Anmeldung zur Berufshaftpflichtversicherung

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1 Allianz Generalvertretung Helmut Röhl Anmeldung zur Berufshaftpflichtversicherung Antrag Allianz Versicherungs-AG Hiermit erkläre ich verbindlich, dass ich den angebotenen Berufshaftpflicht- Versicherungsschutz der Allianz Versicherungs-AG wünsche. Der Versicherungsschutz beginnt ab Eingangsdatum bei der RückGrad-Akademie. Die Jahresprämie von 53,00 Euro + 19% Versicherungssteuer wird im Januar für das laufende Jahr von meinem Konto abgebucht. Die Anmeldung setzt die Mitglied schaft bei RückGrad e.v. voraus. Name, Vorname Straße, Nr. PLZ, Ort Geldinstitut BLZ / BIC Konto-Nr. / IBAN Vorerkrankungen in den letzten 5 Jahren Datum Unterschrift RückGrad e.v. gemeinnützig

2 Individuelle Vereinbarungen Teil A Allgemeine Vertragsbestimmungen 1. Vertragsbestandteile Die gegenseitigen Rechte und Pflichten regeln sich nach den gesetzlichen Bestimmungen und den nachstehend aufgeführten Bedingungen: 1.1 Versicherungsbedingungen für die Betriebs-/ Berufs-Haftpflichtversicherung für Handel, Handwerk und Gewerbe sowie freie Berufe H Vorliegende Vertragsvereinbarungen 2. Geltungsbereich Der Sammelvertrag gilt für Mitglieder in Deutschland des RückGrad e.v., die aufgrund ihrer Ausbildung und Fortbildung die Tätigkeiten und Behandlungen als erweiterter Gesundheitsberater ausüben dürfen. Vom Versicherungsschutz ausgenommen sind jegliche über das typische Berufsbild hinausgehende Tätigkeiten, die einem behördlich zugelassenen Heilpraktiker im Rahmen der Berufsordnung für Heilpraktiker (BOT) vorbehalten sind, sowie alle Tätig keiten, die einem approbierten Arzt vorbehalten sind. Die Ausübung von Yoga gilt im Rahmen der Vertragsbestimmungen als mitversichert. 3. Meldeverfahren Stichtagsmeldung 3.1 Der Versicherungsnehmer meldet der Allianz jeweils zum eines jeden Jahres die Neuzugänge des vorangegangenen Jahres per Meldebogen (Excel-Liste). Die Meldung muss der Allianz spätestens bis zum 10. Januar des Folgehres zugegangen sein. Der Meldebogen (Excel-Liste) enthält folgende Angaben: apple Positions-Nr. apple Name und Adresse apple Versicherungsbeginn gemäß Teil B, Ziffer Der Versicherungsnehmer erhält nach Erfassung der gemeldeten Gesundheitsberater eine entsprechende Abrechnung. 3.3 Für jeden gemeldeten Gesundheitsberater wird intern ein eigener Vertrag mit eigener Vertragsnummer angelegt. Die Beitragsbuchung bzw. Beitragszahlung erfolgt jedoch über diesen Vertrag. 4. Anerkennung Die Allianz erkennt an, dass ihr bei Abschluss des Vertrages alle Umstände bekannt waren, die für die Beurteilung des Risikos erheblich sind, es sei denn, dass von dem Versicherungsnehmer derartige Umstände arglistig verschwiegen wurden. 5. Besondere Rechtsverhältnisse 5.1 Sämtliche Obliegenheiten des Versicherungsnehmers, welche sich aus diesem Versicherungsvertrag ergeben, gehen auf den Versicherten über. 5.2 Alle Druckstücke des Versicherungsnehmers, die sich auf den Versicherungsschutz beziehen, sind vor ihrer Veröffentlichung mit der Allianz abzustimmen. Die Allianz muss vor deren Bekannt - gabe ihre schriftliche Zustimmung erteilen. Nach Zustimmung durch die Allianz werden diese Druckstücke Vertragsbestandteil. 5.3 Es ist vereinbart, dass für den Fall, dass die Bundesanstalt für Dienstleistungsaufsicht (BaFin) Änderungen des Sammelvertrages einschließlich der zugrunde liegenden Versicherungsbedingungen verlangt, die Vertragspartner einvernehmlich an einer Änderung mitwirken. Kommt ein Einvernehmen nicht zustande, so hat die Allianz das Recht, den Sammelvertrag mit einer Frist von drei Monaten zu kündigen. 6. Versicherungsfall Den Versicherungsfall müssen der Versicherungsnehmer bzw. die Versicherten der Allianz schriftlich oder fernmündlich binnen 48 Stunden anzeigen. Formlose schriftliche oder fernmündliche Schadenmeldungen sind durch eine Schadenanzeige (Formblatt) zu bestätigen. 7. Gerichtsstand 7.1 Der Vertrag unterliegt in allen seinen Teilen, auch hinsichtlich aller Fragen, die das Zustandekommen, seine Wirksamkeit oder Auslegung betreffen, ausschließlich deutschem Recht. 7.2 Als Gerichtsstand gilt der Sitz des Versicherungsnehmers, sofern sich dieser in der Bundesrepublik Deutschland befindet. Ansonsten gilt der Gerichtsstand der Allianz in der Bundesrepublik Deutschland. Zuständig sind ausschließlich deutsche Gerichte. 8. Kündigung nach dem Versicherungsfall Wird der Sammelvertrag nach einem Versicherungsfall gemäß Teil A, Ziffer 6.4 der Versicherungsbedingungen für die Betriebs- / Berufs- Haftpflichtversicherung für Handel, Handwerk und Gewerbe sowie freie Berufs H 8000 gekündigt, so beendet diese Kündigung den Sammel vertrag und die Haftung der Allianz. Ab diesem Zeitpunkt können keine neuen Gesundheitsberater mehr versichert werden. Die vorvertragliche Anzeigepflicht gilt als erfüllt, wenn der Versicherungsnehmer alle relevanten Angaben (gemäß Teil A, Ziffer 4) in der Anmeldung mitgeteilt hat.

3 Teil B Besondere Vertragsbestimmungen 1. Versichertes Risiko Versichert ist im Rahmen der Versicherungsbedingungen für die Betriebs- / Berufs-Haftpflichtversicherung für Handel, Handwerk und Gewerbe sowie freie Berufs H 8000 und der nachfolgenden Bestimmungen die persönliche gesetzliche Haftpflicht für die in der Bundesrepublik Deutschland tätigen Gesundheitsberater. 2. Beginn des Versicherungsschutzes Versicherungsschutz beginnt am folgenden Tag des Datums der Antragsunterschrift, jedoch nicht vor Beginn dieses Sammelvertrages. 3. Kosten im Strafverfahren Abweichend von den Versicherungsbedingungen für die Betriebs- / Berufs-Haftpflichtversicherung für Handel, Handwerk und Gewerbe sowie freie Berufs H 8000, Teil A, Ziffer (4) gilt Folgendes als vereinbart: In einem Strafverfahren wegen eines Schadenereignisses, das einen unter den Versicherungsschutz fallenden Haftpflichtanspruch zur Folge haben kann, übernehmen wir die Gerichtskosten sowie die gebührenordnungsmäßigen oder mit uns besonders vereinbarten höheren Kosten der Verteidigung. Teil C Vereinbarungen zum Beitrag 1. Für die Neuzugänge wird der Beitrag ab des Folgehres berechnet. Die Anmeldung erfolgt gemäß Teil A Ziff Fälligkeitstermin Der jeweilige Jahresbeitrag zuzüglich gesetzlicher Versicherungssteuer (zzt. 19 %) ist unverzüglich nach Vorlage der Beitragsabrechnung zur Zahlung fällig. 3. Beitrag Stand 2013 Je Gesundheitsberater 53,00 EUR Die vorgenannten Beiträge erhöhen sich noch um die gesetzliche Versicherungssteuer (zzt. 19 %). 4. Deckungssummen Als Deckungssummen gelten EUR pauschal für Personenund Sachschäden je versicherten Gesundheitsberater. Die Höchstersatzleistung beträgt das 2-Fache im Versicherungshr.

4 Allianz Generalvertretung Helmut Röhl Berufshaftpflicht versicherung Kurzübersicht Betriebshaftpflichtversicherung Handel, Handwerk, Gewerbe und Freie Berufe Wir stellen Sie von berechtigten Schadenersatzansprüchen frei, im Rahmen der gewählten Versicherungssummen, z. B. 3 Mio. EUR pauschal für Personen- und Sachschäden. Diese Summe steht für alle Schadenfälle eines Versicherungshres dreimal zur Verfügung. Wir wehren unberechtigte Ansprüche gegen Sie ab notfalls vor Gericht. Versicherungsumfang (auszugsweise): Ergänzend zum versicherten Risiko Vergabe von Leistungen an Dritte (nicht versichert ist die Haftpflicht der beauftragten Unternehmen) Vorsorgeversicherung für neu entstandene Risiken Mitversicherte Personen Ihre gesetzlichen Vertreter, Repräsentanten Übrige Betriebsangehörige Fachkräfte für Arbeitssicherheit, Sicherheits-, Umweltschutz- und Datenschutzbeauftragte Betriebsärzte und Betriebsräte Risiken aus Haus- und Grundbesitz Vermietung von Teilen des Betriebsgrundstückes an Dritte Mietsachschäden Tätigkeitsschäden Bauherrenhaftpflicht auf betrieblichen Grundstücken ohne Begrenzung der Bausumme Vertraglich übernommene gesetzliche Haftpflicht als Mieter, Entleiher, Pächter, Leasingnehmer An gemieteten Gebäuden / Räumen anlässlich von Dienst- und Geschäftsreisen durch Brand / Explosion, Leitungswasser und Abwässer EUR ² durch sonstige Ursachen (SB 250 EUR) EUR ² An fremden, beweglichen Sachen (auch Tätigkeitsschäden an fremden Hilfsmitteln) EUR ² durch Brand / Explosion, Leitungswasser und Abwässer sonstige Ursachen (SB 20 %, min. 500 EUR, höchstens EUR) Be- und Entladeschäden (SB 250 EUR) an Land- / Wasserfahrzeugen und Containern an fremder Ladung, soweit kein Verkehrshaftungsrisiko EUR ² Sonstige Tätigkeitsschäden, soweit keine Obhut (SB 250 EUR) Kraftfahrzeuge Kraftfahrzeuge ausgenommen Gabelstapler mit nicht mehr als 6 km / h Höchstgeschwindigkeit Selbstfahrende Arbeitsmaschinen und Gabelstapler mit nicht mehr als 20 km / h Höchstgeschwindigkeit nicht versicherungspflichtige Kfz-Anhänger Gebrauch fremder zulassungs- und versicherungspflichtiger Kfz (soweit deren Kraftfahrt- Haftpflichtversicherung keinen Versicherungsschutz bietet) ohne Schäden am Kfz selbst Auslandsrisiken Anlässlich Geschäftsreisen (auch Teilnahme an Ausstellungen, Messen etc.) weltweit Diskriminierungshaftpflichtrisiken Produkthaftpflichtrisiken Indirekter Export weltweit Direkter Export und Bau- / Montagetätigkeit (auch Wartung, Reparatur, Inspektionen und Kundendienst) weltweit ex. USA / US-Territorien / Kanada Gebrauch fremder zulassungs- und versicherungspflichtiger Kfz (soweit deren Kraftfahrt- Haftpflichtversicherung keinen Versicherungsschutz bietet) ohne Schäden am Kfz selbst Ansprüche wegen Diskriminierung nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG), z. B. bei Bewerbung / Einstellung / Entlassung (SB 250 EUR) EUR ¹ Personen- und Sachschäden durch hergestellte / gelieferte Erzeugnisse, erbrachte Arbeiten und sonstige Leistungen und Fehlen von vereinbarten Eigenschaften Strahlenrisiken Deckungsvorsorgefreier Umgang mit radioaktiven Stoffen ¹ maximal 1-mal pro Versicherungshr ² maximal 2-mal pro Versicherungshr Besitz oder Verwendung von Röntgengeräten oder Störstrahlern Schäden im Zusammenhang mit energiereichen oder ionisierenden Strahlen durch gelieferte Erzeugnisse, erbrachte Arbeiten oder sonstige Leistungen Auszug aus H 8000

5 Weitere Inhalte Vermögensschäden inklusive Datenschutzrisiken EUR ² Umwelthaftpflichtrisiken (Umwelt-Kompaktversicherung) Internethaftpflichtrisiken (Personenschäden bis zur vertraglich vereinbarten Versicherungssumme) Umweltschadensrisiken (Öko-Haftpflichtversicherung) Welche Risiken können gesondert vereinbart werden (auszugsweise)? ¹ maximal 1-mal pro Versicherungshr ² maximal 2-mal pro Versicherungshr Sachschäden durch Abwässer Nutzung von Anlagen für Erneuerbare Energien, z. B. Fotovoltaik, Solarthermie Teilnahme an Arbeits- oder Liefergemeinschaften Abhandenkommen von Sachen von Betriebs angehörigen und Besuchern Abhandenkommen fremder Schlüssel / Codekarten (SB 250 EUR), vorübergehende Sicherungsmaßnahmen / Objektschutz bis zwei Wochen EUR ² Löschung und Beschädigung von Daten Dritter, auch soweit Tätigkeitsschäden (SB 250 EUR) EUR ² Vermögensschäden Dritter (auch öffentlich-rechtliche Ansprüche) wegen Auslösen von Fehlalarm EUR ² Lagerung in Anlagen / Tanks mit einem Gesamtfassungsvermögen von insgesamt l Heizöl oder Kraftstoff, 30 t Gas je Betriebsgrundstück Lagerung bis zu 10 Tonnen gefährlicher Stoffe, Zubereitungen gemäß 3 a Chemikaliengesetz je Betriebsgrundstück außer Heizöl, Kraftstoff, Gas Betreiben von und die Direkteinleitung über Leichtstoff- oder Schwerstoffabscheider Anlagen, die nicht nach einem förmlichen Genehmigungsverfahren gemäß 4 Abs. 1 in Verbindung mit 10 Bundesimmissionsschutz-Gesetz (BImSchG) zu genehmigen sind oder einer Deckungsvorsorge unterliegen und sofern es sich nicht um Anlagen zur Verwertung / Beseitigung von Abfällen bzw. Deponien handelt Umwelt-Regress-Risiko Aufwendungen vor Eintritt des Versicherungsfalles EUR ¹ SB 250 EUR (nicht für Schäden durch Brand und Explosion = kein SB) Sach- und Vermögensschäden aus Austausch, Übermittlung oder Bereitstellung von elektronischen Daten, sofern es sich handelt um EUR ¹ Schäden bei Dritten durch Computerviren u. a. Schadprogramme Datenveränderung bei Dritten aus sonstigen Gründen Störung des Zugangs Dritter zum elektronischen Datenaustausch Persönlichkeits- und Namensrechtsverletzungen Im Rahmen der Versicherungssummen der Betriebshaftpflichtversicherung (SB 250 EUR) davon Aufwendungen vor Eintritt des Versicherungsfalles 50 % davon Kosten für Ausgleichssanierung 50 % Schäden an der Biodiversität, fremden Böden bei Gesundheitsgefahr und fremden Gewässern (ohne Grundwasser) Öko II Versicherungsschutz für Umweltschäden auf selbstgenutzten Grundstücken und am Grundwasser (SB EUR) / EUR ¹ Öko III Versicherungsschutz für Schäden am selbstgenutzten Boden nach Bundesbodenschutzgesetz (SB EUR) / EUR ¹ Auszug aus H 8000 FH Z0 (00) PDF.7.14

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