Workshop Lebensbereich Bedarfserfassung

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1 Luzerner Fachtagung zur Behindertenrechtskonvention Behindertenrechtskonvention konkret. Neue Wege und innovative Ansätze zur Umsetzung der BRK. Workshop Lebensbereich Bedarfserfassung Die selbstbestimmte Bestimmung des eigenen Hilfebedarfs und Planung des eigenen Bedarfsausgleichs für Menschen mit kognitiven Beeinträchtigungen, FHNW Umsetzung neues Behindertenkonzept, Gesundheitsund Fürsorgedirektion

2 Workshop 9: Lebensbereich Bedarfserfassung Beitrag 1: Die selbstbestimmte Bestimmung des eigenen Hilfebedarfs und Planung des eigenen Bedarfsausgleichs für Menschen mit kognitiven Beeinträchtigungen Referent/in: Matthias Widmer, Fachhochschule Nordwestschweiz FHNW Mit der UNO-BRK stellt Selbstbestimmung (neben anderen Setzungen) eine verbindliche Vorgabe für die Behindertenhilfe dar. Selbstbestimmung findet zwar bei alltäglichen Verrichtungen der Leistungsnutzenden (beispielsweise bei der Kleiderwahl) allmählich Verbreitung. Beim Prozess der Hilfebedarfs-Bemessung und -Planung ist sie aber praktisch inexistent. Meist wird der Hilfebedarf von Begleitpersonen als (entmündigendes) Expertenurteil vorgenommen. Als Gründe dafür können die sich nur langsam auflösende Versorgungskultur der Behindertenhilfe, aber auch die fehlenden Instrumente und Verfahren für eine selbstbestimmte Bestimmung und Planung des Hilfebedarfs vermutet werden. Im Beitrag wird der Stand eines neuen teilhabeorientierten Instruments zur Hilfebedarfs-Bemessung vorgestellt. Dieses wurde im Rahmen eines Nationalfondsprojekts ( ) durch die FHNW entwickelt. Derzeit wird es zu Gunsten einer konsequenten Beteiligung aller Leistungsnutzer weiterentwickelt und getestet.

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16 Workshop 9: Lebensbereich Bedarfserfassung Beitrag 2: Umsetzung neues Behindertenkonzept Referentin: Magdalena Meyer-Wiesmann, Erwachsene Menschen mit einer Behinderung sollen selbst wählen können, wie sie betreut und gepflegt werden. Die Eigenverantwortung und die Selbstbestimmung sollen ebenso gestärkt werden wie die Teilhabe am gesellschaftlichen Leben. Dies ist der Grundsatz der neuen Behindertenpolitik im. Menschen mit Behinderungen können künftig beispielsweise wählen, ob sie in einer Institution oder in einer eigenen Wohnung mit Assistenz leben wollen. Und auch bei einer Tätigkeit im ersten Arbeitsmarkt wird die behinderungsbedingte Unterstützung mitfinanziert. Zudem wird die Möglichkeit geschaffen, institutionelle Angebote differenzierter anzubieten und zu nutzen beispielsweise durch den Besuch des Freizeitangebots eines anderen Wohnheims. Zur Umsetzung dieser Politik hat der ein Pilotprojekt zu einer subjektfinanzierten Versorgung gestartet. Die Pilotteilnehmenden können aufgrund ihres individuell eruierten und anerkannten Budgets entscheiden, wo und wie sie in den beiden Lebensbereichen Wohnen/Freizeit und Arbeit ihre Unterstützungsleistungen einkaufen möchten.

17 Umsetzung des kantonalen Behindertenkonzepts Telefon +41 (31) Telefax +41 (31) Luzerner Tagung zur Behindertenrechtskonvention Magdalena Meyer-Wiesmann, 1 Themen 1. Politischer Auftrag 2. UN-BRK Art. 19 Umsetzung im Kt. Bern 3. Das neue System Nutzen für Zielgruppe 4. Umsetzung 5. Fragen, Austausch & Diskussion Telefon Telefax +41 (31) (31) claus.detrekoey@gef.be.ch 2 1

18 Politischer Auftrag Neuausrichtung der Behindertenpolitik 1. NFA 2008 Neugestaltung der Aufgabenteilung und des Finanzausgleichs zwischen Bund und Kantonen Alters- Grosser und Behindertenamt Rat 2. Politische Stossrichtung Telefon Telefax +41 (31) (31) Gleichstellung Teilhabe Selbstbestimmung Eigenverantwortung 3 Politischer Auftrag Neuausrichtung der Behindertenpolitik 3. Kant. Behindertenkonzept des Regierungsrates; Genehmigung Bundesrat Behindertenberichte des Kantons des Regierungsrates Bern 2011, 2016 Telefon +41 (31) Telefax +41 (31) ab 2016 claus.detrekoey@gef.be.ch 5. Etappierte Umsetzung

19 UN-BRK Artikel 19 Unabhängige Lebensführung und Einbeziehung in die Gemeinschaft a) Gleichberechtigt Aufenthaltsort zu wählen und zu entscheiden, wo und mit wem zu leben b) Zugang zu Unterstützungsdiensten in Einrichtungen und zu Hause einschliesslich persönliche Assistenz Telefon Telefax +41 (31) (31) UN-BRK Erster Bericht der Schweiz Juni 2016 Durch kant. Recht geregelte Assistenzbeträge in den Kantonen Bern und Thurgau (Pkt. 96) testet System, das sich am individuellen Bedarf orientiert Subjekt- statt Objektfinanzierung (Pkt. 103) Telefon Telefax +41 (31) (31)

20 Das alte System Handlungsbedarf Leistungsanspruch nur in Institutionen bzw. keine ambulanten Leistungen mit Finanzierung Kanton (ausser Assistenzbeitrag des Bundes) historisch anerkannte Kosten der Institutionen (statt gleicher Claus Preis Detreköy für gleiche Leistung) Gesundheits- Tarife für und ganze Fürsorgedirektion Gruppen / Institutionen und damit falscher Anreiz) keine individuell bedarfsgerechte Finanzierung (gleiche wenig unternehmerischer Spielraum (Leistungsverträge) Telefon Telefax +41 (31) (31) claus.detrekoey@gef.be.ch 7 Das neue System Nutzen für Menschen mit Behinderungen Menschen mit Behinderungen erhalten diejenige Betreuung und Pflege, welche sie persönlich benötigen Aufhebung der Schlechterstellung von Personen mit schwerer Behinderung / hohem Bedarf Ermöglichung des ambulanten Leistungsbezugs und dadurch des Kantons Bern Rathausgasse 1 Coaching / Assistenz) Telefon +41 (31) Telefax +41 (31) claus.detrekoey@gef.be.ch freie Wahl der Wohnform (Institution oder zu Hause) verbesserter Zugang zum allgemeinen Arbeitsmarkt (Finanzierung Möglichkeit zur Wahl der betreuenden Person 8 4

21 Das neue System Nutzen für Menschen mit Behinderungen Stärkung der Möglichkeit der Betreuung / Pflege durch Angehörige gegenüber (teil-)stationären Angeboten rechtsgleicher Anspruch und Zugang zu Leistungen (unabhängige Abklärungsstelle, Normkosten, Wahlfreiheit) aber damit gleichzeitig auch mehr Eigenverantwortung mehr Aufwand, wenn mehrere verschiedene Institutionen und Personen die Leistungen erbringen Telefon Telefax +41 (31) (31) claus.detrekoey@gef.be.ch Ziel: einfache Handhabung bei «einfachem» Leistungsbezug 9 Das neue System Ablauf Anmeldung Abklärung, Bedarfsermittlung Abrechnung Ausgaben / Einnahmen Zahlung Kanton Telefon +41 (31) Telefax +41 (31) claus.detrekoey@gef.be.ch Datenerfassung, Kontrolle, Auftrag Abklärung Verfügung, Kostengutsprache, Kontoeröffnung Leistungsbezug Assistenz und/oder Institution 10 5

22 Das neue System Arten des Leistungsbezugs Institutionelle Leistungen Werkstätten, Tagesstätten, Wohnheime Assistenzleistungen von juristischen Personen Firmen, Betriebe im ersten Arbeitsmarkt Arbeitgeber (Coaching am Arbeitsplatz) Dienstleister des Kantons Bern Telefon Assistenzpersonen +41 (31) Telefax +41 (31) Angehörige Institutionen / Organisationen der Behindertenhilfe Assistenzleistungen von angestellten Personen 11 Umsetzung Fallbeispiel Frau Muster mit einer geistigen Behinderung... wohnt 5 Tage pro Woche in einem kantonal bewilligten Wohnheim mit Tagesstätte. besucht dort jeden Morgen zwischen und Abteilung Uhr Erwachsene die Tagesstätte. Telefon +41 (31) Telefax +41 (31) claus.detrekoey@gef.be.ch wird am Wochenende von ihren Eltern betreut. erhält eine Hilflosenentschädigung leichten Grades. erhält Ergänzungsleistungen der Ausgleichskasse für ihren Heimaufenthalt (Heimstatus). 12 6

23 Umsetzung Fallbeispiel: Kostengutsprache Berechnung des anerkannten Bedarfs Lebensbereich Wohnen/Freizeit Lebensbereich Arbeit Qualifikationsstufe Q1 Q2 Q3 Q1 Q2 Q3 VIBEL-Stunden [in h pro Jahr] Claus Normkosten Detreköy pro h [in CHF] Abteilung Unterstützungsbedarf Erwachsene Gesundheits- pro Jahr [in und CHF] Fürsorgedirektion Tagestarif [in CHF] 3011 Stundentarif Bern [in CHF] Telefon Maximaler +41 Tarif (31) pro Aufenthaltstag beim Leistungsbezug in Wohnheimen 2 Maximaler Tarif pro Anwesenheitsstunde beim Leistungsbezug in Werk- oder Tagesstätten Telefax +41 (31) Q1: Pflege-/Betreuungspersonal claus.detrekoey@gef.be.ch mit Grundqualifikation Q2: Pflege-/Betreuungspersonal mit Ausbildung auf Sekundarstufe II Q3: Pflege-/Betreuungspersonal mit Ausbildung auf Tertiärstufe 13 Umsetzung Fallbeispiel: Abrechnung VIBEL-Bedarf Abrechnung September 2016 Ausgaben Einnahmen Rechnung Institution für Pflege/Betreuung im Lebensbereich «Wohnen/Freizeit»: Tage à CHF (Tagestarif) Rechnung Institution für Pflege/Betreuung im Claus Lebensbereich Detreköy«Arbeit»: 55 Stunden à CHF 8.71 (Stundentarif) Lohnkosten für Angehörige (Eltern): Gesundheits- 8 Sa/So à 5h und = 40 Fürsorgedirektion Stunden à CHF 25.- des HE Kantons leicht (Heim) Bern Rathausgasse EL-Heim: 30 Tage 1 à CHF Kantonsbeitrag September 2016 Telefon +41 (31) Telefax +41 (31) claus.detrekoey@gef.be.ch 14 7

24 Umsetzung Projektplanung Stand Oktober Pilot-Phase Neues Recht Pilot 1: 80 Personen Pilot 2: 500 Pers. Abklärung P3: Nachabklärungen mit VIBEL II Überführung Personen Abklärung P4: 100 Abklärung P5: Überführung Personen Abklärung Etappe 1: ca Personen Abklärung E2: ca Pers. Abklärung E3: Telefon +41 (31) Personen im neuen System (im bisherigen System ca ) Telefax +41 (31) claus.detrekoey@gef.be.ch Pers. P1-3 System umgestellt Umsetzung Weg zur Professionalisierung Erfahrung Praktikabilität testen, Verbesserungen und Varianten entwickeln, grosser Einzel-Aufwand, wenig Klarheit und Sicherheit Optimierung Fehler korrigieren, Aufwand und Nutzen in Relation stellen, Varianten testen, zunehmende Klarheit und Sicherheit Telefon Telefax +41 (31) (31) claus.detrekoey@gef.be.ch Professionalisierung Instrumente und Verfahren für das Massengeschäft entwickeln und umsetzen, weitgehende Klarheit und Sicherheit 16 8

25 Umsetzung Information und Unterstützung (1) Berner Internetplattform für Menschen mit Behinderungen [ab Februar 2017] Generelle Hotline zum Berner Modell [ab Mitte 2017] Merkblätter zu einzelnen Themen [ab Dezember 2016] Gesundheits- 2017] und Fürsorgedirektion Telefon +41 (31) Telefax +41 (31) Vorlagen für Aufträge und Betreuungsverträge [ab März Abrechnungsprogramm [ab Januar 2017] Integrierte Weblösung [ab 2019] 17 Umsetzung Information und Unterstützung (2) Administrative Unterstützung Telefon Telefax im VIBEL-Budget enthalten kann als Assistenzleistung eingekauft werden bei Beratungsstellen, Institutionen, Sozialdiensten gesamte persönliche Administration kann bspw. an Institutionen delegiert werden +41 (31) (31)

26 Umsetzung Rückmeldungen Privatwohnende Durch individuelle Löhne für Assistenten bleiben diese länger und sind zufriedener/motivierter Mehr Selbständigkeit ist möglich dank Kostengutsprache mit entsprechenden Möglichkeiten Mehr Freiräume für die Angehörigen Selbstbestimmtes Leben Arbeit ist individueller Telefon Telefax +41 (31) (31) Fragen Austausch Diskussion Telefon Telefax +41 (31) (31)

27 Kennzahlen und Handlungsbedarf Kennzahlen Institutionen 125 Wohnheime 35 Werkstätten 30 Tagesstätten des Kantons Bern Rathausgasse in Werkstätten Telefon +41 (31) Telefax +41 (31) claus.detrekoey@gef.be.ch ca Menschen mit Behinderungen in Wohnheimen in Beschäftigungs- / Tagesstätten 25 ambulant (Pilotprojekt) Budget Kanton: ca. 290 Mio

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