Aus der Arbeit des Caritasverbandes Offenburg - Kehl e. V. in den Jahren Not sehen und handeln. C a r i t a s

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1 Aus der Arbeit des Caritasverbandes Offenburg - Kehl e. V. in den Jahren Not sehen und handeln C a r i t a s

2 Herausgeber: Caritasverband Offenburg - Kehl e.v. Okenstraße Offenburg Telefon: Telefax: info@caritas-offenburg.de Redaktion und Layout: Josef Laule Andreas Hillebrandt Fotos / Quellen: Soweit nicht anders benannt: Caritasverband Offenburg-Kehl e.v. Druck: Druckerei Huber, Offenburg

3 Vorwort Sehr geehrte Damen und Herren, Der Caritasverband Offenburg - Kehl e.v. beschäftigte im Berichtszeitraum nahezu 90 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Unser Verband, der vom Vorstand, vom Caritasrat und von der Geschäftsleitung verantwortlich geführt wird, bietet seine Beratungsangebote weiterhin in den Caritasgeschäftsstellen in der Okenstr. 26 in Offenburg und in der Hauptstr. 60 in Kehl an. In den nun vorliegenden exemplarischen Aufzeichnungen geben Ihnen die einzelnen sozialen Dienste einen Einblick in ihre Arbeit. Ohne dieses große Engagement der haupt-, neben- und ehrenamtlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter wäre die Caritasarbeit im Caritasverband Offenburg-Kehl e. V. so nicht leistbar. Hierfür allen ein herzliches Dankeschön. Ebenso danken wir allen, die die Arbeit der Caritas ideell oder mit Spenden, Zuschüssen und Zuwendungen unterstützen. Auch unseren Partnern, den Vertretern der öffentlichen Hand und den anderen Wohlfahrtsverbänden gilt unser Dank für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei einem Bilanzvolumen von 2,83 Mio. im Jahr 2013 und 2,59 Mio. im Jahr davor konnte der Verband wirtschaftlich positiv abschließen. Durch rechtzeitige Steuerung bei gesellschaftlichen und sozialpolitischen Veränderungen war es möglich, finanziell und wirtschaftlich eine gute Grundlage für die künftige caritative Arbeit unseres Verbandes zu schaffen. Den vor uns liegenden Herausforderungen können wir auf Augenhöhe begegnen.

4 Hierzu zählt im Besonderen die Arbeit mit den ankommenden Flüchtlingen und der Umgang mit den steigenden Zahlen im Bereich Trennung und Scheidung. Dabei wird, so wie bisher, auch künftig der Mensch in seiner jeweiligen Situation im Mittelpunkt unseres caritativen Engagements stehen. Oktober 2014 Rene Thomann Vorsitzender Joachim Sandhaas Geschäftsführer

5 Inhalt Seite Vorwort 01 Vorwort des 1. Vorsitzenden und des Geschäftsführers Inhaltsverzeichnis 02 Dienste und Angebote Anpacken Caritassozialdienst (CSD) 03 Offene Sprechstunde 05 Schuldnerberatung 08 Hinschauen Psychologische Beratungsstelle (PB) 12 Fachstelle Frühe Hilfen 15 Schulkindbetreuung 16 Schulsozialarbeit Falkenhausenschule 18 Soziale Gruppenarbeit Söllingschule 19 Kulturlotsen-Projekt 20 Erziehungsforum Hohberg 21 Unterstützen Schwangerschaftsberatung 22 Beratung bei Trennung und Scheidung 24 Allein Erziehende 25 Frühe Familienhilfe 26 Familienpflege 28 Dazugehören Migrationsberatung (MBE) 29 Sozialpsychiatrischer Dienst (SpDi/BWB) 31 Hineinwirken Fortbildung für pfarrliche Besuchsdienste 33 Gottesdienste 34 Finanzen 36

6 Anpacken 3 nft geben 13 Der Caritassozialdienst Beratung und Begleitung Der Caritassozialdienst (CSD) ist der zentrale Informations- und Beratungsfachdienst unseres Verbandes. Er ist Anlauf-, Clearing-, Vermittlungs- und Beratungsstelle für Existenzsicherung und psychosoziale Lebenslagen. Alle Menschen, die in unserem Einzugsbereich wohnen, können sich mit ihren Fragen, Anliegen und Problemen vertrauensvoll an uns wenden. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des CSD sind auch Ansprechpartner für die haupt-, neben- und ehrenamtlichen Mitarbeiter(innen) in den Pfarrgemeinden und Seelsorgeeinheiten bei konkreten Hilfeanfragen und Fragestellungen. Unser Beratungsangebot: allgemeine Sozialberatung Information und Beratung über existenzsichernde Maßnahmen und soziale Leistungen (Arbeitslosengeld I und II, Grundsicherung, Wohngeld usw.) Beratung und Hilfe bei Überschuldung, Arbeitslosigkeit und Bezug von Grundsicherungsleistungen Beratung bei der Beantragung und Durchsetzung von Sozialleistungsansprüchen Allgemeine Lebensberatung und Begleitung bei persönlichen Krisen und familiären Problemen. Information über und Weitervermittlung an spezielle Fachdienste (z.b. Ehe-, Familien- und Lebensberatung, Suchtberatung, Schwangerenberatung) Unterstützung und Vermittlung beim Umgang mit Behörden Zusammenarbeit mit den Pfarrgemeinden Wir unterstützen die Pfarrgemeinden und Seelsorgeeinheiten vor Ort durch Beratung, Information und Begleitung von Gruppierungen Fachliche Mitwirkung bei Veranstaltungen Aufbau und der Weiterentwicklung sozialer Dienste in den Pfarrgemeinden Der Caritassozialdienst arbeitet eng mit unserem Dienst "Caritas der Gemeinde" zusammen. Unser Angebot steht grundsätzlich allen Ratsuchenden offen, die sich in persönlichen, sozialen und/oder wirtschaftlichen Schwierigkeiten befinden. Unsere Beratung ist kostenlos und nicht an eine Konfession oder Weltanschauung gebunden. Verschwiegenheit und Vertraulichkeit sind dabei selbstverständlich. Die Hilfen können aus einer kurzen Information und Beratung, bis hin zu einem längerfristigen Prozess der Begleitung bestehen. Bei existenziellen Notlagen kann in Ausnahmefällen auch eine finanzielle Überbrückungshilfe gewährt werden. Wir erhalten monatlich ca Neuanfragen, sowohl telefonisch als auch persönlich oder im Rahmen der Offenen Sprechstunde.

7 4 Anpacken Kind Zukunft geben 13 Dabei handelt es sich um unterschiedliche Anliegen, wie z.b.: Probleme mit Behörden wie Kommunale Arbeitsförderung, Arbeitsagentur, Wohngeldstelle, Familienkasse etc. Erläuterung und Überprüfung von Bescheiden Drohender Verlust der Wohnung wegen Räumungsklage aufgrund von Mietschulden Drohende bzw. bereits erfolgte Stromsperre aufgrund von Stromschulden Nebenkostenabrechnungen / Stromnachzahlungen Häusliche Gewalt SGB XII Bezug, Betroffener kann Medikamente und Fahrtkosten nicht bezahlen Suche nach einer gesetzlichen Betreuung Regelmäßige Hausbesuche aufgrund gesundheitlicher Beeinträchtigung des Klienten Nachlassschulden: Vergleich mit Kreditinstitut Verlust der Wohnung wegen Eigenbedarfskündigung, Übernahme der Umzugskosten aus Stiftungsmitteln Zur umfassenden Hilfeleistung gehört es, das gesamte soziale Netz mit einzubeziehen, sowohl von öffentlicher als auch von kirchlicher Seite. Wir machen leider die Erfahrung, dass gesetzliche Leistungen massiv gekürzt und selbst rechtmäßig zustehende Leistungen erst nach persönlicher Intervention bzw. Einlegen eines Widerspruchs, eines Eilverfahrens oder einer Klage bewilligt werden. Wer beispielsweise Arbeitslosengeld II erhält, muss auch notwendige Ausgaben tätigen können, etwa für die Reparatur der Waschmaschine, zur Passbeschaffung oder für Medikamente. Diese Bedarfe sollen über den Regelsatz abgedeckt werden. Für unerwartet anfallende Ausgaben fehlt hierbei der finanzielle Puffer. Anträge auf Beihilfen oder Darlehen werden von den Ämtern erfahrungsgemäß abgelehnt. Auch der Anteil für Strom ist beim Regelbedarf zu niedrig bemessen. Der Stromanteil reicht angesichts der Strompreissteigerungen bei weitem nicht aus. Des Weiteren ist festzustellen, dass viele unserer Klienten in prekären Arbeitsverhältnissen stehen. Sie müssen trotz Vollzeitbeschäftigung ergänzende Sozialleistungen in Anspruch nehmen, weil der Verdienst nicht ausreicht, um ihre Existenz zu sichern. Wir beobachten außerdem die Schwierigkeit, bezahlbaren Wohnraum zu finden. Es gibt zu wenige in Frage kommende Wohnungen für Menschen im Sozialleistungsbezug bzw. mit geringem Einkommen. In unserem Beratungsalltag begegnen wir häufig sogenannten Multiproblemfällen. Das heißt finanzielle, gesundheitliche, soziale und andere Benachteiligungen treten bei diesen Klienten zusammen auf. Um effektive und umfassende Hilfe leisten zu können, erfolgt eine intensive Zusammenarbeit mit anderen Beratungsstellen, Fachstellen, Institutionen und Behörden. Gerade für Klienten mit geringem Einkommen ist die Möglichkeit, bei der Offenburger Tafel einkaufen zu können, eine hilfreiche Unterstützung. Der Caritasverband stellt für diesen Personenkreis Gutscheine aus, die dort eingelöst werden können.

8 Anpacken 5 Kindern Zukunft geben 1 Offene Sprechstunde Die bereits erwähnte Offene Sprechstunde wurde in dieser Form im Januar 2002 eingerichtet und hat sich bisher bestens bewährt. Klienten haben in der Geschäftsstelle Offenburg die Möglichkeit, ohne Termin die zweimal wöchentlich stattfindende Sprechstunde ( Dienstag von Uhr und Donnerstag von Uhr ) in Anspruch zu nehmen. In der Geschäftsstelle Kehl findet die Offene Sprechstunde jeden Donnerstag zwischen 9.00 und Uhr sowie und Uhr statt. Die Offene Sprechstunde dient häufig als Erstkontakt mit den Klienten. Hierbei erfolgt die Sondierung und Kurzberatung, um Konfliktlösungsmöglichkeiten aufzuzeigen. Gegebenenfalls werden umgehend existenzsichernde Maßnahmen ergriffen und je nach Bedarf weitere Termine festgelegt, um die Menschen bei Ihren sozialen und/oder finanziellen Schwierigkeiten nachhaltig zu unterstützen. Aufstellung / Entwicklung der Offenen Sprechstunde 2012 / Gesamtzahl Klienten 438* 549* Gutschein (Fälle) Gutscheine (Anzahl) Gutscheine (Betrag) 157,50 126,00 Individualbeihilfe (Fälle) Individualbeihilfe (Betrag) 749,50 425,00 Gesamtbetrag an Auszahlungen 907,00 551,00 * Ca. ¼ der Klienten der offenen Sprechstunde nehmen weiterführende Beratungsgespräche und Hilfen im Rahmen des Caritassozialdienstes in Anspruch.

9 6 Anpacken Kinden Zukunft geben 13 Fallbeispiele aus der Beratungstätigkeit im CSD Fallbeispiel I : Familie R./S. (abgeschlossener Fall): Herr S. und Frau R. kommen in die offene Sprechstunde. Sie haben 2 kleine Kinder. Frau R. ist schwanger und bezieht ALG II. Herr S. erhält ALG I. Sie haben erhebliche Mietschulden, ca Eine Kündigung seitens der Wohnbaugesellschaft wäre rechtens. Zunächst wird mit der Wohnbaugesellschaft Kontakt aufgenommen und darum gebeten, auf die Kündigung zu verzichten, da eine Lösung des Problems angestrebt werde. Die Wohnbaugesellschaft willigt ein. Die anteiligen Mietzahlungen des Sozialleistungsträgers erfolgten in der Vergangenheit unregelmäßig. Die Familie sicherte nicht die Mietzahlungen, sondern es wurden statt dessen Ratenkredite bedient. Aufgrund des ALG II Bezuges gibt es die Möglichkeit bei drohendem Wohnungsverlust, ein Darlehen auf Mietschuldenübernahme zu beantragen, um die Wohnungslosigkeit zu vermeiden. Dies wird im vorliegenden Fall getan. Zudem wird dargestellt, dass die zukünftigen Strom - und Mietzahlungen gesichert sind. Es wird beantragt, dass der Sozialleistungsträger zukünftig die komplette Miete überweist, um die Mietzahlungen sicherzustellen. Aufgrund der weiteren Schulden wird ein Vorgesprächstermin mit der Schuldnerberatung vereinbart. Frau R. wird an die Schwangerenberatung vermittelt. Die darlehensweise Übernahme der Mietschulden wird gewährt. Die Wohnung bleibt erhalten. Fallbeispiel II : Familie V. (laufender Fall): Familie V. wohnt seit April 2013 mit der 16-jährigen Tochter in Deutschland. Sie sind griechische Staatsangehörige und aus ihrer Heimat Griechenland eingereist. Sie hatten Arbeit in einem griechischen Restaurant am Wohnort erhalten. Es sei kein Arbeitsvertrag abgeschlossen worden. Die Kenntnisse der deutschen Sprache sind weniger gut, weshalb im weiteren Beratungsverlauf durch uns eine Dolmetscherin vom Dolmetscherpool in Anspruch genommen wurde. Das Ehepaar gibt an, dass der Arbeitgeber sie ausgenutzt habe, was Arbeitszeiten und Lohn anging. Zudem sei es zu Mobbing aufgrund ihrer albanischen Abstammung gekommen. Letzten Endes sei es Frau V. psychisch und physisch außerordentlich schlecht gegangen und sie wurde krankgeschrieben. Der Arbeitgeber kündigte beiden das Arbeitsverhältnis nach ca. 8 Monaten mit Schreiben vom zum Die Kündigung enthielt keine Begründung. Das Ehepaar meldete sich bei der Agentur für Arbeit. Aufgrund der weniger als 1 Jahr dauernden Beschäftigung war jedoch das Jobcenter zuständig. Dort stellte das Ehepaar V. am einen Antrag auf ALG II. Sie teilten der Sachbearbeiterin mit, dass sie vom Lohn und Ersparten noch die Miete für Dezember und Januar bezahlen könnten, jedoch für weitere Zahlungen wie Strom, Lebensmittel etc. kein Geld zur Verfügung haben. Die Sachbearbeiterin verwies darauf, dass man den Bescheid abwarten müsse. Das Ehepaar war mehrmals beim Jobcenter und machte auf die Notsituation aufmerksam. Sie erhielten einmal einen Lebensmittelgutschein.

10 Anpacken 7 13 Der Ablehnungsbescheid kam am Das Jobcenter hatte den Arbeitgeber zu einer Stellungnahme bezüglich der Kündigung gebeten. Das Jobcenter bezog sich in der Ablehnung auf die Stellungnahme des Arbeitgebers. Der Arbeitgeber behauptete, es fehle den beiden an Teamfähigkeit und sie hätten die Arbeitsabläufe gestört (dies wurde stichwortartig mitgeteilt). Aufgrund der selbst-verschuldeten Kündigung wurden ALG II Leistungen abgelehnt. Der Arbeitnehmerstatus wirke nicht nach und es bestünde somit kein Anspruch auf ALG II Leistungen. Das Ehepaar wurde zwar vom Jobcenter in Bezug auf die Kündigung angehört, jedoch ohne Dolmetscher und obwohl ersichtlich war, dass sprachliche Defizite vorliegen. Erst bei diesem Termin vermittelte die Sachbearbeiterin an den Caritasverband. Zwischenzeitlich wurde jedoch der Strom abgestellt. Gespräche unsererseits mit der Sachbearbeiterin und dem Leiter des Jobcenters blieben erfolglos. Mit dem Stromversorger konnten wir verhandeln und eine Einigung erzielen. Ausnahmsweise wurde die über eine Stiftung zur Verfügung gestellte Beihilfe in Höhe von 100.-, eine Teilzahlung akzeptiert und der Strom wieder angestellt. Die Familie wurde zum Pfarrbüro vermittelt, um sich Lebensmittel abzuholen. Bei einem weiteren Termin wurde eine weitere Beihilfe gewährt. Gegen den Ablehnungsbescheid wurde Widerspruch eingelegt. Zeitgleich wurde beim Sozialgericht eine einstweilige Verfügung über eine Rechtsanwältin beantragt, damit die ALG II Leistungen gewährt und die restlichen Stromnachzahlungen übernommen werden. Das Ehepaar sucht weiterhin händeringend nach Arbeit. Die Miete für Februar 2014 konnte sich das Ehepaar von Bekannten leihen. Der Vermieter hat angekündigt das Mietverhältnis bei 2-monatigem Rückstand zu kündigen. Der Eilantrag wurde am beim Sozialgericht gestellt. Das Sozialgericht hat am eine Entscheidung bezüglich der Stromnachzahlung getroffen. Die Bearbeitungszeit lag bei 10 Tagen. Allerdings wurde keine Entscheidung über den ALG II Bezug getroffen. Dies wurde vom Gericht versäumt. Diesbezüglich wurde Beschwerde beim Landessozialgericht eingereicht. Eine Entscheidung steht aus. Zur weiteren Überbrückung der Notlage wurde mit der Tafel vereinbart, dass die Familie kostenlos einkaufen kann. Da Herr V. herzkrank und Diabetiker ist und dringend Medikamente benötigt, wurde eine weitere Beihilfe gewährt. Bei der telefonischen Nachfrage beim LSG am wurde mitgeteilt, dass eine Entscheidung demnächst erfolge. Am kam die Entscheidung des Landessozialgerichts: Das Jobcenter muss nun vorläufig ab dem bis zum SGB II Leistungen bezahlen. Familie V. muss also spätestens Anfang Mai wieder einen Antrag auf SGB II Leistungen stellen. Mario Schäfer (Dipl. Sozialarbeiter)

11 8 Anpacken Kindern Zukunft gebn 13 Geschäftsstelle Kehl Schuldnerberatung Neue Aufgaben für die Schuldnerberatung Einführung des Pfändungsschutzkonto - Ausstellen der P-Konto Bescheinigung Seit dem steht als alleinige Pfändungsschutzmaßnahme bei Kontopfändungen Schuldnern nur noch die Möglichkeit zur Verfügung, ihr Girokonto in ein Pfändungsschutzkonto umwandeln zu lassen. Neu ist damit auch, dass das Geld nur noch bis zu einem gewissen Betrag geschützt ist und die Art des Einkommens z.b. Sozialleistungen keine Rolle mehr spielt. Schuldner mit Kindern oder Unterhaltspflichten können sich unter anderem bei der Schuldnerberatungsstelle eine Bescheinigung ausstellen lassen, um den Grundbetrag von 1.045,04 entsprechend erhöhen zu lassen. Hier ist ein neues Aufgabengebiet für die Schuldnerberatungsstelle entstanden. Neben dem Prüfen der vorgelegten Unterlagen, dem Ausstellen der Bescheinigungen hat sich herausgestellt, dass es wichtig ist, die Schuldner ausführlich zu beraten, wie sie mit dem Konto umgehen sollen. Typische Probleme, die mit dem P-Konto auftreten, sind: es ist noch Guthaben auf dem Konto, die Bank verweigert jedoch die Auszahlung, es werden Gebühren erhoben, das Konto kann nicht wie ein normales Girokonto genutzt werden (Vorsprache beim Schalter, keine Kontokarte) Im Jahr 2013 wurden 40 Bescheinigungen für ein Pfändungsschutzkonto ausgehändigt. SGB II Beratung Durch die langandauernde Erkrankung der Kollegin des Landratsamtes kam es bei der Kommunalen Arbeitsförderung zu einer langen Wartezeit, die bei ca. einem Jahr lag. Durch Verhandlungen konnte der Caritasverband 40 Fälle der Kommunalen Arbeitsförderung im Jahr 2013 annehmen und erhielt hier über eine Vertragsregelung eine Refinanzierung. Es zeigte sich in der Beratung, dass dies ein sehr belasteter Personenkreis ist. Viele sind schon sehr damit gefordert, den Vorgaben der Kommunalen Arbeitsförderung z.b. die geforderte Bewerbungsanzahl im Monat vorlegen zu können. Eine zuverlässige Wahrnehmung der vereinbarten Schuldnerberatungstermine erfolgte daher nicht. Da im Haushalt nur Geld für das lebensnotwendige zur Verfügung steht, kann eine Regulierung der Forderungen oft nur in sehr bescheidenem Umfang erfolgen. Auch sind die Schuldsummen oft so niedrig, dass es nicht sinnvoll ist eine Insolvenz einzuleiten. Trotzdem ist die Situation mit den Schulden für die Arbeitslosen nicht weniger belastend als für Erwerbstätige. Aktuelle Entwicklungen in den Fallzahlen Im Jahr 2012 konnten 94 Personen in der Schuldnerberatung aufgenommen werden, davon konnten 38 Fälle abgeschlossen werden. Entweder wurde außergerichtlich eine Reglung erzielt oder ein Insolvenzverfahren eingeleitet wurden 126 Personen in die Beratung aufgenommen und 36 Fälle wurden abgeschlossen. In beiden Jahren war es außergewöhnlich, dass deutlich mehr Männer als Frauen die Beratung aufgesucht hatten. In den Vorjahren war dieses Verhältnis eigentlich immer ausgeglichen. Ebenfalls ist eine leicht veränderte Altersstruktur festzustellen. Es steigt die Nachfrage für die Schuldnerberatung bei den Rentnern. Gabriele Eckert (Dipl. Sozialarbeiterin)

12 Kindern Zukunft geben 13 Anpacken 9 Geschäftsstelle Offenburg Als in den späten 90er Jahren durch die Nachfrage von Klienten deutlich wurde, dass viele Menschen unter dem Problem der Überschuldung litten, wurde Schuldnerberatung als Teil der Caritas-Sozialberatung etabliert. Die ersten Berater hatten sich noch mit Fragen zu beschäftigen wie: Angebot der Schuldnerberatung mit oder ohne Insolvenzberatung machen? Wieviel Rechtsberatung darf ein Nichtjurist im Rahmen der Schuldnerberatung geben? Darf er überhaupt das Gesetz erklären oder muss er an einen Juristen verweisen? Wenn Ja welcher Fachanwalt ist der Richtige? Wie kann diese Beratung finanziert werden? Durch die überschuldeten Klienten? Durch die Gläubiger? Durch die Banken und andere Finanzdienstleister? Durch die öffentliche Hand, gleichgültig ob kirchlicher oder staatlicher Träger? Erschwerend kam hinzu, dass durch die Reform des Insolvenzrechts im Jahre 1994 zwar das neugeschaffene Rechtsinstitut der Verbraucherinsolvenz mit der Möglichkeit der Restschuldbefreiung für natürliche Personen ab dem Jahre 1999 eingeführt wurde. Es wies jedoch einige handwerkliche, juristische Fehler auf. Durch verschiedenste Gerichtsurteile wurde das Gesetz in kurzer Zeit so eingeschränkt, dass es nicht mehr zur Wirkung kam. Erst nach der Reform der Insolvenzordnung die im Spätjahr 2001 in Kraft trat, war das Gesetz so klar gefasst, dass man bis heute damit arbeiten kann. Die im Jahr 2013 beschlossene Reform der Insolvenzordnung erbrachte keine bahnbrechenden Veränderungen. Im Kern blieb das Gesetz unverändert und bietet auch weiterhin überschuldeten Menschen die Chance sich in sechs Jahren von den Schulden zu befreien. Dies hilft insbesondere Familien mit Kindern wieder zu normalen Lebensumständen zurück zu kommen. Inhalte der Schuldnerberatung 1) Erfassung und Analyse der Haushaltsdaten: Daten zur Person, der Familie (Einkommen, Ausgaben, Unterhaltsverpflichtungen etc.); Entstehung der Verschuldung, aktuelle Verschuldungssituation; 2) Materielle Existenzsicherung wenn notwendig zur Sicherung des Lebensunterhalts; Beantragen von Sozialleistung nach dem Bundessozialhilfegesetz und Wohngeld; arbeitsplatzsichernde Maßnahmen; Miet- und Energiesicherung; Abwehr von unberechtigten Kontenzugriffen; 3) Hilfeplanung Erarbeiten eines Konzeptes zur weiteren Vorgehensweise; Aufzeigen von Lösungsansätzen; in 4) Schuldenregulierung Erstellen eines Sanierungskonzepts; Gläubigerverhandlungen: Einzelvergleiche oder Unterbreiten eines generellen Zahlungsplans als außergerichtlicher Einigungsversuch; Begleitung der Schuldner während des EntschuIdungsprozesses; Entgegennahme und Abwicklung von Vergleichszahlungen; 5) Schuldnerschutz soweit Regulierung nicht möglich: Beratung zur Abwehr unberechtigter Pfändungs und Vollstreckungsmaßnahmen; Schutz des Existenzminimums

13 Gesamtschulden 10 Anpacken Statistische Zahlen, Geschäftsstelle Offenburg SB Statistik Anmeldungen Abgeschlossen Insgesamt haben sich in den 12 Jahren 2397 Personen zur Beratung angemeldet, davon wurden 899 Fälle offiziell abgeschlossen. Wie viele von den angemeldeten Personen, die in der Regel eine Erstberatung erhielten, mit den erhaltenen Ratschlägen eigene Lösungen der Schuldenbereinigung erarbeiteten ist nicht bekannt. Bereinigte Gesamtschulden , , , , , , , Jahr

14 Anpacken 11 dern Zukunft geben 13 Bet.Gläubiger Beteiligte Gläubiger Jahr Für die abgeschlossenen Fälle konnten Gesamtschulden in Höhe von ,07 bereinigt werden. Insgesamt war Schriftwechsel mit Gläubigern notwendig. Die Diagramme veranschaulichen, dass es zwar Zusammenhänge zwischen Gläubigerzahl und Forderungshöhe gibt, die höchste Zahl an Gläubigern aber nicht automatisch die höchste Forderungszahl ergibt. Weiterhin können Beratungsfälle mit wenig Gläubigern auf Grund ihrer Komplexität sehr viel Arbeit machen, dies hat wiederum Auswirkungen auf die Zahl der abgeschlossenen Fälle. Schlussgedanken Rückblickend auf die 12 Jahre Schuldnerberatung mit funktionierender Insolvenzordnung kann festgestellt werden, dass sich Schuldnerberatung als fester Bestandteil der Daseinsvorsorge für alle Bevölkerungsschichten in der Beratungslandschaft etabliert hat. Die Enttabuisierung des Themas Überschuldung wird u.a. daran deutlich, dass es Thema von mehreren Unterhaltungsserien im Fernsehen geworden ist. Die gesellschaftliche Anerkennung der Arbeit der Schuldnerberater wird im Ortenaukreis deutlich an der Tatsache, dass der Kreis die Finanzierung der Arbeit durch Fallpauschalen unterstützt. Die anhaltend große Zahl von Anfragen zeigt, dass es auch in Zukunft die Notwendigkeit der Schuldnerberatung gibt. Dieses Angebot des Caritasverbandes Offenburg - Kehl ist für viele Menschen und deren Familien existenziell wichtig und lebensrettend. Wilhelm Gaus (Dipl. Sozialarbeiter)

15 12 Hinschauen Kindern Zukunft geben 13 Psychologische Beratungsstelle für Eltern, Kinder und Jugendliche Erziehungsberatung und Fachstelle Frühe Hilfen Offenburg Ohne Zahlen ist ein Tätigkeitsbericht unvollständig. Zahlen alleine sagen über Inhalt und Qualität der Arbeit wenig aus. Hier ein Versuch der Annäherung aus beiden Richtungen. In der Arbeit der Beratungsstelle steht die Familie in ihrer Ganzheit im Wozu wirkt Caritas in Mittelpunkt. Ihr kommt in der Biografie jedes einzelnen Menschen eine der Jugendhilfe mit? besondere Bedeutung zu. Das Elternhaus ist prägend in Bezug auf das mmmmmmmmmmit? Erleben von Gemeinschaft, auf die Vermittlung von Werten und lebensvorbereitenden Erfahrungen. mit? Jedes Kind soll die Chance haben, sich zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit zu entwickeln (SGB VIII, 1.1). Die Familie als Grundeinheit sozialen Lebens wird von der katholischen Kirche gefördert und unterstützt. Das staatliche Jugendhilfeverständnis wird von Seiten der Kirche durch besondere Verlautbarungen dazu mit getragen. Der Ortenaukreis als öffentlicher Jugendhilfeträger hat dem Caritasverband Offenburg-Kehl als Träger der freien Jugendhilfe im Rahmen von Subsidiarität die gesetzlich vorgesehene Aufgabe der Erziehungsberatung sowie die vom Ortenaukreis freiwillig erbrachte Leistung der Frühen Hilfen übertragen. Dies gilt für die ca Einwohner der Raumschaften Offenburg, Offenburg-Umland sowie Oberkirch und das Renchtal. Die Zuständigkeitsbereiche der Kommunalen Sozialen Dienste des Jugendamtes und der Erziehungsberatungsstelle wurden zur optimierten Zusammenarbeit der beiden Jugendhilfe- Einrichtungen zum angeglichen. Seit Jahren findet etwa jede 10. Familie über das Jugendamt den Zugang zu uns. Entwicklung von Anmelde-, Fall- und Fachmitarbeiterzahlen Aus der Tabelle ist ersichtlich, dass seit 2008 die Fallzahlen in der PB zunächst gestiegen und seit einigen Jahren auf hohem Niveau relativ konstant geblieben sind. Die Fallzahlen in den Frühen Hilfen sind seit dem Start des Angebotes im September 2009 rasant angestiegen. Die Zahl der Personalstellen war seit 1999 unverändert und folgte ab 2009 den neu hinzu gekommenen Aufgabenbereichen sowie dem gestiegenen Beratungsbedarf.

16 Hinschauen 13 Kindern Zukunft geben 13 Zu benennen ist die in den letzten 10 Jahren nochmals deutlich verstärkte Mitwirkung in der Beratung von Eltern in und nach Trennung und Scheidung. Regelmäßig bieten wir auch eine Gruppe für betroffene Kinder an. Hier haben Kinder die Möglichkeit zu erleben, dass auch andere Kinder ähnliche Situation erleben und können sich in einem geschützten Rahmen darüber austauschen. Gefühle wie Trauer, Wut, Scham, Schuld, Angst, Verwirrung, Sehnsucht, Verlassen- Sein aber auch Erleichterung dürfen ausgedrückt werden. In 286 Beratungen (44%) im Jahre 2012 und 245 Fällen (37%) im Jahre 2013 waren die Folgen von Trennung und Scheidung für die Kinder ein Grund für die Beratung. Neben Selbstmeldern verweist bei diesem Thema häufig der Kommunale Soziale Dienst an die Beratungsstelle. Bei 44% (2012) bzw. 37% (2013) aller Anmeldungen ist Trennung oder Scheidung der Eltern ein maßgeblicher Belastungsgrund für die betroffenen Kinder. Die Beratungsstelle beteiligt sich aktiv am landesweiten Elternkonsens-Verfahren und arbeitet dabei mit dem Familiengericht und dem Kommunalen Sozialen Dienst zusammen. Dabei versuchen wir der neuen Gesetzgebung entsprechend mit strittigen oder hoch strittigen Eltern auch ohne Gerichtsentscheid zu einvernehmlichen Vereinbarungen in Bezug auf ihre Kinder zu kommen. Die Beratungsstelle wirkt bei der Einschätzung von Gefährdung des Kindeswohls durch Insoweit erfahrene Fachkräfte nach 8a, 8b, SGB VIII mit. Die neue Gesetzgebung zum Kinderschutz formuliert einen gesetzlichen Beratungsanspruch zur Einschätzung von Kindeswohlgefährdung für alle Mitarbeiter von Einrichtungen die beruflich mit Kindern und Jugendlichen zu tun haben. Neu abgefasst wurden hierzu die 8a und 8b des Kinder- und Jugendhilfe-Gesetzes (SGB VIII). Diese Fachberatung muss von Insoweit erfahrenen Fachkräften durchgeführt werden. Die Beratungsstelle stellt den Anspruchsberechtigten Insoweit erfahrene Fachkräfte zur Verfügung. Die Geschäftsführung hat dazu mit dem Landratsamt entsprechende Vereinbarungen getroffen. Die Nachfrage nach Beratung in Oberkirch und dem Renchtal mit Außenstelle in Oberkirch seinen ca Einwohnern ist hoch. In den letzten Jahren kommen % der beratenen Familien aus diesem Bereich. Um die Wege für Ratsuchende kürzer zu halten, unterhalten wir unsere Außenstelle in Oberkirch, die von 2 Mitarbeitenden verantwortlich betreut wird. Angesichts der Nachfrage haben wir die Präsenz auf regelmäßig 4, häufig auch 5 Tage pro Woche erhöht. Kindern Zukunft geben 13

17 14 Hinschauen Heilpädagogische Spieltherapie als ein Beispiel für die Arbeit der Psychologischen Beratungsstelle. An der Beratungsstelle werden bis zu acht Spieltherapieplätze von zwei Diplom-Heilpädagoginnen angeboten. Die Therapie wird in der Regel mit Kindern im Alter von 4 12 Jahren durchgeführt. Die Indikationen sind vielfältig und umfassen vorwiegend den präventiven Bereich, d.h. heilpädagogische Spieltherapie hilft u.a. zu verhindern, dass eine Psychotherapie im Rahmen des Gesundheitswesens notwendig wird. Kinder drücken ihre Konflikte, Emotionen und inneren Befindlichkeiten weniger über verbale Kommunikation sondern viel stärker über das Spiel aus. Diese Kommunikations- und Verarbeitungsmittel der Kinder werden in der Spieltherapie aufgegriffen. Spieltherapie ist für die Kinder ein entlastendes und ein stärkendes Verfahren. Die Dauer umfasst etwa 20 Behandlungsstunden. In der Regel nach jeder 4. Spieltherapiesitzung findet ein begleitendes Elterngespräch statt. Die Gespräche mit den Eltern sind wichtig um die Entwicklung des Kindes zu reflektieren und einen Zusammenhang zwischen dem Verlauf im geschützten Therapierahmen und dem Alltag herzustellen. Damit soll der angestrebte Transfer von positiven Veränderungen in den Lebensalltag ermöglicht und gesichert werden. Die Nachfrage nach Spieltherapie an unserer Stelle ist hoch. Sie stellt ein wichtiges Unterstützungsangebot für die Familien dar. Im letzten Jahr lief der Zugang zur Spieltherapie immer wieder über Empfehlungen von Kooperationspartnern wie z. B. dem Kommunalen Sozialen Dienst oder der Kinderschutzambulanz. Kinder gestalten mit unterschiedlichen Materialien was sie bewegt, hier z.b. im Sandspielkasten: Löwe, du bist zwar groß, aber ich bin schlauer! Mir ist alles zu viel, ich verzieh mich erst mal in die Höhle! Mein Turm ist der allergrößte! An diesen von Kindern gestalteten Szenen kann heilpädagogische Spieltherapie ansetzen: spielerisch oder z.b. durch Nachvollziehen oder Ausdrücken und Ansprechen dessen, was vom Erleben des Kindes, von der emotionalen Bedeutung für das Kind verstehbar wird. Ganz wichtig ist es dem Kind zu vermitteln: Es gibt keine falschen Gefühle! Was ich empfinde darf sein und ist erst mal ok! Dies gilt übrigens in gleicher Weise auch in der Beratung der Eltern. Kindern Zukunft geben 13

18 Hinschauen 15 Fachstelle Frühe Hilfen In Offenburg befindet sich, wie in allen 5 Raumschaften des Ortenaukreises, eine Fachstelle Frühe Hilfen, angegliedert an die Psychologische Beratungsstelle. Sie ist Ansprechpartnerin für alle Mütter und Väter mit Kindern bis zum 3. Geburtstag und werdende Eltern. Sie bietet unterstützende Beratung in Fragen von Beziehung, Erziehung und kindlicher Entwicklung an. Sie stärkt die Eltern- Kind-Bindung zum Beispiel durch das videogestützte Angebot der Entwicklungspsychologischen Beratung. Sie kann in besonderen Belastungssituationen zugehende externe Hilfen und deren Finanzierung vermitteln. Dazu gehören die Unterstützung durch Familienhebammen oder durch sozialpädagogisch erfahrene Mitarbeiterinnen im Bereich Frühe Familienhilfen, durch Haushalts- Organisations-Training oder auch eine vorübergehende Entlastung durch erfahrene Haushaltshilfen. Die Mitarbeiterinnen der Fachstelle arbeiten häufig zugehend mit Hausbesuchen. Diese Form der Unterstützung erleichtert den Zugang zu Familien mit Neugeborenen, lässt die familiäre Situation ganzheitlich deutlicher werden, ist zugleich aber erheblich zeitaufwendiger als Beratung in der Komm-Struktur. Ein Beleg dafür, wie gut die Frühen Hilfen angenommen werden, ist die Anzahl von 81 Familien mit Kindern im 1. Lebensjahr, die 2013 von der Fachstelle beraten wurden. Damit war diese Jahres- Altersgruppe mit einem Anteil von 12% erstmals die meistvertretene in der Gesamt- Beratungsstelle. Als Zentrum des Netzwerks Frühe Hilfen arbeitet die Fachstelle eng mit vielen Partnern des Gesundheitswesens, der Jugendhilfe sowie anderen Beratungseinrichtungen zusammen, kooperiert mit Hebammen, Familienhebammen, Geburtskliniken, Kinderärzten und vielen mehr. Ein Leitgedanke der Frühen Hilfen im Ortenaukreis ist eine erleichterte und regelhafte Vernetzung zwischen Jugendhilfe und Gesundheitswesen vor Ort. Team der Psychologischen Beratungsstelle und der Fachstelle Frühe Hilfen

19 Zukunft geben Hinschauen Schulkindbetreuung Ein großer Schwerpunkt im Caritasverband ist die Schulkindbetreuung. An insgesamt 11 Grundschulen werden ca. 500 Kinder betreut. Die Betreuung übernehmen vorrangig Fachkräfte wie Erzieher/innen, Sozialpädagogen und Familienpflegerinnen. Hinzu kommen Mitarbeiter, die in der Erziehung erfahren sind, sowie Praktikanten und ehrenamtliche Helfer. Unsere Schulkindbetreuungen sind freizeitpädagogische und bildungsorientierte Angebote für Grundschüler bis zur vierten Klasse. In der Regel betreuen wir vor dem Unterricht und ab 11:30 Uhr bis 17:00 Uhr. Die Kinder haben dann auch die Möglichkeit, sich zu einem warmen Mittagessen anzumelden. An bis zu 30 Ferientagen können angemeldete Kinder in den Schulferien betreut werden. Speziell konzipierte Angebote und Projekte werden in der Zeit von 7:30 Uhr bis 15:30 Uhr angeboten. Hier werden gezielt aktuelle Interessen von Kindern aufgegriffen. Die Ferienzeit bietet zusätzlich Gelegenheit, intensiv und individuell auf die Kinder einzugehen. Partizipation Die Beteiligung der Eltern und Kinder hat in unseren Einrichtungen einen besonderen Stellenwert. Zusätzlich zu den regelmäßigen Elternabenden werden neben Elternzeiten, an denen Eltern ohne Terminabsprache mit den Mitarbeiterinnen Kontakt aufnehmen können, auch Elterntage angeboten. Diese bieten die Möglichkeit in Form von Festen, Aufführungen und Ausstellungen aktiv teilzunehmen. Aufführung von Musiktheatern, Projekt Zirkuswerkstatt (für Kinder und Eltern), Musikwerkstatt, und Indianerwochen sind Beispiele für das vielfältige Angebot. Die Beteiligung der Kinder ist ein Lernprozess mit dem Ziel, die Kinder zu aktiven, engagierten und eigenverantwortlichen Menschen zu bilden. So wird den Kindern in regelmäßigen Kinderkonferenzen die Möglichkeit gegeben, Wünsche und Vorschläge zu äußern und aktiv bei Entscheidungen mitzubestimmen. Kooperation Neben der Vernetzung in den Gemeinden ist die Zusammenarbeit mit den betreffenden Schulen von großer Bedeutung. Insbesondere die Kooperation mit den Schulleitungen und Lehrerkollegien, die durch regelmäßigen Austausch, Besprechungen über Abläufe, Fallbesprechungen und Beteiligung an Elterngesprächen geprägt ist, hilft allen Beteiligten auf die Kinder adäquater eingehen zu können. Wichtige Kooperationspartner sind auch Schulsozialarbeiter, die in Einzelfällen ein fachliches Bindeglied zwischen Kind, Schule, Eltern und Behörden darstellen. Bei Bedarf findet auch eine Zusammenarbeit mit Kinderarztpraxen und den Kommunalen Sozialen Diensten statt. Ausblick Unsere freizeitpädagogischen Einrichtungen werden zunehmend zu familienergänzenden Institutionen. Der Bedarf an geregelten und strukturierten Tagesabläufen für Kinder steigt. Teilweise werden immer mehr Kinder aus schwierigen Familienverhältnissen bei uns angemeldet. In einigen Einrichtungen ist eine Zunahme von verhaltensoriginellen Kindern zu beobachten, die einen erhöhten Betreuungsaufwand durch qualifiziertes Personal benötigen. Speziell diese Kinder brauchen feste Strukturen und Rituale sowie klare Rahmenbedingungen. Gleichzeitig hat hier die Zusammenarbeit mit allen Bildungsakteuren, speziell mit den Eltern einen besonderen Stellenwert.

20 Hinschauen 17 n 13 Bezüglich der Entwicklung von Ganztagsschulen an Grundschulen und ihre Einbeziehung in Gemeinschaftsschulen besteht die Gefahr, dass durch eine Erweiterung der Lehrerstunden eine finanzielle und qualitative Verschlechterung durch Wegfall von Landesmitteln und Elternbeiträge entstehen kann. Das Kultusministerium verwies wohl in einem Informationsschreiben auf eine Vereinbarung mit den kommunalen Landesverbänden, die den bestehenden Betreuungsprogrammen wie z.b. Verlässliche Grundschule und flexible Nachmittagsbetreuung Bestandschutz gewährt. Dieser erlischt jedoch dann, wenn ein Schulträger einen Antrag auf Ganztagsschule genehmigt bekommt. Somit bleibt abzuwarten, ob sich Schulleitungen und Schulträger für eine Ganztagsschule im Grundschulbereich aussprechen, oder die bisherigen Betreuungsformen mit uns als Träger beibehalten wollen. Denkbare Kombinationen von Lehrerstunden und Betreuungsstunden (z. B. Tandemunterricht) müssen gemeinsam auf Augenhöhe so entwickelt werden, dass im Sinne einer Schule für das Leben (Prof. Dr. Franz Prüß, Uni Greifswald) Fachkompetenz gleichwertig mit Persönlichkeitskompetenz gestellt wird. Hier allerdings bleibt abzuwarten, inwieweit sich die Kommunen an solchen Modellen finanziell beteiligen wollen und werden.. Die seit 1998 bestehende Schulkindbetreuung ist inzwischen ein großer Schwerpunkt im Verband. An insgesamt 11 Grundschulen werden zur Zeit ca. 500 Kinder betreut. Unsere Schulkindbetreuungen sind freizeitpädagogische und bildungsorientierte Angebote für Grundschüler bis zur vierten Klasse. In der Regel betreuen wir vor dem Unterricht und ab 11:30 Uhr bis 17:00 Uhr. Die Kinder haben auch die Möglichkeit, sich zu einem warmen Mittagessen anzumelden. Elmar Rummel (Dipl. Sozialarbeiter)

21 Kindern Zukunft 18 Hinschauen G Schulsozialarbeit an der Falkenhausenschule Kehl Schulprofil Die Falkenhausenschule ist eine vierzügige Grundschule, wobei zwischen 16 und 28 Schüler eine Klasse besuchen. Neben den Regelklassen gibt es in jeder Klassenstufe zwei bilinguale deutsch-französische Klassen mit regelmäßigem Unterricht in französischer Sprache. Seit 2005/06 sind außerdem die so genannten paritätisch deutsch-französischen Klassen für einsprachige Kinder eingerichtet, in denen der Unterricht auf Deutsch und Französisch zu etwa gleichen Teilen stattfindet. In diese Klassen gehen einsprachige Kinder aus dem Schulbezirk mit bereits vorhandenen Französisch- Kenntnissen. Im Schuljahr 2012/2013 besuchten ca. 310 Schülerinnen und Schüler aus über 25 verschiedenen Ländern die Falkenhausenschule. Aufgabenfeld Schulsozialarbeit Die Aufgaben der Schulsozialarbeit sind sehr umfangreich und vielfältig. In erster Linie versteht sich die Schulsozialarbeit als offenes, unabhängiges Angebot für SchülerInnen, LehrerInnen und Eltern, um bei auftretenden Problemen Hilfe zu erhalten. Um diese Hilfe vertraulich und in angenehmer Atmosphäre anbieten zu können, steht mir ein eigenes Büro in der Schule zur Verfügung. Das Feld an möglichen Hilfeleistungen ist breit gefächert. So nehmen sehr häufig Schülerinnen und Schüler von sich aus das offene Gesprächsangebot in Anspruch, um Streitigkeiten mit Mitschülern zu klären, bei persönlichem Kummer ein offenes Ohr zu finden oder Hilfe in verschie-densten Bereichen zu erfragen. Es kommt auch vor, dass Lehrerinnen und Lehrer Schüler zu mir schicken. Teilweise sind diese Kinder gerade in der Klasse wegen massiv störendem Verhalten oder persönlichen Problemen, welche die Kinder beschäftigen, kaum tragbar. Immer wieder sucht jedoch auch das Kollegium selbst meinen Rat und es werden die sozialen Probleme einzelner Kinder oder der ganzen Klasse besprochen und nach Lösungen gesucht. Nicht selten resultiert daraus, dass ich ein Angebot für die ganze Klasse zusammenstelle und eine oder mehrere Unterrichtsstunden zu einem bestimmten (sozialen) Thema, wie beispielsweise Mobbing oder einem fairen Umgang miteinander, halte. Doch auch für Eltern habe ich immer ein offenes Ohr. Ich helfe bei familiären Problemen, Erziehungsfragen, finanziellen Belangen und Schwierigkeiten, Umgang mit Ämtern und vermittle, wenn nötig, an weiterführende Stellen wie beispielsweise Psychologen. Um ein möglichst niederschwelliges Angebot für die Elternschaft anzubieten, lade ich immer wieder zu offenen Elterncafe s ein, schreibe Elternbriefe zu aktuellen Themen oder organisiere Projekte zur Prävention. Sonja Groß (Sozialpädagogin/Sozialarbeiterin B.A.)eben 13

22 Hinschauen 19 Dipl.- Zukunft Soziale Gruppenarbeit an der Söllingschule in Kehl Die Soziale Gruppenarbeit an der Söllingschule gibt es seit dem Schuljahr 2011/2012. Diese Gruppe findet drei Mal wöchentlich, montags, mittwochs und donnerstags von 14:30 16:30 Uhr statt. Die Kinder nehmen jeweils für ein ganzes Schuljahr an der Gruppe teil. Die Höchstzahl der Kinder ist auf sechs beschränkt. Die Teilnahme der Kinder kann nur in Absprache mit den Eltern erfolgen. Lehrer/innen, Erzieher/Innen, Schulsozialarbeit oder Mitarbeiter des Kommunalen Sozialen Dienstes (KSD) melden Kinder für die Soziale Gruppenarbeit an. Der Kommunale Soziale Dienst entscheidet nach einem oder mehreren Gesprächen mit den Eltern darüber, ob das Kind in die Gruppe aufgenommen wird. Es wird ein Hilfeplan erstellt, der beschreibt, welche Ziele für das jeweilige Kind in der Gruppe erreicht werden sollen. Großes Ziel ist es, dass Kinder an der jeweiligen Schule, in den jeweiligen Klassen-gemeinschaften bleiben können und eine Sonder-Beschulung nicht notwendig ist. Teil - Ziele der Sozialen Gruppenarbeit sind u.a.: - das Selbstbewusstsein der Kinder zu stärken - Schulung der Selbst- und Fremdwahrnehmung - Umgang mit Rahmenbedingungen wie Regeln und Konsequenzen - Umgang mit Konflikten - Schwierige Situationen besser meistern zu können - Förderung eines sozialen Verhalten im Umgang miteinander in der Gruppe - Eigene Kompetenzen entdecken Durchgeführte Aktionen und Themen ein Ausschnitt: Vorstellen / Kennenlernen (Steckbrief usw.) Festlegen der Gruppenregeln: 1. Nicht treten und schlagen. 2. Keine Schimpfworte, keine Beleidigungen. 3. Wenn einer spricht, hören die Anderen zu. 4. Nicht mit dem Stuhl schaukeln. 5. Niemanden ärgern und keinen Quatsch machen. 6. Wir warten, bis wir dran sind. Einführung von Ritual und Sprechstein. Wie verhalte ich mich in verschiedenen Situationen Gruppennamen gemeinsam finden ( Luchsclub ) Ich bin ich Gruppenwappen entwerfen, malen und aufhängen Christiane Berg (Dipl.-Sozialpädagogin)

23 20 Hinschauen Kindern Zukunft geben An die Hand nehmen Kulturlotse für Kinder Das Projekt An die Hand nehmen Kulturlotse für Kinder wird von der Stiftung Kinderland (einer Unterstiftung der Baden-Württemberg Stiftung) gefördert und soll benachteiligte Kinder aus schwierigen Lebenssituationen für Kultur begeistern, indem ihnen in der Gruppe die Möglichkeit gegeben wird, diese mit Hilfe ihres persönlichen Paten zu entdecken. Im Vorfeld wurden die Patinnen von mir als Projektleiterin gewissenhaft auf ihre Aufgabe mit den Kindern vorbereitet. Sie erhielten eine ausführliche Schulung. Auch im Verlauf des Projektes begleite ich die Kulturlotsen in ihrer Arbeit. Die Patinnen können jederzeit das offene Gesprächsangebot in Anspruch nehmen, um mir von Erlebnissen, Fortschritten der Kinder oder auch Schwierigkeiten zu erzählen oder einen Rat einzuholen. In regelmäßigen Abständen treffe ich mich außerdem mit allen Patinnen, um das Gefühl der Anerkennung für die wertvolle Arbeit aufrecht zu erhalten und zu signalisieren, dass die Patinnen mit ihrer Tätigkeit nicht alleine gelassen werden. Zu besonderen Anlässen (beispielsweise Weihnachten) lade ich die Damen zum gemütlichen Beisammensein im Restaurant oder Cafe ein und wir plaudern über besondere Erlebnisse, den gemeinsamen Spaß am Projekt und über Gott und die Welt. Die Kulturlotsen besuchen mit ihren Patenkindern sowohl Einrichtungen der kulturellen Bildung als auch entsprechende Veranstaltungen (beispielsweise ein Kindertheater). Gerade Kindern aus schwierigen Verhältnissen bleiben diese Möglichkeiten häufig verwehrt. Woche für Woche treffen sich also alle Projektteilnehmer auf dem Schulhof, um gemeinsam zu einem erlebnisreichen Ausflug zu starten. Die Gruppe besuchte beispielsweise, um nur einen kleinen Einblick zu gewähren, ein Schokoladenmuseum, eine Falknerei, eine Glasbläserei, verschiedene Theateraufführungen und als besondere Highlights den Offenburger Weihnachtszirkus und den Europa Park. Doch auch ganz einfach klingende Ausflüge stellten sich als besondere Erlebnisse dar. Jegliche Art von Unternehmung, gemeinsam mit ihren Paten, stellt also eine enorme Erweiterung des Horizontes der Heranwachsenden dar. Neben all der kulturellen Bildung lernen die Kinder auch, sich in eine Gruppe einzufügen, eigene Bedürfnisse gelegentlich hinten anzustellen und Rücksicht zu nehmen. Hier konnten gerade bei einem Jungen große Fortschritte festgestellt werden. Doch von diesem tollen Projekt profitieren nicht nur die Kinder. Auch den Patinnen wird das Gefühl gegeben, gebraucht zu werden und einem Kind wirklich helfen zu können. Das Projekt fördert also den Austausch zwischen den Generationen und schafft gleichzeitig eine win-win-situation für alle Beteiligten. Besonders die Jungen und Mädchen, welche in Deutschland keine Großeltern haben, genießen die positive Zuwendung der älteren Damen sehr und so entwickelte sich ein vertrauensvolles und liebevolles Verhältnis zwischen den Kindern und den Patinnen. Für mich als Projektleiterin war außerdem sehr schön zu beobachten, wie gut die Gruppe der Kulturlotsinnen zusammengewachsen ist. Die Damen bewegten sich von Anfang an auf einer Wellenlänge, haben denselben Humor und wurden im Laufe der Zeit zu echten Freundinnen, welche auch abseits des Kulturlotsenprojekts sehr gerne Zeit miteinander verbringen. Ein rundum gelungenes Projekt also! Sonja Groß (Sozialpädagogin/Sozialarbeiterin B.A.)

24 Kindern Zukunft geben 13 Hinschauen 21 Gibt s im Himmel Schokolade? Hohberger Erziehungsforum Diakon Martin Jablonky von der Seelsorgeeinheit Hohberg konnte rund 100 Besucher begrüßen. Das fünfte Hohberger Erziehungsforum befasste sich 2012 mit dem Thema Gibt s im Himmel Schokolade?. Wie schon bei den vier vorausgegangenen Foren trugen der Caritasverband Offenburg-Kehl, die Hohberger Seelsorgeeinheit, die fünf Kindertagesstätten der drei Teilorte und das Bildungswerk der Erzdiözese Freiburg diese Veranstaltung. Hauptperson dieses Bildungsabends war die Referentin Marion Bauer, Diplom Trauerbegleiterin, Logotherapeutin, mit langjähriger Erfahrung in der Sterbe- und Trauerbegleitung. Frau Bauer hielt das Impulsreferat, und lud anschließend die Besucher zum Austausch ein. Wenn Kinder dem Tod begegnen, sei es durch den Verlust eines Haustieres oder eines nahestehenden, geliebten Menschen, so erleben sie, dass die Welt nicht so sicher ist, wie sie es sich wünschen würden. Oft tauchen dann Fragen auf, die Eltern und Großeltern nicht auf Anhieb beantworten können. Wie Kinder trauern und wie man ihnen als Erwachsener dabei helfen kann, wurde im Vortrag mit anschließender Gesprächsmöglichkeit erläutert. Elmar Rummel (Dipl. Sozialarbeiter) Ein Beispiel für die gelungene Zusammenarbeit zwischen dem Caritasverband Offenburg Kehl und der Seelsorgeeinheit Hohberg - das fünfte Erziehungsforum

25 Kindern Zukunft geben Unterstützen Schwangerschaftsberatung Die Schwangerschaftsberatungsstelle des Caritasverbandes Offenburg-Kehl e.v. ist mit einer halben Personalstelle besetzt und deckt vor allem das Einzugsgebiet Kehl und die umliegenden Gemeinden Willstätt und Rheinau ab. Im Jahr 2013 suchten uns insgesamt 102 Frauen auf. Dies bedeutet ein leichter Anstieg im Vergleich zu den beiden letzten Vorjahren. Hierbei bezieht sich die Beratung und Unterstützung auf Fragen zur Sicherung des Lebensunterhaltes, vor allem nach der Geburt des Kindes, zu finanziellen Hilfen, zur Anschaffung einer kompletten Babyerstausstattung, bei Partnerschaftsproblemen, Informationen zum Elterngeld, Betreuungsgeld u. a. Auch über die Geburt des Kindes hinaus ist die Schwangerschaftsberatungsstelle Ansprechpartner bis das Kind das dritte Lebensjahr erreicht hat. Als flankierende finanzielle Hilfemaßnahmen wurden für Babyerstausstattungen, Einrichtungsbeihilfen und in Krisensituationen folgende Anträge gestellt: Antragstellung und Bewilligung 2013 Anzahl der Anträge Bewilligte Summe insges. Bundesstiftung Familie in Not ,00 Bischofsfonds ,00 Verlauf einer Schwangerschaftsberatung anhand eines Fallbeispiels Frau S. ist 23 Jahre alt und mit ihrem ersten Kind schwanger. Sie hat gerade eine Ausbildung zur Friseurin begonnen und erhält für sich selbst Ausbildungsvergütung und Berufs-ausbildungsbeihilfe. Sie lebt mit ihrem Freund zusammen, der gemeinsam mit ihr unsere Schwangerschaftsberatungsstelle aufsucht. Sie benötigt dringend eine komplette Babyerstausstattung und Schwangerschaftsbekleidung für ihr Kind. Da das Paar ergänzende SGB II- Leistungen bekommt, kann beim Jobcenter ein Antrag auf eine Babyerstausstattung gestellt werden. Da Frau S. Schwierigkeiten im Kontakt mit Behörden hat, bittet Sie um Unterstützung und ihr wird Formulierungshilfe für einen Antrag gegeben und aufgelistet, was Sie alles beim Jobcenter einzeln beantragen kann. Frau S. ist sehr skeptisch, ob Sie überhaupt vom Jobcenter die Babyerstausstattung erhalten wird. Frau S. wird motiviert, den Antrag zu stellen und sich bei Schwierigkeiten an unsere Beratungsstelle zu wenden. Zusätzlich werden Informationen zum Elterngeld gegeben. Ihr Freund ist arbeitslos und sucht nach einer Stelle, hat aber keine abgeschlossene Berufsausbildung. Die finanzielle Situation des Paares ist angespannt und dies führt auch zu Streitigkeiten zwischen dem Paar. Daneben hat Frau S. für sich selbst Kindergeld beantragt und im Mai bewilligt bekommen, doch erhält sie das Geld bisher nicht ausbezahlt. Deswegen hat sie schon Telefonate mit der Kindergeldstelle geführt, wird aber immer wieder vertröstet. Beim nächsten Termin hat Frau S. inzwischen die gesamte Beihilfe für die Erstlingsausstattung und Schwangerschaftsbekleidung vom Jobcenter erhalten. Sie bekommt immer noch kein Kindergeld ausbezahlt. Die Familienkasse teilt mit, dass die Beträge wohl überwiesen worden seien, aber möglicherweise auf ein falsches Konto gegangen sind. Dies wird nun überprüft. Ihr Kind kommt in wenigen Wochen zur Welt. Frau S. will nach einem Jahr Elternzeit ihre Ausbildung wieder aufnehmen. Informationen zu Tagesmüttern, Kinderbetreuung und Kostenübernahme werden gegeben. Es wird vereinbart, dass sich Frau S. meldet, falls sie in der Zwischenzeit immer noch keine Kindergeldzahlungen erhält.

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