 Eigentum des B am Kommentar: 1. Ursprünglich (+) 2. Verlust durch Übereignung an J nach 929 S. 1 Einigung: unter Eigentumsvorbehalt,

Mehr

Zivilrecht - Sachenrecht Übersicht Nr. 6 Seite 1 von 5. ( schwarz) Übersicht: Eigentümer Besitzer Verhältnis (EBV)

Zivilrecht - Sachenrecht Übersicht Nr. 6 Seite 1 von 5. ( schwarz) Übersicht: Eigentümer Besitzer Verhältnis (EBV) Zivilrecht - Sachenrecht Übersicht Nr. 6 Seite 1 von 5 ( schwarz) Übersicht: Eigentümer Besitzer Verhältnis (EBV) I. Anspruch aus 985 1. Anspruchsberechtigter = Eigentümer ( P ) Geldwertvindikation die

Mehr

Lösungsskizze: Der unglückliche Fußballprofi

Lösungsskizze: Der unglückliche Fußballprofi 1 Lösungsskizze: Der unglückliche Fußballprofi A. Ansprüche V gegen U I. Herausgabeanspruch aus 985 BGB: 1. Unmittelbarer Besitz des U U ist unmittelbarer Besitzer, 854 BGB; E allenfalls Besitzdiener,

Mehr

Lösungsskizze: Der unglückliche Fußballprofi

Lösungsskizze: Der unglückliche Fußballprofi Lösungsskizze: Der unglückliche Fußballprofi A. Ansprüche V gegen U I. Herausgabeanspruch aus 985 BGB: 1. Unmittelbarer Besitz des U U ist unmittelbarer Besitzer, 854 BGB; E allenfalls Besitzdiener, 855

Mehr

Lösungsskizze FB 8: Scheint auf Lichtmess die Sonne froh. Grundfall. Ansprüche der S gegen H auf Herausgabe des Strohhäckslers

Lösungsskizze FB 8: Scheint auf Lichtmess die Sonne froh. Grundfall. Ansprüche der S gegen H auf Herausgabe des Strohhäckslers Lösungsskizze FB 8: Scheint auf Lichtmess die Sonne froh Grundfall Ansprüche der S gegen H auf Herausgabe des Strohhäckslers I. Herausgabeanspruch aus 985 BGB: Eigentum der S (-) Keine Einigung zwischen

Mehr

Lösungsskizze der Übungsklausur im Grundkurs Bürgerliches Recht III WS 2012/13

Lösungsskizze der Übungsklausur im Grundkurs Bürgerliches Recht III WS 2012/13 Lösungsskizze: Grundfall: A. S gegen H auf Herausgabe des Häckslers aus 985 1 Mangels Eigentums der S ( ) B. S gegen H auf Wiedereinräumung des Besitzes aus 861 1. S war unmittelbare Besitzerin 2. Verlust

Mehr

Eigentümer-Besitzer-Verhältnis I (2/12)

Eigentümer-Besitzer-Verhältnis I (2/12) Eigentümer-Besitzer-Verhältnis I (2/12) (44. Kalenderwoche, 30.10. - 03.11.2017) Fall 1: Lösungshinweise A. Vertragliche Ansprüche (-) B. Quasi-vertragliche Ansprüche (-) C. Herausgabeanspruch gem. 985,

Mehr

Der unwillige Verkäufer

Der unwillige Verkäufer Der unwillige Verkäufer I. Anspruch E gegen K aus 985 BGB Vor. des Anspruchs aus 985 BGB: 1. Schuldner ist Besitzer der Sache 2. Gläubiger ist Eigentümer der Sache 3. kein Recht zum Besitz seitens Schuldners

Mehr

Eigentümer-Besitzer-Verhältnis I (2/12)

Eigentümer-Besitzer-Verhältnis I (2/12) Eigentümer-Besitzer-Verhältnis I (2/12) (44. Kalenderwoche, 31.10. - 04.11.2016) Fall 1: Lösungshinweise A. Vertragliche Ansprüche (-) B. Quasi-vertragliche Ansprüche (-) C. Herausgabeanspruch gem. 985,

Mehr

Eigentümer-Besitzer-Verhältnis I (2/12)

Eigentümer-Besitzer-Verhältnis I (2/12) Eigentümer-Besitzer-Verhältnis I (2/12) (44. Kalenderwoche, 30.10. - 03.11.2017) Fall 1: Lösungshinweise A. Vertragliche Ansprüche (-) B. Quasi-vertragliche Ansprüche (-) C. Herausgabeanspruch gem. 985,

Mehr

PD Dr. Daniel Effer-Uhe. Sachenrecht

PD Dr. Daniel Effer-Uhe. Sachenrecht PD Dr. Daniel Effer-Uhe Sachenrecht Nutzungsherausgabe und Schadensersatz im EBV Grundsätze: Haftung des verklagten Besitzers wegen tatsächlich gezogener Nutzungen ( 987 I) Haftung des verklagten Besitzers

Mehr

Übung im Bürgerlichen Recht für Fortgeschrittene. Übungsfall

Übung im Bürgerlichen Recht für Fortgeschrittene. Übungsfall Dr. Stephan Madaus 5. November 2010 Vertreter des Lehrstuhls für Bürgerliches Recht, Deutsches, Europäisches und Internationales Unternehmensrecht (Prof. Dr. Horst Eidenmüller, LL.M.) Übung im Bürgerlichen

Mehr

Fall 15 Die Schokoladenweihnachtsmänner

Fall 15 Die Schokoladenweihnachtsmänner Fall 15 Die Schokoladenweihnachtsmänner Teil a) I. Anspruch des L gegen U auf Herausgabe des Kakaopulvers gem. 985 BGB 1. L müsste Eigentümer des Kakaopulvers sein. Ursprünglich war L Eigentümer. Durch

Mehr

Besteht seitens der I ein Anspruch gegen N bzgl. der aufgeworfenen Frage?

Besteht seitens der I ein Anspruch gegen N bzgl. der aufgeworfenen Frage? 16. Fall Der verschwiegene Unfall - Nach den Vorfällen mit dem Fahrrad und dem Mähdrescher ist die I verzweifelt. Durch die Zahlung des Schadensersatzes an P ist sie finanziell ruiniert. Deswegen verkauft

Mehr

Eigentümer-Besitzer-Verhältnis II (3/12)

Eigentümer-Besitzer-Verhältnis II (3/12) Eigentümer-Besitzer-Verhältnis II (3/12) (45. Kalenderwoche, 07.11. - 11.11.2016) A. Wiederholung zur Vorlesung: Subjektiver Tatbestand 989, 990 BGB Haftung nach 989, 990 BGB - Subjektiver Tatbestand Eigenbesitzer

Mehr

Juristische Fakultät Sommersemester 2017 Prof. Dr. Tilman Bezzenberger

Juristische Fakultät Sommersemester 2017 Prof. Dr. Tilman Bezzenberger Universität Potsdam Sachenrecht Juristische Fakultät Sommersemester 2017 Prof. Dr. Tilman Bezzenberger Fall 6: Der Herausgabeanspruch des Eigentümers ( 985 BGB) und das Eigentümer- Besitzer-Verhältnis

Mehr

Fall 6. Lösungsskizze. Unterscheide: rechtsgeschäftlicher Eigentumserwerb ( 929 ff. BGB) & gesetzlicher Eigentumserwerb

Fall 6. Lösungsskizze. Unterscheide: rechtsgeschäftlicher Eigentumserwerb ( 929 ff. BGB) & gesetzlicher Eigentumserwerb Juristische Fakultät Konversatorium zum Bürgerlichen Recht III Wintersemester 2014/2015 Fall 6 Lösungsskizze Unterscheide: rechtsgeschäftlicher Eigentumserwerb ( 929 ff. BGB) & gesetzlicher Eigentumserwerb

Mehr

EBV: Schadensersatz. -- Haftung des (unrechtmäßigen) Besitzers nach den 989,

EBV: Schadensersatz. -- Haftung des (unrechtmäßigen) Besitzers nach den 989, Prof. Dr. von Wilmowsky Sachenrecht (Zivilrecht IIIb) (Vorlesung) EBV: Schadensersatz -- Haftung des (unrechtmäßigen) Besitzers nach den 989, 990 -- I. (Objektiver) Tatbestand Der objektive Haftungstatbestand

Mehr

Arbeitsgemeinschaft Sachenrecht. Wintersemester 2017/2018

Arbeitsgemeinschaft Sachenrecht. Wintersemester 2017/2018 Arbeitsgemeinschaft Sachenrecht Wintersemester 2017/2018 Christian-Albrechts-Universität zu Kiel Wiss. Mit. Jan-Rasmus Schultz Lehrstuhl für Bürgerliches Recht und Zivilprozessrecht, Univ. Prof. Dr. iur.

Mehr

Fall 9 Teil I: Anspruch des K gegen D auf Herausgabe gem. 985 BGB

Fall 9 Teil I: Anspruch des K gegen D auf Herausgabe gem. 985 BGB Juristische Fakultät Konversatorium zum Bürgerlichen Recht III Wintersemester 2014/2015 Fall 9 Teil I: Anspruch des K gegen D auf Herausgabe gem. 985 BGB I. Eigentum des Anspruchstellers K 1. Ursprünglich

Mehr

Professor Dr. Rainer Schröder Sommersemester Universitätsrepetitorium Rechtsgeschäftslehre. Fall 11: (Lösung)

Professor Dr. Rainer Schröder Sommersemester Universitätsrepetitorium Rechtsgeschäftslehre. Fall 11: (Lösung) Professor Dr. Rainer Schröder Sommersemester 2006 Universitätsrepetitorium Rechtsgeschäftslehre Fall 11: (Lösung) Zur Vertiefung: BGH, NJW 1998, 531; BGH, NJW 1998, 302; BGH, NJW 1995, 43 A. Ausgangsfall:

Mehr

Lösungsskizze: Vorsicht in der Rio Bar. I. Anspruch E gegen S auf Herausgabe der Jacke aus 985 BGB?

Lösungsskizze: Vorsicht in der Rio Bar. I. Anspruch E gegen S auf Herausgabe der Jacke aus 985 BGB? A. Ansprüche E gegen S Lösungsskizze: Vorsicht in der Rio Bar Hinweis: Prüfungseinstieg mit den Ansprüchen des E gegen den letzten Besitzer (hier S), da von deren Nicht-/Bestehen die Ansprüche gegen die

Mehr

Lösungsskizze FB 3.1.: Bonifatiusverein. I. Anspruch S gegen B auf Herausgabe aus 985 BGB

Lösungsskizze FB 3.1.: Bonifatiusverein. I. Anspruch S gegen B auf Herausgabe aus 985 BGB Lösungsskizze FB 3.1.: Bonifatiusverein I. Anspruch S gegen B auf Herausgabe aus 985 BGB 1. Unmittelbarer Besitz seitens B an den Wertpapieren(+), hier 21, 26 BGB einschlägig, sog. Organbesitz 2. Eigentum

Mehr

EBV: Nutzungen. -- Anspruch des Eigentümers auf Herausgabe der Nutzungen --

EBV: Nutzungen. -- Anspruch des Eigentümers auf Herausgabe der Nutzungen -- Prof. Dr. von Wilmowsky Sachenrecht (Zivilrecht IIIb) (Vorlesung) EBV: Nutzungen -- Anspruch des Eigentümers auf Herausgabe der Nutzungen -- Teil 1: Ansprüche innerhalb des EBV 2 A. Haftung nach 987, 990:

Mehr

Fall 5. Lösungsskizze. Teil I: Vermieterpfandrecht des V gem. 562 Abs. 1 BGB an den Bildern?

Fall 5. Lösungsskizze. Teil I: Vermieterpfandrecht des V gem. 562 Abs. 1 BGB an den Bildern? Juristische Fakultät Konversatorium zum Bürgerlichen Recht III Wintersemester 2014/2015 Fall 5 Lösungsskizze Teil I: Vermieterpfandrecht des V gem. 562 Abs. 1 BGB an den Bildern? Voraussetzungen: Miete

Mehr

Umwandlung Fremdbesitz in Eigenbesitz

Umwandlung Fremdbesitz in Eigenbesitz Zivilrecht - Sachenrecht_ Übersicht Nr. 4 Seite 1 von 12 Examensprobleme EBV Regelungszweck des EBV: Schutz des unverklagten und redlichen Besitzers (Haftungsprivileg) Folge: Ansprüche aus 823 ff. BGB

Mehr

Fall 3a Kranker Geschäftspartner

Fall 3a Kranker Geschäftspartner Juristische Fakultät Konversatorium zum Bürgerlichen Recht I WS 2012/13 Fall 3a Kranker Geschäftspartner A. Anspruch des K gegen V auf Übereignung und Übergabe des Bildbandes gem. 433 I 1 BGB I. Anspruch

Mehr

01.11.2004 Kaufvertrag und Auflassung. 01.01.2005 B übernimmt Darlehen und Pacht. 14.10.2005 A setzt sich mit B in Verbindung

01.11.2004 Kaufvertrag und Auflassung. 01.01.2005 B übernimmt Darlehen und Pacht. 14.10.2005 A setzt sich mit B in Verbindung Fall 2 zum EBV: Maulaffenpacht A hatte sein Grundstück in Würzburg, Maulhardgasse 9 ("Maulaffenbäck"), an P verpachtet, der dort eine besuchenswerte Gaststätte betrieb. Am 01.11.2004 veräußerte A das Grundstück

Mehr

FB 4: Der unglückliche Fußballprofi

FB 4: Der unglückliche Fußballprofi FB 4: Der unglückliche Fußballprofi Gutgläubiger Eigentumserwerb; Ansprüche aus dem Eigentümer-Besitzer-Verhältnis (EBV) Gliederung: A. Ansprüche des V gegen U I. V könnte gegen U einen Anspruch auf Herausgabe

Mehr

1) Ansprüche des L gegen E auf Herausgabe der Maschine gemäß 985 BGB

1) Ansprüche des L gegen E auf Herausgabe der Maschine gemäß 985 BGB Lösung Fall 4: Wissender Empfänger I. Anspruch auf Herausgabe 1) Ansprüche des L gegen E auf Herausgabe der Maschine gemäß 985 BGB Da E Eigentümer der Sache ist, scheidet ein solcher Anspruch aus. 2) Anspruch

Mehr

Arbeitsgemeinschaft zur Vorlesung Sachenrecht im SS 2013 bei Prof. Dr. Mathias Schmoeckel. Fall 5 Die Baumaschinen

Arbeitsgemeinschaft zur Vorlesung Sachenrecht im SS 2013 bei Prof. Dr. Mathias Schmoeckel. Fall 5 Die Baumaschinen Dr. Oliver Mörsdorf Institut für Internationales Privatrecht und Rechtsvergleichung Arbeitsgemeinschaft zur Vorlesung Sachenrecht im SS 2013 bei Prof. Dr. Mathias Schmoeckel Fall 5 Die Baumaschinen H,

Mehr

Würzburger Woche an der April BGB

Würzburger Woche an der April BGB Würzburger Woche an der Bahçeşehir Üniversitesi 26. 30. April 2010 Sachenrecht 854-1296 BGB Überblick Grundlagen Besitz und Besitzschutz Eigentum und Eigentumserwerb bei beweglichen Sachen Eigentum an

Mehr

Crashkurs Sachenrecht Probleme. 18. Februar 2012 Thomas Grädler, LL.M.

Crashkurs Sachenrecht Probleme. 18. Februar 2012 Thomas Grädler, LL.M. Probleme 18. Februar 2012 1 Beseitigung und Unterlassung gem. 1004 I 2 Sind auch negative Beeinträchtigungen von 1004 erfasst? = Entzug der immateriellen Vorteile (z.b. Sonnenlicht, Aussicht) eines Grundstücks

Mehr

sind stets auf Erfüllung gerichtet wird vertraglich vereinbarte Leistung bewirkt, erlischt die Leistungspflicht nach 362 I BGB

sind stets auf Erfüllung gerichtet wird vertraglich vereinbarte Leistung bewirkt, erlischt die Leistungspflicht nach 362 I BGB 1 Das System der Ansprüche A) Vertragliche Ansprüche I) Primäransprüche sind stets auf Erfüllung gerichtet wird vertraglich vereinbarte Leistung bewirkt, erlischt die Leistungspflicht nach 362 I BGB II)

Mehr

Lösungsskizze FB 6: Pfand oder Nichtpfand?

Lösungsskizze FB 6: Pfand oder Nichtpfand? Frage 1 Lösungsskizze FB 6: Pfand oder Nichtpfand? A. Vertragliche Herausgabeansprüche (-) B. Herausgabeanspruch aus 985 BGB? I. Besitz der B (+) II. Eigentum der A 1. Ursprünglich Eigentum der A 2. Eigentumsverlust

Mehr

Das System der Ansprüche I. Vertragliche Ansprüche A. Primäransprüche Erfüllung

Das System der Ansprüche I. Vertragliche Ansprüche A. Primäransprüche Erfüllung Das System der Ansprüche I. Vertragliche Ansprüche A. Primäransprüche Erfüllung B. Sekundäransprüche 1) Ausschluss der Leistungspflicht (Unmöglichkeit) a) Anfängliche Unmöglichkeit: 311 a II BGB b) Nachträgliche

Mehr

Arbeitsgemeinschaft (AG) BGB Allgemeiner Teil AG BGB-AT VI

Arbeitsgemeinschaft (AG) BGB Allgemeiner Teil AG BGB-AT VI Arbeitsgemeinschaft (AG) BGB Allgemeiner Teil AG BGB-AT VI Daniela Pfau Wissenschaftliche Mitarbeiterin Raum: 2013 Daniela.Pfau@jura.uni-augsburg.de 1 Fall 1: Schadensrecht, Deliktsrecht Rentner R beauftragt

Mehr

Fall 4 - Lösung. Sachenrecht Fall 4 - Lösung - Seite 1. (2) Qualifizierter Besitzerwerb ÜBERSICHT FALL 4. (a) Hier Veräußerung gem.

Fall 4 - Lösung. Sachenrecht Fall 4 - Lösung - Seite 1. (2) Qualifizierter Besitzerwerb ÜBERSICHT FALL 4. (a) Hier Veräußerung gem. Sachenrecht Fall 4 - Lösung - Seite 1 Fall 4 - Lösung ÜBERSICHT FALL 4 I. Anspruch des C gegen B gem. 985 BGB C müsste Eigentümer geworden sein 1. Eigentumserwerb des C gem. 929, 930 BGB a) Dingliche Einigung,

Mehr

Privatrecht II. Ass.jur. Ch. Meier. Übung Privatrecht II

Privatrecht II. Ass.jur. Ch. Meier. Übung Privatrecht II Übung Privatrecht II Lösungsskizze zu Fall 14 Frage 1.) Anspruch des F gegen A auf Herausgabe des Medicus Obersatz: F könnte gegen A einen Anspruch auf Herausgabe des Medicus gem. 985 BGB haben. Voraussetzungen

Mehr

Bereicherungsrecht. Leistungskondiktion. Nichtleistungskondiktion

Bereicherungsrecht. Leistungskondiktion. Nichtleistungskondiktion 1 Nichtleistungskondiktion 2 Anspruchsvoraussetzungen : Der Bereicherungsschuldner hat 1. etwas erlangt 2. durch Leistung des Bereicherungsgläubigers (s. Folie Nr. 3) 3. ohne Rechtsgrund bzw. der bezweckte

Mehr

Probeexamen Zivilrecht Nr. 1 Probeexamen Klausur Nr. 1

Probeexamen Zivilrecht Nr. 1 Probeexamen Klausur Nr. 1 Probeexamen Klausur Nr. 1 Prof. Dr. Friedemann Kainer Aufgabe 1: Anspruch auf Auflassung B à A gemäß 433 I 1 BGB Frage: Kann B von A Auflassung des Grundstücks verlangen? 433 Abs. 1 S.1 BGB I. Anspruch

Mehr

Examensklausurenkurs WS 2011 / Statistik. Häufige Fehler. Probeexamen ZR 3 Rückgabe und Besprechung Prof. Dr. Volker Lipp

Examensklausurenkurs WS 2011 / Statistik. Häufige Fehler. Probeexamen ZR 3 Rückgabe und Besprechung Prof. Dr. Volker Lipp Examensklausurenkurs Probeexamen ZR 3 Rückgabe und Besprechung 28.03.2012 1 Statistik 0 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 10 33 35 30 11 16 10 5 4 4 3 1 3 0 0,0% 78 47,3% 57 34,5% 19 11,5% 8

Mehr

Lösung Examensklausurenkurs PD Dr. Mylich

Lösung Examensklausurenkurs PD Dr. Mylich Lösung Examensklausurenkurs PD Dr. Mylich Aufgabe 1 A. Zulässigkeit der Klage 12, 13 ZPO, 23 Nr. 1, 71 Abs.1 GVG B. Begründetheit der Klage I. Anspruch K-A aus 453 Abs. 1, 433, 434 Abs. 1 S. 2 Nr. 2, 437

Mehr

Arbeitsgemeinschaft zur Vorlesung Sachenrecht im WS 2013/14 bei Prof. Dr. Moritz Brinkmann. Fall 6 Die Baumaschinen

Arbeitsgemeinschaft zur Vorlesung Sachenrecht im WS 2013/14 bei Prof. Dr. Moritz Brinkmann. Fall 6 Die Baumaschinen Dr. Oliver Mörsdorf Institut für Internationales Privatrecht und Rechtsvergleichung Arbeitsgemeinschaft zur Vorlesung Sachenrecht im WS 2013/14 bei Prof. Dr. Moritz Brinkmann Fall 6 Die Baumaschinen H,

Mehr

Lösungsskizze: Fall 1 Eine Flimmerkiste auf Reisen. A. Anspruch F gegen O auf Herausgabe aus 985 BGB. I. F müsste Eigentum am Fernseher erlangt haben

Lösungsskizze: Fall 1 Eine Flimmerkiste auf Reisen. A. Anspruch F gegen O auf Herausgabe aus 985 BGB. I. F müsste Eigentum am Fernseher erlangt haben Lösungsskizze: Fall 1 Eine Flimmerkiste auf Reisen Frage: Herausgabeansprüche F gegen O A. Anspruch F gegen O auf Herausgabe aus 985 BGB I. F müsste Eigentum am Fernseher erlangt haben 1. Ursprünglicher

Mehr

Lösung 10 a): 1. Frage: Anspruch des B gegen M auf Zahlung des restlichen Kaufpreises gem. 422 II BGB 1. Kaufvertrag a) Angebot durch B

Lösung 10 a): 1. Frage: Anspruch des B gegen M auf Zahlung des restlichen Kaufpreises gem. 422 II BGB 1. Kaufvertrag a) Angebot durch B Lösung 10 a): 1. Frage: Anspruch des B gegen M auf Zahlung des restlichen Kaufpreises gem. 422 II BGB 1. Kaufvertrag a) Angebot durch B Angebotserklärung mit allen essentialia negotii (+) Problem aber:

Mehr

Lösung Fall 10 Die verkauften Tourbusse

Lösung Fall 10 Die verkauften Tourbusse Lösung Fall 10 Die verkauften Tourbusse Teil a) A. Anspruch des E gegen X auf Herausgabe des Busses gem. 985 BGB E könnte gegen X einen Anspruch auf Herausgabe des Busses gem. 985 BGB haben. Dazu müsste

Mehr

Lösungsvorschlag Fall 1a

Lösungsvorschlag Fall 1a Lösungsvorschlag Fall 1a I. Anspruch V gegen R auf Herausgabe des Fahrrads aus 985 BGB 1. Anspruchsgegner ist Besitzer (+) 2. Anspruchsteller müsste Eigentümer des Fahrrads sein Ursprünglich war R Eigentümer

Mehr

Fall 4 Der verflixte Bildband

Fall 4 Der verflixte Bildband Fall 4 Der verflixte Bildband Grundfall A. Ansprüche des V gegen K I. Herausgabe des Bildbandes gem. 985 BGB Voraussetzungen von 985 BGB: 1. Anspruchsberechtigter = Eigentümer 2. Anspruchsgegner = Besitzer

Mehr

Besteht seitens der I ein Anspruch gegen N bzgl. der aufgeworfenen Frage?

Besteht seitens der I ein Anspruch gegen N bzgl. der aufgeworfenen Frage? 15. Fall Der verschwiegene Unfall - EBV Nach den Vorfällen mit dem Fahrrad und dem Mähdrescher ist die I verzweifelt. Durch die Zahlung des Schadensersatzes an P ist sie finanziell ruiniert. Deswegen verkauft

Mehr

Die Verwendung von Fallbearbeitungsschemata zur Lösung juristischer Klausuren

Die Verwendung von Fallbearbeitungsschemata zur Lösung juristischer Klausuren Konversatorium zum GK BGB I Zusatzmaterialien von Björn Becker Die Verwendung von Fallbearbeitungsschemata zur Lösung juristischer Klausuren Beispielsfall: Der 17-jährige A möchte von B ein gebrauchtes

Mehr

Goethe-Universität Frankfurt am Main Sommersemester 2016 PD Dr. Daniel Effer-Uhe. Sachenrecht

Goethe-Universität Frankfurt am Main Sommersemester 2016 PD Dr. Daniel Effer-Uhe. Sachenrecht Goethe-Universität Frankfurt am Main Sommersemester 2016 PD Dr. Daniel Effer-Uhe Sachenrecht Überblick zum Vindikationsanspruch und zum Eigentümer-Besitzer-Verhältnis 1 Die Ansprüche der 985 ff. (EBV)

Mehr

Fall 9 Sammlers Leid

Fall 9 Sammlers Leid Juristische Fakultät Konversatorium zum Bürgerlichen Recht I WS 2012/2013 Fall 9 Sammlers Leid Teil 1 A.Anspruch des U gegen K auf Übergabe und Übereignung der Briefmarkensammlung gemäß 433 I 1 BGB VSS:

Mehr

Juristische Fakultät Sommersemester 2017 Prof. Dr. Tilman Bezzenberger

Juristische Fakultät Sommersemester 2017 Prof. Dr. Tilman Bezzenberger Universität Potsdam Sachenrecht Juristische Fakultät Sommersemester 2017 Prof. Dr. Tilman Bezzenberger Fall 3 (Besitz und Besitzschutz) E ist Eigentümer eines Gemäldes, das in seinem Haus hängt. Vor fünf

Mehr

Eigentümer-Besitzer-Verhältnis III (4/12)

Eigentümer-Besitzer-Verhältnis III (4/12) Eigentümer-Besitzer-Verhältnis III (4/12) (46. Kalenderwoche, 14.11. - 18.11.2016) Fall 1 Lösungshinweise: A. Anspruch des K gegen E auf Verwendungsersatz i.h.v. 20.000 aus 994 Abs. 1, S. 1 BGB 1. Vorliegen

Mehr

Kompass Recht. BGB II: Sachenrecht. von Michael Beurskens. 2., neu bearbeitete und aktualisierte Auflage 2014

Kompass Recht. BGB II: Sachenrecht. von Michael Beurskens. 2., neu bearbeitete und aktualisierte Auflage 2014 Kompass Recht BGB II: Sachenrecht von Michael Beurskens 2., neu bearbeitete und aktualisierte Auflage 2014 Kohlhammer 2014 Inhaltsverzeichnis Seite Vorwort......................................................

Mehr

Professor Dr. Rainer Schröder Sommersemester Universitätsrepetitorium Rechtsgeschäftslehre. Fall 12: (Lösung)

Professor Dr. Rainer Schröder Sommersemester Universitätsrepetitorium Rechtsgeschäftslehre. Fall 12: (Lösung) Professor Dr. Rainer Schröder Sommersemester 2006 Universitätsrepetitorium Rechtsgeschäftslehre Fall 12: (Lösung) Fall nach Krampe, Bürgerliches Recht: Ein Fußball zum Geburtstag, JuS 1989, 390. A. Anspruch

Mehr

Kann D nun die Enzyklopädie nach 985 von K herausverlangen?

Kann D nun die Enzyklopädie nach 985 von K herausverlangen? 1 Fall 11: Die Enzyklopädie Buchhändler Karl (K) ist dadurch, dass zwei Häuser neben seinem Buchladen ein weitaus größerer und modernerer Vertreter einer großen Buchhandelskette eröffnet hat, in finanzielle

Mehr

Prof. Dr. Reinhard Singer Sommersemester 2010 ( 12/Teil 3, )

Prof. Dr. Reinhard Singer Sommersemester 2010 ( 12/Teil 3, ) Prof. Dr. Reinhard Singer Sommersemester 2010 ( 12/Teil 3, 7.7.2010) 12 II Die Kondiktion wegen Bereicherung in sonstiger Weise 1. Die Eingriffskondiktion, insbesondere 951 BGB a) Sinn: Abschöpfen von

Mehr

Fallrepetitorium Zivilrecht

Fallrepetitorium Zivilrecht Fallrepetitorium Zivilrecht Privatdozent Dr. Matthias Wendland, LL.M. (Harvard) Sommersemester 2016 1 Wiederholung Privatdozent Dr. Matthias Wendland, LL.M. (Harvard) 2 Eigentumsvorbehalt 449 BGB (Eigentumsvorbehalt)

Mehr

Aufbau- und Vertiefung Fall 3 I

Aufbau- und Vertiefung Fall 3 I Aufbau- und Vertiefung Fall 3 I 1. Wann liegt arglistiges Verschweigen vor? Wenn ein Umstand nicht mitgeteilt wird, hinsichtlich dessen eine Aufklärungspflicht besteht und von dem der Mitteilungspflichtige

Mehr

Ansprüche des M gegen F auf Zahlung von für den zerstörten Ferrari 599 GTB I) 280, 283, 604 Abs. 1 u. 3 BGB 1) Voraussetzungen a) Leihvertrag

Ansprüche des M gegen F auf Zahlung von für den zerstörten Ferrari 599 GTB I) 280, 283, 604 Abs. 1 u. 3 BGB 1) Voraussetzungen a) Leihvertrag Prof. Dr. Lars Klöhn, LL.M. (Harvard) LÖSUNGSSKIZZE EXAMENSKLAUSURENKURS IM BGB DIE LEIDEN DES FUßBALLSPIELERS M Frage 1 Ansprüche des M gegen F auf Zahlung von 266.000 für den zerstörten Ferrari 599 GTB

Mehr

FÜ 4: Der unglückliche Fußballprofi

FÜ 4: Der unglückliche Fußballprofi FÜ SaR WS 12/13 FÜ 4: Der unglückliche Fußballprofi Peter Teschel (T) ist Fußballprofi beim VfL Castrop-Rauxel und seit dem Jahr 2009 mit der ehemaligen Kunstturnerin Ilonka Meschka liiert. Da das Paar

Mehr

Priv.-Doz. Dr. André Meyer, LL.M. 4 Rechtsgeschäftlicher Eigentumserwerb

Priv.-Doz. Dr. André Meyer, LL.M. 4 Rechtsgeschäftlicher Eigentumserwerb 4 Rechtsgeschäftlicher Eigentumserwerb Erwerb vom Berechtigten: Überblick 929 S. 1 Dingliche Einigung und Übergabe Regelsituation: Der Eigentümer ist unmittelbarer Besitzer der Sache. Der Besitz soll auf

Mehr

Tutorium WIPR III. Sachenrecht. Fallbesprechung. Dipl. Wirtschaftsjuristin Christiane Uri, LL.M. Schmalkalden, den

Tutorium WIPR III. Sachenrecht. Fallbesprechung. Dipl. Wirtschaftsjuristin Christiane Uri, LL.M. Schmalkalden, den Tutorium WIPR III Sachenrecht Fallbesprechung Dipl. Wirtschaftsjuristin, LL.M. Schmalkalden, den 04.01.2012 1 Fallbeispiel 7 Turbo Schlitten auf Abwegen Der gutmütige Geschäftsmann W, ein etwas dicklich

Mehr

Fall 2: Die resolute Haushälterin Franz Bauer

Fall 2: Die resolute Haushälterin Franz Bauer Fall 2: Die resolute Haushälterin Franz Bauer www.examinatorium.jura.lmu.de Exkurs: Grundlagen zu Besitz und Besitzschutz A. Der Besitz als rein tatsächliches Verhältnis I. Grundlagen Besitz nur die tatsächliche

Mehr

Lösungsskizze FB 12: Eine Grundschuld auf Reisen

Lösungsskizze FB 12: Eine Grundschuld auf Reisen Lösungsskizze FB 12: Eine Grundschuld auf Reisen Frage 1: Wie ist die Rechtslage, wenn bisher weder auf die Forderung noch auf die Grundschuld gezahlt worden ist? I. Rechtslage zwischen X und E Anspruch

Mehr

A könnte gegen B einen Anspruch auf Rückgewähr des gezahlten Kaufpreises in Höhe von 250,- Euro gem. 437 Nr.2, 1.Alt., 434, 323, 346 BGB haben.

A könnte gegen B einen Anspruch auf Rückgewähr des gezahlten Kaufpreises in Höhe von 250,- Euro gem. 437 Nr.2, 1.Alt., 434, 323, 346 BGB haben. Ass.jur. Ch. Meier, BTU-Cottbus Lösungsskizze Probeklausur im Privatrecht II Lösung zu Fall 1: A könnte gegen B einen Anspruch auf Rückgewähr des gezahlten Kaufpreises in Höhe von 250,- Euro gem. 437 Nr.2,

Mehr

EBV: Nutzungen. -- Anspruch des Eigentümers auf Herausgabe der Nutzungen --

EBV: Nutzungen. -- Anspruch des Eigentümers auf Herausgabe der Nutzungen -- Prof. Dr. von Wilmowsky Sachenrecht (Zivilrecht IIIb) (Vorlesung) EBV: Nutzungen -- Anspruch des Eigentümers auf Herausgabe der Nutzungen -- Teil 1: Ansprüche innerhalb des EBV 2 A. Haftung nach 987, 990:

Mehr

A) Ansprüche des E gegen A auf Herausgabe des Kfz-Briefes des Lieferwagens

A) Ansprüche des E gegen A auf Herausgabe des Kfz-Briefes des Lieferwagens Fall 36: "Autoschicksale" A ist Inhaber einer Schreinerei, die er auf seinem Grundstück betreibt. Auf dem Grundstück befinden sich einige Kraftfahrzeuge, die A für seinen Betrieb einsetzt. Des weiteren

Mehr

3. Fall: Ausgedient. E ist Eigentümer einer braunen Stute. Diese grast tagein tagaus auf einer Weide des E.

3. Fall: Ausgedient. E ist Eigentümer einer braunen Stute. Diese grast tagein tagaus auf einer Weide des E. Fall 3 Zivilrecht Mobiliarsachenrecht Ansprüche aus E-B-V 3. Fall: Ausgedient E ist Eigentümer einer braunen Stute. Diese grast tagein tagaus auf einer Weide des E. D ist bei zahlreichen Spaziergängen

Mehr

Fallbesprechung zum Sachenrecht

Fallbesprechung zum Sachenrecht Fallbesprechung zum Sachenrecht Übung Vertragsrecht, Vertragsgestaltung und gesetzliche Schuldverhältnisse Vorab: Prüfung des Eigentumsübergangs 1. Ursprünglicher Eigentümer 2. Übergang des Eigentums von

Mehr

Sachenrecht Juristische Fakultät Sommersemester 2017 Prof. Dr. Tilman Bezzenberger

Sachenrecht Juristische Fakultät Sommersemester 2017 Prof. Dr. Tilman Bezzenberger Universität Potsdam Sachenrecht Juristische Fakultät Sommersemester 2017 Prof. Dr. Tilman Bezzenberger Fall 12: Gutgläubiger Erwerb eines Grundstücks vermöge einer Vormerkung (in Anlehnung an Wolf/Wellenhofer,

Mehr

Zurechnung. Rechtshandlung. Willenserklärung Wissen Verschulden Besitz. Hilfspersonen. Vertreter. Vertreter. Erfüllungsgehilfe/ ges.

Zurechnung. Rechtshandlung. Willenserklärung Wissen Verschulden Besitz. Hilfspersonen. Vertreter. Vertreter. Erfüllungsgehilfe/ ges. Zurechnung Rechtshandlung Willenserklärung Wissen Verschulden Besitz Hilfspersonen Zurechnungsnorm Vertreter 164 BGB Vertreter 166 I BGB Erfüllungsgehilfe/ ges.vertreter 278 BGB Besitzdiener 855 BGB Organzurechnung

Mehr

Examensklausurenkurs Probeexamen FS Klausur Nr. 2

Examensklausurenkurs Probeexamen FS Klausur Nr. 2 Probeexamen FS 2014. Klausur Nr. 2 Prof. Dr. Friedemann Kainer Überblick Aufgaben 1/2 B V 562 Rosamunde 953 A Welpen 1, 3, 5 Welpen 2, 4, 6 FSS 2014 2 Wesentliche Probleme in Aufgabe 1 Eigentumserwerb

Mehr

Fall 12 - Lösung. BGB-AT Fall 12 - Lösung - Seite 1. Anspruch des J (vertreten durch M) gegen K aus 812 I S.1, 1.Alt. BGB ÜBERSICHT FALL 12

Fall 12 - Lösung. BGB-AT Fall 12 - Lösung - Seite 1. Anspruch des J (vertreten durch M) gegen K aus 812 I S.1, 1.Alt. BGB ÜBERSICHT FALL 12 BGB-AT Fall 12 - Lösung - Seite 1 Fall 12 - Lösung ÜBERSICHT FALL 12 II. Anspruch des J (vertreten durch M) gegen K aus 812 I S.1, 1.Alt. BGB I. Anspruch M gegen K 1. 985 BGB, Geldwertvindikation nach

Mehr

Prof. Dr. Inge Scherer vhb-kurse zum Privatrecht. Fehlerauswertung der Klausur Das Fahrrad

Prof. Dr. Inge Scherer vhb-kurse zum Privatrecht. Fehlerauswertung der Klausur Das Fahrrad Prof. Dr. Inge Scherer vhb-kurse zum Privatrecht Fehlerauswertung der Klausur Das Fahrrad Arbeitshinweis Hier finden Sie eine Auflistung von tatsächlich in der Klausur gemachten Fehlern und deren Verbesserung.

Mehr

Nichtleistungskondiktion nach 816 I 1 BGB

Nichtleistungskondiktion nach 816 I 1 BGB Zivilrecht Bereicherungsrecht Übersichten Nichtleistungskondiktion nach 816 I 1 BGB Merke: Der Anspruch richtet sich gegen den Nichtberechtigten. A. Voraussetzungen I. Vorliegen einer rechtsgeschäftlichen

Mehr

FÜ 1: Der unwillige Verkäufer

FÜ 1: Der unwillige Verkäufer FÜ 1: Der unwillige Verkäufer Herausgabeansprüche aus 861, 985, 1007 I, II, 823 I, 812 I 1 Alt. 1 BGB, Weitergabe einer Sache durch Besitzdiener, Besitzschutz, 56 HGB Gliederung: I. Anspruch E gegen K

Mehr

FÜ 1: DER UNWILLIGE VERKÄUFER

FÜ 1: DER UNWILLIGE VERKÄUFER FÜ SaR WS 12/13 FÜ 1: DER UNWILLIGE VERKÄUFER Konrad (K) möchte sich ein Gemälde in der Galerie des Eugen (E) kaufen. Er betritt dessen Geschäft, in dem zurzeit nur der Lehrling Ludwig (L) anwesend ist.

Mehr

Vertiefungskurs Immobiliarsachenrecht

Vertiefungskurs Immobiliarsachenrecht Vertiefungskurs Immobiliarsachenrecht Fall 1 Immer Ärger mit der GbR Vormerkung - Guter Glaube an GbR-Gesellschafterstellung bei Grundstückserwerb und bei Vormerkungsbestellung Widerspruch vs. Vormerkung

Mehr

PÜ BGB GK III Wintersemester 2008/2009

PÜ BGB GK III Wintersemester 2008/2009 PÜ BGB GK III Wintersemester 2008/2009 Lösungsskizze Wiederholungsfall 1: A S auf Duldung der Zwangsvollstreckung gem. 1147? I. Anspruch entstanden? 1. Anspruchsgegner (S) ist Eigentümer des Grundstücks

Mehr

K l a u s u r. Prof. Dr. Klaus Peter Berger WS 2015/16 Grundkurs Sachenrecht

K l a u s u r. Prof. Dr. Klaus Peter Berger WS 2015/16 Grundkurs Sachenrecht Prof. Dr. Klaus Peter Berger WS 2015/16 Grundkurs Sachenrecht K l a u s u r Bauer Anton (A) ist Eigentümer eines Traktors. Als er einen neuen Traktor anschafft, fragt er seinen Freund Igor Iwanow (I) im

Mehr

3: Vollstreckung wegen Geldforderungen in bewegliche Sachen

3: Vollstreckung wegen Geldforderungen in bewegliche Sachen 3: Vollstreckung wegen Geldforderungen in bewegliche Sachen A. Grundlagen B. Pfändung C. Rechtswirkungen der Pfändung D. Verwertung Folie 30 Pfändung ( 803, 808) Pfändung = Beschlagnahme durch: Inbesitznahme

Mehr

EBV: Verwendungen. -- Anspruch des Besitzers auf Ersatz seiner Verwendungen -- Übersicht 1: Konzentration auf die EBV-Regeln

EBV: Verwendungen. -- Anspruch des Besitzers auf Ersatz seiner Verwendungen -- Übersicht 1: Konzentration auf die EBV-Regeln Prof. Dr. von Wilmowsky Sachenrecht (Zivilrecht IIIb) (Vorlesung) EBV: Verwendungen -- Anspruch des Besitzers auf Ersatz seiner Verwendungen -- Übersicht 1: Konzentration auf die EBV-Regeln A. Allgemein

Mehr

Sérgio Fernandes Fortunato, Übung im Zivilrecht für Anfänger II und Magister- und Erasmusstudierende. Lösungsskizze Fall 3

Sérgio Fernandes Fortunato, Übung im Zivilrecht für Anfänger II und Magister- und Erasmusstudierende. Lösungsskizze Fall 3 Lösungsskizze Fall 3 A. Ansprüche des K gegen V auf Herausgabe des Fahrrades I. Anspruch des K gegen V auf Herausgabe des Fahrrades nach 985, 986 BGB 1. Eigentümerstellung des K a) Einigungsangebot b)

Mehr

Bürgerliches Recht Übung für Fortgeschrittene Fall 6 (Lösung) vertiefend Schröder/Bär, Jura 1996, 449

Bürgerliches Recht Übung für Fortgeschrittene Fall 6 (Lösung) vertiefend Schröder/Bär, Jura 1996, 449 Prof. Dr. Rainer Schröder WS 2004/05 Bürgerliches Recht Übung für Fortgeschrittene Fall 6 (Lösung) vertiefend Schröder/Bär, Jura 1996, 449 Fall enthält 2 Probleme 1. Konkurrenz der AGL: Diese bleibt zunächst

Mehr

Fall 10 Immer Ärger mit dem Mann Folie

Fall 10 Immer Ärger mit dem Mann Folie Juristische Fakultät Konversatorium zum Bürgerlichen Recht I WS 2012/2013 Fall 10 Immer Ärger mit dem Mann Folie A. Anspruch der I gegen C auf Kaufpreiszahlung aus 433 II BGB I. Anspruch entstanden VSS:

Mehr

Klausurenkurs zur Examensvorbereitung Klausur

Klausurenkurs zur Examensvorbereitung Klausur Universität München Wintersemester 2016/17 Klausurenkurs zur Examensvorbereitung Klausur 08.03.2017 Priv.-Doz. Dr. Francis Limbach flimbach@law.uni-kiel.de A. Anspruch K gegen V auf Übereignung und Übergabe

Mehr

Fräsmaschine auf Abwegen

Fräsmaschine auf Abwegen V verkauft eine Fräsmaschine an K und liefert sie unter Eigentumsvorbehalt. Noch bevor K sämtliche Kaufpreisraten bezahlt hat, nimmt er bei der C-Bank Kredit auf. Zur Sicherheit übereignet K der C die

Mehr

Lösungsskizze Fall 17

Lösungsskizze Fall 17 Lösungsskizze Fall 17 A. Anspruch der V auf Herausgabe des E-Pianos, Zug um Zug gegen Rückzahlung der angezahlten 1000.- I. Anspruch aufgrund des Eigentumsvorbehalts Gemäß 449 II 1 führt der Eigentumsvorbehalt

Mehr

Jura Online - Fall: Die vorgemerkten Grundstücke - Lösung

Jura Online - Fall: Die vorgemerkten Grundstücke - Lösung Jura Online - Fall: Die vorgemerkten Grundstücke - Lösung Teil I: A. Anspruch E gegen A auf Zustimmung zur Berichtigung des Grundbuchs nach 894 BGB E könnte gegen A einen Anspruch auf Zustimmung zur Berichtigung

Mehr

Klausurbeispiel 1. Staatsexamen - Zivilrecht

Klausurbeispiel 1. Staatsexamen - Zivilrecht Klausurbeispiel 1. Staatsexamen - Zivilrecht Falltext Im Juli 2003 verkaufte Witwer V dem E ein Grundstück zu einem Preis von 2 Mio.. Das Grundstück war zur Landwirtschaft bestimmt. Um Kosten zu sparen,

Mehr

Arbeitsgemeinschaft zur Vorlesung Sachenrecht im SS 2011 bei Prof. Dr. Matthias Schmoeckel. Fall 8 Der Bauernhof

Arbeitsgemeinschaft zur Vorlesung Sachenrecht im SS 2011 bei Prof. Dr. Matthias Schmoeckel. Fall 8 Der Bauernhof Dr. Oliver Mörsdorf Institut für Internationales Privatrecht und Rechtsvergleichung Arbeitsgemeinschaft zur Vorlesung Sachenrecht im SS 2011 bei Prof. Dr. Matthias Schmoeckel Fall 8 Der Bauernhof Bauer

Mehr