Sicherheitstechnische Anforderungen für den Einsatz von Fremdfirmen
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- Erwin Gärtner
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1 Sicherheitstechnische Anforderungen für den Einsatz von Fremdfirmen Ing. Klaus Mario KOPIA (AUVA)
2 ALLE Arbeit- Dienstgeber müssen ALLE Gefahren und Belastungen der Arbeit evaluieren + dokumentieren 1. Mechanische Gefahren 2. Sturz und Absturz von Personen 3. Elektrizität 4. Chemische Arbeitsstoffe 5. Biologische Arbeitsstoffe 6. Brand- bzw. Explosionsgefahren 7. Heiße und kalte Stoffe 8. Lärm 9. Staub 10. Vibration 11. Strahlung und Felder 12. Klima 13. Sehbedingungen 14. Wahrnehmungs- und Handhabungsfaktoren 15. Physische Belastungen 16. Psychische und organisatorisch bedingte Belastungen 17. Besondere Gefährdungen?
3 E v a l u i e r u n g s p f l i c h t 1. ermitteln ALLER Gefahren und Belastungen 2. beurteilen derer 3. festlegen von Maßnahmen und umsetzen derer 4. Dokumentation für ALLE: Arbeitsplätze, Arbeitsverfahren, Arbeitsstoffe, Arbeitsmittel
4 ASchG, B- L- G+GV- BSG, etc. Evaluierung zb 4 ASchG (ermitteln, beurteilen, festlegen von Maßnahmen) zb 5 ASchG SicherheitsGesundheitschutz- Dokumente Pflichten der Arbeit- Dienstgeber Pflichten der Arbeit- Dienstnehmer Gefahrenverhütung TOP -Prävention TOP = Technische- VOR Organisatorischen- VOR Persönlichen Schutzmaßnahmen Information und Unterweisung (Sicherheitsdatenblatt, Schulung) Koordination zb 8 ASchG Präventivdienste (SFK, AMed, SVP) zb 73 ff ASchG zb 10 ASchG zb 3 ASchG zb 15 ASchG zb 7 ASchG zb ASchG
5 K o o r d i n a t i o n s p f l i c h t besteht, wenn bei einer Arbeitsstätte mehrere ArbeitNehmer von mehreren ArbeitGebern!!! zusammentreffen!!! (zb eigene AN mit AN der Fremdfirma) Ziel: KEINE gegenseitige Gefährdung, KEINE Verletzen, KEINE Töten ArbeitNehmern!!!
6 oder 21. Sprechertagung der ÖWAV-Kanal- und Kläranlagen-Nachbarschaften, 5./6. September 2012, Pregarten Es ist besondere Sorgfalt angebracht, bevor: Tötung, Verletzung, Gefährdung von ArbeitNehmern 1. der Fremdfirmen ( einfache Fahrlässigkeit ) 2. der eigenen Firmen ( grobe Fahrlässigkeit ) vorliegt!!!
7 Koordination: Was + + Sicherheit Arbeitgeber hat Unterweisung Information an Mitarbeiter Arbeitgeber hat Unterweisung Information an Mitarbeiter gemeinsamer Arbeitsplatz
8 K o o r d i n a t i o n s p f l i c h t Die Arbeit- Dienstgeber haben nachweislich festzulegen, WER - WAS macht und legen damit die!!! VERANTWORTUNGEN!!! (vertraglich) fest.
9 Arbeitgeber = Auftraggeber zb Kanalbetreiber Kanal-Unternehmen Arbeits- Dienstverhältnis Arbeits- Dienstanweisung PSA zur Verfügung stellen Pflichten: Unterweisung Information Koordination bezüglich besonderer Gefahren u. Belastungen Arbeitgeber = Auftragnehmer zb Dienstleiter Service-Unternehmen Arbeits- Dienstverhältnis Arbeits- Dienstanweisung PSA zur Verfügung stellen Pflichten: Unterweisung Information BES SAUA Anordnungsbefugt an Mitarbeiter BES SAUA Anordnungsbefugt an Mitarbeiter
10 Befahrerlaubnisschein BES??? Wer macht was??? 1. Fachkundige Person legt Maßnahmen fest 2. Ständig vor Ort anwesende und unterwiesene Aufsichtsperson= SAUA gibt Befahren FREI und überwacht 3. RETTER (kann auch SAUA sein) 4. BEFAHRENDER + ARBEITENDER Details im ÖWAV - RB 18 Neu vssl. 12/2012
11 Offizial-PRINZIP Wer Gefahr erkennt, MUSS handeln, um Schaden zu verhindern. Gefahr in Verzug statt WEGSCHAUN oder DULDEN (laut ABGB) gerichtsfeste ORGANISATION durch ordentliche Übertragung der Verantwortungen statt ORGANISATIONS VERSCHULDEN
12 Einhaltung der Vorgaben IST Pflicht der Arbeit- Dienstnehmer Koordination ist für ALLE erforderlich! Lieferanten, Handwerker, Besucher, Schüler, Kunden, Reinigungskräfte, Behörden etc.
13 Danke und? Fragen? viel Erfolg
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