Wohnraum für Flüchtlinge. in NRW. MR Frank-Christoph Gössel MR in Dr. Elke Wiedmann

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1 Wohnraum für Flüchtlinge in NRW

2 Rechtsgrundlage Unterbringung im geförderten Bestand NRW.BANK-Programm Flüchtlingsunterkünfte Förderrichtlinie RL Flü unter Berücksichtigung des Schnellbriefs vom

3 Unterbringung im geförderten Bestand Gesetzlicher Vorrang des Ausländerrechts im WFNG NRW Flüchtlinge, insbesondere Asylbewerber, haben in der Regel keinen Anspruch auf einen WBS Bezug einer freigestellten geförderten Wohnung durch Flüchtlinge und Asylbewerber ist grundsätzlich möglich z. B. bei Leerstand

4 NRW.BANK-Programm Flüchtlingsunterkünfte Finanzierung von sämtlichen Investitionen zur Unterbringung von Flüchtlingen in den Kommunen (sehr breiter Ansatz: von Erwerb, Neubau, Modernisierung oder Ausstattung von Flüchtlingsunterkünften bis hin zu Containerlösungen) Investor ist die Kommune selbst (auch mögl.: Eigenbetrieb) Aber: Nicht erreicht werden wohnungswirtschaftliche und kommunale Wohnungsunternehmen

5 Förderrichtlinie RL Flü Ziel: Beitrag zur Herstellung oder Bereitstellung von Wohnraum für Flüchtlinge und Asylbewerber leisten, die aus den Erstaufnahmeeinrichtungen zugewiesen werden Adressat: Wohnungswirtschaftliche Investoren und kommunale Wohnungsunternehmen, Privatpersonen Rechtsgrundlagen: WFNG NRW, WFB, RL Flü Förderung: Darlehensbasis (einschließlich erweiterter Tilgungsnachlässe)

6 Dezember 2014 Programm NRW.BANK Flüchtlingsunterkünfte Februar 2015 Erarbeitung eines Förderprogramms Wohnraum für Flüchtlinge Verbändeanhörung Billigung durch Herrn Minister Runderlass an alle Kommunen mit der Übersendung der RL Flü Runderlass an alle Kommunen mit dem Vergleich der Förderprogramme der der NRW.BANK und der RL Flü Veröffentlichung der RL Flü im Min.Bl. (S. 417) Runderlass mit der Übersendung des Förderrundbriefs zur RL Flü Einstellung auf der Home-Page im Internet sowie auf der aktualisierten Intranet-Seite Wohnungswesen

7 Neue Entwicklung Flüchtlingsgipfel in Berlin mit der Zusage des Bundes, die Kompensationsmittel zu erhöhen Nutzung des Spielraums für NRW Billigung durch Herrn Minister Mitteilung der Vorhaben auf der Landespressekonferenz 05./ Informationsschreiben an Bewilligungsbehörden und Verbände 15./ Gesetzesbeschluss Bundestag/Bundesrat Schnellbrief an alle Kommunen mit konkreten Verfahrenshinweisen

8 Neues Geld Die Zusage des Bundes, die Kompensationsmittel in den Jahren 2016 bis 2019 um jeweils 500 Mio. anzuheben (Anteil NRW ca. 20 %), eröffnete die Möglichkeit, die Attraktivität der Förderung des Neubaus von Mietwohnungen und der Neuschaffung im Bestand gemäß WFB und der Schaffung von Wohnraum aller Art für die Unterbringung von Flüchtlingen gemäß RL Flü zu erhöhen.

9 Zwei Maßnahmen I. Erstmalige Einführung bzw. Erhöhung der Tilgungsnachlässe in den WFB und der RL Flü II. Standardabsenkung beim Neubau von Wohnraum für Flüchtlinge gemäß RL Flü durch Aufschub der Herrichtung von Freisitzen

10 Tilgungsnachlässe WFB Mietniveau der Gemeinde Höhe des Tilgungsnachlasses neu bisher M 1 10 % 0 % M 2 10 % 0 % M 3 15 % 0 % M 4 25 % 10 %

11 Tilgungsnachlässe RL Flü Mietniveau der Gemeinde Höhe des Tilgungsnachlasses neu bisher M 1 20 % 10 % M 2 20 % 10 % M 3 25 % 10 % M 4 35 % 20 %

12 Umsetzung soweit Förderzusage noch nicht erteilt, werden die neuen Konditionen automatisch berücksichtigt falls Förderzusage nach WFB oder RL Flü bereits erteilt, wird auf Antrag ein Änderungsbescheid erlassen (formlose Beantragung bis zum , Bearbeitung nach Abwicklung des Programmjahres 2015, spätestens ab dem )

13 Standarderleichterung Beschleunigung von Neubauvorhaben: Option bei Nr RL Flü, sogenannte Freisitze (Balkone, Loggien, Terrassen) lediglich technisch vorzusehen dann ist der Freisitz zwar nicht sofort baulich zu realisieren, barrierefreier Austritt und Nachweis der Nachrüstbarkeit sind aber Bewilligungsvoraussetzung

14 Umsetzung Option gemäß Erlass vom : Zeitpunkt der Errichtung von Freisitzen wird nur verschoben (Beschleunigung) deshalb keine Kürzung der Förderpauschalen Verpflichtung in der Förderzusage die Freisitze spätestens nachzurüsten, wenn Bedarf für Flüchtlingsunterbringung entfällt dann Nachfolgenutzung wie nach den WFB geförderter Wohnraum

15 Einzelheiten Bezugsfertigkeit bei Wahl der Option auch ohne Freisitz Balkon- bzw. Terrassentür sind barrierefrei herzustellen, im Obergeschoss Sicherung gegen Absturz vorzusehen zur Nachrüstung vorgesehene Freisitze sind bei Ermittlung der förderfähigen Wohnfläche zu berücksichtigen bei Berechnung der Miete sind nur tatsächlich zur Verfügung stehende Flächen zu berücksichtigen Stellplatzschlüssel

16 Besonderheiten der RL Flü gegenüber den Wohnraumförderungsbestimmungen Verbesserte Konditionen: erstmalige bzw. erhöhte Tilgungsnachlässe auf die Förderpauschalen erhöhten Pauschalen für Gemeinschaftsräume Zuschläge zur Miete können zugelassen werden (z. B. für Möblierung oder erhöhte Fluktuation)

17 Wichtige Eckpunkte der RL Flü alle Fördergegenstände des WFNG NRW sind möglich Fördervoraussetzungen: Bedarf und Qualitäten Zweckbindung: Zunächst ausschließlich Besetzungsrecht für (nicht wohnberechtigte) Flüchtlinge und Asylbewerber, anschließend Folgenutzung als geförderter Wohnungsbestand Miete: auch Globalmietverträge mit Kommune oder Sozialträgern zugelassen Mietbindung: Bewilligungsmiete wie bei WFB, zuzüglich Betriebskostenumlage, neu: Zuschläge zur Miete

18 Förderpauschalen nach RL Flü

19 Finanzierungsbeispiel: Neubau nach RL Flü 10 WE mit je 50 qm Wfl. in Mietenstufe 3 zusätzlicher Aufzug

20 Miete nach RL Flü je nach Mietniveau (4,25 bis 6,25 Euro/qm) jährliche Steigerung um 1,5 % neu: Zuschläge für Möblierung oder hohe Fluktuation sind möglich neu: Generalmietvertrag mit Kommune somit kein Leerstandsrisiko oder Mietausfallwagnis

21 Konditionen Neubau und Neuschaffung Bindungszeitraum: 15 oder 20 Jahre, in M 3 und M 4 auch 25 Jahre Zinsen: in M 1 und M 2: 0,5 % p.a. fest in M 3 und M 4: 0,0 % p. a für 10 Jahre, dann 0,5 % Verwaltungskostenbeitrag: 0,5 % p.a. nach 50 % iger Tilgung nur noch vom halben Betrag 20 % Eigenleistung 1 % Tilgung, auf Antrag 2 %

22 Gering investive Herrichtung Darlehenshöhe bis zu 650 pro qm Wohnfläche Keine Eigenleistung erforderlich Tilgungsnachlass in Höhe von 30 % auf das gesamte Darlehen Mietpreis- und Belegungsbindung 10 Jahre Zinsen: in M 1 und M 2: 0,5 % p.a. fest in M 3 und M 4: 0,0 % p. a fest Tilgung 4 %

23 Qualitäten bei Herrichtung geeigneter Wohnraum aus dem Bestand Sozial- oder Ausländeramt bestätigt Bedarf Umnutzung von Nichtwohnraum möglich Standort u. U. auch in Gewerbegebieten Folgenutzung ist nicht verpflichtend

24 Ihre Ansprechpartner im MBWSV: Tel: 0211 / Durchwahl Frank-Christoph Gössel 4235 Franz Koch 4241 Dr. Elke Wiedmann 4212 Sylvia Meißner 4209 Vielen Dank für Ihr Interesse!

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