Energieförderung im Kanton St.Gallen. Gebäudemodernisierung mit Konzept
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- Artur Schulz
- vor 6 Jahren
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1 Energieförderung im Kanton St.Gallen Gebäudemodernisierung mit Konzept Stand Januar 2017
2 Der detaillierte Beratungsbericht die Grundlage für energetische Gebäudemodernisierungen Eine Gebäudemodernisierung mit Konzept nimmt die Anliegen und Prioritäten der Gebäudeeigentümer auf und zeigt, wie eine umfassende Gebäudemodernisierung unter den kundenspezifischen Rahmenbedingungen aussehen kann. Dazu erstellen anerkannte* Energiefachpersonen einen detaillierten Beratungsbericht, je nach Gebäudekategorie mit entsprechendem Inhalt: Beurteilung des energetischen Zustands des Gebäudes, insbesondere der Aussenhülle samt Fenstern und der Wärmeerzeugung für Heizung und Warmwasser Beurteilung des Verbrauchs von Wärmeenergie und Strom über die letzten drei Jahre Überlegungen und allenfalls Empfehlungen zu Aufstockung oder Anbauten, Hinweise zu Gestaltung, Materialisierung, Ersatzneubauten, anerkannten Energiestandards von Minergie und weiteren objektspezifischen Themen Nutzen von Solarenergie Ausarbeiten von Massnahmen zu den Themen: Betriebsoptimierung mit Sofortmassnahmen Wärmedämmung der Gebäudehülle und Fensterersatz Heizsysteme mit erneuerbaren Energieträgern Auf Bauherrschaft und Objekt abgestimmter Umsetzungsplan über mehrere Jahre Kostenschätzung für die ausgearbeiteten Massnahmen Erwartete CO2- und Energieeinsparung Erwartete Kosteneinsparung durch den verminderten Energiebedarf Hinweise zur Planung und Ausführung der Massnahmen
3 Bei Nichtwohnbauten enthält das Konzept weitere, objektspezifische Themen, zum Beispiel: Beurteilung des Strombedarfs für die installierte Beleuchtung, Lüftungs- und Klimaanlage sowie weitere grössere Verbraucher Detaillierte Berechnung und Empfehlung für die Beleuchtung, Lüftungs- und Klimaanlage sowie weitere grössere Verbraucher *Ein Gebäudemodernisierungskonzept wird von einer eigens dafür geschulten und anerkannten Fachperson erarbeitet. Die Liste der Personen finden Sie auf förderung.
4 Beiträge aus dem Förderungsprogramm Das Förderungsprogramm unterstützt das Erstellen eines Gebäudemodernisierungskonzepts mit folgenden Beiträgen. Erstellen Gebäudemodernisierungskonzept Beitrag CHF für EFH* CHF für MFH* CHF für alle Nichtwohnbauten* *höchstens die tatsächlichen Kosten Beitragsberechtigt sind beheizte Bauten aller Gebäudekategorien, sofern deren Baubewilligung älter als zehn Jahre ist. Umsetzungsanreiz: Wer innerhalb von zwei Jahren nach dem Erstellen des Gebäudemodernisierungskonzepts mindestens eine der folgenden Massnahmen gemäss kantonalem Förderungsprogramm umsetzt, bekommt einen weiteren Beitrag zugesprochen. Umsetzungsanreiz Der Förderungsbeitrag für die umgesetzte Massnahme ist mindestens gleich hoch wie dieser zusätzliche Beitrag. Beitrag CHF für EFH CHF für MFH CHF alle Nichtwohnbauten Mögliche Massnahmen bei EFH, MFH und Nichtwohnbauten Wärmedämmung von Einzelbauteilen Gebäudemodernisierungen in Etappen Gesamterneuerungen mit Minergie-Zertifikat (Ersatz-)Neubauten nach Minergie-A oder -P Ersatz von elektrischen und fossilen Heizungen durch Wärmepumpen Thermische Solaranlagen Erstellung von Wärmeverteilsystemen in Gebäuden zusätzlich bei MFH und Nichtwohnbauten Automatische Holzfeuerungen (über 70 kw) Ersatz von Elektroboilern (bei ausreichender Anzahl)
5 Nutzen für die Gebäudeeigentümer So profitieren die Gebäudeeigentümer: Planungssicherheit: Sie kennen die notwendigen und gewünschten energetischen Massnahmen über mehrere Jahre sowie deren Kosten und Einsparungen. Etappenweises Umsetzen: Die einzelnen Massnahmen können koordiniert und in Etappen umgesetzt werden. Abgestimmt auf die eigenen Ziele: Die Massnahmen werden auf die Ziele der Gebäudeeigentümer abgestimmt und passend zum Objekt und zum Standort formuliert. Werterhaltung: Umgesetzte Massnahmen erhalten oder vermehren den Wert der Liegenschaft. Produktion von Solarenergie Abklärungen, ob sich ein Objekt zur Produktion von Solarenergie eignet, sind ein wichtiger Bestandteil des Gebäudemodernisierungskonzepts. Dach, Fassade und mögliche Anbauten werden bezüglich Produktion von Solarthermie und Photovoltaik beurteilt und die nutzbare Fläche sowie der voraussichtliche Ertrag ermittelt. Die Eigentümer kennen somit das Potenzial ihres Gebäudes. Abwicklung und weitere Informationen Die Energieagentur St.Gallen bearbeitet die Gesuche für Förderungsbeiträge dank eines Informatikhilfsmittels effizient. Alle verbindlichen Informationen zum Energieförderungsprogramm sind auf e-förderportal verfügbar.
6 Zum Abschluss das Beratungsgespräch Wenn die Fachperson den Beratungsbericht Gebäudemodernisierung erstellt hat, bespricht sie ihn mit dem Gebäudeeigentümer. Eingangs beschreibt die Fachperson den aktuellen Zustand des Gebäudes und erklärt das Einschätzen der Energieeffizienz. Die meisten Bauten liegen in einer Kategorie von E bis G. sehr energieeffizient A B C D E wenig energieeffizient F G G Die Fachperson erläutert die vorgeschlagenen, auf die Bedürfnisse des Gebäudeeigentümers abgestimmten Massnahmen und einen möglichen Umsetzungsplan. Mit dem Umsetzen der Massnahmen kann eine Verbesserung bis in die Kategorie B erreicht werden, was heutigen Neubauten entspricht. sehr energieeffizient A B C D E wenig energieeffizient F G B G Zum Abschluss des Gesprächs geht die Fachperson insbesondere auf das weitere Vorgehen, Förderungsbeiträge, das Planen der einzelnen Massnahmen, Kontakte zu Planenden und Ausführenden, Offerten zu einzelnen Massnahmen, notwendige Baubewilligungen, weitere Abklärungen und Möglichkeiten zur Finanzierung ein.
7 Informieren Sie sich mit Links St.Gallen kantonales Förderungsprogramm Energie > förderung Amt für Umwelt und Energie Kanton St.Gallen Bundesamt für Energie (EnergieSchweiz) MINERGIE Schweiz Netzwerk Nachhaltiges Bauen Schweiz Energie aus Biomasse > biomasse Holzenergie Schweiz Sonnenenergie Schweizerischer Fachverband Strom aus erneuerbaren Energien Energieeffizienz im Haushalt energybox Die energieeffizientesten Geräte Wir leben 2000 Watt Watt-Gesellschaft
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