Flüchtlinge in Bochum. Unser Asylrecht und die Folgen

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1 Flüchtlinge in Bochum Unser Asylrecht und die Folgen

2 2 Unterschied Flüchtling und Einwanderer Flüchtling: Verfolgungsgrund Nicht grundsätzlich dauerhaft Antrag auf Aufenthaltserlaubnis nach Einreise Häufig Wunsch nach Rückkehr in das Heimatland Überprüfung des Aufenthaltsrechtes nach 3 Jahren Einwanderer (Migrant): Persönliche Entscheidung Dauerhafter Aufenthalt Genehmigung vor Einreise Integration Dauerhaftes Bleiberecht und/oder Erlangung der Staatsbürgerschaft

3 3 Asylberechtigung und Flüchtlingseigenschaft Flüchtling (Genfer Konvention verkürzt): 3 Abs. 1 AsylVfG begründete Furcht vor Verfolgung wegen der Rasse, Religion, Nationalität, Zugehörigkeit zu einer bestimmten sozialen Gruppe oder wegen seiner politischen Überzeugung sich außerhalb des Landes befindet, dessen Staatsangehörigkeit er besitzt und den Schutz dieses Landes nicht in Anspruch nehmen kann Die Asylberechtigung: Art. 16a Abs. 1 GG Verfolgung im Heimatland in asylerheblicher Weise durch staatliche Stellen, deswegen Flucht nach Deutschland, direkte Einreise Subsidiär Schutzberechtigter 4 Abs. 1 AsylVfG Verfolgung im Herkunftsland durch wen auch immer Kann Schutz des Heimatlandes nicht in Anspruch nehmen Wer asylberechtigt ist, wird zwar zugleich auch die Flüchtlingseigenschaft besitzen; umgekehrt ist das aber keineswegs immer der Fall. Aber: auch wem die Flüchtlingseigenschaft zuerkannt wurde, erhält i.d.r. eine Aufenthaltserlaubnis

4 4 Dublin III (Drittstaatenreglung) Deutschland ist es nach EU-Recht erlaubt, Asylbewerber an der Grenze abzuweisen, wenn dieser aus einem sicheren Drittstaat einreist. Übernahmeersuchen nach Dublin-Verordnung von Deutschland Beispiel: Reist ein Flüchtling über Griechenland ein und dann nach Deutschland weiter, ist Griechenland für das Asylverfahren zuständig. Jahr gestellt: Ablehnung: Zustimmung: Überstellungen: Übernahmeersuchen nach Dublin-Verordnung an Deutschland

5 5 Ablauf des Asylverfahrens 1. Ankunft Zuweisung in die nächstgelegene Aufnahmeeinrichtung Danach Aufteilung nach dem Königsteiner Schlüssel Aufenthalt bis zu drei Monaten 2. Antragstellung Beim Bundesamt für Migration (Außenstelle) Identitätsfeststellung Aufenthaltsgestattung für die Dauer des Asylverfahrens 3. Anhörung und Entscheidung Durch Sachbearbeiter des BAMF Nennung von Verfolgungsgründen und Vorlage von Urkunden Datenbankgestützte Entscheidung (Milo) 4. Anerkennung Aufenthaltserlaubnis für 3 Jahre, danach unbefristete Niederlassungserlaubnis Anspruch auf Sozialleistungen 5. Ablehnung Prüfung, ob Flüchtlingseigenschaft Ablehnungsbescheid Ausreiseaufforderung 6. Klagemöglichkeit Einreichung bis 14 Tage nach Ablehnung 80% machen davon Gebrauch 7. Asylfolgeantrag Änderung der Sach- oder Rechtslage Neue Beweismittel sonstige Wiederaufnahmegründe

6 6 Zuteilung von Flüchtlingen Zuweisungsschlüssel (Königsteiner Schlüssel) für das Land: Steuereinkommen des Landes 66% Bevölkerungszahl 33% Für NRW ergibt sich daraus ein Schlüssen von 21,22 %. Zuweisungsschlüssel für Bochum (Flüchtlingsaufnahmegesetz): Einwohneranteil der Gemeinde 90% Flächenanteil der Gemeinde 10% Für Bochum ergibt sich daraus ein Schlüssel von 1,9 % des Landesanteils.

7 7 Verfahrensdauer von Asylverfahren Bearbeitungsdauer Erst- und Folgeverfahren Verfahrensdauer unter 1 Monat 10,9% 15,8% 15% 22,6% 18,4% unter 3 Monaten 35,2% 41,9% 44,7% 52,9% 43,9% unter 6 Monaten 55,1% 61,6% 68% 70,4% 59,7% Nach einer EU-Richtlinie aus dem Juni 2013 müssen Asylverfahren in der Europäischen Union künftig innerhalb von höchstens sechs Monaten abgeschlossen werden. Unter bestimmten Voraussetzungen kann diese Frist um weitere neun Monate verlängert werden. Entwicklung Gesamtverfahrensdauer (Verwaltungs- und Gerichtsverfahren) Verfahrensdauer unter 6 Monaten 45,2% 43,8% 46,2% unter 12 Monaten 66,2% 67,5% 64,9% unter 24 Monaten 85,6% 87,8% 77,8% Faktoren der Verfahrensdauer: Herkunftsland Fallgestaltung, Krankheit hohe Zugangszahlen

8 8 Entwicklung in Deutschland

9 9 Entwicklung in Deutschland

10 10 Entwicklung in Deutschland

11 11 Entwicklung in Deutschland

12 12 Entwicklung in Deutschland

13 13 Zugänge der Asylsuchenden in Europa Quelle: Eurostat MIGR_ASYAPPCTZA

14 14 Entwicklung in Bochum Quelle: Ratsvorlage

15 15 Entwicklung in Bochum Monat: Neu aufgenommene Flüchtlinge Mai Juni Juli August September (ges. 529) bis Mitte Okt Quelle: Ratsvorlage

16 16 Entwicklung in Bochum Quelle: Ratsvorlage Stand Okt. 2014

17 17 Verteilung der Kapazitäten Unterbringungsplätze nach Stadtbezirken Stand ges. 955 Quelle: Ratsvorlage Mitte Wat Nord Ost Süd Süd-West geplante Betreuungsaufwendungen 2015: 9,4 Mio. davon Landesmittel: 2,8 Mio. davon Stadt Bochum: 6,6 Mio. Unterhaltung des Stadtarchives: 3,6 Mio. Unterhaltung Büchereien: 6,8 Mio. Personalaufw. Bochumer Symphoniker: 7,1 Mio.

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