Personalien GesuchstellerIn Ehe- oder Lebenspartner

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Personalien GesuchstellerIn Ehe- oder Lebenspartner"

Transkript

1 Gesellschaft Gesuch um wirtschaftliche Sozialhilfe Personalien GesuchstellerIn Ehe- oder Lebenspartner Name / Vorname Strasse PLZ / Ort Telefon privat (P) Telefon mobil (N) Telefon Geschäft (G) Zivilstand Geburtsdatum AHV-Nummer Herkunft GesuchstellerIn Ehe- oder Lebenspartner Nationalität Heimatort Schweizer) Einreise CH (Ausländer) Zuzug Kanton ZH (Ort und Datum) Zuzug Gemeinde Obere Dorfstrasse Küsnacht T

2 Wohnsituation Im Haushalt lebende Kinder Name / Vorname / Geburtsdatum Schule / Beruf / Tätigkeit Mitbewohner (nicht in UE) Anzahl Zimmer: Mietkosten inkl. NK Fr. Wohnstatus Geleistetes Depot Unterkunft während der letzten zwei Jahre Mieter Eigentümer begleitetes Wohnen Untermiete (Mietkosten ganzes Mietobjekt Fr. ) Wohngemeinschaft gratis Unterkunft Pension / Hotel stationäre Einrichtung (Klinik, Heim, ohne feste Unterkunft / obdachlos weiss nicht Wie viel? von wem Wohnsitz: Aufenthalt: 2

3 Versicherungen Krankenversicherer Name: Betrag pro Monat Weitere Versicherungen KVG: VVG: IPV: Haftpflicht/Hausrat Kranken-/Unfalltaggeldvers. Lebensversicherung Autoversicherung Andere Versicherungen Fr. Fr. Fr. IV-Eingliederungsm. (Antrag stellende Person) in Abklärung 1. Besteht Krankheit, Unfall, Invalidität? 2. Bestehen Suchtkrankheiten (Drogen, Alkohol, usw.)? 3. Bestehen psychische Störungen, Geisteskrankheit, Geistesschwäche? 4. Name des Hausarztes, Therapeuten usw. 3

4 Arbeit und Ausbildung Ausbildung (höchste abgeschlossene Ausbildung) GesuchstellerIn Schulbesuch weniger als 7 Jahre obligatorische Schule ( Jahre) Anlehre Berufslehre /Vollzeit Berufsschule höhere Fach- oder Berufsschule Maturität, Diplommittelschule Uni / Hochschule / Fachhochschule Ehe- oder Lebenspartner (plus Jugendliche über 14 Jahre) Schulbesuch weniger als 7 Jahre obligatorische Schule ( Jahre) Anlehre Berufslehre /Vollzeit Berufsschule höhere Fach- oder Berufsschule Maturitäts-/ Diplommittelschule Uni / Hochschule / Fachhochschule Erlernter Beruf Erwerbssituation Adresse Arbeitgeber (letzter Arbeitgeber) Anstellung von / bis selbständig angestellt in eigener Firma regelmässig angestellt zeitlich befristeter Vertrag Arbeit auf Abruf Gelegenheitsarbeit mitarbeitendes Familienmitglied in der Lehre Arbeitsintegrationsprogramm Ausgesteuert in Programm auf Stellensuche (RAV) auf Stellensuche (ohne RAV) in Ausbildung (ohne Lehrlinge) Haushalt, familiäre Gründe Rentner (AHV, IV, SUVA, usw.) vorübergehend arbeitsunfähig Dauerinvalidität selbständig angestellt in eigener Firma regelmässig angestellt zeitlich befristeter Vertrag Arbeit auf Abruf Gelegenheitsarbeit mitarbeitendes Familienmitglied in der Lehre Arbeitsintegrationsprogramm Ausgesteuert in Programm auf Stellensuche (RAV) auf Stellensuche (ohne RAV) in Ausbildung (ohne Lehrlinge) Haushalt, familiäre Gründe Rentner (AHV, IV, SUVA, usw.) vorübergehend arbeitsunfähig Dauerinvalidität Anstellung als Pensum (Stellenprozent) Grund für Teilzeitstelle Letzte Beschäftigung 4

5 ALV bezugsberechtigt Ausgesteuert seit: Anzahl der Arbeitslosigkeit in den letzten 3 Jahren beantragt in Abklärung beantragt in Abklärung Finanzielle Verhältnisse / Einkommen GesuchstellerIn notwendige Beilage Ehe- oder Lebenspartner notwendige Beilage Barschaft Fr. Fr. Erwerbseinkommen ja nein Fr. /Mt. ja nein Fr. /Mt. Sozialversicherungsleistungen - Arbeitslosenversicherung - AHV / Altersrente - SUVA-Rente - IV-Rente - EL / Zusatzleistungen - Hilflosenentschädigung - Witwen- / Waisen- / Kinderrente - BVG / Pensionskassenrente - Andere Renten Taggelder - Krankenversicherung Taggeld - Invalidenversicherung Taggeld - Unfallversicherung Taggeld - Andere Taggelder (Militär usw.) 5

6 Unterhaltsbeiträge - Frauenalimente - Kinderalimente - Alimentenbevorschussung Weitere Einkommen aller im Haushalt lebenden Personen (z.b. Partner, Kinder, usw.) Weitere Einkommen Betrag / Name / Vorname (Haben weitere Mitglieder der Unterstützungseinheit Einkünfte?) ja nein Einkommen aus Vermögen Kinderzulagen Kinderrente Stipendien EL zu AHV / IV Vermögen aller im Haushalt lebenden Personen Betrag / Name / Vorname Pensionskasse / Sperrkonto Wohneigentum im In- und Ausland Lebensversicherung Motorfahrzeug Wertschriften Andere Konten, Geschäftsinhaber oder -teilhaber ja nein Wertsachen (Schmuck, Gold usw.) 6

7 Anteile aus Erbschaften Ausgaben, Schulden aller im Haushalt lebenden Personen Betrag / Name / Vorname Schulden Einkommenspfändung Unterhaltsbeitrag an Ehepartner / Kind ja nein Post- / Bankverbindung für Auszahlungen des Gesuchstellers Das angegebene Konto muss während dem Bezug von Leistungen eröffnet bleiben! Finanzinstitut Kontoinhaber / - inhaberin Bank Post Kto.-Nr. Kto.-Nr. Name / Adresse der Bank 7

8 Problembeschreibung durch den Antragsteller (materiell/finanziell, Arbeit, Gesundheit, Beziehungen, Wohnen etc.) Was wurde gegen diese Situation schon unternommen? Erwartungen an die Sozialkommission Küsnacht Angaben für Verwandtenunterstützung Name / Vorname Eltern/Kinder GesuchstellerIn Eltern/Kinder Ehe- oder Lebenspartner Geburtsdatum Wohnadresse Der/die Gesuchsteller/in hat heute ein Gesuch um ordentliche Unterstützungsleistungen gemäss Sozialhilfegesetz gestellt. 8

9 _ Der/die Gesuchsteller/in ist auf die Pflicht aufmerksam gemacht worden, wahrheitsgetreu Auskunft zu geben, Einsicht in die Unterlagen zu gewähren und Änderungen in seinen/ihren Verhältnissen sofort zu melden. Der Sozialdienst ist berechtigt - bei Verdacht auf missbräuchlichen Leistungsbezug - die gemachten Angaben bei den betreffenden Amtsstellen, Arbeitgebern, Banken oder Versicherungen zu überprüfen und im Rahmen von 27 SHV auch Auskünfte bei Dritten einzuholen. SHG 26 Zur Rückerstattung von wirtschaftlicher Hilfe ist verpflichtet, wer a. diese unter unwahren oder unvollständigen Angaben erwirkt hat oder b. diese für andere als die von der Fürsorgebehörde festgelegten Zwecke verwendet hat und dadurch bewirkt, dass die Behörde erneut zahlen muss. SHG 27 Rechtmässig bezogene wirtschaftliche Hilfe kann ganz oder teilweise zurückgefordert werden, wenn a. der Hilfeempfänger rückwirkend Leistungen von Sozial- oder Privatversicherungen oder von haftpflichtigen oder anderen Dritten erhält, entsprechend der Höhe der in der gleichen Zeitspanne ausgerichteten wirtschaftlichen Hilfe, b. der Hilfeempfänger aus Erbschaft, Lotteriegewinn oder anderen nicht auf eigene Arbeitsleistung zurückzuführenden Gründen in finanziell günstige Verhältnisse gelangt; in Fällen eigener Arbeitsleistung nur dann, wenn diese zu derart günstigen Verhältnissen führt, dass ein Verzicht auf Rückerstattung, unter Berücksichtigung der Gründe des Hilfebezugs, als unbillig erscheint, c. die Voraussetzungen zur Rückerstattung nach 20 erfüllt sind. Der Rückerstattungsanspruch erstreckt sich auf Leistungen, die der Hilfeempfänger für sich selbst, für seinen Ehegatten während der Ehe, für seine eingetragene Partnerin oder seinen eingetragenen Partner während der Dauer der eingetragenen Partnerschaft und für seine Kinder während ihrer Unmündigkeit erhalten hat. Wirtschaftliche Hilfe, die jemand für sich selbst während seiner Unmündigkeit oder bis zum Abschluss einer in dieser Zeit begonnenen Ausbildung bezogen hat, ist nicht zurückzuerstatten. Für die Kosten des Aufenthalts in einem Jugendheim gilt dies bis zum 22. Altersjahr. SHG 28 Stirbt der Hilfeempfänger, entsteht ein Anspruch auf Rückerstattung der wirtschaftlichen Hilfe gegenüber seinem Nachlass. Bei der Geltendmachung des Rückerstattungsanspruchs sind die Verhältnisse der Erben angemessen zu berücksichtigen. 9

10 SHG 29 Rückerstattungsforderungen sind unverzinslich, ausgenommen bei unrechtmässigem Bezug. SHG 30 Leistungen, die im Zeitpunkt der Rückerstattungsverfügung mehr als 15 Jahre zurückliegen, können nicht zurückgefordert werden. Ausgenommen sind Leistungen, für die eine Rückerstattungsverpflichtung nach 20 eingegangen worden ist. Die Rückerstattungsforderung verjährt fünf Jahre nachdem die Fürsorgebehörde von ihrem Entstehen Kenntnis erhalten hat. Rückerstattungsforderungen, für die ein Grundpfand eingetragen ist, unterliegen keiner Verjährung. Bei mangelnder Kooperation und ungenügenden Integrationsbemühungen, wird die Sozialhilfe herabgesetzt oder eingestellt. Von nachstehenden Strafbestimmungen wird Kenntnis genommen: StGB Art. 146 Wer in der Absicht, sich oder einen andern unrechtmässig zu bereichern, jemanden durch Vorspiegelung oder Unterdrückung von Tatsachen arglistig irreführt oder ihn in einem Irrtum arglistig bestärkt und so den Irrenden zu einem Verhalten bestimmt, wodurch dieser sich selbst oder einen andern am Vermögen schädigt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe bestraft. Handelt der Täter gewerbsmässig, so wird er mit Freiheitsstrafe bis zu zehn Jahren oder Geldstrafe nicht unter 90 Tagessätzen bestraft. Der Betrug zum Nachteil eines Angehörigen oder Familiengenossen wird nur auf Antrag verfolgt. Massnahmen (Auflagen und Weisungen): Der/die Gesuchstellerin ist auf 24 f des Sozialhilfegesetzes aufmerksam gemacht worden: SHG 24 Die Sozialhilfeleistungen sind angemessen zu kürzen, wenn a. der Hilfesuchende 1. gegen Anordnungen, Auflagen oder Weisungen der Fürsorgebehörde verstösst, 2. keine oder falsche Auskunft über seine Verhältnisse gibt, 3. die Einsichtnahme in seine Unterlagen verweigert, 4. eine ihm zugewiesene zumutbare Arbeit nicht annimmt, 5. Leistungen zweckwidrig verwendet, 6. die Teilnahme an einem zumutbaren Bildungs- und Beschäftigungsprogramm verweigert, 7. ein ihm zustehendes Ersatzeinkommen nicht geltend macht, 10

11 b. er schriftlich auf die Möglichkeit der Leistungskürzung hingewiesen worden ist. Die berechtigten Interessen von Minderjährigen sind angemessen zu berücksichtigen. SHG 24a Vom grundsätzlichen Rechtsanspruch auf Sozialhilfeleistungen kann ausnahmsweise und unter Berücksichtigung von Art. 12 der Bundesverfassung (BV) abgewichen werden. Die Leistungen sind ausnahmsweise ganz oder teilweise einzustellen, wenn a. der Hilfesuchende eine ihm zumutbare Arbeit oder die Geltendmachung eines Ersatzeinkommens verweigert, b. hm die Leistungen deswegen gekürzt worden sind, und c. ihm schriftlich und unter Androhung der Leistungseinstellung eine zweite Frist zur Annahme der Arbeit beziehungsweise zur Geltendmachung des Ersatzeinkommens angesetzt worden ist. Die berechtigten Interessen von Minderjährigen sind angemessen zu berücksichtigen. Es werden folgende Massnahmen getroffen: 1. Einbezug folgender Beratungsstelle (Beratung und Betreuung): 2. Ärztliche Untersuchung (ev. Abgabe von Methadon, Antabus usw.): 3. Therapie (ambulant oder stationär) in der Institution: 4. Beschäftigungsprogramm: 5. Einkommensverwaltung durch: 6. Auszahlungsmodus: 7. Abgabe von Gutscheinen anstelle von Bargeld: 8. Einreichung folgender Unterlagen an die Sozialbehörde bis: Küsnacht, den Unterschrift Gesuchsteller/in Küsnacht, den Unterschrift Abteilung Gesellschaft 11

12 Gesellschaft Merkblatt über Rechte und Pflichten in der Sozialhilfe 1. Warum dieses Merkblatt? Dieses Merkblatt orientiert Sie über Ihre Rechte und Pflichten im Zusammenhang mit einer finanziellen Unterstützung durch die Gemeinde Küsnacht. Der Antrag für wirtschaftliche Sozialhilfe und die verlangten Unterlagen gemäss Unterlagenliste bilden die Grundlage für einen Entscheid über finanzielle Unterstützung. Der Antrag muss unterschrieben vorliegen, bevor eine finanzielle Unterstützung durch die Gemeinde Küsnacht erfolgen kann. Wenn Sie einen Antrag für wirtschaftliche Sozialhilfe stellen, müssen Sie sich persönlich ausweisen. 2. Welche Rechte habe ich? Wenn Sie einen unterschriebenen Antrag für wirtschaftliche Sozialhilfe bei Ihrer Gemeinde ein-reichen, muss dieser von der Gemeinde beantwortet werden. Gegen einen schriftlichen Ablehnungsentscheid können Sie innert 30 Tagen Einsprache bei der zuständigen Einspracheinstanz erheben (siehe Rechtsmittelbelehrung im Ablehnungsentscheid). Als unterstützende Person haben Sie - gestützt auf das Datenschutzgesetz - das Recht, Einsicht in die über Sie gespeicherten Daten zu nehmen. Die Angaben der unterstützten Person sind besonders schützenswerte Personendaten im Sinne des Datenschutzgesetzes. Mitarbeitende der Gemeinde Küsnacht dürfen nur jene Daten bearbeiten, die für die Erfüllung des gesetzlichen Auftrages gemäss kantonalem Sozialhilfegesetz (SHG) und dem Zuständigkeitsgesetz (ZUG) auf Bundesebene notwendig sind. 3. Welche Pflichten habe ich? 3.1 Auskunfts- und Meldepflicht Die Fragen zu Ihrer Person und zu Ihren wirtschaftlichen Verhältnissen müssen Sie vollständig und wahrheitsgetreu beantworten. Gestützt auf 18 SHG und 28 SHV müssen Sie Ihrer Sozialarbeiterin/Ihrem Sozialarbeiter alle Veränderungen der Einkommens- und Vermögensverhältnisse sowie der Wohnverhältnisse (Wohnungswechsel, Aus- oder Einzug weiterer Personen) sofort und unaufgefordert bekannt geben. Auch der Bezug von Renten oder Taggeldern irgendwelcher Art, von Versicherungsleistungen oder finanziellen Unterstützungen von dritter Seite ist umgehend zu melden. Diese Meldepflicht bezieht sich auch auf die Einkommens- und Vermögensverhältnisse des Obere Dorfstrasse Küsnacht T

13 Ehepartners/der Ehepartnerin, der registrierten Partnerin/des registrierten Partners sowie der minderjährigen Kinder, sofern sie im gleichen Haushalt leben. Hinweis: Die Gemeinde Küsnacht ist verpflichtet, Ihrer Anspruchsberechtigung und allfällige Ansprüche, die Sie Dritten gegenüber haben, regelmässig zu überprüfen. Zu diesem Zweck holen Sie zu Beginn und während Ihrer Unterstützung bei der SVA Zürich routinemässig Ihren individuellen AHV-Kontoauszug ein. Ferien oder Auslandsaufenthalte sind Ihrer Sozialarbeiterin/Ihrem Sozialarbeiter im Voraus mit-zuteilen und genehmigen zu lassen. Es besteht kein grundsätzlicher Anspruch auf Ferien. 3.2 Minderung der Unterstützungsbedürftigkeit Wer Sozialhilfe erhält, muss alles in seiner Kraft Stehende tun, um seine persönliche und finanzielle Situation zu verbessern. Von der unterstützen Person wird ein aktiver Beitrag zur raschen beruflichen und sozialen Integration erwartet. In diesem Zusammenhang können Sie zur Teilnahme an zumutbaren Integrationsmassnahmen verpflichtet werden. Darüber hinaus sind Sie verpflichtet, einen Rechtsanspruch auf (Ersatz-)Einkommen geltend zu machen sowie Nachzahlungen von Versicherungsleistungen an die Gemeinde Küsnacht abzutreten. 3.3 Befolgen von Auflagen und Weisungen Auflagen und Weisungen im Zusammenhang mit Unterstützungsbeiträgen sind gemäss 21 SHG und 23 SHV zu befolgen. Die Auflagen können z.b. die Aufnahme einer zumutbaren Erwerbsarbeit oder die aktive Teilnahme an einer Integrationsmassnahme beinhalten. Werden solche Anordnungen missachtet, können nach erfolgloser Verwarnung die Leistungen im Umfange der situationsbedingten Leistungen und bis zu 15% des Grundbedarf für den Lebensunterhalt (GBL) gekürzt und bei fehlendem Nachweis der Notlage allenfalls sogar eingestellt werden ( 24 SHV). 3.4 Rückerstattungspflicht Gestützt auf 27 SHG sind unterstütze Personen verpflichtet, die für sich und den Ehepartner/die Ehepartnerin sowie für die minderjährigen Kindern rechtmässig erhaltenen Unterstützungsleistungen zurückzuerstatten, wenn die unterstützten Personen rückwirkend Leistungen von Sozial- oder Privatversicherungen, von haftpflichtigen oder anderen Dritten erhalten oder falls sie in finanziell günstige Verhältnisse gelangen. Dies gilt auch bei registrierten Partnerschaften. Wer rückwirkend Leistungen von Sozial- oder Privatversicherungen (wie Taggelder der Arbeitslosenversicherung, Renten der Invalidenversicherung, der Unfallversicherung oder der Pensionskassen, Leistungen des Amtes für Zusatzleistungen etc.) oder von Dritten zugesprochen erhält, hat die Sozialhilfeleistungen entsprechender Höhe der in der gleichen Zeitspanne ausgerichteten wirtschaftlichen Hilfe zurückzuerstatten ( 27 Abs. 1 lit. a SHG). Rückerstattungspflichtig sind unterstützte Personen, die aus Erbschaft, Lotteriegewinn oder anderen nicht auf eigene Arbeitsleistung zurückzuführenden Gründen in günstige Verhältnisse gelangen ( 27 Abs. 1 lit. b SHG). Soweit die günstigen Verhältnisse auf eigenem Erwerbseikommen beruhen, sind Unterstützungsleistungen nur zurückzuerstatten, wenn die günstigen Verhältnisse derart sind, dass ein Verzicht auf Rückerstattung als unbillig erscheint. 2

14 Ferner ist die unterstützte Person gemäss 27 Abs. 1 lit. c SHG verpflichtet, die Unterstützungsleistungen zurückzuerstatten, wenn vorhandene, zurzeit nicht realisierbare Vermögenswerte (z.b. Haus- oder Stockwerkeigentum, das selber bewohnt wird, und sonstige Vermögenswerte) durch Verkauf nachträglich liquid werden. Gestützt auf 28 SHG kann die Rückerstattung von ausgerichteten Unterstützungsleistungen im Fall des Todes der unterstützten Person auch gegenüber deren Nachlass geltend gemacht werden. 3.5 Verwandtenunterstützungspflicht Die Verwandten in auf- und absteigender Linie (Kinder/Eltern/Enkel/Grosseltern) sind grundsätzlich zur Hilfeleistung verpflichtet (Art. 328/329 ZGB). Werden öffentliche Unterstützungsleistungen bezogen, prüft der Sozialdienst eine allfällige Beitragspflicht dieser Verwandten, entsprechend deren finanziellen Möglichkeiten. 3.6 Unrechtmässiger Leistungsbezug und Strafbestimmungen Wer Unterstützungsleistungen unter unwahren oder unvollständigen Angaben erwirkt oder für andere als von der Behörde festgelegten Zwecke verwendet und dadurch bewirkt, dass die Behörde erneut zahlen muss, hat gemäss 26 SHG die Unterstützungsleistungen zurückzuerstatten. Die Inanspruchnahme öffentlicher Unterstützungsleistungen unter unwahren oder unvollständigen Angaben wird zudem als Betrug gemäss Art. 146 StGB strafrechtlich verfolgt. Der Sozialdienst ist berechtigt - bei Verdacht auf missbräuchlichen Leistungsbezug - die gemachten Angaben bei den betreffenden Amtsstellen, Arbeitgebern, Banken oder Versicherungen zu überprüfen und im Rahmen von 27 SHV auch Auskünfte bei Dritten einzuholen. Gemäss 48a SHG wird mit Busse bestraft, wer für sich oder andere durch unwahre oder unvollständige Angaben, durch Verschweigen von veränderten Verhältnissen oder in anderer Weise Leistungen nach diesem Gesetz unrechtmässig erwirkt. 4. Hinweis auf Meldepflicht ans Migrationsamt Die Gemeinde Küsnacht ist gesetzlich dazu verpflichtet, dem Migrationsamt des Kantons Zürich die Ausrichtung von Sozialhilfeleistungen an Ausländerinne und Ausländer zu melden. von der Meldepflicht ausgenommen sind Personen, die eine Niederlassungsbewilligung besitzen und sich seit mehr als 15 Jahren in der Schweiz aufhalten. Ab einer gewissen Höhe kann der Sozialhilfebezug dazu führen, dass das Migrationsamt einen Widerruf der Aufenthaltsoder der Niederlassungsbewilligung prüft. _ Mit Ihrer Unterschrift bescheinigen Sie, dass 1. Sie auf die hier aufgeführten gesetzlichen Rechte und Pflichten hingewiesen worden, 2. Sie den Inhalt verstanden haben und 3. dass Sie das Merkblatt Rechte und Pflichten erhalten haben. Küsnacht, den, Unterschrift Gesuchsteller/in 3

Personalien GesuchstellerIn Ehe- oder Lebenspartner

Personalien GesuchstellerIn Ehe- oder Lebenspartner Gesellschaft Gesuch um wirtschaftliche Sozialhilfe Personalien GesuchstellerIn Ehe- oder Lebenspartner Name / Vorname Strasse PLZ / Ort Telefon privat (P) Telefon mobil (N) Telefon Geschäft (G) E-Mail

Mehr

Gesuch um Sozialhilfe

Gesuch um Sozialhilfe Sozialdienst Sense-Oberland Schwarzseestrasse 6 Postfach 82 1735 Giffers Gesuch um Sozialhilfe 1. Personalien Antragstellerin / Antragsteller Name: Adresse: Geburtsdatum: Tel. Privat: Natel: Vorname: PLZ/Ort:

Mehr

Schriftliche Orientierung gemäss 28 der Verordnung zum Sozialhilfegesetz (SHV)

Schriftliche Orientierung gemäss 28 der Verordnung zum Sozialhilfegesetz (SHV) Andelfingerstrasse 3 Tel. 052 / 375 11 35 Fax 052 / 375 28 59 Herrn Ellikon an der Thur, Schriftliche Orientierung gemäss 28 der Verordnung zum Sozialhilfegesetz (SHV) Die Fürsorgebehörde macht Sie auf

Mehr

in der Schweiz seit im Kanton seit Name, Vorname Geburtsdatum AHV-Nr. Zivilstand Heimatort Adresse (Str., PLZ, Ort) Telefon

in der Schweiz seit im Kanton seit Name, Vorname Geburtsdatum AHV-Nr. Zivilstand Heimatort Adresse (Str., PLZ, Ort) Telefon Einwohnergemeinde Bolligen Sozialdienste Sozialhilfeantrag Personalien Gesuchsteller(in) Name, Vorname Geburtsdatum AHV-Nr. Zivilstand Heimatort Adresse (Str., PLZ, Ort) Telefon / Mobil in der Schweiz

Mehr

Gesuch Ausrichtung Wirtschaftliche Hilfe

Gesuch Ausrichtung Wirtschaftliche Hilfe Gemeinde Zumikon Abteilung Gesellschaft Soziales Dorfplatz 1 8126 Zumikon Telefon 044 918 78 20 soziales@zumikon.ch Gesuch Ausrichtung Wirtschaftliche Hilfe Personalien Gesuchsteller Name Geburtsdatum

Mehr

GESUCH UM SOZIALHILFE

GESUCH UM SOZIALHILFE BÜ durch die Gemeinde auszufüllen: Eingangsdatum: GEMEINDE BÜTTENHARDT Ersttermin: SachbearbeiterIn: Hogerarcker 3 8236 Büttenhardt TEL. 052 649 26 86 GESUCH UM SOZIALHILFE PERSONALIEN Gesuchsteller/in

Mehr

Gesuch an die Fürsorgekommission der Gemeinde Hefenhofen Sozialhilfeunterstützung Darlehen

Gesuch an die Fürsorgekommission der Gemeinde Hefenhofen Sozialhilfeunterstützung Darlehen Sozialamt Hefenhofen Amriswilerstrasse 30 8580 Hefenhofen 071 411 12 56 gemeinde@hefenhofen.ch Gesuch an die Fürsorgekommission der Gemeinde Hefenhofen um Sozialhilfeunterstützung Darlehen und Fragebogen

Mehr

Sozialhilfegesuch. Personalien. Kontoverbindung. Regionaler Sozialdienst Reigoldswil. Name, Vorname. Adresse. Ort. Telefon. e-mail.

Sozialhilfegesuch. Personalien. Kontoverbindung. Regionaler Sozialdienst Reigoldswil. Name, Vorname. Adresse. Ort. Telefon. e-mail. Sozialhilfegesuch Regionaler Sozialdienst Reigoldswil Personalien Gesuchsteller/in Ehe- oder Lebenspartner/in Name, Vorname Adresse Ort Telefon e-mail Geburtsdatum AHV-Nummer Heimatort und Kanton Nationalität

Mehr

ANMELDEFORMULAR FÜR ZUSATZLEISTUNGEN ZUR AHV/IV IN BONSTETTEN, STALLIKON UND WETTSWIL

ANMELDEFORMULAR FÜR ZUSATZLEISTUNGEN ZUR AHV/IV IN BONSTETTEN, STALLIKON UND WETTSWIL Zusatzleistungen zur AHV/IV Durchführungsstelle für die Gemeinden Bonstetten, Stallikon, Wettswil ANMELDEFORMULAR FÜR ZUSATZLEISTUNGEN ZUR AHV/IV IN BONSTETTEN, STALLIKON UND WETTSWIL Für eine einfache

Mehr

Vorname Name Geburtsdatum. Telefon Privat Mobile Telefon Geschäft. Wo? Privat Mobile Geschäft

Vorname Name Geburtsdatum. Telefon Privat Mobile Telefon Geschäft. Wo? Privat Mobile Geschäft Unfallanzeige Grundversicherung (KVG) und Zusatzversicherungen (VVG) Dieses Formular ist durch die versicherte Person, beziehungsweise deren gesetzlichen Vertreter auszufüllen. Alle zutreffenden Fragen

Mehr

Im Kanton Zürich wohnhaft seit:... Bank- (Clearing)/ Postcheckkonto-Nr.:...

Im Kanton Zürich wohnhaft seit:... Bank- (Clearing)/ Postcheckkonto-Nr.:... Sozialamt Glattfelden ANTRAG AUF SOZIALHILFE Name/Vorname:...Tel:... Geburtsdatum:...Zivilstand:...Heimatort:... Adresse:... Name/Vorname Ehegatte/-in, Partner/-in:... Anzahl Kinder:...Jahrgänge:... In

Mehr

Materielle Hilfe Gesuch um materielle Hilfe Sozialhilfe- und Präventionsgesetz (SPG)

Materielle Hilfe Gesuch um materielle Hilfe Sozialhilfe- und Präventionsgesetz (SPG) 1. Personalien des Gesuchstellers / der Gesuchstellerin 1.1 Angaben zur Person Vorname PLZ / Wohnort Heimatort Staatszugehörigkeit AHV-Nummer Ausbildung 1.2 Zivilstand ledig verheiratet, seit gerichtlich

Mehr

Soziales / Sozialhilfe

Soziales / Sozialhilfe Soziales / Sozialhilfe durch Sozialamt auszufüllen Abgabedatum Gesuch: Retour am: Gesuch um wirtschaftliche Sozialhilfe (WSH) Name Vorname Strasse PLZ / Ort Telefon privat Telefon Geschäft Telefon mobil

Mehr

ANTRAG AUF SOZIALHILFE (Lückenlos ausfüllen)

ANTRAG AUF SOZIALHILFE (Lückenlos ausfüllen) Sozialhilfesekretariat Direktwahl: 044-817 75 91 / 95 Glattalstrasse 201 Herr Peter Eichmann / Frau Susanne Klaus 8153 Rümlang ANTRAG AUF SOZIALHILFE (Lückenlos ausfüllen) 1. PERSONALIEN Antragsteller/in

Mehr

SOZIALHILFEGESUCH AN DIE GEMEINDE

SOZIALHILFEGESUCH AN DIE GEMEINDE SOZIALHILFEGESUCH AN DIE GEMEINDE Freienbach Wollerau Feusisberg Bearbeitet durch: Datum: Hinweise zum Ausfüllen des Gesuches: Handschriftlich ausfüllen Jedes Feld sollte ausgefüllt sein (keine Striche/

Mehr

G E M E I N D E H A U S E N A M A L B I S

G E M E I N D E H A U S E N A M A L B I S G E M E I N D E H A U S E N A M A L B I S Zusatzleistungen zur AHV/IV Zugerstrasse 10, Postfach 71, 8915 Hausen am Albis Telefon 044 764 80 22 Telefax 044 764 80 29 Homepage: www.hausen.ch ANMELDEFORMULAR

Mehr

Antrag auf Sozialhilfeleistungen

Antrag auf Sozialhilfeleistungen Abteilung Soziales Sozialamt, Walhallastrasse 2, Postfach 188, 9320 Arbon Telefon 071 447 61 63, Fax 071 446 46 40, www.arbon.ch Öffnungszeiten Montag / Dienstag 08.30-12.00 14.00-17.00 Uhr Mittwoch geschlossen

Mehr

Anschlusstaggelder für arbeitslose Personen

Anschlusstaggelder für arbeitslose Personen Anschlusstaggelder für arbeitslose Personen Bezugsberechtigte Personen Arbeitslose Personen in wirtschaftlich bescheidenen Verhältnissen, deren Bezugsberechtigung bei der obligatorischen Arbeitslosenversicherung

Mehr

Antrag Rabatt für die familienergänzende Kinderbetreuung im Vorschulalter

Antrag Rabatt für die familienergänzende Kinderbetreuung im Vorschulalter Antrag Rabatt für die familienergänzende Kinderbetreuung im Vorschulalter Name, Vorname Adresse, PLZ, Ort Allgemeine Informationen Die Stadt Opfikon bietet Eltern die Möglichkeit, Kinder zu einkommensabhängig

Mehr

Unterstützungsgesuch um wirtschaftliche Sozialhilfe

Unterstützungsgesuch um wirtschaftliche Sozialhilfe Unterstützungsgesuch um wirtschaftliche Sozialhilfe Ihr Gesuch können die Sozialdienste in der Regel erst dann behandeln, wenn das Gesuchsformular vollständig, lesbar ausgefüllt und unterzeichnet ist und

Mehr

ANTRAG AUF LEISTUNGEN DER ÖFFENTLICHEN SOZIALHILFE von der antragstellenden Person selbst handschriftlich auszufüllen

ANTRAG AUF LEISTUNGEN DER ÖFFENTLICHEN SOZIALHILFE von der antragstellenden Person selbst handschriftlich auszufüllen ANTRAG AUF LEISTUNGEN DER ÖFFENTLICHEN SOZIALHILFE von der antragstellenden Person selbst handschriftlich auszufüllen (vom Sozialdienst auszufüllen:) Eingangsdatum:... Ersttermin:... Sachbearbeiter:...

Mehr

Antrag Wirtschaftliche Sozialhilfe

Antrag Wirtschaftliche Sozialhilfe GESUNDHEITS- UND SOZIALDIREKTION SOZIALAMT Engelbergstrasse 34, 6371 Stans, 041 618 75 50, www.nw.ch/sozialamt Antrag Wirtschaftliche Sozialhilfe Sämtliche Angaben müssen für alle Haushaltsmitglieder gemacht

Mehr

Anschlusstaggelder für arbeitslose Personen

Anschlusstaggelder für arbeitslose Personen Anschlusstaggelder für arbeitslose Personen Wer kann Anschlusstaggelder beziehen? Arbeitslose Personen in wirtschaftlich bescheidenen Verhältnissen, deren Bezugsberechtigung bei der obligatorischen Arbeitslosenversicherung

Mehr

Schriftliche Orientierung gemäss 28 der Verordnung zum Sozialhilfegesetz (SHV)

Schriftliche Orientierung gemäss 28 der Verordnung zum Sozialhilfegesetz (SHV) Schriftliche Orientierung gemäss 28 der Verordnung zum Sozialhilfegesetz (SHV) Die Fürsorgebehörde macht Sie auf Ihre Pflicht aufmerksam, wahrheitsgemäss Auskunft zu geben, Einsicht in die Unterlagen zu

Mehr

Gesuch um finanzielle Hilfe

Gesuch um finanzielle Hilfe Gesuch um finanzielle Hilfe Nach 18 Sozialhilfegesetz (SHG) und 28 Sozialhilfeverordnung (SHV) macht das Sozialamt auf die Pflicht aufmerksam, wahrheitsgemäss Auskunft zu geben, Einsicht in die Unterlagen

Mehr

Verordnung über die obligatorische Arbeitslosenversicherung und die Insolvenzentschädigung

Verordnung über die obligatorische Arbeitslosenversicherung und die Insolvenzentschädigung Verordnung über die obligatorische Arbeitslosenversicherung und die Insolvenzentschädigung (Arbeitslosenversicherungsverordnung, AVIV) Änderung vom 24. November 1999 Der Schweizerische Bundesrat verordnet:

Mehr

Antrag auf Übernahme von Bestattungskosten nach dem Sozialgesetzbuch Zwölftes Buch (SGB XII)

Antrag auf Übernahme von Bestattungskosten nach dem Sozialgesetzbuch Zwölftes Buch (SGB XII) Antrag auf Übernahme von Bestattungskosten nach dem Sozialgesetzbuch Zwölftes Buch (SGB XII) Name des Antragstellers Vorname Geb.datum Anschrift Verwandtschaftsverhältnis zum Verstorbenen (Eltern, Kind,

Mehr

Noch Fragen? Möchten Sie die über Sie für das Kindergeld gespeicherten Daten einsehen oder verbessern?

Noch Fragen? Möchten Sie die über Sie für das Kindergeld gespeicherten Daten einsehen oder verbessern? Antrag auf Adoptionsbeihilfe Kontakt Telefon Fax E-Mail Aktenzeichen Mit diesem Formular können Sie die Adoptionsbeihilfe beantragen als: - Arbeitnehmer (oder Beamter) - Selbständiger - Arbeitsloser -

Mehr

12.05.2015. Überbetrieblicher Kurs 3 Herzlich Willkommen! zum Modul Soziales. Ziele. Weitere Themen zum LZ. 1.1.3.1.1 Auftrag des Lehrbetriebes

12.05.2015. Überbetrieblicher Kurs 3 Herzlich Willkommen! zum Modul Soziales. Ziele. Weitere Themen zum LZ. 1.1.3.1.1 Auftrag des Lehrbetriebes Überbetrieblicher Kurs 3 Herzlich Willkommen! zum Modul Soziales Ziele 1.1.3.1.1 Auftrag des Lehrbetriebes Ich zeige den Auftrag / die Aufgaben des Lehrbetriebes verständlich auf. Dabei berücksichtige

Mehr

IN NOT GERATEN? KURZINFORMATION ZUR SOZIALHILFE IM KANTON ZÜRICH

IN NOT GERATEN? KURZINFORMATION ZUR SOZIALHILFE IM KANTON ZÜRICH IN NOT GERATEN? KURZINFORMATION ZUR SOZIALHILFE IM KANTON ZÜRICH Ausgabe 2005 Die Zahl der Menschen, die in Not geraten und auf Sozialhilfe angewiesen sind, ist gross. Notlagen haben viele Ursachen: Arbeitslosigkeit,

Mehr

Anmeldung Familienzulagen oder Differenzzahlung (Dieses Formular ist gültig für Ansprüche ab 1.1.2013)

Anmeldung Familienzulagen oder Differenzzahlung (Dieses Formular ist gültig für Ansprüche ab 1.1.2013) Anmeldung Familienzulagen oder Differenzzahlung (Dieses Formular ist gültig für Ansprüche ab 1.1.2013) Wir bitten um Beantwortung der nachstehenden Fragen und Rücksendung dieses Formulars an Bildungsdirektion,

Mehr

Sozialamt G E S U C H

Sozialamt G E S U C H G E S U C H um Bevorschussung und Inkasso von Unterhaltsbeiträgen für Kinder gemäss Art. 290 bis 293 ZGB und gestützt auf das kantonale Gesetz über Inkassohilfe und Vorschüsse für Unterhaltsbeiträge vom

Mehr

Gesuch um unentgeltliche Rechtspflege für das Schlichtungsverfahren

Gesuch um unentgeltliche Rechtspflege für das Schlichtungsverfahren Gesuch um unentgeltliche Rechtspflege für das Schlichtungsverfahren (Befreiung von amtlichen Kosten, Vorschüssen und Sicherheitsleistungen) Schlichtungsbehörde: Prozessnummer: Das Gesuch ist (ausgedruckt

Mehr

Gesuch um materielle Hilfe

Gesuch um materielle Hilfe Sozialbehörde Dällikon S c h u l s t r a s s e 5 - P o s t f a c h - 8 1 0 8 D ä l l i k o n T e l. : 0 4 4 / 8 4 7 1 9 1 3 / 1 4 F a x : 0 4 4 / 8 4 7 1 9 1 1 Gesuch um materielle Hilfe Ein Anspruch auf

Mehr

G E S U C H U M S O Z I A L H I L F E / S O N D E R H I L F E

G E S U C H U M S O Z I A L H I L F E / S O N D E R H I L F E Sozialamt Escholzmatt-Marbach Hauptstrasse 95 Postfach 178 CH-6182 Escholzmatt Telefon 041 487 70 03 Fax 041 487 70 09 sozialamt@escholzmatt-marbach.ch www.escholzmatt-marbach.ch G E S U C H U M S O Z

Mehr

Fragen zur Person. Ausgleichskasse. Gemeindezweigstelle Fragebogen 5 zur Abklärung der Beitragspflicht AHV/IV/EO für Nichterwerbstätige

Fragen zur Person. Ausgleichskasse. Gemeindezweigstelle Fragebogen 5 zur Abklärung der Beitragspflicht AHV/IV/EO für Nichterwerbstätige Sozialversicherungszentrum Thurgau St. Gallerstrasse 13, Postfach, 8501 Frauenfeld T 052 724 71 71, F 052 724 72 72 www.svztg.ch Ausgleichskasse Gemeindezweigstelle Fragebogen 5 zur Abklärung der Beitragspflicht

Mehr

Beiträge der Studierenden an die AHV, die IV und die EO

Beiträge der Studierenden an die AHV, die IV und die EO 2.10 Beiträge Beiträge der Studierenden an die AHV, die IV und die EO Stand am 1. Januar 2015 1 Auf einen Blick Die Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV), die Invalidenversicherung (IV) und die

Mehr

STIFTUNG MÜHLE GUTKNECHT

STIFTUNG MÜHLE GUTKNECHT Die Stiftung fördert die Aus- und Weiterbildung ehemaliger Schülerinnen und Schüler der öffentlichen Schulen von Kerzers, die sich ausweisen über besondere Begabungen oder besondere Leistungen Die Stiftung

Mehr

Reglement über die Ausrichtung von Mietzinsbeiträgen

Reglement über die Ausrichtung von Mietzinsbeiträgen www. frenkendorf.ch GEMEINDEZENTRUM Gemeinderat Bächliackerstrasse 2 Telefon 061 906 10 40 Fax 061 906 10 19 Reglement über die Ausrichtung von Mietzinsbeiträgen vom 16. Dezember 1997 G:\VERWALTUNG\Reglemente\Mietzinsbeiträge\Reglement

Mehr

Neuordnung der Pflegefinanzierung im Kanton Thurgau

Neuordnung der Pflegefinanzierung im Kanton Thurgau AUSGLEICHSKASSE DES KANTONS THURGAU Neuordnung der Pflegefinanzierung im Kanton Thurgau Ausgleichskasse des Kantons Thurgau St. Gallerstrasse 13, Postfach, 8501 Frauenfeld T 052 724 71 71, F 052 724 72

Mehr

Antrag auf Sozialhilfeleistungen

Antrag auf Sozialhilfeleistungen Abteilung Soziales Öffnungszeiten Walhallastrasse 2 Montag-Dienstag 08.30-12.00 14.00-17.00 Uhr 9320 Arbon Mittwoch geschlossen 14.00-17.00 Uhr Telefon 071 447 61 63 Donnerstag 08.30-12.00 14.00-17.00

Mehr

Ausgleichskasse Gewerbe St. Gallen

Ausgleichskasse Gewerbe St. Gallen Ausgleichskasse Telefon 071 282 29 29 Telefax 071 282 29 30 info@ahv-gewerbe.ch www.ahv-gewerbe.ch Fragebogen zur Abklärung der Beitragspflicht AHV/IV/EO für Nichterwerbstätige Personalien Familienname

Mehr

Antrag auf Bewilligung von Sozialhilfe

Antrag auf Bewilligung von Sozialhilfe Antrag ausgehändigt: Eingang: Antrag auf Bewilligung von Sozialhilfe Hilfe zum Lebensunterhalt / Hilfe in besonderen Lebenslagen laufende / einmalige Leistungen; hier:... 1. Persönliche Verhältnisse Hilfesuchender

Mehr

Mitteilung nach 28 Abs. 4 VVG über die Folgen bei Verletzungen von Obliegenheiten im Versicherungsfall

Mitteilung nach 28 Abs. 4 VVG über die Folgen bei Verletzungen von Obliegenheiten im Versicherungsfall Vermittler: Kunde Straße: Vorname: Tel.-Nr.: Versicherer Vers.-Nr.: PLZ/Ort: Mobil-Nr.: Schaden- Nr.: / Angaben zum Schadenereignis: Wo und wann ist das Schadenereignis eingetreten? Ort: Uhrzeit: Wer hat

Mehr

Gesuch um Bevorschussung und Inkasso von Unterhaltsbeiträgen

Gesuch um Bevorschussung und Inkasso von Unterhaltsbeiträgen DEPARTEMENT SOZIALES, JUGEND UND ALTER Soziale Dienste Poststrasse 10 Postfach 1150 9500 Wil 2 sozialedienste@stadtwil.ch www.stadtwil.ch Telefon 071 913 53 23 Telefax 071 913 53 38 Gesuch um Bevorschussung

Mehr

Pflegefinanzierung für Personen in stationärer Langzeitpflege.

Pflegefinanzierung für Personen in stationärer Langzeitpflege. Pflegefinanzierung für Personen in stationärer Langzeitpflege. Finanzierung der Pflege. Seit dem 1. Januar 2011 gilt das Bundesgesetz über die Neuordnung der Pflegefinanzierung. Zum einen wird die Situation

Mehr

6.02. Mutterschaftsentschädigung. Anspruchsberechtigte Frauen. Stand am 1. Januar 2006

6.02. Mutterschaftsentschädigung. Anspruchsberechtigte Frauen. Stand am 1. Januar 2006 6.02 Stand am 1. Januar 2006 Mutterschaftsentschädigung 1 Anspruchsberechtigte Frauen Anspruch auf Mutterschaftsentschädigung haben Frauen, die im Zeitpunkt der Geburt des Kindes entweder: Arbeitnehmerinnen

Mehr

Stipendienantrag an die Stiftung TANZ Transition Zentrum Deutschland

Stipendienantrag an die Stiftung TANZ Transition Zentrum Deutschland Stipendienantrag an die Stiftung TANZ Transition Zentrum Deutschland 1. Persönliche Angaben Name Vorname Anschrift Telefon Mobil E-Mail Geburtsdatum Staatsangehörigkeit Familienstand: Kinder ja Anzahl

Mehr

Die Gemeinde Wallisellen richtet die Ergänzungsleistungen und Beihilfen nach Massgabe über die Zusatzleistungen zur eidgenössischen

Die Gemeinde Wallisellen richtet die Ergänzungsleistungen und Beihilfen nach Massgabe über die Zusatzleistungen zur eidgenössischen s. POLITISCHE GEMEINDE WALLISELLEN Verordnung über den Vollzug des Bundesgesetzes über die Ergänzungsleistungen, des kantonalen Gesetzes über die Beihilfen sowie über die Gewährung von Gemeindezulagen

Mehr

Antrag auf Übernahme von Krankenhilfekosten

Antrag auf Übernahme von Krankenhilfekosten Stand 22.06.2011 Antrag auf Übernahme von Krankenhilfekosten nach den Vorschriften des SGB XII in Verbindung mit SGB IX Antrag abgegeben: Unterschrift Annehmende/r: Tag der Antragsstellung: Eingangsstempel

Mehr

Weitergewährungsantrag SGB XII

Weitergewährungsantrag SGB XII Stand: 01.02.2014 Weitergewährungsantrag SGB XII Antrag abgegeben: Unterschrift Annehmende/r: Tag der Antragsstellung: Eingangsstempel Senden Sie den Antrag an den: Main-Taunus-Kreis Der Kreisausschuss

Mehr

Haben Sie während der letzten 5 Jahre vor der Antragstellung in Deutschland Kindergeld erhalten? Wenn ja: Von welcher Stelle?

Haben Sie während der letzten 5 Jahre vor der Antragstellung in Deutschland Kindergeld erhalten? Wenn ja: Von welcher Stelle? Name und der antragstellenden Person Kindergeld-Nr. F K KG 51R Anlage Ausland zum Antrag auf deutsches Kindergeld vom.. für Personen, die eine Rente oder Versorgungsbezüge von einem deutschen Träger beziehen

Mehr

ABC Seite 1 / 6. Anmeldung Nichterwerbstätige. AHV-Beitragspflicht. Personalien. Wohnsitz (Steuerdomizil)

ABC Seite 1 / 6. Anmeldung Nichterwerbstätige. AHV-Beitragspflicht. Personalien. Wohnsitz (Steuerdomizil) Ausgleichskasse PROMEA Ifangstrasse 8,, 8952 Schlieren Tel. 044 738 53 53, 044 738 53 73 info@promea.ch, www.promea.ch AHV-Beitragspflicht Anmeldung Nichterwerbstätige Sind Sie bereits als Nichterwerbstätige/r

Mehr

Zusatzleistungen zur AHV/IV. Präsentation von Fällen

Zusatzleistungen zur AHV/IV. Präsentation von Fällen Fachverband Zusatzleistungen Kanton Zürich Zusatzleistungen zur AHV/IV Präsentation von Fällen Helga Schreiber Paul Wettstein Béatrice Peterhans 1 Fall 1 Somalischer Staatsangehöriger Einreise invalid

Mehr

6.09 Stand am 1. Januar 2008. 1 Anspruch auf Familienzulagen haben. 2 Als hauptberuflich tätig gelten Landwirtinnen und Landwirte,

6.09 Stand am 1. Januar 2008. 1 Anspruch auf Familienzulagen haben. 2 Als hauptberuflich tätig gelten Landwirtinnen und Landwirte, 6.09 Stand am 1. Januar 2008 Familienzulagen in der Landwirtschaft Anspruch auf Familienzulagen 1 Anspruch auf Familienzulagen haben selbständige Landwirtinnen und Landwirte, die haupt- oder nebenberuflich

Mehr

Bitte bringen Sie zu Ihrem ersten Termin zusätzlich ärztliche Befunde und Untersuchungsergebnisse mit.

Bitte bringen Sie zu Ihrem ersten Termin zusätzlich ärztliche Befunde und Untersuchungsergebnisse mit. Praxis für Hypnose-und Psychotherapie -Heilpraktikerin für Psychotherapie- Manuela Andrä Krumme Str. 26 31655 Stadthagen Tel.: 05721/9333992 Fax 05721/9333975 Mobil: 01605574404 Sie erreichen mich telefonisch

Mehr

IN NOT GERATEN? KURZINFORMATION ZUR SOZIALHILFE IM KANTON ZÜRICH

IN NOT GERATEN? KURZINFORMATION ZUR SOZIALHILFE IM KANTON ZÜRICH IN NOT GERATEN? KURZINFORMATION ZUR SOZIALHILFE IM KANTON ZÜRICH Ausgabe 2008 Die Zahl der Menschen, die in Not geraten und auf Sozialhilfe angewiesen sind, ist gross. Not lagen haben viele Ursachen: Arbeitslosigkeit,

Mehr

Reglement. Entlastungsleistungen bei der Pflege zu Hause

Reglement. Entlastungsleistungen bei der Pflege zu Hause Reglement über Entlastungsleistungen bei der Pflege zu Hause vom 0. Februar 995 Revision vom. September 998 5. Januar 999 3. Januar 005 6. Dezember 03 Inhaltsverzeichnis Seite A. Allgemeines Ziel Grundsatz

Mehr

Gesuch /Anmeldeformular zum Bezug von wirtschaftlicher Sozialhilfe

Gesuch /Anmeldeformular zum Bezug von wirtschaftlicher Sozialhilfe Sozialdienst 041 288 81 41 Stationsstrasse 4 041 288 81 12 6023 Rothenburg soziales@rothenburg.ch Gesuch /Anmeldeformular zum Bezug von wirtschaftlicher Sozialhilfe Ihr Antrag wird nur geprüft, wenn er

Mehr

Reglement über den Sozialfonds der Stadt Luzern

Reglement über den Sozialfonds der Stadt Luzern Luzern ABStadt Systematische Rechtssammlung Nr. 5.4..1.1 Ausgabe vom 1. April 007 Reglement über den Sozialfonds der Stadt Luzern vom 30. November 1995 Der Grosse Stadtrat von Luzern, gestützt auf Art.

Mehr

MIETER-SELBSTAUSKUNFT

MIETER-SELBSTAUSKUNFT Allgemeines: Es ist Mietinteressenten freigestellt, Angaben zu den in diesem Formular gestellten Fragen im Rahmen einer Selbstauskunft zu machen. Wird die Antwort zu einer einzelnen Frage verweigert, bitte

Mehr

4. Person 5. Person 6. Person Familienname Vorname Wohnort Straße, Haus-Nr.

4. Person 5. Person 6. Person Familienname Vorname Wohnort Straße, Haus-Nr. Antrag auf Bewilligung von Sozialhilfe ab ausgegeben am Kreis Rendsburg- Eckernförde Der Landrat Amt für Soziales 1. Persönliche Angaben der Haushaltsgemeinschaft Familienname Vorname Wohnort Straße, Haus-Nr.

Mehr

Angaben der Eltern für die Bemessung des Unterhaltsbeitrages

Angaben der Eltern für die Bemessung des Unterhaltsbeitrages Abteilung Soziales Öffnungszeiten Walhallastrasse 2 Montag-Dienstag 08.30-12.00 14.00-17.00 Uhr 9320 Arbon Mittwoch geschlossen 14.00-17.00 Uhr Telefon 071 447 61 56 Donnerstag 08.30-12.00 14.00-17.00

Mehr

Anmeldung für Zusatzleistungen zur AHV/IV-Rente

Anmeldung für Zusatzleistungen zur AHV/IV-Rente Gemeindeverwaltung Zusatzleistungen zur AHV/IV Dorfstrasse 17 8155 Niederhasli Tel. 043 / 411 22 35 Anmeldung für Zusatzleistungen zur AHV/IV-Rente Eingangsdatum: Hinweise zum Ausfüllen der Anmeldung:

Mehr

Verordnung über die Ausrichtung von Stipendien und unverzinslichen Darlehen für die Vor-, Aus- und Weiterbildung von Jugendlichen und Erwachsenen

Verordnung über die Ausrichtung von Stipendien und unverzinslichen Darlehen für die Vor-, Aus- und Weiterbildung von Jugendlichen und Erwachsenen 416.100 Verordnung über die Ausrichtung von Stipendien und unverzinslichen Darlehen für die Vor-, Aus- und Weiterbildung von Jugendlichen und Erwachsenen Gemeinderatsbeschluss vom 7. April 1971 1 A. Allgemeines

Mehr

Anmeldung für Zusatzleistungen zur AHV/IV-Rente Eingangsdatum:

Anmeldung für Zusatzleistungen zur AHV/IV-Rente Eingangsdatum: Anmeldung für Zusatzleistungen zur AHV/IV-Rente Eingangsdatum: Hinweise zum Ausfüllen der Anmeldung: - Jede Position muss mit ja oder nein beantwortet werden. - Die verlangten Unterlagen betreffend alle

Mehr

L 04 12/15 A N T R A G A U F I N V A L I D I T Ä T S V E R S O R G U N G F Ü R Z A H N Ä R Z T E

L 04 12/15 A N T R A G A U F I N V A L I D I T Ä T S V E R S O R G U N G F Ü R Z A H N Ä R Z T E WOHLFAHRTSFONDS L 04 12/15 A N T R A G A U F I N V A L I D I T Ä T S V E R S O R G U N G F Ü R Z A H N Ä R Z T E An die Ärztekammer für Niederösterreich Wohlfahrtsfonds Wipplingerstraße 2 1010 Wien Übermittlung

Mehr

Muss ich mich an den Kosten beteiligen?

Muss ich mich an den Kosten beteiligen? Muss ich mich an den Kosten beteiligen? Fragen zum Einkommens- und Vermögenseinsatz nach dem Sozialgesetzbuch 12. Buch (SGB XII) Köln, den 13.06.2012 Ellen Wimmer-Lüders Ziel Zum Termin der Hilfeplankonferenz

Mehr

Willy Müller Förderstiftung

Willy Müller Förderstiftung Antrag für Förderbeitrag Die Willy Müller Förderstiftung unterstützt und fördert junge Menschen in handwerklichen, gewerblichen oder Dienstleistungsberufen mit Stipendien und Darlehen in ihrer beruflichen

Mehr

Stand am 1. Januar 2003

Stand am 1. Januar 2003 3.05 Stand am 1. Januar 2003 Drittauszahlung von Renten der AHV/IV und Taschengeld an Bevormundete oder Unterstützte 1 Allgemeines Renten und Hilflosenentschädigungen der AHV und IV können nicht an Dritte

Mehr

INFORMATIONEN FÜR DIE AUSTRETENDEN MITARBEITER/INNEN

INFORMATIONEN FÜR DIE AUSTRETENDEN MITARBEITER/INNEN Financial EXPERT Global AG FINANCIAL FACTS Ausgabe April 2012 INFORMATIONEN FÜR DIE AUSTRETENDEN MITARBEITER/INNEN Inhalt 1. Antritt einer neuen Stelle innerhalb von 30 Tagen... 2 2. Aufgabe der Erwerbstätigkeit

Mehr

Gesetzesänderungen «Nominee», Entwurf

Gesetzesänderungen «Nominee», Entwurf Gesetzesänderungen «Nominee», Entwurf 25. August 2008 Die folgenden Änderungen beziehen sich auf das geltende Obligationenrecht unter der Annahme, dass die Änderungen gemäss Botschaft des Bundesrates vom

Mehr

über die Verbilligung der Krankenkassenprämien (VKP)

über die Verbilligung der Krankenkassenprämien (VKP) Verordnung vom 8. November 2011 Inkrafttreten: 01.01.2012 über die Verbilligung der Krankenkassenprämien (VKP) Der Staatsrat des Kantons Freiburg gestützt auf das Ausführungsgesetz vom 24. November 1995

Mehr

Diese Broschüre fasst die wichtigsten Informationen zusammen, damit Sie einen Entscheid treffen können.

Diese Broschüre fasst die wichtigsten Informationen zusammen, damit Sie einen Entscheid treffen können. Aufklärung über die Weiterverwendung/Nutzung von biologischem Material und/oder gesundheitsbezogen Daten für die biomedizinische Forschung. (Version V-2.0 vom 16.07.2014, Biobanken) Sehr geehrte Patientin,

Mehr

DEUTSCH (MODUL SOZIALE SICHERHEIT)

DEUTSCH (MODUL SOZIALE SICHERHEIT) DEUTSCH (MODUL SOZIALE SICHERHEIT) 76100 01 76100 02 Wieviele Zimmer hat Ihre Wohnung OHNE Küche und Bad? 76100 03 ----------------------------------------------------------------------- 76100 04 => INT.:

Mehr

Merkblatt - Schuldensanierung

Merkblatt - Schuldensanierung Merkblatt - Schuldensanierung Zweck der Schuldensanierung Betreibungen und Pfändungen verhüten Verhindern, dass Sie von den Gläubigern bedrängt werden Dank unserem Budget den Lebensunterhalt und die laufenden

Mehr

Zusatzformular A Stabiles Konkubinat

Zusatzformular A Stabiles Konkubinat Stadt Bern Direktion für Bildung Soziales und Sport Zusatzformular A Stabiles Konkubinat Zusatzformular A enthält Fragen zum/zur nicht Sozialhilfe beziehenden Partner/Partnerin eines Paar es im stabilen

Mehr

Erklärung zur Abrechnung

Erklärung zur Abrechnung Amt für Arbeit Arbeitslosenkasse Erklärung zur Abrechnung Mai 2014 Version 4.0 zur Volkswirtschaftsdepartement Taggeldansatz durchschnittliche Arbeitstage Versicherter Verdienst Taggeld Wartetage kontrollierte

Mehr

- Hinweis: Dieses Formular kann elektronisch ausgefüllt werden - Referat: SOZIALES. Antrag auf Zuschuss aus dem Sozialfonds

- Hinweis: Dieses Formular kann elektronisch ausgefüllt werden - Referat: SOZIALES. Antrag auf Zuschuss aus dem Sozialfonds - Hinweis: Dieses Formular kann elektronisch ausgefüllt werden - studirat@hff-potsdam.de www.studirat.de Antrag auf Zuschuss aus dem nach der -Satzung des Studierendenrats der HFF Potsdam Konrad Wolf Bitte

Mehr

Gesuch /Anmeldeformular zum Bezug von wirtschaftlicher Sozialhilfe

Gesuch /Anmeldeformular zum Bezug von wirtschaftlicher Sozialhilfe Sozialdienst 041 288 81 41 Stationsstrasse 4 041 288 81 12 6023 Rothenburg sozialdienst@rothenburg.ch Gesuch /Anmeldeformular zum Bezug von wirtschaftlicher Sozialhilfe Ihr Antrag wird nur geprüft, wenn

Mehr

ANTRAG AUF WIRTSCHAFTLICHE SOZIALHILFE

ANTRAG AUF WIRTSCHAFTLICHE SOZIALHILFE ANTRAG AUF WIRTSCHAFTLICHE SOZIALHILFE 1. Personalien Zivilstand Heimatort Telefon E-Mail Antragssteller/in antragstellende/r Ehepartner Konkubinatspartner/in / eingetragene/r Partner/in Zivilstand Heimatort

Mehr

NÖ Landeskindergarten

NÖ Landeskindergarten Hilfe für Eltern (Erziehungsberechtigte), deren Kind am Nachmittag einen NÖ Landeskindergarten besucht NÖ Landeskindergarten Förderung Nachmittagsbetreuung Förderungsrichtlinien - gültig ab 1. 9. 2006

Mehr

Anmeldung für wirtschaftliche Sozialhilfe

Anmeldung für wirtschaftliche Sozialhilfe Einwohnergemeinde Sozialdienst Brünigstrasse 160 Postfach 1263 6061 Sarnen Tel. 041 666 35 12 Fax 041 666 35 10 sozialdienst@sarnen.ow.ch www.sarnen.ch Anmeldung für wirtschaftliche Sozialhilfe Name: Einwohnergemeinde

Mehr

Nachname Vorname. Straße. PLZ / Wohnort. Telefon privat Telefon mobil. Geburtsdatum Geburtsort. Staatsangehörigkeit Email

Nachname Vorname. Straße. PLZ / Wohnort. Telefon privat Telefon mobil. Geburtsdatum Geburtsort. Staatsangehörigkeit Email NUR HIER GmbH Niendorfer Straße 25 22529 Hamburg Aktuelles Foto FRAGEBOGEN FÜR FRANCHISE-INTERESSENTEN Haben Sie Interesse, eine NUR HIER Bäckerei als Franchise-Partner zu führen? Dann füllen Sie bitte

Mehr

Merkblatt zu syrischen Staatsangehörigen, die sich zum Studium in Deutschland aufhalten

Merkblatt zu syrischen Staatsangehörigen, die sich zum Studium in Deutschland aufhalten Merkblatt zu syrischen Staatsangehörigen, die sich zum Studium in Deutschland aufhalten Vorbemerkung Dieses Merkblatt gibt Hinweise zu syrischen Staatsangehörigen, die sich bereits zum 1. Februar 2013

Mehr

Name Vorname Adresse Ort Geburtsdatum AHV Nr. Telefon P Telefon G Natel . Zivilstand

Name Vorname Adresse Ort Geburtsdatum AHV Nr. Telefon P Telefon G Natel  . Zivilstand soziales+ gesundheit Hinweise zum Ausfüllen der Anmeldung: - Jede Position muss beantwortet werden - Die verlangten Unterlagen aller Familienmitglieder sind vollständig beizulegen. Fehlende Belege führen

Mehr

Beitragsverordnung. der Stadt Bülach. über die familienergänzende Kinderbetreuung im Vorschulalter

Beitragsverordnung. der Stadt Bülach. über die familienergänzende Kinderbetreuung im Vorschulalter Stadt Bülach Beitragsverordnung der Stadt Bülach über die familienergänzende Kinderbetreuung im Vorschulalter vom 10. Dezember 2014 1 Der Gemeinderat erlässt gestützt auf 18 des Kinder- und Jugendhilfegesetzes

Mehr

Anmeldung von Versicherungsleistungen

Anmeldung von Versicherungsleistungen GENERALI Personenversicherungen AG Postfach 1040 Anmeldung von Versicherungsleistungen Das Formular Anmeldung für Leistungen bei Erwerbsunfähigkeit und/oder Verlust/Beeinträchtigung von Grundfähigkeiten

Mehr

Änderungsmitteilung. Anw-Leistung

Änderungsmitteilung. Anw-Leistung Anw-Leistung Änderungsmitteilung Änderungen Ihrer persönlichen Situation können sich auf Ihre Hinterbliebenenleistung auswirken. Melden Sie uns daher solche Änderungen mit dem vorliegenden Vordruck innerhalb

Mehr

Kreisschreiben über die Verrechnung von Nachzahlungen der IV mit Leistungsrückforderungen von zugelassenen Krankenkassen

Kreisschreiben über die Verrechnung von Nachzahlungen der IV mit Leistungsrückforderungen von zugelassenen Krankenkassen Kreisschreiben über die Verrechnung von Nachzahlungen der IV mit Leistungsrückforderungen von zugelassenen Krankenkassen Gültig ab 1. Januar 1999 318.104.01 d/vkv 6.07 3 Vorbemerkung Dieses Kreisschreiben

Mehr

Erstantrag Folgeantrag Änderungsantrag Grund: (bitte ankreuzen) Name, Vorname Geb.-Datum Sorgeberechtigt

Erstantrag Folgeantrag Änderungsantrag Grund: (bitte ankreuzen) Name, Vorname Geb.-Datum Sorgeberechtigt Antragsteller(in) Name, Vorname: Str./Haus-Nr.: PLZ/Wohnort: Aktenzeichen: 51-405 Landkreis Cuxhaven Jugendamt Wirtschaftliche Jugendhilfe 27470 Cuxhaven Antrag auf Förderung in Kindertagespflege nach

Mehr

Antrag auf Gewährung einer Pauschalleistung für Opfer rechtsextremistischer Übergriffe

Antrag auf Gewährung einer Pauschalleistung für Opfer rechtsextremistischer Übergriffe Bundesamt für Justiz Referat III 2 53094 Bonn Antrag auf Gewährung einer Pauschalleistung für Opfer rechtsextremistischer Übergriffe Ich bin Opfer eines rechtsextremistischen Übergriffs geworden und beantrage

Mehr

Unentgeltliche Rechtspflege. im Verfahren. Gesuchsteller / Gesuchstellerin

Unentgeltliche Rechtspflege. im Verfahren. Gesuchsteller / Gesuchstellerin Bundesstrafgericht Tribunal pénal fédéral Tribunale penale federale Tribunal penal federal Unentgeltliche Rechtspflege im Verfahren Gesuchsteller / Gesuchstellerin Name Vorname Adresse PLZ und Wohnort

Mehr

4.14 Stand am 1. Januar 2012

4.14 Stand am 1. Januar 2012 4.14 Stand am 1. Januar 2012 Assistenzbeitrag der IV Allgemeines 1 Der Assistenzbeitrag ermöglicht es Bezügerinnen und Bezüger einer Hilflosenentschädigung, die auf regelmässige Hilfe angewiesen sind,

Mehr

Anmeldung. Bei Dauer-, Ferien-, und Rehaaufenthalte ist die Eintrittszeit um 14.00 Uhr

Anmeldung. Bei Dauer-, Ferien-, und Rehaaufenthalte ist die Eintrittszeit um 14.00 Uhr 1 Anmeldung Bitte beachten Sie: Bei der Anmeldung von Ehepaaren bitte je ein Formular ausfüllen. Die Anmeldung muss an Werktagen spätestens 24 Stunden vor Eintritt im Altersheim eingetroffen sein. Ansonsten

Mehr

Name und Vorname Geburtsdatum Telefon (P/G/Natel) Wann erreichbar? Fahrzeugart (PW, MR, LKW etc.) Fabrikmarke Kennzeichen

Name und Vorname Geburtsdatum Telefon (P/G/Natel) Wann erreichbar? Fahrzeugart (PW, MR, LKW etc.) Fabrikmarke Kennzeichen Schadenanzeige für Ereignisse verursacht durch unbekannte und nicht versicherte Motorfahrzeuge und Fahrräder (SVG 76) Art. 76 des Strassenverkehrsgesetzes (SVG) in Verbindung mit Art. 52 der Verkehrsversicherungsverordnung

Mehr

2. Sozialrecht/Beitragsrecht

2. Sozialrecht/Beitragsrecht 2. Sozialrecht/Beitragsrecht Anfragende/Anfordernde Stelle Künstlersozialkasse Zweck/Umfang/Art der Information Melde- und Auskunftspflicht 11, 12, 13 Künstlersozialversicherungsgesetz (KSVG) Meldung und

Mehr

Trainingsprüfung / Aufgaben. für Personalfachleute. Sozialversicherungen. Trainingsprüfung Sozialversicherungen Aufgaben

Trainingsprüfung / Aufgaben. für Personalfachleute. Sozialversicherungen. Trainingsprüfung Sozialversicherungen Aufgaben Trainingsprüfung / Aufgaben für Personalfachleute Sozialversicherungen Aufgabe 1 Die Schweiz hat zur Sozialen Sicherheit Vereinbarungen mit den europäischen Nachbarstaaten getroffen? Wie würden Sie diese

Mehr

Jugendstiftung des Lions Club Werdenberg

Jugendstiftung des Lions Club Werdenberg pro futura Jugendstiftung des Lions Club Werdenberg Zweck: Die Stiftung bezweckt die Erbringung von finanziellen und andern Leistungen an Personen bis 25 Jahre, insbesondere mit Wohnsitz im St. Galler

Mehr