rehabilitation Kompensation rehabilitation Kompensation rehabilitation Kompensation Berufskrankheiten

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1 Unfälle und Die BG BAU sorgt nach Arbeitsunfällen und bei von Versicherten in den ihr zugehörigen Unternehmen für eine umfangreiche medizinische, berufliche und soziale Rehabilitation mit allen geeigneten Mitteln. Die Leistungsabteilungen der Bezirksverwaltungen der BG BAU prüfen die rechtlichen Grundlagen und gewähren die Leistungen. Hierzu zählen Sachleistungen wie Heilbehandlung, Hilfsmittel und Körperersatzstücke. Geldleistungen werden erbracht als Verletztengeld bei Arbeitsunfähigkeit, Übergangsgeld, wenn Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben (z. B. Umschulungen) erbracht werden, sowie Renten an Versicherte, wenn infolge des Versicherungsfalles die Erwerbsfähigkeit des Versicherten länger als 26 Wochen und um mindestens 20 Prozent gemindert ist. Bedeutendste Gruppe unter den Verdachtsanzeigen sind die Atemwegserkrankungen mit einem prozentualen Anteil von 23,18 Prozent. An zweiter und dritter Stelle folgen die Lärmschwerhörigkeit und die Haut- Meldepflichtige Unfälle* und Gesamt davon Arbeitsunfälle Wegeunfälle erkrankungen mit 19,64 Prozent bzw. 16,68 Prozent. Die Zahl der Verdachtsanzeigen wegen Hauterkrankungen hält sich bedingt durch die Verwendung von chromatarmen Zementen auf Baustellen dennoch in Grenzen * ein meldepflichtiger Unfall liegt dann vor, wenn durch den Unfall ein im Betrieb Beschäftigter getötet oder so verletzt wird, dass er stirbt oder mehr als drei Tage arbeitsunfähig ist. Veränd. in % zum Vorjahr + 3,64 + 4,23 + 3,99-5,24 Arbeitsunfälle Aufteilung der Anzeigen auf Verdacht von Die Zahl der gemeldeten Arbeitsunfälle im Bereich der BG BAU ist seit langer Zeit erstmals wieder gestiegen. Der Anstieg von 4,23 Prozent gegenüber dem Vorjahr ist vor allem auf die verbesserte Auftragslage und die milden Witterungsbedingungen im Winter zurückzuführen. Durch die konsequent weiter erfolgte Präventionsarbeit konnte jedoch erreicht werden, dass die Zahl der Arbeitsunfälle nicht im gleichen Maße gestiegen ist, wie die der geleisteten Arbeitsstunden. Dieses Ergebnis zeigt, dass sich eine anhaltende gute Arbeit im Bereich der Prävention weiterhin lohnt. 15,62 % ,05 % 431 3,62 % ,64 % ,18 % ,68 % 16,21 % Wirbelsäulenerkrankungen Meniskusschaden Schleimbeutelerkrankungen Lärmschwerhörigkeit Atemwegserkrankungen Hauterkrankungen Sonstige 23

2 Unfälle und Nicht die Berufsgenossenschaften definieren, was eine Berufskrankheit (BK) ist. Der Gesetzgeber hat vielmehr die Bundesregierung ermächtigt, mit Zustimmung des Bundesrates in einer Liste die entschädigungspflichtigen zu bezeichnen. Diese Liste enthält derzeit 68 Positionen, die mit einer BK-Nummer gekennzeichnet sind. Das gesetzliche Kriterium für die Aufnahme einer Erkrankung in die -Liste lautet: Die Krankheit ist nach den Erkenntnissen der medizinischen Wissenschaft durch besondere Einwirkungen verursacht, denen bestimmte Personengruppen durch ihre Arbeit in erheblich höherem Grade als die übrige Bevölkerung ausgesetzt sind. Die so genannten Volkskrankheiten wie Muskel- und Skeletterkrankungen oder Herz-Kreislauf-Erkrankungen können deshalb nach dem Willen des Gesetzgebers in der Regel keine sein. Gemeldete Verdachtsfälle Gemeldete Verdachtsfälle BK-Nummern 2101 Erkrankungen der Sehnenscheiden Meniskusschäden Erkrankungen durch Erschütterung Chronische Erkrankung der Schleimbeutel Lendenwirbelsäule, Heben und Tragen Halswirbelsäule Lendenwirbelsäule, Ganzkörperschwingungen Lärmschwerhörigkeit Quarzstaublungenerkrankung (Silikose) Quarzstaublungenerkrankung in Verbindung mit aktiver Lungentuberkulose (Siliko-Tuberkulose) asbeststaublungenerkrankung (Asbestose) oder durch Asbeststaub verursachte Erkrankung der Pleura Lungenkrebs in Verbindung mit Asbeststaublungen- erkrankung (Asbestose) oder mit durch Asbeststaub verursachter Erkrankung der Pleura Durch Asbest verursachtes Mesotheliom des Rippenfells und des Bauchfells Adenokarzinome Durch allergisierende Stoffe verursachte obstruktive Atemwegserkrankungen Durch chemisch irritativ oder toxisch wirkende Stoffe verursachte obstruktive Atemwegserkrankungen schwere oder wiederholt rückfällige Hauterkrankungen Sonstige Insgesamt

3 Reha-Management Die BG BAU steigert Qualität und Wirtschaftlichkeit in der Heilbehandlung Unfallverletzter durch das so genannte Reha-Management. Das Reha- Management stellt eine umfassende Betreuung Unfallverletzter sicher. Für viele der Unfallverletzten, die die BG BAU betreut, stellt ein Arbeitsunfall einen erheblichen Einschnitt im Leben dar. Dies wird noch verstärkt, wenn der Verlust des Arbeitsplatzes droht. Eine besondere Betreuung vor Ort, wo mit dem behandelnden Arzt und dem Arbeitgeber des Verletzten Kontakt aufgenommen wird, kann hier hilfreich sein und dazu beitragen, dass der Arbeitsplatz erhalten werden kann. Damit verbunden ist, dass alle Leistungen umfassend und schnell erbracht werden. Dies wird durch eine zielgenaue und lückenlose Planung der Rehabilitation gewährleistet. Eine Überprüfung der medizinischen Rehabilitation bei der BG BAU zeigte, dass Verzögerungen im Heilverfahren meist mit mangelnder Kommunikation der am Verfahren Beteiligten einhergehen. Mit dem Reha-Management wird seit daher die Kommunikation zwischen allen Verfahrensbeteiligten Arzt, Versicherte, Arbeitgeber und Mitarbeiter der BG BAU gefördert. Kernstück des Verfahrens ist der Reha- Plan. Er wird gemeinsam mit dem Arzt und dem Versicherten im Rahmen eines persönlichen Gespräches erstellt. Der Plan umfasst die zeitliche und inhaltliche Gestaltung der einzelnen Therapieschritte auf dem Weg zur Wiedererlangung der Arbeitsfähigkeit. Die Steuerung des Heilverfahrens liegt bei der BG BAU, weshalb von ihr hierbei eine aktive Rolle gefordert wird. Statt der reinen Verwaltungstätigkeit muss sie agieren und kommunizieren und die Reha-Verläufe auf der Grundlage einer gemeinsamen Zielvereinbarung zwischen allen am Reha-Verfahren Beteiligten planen, steuern und überwachen. Dabei werden die Erfordernisse der Rehabilitation sowohl aus Sicht der Leistungserbringer als auch der Leistungsempfänger gebündelt und optimiert. Nach dem Grundsatz: Reha vor Rente sollen dadurch unnötige Arbeitsunfähigkeitszeiten vermieden, Komplikationen im Heilverfahren vorgebeugt, Arbeitsplätze erhalten und somit dauerhafte Gesundheitsschäden minimiert werden. Trotz des Anstiegs der Unfallzahlen verringerten sich die Ausgaben für Verletztengeld bei der BG BAU um mehr als sieben Prozent gegenüber dem Vorjahr. Die Zahl der neuen Unfallrenten ging sogar um fast 12 Prozent zurück. Diese Ergebnisse zeigen deutlich, dass sich das neue Verfahren inzwischen bewährt hat und weiterhin eine konsequente Durchführung und Optimierung des Reha-Managements erforderlich ist. Rückgang der Unfallentschädigungsleistungen Verletztengeld Neue Unfallrenten , , , , Veränderung zum Vorjahr in % - 6,78-25,00-11,16 25

4 Entschädigungen Um ihre Versicherten während der Maßnahmen der medizinischen Rehabilitation oder beruflichen Rehabilitation finanziell abzusichern, zahlt ihnen die BG BAU Verletztengeld beziehungsweise Übergangsgeld. Außerdem übernimmt die BG BAU die Kosten für alle Leistungen, die im zusammenhang mit einem Arbeitsunfall oder einer Berufskrankheit entstehen. Sie übernimmt die Arzt- oder Zahnarztkosten, die Kosten für einen Krankenhausaufenthalt oder für berufsfördernde Leistungen. Auch die Rentenzahlungen im Falle von Berufsunfähigkeit oder Witwen- und Waisenrenten im Todesfall übernimmt die BG BAU. Ambulante Heilbehandlung Zahnersatz Stationäre Behandlung und häusliche Krankenpflege Verletztengeld und besondere Unterstützung Sonstige Heilbehandlungskosten und ergänzende Leistungen zur Heilbehandlung soziale Rehabilitation und Pflege davon Pflegegeld Sozialversicherungsbeiträge bei Verletztengeld Transport- und Reisekosten bei Heilbehandlung und Pflege Renten an Versicherte und Hinterbliebene davon u. a. für Renten an Versicherte Witwen- und Witwerrenten, Renten im Sterbevierteljahr Waisenrenten Unterbringung in Alters- und Pflegeheimen Beihilfen an Hinterbliebene Abfindungen an Versicherte und Hinterbliebene Sterbegeld und Überführungskosten Insgesamt in Eur , , , , , , , , , , , , , , , , , ,64 in Eur , , , , , , , , , , , , ,36 0, , , , ,25 (in Mio. gerundet) Renten an Versicherte und Hinterbliebene 945,5 Stationäre Behandlung 26 Verletztengeld Ambulante Heilbehandlung und Zahnersatz Sonstige Heilbehandlungen Abfindungen an Versicherte und Hinterbliebene Beihilfen an Hinterbliebene und Sterbegeld/Überführungskosten 5,6 10,9 29,4 81,6 114,6 75,1 118,2

5 Renten Renten Neue Renten Voraussetzung für Versichertenrenten ist eine Minderung der Erwerbsfähigkeit (MdE) um wenigstens 20 Prozent über die 26. Woche nach dem Unfall hinaus oder bei mehreren Unfällen eine MdE aus jedem einzelnen Unfall von wenigstens 10 Prozent. Voraussetzung für eine Hinterbliebenenrente ist, dass der Tod infolge eines Versicherungsfalls eingetreten ist. Es ist die Aufgabe der Rentenausschüsse, in den Bezirksverwaltungen über die Rentenanträge zu entscheiden. Dank einer effektiven Präventionsarbeit sind die neuen Renten im Berichtsjahr zurückgegangen Meldepflichtige Arbeits- und Wegeunfälle und Anzeigen auf Verdacht einer BK Meldepflichtige Arbeits- und Wegeunfälle Anzeigen auf Verdacht einer BK Neue Renten davon AU davon WU davon BK Jahr Veränderung zum Vorjahr Gesamt in % + 3,46 + 4,21-4,99-11,04-11,35-9,74-10,34 Neue Renten insgesamt (BK) Wegeunfälle (WU) Arbeitsunfälle (AU) Gesamt: Gesamt: Gesamt: 4.046

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