Greening. Auswertung der Vorjahre und Änderungen für Jörg Renner, LfULG. Bild: LfULG, ISS Löbau, 2016

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1 Greening Auswertung der Vorjahre und Änderungen für 2017 Bild: LfULG, ISS Löbau, Jörg Renner, LfULG

2 Auswertung Antragsjahr Kürzungen 2015: 27 Kürzungen beim Greening in 25 Betrieben 18 x Nichterfüllung der Ökologischen Vorrangflächen (EFA) im Betrieb auf mindestens 5 % des Ackerlandes 8 x Verstoß gegen die Regelungen zur Anbaudiversifizierung (ADIV) Bei ha Ackerfläche mindestens 2 verschiedene Kulturen, davon die Hauptkultur nicht mehr als 75 %. oder Bei mehr als 30 ha mindestens 3 verschiedene Kulturen, die Hauptkultur nicht > 75 %, die beiden größten Kulturen nicht > 95 %) 1 x Verspätungsregelung zur Antragstellung (prozentualer Abzug) Jörg Renner, LfULG

3 Auswertung Antragsjahr Kürzungen 2016: 16 Kürzungen beim Greening in 16 Betrieben 10 x Nichterfüllung der Ökologischen Vorrangflächen (EFA) im Betrieb auf mindestens 5 % des Ackerlandes 1 x Verstoß gegen die Regelungen zur Anbaudiversifizierung (ADIV) 5 x Verstoß gegen die Regelungen zum Erhalt des Dauergrünlandes (Grünlandumbruch ohne Genehmigung) Jörg Renner, LfULG

4 häufige Ursachen für Kürzungen - zu geringes Sicherheitspolster bei den EFA Flächen im Antrag (z.b. 5,02 %) - Greening Rechner wird nicht aktualisiert (bei Änderungen der Antragsfläche) - Ergebnisse der Vor- Ort- Kontrollen (Ackerfläche größer als beantragt, EFA Fläche kleiner festgestellt als beantragt, Extrapolation) - Aberkennung von Landschaftselementen (z.b. kein LE, Straßenbäume - keine Verfügungsberechtigung, Feldgehölz > 2000 m², Baumreihe < 50 m / 5 Bäume) - Gewichtungsfaktoren nicht beachtet oder falsch angewendet - weniger Zwischenfrüchte angebaut, als ursprünglich geplant - Die Regeln zur Anbaudiversifizierung nicht beachtet (z.b. Anbauplanung) Jörg Renner, LfULG

5 Kürzungsregeln bei Wiederholungsverstößen (Neu 2017) Im ersten und zweiten Jahr mit Verstoß beträgt die Kürzung jeweils nur die Hälfte der festgestellten Flächendifferenz. (Kürzungsfaktor: 0,5) Wer in drei aufeinanderfolgenden Jahren gegen die Regelung zur Abaudiversifizierung verstößt oder nicht ausreichend ökologische Vorrangflächen ausweist, wird um die volle festgestellte Flächendifferenz gekürzt. (Kürzungsfaktor: 1,0) Bei Verstoß gegen die Regelungen zum Dauergrünlanderhalt wird immer um die einfache, nicht mehr vorgefundene Dauergrünlandfläche gekürzt, auch im Wiederholungsfall Jörg Renner, LfULG

6 Sanktionsregeln (Neu ab 2017!) Stufe 0: Liegt die Kürzung unter 3% der festgestellten Fläche für die Greeningprämie und unter 2 ha, so erfolgt keine zusätzliche Sanktionierung. Stufe 1: Liegt die Kürzung unter 20% der festgestellten Fläche für die Greeningprämie, so erfolgt eine zusätzliche Sanktion in Höhe des 0,4 fachen der Kürzung. Stufe 2: Liegt die Kürzung unter 50% der festgestellten Fläche für die Greeningprämie, so erfolgt eine zusätzliche Sanktion in Höhe von 20% der festgestellten Fläche. Stufe 3: Liegt die Kürzung über 50% der festgestellten Fläche für die Greeningprämie, so erfolgt eine zusätzliche Sanktion in Höhe von 20% der beantragten Fläche Jörg Renner, LfULG

7 Beispielrechnung für EFA Betrieb: 150 ha AL+GL, davon 100 ha AL EFA nötig: 100 ha AL x 0,05 (5 %) = 5,00 ha Fläche ermittelt: z.b. nach VOK / VwK = 4,80 ha Differenz: 4 % = 0,20 ha Kürzung: 100 ha AL x 0,04 (4 %) = 4,00 ha 4,00 ha x 0,5 (Kürzungsfaktor Jahr) = 2,00 ha Sanktionierung: 2,00 ha x 0,4 (Sanktionsfaktor 1. Stufe) = 0,80 ha Gesamtabzug: 2,00 ha Kürzung + 0,80 ha Sanktion = 2,80 ha Jörg Renner, LfULG

8 Zulässige Änderungen bei EFA s nach der 25 Kalendertage - Frist - Austausch von EFA-Brache, EFA-Streifen, EFA-Zwischenfrüchten, EFA-Leguminosen in eine EFA-Zwischenfrucht auf demselben oder einem anderen Schlag - Begründung erforderlich, außer bei Wechsel der Zwischenfrucht auf einen anderen Schlag - Nur im Rahmen der am 15. Mai 2017 (+25 Kalendertage) beantragten Schläge möglich - Es dürfen durch den Tausch keine neuen Flächen ins Flächenverzeichnis kommen. Änderungsantrag : bis spätestens 2. Oktober 2017 (Posteingang FBZ/ISS), denn der 1. Oktober fällt 2017 auf einen Sonntag Nachzulesen: Antragsbroschüre 2017, Seite 90 Antragsformular: Jörg Renner, LfULG

9 Hinweise zum Leguminosenanbau Leguminosen - kleinkörnig (z.b. Rotklee, Luzerne): - Standzeit mindestens vom des Antragsjahres - Schnittnutzung / Samengewinnung ist zulässig - mehrjährige Beantragung möglich, Leguminosen müssen vorherrschen Leguminosen - großkörnig (z.b. Ackerbohnen, Erbsen): - Standzeit mindestens vom des Antragsjahres - bei vorzeitiger Ernte Anzeigepflicht, spätestens 3 Tage vor Erntebeginn! Nach den Leguminosen muss zwingend eine Winterkultur oder eine Zwischenfrucht (mindestens bis zum des Folgejahres) angebaut werden! Jörg Renner, LfULG

10 Hinweise zum Zwischenfruchtanbau - Standzeit mindestens bis des Folgejahres - Die Zwischenfrucht darf im Folgejahr nicht zur Hauptfrucht werden - Lagerung landwirtschaftlicher Güter genehmigungsfrei, wenn nicht länger als 14 aufeinanderfolgende Tage bzw. 21 Kalendertage pro Jahr (für EFA - Zwischenfrüchte bis Vegetationszeit) - Bei Überschreitung der Frist besteht Anzeigepflicht (Ausgrenzung) Jörg Renner, LfULG

11 Jörg Renner, LfULG Fragen???

12 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! Jörg Renner, LfULG

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