Verbraucherinformationen und Versicherungsbedingungen

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1 Verbracherinformationen nd Versicherngsbedingngen

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3 Verbracherinformationen nd Versicherngsbedingngen Inhaltsverzeichnis Glossar TEIL I Verbracherinformationen 1. Vertragspartner 2. Versicherngsvertrag 3. Afsichtsbehörden nd Beschwerden 4. Gesetzliches Rücktritts- nd Widersprchsrecht Prodktbeschreibng 1. Der Royal London With Profits Bond Pls 2. Beiträge 3. Fonds 3.1 Regelmäßiger Bons 3.2 Schlssbons 3.3 Marktwertredzierng (MWR) 3.4 Smoothing (Glättng) 3.5 Risikowarnng 4. Aszahlngen 5. Kündigng nd vollständige Aszahlng 6. Gebühren 7. Versicherngschtz 8. Kapitalgarantie 9. Steerhinweise 9.1 Steerpflicht der Gesellschaft 9.2 Persönliche Steerpflicht Merkblatt zr Datenverarbeitng 1. Vorbemerkng 2. Einwilligngserklärng 3. Schweigepflichtentbindngserklärng 3.1 Datenspeicherng bei Ihrem Versicherer 3.2 Datenübermittlng an Rückversicherer 3.3 Datenübermittlng an andere Versicherer 3.4 Zentrale Hinweissysteme 3.5 Datenverarbeitng inner- nd aßerhalb der Unternehmensgrppe 3.6 Betreng drch Versicherngsvermittler 3.7 Weitere Askünfte nd Erläterngen über Ihre Rechte TEIL II Versicherngsbedingngen Vorbemerkng 1. Beitrag nd Versicherngsbeginn/-ende 1.1 Beitragszahlng 1.2 Versicherngsbeginn nd Lebensversicherngsschtz 1.3 Ende des Versicherngsschtzes 1.4 Mindestvertragswert 2. Der Fonds nd die Anteile 2.1 Der Royal London With Profits Fonds 2.2 Regelmäßiger Bons nd Schlssbons 2.3 Anteilspreis 2.4 Zweisng nd Aflösng von Anteilen 2.5 Schließng des Fonds 2.6 Wertentwicklngsabrechnng 3. Leistngen 3.1 Kapitalgarantie 3.2 Versicherngsleistng im Fall des Ablebens (Todesfallleistng) 3.3 Kündigng nd Vollständige Aszahlng 3.4 Einmalige Teilaszahlngen 3.5 Regelmäßige Aszahlngen 3.6 Leistngsort 3.7 Benachrichtigng bei Änderngen der persönlichen Umstände 4. Gebühren 4.1 Einrichtngsgebühr 4.2 Gebühr für die Kapitalgarantie 4.3 Gebühr bei vollständiger Aszahlng 4.4 Gebühr bei einmaliger Teilaszahlng nd regelmäßigen Aszahlngen 4.5 Portfolio-Verwaltngsgebühr 4.6 Marktwertredzierng (MWR) 5. Änderng der Vertragsbedingngen 5. Nichtdrchsetzbarkeit einzelner Bedingngen 5.2 Bedingngsanpassngen 5.3 Kündigngsrecht bei Vertragsänderngen

4 2 The Royal London With Profits Bond Pls 6. Steern af Beiträge nd Leistngen 7. Leistngs- nd Verfügngsberechtigng 7.1 Versicherngsschein 7.2 Mitteilngen bezüglich des Vertragsverhältnisses 7.3 Leistngsberechtigng 7.4 Abtretng 7.5 Wirksamkeit 7.6 Versicherngsnehmer 8. Vorvertragliche Anzeigepflicht 8. Vollständige nd wahrheitsgemäße Anzeigepflicht 8.2 Rücktritt 8.3 Anfechtng des Vertrags 8.4 Änderng des Versicherngsschtzes 8.5 Aszahlngswert 8.6 Bevollmächtigter 9. Geltendes Recht nd Gerichtsstand 9.1 Geltendes Recht 9.2 Gerichtsstand 10. Rücktrittsrecht nd Widersprchsrecht 10.1 Rücktrittsrecht 10.2 Widersprchsrecht

5 Verbracherinformationen nd Versicherngsbedingngen 3 Glossar Aktar Jeder Aktar, der von der Gesellschaft in Übereinstimmng mit den Vorschriften des Financial Services and Markets Act 2000 des Vereinigten Königreichs ernannt worden ist. Anteil(e) Die gleichwertigen Anteile, in die der Fonds gemäß Bedingng der Versicherngsbedingngen afgeteilt ist. Anteilspreis Der Preis, z dem die Gesellschaft Fondsanteile zteilt, zrücknimmt oder aflöst. Der Preis wird af den nächsten Cent gerndet. Aszahlngswert Die Smme, die im Falle der Kündigng des Vertrages gemäß Bedingng der Versicherngsbedingngen asgezahlt wird. Beitrag Der Einmalbeitrag, der wie in dem Versicherngsschein afgeführt, von dem Versicherngsnehmer an die Gesellschaft z leisten ist. Bewertngstag Der Geschäftstag, an dem der Vertrag bewertet wird. Bond Der Royal London With Profits Bond Pls Fonds Der Royal London With Profits Fonds Fondswert Der Wert der Anteile, die dem Vertrag zgeordnet sind, berechnet drch die Mltiplikation der Anzahl der Anteile mit dem Anteilspreis (ohne Berücksichtigng eines Schlssbons oder einer Marktwertredzierng). Garantiebetrag Der von der Gesellschaft bei Kündigng des Vertrages am Garantiestichtag an den Versicherngsnehmer z zahlende Mindestbetrag gemäß den Bedingngen der Kapitalgarantie (wie in Bedingng 3.1 der Versicherngsbedingngen dargelegt). Garantiefenster Der von der Gesellschaft festgelegte begrenzte Zeitram, in dem der Versicherngsnehmer die Kapitalgarantie gemäß Bedingng 3.1 der Versicherngsbedingngen asüben kann. Garantiezeitram Der Zeitram (mit einer Daer von 12, 15 oder 20 Jahren) gemäß den Bedingngen der Kapitalgarantie (wie in Bedingng 3.1 der Versicherngsbedingngen dargelegt), der mit Versicherngsbeginn anfängt nd am Garantiestichtag endet. Garantiestichtag Der gemäß den Bedingngen der Kapitalgarantie (wie in Bedingng 3.1 der Versicherngsbedingngen dargelegt) vom Versicherngsnehmer vor Versicherngsbeginn gewählte nd mit der Gesellschaft vereinbarte nd im Versicherngsschein vermerkte Kalendertag, an dem der Garantiezeitram endet. Geschäftstag Jeder Wochentag (aßer Samstagen sowie Sonnnd gesetzlichen Feiertagen af der Isle of Man). Gesellschaft The Royal London Mtal Insrance Society Limited, eine britische Versicherngsgesellschaft af Gegenseitigkeit mit beschränkter Haftng nd ohne Aktienkapital, registriert in England nter der Nmmer Kapitalgarantie Eine vertragliche Garantie in Form einer Option, die der Versicherngsnehmer nr innerhalb des Garantiefensters gemäß der Bedingng 3.1. der Versicherngsbedingngen asüben kann; dies führt zr Beendigng des Vertrags zm Garantiestichtag nd der Aszahlng einer Smme, welche mindestens der Höhe des Garantiebetrags entspricht. Die Kapitalgarantie ist nr wirksam, wenn sie nter Beachtng der Versicherngsbedingngen vor Vertragsbeginn vereinbart wrde. Wenn die Kapitalgarantie als Vertragsbestandteil in den Vertrag afgenommen wrde, ist dies im Versicherngsschein vermerkt.

6 4 The Royal London With Profits Bond Pls Langzeitgeschäft Im Sinne der Definition in Teil II Anhang 1 des Financial Services and Markets Act 2000 (Reglated Activities) Order 2001 des Vereinigten Königreichs. Marktwertredzierng (MWR) Der gemäß Bedingng 4.6 der Versicherngsbedingngen beschriebene Mechanisms, der es der Gesellschaft erlabt, die zr Aszahlng fälligen Leistngen z redzieren (aßer der Todesfallleistng nd dem Garantiebetrag) oder die Zahl der Anteile, die afgelöst werden müssen, z erhöhen, m die Vertragskosten oder Aszahlngen z decken. Eine MWR (Marktwertredzierng) erfolgt, m sicherzstellen, dass Versicherngsnehmer, die Leistngen as dem Fonds erhalten, den Wert der Verträge von im Fonds verbleibenden Versicherngsnehmern nicht nverhältnismäßig belasten. Mitteilng Die schriftliche Nachricht an den Versicherngsnehmer oder die Servicegesellschaft der Gesellschaft gemäß der Bedingng 7.2 der Versicherngsbedingngen. Ordinary Long Term Bsiness Fonds Ein für das Langzeitgeschäft von der Gesellschaft eingerichteter nd gepflegter Fonds. Regelmäßiger Bons Ein nicht im Voras garantierter Betrag, den die Gesellschaft beabsichtigt, dem lafenden Vertrag gtzschreiben. Die Höhe des Betrags basiert af dem festgelegten regelmäßigen Bonssatz nd führt z einem täglichen Wertzwachs der Anteile (vor der Rndng) gemäß Bedingng 2.2 der Versicherngsbedingngen. Regelmäßiger Bonssatz Der von der Gesellschaft festgelegte Prozentsatz zr Bestimmng der Höhe des regelmäßigen Bonsses, der dem Anteilspreis gtgeschrieben wird. Schlssbons Ein nicht im Voras garantierter Betrag, den die Gesellschaft dem Vertrag gtzschreiben beabsichtigt, wenn die vertraglichen Leistngen (aßer Zahlng des Garantiebetrags) fällig sind bzw. indem die Anzahl der Anteile redziert wird, die afgelöst werden müssen, m fällige Vertragsgebühren z bezahlen. Die Höhe richtet sich nach dem jeweils aktell gültigen nd von der Gesellschaft festgelegten Schlssbonssatz. Schlssbonssatz Der von der Gesellschaft festgelegte Prozentsatz zr Bestimmng des Schlssbonsses, der dem Vertrag gtgeschrieben wird, wenn die vertraglichen Leistngen fällig sind (aßer Zahlng des Garantiebetrags) bzw. indem die Anzahl der Anteile redziert wird, die afgelöst werden müssen, m fällige Vertragsgebühren z bezahlen. Servicegesellschaft Scottish Life International Management Services Limited ist die Gesellschaft, die im Aftrag der Gesellschaft (Royal London) den Vertrag verwaltet. Smoothing (Glättng) Der Vorgang, mit dem die Gesellschaft die as einem Vertrag zahlbaren Leistngen bestimmt, m die Volatilität (Schwankngshöhe) der Aszahlngen für vergleichbare Verträge über die Zeit z redzieren. Todesfallleistng Die bei Tod der versicherten Person (oder sollte mehr als eine Person versichert worden sein, beim Tod der zletzt versterbenden Person) z zahlende Smme gemäß Bedingng 3.2 der Versicherngsbedingngen. Vermögensanteil Die Smme as den eingezahlten Beiträgen nd den erzielten Anlagerenditen as den den Verträgen nterliegenden Fondsvermögenswerten, abzüglich der jeweiligen Kosten, Risikoleistngen, Kapitalkosten, Garantiekosten, Smoothing nd Steern (falls erforderlich). Die Kalklation der Vermögensanteile für exemplarische Verträge wird von dem Aktar als Grndlage bentzt, m die Höhe der zahlbaren Vertragsleistngen festzlegen. Versicherte Person(en) Die in dem von der Gesellschaft an den Versicherngsnehmer asgestellten Versicherngsschein als versicherte(s) Leben genannte(n) Person(en). Versicherngsbeginn Der Kalendertag, an dem der Vertrag gemäß Bedingng 1.2 der Versicherngsbedingngen beginnt.

7 Verbracherinformationen nd Versicherngsbedingngen 5 Versicherngsnehmer Der/die im Versicherngsschein angegebene(n) Inhaber des Vertrages oder (im Falle mehrerer Inhaber) der/die überlebende(n) Inhaber oder der Rechtsnachfolger des/der Inhaber(s) (wenn kein Inhaber mehr vorhanden) oder (wo ztreffend) des Zessionars des Vertrages. Versicherngsschein Das af Grndlage des Versicherngsvertrages von der Gesellschaft af den Versicherngsnehmer asgestellte Dokment nd jeder Nachtrag hierz. Vertrag Der Royal London With Profits Bond Pls nd dessen folgende schriftliche Bestandteile: Teil 1 Verbracherinformationen nd Prodktbeschreibng Teil 2 Versicherngsbedingngen der Versicherngschein, den die Gesellschaft dem Versicherngsnehmer für dieses Prodkt asstellt sowie etwaige zkünftige Ergänzngen nd Nachträge z diesem. Vertragsjahr Der 12-monatige Zeitram, beginnend mit Versicherngsbeginn oder am jeweiligen Jahrestag des Versicherngsbeginns. Zweisngsqote Der Prozentsatz, mit dem der Beitrag mltipliziert wird, m die Zahl der Anteile z kalklieren, die dem Vertrag zgeordnet werden.

8 6 The Royal London With Profits Bond Pls Teil I Verbracherinformationen 1. Vertragspartner Der Royal London With Profits Bond Pls ist ein an Anteile gebndener With Profits-Lebensversicherngsvertrag gegen Einmalbeitrag mit überwiegendem Kapitalbildngscharakter. Der Bond ist ein Prodkt der Royal London Mtal Insrance Society Limited, 55 Gracechrch Street, London EC3V 0RL, Großbritannien. Die Verwaltngsafgaben im Zsammenhang mit dem Vertrag werden von der Servicegesellschaft Scottish Life International Management Services Limited übernommen, PO Box 154, Doglas, Isle of Man IM99 1WS, Britische Inseln. Diese Servicegesellschaft ist ein Unternehmen im Verbnd der Royal London-Firmengrppe. 2. Versicherngsvertrag Die vollständigen Versicherngsbedingngen des Royal London With Profits Bond Pls sind in Teil II des vorliegenden Dokments dargelegt. Die Vertragsbeziehngen zwischen dem Versicherngsnehmer nd der Gesellschaft werden drch das Recht der Bndesrepblik Detschland insbesondere das Versicherngsvertragsgesetz (VVG) nd das Bürgerliche Gesetzbch (BGB) geregelt. Da die Gesellschaft ihren Sitz in Großbritannien hat, ist das detsche Versicherngsafsichtsgesetz (VAG) nr insoweit anwendbar, als die Gesellschaft als asländischer Versicherer mit Sitz in der Eropäischen Union dem Gesetz nterliegt. Der Versicherngsschein enthält weitere Informationen für den Versicherngsnehmer, welche die individellen Vertragsvereinbarngen angeben. Darüber hinas kann der Versicherngsnehmer den ihm zr Verfügng gestellten individellen Modellrechnngen, die als Anschangsbeispiele für mögliche zkünftige Wertentwicklngen dienen, allgemeine Informationen entnehmen. Die Gesellschaft übernimmt keine Garantie für eine Wertentwicklng entsprechend den Modellrechnngen. 3. Afsichtsbehörden nd Beschwerden Die für die Gesellschaft zständigen Afsichtsbehörden sind die Financial Services Athority (FSA) als inländischer Reglierer im Vereinigten Königreich nd die Bndesanstalt für Finanzdienstleistngsafsicht (BaFin) für die geschäftlichen Aktivitäten in Detschland, soweit diese der Überwachng drch die detsche Reglierngsbehörde nterliegen. Die Kontaktdaten für die Afsichtsbehörden laten wie folgt: Die britische Afsichtsbehörde: Financial Services Athority 25 The North Colonnade Canary Wharf London E14 5HS England consmerhelp@fsa.gov.k Internet: Die detsche Afsichtsbehörde: Bndesanstalt für Finanzdienstleistngsafsicht Grarheindorfer Straße Bonn Detschland poststelle@bafin.de Internet: Die Gesellschaft ist bestrebt, z jeder Zeit herasragende Leistngen z erbringen. Sollten Sie jedoch Anlass z einer Beschwerde haben, können Sie sich schriftlich in detscher Sprache an die zständige Abteilng der Servicegesellschaft wenden: Grop Compliance & Legal Manager, Scottish Life International Management Services Limited, PO Box 154, Doglas, Isle of Man, IM99 1WS, Britische Inseln. Alternativ können Sie Ihre schriftliche Beschwerde entweder an die Bndesanstalt für Finanzdienstleistngsafsicht (BaFin) als detsche Afsichtsbehörde schicken oder Sie wenden sich in englischer Sprache an den United Kingdom Financial Ombdsman Service (FOS), wenn die Beschwerde nicht z Ihrer Zfriedenheit von der Gesellschaft bearbeitet wird. Der FOS ist eine nabhängige Organisation,

9 Verbracherinformationen nd Versicherngsbedingngen 7 die sich mit verschiedenen Arten von Beschwerden befasst, die gegen Finanzdienstleistngsnternehmen vorgebracht werden. Sie können sich ach an die britische Afsichtsbehörde Financial Services Athority (FSA) wenden. Die Kontaktdaten für den FOS laten: Financial Ombdsman Service Soth Qay Plaza 183 Marsh Wall London E14 9SR England complaint.info@financial-ombdsman.org.k Internet: 4. Gesetzliches Rücktritts nd Widersprchsrecht Der Versicherngsnehmer hat gesetzliche Rechte nach 5a nd 8 Abs. 5 Versicherngsvertragsgesetz (Widersprchsrecht nd Rücktrittsrecht), die ihm nter den nachfolgend erläterten Vorassetzngen den Widersprch bzw. Rücktritt vom Versicherngsvertrag erlaben. Der Versicherngsnehmer kann nach der gesetzlichen Regelng innerhalb einer Frist von 30 Tagen nach Abschlss des Versicherngsvertrages von dem Vertrag zrücktreten. Als Zeitpnkt des Vertragsabschlsses gilt dabei der Tag, an dem die Gesellschaft die Annahme des Antrags schriftlich oder drch Zsendng des Versicherngsscheins bestätigt. Zr Wahrng der Frist genügt die rechtzeitige Absendng der Rücktrittserklärng. Hat die Gesellschaft dem Versicherngsnehmer bei Antragstellng die Versicherngsbedingngen oder Verbracherinformationen noch nicht übergeben, so gilt der Vertrag af der Grndlage des Versicherngsscheins, der Versicherngsbedingngen nd der weiteren Verbracherinformationen als abgeschlossen, wenn der Versicherngsnehmer nicht innerhalb von 30 Tagen nach Überlassng der Unterlagen schriftlich widerspricht. Die Frist beginnt erst, wenn dem Versicherngsnehmer diese Unterlagen vollständig vorliegen nd die Gesellschaft den Versicherngsnehmer bei Ashändigng des Versicherngsscheins in schriftlicher Form über das Widersprchsrecht, den Fristbeginn nd die Fristdaer belehrt hat. Prodktbeschreibng 1. Der Royal London With Profits Bond Pls Der Royal London With Profits Bond Pls ist ein an Anteile gebndener With Profits-Lebensversicherngsvertrag gegen Einmalbeitrag mit überwiegendem Kapitalbildngscharakter. Er bietet für die Daer der Gültigkeit des Vertrags Lebensversicherngsschtz nd eine Vermögensanlage im Royal London With Profits Fonds. Die Gesellschaft bietet den Bond mit oder ohne Kapitalgarantie als besonderes Merkmal des Vertrages an. Wenn die Kapitalgarantie als Vertragsbestandteil im Vertrag enthalten ist, kann der Versicherngsnehmer, sofern die Versicherngsbedingngen beachtet werden, sicher sein, von der Gesellschaft wenigstens eine Mindestzahlng z erhalten, die als Garantiebetrag definiert ist. Wenn die Kapitalgarantie als Vertragsbestandteil im Vertrag enthalten ist, wird dies im Versicherngsschein bestätigt. Der Versicherngsnehmer hat die Wahl, den Vertrag entweder mit oder ohne Kapitalgarantie abzschließen. Wenn diese Leistng eingeschlossen werden soll, mss die endgültige Entscheidng dafür getroffen werden, indem der entsprechende Abschnitt des Antrags vor der Einreichng bei der Gesellschaft nd vor Versicherngsbeginn asgefüllt wird. Wenn die Kapitalgarantie in den Vertrag eingeschlossen wrde, hat der Versicherngsnehmer die Möglichkeit, die Kapitalgarantie während der Daer des Garantiefensters gemäß den Versicherngsbedingngen aszüben. Wenn die Gesellschaft den Garantiebetrag aszahlt, endet der Vertrag am Garantiestichtag. Hat sich der Versicherngsnehmer entschlossen, die Kapitalgarantie nicht als besonderes Merkmal in den Vertrag afznehmen, gelten alle vertraglichen Leistngen aßer der Kapitalgarantie wie in den Versicherngsbedingngen angegeben.

10 8 The Royal London With Profits Bond Pls 2. Beiträge Der Versicherngsnehmer zahlt einen Einmalbeitrag in der vereinbarten Währng. Der vereinbarte Betrag wird im Versicherngsschein afgeführt. Es können keine weiteren Beiträge eingezahlt werden. 3. Fonds Der vom Versicherngsnehmer gezahlte Beitrag wird in den Royal London With Profits Fonds investiert. Dieser Fonds wird von der Gesellschaft asschließlich als Kapitalanlage für den Royal London With Profits Bond Pls nterhalten. Der Fonds ist Teil des gesellschaftseigenen Ordinary Long Term Bsiness Fonds. Die vollständigen Eigentms- nd Ntzngsrechte für alle mit dem Fonds verbndenen Vermögensanlagen verbleiben bei der Gesellschaft. Ziel des Royal London With Profits Fonds ist es, mittel- bis langfristig attraktive Renditen für die Versicherngsnehmer z erzielen. Die Vermögenswerte des Fonds werden in ein gemischtes Portfolio investiert, das Aktien, festverzinsliche Wertpapiere nd Immobilen in Großbritannien nd anderen Ländern mfasst. Zrzeit werden die Vermögenswerte haptsächlich in Pfnd Sterling gehalten. Da von Aktien in der Regel mittel- bis langfristig höhere Renditen z erwarten sind als von festverzinslichen Wertpapieren, werden erstere bei der Zsammensetzng der Anlagegüter des Royal London With Profits Fonds tendenziell bevorzgt. Gleichwohl kann der Anteil festverzinslicher Wertpapiere oder Einlagen vorübergehend erhöht werden, m krzfristige Chancen z ntzen oder z. B. m die fortlafende wirtschaftliche Stärke der Gesellschaft sicherzstellen. Alle von der Gesellschaft zr Asschüttng freigegebenen Erträge as den Fondsanlagen werden als regelmäßige Bonsse oder Schlssbonsse an die Versicherngsnehmer weitergegeben. Das bedetet, dass der Wert der Fondsanteile, die dem Vertrag zgewiesen werden, nicht direkt an den Wert der dem Fonds zgrnde liegenden Vermögenswerte gekoppelt ist. Die Bonsse werden von der Gesellschaft af den Rat des Aktars hin festgesetzt. Sie werden regelmäßig überprüft nd können infolge der Überprüfng jederzeit geändert werden. Es gibt keine Garantie, dass den Versicherngsnehmern ein regelmäßiger Bons gtgeschrieben oder ein Schlssbons gezahlt wird. Die Gewährng eines regelmäßigen Bonsses oder Schlssbonsses hängt von der jeweiligen Bonspolitik der Gesellschaft ab. Bei der Gestaltng ihrer Bonspolitik hat die Gesellschaft zwischen zwei gegensätzlichen Zielen abzwägen. Das erste Ziel besteht darin, einen wesentlichen Anteil der Rendite in Form einer regelmäßigen Erhöhng der Anteilswerte dem Vertrag gtzschreiben. Dies schränkt die Investitionsflexibilität des Fonds ein. Das zweite Ziel besteht darin, den Schlsswert des Vertrags z maximieren. Hierz müssen die Einschränkngen der Investitionsflexibilität des Fonds redziert werden, damit ein erheblicher Teil der Erträge bei Eintreten eines Versicherngsfalls hinz addiert werden kann. Um beiden Zielen gerecht z werden, legt die Gesellschaft sowohl einen regelmäßigen Bons als ach einen Schlssbons fest. Das Verhältnis zwischen beiden Bonssen kann sich während der Vertragslafzeit ändern, m z.b. geänderten Marktbedingngen gerecht z werden. In der Regel ist jedoch bei dem regelmäßigen Bons eine größere Stabilität als beim Schlssbons z erwarten. Die derzeitige Politik der Gesellschaft in Bezg af den regelmäßigen Bons, den Schlssbons, die Marktwertredzierng nd Smoothing werden in den folgenden Ziffern 3.1, 3.2, 3.3 nd 3.4 wiedergegeben. Die Gesellschaft behält sich das Recht vor, die derzeitige Politik in Bezg af den regelmäßigen Bons, den Schlssbons, die Marktwertredzierng nd Smoothing z ändern, wenn der Aktar der Gesellschaft festgestellt hat, dass dies notwendig sei, m die Interessen der Versicherngsnehmer z schützen nd m die Fairness für Versicherngsnehmer, die in den Fonds investiert haben, z sichern. 3.1 Regelmäßiger Bons Bei der Ermittlng des regelmäßigen Bonsses hat der Aktar die Leistng nd finanzielle Stärke des Fonds sowie die aktellen nd künftigen Marktbedingngen z berücksichtigen. Dies kann daz führen, dass infolge seiner Begtachtng ein Teil der Erträge des Fonds nicht in den regelmäßigen Bons eingehen, sondern im Fonds verbleiben, m

11 Verbracherinformationen nd Versicherngsbedingngen 9 in späteren Jahren im Rahmen des Schlssbonsses asgezahlt z werden. Afgrnd dieses Verfahrens bleibt der regelmäßige Bons in der Regel relativ stabil. Der Aktar berücksichtigt bei der Festlegng des regelmäßigen Bonsses verschiedene Faktoren. Unter anderem können folgende Faktoren berücksichtigt werden: Die erwarteten Renditen der dem Fonds zgeordneten Anlagen Die erwarteten Änderngen in dem Wechselkrs des dem Fonds zgehörigen Vermögens gegen den Ero Die drchschnittliche Höhe der in den Fonds investierten Beiträge Die vorassichtlichen Todesfall- nd Aszahlngsqoten für exemplarische Verträge Die vorassichtlich im Zsammenhang mit den Verträgen entstehenden Kosten Die vorassichtlichen Garantiekosten Die vorassichtlichen Kosten des Lebensversicherngsschtzes nd der Kapitalnterstützng Die finanzielle Sitation der Gesellschaft Der Aktar kann andere Faktoren, die nicht oben afgeführt sind, bei der Überprüfng des regelmäßigen Bonssatzes berücksichtigen, wenn der Aktar die Berücksichtigng dieser Faktoren als notwendig erachtet, m die Interessen der Versicherngsnehmer, die in den Fonds investiert haben, z wahren. Die Gesellschaft beabsichtigt, den regelmäßigen Bonssatz nr schrittweise z ändern. Dies bedetet, dass der jeweils anwendbare regelmäßige Bonssatz höher oder niedriger sein kann als ein langfristig tragbarer Satz. In Fällen aßergewöhnlicher Marktveränderngen, die den Fonds betreffen, kann die Gesellschaft zm Wohle der Versicherngsnehmer, die in den Fonds investiert haben, den regelmäßigen Bonssatz stärker verändern, als dies nter normalen Umständen der Fall wäre. Der regelmäßige Bons wird in Form einer täglichen Erhöhng des Anteilspreises vor der Rndng gtgeschrieben. Die Höhe des regelmäßigen Bonssatzes wird normalerweise z Beginn jedes Jahres bekannt gegeben. Unter besonderen Umständen, z. B. bei ngünstigen Marktbedingngen oder Änderngen der Gesetzeslage, kann der regelmäßige Bons jedoch jederzeit überprüft nd mit sofortiger Wirksamkeit ab dem Bekanntgabedatm ne festgesetzt werden. Der regelmäßige Bonssatz kann ach Nll betragen. Die Zahlng des regelmäßigen Bonsses ist abhängig von der Fondsentwicklng nd kann daher nicht garantiert werden. Die Anlageentwicklng in der Vergangenheit ist nicht als Garantie für die zkünftige Anlageentwicklng z betrachten. 3.2 Schlssbons Die Gesellschaft legt einen Schlssbonssatz fest nd passt diesen an, wenn dies erforderlich wird. Ein etwaiger Schlssbons wird nr bei der Inansprchnahme vertraglicher Leistngen (regelmäßige Aszahlngen, einmalige Teilaszahlng, vollständige Aszahlng oder Zahlng der Todesfallleistng) oder bei Aflösng von Anteilen für die Zahlng von Gebühren fällig. Zsätzlich zm Garantiebetrag wird kein Schlssbons gezahlt. Mit znehmender Vertragsdaer nd damit Anlagedaer in den Fonds erhöht sich die Wahrscheinlichkeit der Zahlng eines Schlssbonsses. Die Gesellschaft übernimmt jedoch keine Garantie für die Zahlng eines Schlssbonsses. Die Höhe der Zahlng eines möglichen Schlssbonsses wird anhand des jeweils gültigen Schlssbonssatzes ermittelt. Der Aktar setzt den Schlssbonssatz nter Berücksichtigng einer versicherngsmathematischen Kalklation, die exemplarische Vermögensanteile ermittelt, fest. Diese werden für einen repräsentativen Qerschnitt von exemplarischen Verträgen nter Einbeziehng nter anderem folgender Faktoren berechnet: Der eingezahlte Beitrag Die Asgaben, die der Gesellschaft für derartige exemplarische Verträge entstanden sind Die Kosten des Lebensversicherngsschtzes Die Kosten für die Unterstützng dieser exemplarischen Verträge mit Kapitalleistngen Die Kosten für die Bereitstellng von Garantien Die Anlagerendite der den exemplarischen Verträgen zgrnde liegenden Vermögenswerte während des Anlagezeitrams Die Krsentwicklng der diesen exemplarischen Verträgen zgrnde liegenden Vermögenswerte im Verhältnis zm Ero

12 10 The Royal London With Profits Bond Pls Der Aktar kann andere Faktoren, die nicht oben afgeführt sind, bei der Überprüfng des Schlssbonssatzes berücksichtigen, wenn der Aktar die Berücksichtigng dieser Faktoren als notwendig erachtet, m die Interessen der Versicherngsnehmer, die in den Fonds investiert haben, z wahren. Der festgestellte Vermögensanteil wird für diese exemplarischen Verträge mit dem Fondswert verglichen, m die theoretische Höhe des Schlssbonsses z ermitteln. Die tatsächliche Höhe des von der Gesellschaft bekannt gegebenen Schlssbonsses kann davon abweichen, da der Aktar nter anderem folgende weitere Faktoren z berücksichtigen hat: Die Höhe des Smoothing, das erforderlich ist, m die Volatilität von Versicherngsleistngen für ähnliche Verträge z redzieren Die finanzielle Sitation der Gesellschaft Bei der Zahlng der Todesfallleistng oder bei vollständiger Aszahlng des Vertrags wird der Aszahlngsbetrag m den Schlssbons erhöht. Wenn der Garantiebetrag zr Aszahlng fällig wird, erhöht sein Wert sich nicht m einen Schlssbons. Bei regelmäßigen Aszahlngen oder einmaligen Teilaszahlngen oder beim Abzg von Vertragsgebühren wird der Schlssbons miteinberechnet, so dass zm Erreichen des Aszahlngsbetrags oder des Gebührenabzgs weniger Fondsanteile afgelöst werden müssen. Schlssbonsse werden über das gesamte Jahr hinweg regelmäßig überprüft nd können jederzeit ohne Bekanntgabe geändert werden oder ganz wegfallen. Die Zahlng eines Schlssbonsses wird nicht garantiert. Zahlngen von Schlssbonssen in der Vergangenheit sind nicht als Garantie für künftige Zahlngen z betrachten. 3.3 Marktwertredzierng (MWR) Bei ngünstigen Anlagebedingngen kann der kalklierte Wert der Vermögensanteile, die im Zsammenhang mit dem Schlssbons näher beschrieben werden, nter dem Wert der dem Vertrag zgewiesenen Anteile liegen. Dies ist zm Beispiel möglich, falls Die Anlagerenditen während des Anlagezeitrams sehr niedrig asfielen Eine Afwertng des Ero gegenüber den Währngen stattfand, in denen die Anlagegüter des Fonds gehalten werden In solchen Fällen kann die Gesellschaft bei der Aszahlng vertraglicher Leistngen eine MWR vornehmen, m einen fairen Asgleich zwischen Versicherngsnehmern, die sich ihren Vertrag ganz oder teilweise aszahlen lassen, nd solchen, die ihr Anlagevermögen im Fonds belassen, z schaffen. Entsprechendes gilt bei der Aflösng von Fondseinheiten zr Deckng von Vertragsgebühren. Die Festlegng der Höhe der MWR erfolgt af Grndlage der versicherngsmathematischen Hinweise des Aktars sowie nter Berücksichtigng der folgenden Faktoren: Die Höhe des Smoothing, die erforderlich ist, m die Volatilität von Versicherngsleistngen für ähnliche Verträge z redzieren Die finanzielle Sitation der Gesellschaft Die Anzahl nd Smme der erfolgten Aszahlngen as dem Fonds Bei vollständiger Aszahlng des Vertrags führt eine MWR z einer Redzierng des Aszahlngsbetrags. Bei regelmäßigen Aszahlngen, einmaligen Teilaszahlngen oder wenn Vertragsgebühren abgezogen werden, bewirkt eine MWR, dass mehr Anteile afgelöst werden müssen, m den Aszahlngsbetrag oder den Gebührenabzg z erreichen. Bei Zahlng der Todesfallleistng kommt keine MWR zr Anwendng. Die Faktoren, die für eine Ermittlng der MWR eingesetzt werden, nterstehen einer regelmäßigen Überprüfng nd können jederzeit ohne Bekanntgabe ergänzt oder geändert werden. Es erfolgt keine MWR af den Garantiebetrag, wenn dieser gemäß den Vertragsbedingngen zr Aszahlng kommt. 3.4 Smoothing (Glättng) Die Gesellschaft beabsichtigt, den Wert der Leistngen, die afgrnd dieses Vertrags nd ähnlicher Verträge geleistet werden, stfenweise abzändern, anstatt jede Schwankng des Fonds-

13 Verbracherinformationen nd Versicherngsbedingngen 11 vermögens direkt widerzspiegeln. Dieser Prozess wird als Smoothing (Glättng) bezeichnet nd ist ein wichtiger Bestandteil einer With Profits-Anlage. Dieses Smoothing bedetet, dass die Höhe der vertraglichen Leistngen, die as dem Fonds gezahlt werden, sich von den anhand exemplarischer Vermögensanteile ermittelten Werten nterscheiden können. Die vertraglichen Leistngen können höher oder niedriger als der jeweilige Vermögensanteil des Vertrags sein. Af lange Sicht beabsichtigt die Gesellschaft jedoch nicht, Leistngen z erbringen, die daerhaft höher oder niedriger als der Vermögensanteil sind. Unter ngünstigen Bedingngen, wie z. B. bei hohen Verlsten an den Aktienmärkten, kann die Gesellschaft gezwngen sein, die Methode des Smoothing z verändern oder af ein Smoothing ganz z verzichten. Falls die Gesellschaft die Methode des Smoothing nter solchen Bedingngen nicht ändern würde, könnten die Leistngsempfänger einen Verlst im Fonds herbeiführen, der von den verbleibenden Versicherngsnehmern z tragen wäre. Ebenso kann die Gesellschaft ihre Smoothing-Methode verändern, falls ein beträchtlicher Anstieg im Wert des Fonds z verzeichnen ist, m Asgewogenheit gegenüber denen herzstellen, die Leistngen as dem Fond beziehen. Dies würde bedeten, dass sich der Wert der gezahlten Vertragsleistngen stärker verändern kann als nter normalen Umständen. 3.5 Risikowarnng Der Bond ist als mittel- bis langfristige Vermögensanlage gedacht. Es besteht keine Garantie für den aszzahlenden Vertragswert. Dieser kann sowohl fallen als ach steigen. Er kann geringer sein als der gezahlte Beitrag. Wenn der Versicherngsnehmer sich jedoch entschieden hat, die Kapitalgarantie in den Vertrag afznehmen, wird, vorbehaltlich der Bedingng 3.1 der Versicherngsbedingngen, am Garantiestichtag mindestens der Garantiebetrag zr Aszahlng fällig. 4. Aszahlngen Der Versicherngsnehmer kann jederzeit drch regelmäßige Aszahlngen bzw. einmalige Teilaszahlngen einen Teil seines Anlagevermögens zrückerhalten. Regelmäßige Aszahlngen können monatlich, vierteljährlich, halbjährlich oder jährlich erfolgen. Dabei darf der Gesamtwert der regelmäßigen Aszahlngen innerhalb eines Vertragsjahres vor dem Garantiestichtag nicht mehr als 7,5% des Beitragswerts betragen. Für regelmäßige Aszahlngen in einem Vertragsjahr nach dem Garantiestichtag gelten keine Beschränkngen. Wird während der ersten fünf Vertragsjahre eine einmalige Teilaszahlng vorgenommen, wird eine Gebühr erhoben, die (i) die verbleibende geschldete Einrichtngsgebühr für die afgelösten Anteile sowie (ii) die eventell verbleibende Garantiegebühr, die für die afgelösten Anteile z zahlen ist sowie (iii) eine zsätzliche Gebühr, wie sie in Bedingng (ii) der Versicherngsbedingngen beschrieben ist, abdeckt. Die vollständigen Informationen z diesen Gebühren finden Sie in Teil II der Versicherngsbedingngen. Af regelmäßige Aszahlngen werden diese Gebühren nicht erhoben. Weiterhin kann af einmalige Teilaszahlngen nd regelmäßige Aszahlngen jederzeit ach nach den ersten fünf Jahren der Vertragslafzeit eine MWR angewandt werden. Die Anwendng einer MWR würde die Anzahl der im Rahmen des Vertrages zgeteilten Anteile erhöhen, die afgelöst werden, m den gewünschten Aszahlngsbetrag bereitzstellen. Eine Aszahlng kann die Zahlng eines Schlssbonsses einschließen, sofern zm Aszahlngszeitpnkt ein Schlssbonssatz festgelegt war. Dieser Schlssbons würde die Zahl der Anteile redzieren, die für die Aszahlng benötigt werden. Die Mindesthöhe eines Aszahlngsbetrags liegt bei EUR 500. Eine Teil- oder regelmäßige Aszahlng ist nicht möglich, sofern dadrch der Gesamtwert der Vertragsanteile af EUR oder darnter fallen würde. Diese Mindestwerte haben den Stand 1. Janar 2007 nd können drch die Gesellschaft nach eigenem Ermessen erhöht werden, wenn es as wirtschaftlichen Gründen

14 12 The Royal London With Profits Bond Pls nicht mehr vertretbar ist, mit den gegebenen Mindestwerten weiterzverfahren nd der Aktar der Gesellschaft dies bestätigt hat. Aszahlngen, die vor dem Garantiestichtag vom Versicherngsnehmer as dem Vertrag vorgenommen werden, verringern im Fall, dass der Versicherngsnehmer die Kapitalgarantie gemäß den Vertragsbedingngen asübt, den z zahlenden Garantiebetrag. Der Garantiebetrag redziert sich proportional zr Anzahl der Anteile, die afgelöst werden, m einmalige oder regelmäßige Aszahlngen vor dem Garantiestichtag z leisten (s. Bedingng nd 3.1.9). 5. Kündigng nd vollständige Aszahlng Der Versicherngsnehmer kann den Vertrag jederzeit kündigen nd sich den Aszahlngswert vollständig aszahlen lassen. Der Aszahlngswert richtet sich nach dem Wert der Anteile nd einem ggf. fälligen Schlssbons zm Zeitpnkt der Aszahlng. Wenn die Aszahlng in den ersten fünf Jahren des Vertrags erfolgt, wird eine Gebühr in Höhe der nbezahlten Einrichtngsgebühr fällig, wie in Pnkt 6 der Prodktbeschreibng nd Bedingng der Versicherngsbedingngen beschrieben, zzüglich noch nicht bezahlter Gebühren für die Kapitalgarantie, wie in Pnkt 6 der Prodktbeschreibng nd Bedingng 4.2 der Versicherngsbedingngen beschrieben, zzüglich einer speziellen Aszahlngsgebühr, wie in Bedingng der Versicherngsbedingngen beschrieben. Der Aszahlngswert kann sich drch eine zm Zeitpnkt der Aszahlng geltende MWR verringern. Hat der Versicherngsnehmer die Kapitalgarantie gemäß den Vertragsbedingngen asgeübt, endet der Vertrag am Garantiestichtag. Die Berechnng des Aszahlngswerts nd des Garantiebetrags ist in vollem Umfang in Teil II der Versicherngsbedingngen dargelegt. Mit der Zahlng des vollständigen Aszahlngswerts oder dem Garantiebetrag erlischt zgleich der Vertrag. 6. Gebühren Zsätzlich z den Gebühren, die wie bereits beschrieben bei regelmäßigen Aszahlngen, einmaligen Teilaszahlngen nd der vollständigen Aszahlng zm Tragen kommen können, erhebt die Gesellschaft die folgenden Gebühren: Einrichtngsgebühr Die Gesellschaft erhebt 60 Monate lang jeden Monat eine Einrichtngsgebühr, bei der es sich jeweils m den höheren der beiden folgenden Beträge handelt: (i) 7%/60 (das entspricht 0,1166%, afgerndet af 0,117%) des Fondswerts am Tag, an dem die Gebühr erhoben wird nd (ii) 7%/60 (das entspricht 0,1166%, afgerndet af 0,117%) des Beitrags mltipliziert mit der Zweisngsqote (wie in dem Versicherngsschein beschrieben) Die erste Gebühr wird einen Monat nach Versicherngsbeginn oder am daraf folgenden Werktag erhoben. Nachdem 60 monatliche Abzüge vorgenommen wrden, wird keine weitere Einrichtngsgebühr mehr erhoben. Gebühr für die Kapitalgarantie Bei Verträgen, die mit Kapitalgarantie abgeschlossen worden sind, berechnet die Gesellschaft 60 Monate lang jeden Monat eine Gebühr für die Kapitalgarantie, bei der es sich jeweils m den höheren der beiden folgenden Beträge handelt: (i) 3%/60 (das entspricht 0,05%) des Fondswerts am Tag, an dem die Gebühr erhoben wird nd (ii) 3%/60 (das entspricht 0,05%) des Beitrags mltipliziert mit der Zweisngsqote (wie in dem Versicherngsschein beschrieben) Die erste Gebühr wird einen Monat nach Versicherngsbeginn oder am daraf folgenden Werktag erhoben. Nachdem 60 monatliche Abzüge vorgenommen wrden, wird keine weitere Gebühr für die Kapitalgarantie mehr erhoben.

15 Verbracherinformationen nd Versicherngsbedingngen 13 Portfolio-Verwaltngsgebühr Zsätzlich erhebt die Gesellschaft eine Portfolio- Verwaltngsgebühr in Höhe von 0,4% des Vertragswertes (Fondswert nach Berücksichtigng des Schlssbonsses nd MWR) pro Jahr. Die Gebühr wird drch die Gesellschaft qartalsweise in Höhe von 0,1% des Vertragswerts am Freitag der zweiten Woche in den Monaten März, Jni, September nd Dezember jeden Jahres erhoben. Die erste Zahlng erfolgt am ersten Abzgstermin nach Versicherngsbeginn. Marktwertredzierng (MWR) Wie in Pnkt 3.3 der Prodktbeschreibng dargelegt, ist die Gesellschaft nter bestimmten Umständen berechtigt, eine MWR af die Zahlngen vertraglicher Leistngen anzwenden (davon asgenommen ist der Garantiebetrag) oder die Anzahl der Anteile z erhöhen, die zr Zahlng der zm betreffenden Zeitpnkt fälligen Gebühren benötigt werden. Asführliche Informationen über die Vertragsgebühren nd die Erhebng der MWR finden Sie in den Versicherngsbedingngen. 7. Versicherngsschtz Der Vertrag bietet Lebensversicherngsschtz bis zr vollständigen Aszahlng. Der Versicherngsfall ist das Ableben der im Versicherngsschein asgewiesenen versicherten Person. Sind mehrere Personen versichert, so gilt als Versicherngsfall das Ableben der zletzt versterbenden versicherten Person. Die Todesfallleistng ist der Betrag, der beim Eintreten des Versicherngsfalls z zahlen ist. Er beträgt 101% des Fondswerts zzüglich des eventellen Schlssbonsses. Es erfolgt keine Marktwertredzierng. Wenn der Versicherngsnehmer sich für die Afnahme eines Garantiebetrags in den Vertrag entschieden hat nd der Versicherngsfall innerhalb des Garantiefensters eintritt, zahlt die Gesellschaft den Garantiebetrag as, wenn dieser höher ist als die Todesfallleistng. Die Berechnng der z zahlenden Todesfallleistng nd des Garantiebetrages wird am nächsten Geschäftstag nach Erhalt der notwendigen Unterlagen zr Bestätigng des Todes nd der Berechtigng zm Erhalt der Vertragsleistngen drch die Servicegesellschaft nternommen. Mit der Zahlng der Todesfallleistng oder des Garantiebetrages erlischt der Vertrag. 8. Kapitalgarantie Die Gesellschaft bietet den Bond mit oder ohne Kapitalgarantie an. Der Versicherngsnehmer mss sich gemäß den Versicherngsbedingngen mit der Einreichng des Antrags vor Versicherngsbeginn entscheiden, ob der Vertrag eine Kapitalgarantie als Vertragsbestandteil enthalten soll oder nicht. Kapitel 8 der Verbracherinformationen nd Bedingng 3.1 der Versicherngsbedingngen sowie die Hinweise af die Kapitalgarantie in den Verbracherinformationen nd Versicherngsbedingngen gelten nr dann, wenn der Versicherngsnehmer mit der Gesellschaft vor Versicherngsbeginn vereinbart hat, die Kapitalgarantie in den Vertrag als Vertragsbestandteil afznehmen. Eine einmal getroffene Entscheidng über die Afnahme oder Nicht-Afnahme der Kapitalgarantie kann nicht widerrfen werden. Wenn der Vertrag eine Kapitalgarantie beinhaltet, kann der Versicherngsnehmer diese gemäß den Versicherngsbedingngen asüben. Die Kapitalgarantie soll dem Versicherngsnehmer die Möglichkeit geben, den Vertrag am Garantiestichtag mit der Sicherheit z beenden nd einzlösen, dass er eine Mindestzahlng erhält, die wenigstens dem Garantiebetrag oder dem Aszahlngswert entspricht, falls dieser höher ist. Zdem mss der Versicherngsnehmer vor Versicherngsbeginn einen Garantiestichtag mit der Gesellschaft vereinbaren. Der Garantiestichtag ist der Kalendertag, an dem der Garantiezeitram endet. Nachdem der Garantiestichtag vom Versicherngsnehmer im Antrag asgewählt nd mit der Gesellschaft vereinbart wrde, kann er während der Lafzeit des Vertrages nicht mehr geändert werden. Wenn die Kapitalgarantie im Vertrag enthalten ist, sind der vom Versicherngsnehmer gewählte Garantiestichtag nd der Garantiezeitram af dem Versicherngsschein asgewiesen.

16 14 The Royal London With Profits Bond Pls Die nachstehende Tabelle beinhaltet die verschiedenen von der Gesellschaft angebotenen Garantiezeiträme, die der Versicherngsnehmer wählen kann nd af deren Grndlage der Garantiestichtag errechnet wird sowie den proportionalen Anteil des gezahlten Beitrags, der für den jeweiligen Garantiezeitram zr Berechnng des Garantiebetrags herangezogen wird: Garantiezeitram Anteil des gezahlten Beitrags 12 Jahre 112% 15 Jahre 115% 20 Jahre 120% Der Garantiebetrag wird als fester Anteil des gezahlten Beitrags, mltipliziert mit der Zweisngsqote (wie in dem Versicherngsschein beschrieben), berechnet nd m eventelle Aszahlngen, die vom Versicherngsnehmer während der Vertragslafzeit vorgenommen wrden, redziert. Der Anteil des gezahlten Beitrags, der in die Berechnng des Garantiebetrags einbezogen wird, hängt vom Garantiezeitram ab, die vor Versicherngsbeginn für den Vertrag vereinbart wrde. Der anfängliche Garantiebetrag wird af dem Versicherngsschein asgewiesen. Der Garantiebetrag redziert sich, wenn der Versicherngsnehmer vor dem Garantiestichtag regelmäßige oder einmalige Aszahlngen vornimmt, wie in den Versicherngsbedingngen nd beschrieben. Der Versicherngsnehmer hat das Recht, die Kapitalgarantie (drch Mitteilng an die Servicegesellschaft) während des Garantiefensters aszüben (ein Zeitram, der von der Gesellschaft vor dem Garantiestichtag festgelegt wird). Die Gesellschaft informiert den Versicherngsnehmer schriftlich etwa 6 Monate nd dann nochmals etwa 10 Wochen vor Beginn des Garantiefensters darüber, wann das Garantiefenster beginnt nd endet nd darüber, dass die Kapitalgarantie innerhalb dieses Zeitrams asgeübt werden mss, m wirksam z sein. Übt der Versicherngsnehmer die Kapitalgarantie innerhalb des Garantiefensters as, beendet die Gesellschaft den Vertrag am Garantiestichtag nd zahlt dem Versicherngsnehmer den Garantiebetrag oder den Aszahlngswert zm Garantiestichtag as, wobei jeweils der höhere der beiden Beträge zm Tragen kommt. Übt der Versicherngsnehmer die Kapitalgarantie nicht innerhalb des Garantiefensters as, läft der Vertrag weiter mit der Folge, dass die Kapitalgarantie nwiderrflich verfällt nd nicht mehr asgeübt werden kann, nachdem sich das Garantiefenster geschlossen hat. In einem solchen Fall, wenn die Kapitalgarantie nicht asgeübt wird, kann der Vertrag weiterhin in den Genss zkünftig anfallender Bonsse kommen. Er kann aber ach einer MWR nterliegen, wenn bei einer Einlösng des Bonds oder einer Aszahlng eine solche anzwenden ist. Die vollständigen Angaben z den Bonssen, den MWRs nd der Kapitalgarantie sind in Teil II der Versicherngsbedingngen enthalten. 9. Steerhinweise 9.1 Steerpflicht der Gesellschaft Die Gesellschaft ist nicht verpflichtet, Steern für Einkünfte oder Gewinne as den individellen Vermögenswerten des Fonds oder as dem Gesamtwert des Vertrags abzführen. Der Fonds wird daher abgesehen von den in einigen Ländern einbehaltenen Qellensteern für Vermögenswerte nicht besteert. 9.2 Persönliche Steerpflicht Die Gesellschaft kann keine Hinweise zr persönlichen Steersitation des Versicherngsnehmers geben. Die hier gegebenen Hinweise gelten für Versicherngsnehmer mit ständigem Wohnsitz in der Bndesrepblik Detschland. Sie sind allgemeiner Natr nd weder vollständig noch ein Ersatz für eine professionelle Steerberatng. Etwaige Änderngen der Steergesetze nach dem 1. Janar 2007 sind nicht berücksichtigt. Die Gesellschaft übernimmt keine Haftng für die Richtigkeit dieser Hinweise. Einkommensteer Der in den Royal London With Profits Bond Pls eingezahlte Beitrag ist nicht einkommensteerlich begünstigt, d. h. der Einmalbeitrag ist nicht sonderasgabenabzgsfähig nach 10 des Einkommensteergesetzes.

17 Verbracherinformationen nd Versicherngsbedingngen 15 Bei einer vollständigen Aszahlng des Vertrags erhaltene Zahlngen, einmalige Teilaszahlngen oder regelmäßige Aszahlngen bzw. der Garantiebetrag nterliegen der Einkommenssteer. Der z versteernde Betrag ist die Differenz zwischen dem asgezahlten Kapitalbetrag nd der eingezahlten Prämie. Unter bestimmten Umständen können ach nr 50% der Differenz zwischen dem asgezahlten Kapitalbetrag nd der gezahlten Prämie steerpflichtig sein, wenn die Kapitalaszahlngen as dem Vertrag mindestens 12 Jahre nach dem Abschlss des Vertrages erfolgen nd der Versicherngsnehmer das Alter von 60 Jahren erreicht hat. Versicherngssteer Beiträge z Lebensversicherngen sind von der Versicherngssteer befreit. Die vorstehenden Angaben gelten nr insoweit, als das detsche Steerrecht Anwendng findet. Bei Vertragsänderng kann sich eine andere steerliche Berteilng ergeben. Nach der derzeitigen Affassng der detschen Steerbehörden kann die Asübng einer vertraglichen Option oder die Vereinbarng einer wesentlichen Vertragsänderng nach Abschlss des Vertrages daz führen, dass alle Aszahlngen as dem Vertrag vollständig der Einkommensteer nterliegen. Das Unternehmen empfiehlt den Versicherngsnehmern, gegebenenfalls einen Steerberater z konsltieren, bevor sie sich für die Kapitalgarantie entscheiden oder Vertragsänderngen vornehmen (daz gehört ach die Asübng der Kapitalgarantie), m sich über die steerlichen Konseqenzen solcher Änderngen z informieren. Der von der Gesellschaft gemäß den Vertragsbedingngen beim Tod des Versicherten z zahlende Betrag (Todesfallleistng) nterliegt nicht der Einkommenssteer. Erbschaftsteer nd Schenkngsteer Ansprüche af Leistngen as Lebensversicherngen nterliegen der Erbschaftsteer, wenn sie afgrnd einer Schenkng des Versicherngsnehmers oder bei dessen Ableben als Erwerb infolge des Ablebens (z. B. afgrnd eines Bezgsrechts oder als Teil des Nachlasses) erworben werden. Erhält der Versicherngsnehmer selbst die Versicherngsleistng, ist sie nicht erbschaftsteerpflichtig. Vermögensteer Eine Vermögensteerpflicht besteht derzeit nicht.

18 16 The Royal London With Profits Bond Pls Merkblatt zr Datenverarbeitng 1. Vorbemerkng Versicherngen können hete ihre Afgaben nr noch mit Hilfe der elektronischen Datenverarbeitng (EDV) erfüllen. Nr so lassen sich Verträge korrekt, schnell nd wirtschaftlich abwickeln. Die EDV bietet ach einen besseren Schtz der Versichertengemeinschaft vor missbrächlichen Handlngen als die bisherigen manellen Verfahren. Die Verarbeitng der ns bekannten Daten z Ihrer Person in der Bndesrepblik Detschland wird drch das Bndesdatenschtzgesetz (BDSG) geregelt. Danach ist die Verarbeitng zlässig, wenn das BDSG oder eine andere Rechtsvorschrift diese erlabt oder wenn der Betroffene eingewilligt hat. Das BDSG erlabt die Datenverarbeitng stets, wenn dies im Rahmen der Zweckbedingng eines Vertragsverhältnisses geschieht oder soweit es zr Wahrng berechtigter Interessen der verantwortlichen Stelle erforderlich ist nd kein Grnd z der Annahme besteht, dass das schtzwürdige Interesse des Betroffenen an dem Asschlss der Verarbeitng oder Ntzng überwiegt. Von der Zweckbedingng des Vertrags ist ach der Transfer Ihrer Daten nach Großbritannien nd af die Isle of Man erfasst. Ihr Vertragspartner ist ein britisches Versicherngsnternehmen mit einer Servicegesellschaft mit Sitz af der Isle of Man. Ihre Daten werden daher nach Großbritannien nd af die Isle of Man weitergegeben, m dort im Rahmen der Zweckbestimmng verarbeitet z werden. In Großbritannien gilt ein dem BDSG entsprechendes Gesetz zm Datenschtz: der Data Protection Act von Der UK Data Protection Act 1998 berücksichtigt wie das BDSG alle Richtlinien der Eropäischen Union zm Datenschtz nd ist als dem BDSG gleichwertig anzsehen. Der Isle of Man Data Protection Act as dem Jahr 2002 regelt die Datenschtzvorassetzngen af der Isle of Man. Ach dieses Gesetz bietet ein Datenschtznivea im Einklang mit den EU-Richtlinien für den Datenschtz. 2. Einwilligngserklärng Unabhängig von der im Einzelfall vorznehmenden Interessenabwägng nd im Hinblick af eine sichere Rechtsgrndlage für die Datenverarbeitng ist in Ihrem Versicherngsantrag eine Einwilligngserklärng nach dem BDSG nd nach dem UK Data Protection Act von 1998 nd dem Isle of Man Data Protection Act 2002 afgenommen worden. Die Einwilligng zr Datenübermittlng gilt über die Beendigng des Versicherngsantrags hinas, endet jedoch aßer in der Lebens- nd Unfallversicherng mit Ablehnng des Antrags oder drch Ihren jederzeit möglichen Widerrf. Wird die Einwilligngserklärng bei Antragstellng ganz oder teilweise gestrichen, kommt es. U. nicht z einem Vertragsabschlss. Trotz Widerrfs oder ganz bzw. teilweise gestrichener Einwilligngserklärng kann eine Datenverarbeitng nd -ntzng in dem begrenzten zlässigen Rahmen, wie in der Einführng beschrieben, erfolgen. 3. Schweigepflichtentbindngserklärng Die Übermittlng von Daten drch Personen, die einem Berfsgeheimnis nterliegen (wie z. B. ein Arzt), erfordert eine spezielle Erlabnis des Betroffenen (Schweigepflichtentbindng). Im Folgenden wollen wir Ihnen einige wesentliche Beispiele für die Datenverarbeitng nd -ntzng afführen: 3.1 Datenspeicherng bei Ihrem Versicherer Wir speichern Daten, die für den Versicherngsvertrag notwendig sind. Das sind znächst Ihre Angaben im Antrag (Antragsdaten). Des weiteren werden zm Vertrag versicherngstechnische Daten wie Kndennmmer, Versicherngssmme, Versicherngsdaer, Beitrag, Bankverbindng sowie erforderlichenfalls die Angaben eines Dritten, z.b. eines Vermittlers, eines Sachverständigen oder eines Arztes, geführt (Vertragsdaten). Bei einem Versicherngsfall speichern wir Ihre Angaben hierz nd ggf. ach Angaben von Dritten, wie z.b. relevante Angaben eines Arztes, oder bei Ablaf einer Lebensversicherng den Aszahlngsbetrag (Leistngsdaten). 3.2 Datenübermittlng an Rückversicherer Im Interesse seiner Versicherngsnehmer wird ein Versicherer stets af einen Asgleich der von ihm übernommenen Risiken achten. Deshalb geben wir

19 Verbracherinformationen nd Versicherngsbedingngen 17 in vielen Fällen einen Teil der Risiken an Rückversicherer im In- nd Asland ab. Diese Rückversicherer benötigen ebenfalls entsprechende versicherngstechnische Angaben von ns, wie Versicherngsnmmer, Beitrag, Art des Versicherngsschtzes nd des Risikos nd des Risikozschlags, sowie im Einzelfall ach persönliche Daten. Soweit Rückversicherer bei der Risiko- nd Schadensberteilng mitwirken, werden wir ihnen ach die dafür erforderlichen Unterlagen zr Verfügng stellen. In einigen Fällen bedienen sich die Rückversicherer weiterer Rückversicherer, denen sie ebenfalls entsprechende Daten übergeben. 3.3 Datenübermittlng an andere Versicherer Nach dem Versicherngsvertragsgesetz hat der Versicherte bei Antragstellng, jeder Vertragsänderng nd im Leistngsfall dem Versicherer alle für die Einschätzng des Risikos nd für die Leistngsabwicklng wichtigen Umstände anzgeben. Hierz gehören z. B. frühere Krankheiten nd Versicherngsfälle oder Mitteilngen über gleichartige andere Versicherngen (beantragte, bestehende, abgelehnte oder gekündigte). Um Versicherngsmissbrach z verhindern, eventelle Widersprüche in den Angaben der versicherten Person afzklären oder m Informationslücken bei den Feststellngen zm entstandenen Schaden z schließen, kann es erforderlich sein, andere Versicherer m Asknft z bitten oder entsprechende Askünfte af Anfrage z erteilen. Ach sonst bedarf es in bestimmten Fällen (Doppelversicherngen, gesetzlicher Forderngsübergang sowie Teilngsabkommen) eines Astasches von personenbezogenen Daten nter den Versicherern. Dabei werden Daten des Betroffenen weitergegeben, wie Name nd Anschrift, Art des Versicherngsschtzes nd des Risikos oder Angaben zm Leistngsfall. 3.4 Zentrale Hinweissysteme Bei Prüfng eines Antrags oder Leistngsfalls kann es notwendig sein, zr Risikoberteilng, zr weiteren Afklärng des Sachverhalts oder zr Verhinderng von Versicherngsmissbrach Anfragen an den zständigen Fachverband bzw. an andere Versicherer z richten oder ach entsprechende Anfragen anderer Versicherer z beantworten. Daz bestehen bei den Fachverbänden zentrale Hinweissysteme. Solche Hinweissysteme gibt es z.b. beim Verband der Lebensversicherngsnternehmen. Die Afnahme in diese Hinweissysteme erfolgt lediglich z Zwecken, die mit den jeweiligen Daten verfolgt werden dürfen nd nr soweit bestimmte Vorassetzngen erfüllt sind: Afnahme von Sonderrisiken, z. B. Ablehnng eines Antrags, Annahme mit Beitragszschlag, as versicherngsmedizinischen Gründen, afgrnd von Askünften anderer Versicherer, wegen verweigerter Nachnterschngen, Afhebng des Vertrags drch Rücktritt oder Anfechtng seitens des Versicherers, Ablehnng des Vertrags seitens des Versicherngsnehmers wegen geforderter Beitragszschläge; andere Gründe bei Risikobewertng. Die Afnahme dieser Daten dient dem Zweck der Risikoprüfng. 3.5 Datenverarbeitng inner- nd aßerhalb der Unternehmensgrppe Einzelne Versicherngsbranchen (z. B. Lebens-, Kranken- nd Sachversicherngen) nd andere Finanzdienstleistngen (z. B. Kredite, Basparen, Kapitalanlagen, Immobilien) werden drch jristisch selbständige Unternehmen betrieben. Um dem Knden einen mfassenden Versicherngsschtz anbieten z können, arbeiten die Unternehmen häfig in Unternehmensgrppen zsammen. Zr Kostenersparnis werden dabei einzelne Bereiche zentralisiert, wie das Inkasso oder die Datenverarbeitng. So wird z. B. Ihre Adresse nr einmal gespeichert, ach wenn Sie Verträge mit verschiedenen Unternehmen der Grppe abschließen; nd ach Ihre Versicherngsnmmer, die Art der Verträge, ggf. Ihr Gebrtsdatm, Ihre Kontonmmer nd Bankleitzahl, d. h. Ihre allgemeinen Antrags-, Vertrags- nd Leistngsdaten werden in einer zentralen Datensammlng geführt. Dabei sind die sogenannten Partnerdaten (z. B. Name, Adresse, Kndennmmer, Kontonmmer, Bankleitzahl nd bestehende Verträge) von allen Unternehmen der Grppe abfragbar. Af diese

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