Vorbemerkung: Die Zulassung zur Externenprüfung anhand 45 Abs. 2 BBiG

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1 Beratungsleitfaden Dieser Beratungsleitfaden (BLF) dient als interne Knowhow-Sammlung. Mitarbeiter 1 von Finish IT sollen darauf zugreifen, anderen Netzwerkpartnern wird der BLF auf Anfrage weitergeleitet. Es sind alle Informationen aufgeführt, die für eine Beratung zur Nachqualifizierung im Rahmen von Finish IT als notwendig erachtet werden. Vorbemerkung: Die Zulassung zur Externenprüfung anhand 45 Abs. 2 BBiG Nachqualifizierungsangebote (NQ=Nachqualifizierung) wie Finish IT stehen im wahrsten Sinne des Wortes unter der Perspektive Berufsabschluss. Im Unterschied zur Weiterbildung geht es bei der Nachqualifizierung um eine Qualifizierung mit dem konkreten Ziel, einen anerkannten Berufsabschluss zu erzielen. Außerhalb einer Ausbildung ist dies in Deutschland nur über die Zulassung als sogenannter externer Teilnehmer an einer Abschlussprüfung möglich. In der Bildungsszene heißt diese Prüfung daher auch Externenprüfung. Die Zulassung und Teilnahme als Externer gibt es in allen Berufsbildern, nicht nur in den IT-Berufen. Über die Zulassung zur Externenprüfung entscheidet immer die zuständige Kammer in einer Einzelfallentscheidung. Im Falle der IT-Berufe ist dies die Industrie- und Handelskammer (IHK). Genauer: Die jeweilige IHK am Wohnort des Bewerbers. Da Finish IT auch Beratung anbietet, orientiert sich diese Beratung an den Voraussetzungen, die auch für die Kammern gelten. Alle Informationen im Finish IT-Beratungsgespräch sind unter dem Vorbehalt einer letztgültigen Entscheidung der zuständigen Kammer zu sehen und dies ist auch den Ratsuchenden zu kommunizieren. 1 Bei allen Bezeichnungen in diesem Dokument, die auf Personen bezogen sind, meint die gewählte Formulierung beide Geschlechter, auch wenn aus Gründen der besseren Lesbarkeit die männliche Form steht. Seite 1

2 1. Zulassungsbedingungen Die Zulassungsbedingungen für Teilnahme an einer Externenprüfung sind im 45 Abs.2 BBiG (Berufsbildungsgesetz) geregelt. Es gibt zwei Möglichkeiten: a. Zulassung über das 1,5 fache der Ausbildungszeit (Muss- Bestimmung) Zur Abschlussprüfung ist auch zuzulassen, wer nachweist, dass er mindestens das Eineinhalbfache der Zeit, die als Ausbildungszeit vorgeschrieben ist, in dem Beruf tätig gewesen ist, in dem die Prüfung abgelegt werden soll. ( 45 Abs.2 Satz 1 BBiG) Da die Regelausbildungszeit in den IT-Berufsbildern bei 36 Monaten liegt, folgt daraus: Wer nachweislich 4½ Jahre einschlägige Berufserfahrung in einem IT-Berufsbild erworben hat, ist auf Antrag von der zuständigen IHK zur Abschlussprüfung in dem betreffenden Berufsbild zuzulassen. Hier gibt es für die Kammern keinen Ermessensspielraum, im Gegenteil: Wenn ein Bewerber die notwendigen Zeiten im Berufsbild nachweislich gearbeitet hat, hat er auf Antrag einen Rechtsanspruch auf Zulassung zur Abschlussprüfung. Die einschlägige Berufserfahrung kann u.a. wie folgt nachgewiesen werden: - Arbeitszeugnisse - Praktikantenzeugnisse - Zeugnisse über werkstudentische Tätigkeiten Die Zeugnisse müssen Angaben über die IT-berufstypischen Tätigkeiten und Aufgaben enthalten, wie z.b. Softwareprogrammierung (bei Zielberuf Fachinformatiker Anwendungsentwicklung), Serveradministration oder 2 nd Level- Support (bei Zielberuf Fachinformatiker Systemintegration). Wenn jemand selbstständig war oder ist, kann der Nachweis der beruflichen Praxis auch erfolgen über: - Nachweis oder Vorlegen einer Gewerbeanmeldung - Auszug aus dem Handelsregister - evtl. Vorlage von einschlägigen Rechnungen - evtl. über unterschriebene Selbstauskünfte Ausländische Bildungsabschlüsse sowie Zeiten der Berufstätigkeit im Ausland müssen nach Prüfung der Unterlagen ebenfalls berücksichtigt werden (siehe 45 Abs.2 BBiG). Seite 2

3 b. Zulassung über die nötige berufliche Handlungsfähigkeit (Kann- Bestimmung) Vom Nachweis der Mindestzeit nach Satz 1 kann ganz oder teilweise abgesehen werden, wenn durch Vorlage von Zeugnissen oder auf andere Weise glaubhaft gemacht wird, dass der Bewerber oder die Bewerberin die berufliche Handlungsfähigkeit erworben hat, die die Zulassung zur Prüfung rechtfertigt. ( 45 Abs. 2 Satz 3 BBiG) Diese zweite Möglichkeit ist in seiner Bedeutung für das NQ-Angebot von Finish IT nicht zu unterschätzen. Es geht hierbei nicht um den Nachweis von 4 ½ Jahren beruflicher Praxis, sondern um den Begriff und den Nachweis der beruflichen Handlungsfähigkeit. Allerdings ist der Satz 3 eine Kann -Bestimmung, die der IHK die Möglichkeit gibt, davon keinen Gebrauch zu machen. Außerdem eröffnen die Begriffe glaubhaft machen und auf andere Weise jeweils Ermessensspielräume. Im Zentrum des Satzes 3 steht jedoch der Begriff der beruflichen Handlungsfähigkeit. Damit sind alle in einer sich wandelnden Arbeitswelt zur Berufsausübung notwendigen beruflichen Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten gemeint ( 1 Abs. 4 BBiG). Letztlich geht es in Satz 3 darum, dass ein Bewerber über so viel praktische Erfahrungen und theoretische Kenntnisse in dem jeweiligen Berufsbild verfügt, so dass man vom Vorhandensein der notwendigen beruflichen Handlungsfähigkeit sprechen kann. Im bisherigen Projektverlauf wurden unter dem Vorbehalt der letztlichen Entscheidung durch die IHK Karlsruhe die folgenden 3 Mindestanforderungskataloge erprobt: Seite 3

4 Schaubild 1: Mindestanforderungen Neben dem formal bestätigten Wissen und der Kenntnisse (Kataloge 1 und 2) eröffnet die mit der IHK Karlsruhe vereinbarte Mindestanforderung im Katalog 3 grundsätzlich auch die Möglichkeit, dass informell erworbenes Wissen in einem Ergebnisprotokoll von einer IT-Fachkraft bestätigt und für eine Zulassung zur Prüfung angerechnet werden kann. Die Protokollvorlage für dieses Fachgespräch mit einer IT-Fachkraft ist als Anlage 1 angehängt. Es ist für den folgenden Fall zu verwenden bzw. im Vorfeld an das Unternehmen zu versenden, welches das Fachgespräch durchführt: Ein Bewerber erweckt den Eindruck, er habe ausreichend IT-Wissen und Erfahrung, aber formal kann er die Standards der Kataloge 1 und 2 im Schaubild 1 nicht nachweisen. Ein Logik-Test wie z.b. der I-S-T Test dient zur Überprüfung der Qualifizierungsfähigkeit von Bewerbern. Seite 4

5 Bisherige Erfahrungen haben ergeben, dass Studienabbrecher mit mindestens 5 Semestern Studienerfahrung diesen Test mit guten bis sehr guten Ergebnissen bestanden haben. Daher wird er nur bei Bewerbern angewendet, die - im vorgelegten Notenspiegel nur ausreichende Leistungen belegen können - deren Studienzeit länger als 5 Jahre zurückliegt - bei denen keinerlei akademische Vorerfahrung vorliegt 2. Erstberatung von Unternehmen Unternehmen erhalten Informationen über das Thema Nachqualifizierung im Unterschied zur Ausbildung. Folgende Informationen sollten Unternehmen wissen, damit sie entscheiden können, ob sie einen Nachqualifizierungsplatz anbieten oder nicht: - Finish IT ist Förderprojekt des Bundesministeriums für Bildung und Forschung und dem ESF, Beratungen und Vermittlungsleistungen von Kandidaten sind kostenfrei - Ziele des Förderprogramms Perspektive Berufsabschluss Senkung des Anteils von jungen Erwachsenen, die keinen Berufsabschluss haben. - Es muss kein eingetragener Ausbilder im Unternehmen vorhanden - Es muss kein Berichtsheft geführt und gegen gezeichnet werden - Es gibt keinen Rahmenlehrplan wie in der Ausbildung - Zusendung des Lehrgangsangebots von Lutz und Grub AG - Nächster Lehrgangsstart - Möglicher Arbeitsbeginn ist von Lehrgangsstart unabhängig, sollte einige Wochen/Monate vorher erfolgen (Probezeit) - Vorteile von Finish IT: o Höheres fachliches Niveau der Teilnehmer als in der Ausbildung o Aufgrund des Alters der Bewerber und gescheiterter Vorerfahrung in der Regel reifere Persönlichkeiten o Aktuelle Herstellerzertifizierungen werden im Lehrgangsangebot mitgeliefert - Kosten und Finanzierungsmöglichkeiten o Evtl. 2-jährige Bindungsvereinbarung mit Bewerber o Nachqualifizierungskosten sind steuerlich als Betriebsausgaben ausweisbar o Mindestgehalt bei Finanzierung über die Agentur für Arbeit 1.200,00 brutto pro Monat - Wenn Interesse an Nachqualifizierungsplatz vorhanden, dann muss das Unternehmen konkrete Anforderungen und Vorstellungen bzgl. passender Bewerberprofile äußern Seite 5

6 3. Erstberatung von Bewerbern Bewerber sollten über Folgendes informiert werden: - Finish IT ist Förderprojekt des Bundesministeriums für Bildung und Forschung und dem ESF. Beratungen und Vermittlungsleistungen für Unternehmen und Kandidaten sind kostenfrei - Ziele des Förderprogramms Perspektive Berufsabschluss Senkung des Anteils von jungen Erwachsenen, die keinen Berufsabschluss haben - Es muss kein Berichtsheft geführt und gegen gezeichnet werden - Es gibt keinen Rahmenlehrplan wie in der Ausbildung - Zusendung des Informationsblatts Externenprüfung (siehe Anlage 4) - Evtl. Zusendung des Lehrgangsangebots von Lutz und Grub AG, wenn Lebenslauf vermuten lässt, dass der Bewerber die Mindestanforderungen (siehe oben unter 1.b) erfüllt - Aufforderung, einen kompletten Lebenslauf zu schicken bzw. bestehenden Lebenslauf zu ergänzen mit IT-Profil und Nachweis von Praxiszeiten im IT- Berufsbild 4. Weitere Beratung der Bewerber Wenn Bewerber nach der Erstberatung weiterhin Interesse haben und z.b. ihr komplettes Profil oder eine vollständige Bewerbung zusenden, dann: - Abgleich des Lebenslaufs mit den Mindestanforderungen (siehe 1.b) - Nachfragen, welche Kompetenzen er in welcher Technologie mitbringt - Zusendung des Lehrgangsangebots von Lutz und Grub AG mit Angabe, wann der nächste Lehrgang startet - Zusendung des WeGebAU Antragformulars mit der Bitte, es baldmöglichst auf Seite 3 und 4 ausgefüllt zwecks einer Vorabanfrage wieder zurückzusenden - Information, dass der Arbeitsbeginn in einem Unternehmen vom Lehrgangsstart unabhängig ist und möglichst einige Wochen zuvor erfolgen sollte 5. Die Vorabanfrage bei der IHK Karlsruhe Formal ist der Antrag auf Zulassung zur Externenprüfung (siehe Anlage 2) entweder zum oder zum eines jeden Jahres spätestens bei der IHK Karlsruhe einzureichen. Die anschließende Abschlussprüfung selbst findet entweder im November bis Januar (bei Antragsstellung bis 30.4.) oder im Zeitraum Mai bis Juli (bei Antragsstellung bis spätestens des Vorjahres) statt. Diese formalen Verfahrensbestimmungen führen dazu, dass erst während eines schon laufenden 12-monatigen Lehrgangsangebots die Anträge auf Zulassung zur Externenprüfung gestellt werden. Weil es aber im Interesse aller Beteiligten ist, vor allem aber im Interesse des Bewerbers, dass er vor Lehrgangsstart und vor Aufnahme seiner Mitarbeit in Seite 6

7 einem Unternehmen eine Rechtssicherheit hinsichtlich der Zulassung bekommt, muss eine Vorabanfrage bei der IHK Karlsruhe gestellt werden. Die Bewerbungsunterlagen (Lebenslauf, Arbeitszeugnisse) sind an die IHK Karlsruhe zu mailen ggf. auch das Protokoll aus dem Fachgespräch (siehe Katalog 3). Die Antwortmöglichkeiten der IHK Karlsruhe lassen sich wie folgt gliedern: - Fiktionale Zulassung (d.h. wenn der Bewerber an Finish IT teilnimmt, erhält er bei formaler Antragsstellung während des Kurses die Zulassung) - Nachfragen - Unterlagen müssen noch nachgereicht werden - Absage Wobei Absage bedeutet: Entweder ist der Bewerber ein Fall für die Ausbildung, er ist eher für ein anderes Berufsbild geeignet, oder die fehlende Praxiszeit muss über ein Praktikum oder einen sonstigen Einstieg in die IT nachgeholt werden. 6. Finanzierung des Lehrgangs Aktuell kostet der 12-monatige Lehrgang bei der Firma Lutz und Grub AG ca ,00. Der Lehrgang kann aus Eigenmitteln durch Teilnehmer oder Unternehmen finanziert werden. Über die Möglichkeit einer monatlichen Ratenzahlung im Falle einer Eigenfinanzierung durch Teilnehmer oder Unternehmen berät Herr Walter Lahmann bei der Firma Lutz& Grub AG (wlahmann@lutz-und-grub.de; Tel ). Sollte ein Unternehmen die Lehrgangsgebühren oder Teile davon übernehmen, dann kann das Unternehmen diese Kosten steuerlich als Betriebsausgaben geltend machen. Das Unternehmen kann darüber hinaus mit dem Mitarbeiter eine Bindungsvereinbarung in den Arbeitsvertrag aufzunehmen. Diese könnte wie folgt lauten: Der Mitarbeiter verpflichtet sich nach Ende der Qualifizierung Finish IT mindestens 2 Jahre im Unternehmen zu bleiben. Sollte er vor dieser Zeit ausscheiden, dann verpflichtet er sich, den Betrag von XX an das Unternehmen zurückzuerstatten. 7. Die Vorabanfrage bei der Agentur für Arbeit Karlsruhe Neben einer Eigenfinanzierung durch den Teilnehmer oder das Unternehmen (evtl. mit 2-jähriger Bindungsvereinbarung) ist die Möglichkeit zu überprüfen, ob die Agentur für Arbeit Karlsruhe über eine WeGebAU-Förderung die Kosten übernehmen kann. WeGebAU steht für Weiterbildung Geringqualifizierter und beschäftigter älterer Arbeitnehmer in Unternehmen. Um Bewerbern und Unternehmen vor Vermittlung und Start eines Nachqualifizierungslehrgangs sagen zu können, welche Kosten bei der geplanten Nachqualifizierung anfallen, ist zeitgleich mit Seite 7

8 der Anfrage an die IHK Karlsruhe über die Zulassung zur Prüfung eine Anfrage an die Agentur für Arbeit Karlsruhe über eine WeGebAU-Förderung zu stellen (Ansprechpartner ist: Claudia Musso (Tel.: , ). Dafür ist der auf Seite 3 und 4 ausgefüllte und unterschriebene WeGebAU-Antrag (siehe Anlage 3) (ausgefüllt vom potentiellen Teilnehmer bzw. Bewerber) per Mail zu senden. Wenn der potentielle Teilnehmer bereits Kunde bei der Agentur für Arbeit ist, dann genügt auch die Angabe der Kundennummer, um eine mögliche Förderung zu überprüfen. Es ist in jedem Fall eine Vorabanfrage zu stellen, auch bei Bewerbern, bei denen eine Förderung durch die Agentur offensichtlich nicht in Betracht kommt. Wenn es zu Nachfragen bzgl. der beruflichen Teilzeittätigkeiten von Bewerbern kommt, dann sind diese Fragen mit dem Bewerber zu klären oder die Agentur für Arbeit wird gebeten, direkt mit dem Bewerber Kontakt aufzunehmen. Die Antwortmöglichkeiten der Agentur lassen sich in 3 Kategorien aufteilen: - 100% Übernahme der Lehrgangskosten und Lohnersatzleistungen - 50% Übernahme der Lehrgangskosten und keine Lohnersatzleistungen - Keine Übernahme der Kosten Die Agentur für Arbeit überprüft auch, ob es neben WeGebAU noch weitere Fördermöglichkeiten gibt. 8. Mitteilung an die Bewerber Sobald die Antworten von IHK Karlsruhe und Agentur für Arbeit Karlsruhe eingegangen sind, ist der Bewerber ist über die jeweiligen Antworten zu unterrichten. Bei evtl. Rückfragen der Institutionen sind diese mit dem Bewerber zu besprechen und zu klären. Den Bewerbern ist unbedingt mitzuteilen, dass es sich bei diesen Informationen um Vorabinformationen handelt. Sie ersetzen nicht die noch nötige formale Antragsstellung. - Ein WeGebAU-Antrag muss zusammen mit dem beteiligten Unternehmen ausgefüllt, unterschrieben und an die Agentur für Arbeit Karlsruhe gesandt werden - Über den Antrag auf Zulassung zur Externenprüfung bei der IHK wird während des Lehrgangs der Bildungsträger rechtzeitig alle Teilnehmer informieren Seite 8

9 9. Mitteilung an die Unternehmen Unternehmen haben ein besonderes Interesse, über anfallende Kosten bei der Nachqualifizierung informiert zu werden. Es ist daher darauf zu achten, dass Unternehmen sowohl beim Versenden der Bewerberprofile als auch bei der Beratung am Telefon über die bei den jeweiligen Bewerbern anfallenden oder nicht anfallenden Kosten informiert werden. Unternehmen sind auch darüber zu informieren, dass das Antragsverfahren für eine WeGebAU-Förderung zweistufig gestaltet ist. In der ersten Stufe wird das Formular Anlage 3 ausgefüllt. Im zweiten Schritt muss das Unternehmen ein ausführlicheres Antragsformular ausfüllen, welches die Agentur für Arbeit Karlsruhe direkt an das Unternehmen weiterleitet (liegt uns nicht vor). Bei Matchingtreffen ist ebenfalls darauf zu achten, zu jedem Bewerberprofil die individuellen Fördermöglichkeiten zu benennen und den anwesenden Unternehmen zugänglich zu machen (siehe auch unter 11.) 10. Vermittlung von Bewerbern Neben der Beratung zu Fragen der Nachqualifizierung ist die Vermittlung von Bewerbern in Nachqualifizierungsplätze zu einer wichtigen Aufgabenstellung bei der Zielgruppe Studienabbrecher geworden. Im Vorfeld sind die Bedarfe der Unternehmen so zu erfassen, dass folgende Daten abrufbar sind: - gesuchte Fachrichtung, in der NQ Platz zur Verfügung gestellt wird. - gewünschte Vorkenntnisse des Bewerbers - Zeitraum, ab wann der NQ-Platz zur Verfügung steht Bewerberprofile werden per Mail an die möglichen Unternehmen verschickt. Nach etwa einer Woche ist per Telefon bei den Unternehmen nach zu fragen, was daraus geworden ist. 11. Organisation von Matchingtreffen Unter Matchingtreffen verstehen wir eine ca. 2-stündige Veranstaltungsform, bei der sich Bewerber und Unternehmen begegnen und kennenlernen können. Der Ablauf dieser Treffen sieht nach einer kurzen Begrüßung und Vorstellung des Moderators vor, dass sich jeder Unternehmensvertreter und jeder Bewerber innerhalb von 2 Minuten am Sitzplatz ohne technische Hilfsmittel vorstellt. - Unternehmer informieren dabei über ihr Unternehmen, dessen Mitarbeiterstärke, das Produkt und den derzeitigen Bedarf im NQ-Bereich Seite 9

10 - Bewerber stellen sich mit ihren IT-Stärken, Studiengängen und erfahrungen vor. Außerdem teilen sie mit, für welchen Berufsabschluss sie sich interessieren. - Anschließend besteht im Plenum die Möglichkeit allgemeiner Rückfragen - Dann werden alle aufgefordert, auf Vertreter der anderen Seite zuzugehen, Fragen zum Profil oder offener Bedarfe stellen, Termine zum Probearbeiten Vorstellungsgespräche zu vereinbaren, etc. Folgende Punkte sind bei der Organisation von Matchingtreffen zu beachten: - Jeder Unternehmererhält im Vorfeld per Mail die Unterlagen aller Bewerber und Information über Fördermöglichkeiten (WeGebAU, Eigenfinanzierung) zugesandt - Jeder Bewerber erhält im Vorfeld per Mail eine Liste der teilnehmenden Unternehmen - Matchingtreffen können nur stattfinden, wenn zeitgleich etwa 8 geeignete Bewerber im Vermittlungspool passende Unternehmen für die NQ suchen - Es bietet sich an, diese Treffen etwa 3 Monate vor einem neuen Lehrgangsstart zu terminieren, damit noch genügend Zeit für Probearbeiten und die nötige Vertragsgestaltung, Antragsstellungen besteht (Ausnahme: nach den Sommerferien bietet sich ein Termin Mitte September an) - Für die meisten Unternehmen hat sich eine Uhrzeit nachmittags um 16:00 Uhr als geeignet erwiesen - Unternehmen sollten bei der Vorstellungsrunde beginnen, erst dann die Bewerber. Das erhöht psychologisch den Druck auf die Unternehmen, die Bewerber dagegen können entspannter reagieren. 12. Die Lehrgangsanmeldung Wenn Bewerber über einen Bildungsgutschein ( WeGebAU-Förderung) die Teilnahme an einem NQ-Lehrgang erstattet bekommen, müssen sich diese Bewerber anschließend mit dem von der Agentur für Arbeit zugesandten Bildungsgutschein beim Bildungsträger (z.b. Lutz und Grub AG) für den Lehrgang anmelden. Selbstzahler bzw. Bewerber, die davon profitieren, dass das Unternehmen die Lehrgangskosten übernimmt, müssen sich selbstverständlich ebenfalls beim Bildungsträger für das Lehrgangsangebot anmelden. Bewerber und Unternehmen sind darüber zu unterrichten, dass diese Anmeldung nicht übers CyberForum oder die Mitarbeiter Finish IT geschehen kann, sondern persönlich vom Bewerber bzw. dem Unternehmen vorzunehmen ist. Seite 10

11 13. Weitere Vorbereitungsmöglichkeiten auf die Externenprüfung Wer 4½ Jahre einschlägige Berufserfahrung vorweisen kann, muss aus formaler Sicht keine Nachqualifizierungsangebote oder Vorbereitungskurse auf die Externenprüfung besuchen. Er kann sich auch selbstständig darauf vorbereiten. Hilfreich ist hierbei, sich über spezielle Vorbereitungsliteratur mit prüfungsrelevanten Themen und Fragestellungen vertraut zu machen. Neben Finish IT berät auch jede IHK kostenfrei über die nötige Antragsstellung und erfolgversprechende Vorbereitungsmöglichkeiten. Passende Literatur lässt sich über Online-Suchmaschinen finden. Bei der Beratung solcher Bewerber ist zu beachten, dass in allen IT-Berufsbildern der mündliche Teil der Externenprüfung aus der Dokumentation und Präsentation eines realen kundennahen IT-Projekts besteht und diese Aufgabe nur im Rahmen eines Beschäftigungsverhältnisses oder einer Tätigkeit als Selbstständiger erledigt werden kann. Arbeitssuchende, die formal eine Zulassung zur Externenprüfung erhalten würden und die planen, keinen Vorbereitungskurs zu besuchen, müssen darauf hingewiesen werden. Außerdem enthalten die schriftlichen Prüfungsteile auch Fragestellungen aus kaufmännischen Themenbereichen. Die notwendigen Kenntnisse hierfür werden aber meist nicht auf informellem Wege durch berufliche Praxis erworben. Karlsruhe, im Dezember 2012 Günter Breuninger Projektleitung Finish IT Anlage 1: Protokollvorlage Fachgespräch Anlage 2: IHK Antragsformular Externenprüfung Anlage 3: WeGebAU Antragsformular Anlage 4: Externenprüfung Seite 11

12 Protokoll über ein Fachgespräch und/oder eine Arbeitsprobe gemäß Prozessablauf Entscheidungswege in der NQ-Beratung im Hinblick auf 45 Abs. 2 Satz 3 BBiG Name, Vorname des/r Bewerbers/in: Name, Vorname der prüfenden IT- Fachkraft: Geburtsdatum des/r Bewerbers/in: Qualifikation/Ausbildung/ Studienabschluss der IT-Fachkraft: Zielberuf: Firma: Über das Lehrgangsangebot Finish IT bei der Firma Lutz und Grub bin ich informiert. Mir ist bewusst, dass es sich dabei um einen 12-monatigen Lehrgang handelt, der berufsbegleitend auf die Externenprüfung im Berufsbild Fachinformatiker/in vorbereitet. Am fand um. in.ein/e Fachgespräch/Arbeitsprobe statt. Das Fachgespräch/die Arbeitsprobe hat folgendes ergeben: Der/Die oben genannte Bewerber/in besitzt ausreichend verwertbare IT-Kenntnisse für die Teilnahme am Lehrgang und anschließender Teilnahme an der Externenprüfung Der/Die oben genannte Bewerber/in besitzt keine ausreichenden IT-Kenntnisse Begründung mit evtl. Angabe der Aufgabenstellung und des Ergebnisses der Arbeitsprobe. Wenn Platz nicht ausreicht, bitte Anlage beifügen... Ort, Datum.. Unterschrift IT-Fachkraft

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14 Agentur für Arbeit Karlsruhe Sonderprogramm WeGebAU Weiterbildung Geringqualifizierter und beschäftigter älterer Arbeitnehmer in Unternehmen Mehr gewinnen durch Qualifizierung wir helfen Ihnen dabei! 1

15 Vorwort Die Chance nutzen für Ihr Unternehmen! Der Bedarf an Fachkräften steigt und nicht immer bietet der Arbeitsmarkt geeignete Bewerber und Bewerberinnen. Nutzen Sie die Stärken Ihrer Mitarbeiter! Sie selbst beschäftigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die Ihr Unternehmen, die Produkte und die Kunden gut kennen und auf die Sie sich unbedingt verlassen können. Vielleicht entspricht die Qualifikation dieser bewährten Arbeitnehmer jedoch noch nicht oder nicht mehr den Bedürfnissen Ihres Betriebes. Nutzen Sie unsere Unterstützung! Haben Sie entwicklungsfähige Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter? Dann handeln Sie jetzt nutzen Sie das Programm WeGebAU und bringen Sie die Kompetenz Ihrer Arbeitskräfte auf den neuesten Stand! Inhalt Arbeitspaket: 1. Erhebungsbogen Arbeitnehmer 2. Erhebungsbogen Arbeitgeber 3. Bescheinigung KMU 4. Informationen zum Sonderprogramm Damit wir über Ihre Fördersanfrage schnellstmöglich entscheiden können, benötigen wir verschiedene Angaben von Ihnen. Bitte lassen Sie uns die Seiten 3-6 vollständig ausgefüllt wieder zukommen. Ihre Ansprechpartner zum Sonderprogramm: Frau Jost-Kunze, Frau Musso, Frau Pedack, Frau Scharrenberg, Frau Ungeheuer Agentur für Arbeit Karlsruhe WEGEBAU-Team Karlsruhe Telefon: Fax:

16 Agentur für Arbeit Karlsruhe Arbeitnehmerangaben (vom Arbeitnehmer auszufüllen) Persönliche Informationen Vorname: Nachname: Geburtsdatum: Familienstand: Geburtsname: Geburtsort: Sozialversicherungsnr.: Staatsangehörigkeit: Geschlecht: Kundennummer: (bei der Agentur für Arbeit; wenn vorhanden) Kontaktinformationen Straße und Hausnummer: Postleitzahl, Ort: Telefon: Fax:* Handy:* Land: Anschrift identisch mit Postanschrift * wird für evtl. Kostenerstattungen (Fahrtkosten etc.) benötigt * Sonstige Angaben Beziehen Sie oder Ihr Ehegatte/Partner Arbeitslosengeld II oder haben es beantragt? ja nein Wird von der Agentur für Arbeit ausgefüllt: 235c

17 Allgemeines Mobilität Führerscheine B BE C CE C1 C1E D DE D1 D1E vorhanden Berufliche Ausbildung / Studium / Weiterbildung Ohne Berufsabschluss: ja nein Zeitraum Ausbildungsstätte Ausbildung als Abschluss von TT.MM.JJJJ bis TT.MM.JJJJ (Institution bzw. Unternehmen, Ort) (Bezeichnung) Ja Nein Beruflicher Werdegang Bitte machen Sie Angaben zu den letzten 7 Jahren und auch zu Zeiten ohne Erwerbstätigkeit. Zeitraum Beschäftigungsstelle Tätigkeit als von TT.MM.JJJJ bis TT.MM.JJJJ (Name, Ort) (Bezeichnung) Die vorstehenden Angaben sind vollständig und entsprechen der Wahrheit. Ort, Datum Unterschrift Arbeitnehmer Ich habe die Informationen zum Sonderprogramm (Seite 7 und 8) WeGebAU gelesen. Ort, Datum Unterschrift Arbeitnehmer 4

18 Angaben zum Betrieb (vom Arbeitgeber auszufüllen) Betriebsnummer: Betriebsgröße unter 250 MA: ja nein Anzahl Mitarbeiter: Anschrift: Ansprechpartner: Telefonnummer: Fax: Angaben zum Beschäftigungsverhältnis (Bitte Kopie des Arbeitsvertrages beifügen): Eintritt ins Unternehmen am: Arbeitsvertrag befristet: ja nein - wenn ja, bis: Beschäftigung auf Helferebene: (Anlerntätigkeit bei der Ausbildung nicht Voraussetzung ist) Beziehen Sie derzeit Eingliederungszuschüsse für diesen Arbeitnehmer? Höhe monatlich gezahltes Bruttoentgelt: Für den Zeitraum der Weiterbildung erfolgt Freistellung mit Lohnfortzahlung: Der Mitarbeiter/ die Mitarbeiterin ist selbst von Kurzarbeit betroffen: Notwendige/r Qualifizierungsinhalte/-bedarf Kurzbeschreibung und Begründung (ggf. auf Extrablatt): ja ja ja ja nein nein nein nein Geplanter Weiterbildungszeitraum & Dauer: Geplanter Bildungsträger : Anschrift Bildungsträger: Maßnahme-Nr./-Ort: Sonstige Hinweise: Für eine Übernahme der Maßnahmekosten müssen Maßnahme und Träger nach AZWV zugelassen sein. Unter KURSNET können Sie nach zugelassenen Maßnahmen suchen, dabei bitte in der erweiterten Suche den Haken bei Zulassung für Bildungsgutschein liegt vor setzen. Die vorstehenden Angaben sind vollständig und entsprechen der Wahrheit. Ort, Datum 5 Unterschrift und Firmenstempel

19 Bescheinigung KMU Begriffsdefinitionen: KMU sind Unternehmen, - die weniger als 250 Mitarbeiter beschäftigen und - nicht den Status eines verbundenen Unternehmens erfüllen. Ein Betrieb muss im Gesamtunternehmen weniger als 250 Mitarbeiter beschäftigen. Bei der Beurteilung des KMU-Status sind alle Betriebsstätten, Partnerunternehmen bzw. verbundene Unternehmen zu berücksichtigen. Ein Betrieb kann als verbunden angesehen werden, wenn er einem Konzern angehört und dadurch Zugang zu finanziellen und sonstigen Ressourcen hat, die den Wettbewerbern gleicher Größe nicht zur Verfügung stehen. Verbundene Unternehmen, sind Unternehmen, die zumindest eine der folgenden Voraussetzungen erfüllen: - Ein Unternehmen ist verpflichtet, einen konsolidierten Jahresabschluss zu erstellen. - Ein Unternehmen hält die Stimmrechte der Aktionäre oder Gesellschafter eines anderen Unternehmens. - Ein Unternehmen ist berechtigt, die Mehrheit der Mitglieder des Verwaltungs-, Leitungsoder Aufsichtsgremiums eines anderen Unternehmens zu bestellen oder abzuberufen. - Ein Unternehmen ist gemäß einem mit einem anderen Unternehmen abgeschlossenen Vertrag oder aufgrund einer Klausel in dessen Satzung berechtigt, einen beherrschenden Einfluss auf dieses Unternehmen auszuüben. - Ein Unternehmen, das Aktionär oder Gesellschafter eines anderen Unternehmen ist, übt gemäß einer mit anderen Aktionären oder Gesellschaftern dieses anderen Unternehmens getroffenen Vereinbarung die alleinige Kontrolle über die Mehrheit der Stimmrechte von dessen Aktionären oder Gesellschaftern aus. Wir bestätigen, dass wir ein KMU-Betrieb sind - weniger als 250 Mitarbeiter beschäftigen und - nicht den Status eines verbundenen Unternehmens erfüllen. (Unterschrift des Unternehmens, mit Stempel und Datum Wichtig: Sollten Sie kein KMU-Betrieb sein, schließt das lediglich eine Förderung nach 417 SGBIII ( Förderung älterer Arbeitnehmer ) aus. 6

20 Informationen zum Sonderprogramm WeGebAU Weiterbildung Geringqualifizierter und beschäftigter älterer Arbeitnehmer in Unternehmen Das Programm WeGebAU soll das Interesse und die Bereitschaft von Betrieben und Beschäftigten an Weiterbildung wecken. Als Impulsgeber gedacht, ist das Programm auf Beschäftigte ausgerichtet, die entweder gering qualifiziert oder älter sind. Die in Betracht kommenden Förderinstrumente des Sozialgesetzbuches Drittes Buch (SGB III) sind der Arbeitsentgeltzuschuss und die Förderung beruflicher Weiterbildung mit Weiterbildungskosten. Der Arbeitsentgeltzuschuss wird dem Arbeitgeber gewährt; die Weiterbildungskosten werden an den Arbeitnehmer gezahlt. Damit sollen die Entstehung von Arbeitslosigkeit vermieden, die Beschäftigungschancen und die Beschäftigungsfähigkeit der Arbeitnehmer verbessert und dem Fachkräftemangel entgegengewirkt werden. Das Programm unterstreicht die Bedeutung lebenslangen Lernens, in dem es die Weiterbildung für und von Beschäftigten stärker forcieren will und damit auch zum Erhalt der Wettbewerbsfähigkeit von Unternehmen beitragen kann. Grundsätzliche Fördervoraussetzungen Der Arbeitnehmer ist sozialversicherungspflichtig beschäftigt. Der Arbeitnehmer ist schon 3 Jahre beruflich tätig gewesen sein. Die Weiterbildung muss während der regulären Arbeitszeit stattfinden und der Arbeitnehmer muss für diese Zeit freigestellt werden. Der Arbeitnehmer darf kein Kurzarbeitergeld und keine Leistungen nach dem 2. Sozialgesetzbuch ( Hartz IV ) beziehen. Die Weiterbildung dauert mindestens 7 Arbeitstage. Arbeitsentgeltzuschuss bei Weiterbildung von geringqualifizierten Arbeitnehmer Ziele der Förderung Dieser Zuschuss soll ungelernten Arbeitnehmern die Möglichkeit zum Erwerb von Teilqualifikationen oder zum Nachholen eines fehlenden Berufsabschlusses bieten, ohne ihr Beschäftigungsverhältnis kündigen zu müssen. Hierdurch sollen den Betrieben die bewährten Arbeitskräfte erhalten bleiben und qualifikationsbedingte Entlassungen verhindert werden. Was und wer wird gefördert? Arbeitgeber können einen Zuschuss zum Arbeitsentgelt erhalten, wenn der Arbeitnehmer bisher keinen Berufsabschluss erworben hat oder bereits 4 Jahre berufsfremd und auf Helferniveau arbeitet, im Rahmen des bestehenden Arbeitsverhältnisses und unter Fortzahlung des Arbeitsentgelts mit der Weiterbildung einen anerkannten Berufsabschluss oder eine Teilqualifizierung erwirbt und wegen der Teilnahme an der Weiterbildung die Arbeitsleistung ganz oder teilweise nicht erbringen kann. Was wird erstattet? Für den Zeitraum, in dem der Arbeitnehmer wegen der Weiterbildung keine Arbeitsleistung erbringt, erhält der Arbeitgeber einen Zuschuss zum Arbeitsentgelt einschließlich der darauf entfallenden Sozialversicherungsbeiträge. Rechtsgrundlage: 235c SGB III Weiterbildungskosten für geringqualifizierte Arbeitnehmer Ziele der Förderung Unterstützt werden soll die berufliche Qualifizierung von ungelernten Arbeitnehmern. Hierdurch soll drohendem Facharbeitermangel entgegengewirkt und die Beschäftigungsfähigkeit der Arbeitnehmer verbessert werden. Wer wird gefördert? Arbeitnehmer in an- oder ungelernter Tätigkeit, die keinen Berufsabschluss besitzen oder über einen Berufsabschluss verfügen, aber mehr als vier Jahre diesen Beruf nicht mehr ausgeübt haben. Welche Weiterbildungen können gefördert werden? Es müssen Kenntnisse und Fertigkeiten vermittelt werden, die über arbeitsplatzbezogene Anpassungsqualifizierungen hinausgehen. Anzustreben ist der Erwerb eines anerkannten Berufsabschlusses oder einer möglichst zertifizierten Teilqualifikation. Die Arbeitnehmer erhalten einen Bildungsgutschein. Was wird erstattet? Die Agentur für Arbeit erstattet dem Arbeitnehmer die Lehrgangskosten und zahlt einen Zuschuss zu den notwendigen übrigen Weiterbildungskosten. Rechtsgrundlage: 77 Abs. 2 SGB III 7

21 Weiterbildungskosten für beschäftigte Arbeitnehmer ab 45 Jahre Ziele der Förderung Betrieben mit weniger als 250 Beschäftigten soll die berufliche Weiterbildung ihrer älteren Arbeitnehmer erleichtert werden. Durch den Erwerb von arbeitsmarktnahen Kenntnissen halten bewährte Arbeitskräfte ihre Qualifikation auf dem neuesten Stand; die Beschäftigungsfähigkeit älterer Arbeitnehmer soll damit gesichert und qualifikationsbedingte Entlassungen vermieden werden. Wer wird gefördert? Ältere Arbeitnehmer können bei Teilnahme an einer für die Weiterbildungsförderung zugelassenen Bildungsmaßnahme Zuschüsse erhalten, wenn sie bei Beginn der Teilnahme das 45. Lebensjahr vollendet haben, für die Zeit der Teilnahme an der Weiterbildung weiterhin Anspruch auf Arbeitsentgelt haben und vom Arbeitgeber für die Teilnahme freigestellt werden und in einem Betrieb mit weniger als 250 Arbeitnehmern beschäftigt sind. Welche Weiterbildungen können gefördert werden? Gefördert wird die Teilnahme an einer Weiterbildung, die außerhalb des Betriebes durchgeführt wird, dem die Arbeitnehmer angehören. Es müssen Kenntnisse und Fertigkeiten vermittelt werden, die über arbeitsplatzbezogene Anpassungsqualifizierungen hinausgehen. Was wird erstattet? Die Agentur für Arbeit übernimmt für den Arbeitnehmer die Lehrgangskosten und zahlt im Einzelfall einen Zuschuss zu zusätzlich anfallenden Fahrkosten bzw. zu den Kosten einer notwendigen auswärtigen Unterbringung. Rechtsgrundlage: 417 SGB III 8

22 Die Externenprüfung der alternative Zugang zum Berufsabschluss Um was geht es? Laut dem Berufsbildungsgesetz (BBiG) gilt für Studienabbrecher* (und alle anderen Bewerber*), um zur Abschlussprüfung in einem anerkannten Ausbildungsberuf zugelassen zu werden: sie müssen nachweisen, dass sie über theoretische und praktische Berufserfahrung in dem Berufsbild verfügen, in dem sie einen Berufsabschluss anstreben. Solche Personen nehmen an der Abschlussprüfung als externe Teilnehmer teil (im Unterschied zu Teilnehmern, die das herkömmliche Ausbildungsverfahren durchlaufen). Daher heißt diese Prüfung auch Externenprüfung. Die Zulassung und Teilnahme als Externer * gibt es in allen Berufsbildern, nicht nur in den IT-Berufen. Über die Zulassung zur Externenprüfung entscheidet immer die zuständige Kammer in einer Einzelfallentscheidung, im Falle der IT-Berufe ist das die Industrie- und Handelskammer (IHK). Welche Voraussetzungen gelten konkret? Die IHK richtet sich bei der Überprüfung nach den Vorgaben des 45 Abs.2 BBiG (Berufsbildungsgesetz). Dort steht: Zur Abschlussprüfung ist auch zuzulassen, wer nachweist, dass er mindestens das Eineinhalbfache der Zeit, die als Ausbildungszeit vorgeschrieben ist, in dem Beruf tätig gewesen ist, in dem die Prüfung abgelegt werden soll. Da die Regelausbildungszeit in den IT-Berufsbildern bei 36 Monaten liegt, folgt daraus: Wer nachweislich 4½ Jahre einschlägige Berufserfahrung in einem IT-Berufsbild erworben hat, ist auf Antrag von der zuständigen IHK zur Abschlussprüfung in dem betreffenden Berufsbild zuzulassen. Was gilt als Nachweis? Als Nachweise für die Berufserfahrung gelten vor allem: - Arbeitszeugnisse - Praktikantenzeugnisse - Zeugnisse über werkstudentische Tätigkeiten Die Zeugnisse müssen jeweils Angaben über die IT-berufstypischen Tätigkeiten und Aufgaben enthalten. Wenn jemand selbstständig war oder ist, kann der Nachweis der beruflichen Praxis auch erfolgen über: - Nachweis der Gewerbeanmeldung - Auszug aus dem Handelsregister - evtl. Vorlage von Rechnungen - evtl. über unterschriebene Selbstauskünfte Ausländische Bildungsabschlüsse sowie Zeiten der Berufstätigkeit im Ausland werden nach Prüfung der Unterlagen ebenfalls berücksichtigt. Wer 4,5 Jahre einschlägige Berufserfahrung vorweisen kann, der muss daher nicht zwingend noch Kurse oder Schulungen besuchen. Er oder sie kann sich auch selbstständig auf die Externenprüfung vorbereiten. Hilfreich ist es jedoch, sich über spezielle Vorbereitungsliteratur mit prüfungsrelevanten Themen und Fragestellungen vertraut zu machen. Schließlich will man an der Prüfung nicht nur teilnehmen, sondern diese auch bestehen. Neben Finish IT berät Sie auch jede IHK kostenfrei über die nötige Antragsstellung und erfolgversprechende Vorbereitungsmöglichkeiten.

23 Zu beachten ist dann, dass in allen IT-Berufsbildern der mündliche Teil der Externenprüfung aus der Dokumentation und Präsentation eines realen kundennahen IT-Projekts besteht und diese Aufgabe nur im Rahmen eines Beschäftigungsverhältnisses oder einer Tätigkeit als Selbstständiger erledigt werden kann. Was ist, wenn man noch keine 4½ Jahre in einem IT-Berufsbild gearbeitet hat? Ist die Voraussetzung des Eineinhalbfachen nicht erfüllt, dann kann die IHK auch nach anderen Voraussetzungen eine Zulassung zur Prüfung vornehmen. Das ergibt sich aus dem 45 Abs.2 Satz 3 BBiG: Vom Nachweis der Mindestzeit nach Satz 1 kann ganz oder teilweise abgesehen werden, wenn durch Vorlage von Zeugnissen oder auf andere Weise glaubhaft gemacht wird, dass der Bewerber oder die Bewerberin die berufliche Handlungsfähigkeit erworben hat, die die Zulassung zur Prüfung rechtfertigt. Danach wird jeder IHK ein Ermessensspielraum eingeräumt. Eine Kammer kann demnach eine Zulassung vornehmen, muss es aber nicht. Was unter beruflicher Handlungsfähigkeit zu verstehen ist, regelt 1 Abs. 4 BBiG. Gemeint sind alle in einer sich wandelnden Arbeitswelt zur Berufsausübung notwendigen beruflichen Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten. Letztlich geht es auch hier darum, dass ein Bewerber* über ausreichend praktische Erfahrungen und theoretische Kenntnisse in dem jeweiligen Berufsbild verfügt. Um auf diesem Weg zur Externenprüfung durch die IHK zugelassen zu werden, sind z.b. für Studienabbrecher* folgende Dokumente unverzichtbar: - Kopie eines Notenspiegels mit Nachweis über mindestens 5 Semester Studienzeit in ITrelevanten Studienfächern - Mindestens 24 Monate nachgewiesene berufliche Praxis in einem IT-Berufsbild (z.b. über Arbeitszeugnisse, siehe oben) WICHTIG: 12 Monate können dabei über das berufsbegleitende Lehrgangsangebot Finish IT der Firma Lutz& Grub AG in Karlsruhe angerechnet werden Im Umkehrschluss folgt daraus: Wer keine Zeiten beruflicher Praxis in einem IT Berufsbild nachweisen kann, der wird vorerst keine Zulassung zur Externenprüfung erhalten. In solchen Fällen empfiehlt es sich trotzdem bzw. gerade deshalb, mit Finish IT und dem CyberForum e.v. in Kontakt zu treten. Die fehlenden Zeiten können durch einen Direkteinstieg in ein IT-Unternehmen oder über Praktikas nachgeholt werden. Für weitere Informationen oder ein ausführliches Beratungsgespräch nehmen Sie bitte Kontakt mit uns auf. kontakt@finish-it.info *m/w

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