Dienstcharta der Hauspflege des Sozialsprengel Wipptal Soziale Kräfte für soziale Ziele

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1 Dienstcharta der Hauspflege des Sozialsprengel Wipptal Soziale Kräfte für soziale Ziele Seite 1 von 8

2 Die Dienstcharta der Hauspflege des Sozialsprengel Wipptal Diese Dienstcharta informiert über das Leistungsangebot der Hauspflege des Sozialsprengels Wipptal mit dem Ziel, diesen Leistungsbereich den Bürger/innen näher zu bringen, beschreibt die Zugangsvoraussetzungen und die Leistungen, erklärt die Kostenbeteiligung, schafft Verbindlichkeit für die Beziehungen des Sozialdienstes zu den Klient/innen, weist die Bürger/innen auf ihre Rechte und Pflichten hin und zeigt die Möglichkeiten für Verbesserungsvorschläge und die Wege für Beschwerden auf. Leopold Siller Der Präsident Christina Tinkhauser Die Direktorin Sterzing, im Mai 2010 Seite 2 von 8

3 Definition Die Hauspflege erbringt, zeitlich begrenzt, unterstützende und ergänzende soziale Pflege und Betreuung am Wohnort des Klienten bzw. der Klientin und in den Tagesstätten. 1 Die Hauspflege ist ein integrierter Fach- und Leistungsbereich des Sozialsprengels und arbeitet zur Erbringung der Leistungen mit den internen Bereichen und den externen Diensten und Organisationen des Gesundheitsund Sozialwesens zusammen. Zielsetzung Die Hauspflege hat das Ziel, den Verbleib der pflegebedürftigen Person im gewohnten Lebensumfeld zu ermöglichen. Dieses Ziel soll durch Beratung, Vorbeugung und Betreuung in Situationen erreicht werden, in denen ein individueller und familiärer Bedarf besteht. 2 Zielgruppe Die Hauspflege können pflegebedürftige Personen in Anspruch nehmen, Familien mit Risikopersonen bzw. Familien, die das familiäre Leben nicht mehr ohne externe Hilfe bewältigen können. 3 1, 2, 3: siehe Beschluss der Landesregierung vom , Nr Kriterien für die Bewilligung und Akkreditierung der Dienste der Hauspflege Angebot an Leistungen Information und Beratung Beratung und Begleitung der pflegebedürftigen Personen im Alltag (Bsp. Haushaltshilfe, Transport und Begleitung) Beratung und Begleitung der Angehörigen Hilfeleistung bei der täglichen Körperpflege Fußpflege als Vorbeugemaßnahme Medizinische Behandlungspflege in Zusammenarbeit bzw. unter Anleitung der Gesundheitsdienste (Bsp. Unterstützung bei Medikamenteneinnahme, Messung von Blutzucker und Blutdruck, einfache Wundverbände) Begleitung in Lebenskrisen Betreuung von Kindern und Jugendlichen mit Behinderung Essen auf Rädern mit und ohne Zustellung Wäsche Sozialpädagogische/sozialgeriatrische Arbeit, auch in Zusammenarbeit mit den verschiedenen Fach- und Leistungsbereichen des Sprengels Seite 3 von 8

4 Die Dienstleistungen werden zu Hause, in den Tagesstätten der Gemeinden und am Sprengelsitz angeboten. Einsatzzeiten Montag bis Freitag: 7.00 Uhr Uhr Samstag 7.00 Uhr Uhr Bei besonderer Notwendigkeit wird der Dienst auch an Sonn- und Feiertagen und abends erbracht. Sitz der Hauspflege Sozialsprengel Wipptal Brennerstraße 14/B Sterzing Tel.Nr. 0472/ oder hauspflege@wipptal.org Leitung: Dr. Sieglinde Sigmund Die Gemeinden der Bezirksgemeinschaft Wipptal Brenner, Sterzing, Pfitsch, Ratschings, Freienfeld und Franzensfeste Erste Informationen, allgemeine Fragen und Anliegen Zur ersten Information, für allgemeine Fragen und Anliegen zur Pflege und zur Betreuung zu Hause, zu den territorialen Pflegeangeboten, zum konventionierten Dienst und zur ehrenamtlichen Mitarbeit, steht der soziosanitäre Bürgerservice zur Verfügung. Sozio-sanitärer Bürgerservice: Mag. Martina Spitaler Parteienverkehr: Montag bis Freitag: Uhr Spezifische Fragen und Anträge um Leistungen Mit spezifischen Anfragen und Anträgen um Leistungen der Hauspflege wenden sich die Bürger/innen an die Einsatzleitung. Einsatzleitung der Hauspflege: Maria Obexer (Maya) Seite 4 von 8

5 Parteienverkehr: Montag bis Freitag: Uhr Um die Leistungen der Hauspflege in Anspruch zu nehmen, bedarf es eines schriftlichen Antrages. Nach der Erstberatung wird bei einem Hausbesuch vor Ort der Bedarf erhoben, sowie die potentiellen und die vorhandenen Ressourcen erschlossen und aktiviert. Anschließend wird die Art und die Häufigkeit der Leistungen vereinbart. Bezahlung Für die Leistungen der Hauspflege sind Tarife zu bezahlen, welche jährlich von der Landesregierung festgelegt werden. Den Antrag um Tarifbegünstigung können die Bürger/innen im Sozialsprengel - Finanzielle Sozialhilfe einreichen. Dabei wird das gesamte Einkommen und Vermögen erhoben und bewertet. Sofern die Kriterien für eine Tarifbegünstigung bestehen, wird der Höchsttarif entsprechend reduziert. Abmeldung der Leistungen Sollten die Leistungen der Hauspflege nicht mehr benötigt werden, müssen diese um nicht in Rechnung gestellt zu werden - mindestens 2 Tage vor dem vereinbarten Termin abgesagt werden. Unsere Leitlinien in der Pflege Unsere Leitlinien orientieren sich am Leitbild des Sozialdienstes Wipptal und an den rechtlichen Bestimmungen. Unser Ziel ist es den Personen eine ganzheitliche Betreuung und Beratung unter Berücksichtigung der körperlichen, psychischen und sozialen Bedürfnissen zu gewähren. Beratung und Pflege werden dem individuellen Hilfebedarf und den Möglichkeiten zur Selbsthilfe der einzelnen Personen und Familien angepasst. Den pflegebedürftigen Menschen wird ein höchstmögliches Maß an Selbstbestimmung eingeräumt. Durch aktivierende Pflege soll das Verbleiben der pflegebedürftigen Personen zu Hause so lange wie möglich ermöglicht werden. Die gute Zusammenarbeit mit pflegenden Angehörigen, den ehrenamtlichen Mitarbeiter/innen und mit anderen Diensten und Seite 5 von 8

6 Einrichtungen (Hauskrankenpflege, Basisärzt/innen, Krankenhaus, Tagespflegeheime, Altersheime...) trägt zur Qualität in der Pflege bei. Ehrenamtliche Mitarbeiter/innen bereichern den Dienst und die Hilfsangebote. Unsere Arbeitsweise In Zusammenarbeit mit der pflegebedürftigen Person, deren Angehörigen oder Bezugspersonen wird ein individueller Betreuungsplan erarbeitet. Dort wird festgehalten, welche Leistungen wie oft in welchem Zeitraum erbracht werden. Der individuelle Betreuungsplan kann sich aufgrund von neuen Bedürfnissen und Ressourcen ändern und wird dementsprechend angepasst. Die erbrachten Leistungen werden laufend dokumentiert. Sind in der Pflege weitere Dienste einbezogen (z.b. Hauskrankenpflege des Gesundheitsbezirks Brixen), so wird die Zusammenarbeit abgestimmt. Alle vertraulichen Daten werden laut Gesetz aufbewahrt und behandelt. Die Mitarbeiter/innen sind verpflichtet sich an das Amtsgeheimnis zu halten. Die Mitarbeiter/innen der Hauspflege In der Hauspflege arbeiten Mitarbeiter/innen mit folgenden Berufsqualifikationen: Sozialbetreuer/in, Behindertenbetreuer/in, Alten- und Familienhelfer/in, Pflegehelfer/in, Sozialhilfekraft. In regelmäßigen Fortbildungen reflektieren sie ihr berufliches Handeln und erweitern und stärken ihre berufliche Kompetenz. Die Leistungen der Hauspflege Haushaltshilfe, Begleitung und Transport können von geeignetem Personal ohne spezifische soziale Ausbildung erbracht werden. Für die Erbringung dieser Leistungen kann die Bezirksgemeinschaft Wipptal auch eine Konvention mit einer privaten Organisation abschließen. Vorschläge und Beschwerden Wir sind bemüht, die Qualität in der Pflege zur Zufriedenheit der Klient/innen zu erbringen. Vorschläge und Beiträge zur Verbesserung der Diensterbringung nehmen wir gerne an. Wer mit der Dienstleistung nicht zufrieden ist oder Vorschläge einbringen möchte, wendet sich direkt an die Einsatzleiterin der Hauspflege. Sollte auf diesem Wege keine zufriedenstellende Lösung erreicht werden, so kann man sich an die Sprengelleiterin oder an die Direktorin des Sozialdienstes wenden. Eine Beschwerde kann mündlich oder schriftlich vorgebracht werden. Die Antwort erfolgt spätestens innerhalb von 30 Tagen. Seite 6 von 8

7 Innerhalb von 30 Tagen kann schriftlich Einspruch bei der Autonomen Provinz einreicht werden: Landesbeirat für das Sozialwesen Sektion Einsprüche K.-M.-Gamper-Straße Bozen Tel Fax Das Volontariat des Sozialdienstes von Mensch zu Mensch Frauen und Männer engagieren sich ehrenamtlich für die Mitmenschen: Sie verteilen das Essen auf Rädern, begleiten und betreuen auf vielerlei Weise Menschen bei der Bewältigung ihrer besonderen Lebenssituation. Das Essen auf Rädern beziehen kranke, alte und alleinstehende Menschen. Die ehrenamtlichen Mitarbeiter/innen sind eine wertvolle Unterstützung für den Dienst und eine zwischenmenschliche Bereicherung für die betreuten Personen. Die ehrenamtlichen Mitarbeiter/innen sind während des Dienstes durch die Bezirksgemeinschaft versichert und erhalten Fahrtspesen rückvergütet. Seite 7 von 8

8 Ein Dank gilt den Sozialdiensten der Bezirksgemeinschaften Südtirols und dem Sozialdienst Bozen für den wertvollen gegenseitigen Austausch. Herausgeber: Bezirksgemeinschaft Wipptal Direktion des Sozialdienstes Christina Tinkhauser Bahnhofstraße Sterzing Tel Fax Sterzing, im Mai 2010 Soziale Kräfte für soziale Ziele Seite 8 von 8

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