AusBildung bis 18. Umfassende Reformen und Chancen für die Jugend. Sonja Schmöckel, Sozialministerium
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- Gertrud Dressler
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1 AusBildung bis 18 Umfassende Reformen und Chancen für die Jugend Sonja Schmöckel, Sozialministerium Bundesweite Fachtagung der Offenen Jugendarbeit , Graz
2 Jugendarbeitslosigkeit
3 Fokus auf die Ursache richten: Frühzeitige AusBildungsabbrecherInnen Laufbahnabbruch gleich nach der Pflichtschule: 6,8 % davon 7,6 % männlich und 13,4 % mit nicht-deutscher Umgangssprache Vor Abschluss der Sek II beenden 6,5 % der BHS SchülerInnen, 8,6 der AHS SchülerInnen und 13,6 % der BMS SchülerInnen ihre Bildungslaufbahn endgültig (Handelsschule: 21,7 %!) FABA aus der Dualen Ausbildung: Differenzierung zwischen Lehrzeit abgebrochen und Lehrzeit beendet aber keine LAP - insgesamt knapp 24 % Erschwerend: derzeit findet nur jede/r 100. AbbrecherIn einer Lehre den Weg zurück ins Bildungssystem!
4 Ausbildungsgarantie: ÜBA Für nicht direkt vermittelbare Lehrstellensuchende mit abgeschlossener Schulpflicht. Lehrgänge zum Erwerb von Kenntnissen und Fertigkeiten eines Lehrberufs inkl. Berufsschulpflicht, wenn notwendig bis zur Absolvierung des Lehrabschlusses (inkl. ausbildungsbegleitende Unterstützung) Differenzierung ÜBA Typ 1 und ÜBA Typ 2, auch als TQL oder in verlängerter Lehrzeit ÜBA als wichtige Ergänzung, aber keine Konkurrenz zur betrieblichen Lehrausbildung; derzeit 7-8 % aller Lehrverhältnisse in der ÜBA Problem: relativ hohe Drop Out Quote von knapp 30 % - Reformbedarf hinsichtlich Qualität der Ausbildung, Abbruchvermeidung, Arbeitsmarktvermittlung, LAP Erfolge ÜBA wird in Anbetracht der Entwicklung des Lehrstellenmarktes auch in den kommenden Jahren von Bedeutung sein.
5 Lehrlings- und Lehrbetriebscoaching Beratungs- und Coachingangebot für Lehrlinge und Lehrbetriebe Vermeidung von Ausbildungsabbrüchen und Unterstützung des positiven Ablegens der Lehrabschlussprüfung seit 2012 in vier Bundesländern => derzeit Ausweitung auf das gesamte Bundesgebiet
6 Jugendcoaching Ziel: Ausgrenzung von Jugendlichen auf ihrem Weg von der Pflichtschule in eine weiterführende (Berufs-)Ausbildung bzw. den Arbeitsmarkt Angebote verhindern. Zielgruppe: SchülerInnen ab dem 9. Schulbesuchsjahr, an außerschulische Jugendliche unter 19 Jahren, sowie an Jugendliche mit SPF bzw. Behinderung bis zum vollendeten 24. Geburtstag. Methode: Individuell bedarfsgerechtes 3- Stufen-Modell, unterteilt in die Erstgespräche, Beratung und Begleitung im Sinne eines Case Managements werden über Jugendliche beraten.
7
8 Aktuelle Entwicklungen Arbeitsmarkt- und Konjunkturgipfel vom Lehrlingsprogramm (jährlich 10 Mio. zusätzlich aus der betrieblichen Lehrstellenförderung für rund junge Menschen): - Überregionale Besetzung offener Lehrstellen - Vorgelagerte Unterstützung zur Begründung einer betrieblichen Lehrausbildung - Lehrabschluss für Jährige im Rahmen einer Stiftung
9 AusBildung bis 18 Alle unter 18-jährigen sollen nach Möglichkeit eine über den Pflichtschulabschluss hinausgehende Ausbildung abschließen Regierungsprogramm 2013 bis 1018
10 Werden jetzt ohnehin benachteiligte Jugendliche auch noch bestraft?
11 Oder wird bestraft, wer keine Lehrstelle findet?
12 Oder werden Eltern bestraft, wenn ihre Kinder sich weigern, zur Schule zu gehen?
13 Akteure Das Projekt AusBildung bis 18 wird unter der Ägide des Sozialministeriums in enger Zusammenarbeit folgender Ressorts umgesetzt: Sozialministerium (BMASK) Bundesministerium für Bildung und Frauen (BMBF) Bundesministerium für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft (BMWFW) Bundesministerium für Familie und Jugend (BMFJ) In den Prozess einbezogen sind auch weitere relevante Akteure wie insbesondere die Länder, Gemeinden, die Sozialpartner (inkl. Bundesjugendvertretung), das Arbeitsmarktservice (AMS) und das Sozialministeriumservice.
14 Warum brauchen wir die AusBildung bis 18? Junge Menschen, die über keinen über die Pflichtschule hinausgehenden Abschluss verfügen, haben ein 3-faches Risiko von Arbeitslosigkeit ein 4-faches Risiko HilfsarbeiterInnen zu werden ein 7-faches Risiko von erwerbsfernen Positionen Außerdem ist ein Fünftel dieser Personengruppe armutsgefährdet. Für die Anforderungen des Arbeitsmarktes und der gesellschaftlichen Teilhabe sind neun Jahre Bildung oder Ausbildung vielfach nicht ausreichend. Es gibt immer weniger Arbeitsplätze für Personen mit niedrigem Bildungsniveau. Mit 9 Jahren Schulpflicht ist Österreich international Schlusslicht
15 Warum brauchen wir die AusBildung bis 18?
16 Wen betrifft die AusBildung bis 18? Grundsätzlich jeden Jugendlichen nach Beendigung der Schulpflicht bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres, der keine Schule besucht. Ein Großteil der jungen Menschen besucht aber schon heute eine über den Pflichtschulbesuch hinausführende (Aus-)Bildung => Tatsächlich betroffen ist somit die Zielgruppe der Frühzeitigen AusBildungsabbrecherInnen (FABA): Pro Jahrgang müssten rund Jugendliche mit zusätzlichen Bildungs- und Ausbildungsangeboten versorgt werden.
17 Status Quo AusBildung bis 18 Gesetzesentwurf Zwischen 4 Ressorts akkordiert: BMWFW, BMFJ, BMBF, BMASK Ende Quartal 2016 Herbst 2017 Beginn Begutachtung Beschluss Inkrafttreten
18 Ausbildungspflichtgesetz Die Ausbildungspflicht kann jedenfalls erfüllt werden durch das Absolvieren einer dualen Ausbildung, den Besuch einer für die/den Jugendlichen geeigneten, qualitativ hochwertigen und anerkannten arbeitsmarkt- oder bildungspolitischen Maßnahme, die auf eine Reintegration in weiterführende Ausbildungs- und Bildungsangebote vorbereitet, die Teilnahme an einer Maßnahme für Jugendliche mit Assistenzbedarf ( 10a Abs. 3 des Behinderteneinstellungsgesetzes BEinstG, BGBl. Nr. 22/1970), die deren persönliche Leistungsfähigkeit erhöht und deren Integration in den Arbeitsmarkt erleichtert.
19 Hilfsarbeit in der AusBildung bis 18 Kernproblem: längerfristige Hilfsarbeit (rund Personen im Jahresdurchschnitt 2012 mit mehr als mehr als 8 Monaten Beschäftigungsvolumen, davon rd. 40% ZahnarztpraktikantInnen) Generelles Verbot hinderlich für berufliche Integration bestimmter Personengruppen, daher ist Hilfsarbeit dann zulässig, wenn es in einem Betreuungs- oder Perspektivenplan vereinbart und der Jugendliche in einem regelmäßigen Beratungsprozess bleibt. Des Weiteren ist Hilfsarbeit /Beschäftigung erlaubt, wenn: - Jugendliche die AusBildungspflicht bereits erfüllt haben oder - die Beschäftigung parallel zur AusBildung stattfindet oder - 4 Monate Übergangszeit nicht überschritten werden
20 Perspektiven- und Betreuungsplanung Zielgerichtete und verbindliche Heranführung an einen AusBildungsabschluss. Systematische Zusammenarbeit aller involvierter Institutionen. Aufeinander aufbauende Betreuung von Jugendlichen bei gleichzeitig sensiblem Umgang mit persönlichen Daten.
21 Was passiert, wenn diese Pflicht nicht erfüllt wird? Koordinationsstellen: Aufbauend auf bestehenden Koordinationsstellen am Übergangs Schule Beruf bzw. den aus dem Jugendcoaching hervorgegangenen Strukturen. Beauftragung und Verantwortung für diese Stellen obliegt SMS administrative Fallführung, keine direkte Betreuung Jugendlicher Aktuell: Schaffung rechtlicher und technischer Grundlagen.
22 Steuerung der AusBildung bis 18
23 AusBildung bis 18 als Chance Bestmögliche Bildung und Integration Jugendlicher ist auch bisher Ziel der Arbeit aller Akteure. Die AusBildung bis 18 bringt: höhere Verbindlichkeit und verbesserte Rahmenbedingungen (z.b. durch Koordinationsstellen) Nutzung von Synergieeffekten & Optimierung der Zusammenarbeit aller involvierter Institutionen bereits jetzt im Rahmen der AG Strategie. Zielgerichtete und verbindliche Heranführung an einen AusBildungsabschluss systematisch und individuell durch qualitätsgesicherten Prozess der Perspektiven- und Betreuungsplanung.
24 AusBildung bis 18 braucht auch neue Ideen.
25 Rückfragen oder Anmerkungen jetzt sofort oder jederzeit später an: DANKE!
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