Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der. H+S GmbH Handel - Schulung - Dienstleistung

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der. H+S GmbH Handel - Schulung - Dienstleistung"

Transkript

1 1. Geltungsbereich Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der H+S GmbH Handel - Schulung - Dienstleistung Besondere Bedingungen zur Begutachtung von Managementsystemen im folgenden H+S genannt, mit ihrem Vertragspartner, nachstehend Auftraggeber genannt. Diese Bedingungen gelten für die zwischen der H+S und ihren Auftraggebern geschlossenen Verträge, soweit nichts anderes schriftlich vereinbart oder gesetzlich vorgeschrieben ist. Im folgenden Text werden Audits und Begutachtungen als Begutachtung, Auditoren, Gutachter und Experten als Beobachter, Sowie Audit- und Begutachtungsberichte als Beobachtungen bezeichnet. 2. Begutachtung von Managementsystemen Die H+S begutachtet das Managementsystem des Auftraggebers oder Teile davon mit dem Ziel, die Konformität zu vereinbarten Forderungen, einschließlich der Wirksamkeit des Systems festzustellen. Die H+S Zertifizierungsstelle prüft vor der Durchführung des Audits, dass die Zertifizierung nach Vorgaben des Antrags durchgeführt werden kann. Dabei prüft H+S die Information über die Organisation, ob die Anforderung an die Zertifizierung klar definiert und dokumentiert sind, alle Differenzen im Verständnis zwischen H+S und dem Antragsteller geklärt sind, die Zertifizierungsstelle über die Kompetenz und die Fähigkeit verfügt, die Zertifizierung durchzuführen und den Geltungsbereich der angestrebten Zertifizierung der die Standorte die zur Ausführung des Audits erforderlichen Zeit, sowie alle andere Aspekte, die die Zertifizierungstätigkeit beeinflussen. (Sprache, Sicherheitsbedingungen, Gefährdung der Unparteilichkeit). Hierüber erhält der Auftraggeber ein Gutachten und ein H+S Zertifikat, bzw. eine Urkunde. Die H+S ist bei ihrer Beobachtung unabhängig, neutral und objektiv. Beobachtungen werden am Ort der Leistungserbringung des Auftraggebers durchgeführt. Art, Umfang und Termine zum Verfahren vereinbaren die Parteien gesondert. Werden bei einer Beobachtung Abweichungen festgestellt, sind die Korrekturmaßnahmen innerhalb von 3 Monaten, bzw. einer angemessenen, vereinbarten Frist nachweislich vom Auftraggeber umzusetzen, bevor ein H+S Zertifikat erteilt werden kann. Das Erstzertifizierungs-Audit eines Management-Systems muss in zwei Stufen durchgeführt werden: Stufe Die Planung muss sicherstellen, dass die Ziele der Stufe 1 erreicht werden können und der Auftraggeber muss über sämtliche Vor-Ort-Tätigkeiten während der Stufe 1 informiert werden. Der Zweck von Stufe 2 ist es, die Umsetzung einschließlich der Wirksamkeit des Managementsystems des Auftraggeber zu bewerten. Die Stufe 2 muss am Standort des Auftraggeber stattfinden. 3. Auswahl der Auditoren Die Auswahl und Anzahl der einzusetzenden Auditoren, Fachexperten und Beobachter obliegt der H+S. Sie benennt den/die Beobachter und stellt dem Auftraggeber auf Anforderung deren Kurzbiographien zur Verfügung. Die H+S verpflichtet sich, nur Auditoren einzusetzen, die aufgrund ihrer fachlichen Qualifikation, ihrer Erfahrungen und ihrer persönlichen Fähigkeiten für den Auftrag geeignet sind. Bei einer Zertifizierung werden nur Auditoren beauftragt, die für die Beobachtung zugelassen sind. Sie sind für das/die geforderte(n) Regelwerk(e) zugelassen, verfügen über angemessene Erfahrung im Tätigkeitsbereich des Auftraggebers, sowie über Auditerfahrung. Der Auftraggeber ist berechtigt, die von H+S vorgeschlagenen Auditoren ohne Nennung von Gründen abzulehnen. In diesem Fall unterbreitet H+S einen neuen Vorschlag. Die Berechtigung zur Ablehnung steht dem Auftraggeber zu Beginn der Vorbereitungs- und Überwachungsphase je einmal zu. Für den Fall, dass ein Auditor unmittelbar vor oder während der Beobachtung ausfällt, vereinbaren beide Parteien das weitere Vorgehen. 4. Rechte und Pflichten der H+S Die H+S verpflichtet sich, über alle Tatsachen, die mit ihr im Zusammenhang mit ihrer Tätigkeit beim Auftraggeber bekannt werden, Stillschweigen zu vereinbaren, gleichviel, ob es sich dabei um Interna des Auftraggeber selbst, oder um dessen Geschäftsverbindungen handelt. Gleiches gilt für mündliche und schriftliche Ergebnisse aus den Beobachtungen. Informationen an Dritte leitet die H+S nur mit schriftlichem Einverständnis des Auftraggebers weiter. H+S bewahrt Aufzeichnungen aus Begutachtungen für mindestens einem Zertifizierungszyklus (i.d.r. drei Jahre, bzw. nach den gesetzlichen Vorgaben) auf. Diese Verpflichtungen gelten auch für die Zeit nach Beendigung des Vertragsverhältnisses. 1

2 5. Akkreditierung und Zulassung H+S ist durch Akkreditierungs- und Zulassungsstellen berechtigt, Beobachtungen und Zertifikate zu zahlreichen Regelwerken zu erstellen. Sie ist verpflichtet, Mitarbeitern oder Erfüllungsgehilfen dieser Stelle die Teilnahme an Begutachtungen zu ermöglichen. Sie gewährt ihnen Einblick in eigene Unterlagen, sowie kundenbezogene Daten, soweit dies für Akkreditierungsverfahren notwendig ist. Diese Mitarbeiter sind zur Verschwiegenheit verpflichtet. Soweit einzelne Regelwerke es ausdrücklich fordern, werden kundenbezogene Daten und Begutachtungsergebnisse an die DAkkS (Deutsche Akkreditierungsstelle) weitergegeben. Hierzu gilt das Einverständnis des Auftraggebers als erteilt. 6. Haftung H+S haftet nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Dies gilt auch für Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen. H+S verpflichtet sich, für die im Rahmen des Auftrages zu erbringenden Dienstleistungen auf Anforderung des Auftraggebers eine Haftpflichtversicherung nachzuweisen. 7. Haftungsbeschränkung Soweit eine Haftung der H+S in Betracht kommt, ist diese auf höchstens pro Geschäftsvorgang beschränkt. 8. Veröffentlichung H+S führt ein Verzeichnis aller Auftraggeber mit gültiger H+S Zertifizierung. Dieses Verzeichnis beinhaltet Name, Anschrift der zertifizierten Organisation, sowie den Geltungsbereich und das Regelwerk. Das Verzeichnis kann von H+S als Referenzliste gegenüber Dritten zur Verfügung gestellt werden. Hierzu gilt das Einverständnis des Auftraggebers als erteilt. 9. Wirksamkeit von zertifizierten Managementsystemen Die H+S verifiziert durch regelmäßige Audits (i.d.r. jährlich) die Wirksamkeit des zertifizierten Managementsystems des Auftraggebers. Erhält H+S Informationen von Dritten, die Zweifel über die Konformität oder Wirksamkeit des von ihr zertifizierten Managementsystems begründen, hat sie das Recht, nach Anhörung der betroffenen Auftraggeber zusätzliche, außerplanmäßige Begutachtungen durchzuführen. 10. Vereinbarungen von Terminen H+S und der Auftraggeber vereinbaren Begutachtungstermine möglichst langfristig. Termine werden schriftlich bestätigt. Kann auf Veranlassung des Auftraggebers ein bestätigter Termin nicht wahrgenommen werden, so kann H+S durch die Vorbereitung des Termins tatsächlich entstandenen Aufwendungen in Rechnung stellen. 11. Rechte und Pflichten des Auftraggebers 11.1 Managementsystem Der Auftraggeber muss ein dokumentiertes Managementsystem einführen und aufrechterhalten, das die Forderungen des zugrunde gelegten Regelwerkes erfüllt. Um die Konformität und Wirksamkeit des Managementsystems dauerhaft sicherzustellen, sind die hierfür notwendigen Maßnahmen durchzuführen und zu dokumentieren Darlegungspflicht Der Auftraggeber stellt sicher, dass H+S alle für die Erfüllung des Auftrages notwendigen Informationen und die erforderlichen Räumlichkeiten zugänglich sind. Er verpflichtet seine von ihm benannten Beauftragten und Mitarbeiter, dem Auditor rechtzeitig, wahrheitsgemäß und vollständig Auskünfte über alle Vorgänge zu erteilen, die für die Begutachtung von Bedeutung sein können. Im Rahmen von zertifizierten Managementsystemen müssen H+S auf Anfrage alle Aufzeichnungen über Beanstandungen und deren Korrekturmaßnahmen vorgelegt werden Mitteilung über Änderungen Der Auftraggeber ist verpflichtet, H+S unverzüglich über alle Änderungen zu informieren, die auf das zertifizierte Managementsystem Einfluss haben können. Dies bezieht sich besonders auf den Kauf/Verkauf von Unternehmensteilen, Eigentümerwechsel, Änderungen des Tätigkeitsfeldes, grundlegende Prozessveränderungen oder die Eröffnung von Konkurs- 2

3 oder Vergleichsverfahren. H+S prüft nach Absprache mit dem Auftraggeber, wie das Zertifikat in solchen Fällen aufrechterhalten werden kann Vertraulichkeit und Verschwiegenheit Der Auftraggeber ist berechtigt, den Begutachtungsbericht vollständig weiterzugeben. Eine auszugsweise Weitergabe ist nicht gestattet. Die dem Auftraggeber von H+S überlassenen Unterlagen, einschließlich des H+S Zertifizierungssymbols sind urheberrechtlich geschützt. Der Auftraggeber erkennt ausdrücklich an, dass alle ihm von H+S übergebenen, oder zur Einsicht überlassenen Unterlagen Eigentum der H+S bleiben und verpflichtet sich, diese nur intern zu verwenden, Dritten nicht zugänglich zu machen oder für andere als vereinbarte Zwecke zu nutzen. Der Auftraggeber ist verpflichtet, die ihm unter dieser Vereinbarung zugänglich gemachten Informationen und Kenntnisse über Angelegenheit der H+S, deren Mitarbeiter und Gutachter vertraulich zu behandeln. Diese Verpflichtung bleibt über das Ende der Vereinbarung hinaus bestehen. Der Auftraggeber verpflichtet seine Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen entsprechend. Im Falle gesetzlicher Verpflichtung oder anwaltschaftlicher Aufforderung zur Herausgabe von Informationen wird H+S unmittelbar den Auftraggeber informieren Unabhängigkeit der Begutachtung Der Auftraggeber ist verpflichtet, alles zu unterlassen, was die Unabhängigkeit der H+S Mitarbeiter und Auditoren beeinträchtigen könnte. Dies gilt besonders für Angebote, Beratungstätigkeit, Anstellung und Aufträge auf eigene Rechnung, gesonderte Honorarabsprachen oder sonstige geldwerte Zuwendungen. 12. Leistungen, Preise und Zahlungsbedingungen Der Auftraggeber erkennt die Geschäftsbedingungen und Preise der H+S in der jeweils gültigen Fassung an, soweit vertraglich nicht anders vereinbart. Der Auftrag kann auf Forderung der H+S nach Leistungserbringung abschnittweise abgerechnet werden. Rechnungen sind innerhalb von 7 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug netto zahlbar. Bei Zahlungsverzug ist H+S berechtigt, die jeweils banküblichen Zinsen in Anrechnung zu stellen. 13. Zertifikate und Zertifikatssymbole 13.1 Erteilung und Nutzen H+S ist verpflichtet, bei Erfüllung aller Zertifizierungsforderungen und vertraglichen Verpflichtungen das Zertifikat zu erteilen und dem Auftraggeber auszuhändigen. Die Zertifizierungsempfehlung obliegt allein dem H+S Auditor, die Grundlage ist die im Begutachtungsbericht ausgesprochene Empfehlung der Auditoren. Die Zertifizierungsentscheidung erfolgt nach Vorgaben der Zertifizierungsstelle. H+S Zertifikate haben in der Regel eine Gültigkeit von drei Jahren, beginnend mit der Feststellung der Konformität. Durch die Erteilung des Zertifikates wird keine Rechtskonformität bescheinigt. Zertifikate und Zertifikatssymbole dürfen zur Werbung eingesetzt werden. Diese Nutzung ist auf den Geltungsbereich und die Geltungsdauer der Zertifizierung beschränkt. Zertifikatssymbole dürfen nicht unmittelbar auf einem Produkt angebracht, oder in einer Weise verwendet werden, durch die der Eindruck entstehen könnte, dass sie sich auf die Konformität eines Produktes mit dem zugrunde gelegten Regelwerks beziehen. H+S ist verpflichtet, im Rahmen ihrer Möglichkeiten auf die korrekte Verwendung zu achten. Zertifikate und Zertifikatssymbole dürfen nicht auf Rechtsnachfolger oder andere Organisationen übertragen werden. Nach Aussetzung, Entzug oder Annullierung einer Zertifizierung muss der Auftraggeber jede Werbung mit der Zertifizierung unverzüglich einstellen. Der Auftraggeber verpflichtet sich zur Rückgabe des Original-Zertifikates nach Entzug oder Annullierung. Ein Zurückbehaltungsrecht ist ausgeschlossen. Nachdrucke und Veränderungen der H+S Zertifikate und Zertifikatssymbole dürfen nur von Personen vorgenommen werden, die von H+S dazu ermächtigt sind Nichterteilung des Zertifikats H+S kann Zertifikate nur erteilen, wenn nach der Auditierung (Erst-/Wiederholungsbegutachtung) die Voraussetzungen dafür erfüllt sind. Bei Nichterfüllung dokumentiert der Auditor die Mängel in einem Abweichungsbericht oder er gibt die Auflagen bekannt, deren Erfüllung zur Erteilung eines Zertifikates notwendig sind. Abweichungen oder Auflagen sind innerhalb der vorgegebenen Frist zu beheben und zu erfüllen. Erforderlichenfalls wiederholt die H+S die Begutachtung ganz oder teilweise. Die Kosten hierfür werden entsprechend dem im Angebot genannten Tagessatz oder nach der gültigen Preisliste berechnet. Wurden die Mängel nicht innerhalb der festgelegten Frist behoben, oder sind auch nach zweimaliger Nachbegutachtung die Voraussetzungen für eine Zertifikatserteilung nicht gegeben, wird das Zertifizierungsverfahren durch einen Bericht ohne Zertifikat abgeschlossen. 3

4 13.3 Aussetzung, Entzug und Annullierung des Zertifikates a) H+S ist berechtigt, das erteilte Zertifikat zeitlich befristet auszusetzen, wenn der Auftraggeber seine vertraglichen oder finanziellen Pflichten H+S gegenüber nachweislich verletzt, besonders wenn: - Korrekturmaßnahmen am Managementsystem nicht innerhalb der vereinbarten Fristen nachweislich wirksam umgesetzt wurden, - die von H+S vorgeschlagenen Termine zur Aufrechterhaltung der Zertifizierung nicht wahrgenommen wurden und dadurch die Frist von in der Regel zwölf Monaten seit der letzten Begutachtung überschritten wurde, b) - H+S nicht rechtzeitig über geplante Änderungen am Managementsystem und andere Änderungen informiert wurde, die die Konformität mit dem der Begutachtung zugrunde gelegten Regelwerk beeinflussen, - H+S Zertifikat, oder ein Zertifikatssymbol in irreführender Weise verwendet wurde. c) Die H+S kündigt eine mögliche Aussetzung zunächst schriftlich an. Werden die Gründe für die Aussetzung nicht binnen 2 Wochen beseitigt, so informiert H+S den Auftraggeber schriftlich über die Aussetzung der Zertifizierung und benennt ihre Gründe, sowie die notwendigen Maßnahmen, um die Zertifizierung wieder in Kraft setzen zu können. Die Aussetzung der Zertifizierung wird befristet (Nach Vorgaben der DAkkS). Werden die geforderten Maßnahmen innerhalb der festgesetzten Frist nachweislich wirksam umgesetzt, wird die Aussetzung der Zertifizierung zurückgenommen, ansonsten muss der Auftraggeber die Rezertifizierung anstreben. b) Entzug: H+S ist berechtigt, Zertifikate nach schriftlicher Ankündigung zu entziehen oder für ungültig zu erklären, wenn: - die Frist für die Aussetzung der Zertifizierung abgelaufen ist, - die Konformität des Managementsystems mit dem zugrunde gelegten Regelwerk nicht gewährleistet ist, - der Auftraggeber nach Aussetzung des Zertifikates weiterhin mit der Zertifizierung wirbt, - der Auftraggeber seine Zertifizierung in einer Form anwendet, die die Zertifizierungsstelle in Verruf bringt, - die Voraussetzungen, die zur Erteilung des Zertifikates geführt haben, nicht mehr gegeben sind, oder der Auftraggeber nicht bereit ist, Abweichungen zu beseitigen, - der Auftraggeber das Vertragsverhältnis mit H+S wirksam beendet. c) Annullierung: H+S ist berechtigt, Zertifikate zu annullieren oder rückwirkend für ungültig zu erklären, wenn: - sich nachträglich herausstellt, dass die Voraussetzungen, die zur Erteilung des Zertifikates notwendig waren, nicht gegeben waren, - der Auftraggeber das Zertifizierungsverfahren in unzulässiger Weise beeinträchtigt hat, so dass die Objektivität, Neutralität oder Unabhängigkeit des Bewertungsergebnisses in Frage stehen. 14. Einspruch und Beschwerde Jeder Auftraggeber hat Anspruch auf Dienstleistungen, die im vereinbarten Rahmen so erbracht werden, dass seine Erwartungen und Bedürfnisse erfüllt werden. Bei Nichterfüllung bittet die H+S um Informationen, die zur Verbesserung notwendig ist. Jeder Auftraggeber hat das Recht, bei Meinungsverschiedenheiten mit Beobachtern, oder mit H+S gegen eine Entscheidung Einspruch oder Beschwerde einzulegen. Beschwerden können schriftlich beim Leiter der Zertifizierungsstelle, oder dessen Stellvertreter vorgetragen werden. Ist eine Lösung mit den unmittelbar Betroffenen, mit Qualitätsbeauftragten der H+S oder mit der Geschäftsführung nicht möglich, kann das Lenkungsgremium der H+S Zertifizierungsstelle schriftlich angerufen werden. 15. Lenkungsgremium Das Lenkungsgremium der H+S kann bei Beschwerden und in Streitfällen über Bewertung, Erteilung, Aussetzung oder Entzug eines Zertifikates angerufen werden, wenn die beiden Parteien aufgrund einer gemeinsamen schriftlichen Darstellung des Sachverhaltes vereinbart haben, dass der Streitfall unter Ausschluss des ordentlichen Rechtswegs entschieden werden soll. 16. Dauer und Beendigung Die Vereinbarung wird mit Auftragserteilung auf unbestimmte Zeit geschlossen. Der Auftraggeber kann ohne Angabe von Gründen mit einer Frist von drei Monaten schriftlich kündigen. Im Fall der Kündigung durch den Auftraggeber behält sich die H+S vor, die bereits erbrachten Leistungen zu berechnen. H+S kann nur aus wichtigem Grund, insbesondere bei Verletzung der 5,6 und7 dem Auftraggeber gegenüber kündigen. 4

5 17. Gerichtsstand / Anwendbares Recht Der Gerichtsstand ist Leonberg / Württ.. Es gilt die europäische und deutsche Rechtsprechung. 18. Abweichende Vereinbarungen Abweichende Vereinbarungen oder Nebenabreden bedürfen der Schriftform. Sollten einzelne Bestimmungen der vertraglichen Vereinbarungen einschließlich der Geschäftsbedingungen unwirksam sein, berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Die Parteien werden die unwirksamen Bestimmungen unverzüglich durch solche ersetzen, die den unwirksamen in ihrem Sinngehalt möglichst nahe kommen. 19. Zusätzliche Bedingungen Zusätzlich zu vorstehenden Bedingungen gelten bei einzelnen Regelwerken die jeweils spezifischen Forderungen in der jeweils gültigen Version inklusive ihrer ergänzenden Interpretationen. H+S GmbH Handel Schulung Dienstleistung, Rutesheim-Perouse Stand: FS / ersetzt die Version

Organisationsstruktur der Zertifizierungsstelle. für das

Organisationsstruktur der Zertifizierungsstelle. für das Organisationsstruktur der Zertifizierungsstelle für das der Zentralstelle für Berufsbildung im Einzelhandel e. V. (zbb) Zertifizierungsstelle Zertifizierungsstelle ist die zbb als e.v. und unabhängige

Mehr

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN für Dienstleistungen der Firma Iris Weinmann Consulting. Mittelstadtstr Rottweil Steuernummer DE

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN für Dienstleistungen der Firma Iris Weinmann Consulting. Mittelstadtstr Rottweil Steuernummer DE ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN für Dienstleistungen der Firma Mittelstadtstr. 58 78628 Rottweil Steuernummer DE293001430 Stand: 17.03.2014 1 Geltungsbereich 1.1 Die nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen

Mehr

Allgemeine Geschäftsbedingungen. für Dienstleistungen der Firma. MS Reinigung & Handel. Stefan Münst. Ginsterweg 11.

Allgemeine Geschäftsbedingungen. für Dienstleistungen der Firma. MS Reinigung & Handel. Stefan Münst. Ginsterweg 11. Allgemeine Geschäftsbedingungen für Dienstleistungen der Firma MS Reinigung & Handel Stefan Münst Ginsterweg 11 88471 Laupheim Tel. 07392-9389664 Fax. 07392-9389663 Email: info@muenst.biz Steuernummer:

Mehr

Geschäftsbedingungen für Begutachtungen und Zertifizierungen der Zertifizierung Bau GmbH

Geschäftsbedingungen für Begutachtungen und Zertifizierungen der Zertifizierung Bau GmbH Inhalt 1 Vorbemerkung 6 Vergütung 2 Beauftragung / Vertragsdauer 7 Änderungen der Zertifizierungsregeln 3 Zertifizierung / Zertifikat 8 Einspruchsverfahren 3.1 Zertifizierung 9 Vertraulichkeit 3.2 Verwendung

Mehr

Willst du mit mir wohnen?

Willst du mit mir wohnen? ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN für Dienstleistungen des,, Stand: Januar 2013 1. Geltungsbereich Die nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Rechtsgeschäfte des,, nachstehend Dienstleister

Mehr

Beratungsvertrag. (Muster) zwischen. - nachfolgend Auftraggeber genannt - und. - nachfolgend Auftragnehmer genannt - Inhaltsverzeichnis

Beratungsvertrag. (Muster) zwischen. - nachfolgend Auftraggeber genannt - und. - nachfolgend Auftragnehmer genannt - Inhaltsverzeichnis Beratungsvertrag zwischen (Muster) - nachfolgend Auftraggeber genannt - und - nachfolgend Auftragnehmer genannt - Inhaltsverzeichnis 1 Vertragsgegenstand 2 Leistungen des Auftragnehmers 3 Vergütung 4 Aufwendungsersatz

Mehr

Beratervertrag. IUP GmbH. Zwischen. vertreten durch. im folgenden Auftraggeber" genannt, und. Dielmannstraße 65 D Offenbach am Main

Beratervertrag. IUP GmbH. Zwischen. vertreten durch. im folgenden Auftraggeber genannt, und. Dielmannstraße 65 D Offenbach am Main Zwischen vertreten durch im folgenden Auftraggeber" genannt, und Dielmannstraße 65 D 63069 Offenbach am Main Amtsgericht Offenbach am Main vertreten durch im folgenden Berater genannt, wird folgender Beratervertrag

Mehr

2.3 Gegenstand der Tätigkeit ist immer die vereinbarte Dienstleistung und nicht die Herbeiführung eines wirtschaftlichen Erfolges.

2.3 Gegenstand der Tätigkeit ist immer die vereinbarte Dienstleistung und nicht die Herbeiführung eines wirtschaftlichen Erfolges. ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN für Dienstleistungen der Firma JT-Technik Stand: 01.08.2012 Disternicher Str.24, 53909 Zülpich, 0177/2667104, info@jt-technik, StrNr.: 209/5141/1516 1 Geltungsbereich 1.1

Mehr

Zertifizierungsordnung. International Certification Management GmbH

Zertifizierungsordnung. International Certification Management GmbH Zertifizierungsordnung der (ICM) Allgemeines Diese Zertifizierungsordnung gilt für die Auditierung, die Zertifizierung und die Aufrechterhaltung der Zertifizierung von Managementsystemen. Sie regelt das

Mehr

Erfahrungsaustausch. DeuZert Auditorinnen/Auditoren Bad Belzig am

Erfahrungsaustausch. DeuZert Auditorinnen/Auditoren Bad Belzig am Erfahrungsaustausch DeuZert Auditorinnen/Auditoren 2017 Bad Belzig am 16.06.2017 Dipl.-Ing. Jürgen Heene Hochschulring 2 15745 Wildau bei Berlin + 3375 217459-0 www.deuzert.de 1 Fachbeitrag ISO/IEC 17021-1:2015:

Mehr

2. Die Bereitstellung des gelieferten Materials erfolgt in elektronischer Form

2. Die Bereitstellung des gelieferten Materials erfolgt in elektronischer Form I. Allgemeines Folgende Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) sind Bestandteil aller Verträge mit der Firma "DC Mediengestaltung UG (haftungsbeschränkt)" (folgend "DC Mediengestaltung") und aller daraus

Mehr

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN FÜR DIE DURCHFÜHRUNG VON FORSCHUNGS- UND ENTWICKLUNGSARBEITEN DER JOHANNES KEPLER UNIVERSITÄT LINZ ( JKU )

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN FÜR DIE DURCHFÜHRUNG VON FORSCHUNGS- UND ENTWICKLUNGSARBEITEN DER JOHANNES KEPLER UNIVERSITÄT LINZ ( JKU ) ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN FÜR DIE DURCHFÜHRUNG VON FORSCHUNGS- UND ENTWICKLUNGSARBEITEN DER JOHANNES KEPLER UNIVERSITÄT LINZ ( JKU ) 1. ANGEBOT, BEARBEITUNGSZEITRAUM 1.1. Das Angebot der JKU beschreibt

Mehr

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN - der Firma - webraketen UG (haftungsbeschränkt) Lucas-Cranach-Weg 4 97469 Gochsheim www.webraketen-media.de // Tel. 0178 5503603 Registergericht: Schweinfurt Registernummer:

Mehr

Geheimhaltungsvereinbarung

Geheimhaltungsvereinbarung Geheimhaltungsvereinbarung zwischen ZF Friedrichshafen AG, Graf-von-Soden-Platz 1, 88046 Friedrichshafen, Deutschland und - nachfolgend ZF genannt - - nachfolgend genannt - Seite 2 von 5 Präambel ZF ist

Mehr

PROVISIONSVEREINBARUNG

PROVISIONSVEREINBARUNG PROVISIONSVEREINBARUNG zwischen FBG eg Firmen fördern nach biblischen Grundsätzen Haynauer Str. 72a 12249 Berlin vertreten durch den Vorstand im Folgenden Vermittler genannt, und im Folgenden Empfehlenswerter

Mehr

Beratungsvertrag. Zwischen. Max Mustermann GmbH Musterstraße Musterhausen. (Auftraggeber) und

Beratungsvertrag. Zwischen. Max Mustermann GmbH Musterstraße Musterhausen. (Auftraggeber) und Beratungsvertrag Zwischen Max Mustermann GmbH Musterstraße 100 12345 Musterhausen (Auftraggeber) und Kostenmanagement-Service-Schleger (KMS) Kölner Straße 99 51429 Bergisch Gladbach (Auftragnehmer) 1 Vertragsgegenstand

Mehr

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen Allgemeine Geschäftsbedingungen für Aktivitäten von AS+C als Zertifizierungsstelle für Produkte und Dienstleistungen gemäß EN ISO/IEC 17065 für Personen gemäß ISO/IEC 17024 für Managementsysteme gemäß

Mehr

ALLGEMEINE BEDINGUNGEN FÜR DIE ZERTIFIZIERUNG VON MANAGEMENTSYSTEMEN

ALLGEMEINE BEDINGUNGEN FÜR DIE ZERTIFIZIERUNG VON MANAGEMENTSYSTEMEN 1. Allgemeines Die Zertifizierungsstelle der ALL-CERT bietet interessierten Unternehmen ihre Dienste zur Zertifizierung von Managementsystemen entsprechend einschlägiger Normen und Spezifikationen an.

Mehr

Dienstvertrag. zwischen. Muster GmbH. Sackgasse 7, Glückstadt. Vertreten durch den Geschäftsführer (im folgenden Auftraggeber) und der

Dienstvertrag. zwischen. Muster GmbH. Sackgasse 7, Glückstadt. Vertreten durch den Geschäftsführer (im folgenden Auftraggeber) und der Dienstvertrag zwischen Muster GmbH Sackgasse 7, 12345 Glückstadt Vertreten durch den Geschäftsführer (im folgenden Auftraggeber) und der MAKLERKONZEPTE GbR Bauernvogtkoppel 33b, 22393 Hamburg Vertreten

Mehr

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN der Salzburger Land Tourismus GmbH als Auftragnehmerin ihrer Business-Partner

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN der Salzburger Land Tourismus GmbH als Auftragnehmerin ihrer Business-Partner ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN der Salzburger Land Tourismus GmbH als Auftragnehmerin ihrer Business-Partner 1. Allgemeines Die Salzburger Land Tourismus GmbH mit Sitz in Hallwang, im Folgenden kurz SalzburgerLand

Mehr

Sportlermanagementvertrag

Sportlermanagementvertrag Sportlermanagementvertrag Zwischen und Frau/Herrn, vertreten durch die Rechtsanwaltskanzlei Eulberg & Ott-Eulberg, Ludwigstr. 2, 86152 Augsburg, - nachstehend Sportler genannt -, Herrn/Frau - nachstehend

Mehr

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen Allgemeine Geschäftsbedingungen 1 Geltungsbereich (1) Die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Geschäftsbeziehungen der nitschmahler&friends GmbH (nachfolgend nitschmahler&friends

Mehr

Kooperationsvereinbarung

Kooperationsvereinbarung Kooperationsvereinbarung zwischen der Handelskammer Bremen IHK für Bremen und Bremerhaven, geschäftsansässig Am Markt 13 in 28195 Bremen, im Folgenden bezeichnet als "Handelskammer" und im Folgenden bezeichnet

Mehr

Verwendung des Zertifizierungslogos/ Zertifikats und Urkunden der CertEuropA GmbH und des Akkreditierungssymbols der DAkkS

Verwendung des Zertifizierungslogos/ Zertifikats und Urkunden der CertEuropA GmbH und des Akkreditierungssymbols der DAkkS Verwendung des Zertifizierungslogos/ Zertifikats und Urkunden der CertEuropA GmbH und des Akkreditierungssymbols der DAkkS Diese Zeichensatzung und die damit verbundene Verwendung des Zertifizierungslogos,

Mehr

zwischen COSYNUS GmbH Heidelberger Straße Darmstadt im folgenden COSYNUS genannt und im folgenden Partner genannt

zwischen COSYNUS GmbH Heidelberger Straße Darmstadt im folgenden COSYNUS genannt und im folgenden Partner genannt 1BGeheimhaltungsvereinbarung (NDA, non-disclosure agreement) zwischen COSYNUS GmbH Heidelberger Straße 44 64285 Darmstadt im folgenden COSYNUS genannt und im folgenden Partner genannt 0BPräambel Die Parteien

Mehr

Antrag Probenehmer ENplus-Briketts (Version 2.0 vom )

Antrag Probenehmer ENplus-Briketts (Version 2.0 vom ) Anmeldung zur Listung als gelisteter Probenehmer für das Zertifizierungsprogramm ENplus Holzbriketts Gemäß Handbuch ENplus Holzbriketts ist die Probenahme nur durch vom Deutschen Pelletinstitut gelistete

Mehr

LEISTUNGSBESCHREIBUNG ZERTIFIZIERUNG NACH ISO 9001 UND ISO 14001

LEISTUNGSBESCHREIBUNG ZERTIFIZIERUNG NACH ISO 9001 UND ISO 14001 LEISTUNGSBESCHREIBUNG ZERTIFIZIERUNG NACH ISO 9001 UND ISO 14001 ALLGEMEIN Eine Zertifizierung nach ISO 9001 bzw. ISO 14001 erfolgt prinzipiell in 2 Schritten: Prüfung der Managementdokumentation auf Übereinstimmung

Mehr

Allgemeine Einkaufsbedingungen der Gräff GmbH, Troisdorf, Bonner Str. 54

Allgemeine Einkaufsbedingungen der Gräff GmbH, Troisdorf, Bonner Str. 54 1 Allgemeine Einkaufsbedingungen der Gräff GmbH, Troisdorf, Bonner Str. 54 1. Allgemeines und Geltungsbereich 1.1 Unsere Einkaufsbedingungen gelten ausschließlich und für den gesamten Geschäftsverkehr

Mehr

ALLGEMEINE BEDINGUNGEN FÜR DIE ZERTIFIZIERUNG VON MANAGEMENTSYSTEMEN

ALLGEMEINE BEDINGUNGEN FÜR DIE ZERTIFIZIERUNG VON MANAGEMENTSYSTEMEN 1. Allgemeines Die Zertifizierungsstelle der ALL-CERT bietet interessierten Unternehmen ihre Dienste zur Zertifizierung von Managementsystemen entsprechend einschlägiger Normen und Spezifikationen an.

Mehr

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für die Leistungserbringer von Quinungo (Stand: 01. August 2017)

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für die Leistungserbringer von Quinungo (Stand: 01. August 2017) Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für die Leistungserbringer von Quinungo (Stand: 01. August 2017) 1 Allgemeines (1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle zwischen Quinungo und

Mehr

Allgemeine Geschäftsbedingungen. 2 Auftragserteilung und Leistung

Allgemeine Geschäftsbedingungen. 2 Auftragserteilung und Leistung Allgemeine Geschäftsbedingungen 1 Wirkungsbereich Unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für den gesamten Geschäftsverkehr mit unseren Kunden, im Folgenden als "Klienten" bezeichnet. Die

Mehr

Dr. Thiele IT-Beratung

Dr. Thiele IT-Beratung Beratungsvertrag Zwischen Dr.-Ing. Frank H. Thiele, Dr.Thiele IT-Beratung Darmstädter Straße 53, 64354 Reinheim (Auftragnehmer) und...... (Auftraggeber) wird folgender Beratungsvertrag geschlossen: 1 Vertragsgegenstand

Mehr

1 Geltungsbereich. 3. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten nur gegenüber Unternehmern im Sinne von 14 Abs. 1 BGB.

1 Geltungsbereich. 3. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten nur gegenüber Unternehmern im Sinne von 14 Abs. 1 BGB. Allgemeine Geschäftsbedingungen von Herrn Torsten Däbler 1 Geltungsbereich Die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen geltend ausschließlich. Entgegenstehende oder abweichende Geschäftsbedingungen

Mehr

VERTRAG. Physikalisch-Technische Bundesanstalt, Institut Berlin. zwischen der

VERTRAG. Physikalisch-Technische Bundesanstalt, Institut Berlin. zwischen der Physikalisch-Technische Bundesanstalt, Institut Berlin VERTRAG zwischen der Bundesrepublik Deutschland vertreten durch den Bundesminister für Wirtschaft und Technologie, vertreten durch die Physikalisch-Technischen

Mehr

AGB zum Werkvertrag Fristen für die Übergabe der Teil-/Arbeitsergebnisse ergeben sich aus den Unterlagen zum Grundvertrag.

AGB zum Werkvertrag Fristen für die Übergabe der Teil-/Arbeitsergebnisse ergeben sich aus den Unterlagen zum Grundvertrag. Allgemeine Bestimmungen zum Vertrag über die Erbringung von Leistungen zur Erstellung von Arbeitsergebnissen (Werkvertrag) der Firma (Einzelfirma). 1. Art und Umfang der Leistungen, Arbeitsergebnisse 1.1.

Mehr

Audit-Bericht ISO 9001

Audit-Bericht ISO 9001 Audit-Art: 4. Wiederholungsaudit Audit-Grundlage / Standard / Ausgabedatum: ISO 9001:2008 ohne Produktentwicklung Handbuch / Revision / Datum 8; 9.12.2013 Audit-Zeitraum vor Ort (Solltermin): 2013-12-19-2013-12-19

Mehr

Allgemeine Einkaufsbedingungen der IDS Outsourcing GmbH. 1 Geltungsbereich

Allgemeine Einkaufsbedingungen der IDS Outsourcing GmbH. 1 Geltungsbereich Allgemeine Einkaufsbedingungen der IDS Outsourcing GmbH 1 Geltungsbereich (1) Unsere AGB gelten für den Einkauf von Waren und die Beauftragung von Leistungen nach Maßgabe des zwischen uns und dem Lieferanten

Mehr

Allgemeine Einkaufsbedingungen für Planung, Überwachung und gutachterliche Tätigkeiten. der E.ON Energie 01/2002

Allgemeine Einkaufsbedingungen für Planung, Überwachung und gutachterliche Tätigkeiten. der E.ON Energie 01/2002 Allgemeine Einkaufsbedingungen für Planung, Überwachung und gutachterliche Tätigkeiten der E.ON Energie 01/2002 1. Allgemeines 2. Allgemeine Pflichten des Auftragnehmers 3. Zusammenarbeit zwischen Auftraggeber,

Mehr

Wir investieren. Sie profitieren. Allgemeine Auftragsbedingungen für die betriebswirtschaftliche Beratung der S-UBG

Wir investieren. Sie profitieren. Allgemeine Auftragsbedingungen für die betriebswirtschaftliche Beratung der S-UBG für die betriebswirtschaftliche für die betriebswirtschaftliche 1. Präambel (1) Die nachstehenden Allgemeinen Auftragsbedingungen gelten für die Erbringung von Beratungsleistungen durch die S-Unternehmensbeteiligungsgesellschaft

Mehr

Durchführungsbestimmungen für die Erteilung des "Gütezeichens AuS für AuS-Ausbildungsstätten

Durchführungsbestimmungen für die Erteilung des Gütezeichens AuS für AuS-Ausbildungsstätten VDE Verband der Elektrotechnik Elektronik Informationstechnik e. V. Energietechnische Gesellschaft (ETG) FA V2.2 Arbeiten unter Spannung Güteausschuss AuS BG ETEM Berufsgenossenschaft Energie Textil Elektro

Mehr

Geschäftsordnung zur Zertifizierung von Fachunternehmen für die Wartung von Kleinkläranlagen

Geschäftsordnung zur Zertifizierung von Fachunternehmen für die Wartung von Kleinkläranlagen DWA-Landesverband Sachsen/Thüringen Geschäftsordnung zur Zertifizierung von Fachunternehmen 1 Geltungsbereich Diese Geschäftsordnung gilt für das Verfahren zur Zertifizierung von Fachunternehmen für die

Mehr

Verfahrensbeschreibung zum Ablauf des Zertifizierungsverfahrens

Verfahrensbeschreibung zum Ablauf des Zertifizierungsverfahrens Verfahrensbeschreibung zum Ablauf des Zertifizierungsverfahrens 1. Angebot 1.1 Die Zertifizierungsstelle erstellt individuelle Angebote auf der Grundlage der Entgeltliste unter Berücksichtigung der Anforderungen

Mehr

Vertrag über die Zulassung als IP-Netz-Provider im electronic cash-system der deutschen Kreditwirtschaft

Vertrag über die Zulassung als IP-Netz-Provider im electronic cash-system der deutschen Kreditwirtschaft - 1- Stand: 10.5.2012 Vertrag über die Zulassung als IP-Netz-Provider im electronic cash-system der deutschen Kreditwirtschaft Der Bundesverband der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken e.v., Berlin

Mehr

GEHEIMHALTUNGSVEREINBARUNG

GEHEIMHALTUNGSVEREINBARUNG GEHEIMHALTUNGSVEREINBARUNG zwischen ProfitBricks GmbH, Greifswalder Str. 207 in 10405 Berlin - im Folgenden ProfitBricks genannt - und NAME DER FIRMA - nachstehend INFORMATIONSEMPFÄNGER genannt Der Informationsempfänger

Mehr

GEHEIMHALTUNGSVERTRAG

GEHEIMHALTUNGSVERTRAG - 1 - GEHEIMHALTUNGSVERTRAG abgeschlossen zwischen RICHER GmbH Grubenstrasse 7a 79576 Weil am Rhein (im Folgenden RICHER genannt) und XXX (im Folgenden XXX genannt) wie folgt: - 2 - INHALTSVERZEICHNIS

Mehr

VERTRAULICHKEITSVEREINBARUNG

VERTRAULICHKEITSVEREINBARUNG Arbeitsbeispiel WAYNE VAN DALSUM Copyright Wayne van Dalsum 2006 VERTRAULICHKEITSVEREINBARUNG zwischen XXX "Empfänger", und YYY GmbH, eine nach deutschem Recht gegründete Gesellschaft mit beschränkter

Mehr

Anforderungen zum Auditoren-Pool. für das

Anforderungen zum Auditoren-Pool. für das Anforderungen zum Auditoren-Pool für das der Zentralstelle für Berufsbildung im Einzelhandel e. V. (zbb) Inhaltsverzeichnis Inhaltsverzeichnis...2 Einführung...3 Auditoren-Pool...4 Allgemeines... 4 Auswahl

Mehr

der Firma ARTec360 GmbH im Folgenden ARTec genannt Stand:

der Firma ARTec360 GmbH im Folgenden ARTec genannt Stand: Seite 1 von 5 der Firma 1 Geltung der Bedingung 1.1 Die nachstehenden Bedingungen gelten für das Erbringen von Dienstleistungen durch ARTec und Ihren Partnern. 1.2 Unsere gelten ausschließlich, entgegenstehende

Mehr

ß ñ. Sarah Schneider Sprachdienste s p a n i s c h - d e u t s c h e s S p r a c h b ü r o

ß ñ. Sarah Schneider Sprachdienste s p a n i s c h - d e u t s c h e s S p r a c h b ü r o Allgemeine Geschäftsbedingungen für Übersetzungen 1. Geltungsbereich (1) Diese Auftragsbedingungen gelten für Verträge zwischen dem Übersetzer und seinem Auftraggeber, soweit nicht etwas anderes ausdrücklich

Mehr

Allgemeine Geschäftsbedingungen der BEcademy KG

Allgemeine Geschäftsbedingungen der BEcademy KG Allgemeine Geschäftsbedingungen der BEcademy KG 1 Vertragsgegenstand (1) Die BEcademy KG (nachfolgend BEcademy) schließt Dienstverträge ab, die das fachlich qualifizierte Training und Coaching (Qualifizierung)

Mehr

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) Teil I - Werkverträge gemäß 631 BGB 1 Geltungsbereich Die nachstehenden Allgemeinen Auftragsbedingungen gelten für alle Aufträge auf Werkvertragsbasis ( 631 BGB), soweit sich nicht aus dem Angebot des

Mehr

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen Allgemeine Geschäftsbedingungen Stand: Februar 2009 1 Geltungsbereich Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für den gesamten Geschäftsverkehr zwischen HERZOtranslations Sandra Haagen (Übersetzer)

Mehr

Tippgebervereinbarung

Tippgebervereinbarung Tippgebervereinbarung Zwischen Firma Straße PLZ, Ort - nachfolgend Tippgeber genannt - und Domicil Finance GmbH Rundfunkplatz 2 80335 München - nachfolgend Domicil genannt - Tippgeber und Domicil werden

Mehr

GEHEIMHALTUNGSVEREINBARUNG (die Vereinbarung )

GEHEIMHALTUNGSVEREINBARUNG (die Vereinbarung ) Page 1 of 5 GEHEIMHALTUNGSVEREINBARUNG (die Vereinbarung ) zwischen AT & S Austria Technologie & Systemtechnik Aktiengesellschaft Fabriksgasse 13 8700 Leoben-Hinterberg Austria einschließlich aller verbundenen

Mehr

Vereinbarung über die Durchführung von Untersuchungen

Vereinbarung über die Durchführung von Untersuchungen Universitäts-Hautklinik Ärztlicher Direktor: Prof. Dr. med. M. Röcken Labor für Elektronenmikroskopie Leiter: Prof. Dr. med. Martin Schaller Tübingen 07071/ 29-83767(Office) Prof. Dr. med. M. Schaller

Mehr

Vertraulichkeitserklärung / Non Disclosure Agreement - zwischen:

Vertraulichkeitserklärung / Non Disclosure Agreement - zwischen: Präambel Die jeweiligen Vertragspartner haben die Absicht, auf dem Gebiet Suchmaschinenoptimierung/ Online-Marketing/Programmierung zusammenzuarbeiten. Im Vorfeld der Aufnahme geschäftlicher Beziehungen

Mehr

Beschreibung des Zertifizierungsverfahrens MS - ISO 9001, MS - ISO 14001, MS - ISO/TS MS - OHSAS und MS - ISO 50001

Beschreibung des Zertifizierungsverfahrens MS - ISO 9001, MS - ISO 14001, MS - ISO/TS MS - OHSAS und MS - ISO 50001 Das Zertifizierungsverfahren des Managementsystems auf Basis der Norm ISO 9001 bzw. ISO 14001 bzw. ISO/TS 29001 bzw. OHSAS 18001 bzw. ISO 50001 besteht aus der Angebots- und Vertragsphase, der Auditvorbereitung,

Mehr

Werkzeugvertrag A. über die Nutzung BHTC-eigener Werkzeuge für beigefügten Anhang Stand: 03/ nachstehend "BHTC" genannt -

Werkzeugvertrag A. über die Nutzung BHTC-eigener Werkzeuge für beigefügten Anhang Stand: 03/ nachstehend BHTC genannt - Seite: 1/4 zwischen der Firma Behr-Hella-Thermocontrol GmbH, Hansastr. 40, 59557 Lippstadt - nachstehend "BHTC" genannt - und - nachstehend "Lieferant" genannt - 1. Werkzeugeigentum 1.1 Sämtliche im beigefügten

Mehr

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN DER LIMELIGHT VERANSTALTUNGSTECHNIK GmbH ( LIMELIGHT )

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN DER LIMELIGHT VERANSTALTUNGSTECHNIK GmbH ( LIMELIGHT ) ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN DER LIMELIGHT VERANSTALTUNGSTECHNIK GmbH ( LIMELIGHT ) 1. Haftung a. Limelight haftet für unmittelbare oder mittelbare Schäden und/oder Folgeschäden und /oder Verschuldens

Mehr

V E R T R A G KONTROLLEN UND BESTÄTIGUNGEN BEI DER ÜBERNAHME VON WERTPAPIEREN

V E R T R A G KONTROLLEN UND BESTÄTIGUNGEN BEI DER ÜBERNAHME VON WERTPAPIEREN V E R T R A G über die KONTROLLEN UND BESTÄTIGUNGEN BEI DER ÜBERNAHME VON WERTPAPIEREN abgeschlossen zwischen OeKB CSD GmbH FN 428085 m Strauchgasse 1-3 1010 Wien (im Folgenden "OeKB CSD") und (im Folgenden

Mehr

a) Die ROCK YOUR LIFE! ggmbh erbringt ihre Leistungen, insbesondere Trainings, Seminare und Programmkonzeption, entsprechend den Bestimmungen im

a) Die ROCK YOUR LIFE! ggmbh erbringt ihre Leistungen, insbesondere Trainings, Seminare und Programmkonzeption, entsprechend den Bestimmungen im AGB Präambel Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für Bildungsmaßnahmen und Veranstaltungen im Rahmen des Angebotes ROCK YOUR COMPANY! der ROCK YOUR LIFE! ggmbh (Amtsgericht München, HRB 212 029).

Mehr

DQ S UL Management Systems Solutions

DQ S UL Management Systems Solutions Die ISO 9001:2008 Die wesentlichen Änderungen, Interpretationen und erste Erfahrungen Frank Graichen DQ S UL Management Systems Solutions Umstellungsregeln Veröffentlichung:14.November 2008 (englische

Mehr

Mustervertrag. für den Abschluss einer Kooperationsvereinbarung

Mustervertrag. für den Abschluss einer Kooperationsvereinbarung Mustervertrag Stand: 07.12.2016 für den Abschluss einer Kooperationsvereinbarung zur Weiterbildung von Gesundheits- und Krankenpflegerinnen, Gesundheits- und Krankenpflegern, Gesundheits- und Kinderkrankenpflegerinnen,

Mehr

des Bayerischen Landesamtes für Maß und Gewicht

des Bayerischen Landesamtes für Maß und Gewicht Bayerisches Landesamt für Maß und Gewicht. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Schwerpunktbereiches Beschusswesen des Bayerischen Landesamtes für Maß und Gewicht Stand: 01.08.2017 1. Allgemeines Der Schwerpunktbereich

Mehr

Allgemeine Geschäftsbedingungen der 3cert GmbH

Allgemeine Geschäftsbedingungen der 3cert GmbH Allgemeine Geschäftsbedingungen der 3cert GmbH 1 Geltungsbereich Für die Geschäftsbeziehungen zwischen der 3cert GmbH und dem Unternehmen gelten soweit nichts anderes vereinbart ausschließlich diese Allgemeinen

Mehr

ConformityZert GmbH. Zertifizierungsprozess ISO 27001

ConformityZert GmbH. Zertifizierungsprozess ISO 27001 ConformityZert GmbH Zertifizierungsprozess ISO 27001 ISO/IEC 27001 Ein ISO 27001 Zertifikat ist das offizielle Gütesiegel für Informationssicherheit. Kunden und Geschäftspartnern beweist es, dass im zertifizierten

Mehr

Verschwiegenheitsvereinbarung. zwischen. Muster VC Aktiengesellschaft vertreten durch den Vorstand Fred Mustermann. und. Firma xy. und.

Verschwiegenheitsvereinbarung. zwischen. Muster VC Aktiengesellschaft vertreten durch den Vorstand Fred Mustermann. und. Firma xy. und. Verschwiegenheitsvereinbarung zwischen Muster VC Aktiengesellschaft vertreten durch den Vorstand Fred Mustermann und Firma xy und Herrn 1 Vorbemerkung Gegenstand dieser Vereinbarung ist die Verpflichtung

Mehr

DQS Auditierungs- und Zertifizierungsregeln

DQS Auditierungs- und Zertifizierungsregeln DQS Auditierungs- und Zertifizierungsregeln 1. Auditierungs- und Zertifizierungsdienstleistungen 1.1 Anwendungsbereich und Gültigkeit Diese DQS-Auditierungs- und Zertifizierungsregeln gelten für alle Auditierungs-

Mehr

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für Recherchedienste der WissensWert Unternehmensberatung Recklinghausen

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für Recherchedienste der WissensWert Unternehmensberatung Recklinghausen Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für Recherchedienste der WissensWert Unternehmensberatung Recklinghausen Stand 9. Januar 2004 1. Allgemeines Für Rechercheaufträge über die WissensWert Unternehmensberatung

Mehr

- im Folgenden als SPOBU bezeichnet - - im Folgenden als Nutzer bezeichnet -

- im Folgenden als SPOBU bezeichnet - - im Folgenden als Nutzer bezeichnet - WERKZEUGLEIHVERTRAG zwischen der Firma Spohn & Burkhardt GmbH & Co. KG Mauergasse 5 D-89143 Blaubeuren - im Folgenden als SPOBU bezeichnet - und der Firma - im Folgenden als Nutzer bezeichnet - wird folgender

Mehr

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN ALOIS GRUBER, 05.04.1933 LKW-BAUSTELLEN-REIFENWASCHANLAGEN A-5611 GROSSARL 17 1 1. Präambel: Herr Alois Gruber (Verkäufer) hat Reifenwaschanlagen entwickelt und dazu Bauanleitungen

Mehr

Antrag auf Zertifizierung als CHEST PAIN UNIT - DGK zertifiziert

Antrag auf Zertifizierung als CHEST PAIN UNIT - DGK zertifiziert Antrag auf Zertifizierung als CHEST PAIN UNIT - DGK zertifiziert Hiermit beantragen wir, Name der Einrichtung: Abteilung: Anschrift: Ansprechpartner: Telefon: E-Mail: - im Folgenden "Antragsteller" genannt

Mehr

Zertifikate sind Konformitätsbescheinigungen im Sinne 89/106/EWG bzw. 305/2011/EG und AD2000.

Zertifikate sind Konformitätsbescheinigungen im Sinne 89/106/EWG bzw. 305/2011/EG und AD2000. 1 Geltungsbereich und Definition Die Prüf- und Zertifizierungsordnung gilt für die Durchführung von Prüfungen und die Erteilung von Zertifikaten für Produkte, wiederkehrende Produktprüfungen (WKP) und

Mehr

Zertifizierungsverfahren. nach DIN EN ISO 9001, BS OHSAS 18001, DIN EN ISO 14001, DIN EN ISO 50001

Zertifizierungsverfahren. nach DIN EN ISO 9001, BS OHSAS 18001, DIN EN ISO 14001, DIN EN ISO 50001 Zertifizierungsverfahren Seite 1/7 Zertifizierungsverfahren nach DIN EN ISO 9001, BS OHSAS 18001, DIN EN ISO 14001, DIN EN ISO 50001 Inhalt 1 Allgemeines... 2 2 Erstaudit und Zertifizierung... 2 2.1 Vorbereitung

Mehr

Allgemeine Einkaufsbedingungen für Planung, Überwachung und gutachterliche Tätigkeiten der TenneT TSO GmbH

Allgemeine Einkaufsbedingungen für Planung, Überwachung und gutachterliche Tätigkeiten der TenneT TSO GmbH STAND Neue AEBs ab 01.04.2015: http://www.tennet.eu/de/ueber-tennet/einkaufspolitik.html Allgemeine Einkaufsbedingungen für Planung, Überwachung und gutachterliche Tätigkeiten der TenneT TSO GmbH 1. Allgemeines

Mehr

Allgemeine Vertragsbedingungen

Allgemeine Vertragsbedingungen Allgemeine Vertragsbedingungen 1 Allgemeine Pflichten des Auftragnehmers (1) Der Auftragnehmer hat seine Tätigkeit gemäß dem Grundsatz der Wirtschaftlichkeit und den öffentlich-rechtlichen Bestimmungen,

Mehr

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle zwischen dem designbüro ORANGE, Daniela Hoffmann und ihrem Auftraggeber abgeschlossenen Verträge. Die Geschäftsbedingungen

Mehr

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN. Unternehmensberater. Ausgabe 2004

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN. Unternehmensberater. Ausgabe 2004 ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN Unternehmensberater Ausgabe 2004 Fachverband Unternehmensberatung und Informationstechnologie Wiedner Hauptstraße 63 A-1045 Wien T: +43-(0)-590900-3760 F: +43-(0)-590900-285

Mehr

Zertifizierungsgrundlagen der Müller-BBM Cert GmbH

Zertifizierungsgrundlagen der Müller-BBM Cert GmbH Inhaltsverzeichnis 1 Einleitung 2 2 Definitionen 2 3 Grundsätze der Zertifizierung 4 4 Vorvertragliche Phase 4 5 Dreijähriger Zertifizierungszyklus 5 6 Auditplanung 6 7 Durchführung des Audits 6 8 Nach

Mehr

Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Erstattung von Gutachten

Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Erstattung von Gutachten Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Erstattung von Gutachten 1) Geltung Die Rechtsbeziehungen des Sachverständigen zum Auftraggeber bestimmen sich nach den folgenden Vertragsbedingungen. Davon abweichende

Mehr

SPONSORING-VERTRAG. Zwischen: Name (Firma, Organisation etc.): Straße: Ort: - nachfolgend Sponsor genannt -

SPONSORING-VERTRAG. Zwischen: Name (Firma, Organisation etc.): Straße: Ort: - nachfolgend Sponsor genannt - SPONSORING-VERTRAG Zwischen: Name (Firma, Organisation etc.): Straße: Ort: - nachfolgend Sponsor genannt - und: Dorfladen & Dorftreff Hiltensweiler UG (haftungsbeschränkt): Straße: Ort: - nachfolgend auch

Mehr

Allgemeine Einkaufsbedingungen für Planung, Überwachung und gutachterliche Tätigkeiten der EEW Energy from Waste GmbH, 06/2015

Allgemeine Einkaufsbedingungen für Planung, Überwachung und gutachterliche Tätigkeiten der EEW Energy from Waste GmbH, 06/2015 Allgemeine Einkaufsbedingungen für Planung, Überwachung und gutachterliche Tätigkeiten der EEW Energy from Waste GmbH, 06/2015 Inhaltsverzeichnis 1. Gültigkeit der Bedingungen... 2 2. Allgemeine Pflichten

Mehr

1. Die nachfolgenden AGB gelten für alle dem Fotografen erteilten Aufträge. Sie gelten als vereinbart, wenn ihnen nicht umgehend widersprochen wird.

1. Die nachfolgenden AGB gelten für alle dem Fotografen erteilten Aufträge. Sie gelten als vereinbart, wenn ihnen nicht umgehend widersprochen wird. AGB Allgemeine Geschäftsbedingungen von Gabriel Moreno Fotografie (im folgenden Fotograf genannt) I. Allgemeines 1. Die nachfolgenden AGB gelten für alle dem Fotografen erteilten Aufträge. Sie gelten als

Mehr

Caritasverband für die Diözese Mainz e. V.

Caritasverband für die Diözese Mainz e. V. QM-Handbuch Dokument: F53 Version: 1.0 Belegungsvertrag für extern Buchende Caritasverband für die Diözese Mainz e. V. Schriftstückidentifikationsnummer: zwischen Caritasverband für die Diözese Mainz e.

Mehr

Auditprogramm für die Zertifizierung. von Qualitätsmanagementsystemen. in Apotheken

Auditprogramm für die Zertifizierung. von Qualitätsmanagementsystemen. in Apotheken Auditprogramm für die Zertifizierung von Qualitätsmanagementsystemen in Apotheken der Apothekerkammer Berlin 1 Allgemeines 2 Ziele 3 Umfang 4 Kriterien 5 Verantwortlichkeiten 6 Ressourcen 7 Auditverfahren

Mehr

Vertrag. zwischen. und. vertreten durch - nachfolgend als Zuwendungsgeber bezeichnet - Vertragsgegenstand

Vertrag. zwischen. und. vertreten durch - nachfolgend als Zuwendungsgeber bezeichnet - Vertragsgegenstand Vertrag Anlage 4 zwischen dem Freistaat Bayern, vertreten durch das Klinikum der Universität Regensburg, dieses vertreten durch den Verwaltungsdirektor - nachfolgend als Klinikum bezeichnet - und vertreten

Mehr

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen AGB S.1 Allgemeine Geschäftsbedingungen der 1 Allgemeines 1.1 Alle Leistungen der erfolgen ausschließlich auf der Grundlage dieser Geschäftsbedingungen. Diese gelten auch für alle zukünftigen Geschäftsbeziehungen,

Mehr

MUSTER SPONSORINGVERTRAG

MUSTER SPONSORINGVERTRAG - Unverbindliches Muster, das unter Berücksichtigung des Einzelfalls anzupassen ist - MUSTER SPONSORINGVERTRAG zwischen dem Land Rheinland-Pfalz vertreten durch (Behörde) (im Folgenden Gesponserte / Gesponserter

Mehr

Allgemeine Geschäftsbedingungen. der CAT Clean Air Technology GmbH

Allgemeine Geschäftsbedingungen. der CAT Clean Air Technology GmbH Allgemeine Geschäftsbedingungen der CAT Clean Air Technology GmbH A. Allgemeine Geschäftsbedingungen für alle Vertragsarten 1. Preisstellung Alle Preise verstehen sich stets netto zuzüglich Umsatzsteuer

Mehr

AGB Taxi Noack. Leistungsumfang. Abholung am Flughafen (Flughafentransfer)

AGB Taxi Noack. Leistungsumfang. Abholung am Flughafen (Flughafentransfer) AGB Taxi Noack Taxi Noack erbringt Dienstleistungen aufgrund der nachfolgenden AGB, der Leistungsbeschreibung und der Preislisten. Abweichende Geschäftsbedingung gelten nicht, selbst wenn ihnen Taxi Noack

Mehr

Werkvertrag. als Auftragnehmer

Werkvertrag. als Auftragnehmer Werkvertrag Werkvertrag Zwischen [Name Auftraggeber] [Straße Auftraggeber] [PLZ, Ort Auftraggeber] und [Name Auftragnehmer] [Straße Auftragnehmer] [PLZ, Ort Auftragnehmer] als Auftraggeber als Auftragnehmer

Mehr

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Kaufmann & Kirner mystery shopping and more GbR

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Kaufmann & Kirner mystery shopping and more GbR Allgemeine Geschäftsbedingungen der Kaufmann & Kirner 1. Geltungsbereich 1.1 Die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Geschäftsbeziehungen der Firma Kaufmann & Kirner, im Folgenden

Mehr

Nutzungsbedingungen für das Miele Lieferantenportal

Nutzungsbedingungen für das Miele Lieferantenportal Nutzungsbedingungen für das Miele Lieferantenportal Stand: September 2006 Stand: September 2006 Seite 1 von 5 Inhaltsverzeichnis: 1. Geltungsbereich... 3 2. Leistungsangebot... 3 3. Kosten... 3 4. Organisatorische

Mehr

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) des Campingplatzes Himmelmühle Thermalbad Wiesenbad / nachfolgend Camping Himmelmühle

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) des Campingplatzes Himmelmühle Thermalbad Wiesenbad / nachfolgend Camping Himmelmühle Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) des Campingplatzes Himmelmühle Thermalbad Wiesenbad / nachfolgend Camping Himmelmühle 1.) Regelungsbereich Diese Geschäftsbedingungen regeln die wechselseitigen Pflichten

Mehr

Allgemeine Geschäftsbedingungen für Schulungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen für Schulungen 1 Geltung der Vertragsbedingungen (1) Für die Durchführung von Exhouse- u. Inhouse Schulungen sowie für vorvertragliche Schuldverhältnisse gelten ausschließlich diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen,

Mehr

Vertrag. zwischen. AOK Bayern Die Gesundheitskasse Carl-Wery-Str München (im Folgenden AOK genannt) und

Vertrag. zwischen. AOK Bayern Die Gesundheitskasse Carl-Wery-Str München (im Folgenden AOK genannt) und Vertrag zwischen AOK Bayern Die Gesundheitskasse Carl-Wery-Str. 28 81739 München (im Folgenden AOK genannt) und (im Folgenden Gesundheitspartner genannt) Institutionskennzeichen (IK): über die elektronische

Mehr

Dienstleistungsvertrag

Dienstleistungsvertrag Dienstleistungsvertrag zur Erstellung eines Altersvorsorge-Checks zwischen fps financial planning services GmbH, Waldstraße 6a, 65187 Wiesbaden - nachstehend "Auftragnehmer" genannt - und Titel, Vorname,

Mehr